Atommüll und das Recht – Wege zum Atomausstieg

ra_ulrich_wollenteitÜbernächstes Wochenende findet die nächste Atommüll-Konferenz (AMK) statt, bei der es auch um Atomrecht, Atomaufsicht in den Bundesländern und die Vielzahl von Klagen gehen wird, die derzeit entweder schon auf den Weg gebracht sind oder gerade vorbereitet werden. Es geht gegen die AKWs in Grohnde und Brokdorf, gegen die Zwischenlager in Grafenrheinfeld und Esensham/Unterweser, gegen Exporte von Atommüll in die USA und so weiter. Einer der Gründe für die Klagen ist das Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. Weitere Gründe sind 9/11 und die Katastrophe von Fukushima, die die Grenzen des ehemals zu akzeptierenden Restrisikos hin zum Risiko verschoben haben.

Der Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit, der die Aufhebung der Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel erreicht hatte, hatte über atomrechtliche Fragen bezüglich der Atommülllagerung auf der letzten AMK im März referiert. Sein Vortrag ist leider bislang nicht veröffentlicht worden. Daher erledigt umweltFAIRaendern das hiermit: „Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entsorgung von Atommüll – Beitrag im Rahmen der 6. Atommüllkonferenz (PDF), gehalten am 21. März 2015, 11-17 Uhr, in Göttingen.

Das Urteil vor dem OVG Schleswig basiert nicht unerheblich auf den Darlegungen der Sachverständigen Oda Becker, die sowohl zum Flugzeugabsturz als auch zu den panzerbrechenden Waffen erhebliche Mängel aufzeigen konnte.

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Atommüll-Kommission: Aufgaben wachsen – Druck steigt

Nicht nur die Frage, wie mit dem leicht- und mittelradioaktivem Atommüll aus der ASSE und aus der Urananreicherung in Gronau umzugehen ist, sondern auch das geplante Eingangslager für 500 Castor-Behälter müssen als Konsequenz des von der Bundesregierung vorgelegten „Nationalen Entsorgungsprogramms“ jetzt Eingang in die Arbeit der Atommüll-Kommission finden. Das mahnt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel in einem Brief an die „Kommission für hoch radioaktive Abfälle“ vor der kommenden Sitzung nächsten Montag an. Zdebel ist als Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE Mitglied dieser Kommission.

Die Bundesregierung hat auf Anforderung einer EU-Richtlinie ein so genanntes „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschlossen. Darin wird beschrieben, wie die Bundesregierung sich den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen vorstellt. Der Bericht ist von der Bundesregierung allerdings unter den Vorbehalt einer Befassung durch die Atommüll-Kommission gestellt.

„Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung setzt die Atommüll-Kommission jetzt unter enormen Druck, denn es ist nur noch wenig Zeit, um solide auf die neuen Vorschläge zu reagieren. Allerdings fallen diese graviereden Probleme nicht vom Himmel. Schon bei der Erarbeitung des Standortauswahlgesetzes, das die Grundlage für die Kommissions-Arbeit ist, hatten wir gewarnt, dass man die Probleme bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen nicht ausklammern oder zur Nebensache erklären könne und dass es einfach mehr Zeit brauche, um gute Ergebnisse erreichen zu können“, stellt Hubertus Zdebel mit Blick auf das NaPro fest.

„Jetzt wird immer deutlicher, dass die vielen „Geburtsfehler“ des Standortauswahlgesetzes als auch der Widerstand in der Kommission, die jetzt von der Bundesregierung aufgeworfenen Themen frühzeitig in die Planung zu nehmen, dazu führen, dass der Kommission die Zeit wegläuft. Ende Juni 2016 endet die Laufzeit der Kommission nach dem derzeitigen Gesetz.

Schon ohne die im NaPro gestellten neuen Aufgaben für die Kommission droht die vorgesehene und zu einem der Kernbereiche gehördende Öffentlichkeitsbeteiligung am Bericht der Kommission unter die Räder zu kommen.“

Eine der wichtigen Entscheidungen, die die Bundesregierung im NaPro getroffen hat, und die nun von der ATommüll-Kommission neu als Arbeitsauftrag zu behandeln ist, ist die Frage, wo und wie die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau künftig endgelagert werden könnten. Die Bundesregierung schlägt eine Prüfung vor, diese Abfälle künftig gemeinsam in dem zu findenden Lager für radioaktive Abfälle einzulagern.

Große Bedeutung für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dürfte dem im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) mit einem Fassungsvermögen von bis zu 500 Castor-Behältern vorgesehene „Eingangslager“ zukommen, so Zdebel weiter. Diese Lager soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung frühzeitig am Standort des zu findenden „Endlagers“ errichtet werden.

Die Einrichtung eines derartig großen Lagers, so der Abgeordnete, wird maßgeblichen Einfluß bei der Suche nach einem „Endlager“ und der Akzeptanz in der Bevölkerung haben, da eine oberirdische Lagerung vermutlich über Jahrzehnte in diesem Eingangslager stattfinden wird. In dem Brief fordert der Abgeordnete eine umfassende Auswertung des NaPro durch die Kommission, um die dort enthaltenen Themen in der Kommissionsarbeit aufzunehmen.

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