Fehlstart: Atommüll-Kommission und die regionale Öffentlichkeit – Anmeldefrist abgelaufen

Während die Atommüll-Kommission gerade die Grenzen ihrer Möglichkeiten erreicht, bahnt sich die nächste Krise an. Im Rahmen der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch die Regionen mit Atommüll einbezogen werden und in Workshop-Reihen zu ihren Vorstellungen für die Endlagersuche gehört und an dem späteren Bericht der Kommission beteiligt werden. Gestern lief mit einer Frist von real nicht einmal einer Woche (!) seit Eingang des Einladungsschreibens an die Landräte die Anmeldefrist für die Teilnahme an den Regional-Workshops aus.

UPDATE 17/9: Die Kommission selbst wird noch in dieser Woche eine Einladung an die Landräte schicken, in der eine veränderte Anmeldefrist enthalten sein wird.

Nun sorgt das Einladungsschreiben von Prognos, dem beauftragten Dienstleister für die Workshop-Reihe mit den Regionen, für Wirbel. Nicht, weil es sich lediglich an die Landräte richtet und ihnen eher nebenbei auch nahelegt, evt. Vertreter von Bürgerinitiativen anzusprechen. Der Clou ist: Der Brief ist mit Datum 7. September versehen, hat die Landräte teilweise erst am 9. September erreicht und war mit einer Anmeldefrist für den (gestrigen) 15. September versehen! Kein Wunder, wenn da welche von „Beteiligungssimulation“ sprechen, z.B. die BI Lüchow Dannenberg (siehe unten und auch hier Atomstaat und eine Kommission: Atommüll, die Demokratie und Politik).

Dass die Kommission angesichts der ohnehin schon bestehenden Aufgabenfülle auch zeitlich mit dem Rücken zur Wand steht, hat sich in den letzten Wochen rumgesprochen. Das hat – wie beschrieben – jetzt schon katastrophale Folgen für die mit großer Bedeutung vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung – in diesem Fall die Beteiligung der Regionen: Wie  es in dem nur auf wenige Tage begrenzten Zeitraum für die Anmeldung möglich sein soll, eine vernünftige und ernsthafte Beteiligung vor Ort zu klären, kann vermutlich nicht mal Prognos selbst erklären.

Dieses „Einladungs-Desaster“ ist nur ein Hinweis, dass unter dem enormen Zeitdruck, unter dem die Atommüll-Kommission steht, die Öffentlichkeitsbeteiligung in die Enge getrieben wird. Erst am Montag wurde halbwegs offiziell klar, dass die Folgen aus dem von der Bundesregierung jüngst beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ die ohnehin vorhandenen „Engpässe“ noch um ein Vielfaches vertiefen. Immer wahrscheinlicher wird, dass der Bundestag sich erneut mit dem Thema befassen muss und das StandAG mindestens an einem Punkt ändern muss: Um eine Laufzeitverlängerung über den Juni 2016 hinaus zu ermöglichen.

Ein Pulverfass, um es vorsichtig zu sagen! Und ein deutlicher Beleg dafür, dass man auf die massiven Kritiken aus den Reihen der Anti-Atom-Verbände hätte hören sollen, als sie auf die Strickfehler und Beschränkungen in der Entstehungsphase des Gesetzes und der Kommission hinwiesen.

Es scheint langsam Zeit, dass die Kommission sich selbst ernst nimmt und Beteuerungen zur eigenen Praxis erhebt: Man muss in solchen Verfahren „inne halten“ können, wenn es nötig ist einen „Rücksprung machen“ können und einen neuen Weg für das Ziel verabreden! Das sollte nun langsam auch geschehen!

Was Prognos im Auftrag der Kommission vor hat:

Als Öffentlichkeit will die Kommission alle Regionen beteiligen, die derzeit von der Lagerung radioaktiver Abfälle betroffen sind. In dem Schreiben von Prognos heißt es u.a.: „Um einen transparenten Suchprozess zu gewährleisten, ist es Anliegen und Aufgabe der Kommission, die Öffentlichkeit an den Inhalten des Berichts zu beteiligen. Als regionale Öffentlichkeit will die Kommission alle Regionen beteiligen, die derzeit von der Lagerung radioaktiver Abfälle betroffen sind. Das erklärt Einladungen an die Zwischenlagerregionen.“ Doch nicht nur die sind  angesprochen: „Aber die Kommission will auch potentielle Standortregionen beteiligen. Sie kann mit Blick auf die sogenannte weiße Landkarte hier offenkundig niemanden direkt ansprechen. Aber sie will sich offen zeigen für solche Regionen, die das für sich nicht ausschließen und sich deshalb an der Diskussion des Auswahlverfahrens beteiligen wollen. Deshalb ergeht diese Einladung an alle Landkreise in Deutschland, damit sie ihr Beteiligungsinteresse überprüfen. Wir hoffen auf breites Interesse an der Ausgestaltung des Standortauswahlverfahrens und setzen dabei bereits jetzt auf regionales Engagement.“

Konkret zur Auswahl der möglichen TeilnehmerInnen schreibt Prognos dann: „Im Namen der Kommission laden wir Sie herzlich dazu ein, an den drei Workshops selbst teilzunehmen und 2 weitere Teilnehmer aus Ihrem Landkreis zu entsenden. Das können zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis- und Kommunalpolitik oder -verwaltung sein. Sehr gerne begrüßen wir auch Bürgerinnen und Bürger aus Ihrem Landkreis, die sich für das Thema interessieren oder, zum Beispiel im Rahmen von Bürgerinitiativen, besonders engagieren.“

Für die BI Lüchow Dannenberg – die schon länger von einer „Beteiligungssimulation“ spricht, schreibt Wolfgang Ehmke heute in einer Pressemitteilung: „Diese Einladung richtet sich gleich doppelt an den Landkreis Lüchow-Dannenberg. Einmal, so schreibt die Berliner Prognos AG, die mit der Vorbereitung befasst ist, seien die Regionen gebeten, die derzeit von der Lagerung radioaktiver Abfälle betroffen sind, an den Workshops teilzunehmen. In Gorleben gibt es das Brennelementzwischenlager, dort lagern bisher 113 Castoren. In unmittelbarer Nähe befindet sich das sogenannte Erkundungsbergwerk.“ Und zum zweiten gibt es den Salzstock in Gorleben, der als bundesweit einziger Standort für ein „Endlager“ namentlich auf der vermeintlich weißen Landkarte genannt wird.

Die Themen der Workshop-Reihe kritisiert Ehmke so: „Thematisiert werden soll auch ein „heißes Eisen“ – das Geld! „Welche Chance hat eine finanzielle Kompensation jenseits des Makels der Bestechlichkeit“, darüber soll geredet werden. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke:“Mit Geld als Schmiermittel für Akzeptanz sollen potentielle Standorte gelockt werden. Wir sind gespannt, wie die bundesweite Resonanz ausfällt und wie der Lüchow-Dannenberger Landrat Jürgen Schulz auf diese Einladung reagiert.““

DOKUMENTATION: Prognos AG Goethestraße 85 Berlin – Berlin, 7. September 2015

Einladung zur Beteiligung an der Standortsuche für die Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

<Anrede>,

die ab 2016 beginnende Suche nach einem Standort für die Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Dies ist nicht
allein Sache der Bundesregierung sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der
die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in besonderer Weise gefragt sind.
Die von Bundesrat und Bundestag einberufene Kommission zur Lagerung hoch
radioaktiver Abfallstoffe erarbeitet derzeit einen Bericht zur Vorgehensweise der
anstehenden Standortsuche und -auswahl. Mitte 2016 wird der Bericht an Bundesrat,
Bundestag und Bundesregierung übergeben. Die Suche nach einem bestmöglich
geeigneten Standort wird das gesamte Bundesgebiet, ohne Vorfestlegung, umfassen. Für
die Kriterien und das Vorgehen der Standortsuche stellt die Kommission mit ihrem Bericht
die Weichen.

Um einen transparenten Suchprozess zu gewährleisten, ist es Anliegen und Aufgabe der
Kommission, die Öffentlichkeit an den Inhalten des Berichts zu beteiligen. Als regionale
Öffentlichkeit will die Kommission alle Regionen beteiligen, die derzeit von der Lagerung
radioaktiver Abfälle betoffen sind. Das erklärt Einladungen an die Zwischenlagerregionen.
Aber die Kommission will auch potentielle Standortregionen beteiligen. Sie kann mit Blick
auf die sogenannte weiße Landkarte hier offenkundig niemanden direkt ansprechen. Aber
sie will sich offen zeigen für solche Regionen, die das für sich nicht ausschließen und sich
deshalb an der Diskussion des Auswahlverfahrens beteiligen wollen. Deshalb ergeht
diese Einladung an alle Landkreise in Deutschland, damit sie ihr Beteiligungsinteresse
überprüfen. Wir hoffen auf breites Interesse an der Ausgestaltung des Standortauswahlverfahrens und setzen dabei bereits jetzt auf regionales Engagement.

Prognos wurde beauftragt, hierzu eine Workshop-Reihe an insgesamt drei Veranstaltungstagen durchzuführen. Der Deutsche Landkreistag unterstützt die
Workshop-Reihe.

Im Namen der Kommission laden wir Sie herzlich dazu ein, an den drei Workshops selbst
teilzunehmen und 2 weitere Teilnehmer aus Ihrem Landkreis zu entsenden. Das können
zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis- und Kommunalpolitik
oder -verwaltung sein. Sehr gerne begrüßen wir auch Bürgerinnen und Bürger aus Ihrem
Landkreis, die sich für das Thema interessieren oder, zum Beispiel im Rahmen von
Bürgerinitiativen, besonders engagieren.

Die Workshop-Ergebnisse werden von der Kommission in ihren Bericht aufgenommen.
Um dies sicher zu stellen, nehmen Mitglieder der Kommission, wie beispielsweise Frau
Sylvia Kotting-Uhl, MdB, als Botschafterinnen und Botschafter an den Workshops teil. Sie
werden selbstverständlich auch die bisherigen Überlegungen der Kommission einbringen.
Wir bitten an dieser Stelle bereits darum, im Interesse der Ergebnisfindung kontinuierlich
an allen drei Workshops teilzunehmen.

Die drei Workshops werden sich inhaltlich mit unterschiedlichen Fragestellungen
beschäftigen:

Workshop I: Wie soll die kommunale Mitwirkung am Suchprozess gestaltet
werden?
Mögliche Teilfragen:
 Bedarf es eines Endlagers und welche Alternativen wurden geprüft?
 Welche Überlegungen führten zum Katalog der Auswahlkriterien
und was heißt bestmöglicher Standort?
 Welche Kriterien lassen sich von uns beeinflussen, was sind
Abwägungskriterien?

Workshop I
Montag, 12.10.2015
Neue Mälzerei
Friedenstraße 91
10249 Berlin

Workshop II
Freitag, 20.11.2015
Haus Zwingli
Rudolfstraße 14
10245 Berlin

Workshop III
Freitag, 15.01.2015
Der Ort für den letzten Workshop wird in der ersten Sitzung gemeinsam mit den Teilnehmenden bestimmt

Workshop II: Welche Formen und Formate der Bürgerbeteiligung sind aus kommunaler Perspektive sinnvoll?

Mögliche Teilfragen:
 Welchen Raum eröffnet das Beteiligungsverfahren?
 Haben wir ein Vetorecht?
 Gibt es eine Chance auf Kompensation jenseits des Makels der
Bestechlichkeit (Konzept der Regionalentwicklung nach AKEnd)?

Workshop III: Ist das Leitbild der Kommission geeignet, die Grundlagen für einen
gesellschaftlichen Konsens zu untermauern?

Mögliche Teilfragen:
 Wie wurden die Konflikte in der Vergangenheit (nicht) angegangen?
 Welche Fragen aus den ersten beiden Workshops sind zu
vertiefen?

Zur Vorbereitung werden wir Ihnen weitere Informationen zukommen lassen, ebenso ein
detailliertes Programm sowie organisatorische Hinweise.

Für An- und Abreise zu den Workshops stellt die Kommission ein Veranstaltungsticket der
Deutschen Bahn zur Verfügung. Die Kosten für das Ticket in Höhe von 99,- € übernimmt
die Kommission.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie aus Ihrem Landkreis Teilnehmende gewinnen
können. Wir bitten Sie, sich und die anderen Teilnehmer bis zum 15.09.2015 verbindlich
bei uns anzumelden. Gerne können Sie dazu das Anmeldeformular verwenden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, beantwortet Ihnen diese Frau xxxxxxxxxx sehr
gerne. Sie ist unter der Telefonnummer 030 52 00 59 xxxx zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Prognos AG
Principal Planung & Dialog

Mehr Demokratie nach Vattenfall: Beirat für HamburgerEnergieWende – Auf dem Weg zum Stadtwerk?

HEW1Ein Beirat für die HamburgerEnergieWende ist seit gestern wohl definitiv auf dem Weg und damit ein weiterer wichtiger Demokratisierungsschritt bei der Umsetzung des erfolgreichen Volksentscheid zur Rekommunalisierung der Hamburger Energienetze. Vattenfall hatte bei dem Volksentscheid im September 2013 das Stromnetz und die Fernwärme verloren, E.on sein Gasnetz. Schrittweise werden die Unternehmen nun zu 100 Prozent an die Stadt transferiert. Aus dem Vorschlag, einen politischen Beirat beim bereits rekommunalisierten Stromnetz einzurichten, dürfte nun eine erweiterte Variante auf dem Weg in die Wirklichkeit sein: In einer Anhörung im Umweltausschuss über den „politischen Stromnetzbeirat“ wurde auf Vorschlag der Umweltbehörde nun der Kurs in Richtung eines übergreifenden Beirats in Aussicht genommen, der nicht nur die Netzgesellschaften, sondern auch den kommunalen Ökostromer „Hamburg Energie“ und sogar die Stadtreinigung als Strom- und Wärme-Lieferant umfassen dürfte.

Über die Anträge der rot-grünen Fraktion zur Etablierung eines Stromnetz-Beirates sowie einem Antrag der Links-Fraktion dazu, wurde gestern im Umweltausschuss im Rahmen einer Anhörung (PDF) diskutiert. Eingangs hatte die Umweltbehörde ein weitgehend verändertes Konzept für die Etablierung eines solchen Beirates vorgestellt, mit dem der Satz 2 des Volksentscheids „Unser Hamburg – Unser Netz“ nun umgesetzt werden soll. Dabei geht es um die weitere Demokratisierung der Energieversorgung, die künftig sozial verträglich und klimaverträglich zu gestalten ist.

  • Der erfolgreiche Volksentscheid „Unser Hamburg – Unser Netz“ vom September 2013 beauftragt: Senat und Bürgerschaft unternehmen fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte, um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen. Verbindliches Ziel ist eine sozial gerechte, klimaverträgliche und demokratisch kontrollierte Energieversorgung aus erneuerbaren Energien.

Statt einzelner Beiräte an den Netzgesellschaften, die nach Vollzug der Rekommunalisierung bis 2018/19 zu einem Rat zusammengefasst werden sollen, schlägt die Umweltbehörde vor, auch die Energieerzeugung mit einzubeziehen. Ohne das konkret zu nennen, wären dann auch Hamburg Energie und möglicherweise auch die Stadtreinigung einbezogen. Damit käme also die Energiewende insgesamt in den Bereich des Aufgabenfeldes des neuen Beirats. Aus Sicht des Volksentscheids wäre das die richtige Blickrichtung, denn die Initiatoren hatten immer wieder betont, dass der Netze-Rückkauf als Voraussetzung für die Gestaltung der Energiewende von Bedeutung sei. Daher wäre die Einbeziehung der Erzeugungsseite in den Prozess der Demokratisierung der richtige Schritt.

Dennoch bleiben viele Fragen zu beraten. Da geht es nicht nur um die Teilnehmer eines solchen Beirats, bei dem die Initiatoren des Volksentscheids stark zu berücksichtigen sind. Auch Fragen der Lenkung der Unternehmen sind zu klären, denn immerhin soll der Volksentscheid mit den in Satz 2 genannten Zielen in den grundlegenden Linien künftig die Ausrichtung der Wirtschaftstätigkeit bestimmen. Diese Frage stellt sich umso mehr, wenn der HamburgerEnergieWende-Beirat nun möglicherweise bei der Behörde für Umwelt und Energie angesiedelt würde – und nicht direkt bei den Unternehmen.

Klar ist: Der Umweltausschuss wird sich auf einer der nächsten Sitzungen weiter mit dem Thema befassen und die Umweltbehörde wird ihre Überlegungen konkretisieren müssen.

Thema war bei der Anhörung auch, dass es in jedem Fall unabhängig von dem von Verbänden und Institutionen zu bildenden Beirat auch ein eigenständiges Beteiligungsinstrument für die BürgerInnen geben muss, mit dem diese sich mit Vorschlägen und Initiativen direkt an die Unternehmen richten können und die ein verbindliches Feedback bekommen sollen. Dabei soll es keine Beschränkungen für den Zugang geben, also möglichst keine Quoren. Außerdem könnte im Vorfeld der Sitzungen des Beirats dieses Bürger-Instrument in der Form einer „Offenen Dialog-Runde“ vorgeschaltet werden, so dass es auch eine direkt Diskussions-Plattform für die BürgerInnen gäbe. Auch hier müssen die ersten Ansätze aber noch weiter geklärt werden.

Was fehlt: Transparenz und Informationen bei der Stilllegung von Atomanlagen – Ländersache meint die Bundesregierung

In allen Bundesländern häufen sich die Beschwerden von BürgerInnen und Aktiven, dass die Landesbehörden bei den Genehmigungsverfahren zur Stilllegung der Atomkraftwerke zu wenig und ungenaue Informationen zur Verfügung stellen, um die Risiken beim Rückbau der Meiler tatsächlich bewerten zu können. Nur wenige Bespiele gibt es, wo Dialoge in Sachen Atom als positive Beispiele auffallen, wie der konsensorientierte Dialog bei der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS östlich von Hamburg in Geesthacht. Deswegen fragte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel bei der Bundesregierung nach, wie sie zu den Beschwerden und zum Bürgerengagement steht, wie sie den Dialog in Geesthacht bewertet und unterstützen will.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage stellt die Bundesregierung fest, dass sie es „begrüßt“, wenn „über den gesesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus der Öfffentlichkeit Informationen zu Stilllegungsvorhaben zugänglich gemacht werden.“ Demnach seien „Transparenz und Dialogbereitschaft“ von Seiten der Betreiber und der Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern „ein wichtiger Beitrag für eine Vertrauensbildung und gesellschaftliche Akzeptanz.“ Zu den Vorwürfen von BürgerInnen und EinwenderInnen, dass sie zu wenig Informationen erhalten, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen beurteilen zu können, hält sich die Bundesregierung mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der Länder als Genehmigungsbehörden mit Aussagen allerdings zurück.

  • Derzeit laufen in den Bundesländern mit Atomanlagen zahlreiche Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung. In Bayern (Isar/Ohu, Grafenrheinfeld), aber auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein (Brunsbüttel), Hessen (Biblis), Baden-Württemberg (Obrigheim, Neckarwestheim, Philippsburg) hat es z.B. im Umfeld der Erörterungstermine – die teilweise seitens der Initiativen und Verbände abgebrochen wurden, massive Kritik an fehlenden Informationen, mit denen die Risiken beim Rückbau der Atomanlagen tatsächlich bewertet werden könnten, gegeben. In Niedersachsen hat der Landtag jüngst eine Anhörung zur Öffentlichkeitsbeteiligung beim Rückbau der dortigen Atomkraftwerke durchgeführt. Darüber berichtet die Landtagsabgeordnete Miriam Staudte auf ihrer Homepage (inkl. der Vorträge der ReferentInnen). In Esensham/Unterweser kommt es demnächst zum Erörterungstermin. Der BUND in Schleswig-Holstein z.B. hat vom grün geführten Ministerium in Kiel eine Neuauflage des Erörterungstermins für den Rückbau in Brunsbüttel gefordert und verlangt u.a. eine deutliche Reduzierung der von Vattenfall beantragten Strahlenwerte beim Rückbau.

Obwohl die Bundesregierung die Bedeutung von Bürgerbeteiligung in den Atomverfahren hoch einschätzt, hat sie nicht einmal einen Überblick, an welchen Standorten Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder Betreiber statttfinden. Trotzdem behauptet sie: „Die Bundesregierung sorgt im Rahmen der zuständigen Bund-Länder-Gremien für einen Austausch der Erfahrungen – auch mit solchen Dialogprozessen – zwischen den Ländern.“

Auch zu dem konsensorientierten Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage in Geestacht hat die Bundesregierung nur wenig zu sagen: Sie „begrüßt den freiwilligen konsensorientierten Dialogprozess in Geestbacht. Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren für die Stilllegungsprojekte des HZG und damit auch für die gesetzlieb vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die darüber hinaus gehenden Beteiligungsprozesse liegt jedoch bei der Landesbehörde.“ Informieren will sie sich über derartige Beispiele nicht durch direkte Gespräche, sondern lediglich über die zuständigen Bund-Länder-Gremien.

 

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