Gorleben: Verwaltungsgericht bestätigt Veränderungssperre – nächste Runde folgt

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpgDie Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg teilt mit: „Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat die Klagen von Greenpeace und dem Gartower Waldbesitzer Fried Graf von Bernstorff gegen die Veränderungssperre in Gorleben abgewiesen. Das Gericht befand, die Kläger seien nicht klageberechtigt. Es fehle an einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis“. Allerdings ließ die Kammer die Revision vor dem Oberverwaltungsgericht zu.“

  • Die Atommüll-Kommission hat sich mit der Veränderungssperre für den Standort Gorleben ausführlich befasst. Es geht darum, dass Gorleben mit diesem Instrument als einziger bundesdeutscher Atommüll-Lager-Standort benannt ist und damit die bei der „Endlager“-Suche titulierte „Weiße Landkarte“ nicht wirklich weiß ist. Gorleben ohne Veränderungssperre? Bundesrats-Ausschuss empfiehlt… Als Ergebnis der „Verhandlungen“ in der Kommission, die sich mehrheitlich gegen eine Verlängerung der Veränderungssperre aussprach, hatten sich Bundesrat und Bundesregierung auf eine verkürzte Verlängerung geeinigt: Der jetzige Kompromiss im Bundesrat mit der Bundesregierung sieht zur Verlängerung der Verordnung für die Veränderungssperre Gorleben vor: „Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem der Salzstock Gorleben nach §29 Absatz 1 Satz 5 des Standortauswahlgesetzes aus dem Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird, spätestens mit Ablauf des 31.März 2017.“

Weiter heißt es in der PM der BI: „Wahrscheinlich, weil die Richter in der Sache unschlüssig waren“, kommentiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. (BI). Denn mit dem Standortauswahlgesetz, das angeblich die Endlagersuche für die hochradioaktiven Abfälle auf Null zurück setzt, entfällt auch die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre, die untersagt, im Planungsgebiet Gorleben in einer Tiefe ab 50 Metern (in Teilen ab 100 Metern) zum Beispiel Gas oder Erdöl aufzusuchen – so sieht es BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: „Entweder es gibt eine weiße Landkarte oder nicht, das wird sich zeigen!“
Dass die Kläger nicht befugt seien, weil sie das Gesetz nicht angreifen können, obwohl sie mit ihren Grundstücken und den Salzrechten betroffen sind, wird nun das Oberverwaltungsgericht beraten müssen. Für Greenpeace hat deren atompolitischer Sprecher Mathias Edler bereits angekündigt, dass man nicht kampflos aufgeben will.“

Dirk Seifert

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