Atomausstieg ins Grundgesetz – CDU-Abgeordneter dagegen
2016 jähren sich die anhaltenden Atomkatastrophen von Fukushima zum fünften Mal und von Tschernobyl zum dreißigsten Mal. Als Reaktion auf Fukushima vollzog die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 eine Kehrtwende: Die eben erst beschlossene Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke wurde zum schrittweisen Atomausstieg, acht Meiler wurden sofort stillgelegt. Die LINKE forderte: Die Nutzung der Atomenergie muss auch per Grundgesetz verboten werden. Darüber diskutiert derzeit auch auf Initiative des BUND die Atommüll-Kommission. Eine Forderung, die der CDU-Abgeordnete und Kommissions-Mitglied Steffen Kanitz (NRW) jetzt in einer Stellungnahme ablehnte.
- Bundestags-Antrag der Fraktion DIE LINKE zum „Atomausstieg ins Grundgesetz“ von 2011 hier als Drucksache (PDF)
„Das Thema „Atomausstieg ins Grundgesetz“ wurde bereits mehrmals in den letzten Sitzungen der AG2 besprochen. Ich halte diesen Ansatz für nicht notwendig bzw. verfassungsrechtlich bedenklich“, schreibt Steffen Kanitz jetzt an die Vorsitzenden der AG2 und an die Mitglieder der Atommüll-Kommission. Für ihn ist diese Maßnahme „Symbolpolitik“. Auf knapp zwei Seiten legt er seine Position dar und schreibt u.a: „Der Kernenergieausstieg ist als Staatsziel im Grundgesetz nicht erforderlich, da er politisch wie gesellschaftlich von einer breiten Mehrheit getragen wird und umfassend im Atomgesetz verankert und geregelt ist.“ (Der vollständige Brief ist als Drucksache auf der Homepage der Kommission online und hier als PDF).
- In der Sitzung der AG2 war im Oktober beschlossen worden, ein Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Atomausstiegs auf den Weg zu bringen. „Dagegen gab es auf der Folge-Sitzung am 2. November Protest der CDU-Mitglieder in der Kommission. In einem Brief erläuterte der Abgeordnete Steffen Kanitz seine Ablehnung zu diesem Vorschlag. In der Diskussion in der AG kommt auch von den Vertretern der AKW-Betreiber eine klare Ablehnung zu dem Vorschlag. Dennoch soll die Idee des Gutachtens weiter verfolgt werden.“ (siehe BUND)