Kommission: Export-Verbot für Atommüll erneut auf der Tagesordnung

Das von der „Endlager“-Kommission beschlossene generelle Export-Verbot für hochradioaktive Brennelemente kommt erneut auf die Tagesordnung in der AG2 zur Evaluation des Standortauswahlgesetzes. Dafür sorgt eine Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel. Der hatte die Bundesregierung jüngst gefragt, welche Konsequenzen sich aus dem Beschluss vom Oktober 2015 für die laufenden Vorbereitungen des geplanten Export solcher Brennelemente aus Jülich in die USA ergeben. Die Antwort: bislang keine. Nun soll die Bundesregierung in der AG erläutern, wie die Umsetzung des Kommissions-Beschlusses gewährleistet werden soll.

  • Die Drucksache der Kommission mit dem Brief von Hubertus Zdebel zum Export-Verbot und die Umsetzung des Beschlusses in der Bundesregierung ist hier online.

Bereit im Oktober letzten Jahres hatte sich die Kommission nach längeren Gesprächen und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerum für ein generelles Export-Verbot für bestrahlte Brennelemente ausgesprochen. Besonders die geplanten Castor-Transporte in Jülich waren dabei im Blick der Diskussionen.

  • Im April 2016 wurde die Debatte um den Beschluss durch das Bundesland Sachsen noch mal geführt. Sachsen möchte sich die Option offenhalten, bestrahlte Brennelemente, die derzeit in Ahaus zwischengelagert sind, an Russland liefern zu können. Der Hintergrund: Sachsen muss für die Lagerung in Ahaus zahlen, während der Export nach Russland für das Bundesland kostenfrei erfolgen würden.

Auch in der Diskussion im April wurde der zuvor gefasste Beschluss bestätigt. Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der Kommission hatte die Bundesregierung zweimal zur Umsetzung des Kommissionsbeschlusses befragt, einmal im Januar und erneut im April:

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