Leise, aber erfolgreich: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlage in Geesthacht

20160503-Demonstration-Freimessung-HZG-GKSS-Dialog-099Anfang Oktober sind es vier Jahre, dass in Geesthacht ein leider immer noch bundesweit einzigartiger Dialog zwischen einem Betreiber einer Atomanlage und BürgerInnen und Initiativen begonnen und bis heute erfolgreich betrieben wird. Im Oktober 2012 machte das Helmholtz-Zentrum-Geesthacht (HZG) für die geplante Stilllegung der Atomforschungsanlage GKSS ein überraschendes öffentliches Angebot: Stilllegung in einem konsensorientierten Bürgerdialog, offen für alle, die mitmachen wollen! Die zentrale erste Frage der Betreiber: Was braucht es, damit BürgerInnen und Initiativen an diesem Prozess teilnehmen können? Erst vor wenigen Tagen war dieser regionale Dialog-Prozess Thema einer internationalen Tagung von ENTRIA in Berlin (PDF). (*)

Für den Betreiber begann der Prozess mit einem Rückschritt. Statt direkt über den Rückbau zu sprechen, verlangte die sich bildende Begleitgruppe zunächst einen Alternativen-Vergleich und die Prüfung, ob ein „sicherer Einschluss“ Vorteile haben könnte. Der Betreiber ging darauf ein, verschob den geplanten Antragstermin bei der zuständigen Atomaufsicht in Kiel und ließ auf seine Kosten auch einen von der Begleitgruppe als „Vertrauensperson“ gewünschten externen Gutachter an die Arbeit. Das mündete in einem Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht, dem die Begleitgruppe in Grundzügen zustimmte! Seitdem hat sich ein konstruktiver, transparenter und in der Tat konsensorientierter Dialog entwickelt, der auch Konflikte aushält und Kompromisse findet.

Erfolgreich durch klare Verabredungen für die Zusammenarbeit

Möglich ist das auch geworden, weil es einen umfassenden Verständigungsprozess gegeben hat, in dem beide Seiten ihr Selbstverständnis definierten und davon ausgehend die Grundzüge der Zusammenarbeit festlegten. (Siehe dazu unten!) Im Focus bei diesem Prozess immer die Frage: Wie stehen die Akteure jeweils in diesem Dialog-Prozess und was machen, wenn es schief geht?

Das ganze bei klarem Blick auf die realen Verhältnisse, die z.B. durch rechtliche Rahmenbedingungen Grenzen für den Prozess setzen. Damit ist nicht nur das Atomrecht gemeint, sondern auch, dass es für derartige Beteiligungsprozesse schlicht keine rechtlichen Grundlagen gibt, die einer Begleitgruppe einen definierten Status mit Rechten (und Pflichten) ermöglichen. Viele der Absprachen sind daher vor allem vom Good-Will abhängig und müssen immer wieder neu ausgelotet werden.

Kuriose Anforderungen durch fehlende rechtliche Regelungen für Bürgerbeteiligung

Dieser fehlende rechtliche Rahmen für die Beteiligung der Begleitgruppe führt zu kuriosen Anforderungen, weil jenseits der Freiwilligkeit von Betreibern und Begleitgruppe rechtliche Regelungen für einen solchen Prozess in Deutschland nicht vorhanden sind. Obwohl seit Jahren intensiv über Stilllegungsschritte zwischen Betreiber und Begleitgruppe gesprochen wird und sich diese Arbeit konstruktiv und erfolgreich gestaltet, existiert diese Gruppe im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren schlicht nicht. Rechtlich ist sie für die zuständige Behörde im Energieministerium Schleswig-Holstein nicht existent. Ihre Rechtsstellung ist also gleich Null.

Um das zu ändern, bleibt den Mitgliedern der Begleitgruppe im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren nur ein Weg, um mehr „Augenhöhe“ auch im rechtlichen Sinn zu erreichen. Bei der demnächst beginnenden öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung  – denen die Begleitgruppe in Grundsätzen zugestimmt hat – muss sie selbst wie alle anderen BürgerInnen Einwendungen erheben, um im weiteren Verfahren auch eine Rechtsposition zu erhalten! Nur durch eine Einwendung erhalten die Begleitgruppen-Mitglieder, die seit vier Jahren intensiv im Dialog mit HZG stehen, die Möglichkeit, im Zweifelsfall auch eine rechtliche Überprüfung der Genehmigung durchführen zu können. Auf anderem Wege ist eine solche Stärkung der Position der Begleitgruppenmitglieder im Sinne von „Augenhöhe“ gegenüber dem Betreiber im derzeitigen atomrechtlichen System nicht erreichbar.

Ein mehr als deutlicher Hinweis, dass es bundesrechtlich erheblichen Reformbedarf für die Bürgerbeteiligung gibt, nicht nur im atomrechtlichen Verfahren!

Die Stärke des Dialog-Prozesses zwischen HZG und Begleitgruppe zeigt sich auch in dieser Situation: Dass die Begleitgruppe diesen Weg einer Einwendung geht, ist unumstritten und für alle nachvollziehbar. Wichtig jedoch ist: Wie macht man klar, dass trotz einer solchen Einwendung, die aus fehlendem Rechtsrahmen erfolgt und damit ein Problem außerhalb des Dialogs ist, der Dialog selbst auf einem sehr guten Weg ist? In einer Medien-Gesellschaft keine einfache Aufgabe! Aber eine Herausforderung, die nach den bisherigen Erfahrungen im Dialog zwischen HZG und Begleitgruppe sicherlich gemeistert werden wird.

(*) Der Autor ist Mitglied der Begleitgruppe im HZG-Dialog

Dokumente eines Dialogs: Selbstverständnisse und Grundzüge der Zusammenarbeit:

„Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen „Grundzüge für die Zusammenarbeit“ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihr jeweiliges Selbstverständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu gemeinsamen Lösungen kommen wollen.“

Dirk Seifert

3 Gedanken zu “Leise, aber erfolgreich: Konsensorientierter Dialog zur Stilllegung der Atomforschungsanlage in Geesthacht

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