BGR und Martini-Stiftung – Bundesregierung lässt viele Fragen offen
Wurde mithilfe von Wirtschaftsgeldern über die Hans-Joachim-Martini-Stiftung Einfluss auf Forschungsergebnisse der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) genommen? Diesen Verdacht hatten Medienberichte vor einigen Wochen aufgeworfen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel verweist die Bundesregierung vor allem auf das Stiftungsrecht und fehlende Kenntnisse. Allerdings will sie den Bundestagsabgeordneten einen internen Prüfbericht zur Verfügung stellen. Bereits gestern informierten wir hier über die Vorwürfe zur fehlenden Aufklärung der Geschichte der BGR und ihrer Präsidenten hinsichtlich ihrer Rolle in Nazi-Deutschland und bei der Kriegsführung.
- Die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel u.a. samt Antworten der Bundesregierung ist als Drs. 18/9935 hier online (PDF)
- Braune Geschichte: Bundesbehörde reagiert auf wachsenden Druck
Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages: „Aufklärung geht anders. Die Bundesregierung lässt in ihren Antworten viele Fragen offen. Die Hinweise auf fehlende Daten oder den Datenschutz erschweren es enorm, Licht in die Sache zu bringen. Das Angebot, die internen Prüfberichte aus 2011 einzusehen, werde ich annehmen. Es wird offenbar noch viel Anstrengungen benötigen, um zu prüfen, ob die Verdachtsmomente einer wirtschaftlichen Beeinflussung von Mitarbeitern der Bundesanstalt über Gelder aus der Wirtschaft durch den Martini-Fonds oder die Martini-Stiftung haltlos sind oder sich bestätigen werden.“
- Vermehrte Anzeichen von Filz zwischen Wirtschaft und Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)
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In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung wiederholt auf das Stiftungsrecht und den Schutz von Grundrechten der Betroffenen, außerdem auf begrenzte Unterlagen über den Hans-Joachim-Martini-Fonds bzw. die Hans-Joachim-Martini-Stiftung für die Zeit vor 2011. Allerdings werden Widersprüche deutlich, denen der Abgeordnete weiter nachgehen wird: So wird mitgeteilt, das der Vorläufer der Stiftung, der Martini-Fonds als e.V. gegründet wurde. Damit unterliegt dieser aber nicht dem Stiftungsrecht. Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesregierung mitteilt, dass ihr ausgerechnet über die genaue Höhe der Förderung von 1981-1987 – den Zeiten des Hans-Joachim-Martini- Fonds – keine Erkennnisse vorliegen.
Pikanterie am Rande: Die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage erwähnte Seite auf der BGR-Homepage zu den Präsidenten der BGR, darunter auch Hans-Joachim Martini, mit dem Link www.bgr.bund.de/DE/50JahreBGR/DE/Praesidenten/praesidenten_node.html, existiert nicht mehr. Sie wurde von der BGR in den vergangenen Tagen aus dem Netz genommen. Siehe dazu auführlicher: Braune Geschichte: Bundesbehörde reagiert auf wachsenden Druck