Zdebel am Schacht: Radioaktive Abfälle – Schacht Konrad wäre heute nicht genehmigungsfähig

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Salzgitters Oberbürgermeister Klingebiel (CDU) und MdB Hubertus Zdebel (Die LINKE): Neubewertung für das Atommülllager im Schacht Konrad.

„Das immer noch im Bau befindliche Atommülllager im Schacht Konrad wäre nach heutigen Anforderungen nicht genehmigungsfähig und wie in Gorleben hat es nie einen Alternativenvergleich gegeben, sondern nur eine politische Entscheidung.“ Das sagte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel am Montag bei seinem Besuch in Salzgitter, wo er mit dem Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) und VertreterInnen der IG Metall, des Landvolks und der AG Schacht Konrad zu einem Informationsaustausch zusammen kam. Zdebel war als Vertreter der Atommüll-Kommission eingeladen, um über die laufende Arbeit und die aktuellen Diskussionen nach der Vorlage des Nationalen Entsorgungsprogramms durch die Bundesregierung zu informieren.

P1000250„Die Frage der dauerhaften Lagerung leicht – und mittelradioaktiver Abfälle ist jetzt auf dem Prüfstand und das ist ein wichtiger Schritt, um zu wissenschaftlich belastbaren und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechenden Kriterien zu kommen.“ Darin waren sich die Beteiligten am Ende des Informationsgesprächs im Rathaus einig. „Nur so könnten auch die bestehenden Mängel für den als Endlager von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen vorgesehenen Schacht Konrad behoben werden,“ sagte Zdebel.

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AG Schacht Konrad, Ursula Schönberger und Ludwig Wasmus, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Salzgitter-Peine, (Wolfgang Räschke, Hubertus Zdebel (MdB DIE LINKE), Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU)

Zdebel war vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion in der Atommüll-Kommission der Einladung nach Salzgitter zu einem Informationsaustausch gefolgt. Ausführlich informierte er vor Ort über die laufende Debatte in der Kommission. Die Bundesregierung hat der Kommission mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm nahegelegt, zu untersuchen, ob eine gemeinsame Einlagerung von leicht- und mittelradioaktiven Atomabfällen möglich ist. Für rund 300.000 Kubikmeter derartiger Abfälle ist unklar, wo diese in Zukunft endgelagert werden können. Diese Menge, für die der Schacht Konrad nicht genehmigt ist, könnte zusätzlich aus der Bergung der Abfälle aus der ASSE und aus den Abfällen der Urananreicherung in Gronau entstehen. Sollte es keine anderen Alternativen geben, behält sich die Bundesregierung vor, diese später zusätzlich im Schacht Konrad einzulagern und damit die bislang genehmigte Atommüllmenge dort faktisch zu verdoppeln.

Fast 70.000 Einsprüche aus der Region Salzgitter rund um den Schacht Konrad waren gegen den Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms erhoben worden. Als Reaktion auf diese massiven Proteste hatte die Bundesregierung zunächst

PM der Stadt Salzgitter:

Endlager-Kommissionsmitglied zu Gast

Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Kommission „Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“, Hubertus Zdebel (Linke), war zu einem Informationsgespräch nach Salzgitter gekommen.
Von links: Ludwig Wasmus (AG Schacht Konrad), Ursula Schönberger, Wolfgang Räschke (IG-Metall), Hubertus Zdebel, Oberbürgermeister Frank Klingebiel Das Kommissionsmitglied informierte unter anderem Oberbürgermeister Frank Klingebiel, die Vorstandsmitglieder der AG Schacht Konrad, Ursula Schönberger und Ludwig Wasmus sowie den ersten Bevollmächtigten der IG Metall Salzgitter-Peine, Wolfgang Räschke über die Arbeit der Kommission.

In dem Gespräch, das das Nationale Entsorgungsprogamm (NaPro) zum Thema hatte, sei es vor allem darum gegangen, den „Bündnispartnern gegen Schacht Konrad“ zu erklären, vor welchen Herausforderungen die Kommission aktuell steht, erläuterte Zdebel. Einige Anregungen aus diesem Gespräch werde er in die Endlager-Kommission mitnehmen.

Das Kommissionsmitglied betonte: „Ich fordere ganz klar, dass Schacht Konrad aus dem Auswahlverfahrensprozess herausgenommen werden soll.“ Die Genehmigung für das Endlager gehöre überprüft, denn nach heutigen Anforderungen von Wissenschaft und Technik wäre Konrad nie als Endlager ausgewählt worden, ist sich Zdebel sicher. Die Entscheidung für das Atommülllager in Salzgitter sei nicht Resultat eines Auswahlverfahrens, sondern Ergebnis eines politischen Prozesses gewesen.

Daher fordern die Bündnispartner eine Neubewertung von Schacht Konrad nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik und die verbindliche Festlegung von positiven Kriterien.

Eigentlich sollte am 30. Juni 2016 die Arbeit der Endlagerkommission beendet sein und dem Bundestag, dem Bundesrat sowie der Bundesregierung ein Bericht vorgelegt werden, in dem die für das Standortauswahlverfahren relevanten Grundsatzfragen untersucht und bewertet werden. Zur Zeit, so der Bundestagsabgeordnete, werde aber darüber diskutiert, die Arbeit über dieses Datum hinaus weiterzuführen und erst einmal einen Zwischenbericht vorzulegen, denn einzelne Aufgaben, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit, die eigentlich Teil der Arbeit der Kommission sei, hätten bisher so gut wie noch gar nicht stattgefunden.

Er machte deutlich, dass das geplant Atommülllager in Salzgitter noch nicht aus dem Rennen sei.

Die Kommission habe unter anderem die Aufgabe dem Bundestag eine Empfehlung für ein Endlager für hoch radioaktiven Abfall auszusprechen und ob dort auch der Atommüll aus der Asse bei Wolfenbüttel und aus der Urananreicherungsanlage in Gronau gelagert werden solle. Entscheide sich die Kommission gegen die Einlagerung dieses Atommülls in einem solchen Lager, könnte eine Erweiterung von Schacht Konrad in Betracht kommen und die Einlagerungsmenge zusätzlich zu den genehmigten 300 000 Kubikmeter verdoppelt werden.

Zur Zeit seien drei Varianten der Endlagerung in der Diskussion: Zum einen den leicht-, mittel- und hochradioaktiven Atommüll in ein zentrales Endlager zu entsorgen. In diesem Fall wäre Schacht Konrad nicht mehr nötig, so Hubertus Zdebel. Zum anderen, neben dem geplanten Atommülllager Schacht Konrad (leicht und mittelradioaktiven Atommüll) noch zwei weitere Endlager zu betreiben. Eins für hochradioaktive und ein weiteres für leicht- und mittelradioaktive Stoffe. Eine weitere Variante sei ein Endlager und Schacht Konrad.

Die Podiumsdiskussion, so Oberbürgermeister Frank Klingebiel, die die Braunschweiger Zeitung in der Aula des Gymnasiums am Fredenberg veranstaltet hatte und die darauf folgende Sammlung  von 70.000 Einwendungen gegen Schacht Konrad in Salzgitter und der Region, habe in der Hauptstadt einen großen Eindruck hinterlassen und zu maßgeblichen Veränderungen der politischen Prozesse geführt. „Die Tür war eigentlich schon zu, aber wir haben die Tür wieder aufbekommen“, betonte Klingebiel, „darauf können die Menschen hier stolz sein.“

Aber die Arbeit des Bündnisses gehe weiter, so der Oberbürgermeister. Unter anderem gebe es ein Treffen mit den Bürgermeistern und Landräten der Region sowie mit Mitgliedern des Landtages und des Bundestages am 16. Oktober in Salzgitter, um sie über den neuesten Stand der Debatte um das Endlager Schacht Konrad zu informieren. Außerdem sei ein parlamentarischer Abend in Berlin mit dem niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel geplant. Ein weiteres Zeichen aus der Hauptstadt gibt es auch: Am 19. Januar kommt die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks in die Region.

Bundesregierung gibt zu: Erdbeben wegen Erdgasförderung – Jetzt endlich Fracking und Verpressen von Flow-Back verbieten!

hubertus-553Zwischen konventioneller Erdgasförderung, Fracking und dem Verpressen von Flow-Back und Lagerstättenwasser auf der einen Seite und der Entstehung von Erdbeben auf der anderen Seite besteht ein kausaler Zusammenhang. Das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Erdbebenrisiken der Erdgasförderung“ der Fraktion DIE LINKE. Der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann im Umweltausschuss, Hubertus Zdebel erklärt hierzu: „Insbesondere das Entstehen von Erdbeben durch Fracking in kleinere geologische Störungen kann die Bundesregierung nicht ausschließen. Damit ist sie in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen. Doch genau das ist nicht ihre Absicht. Systematische Untersuchungen zum Themenkomplex Erdbeben hat die Bundesregierung bisher nicht durchgeführt, obwohl sie ein Gesetzespaket vorantreibt, welches Fracking in Deutschland rechtssicher erlauben soll. Der Verweis der Bundesregierung auf dieses Gesetzesvorhaben hinsichtlich der Verhinderung von Erdbeben geht ins Leere, da dort fast ausnahmslos von konkreten Regelungen abgesehen wird. Jüngsten Berichten zufolge bebt in den Fracking-Regionen im US-Bundestaat Oklahoma die Erde inzwischen sogar täglich. Wer solche Zustände hierzulande verhindern will, muss Fracking sowie die Verpressung von Lagerstättenwasser und Flow-Back endlich ausnahmslos verbieten.“

MdB Herbert Behrens (DIE LINKE) ergänzt: „Die Bundesregierung schreibt selbst, dass in den niedersächsischen Erdgasfördergebieten eben wegen der Fördertätigkeiten seit 2012 ‚wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich‘ häufiger und stärker als je zuvor die Erde gebebt hat. Es ist ein Skandal, dass die Regierung dennoch nicht bereit ist, daraus angemessene Konsequenzen zum Schutz von Mensch und Umwelt zu ziehen. Das Erdbebenrisiko stellt eine reale Gefahr für Gesundheit, privates Eigentum wie Wohnhäuser, für die öffentliche Infrastruktur oder im Fall des Groninger Beckens sogar für die geologische Stabilität der gesamten Region der ostfriesischen Inseln sowie des Wattenmeeres dar. Wirksame Maßnahmen zur Erdbebenprävention existieren nicht – weder beim Fracking noch beim Verpressen des Flow-Back. Nur ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen kann die Bevölkerung vor Erdbeben schützen.“

Beim Fracking wird mit dem Frac-Fluid ein Chemikaliengemisch zur Erdgasgewinnung in gashaltige Bodenschichten eingebracht. Bei der Verpressung des Flow-Back wird die verbrauchte Frac-Flüssigkeit gemeinsam mit dem aus dem Untergrund hochgepumpten Lagerstättenwasser, welches Schwermetalle, radioaktive Stoffen und krebserzeugende Substanzen enthalten kann, unter Druck im Untergrund versenkt.

Vattenfall: 4,7 Mrd Euro Schadensersatzklage in Washington – EU-Kommission mischt sich ein

„Vattenfall führt schon jetzt vor, was TTIP für die deutschen Steuerzahler an Risiken mit sich bringt“, sagt Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linken-Bundestagsfraktion. „Die EU täte jetzt gut daran, Vattenfall Grenzen aufzuzeigen, damit der schwedische Staatskonzern die Klage in Washington endlich beendet.“ So ist es in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung über Vattenfall und die Schadensersatzklage vor dem internationalen Invenstitions-Schiedsgericht in Washington (ICSID) zu lesen. Die EU-Kommission mischt sich jetzt in das Verfahren ein und hält die Forderungen nicht für zulässig, mit denen Vattenfall 4,7 Mrd. Euro von den deutschen SteuerzahlerInnen für die Abschaltung der maroden Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eintreiben will. Nicht in den USA, sondern in Europa müssten derartige Fragen geklärt werden, so die EU-Kommission.

Die SZ berichtet über die Hintergründe und Motive, die die EU-Kommission dazu gebracht, sich in das laufende Schiedsgerichtsverfahren von Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuschalten.

Bereits vor einigen Tagen hatte der Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage zu dieser Einmischung der EU-Kommission erbeten. Als Rechtgrundlage für das agieren der EU ist z.B. der Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union von Bedeutung.

In der Einleitung zur Anfrage – deren Antworten noch ausstehen – heißt es unter der Überschrift: „Schadensersatzklage von Vattenfall vor dem Internationalen Schiedsgericht – mögliche Unzulässigkeit nach EU-Recht“ weiter:

Der Atomkonzern Vattenfall betreibt nach der atomrechtlichen Verfügung zur endgültigen Stilllegung seiner Atommeiler Brunsbüttel und Krümmel eine Schadensersatz-Klage vor dem Schiedsgericht in Washington auf Basis der Energie-Charta gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung hat darüber informiert, dass Vattenfall auf diesem Weg eine Summe von rund 4,7 Mrd. Euro als Schadensersatz für die 2011 per Atomgesetz verfügte endgültige Abschaltung dieser Atommeiler einklagen will.

Die Zulässigkeit dieses Vorgehens von Vattenfall steht aber möglicherweise mit rechtlichen Bestimmungen der EU in Konflikt, wie sie im Artikel 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt sind. Auf dieses Problem wurde nach unserer Kenntnis von einem Vattenfall-Vertreter während einer Atomrechtstagung in Luzern am 3. September 2015 im Beisein auch von Vertretern aus Bundesbehörden berichtet. Dort war die Rede davon, dass es mit Bezug auf Artikel 3 Abs. 2 ein „Spannungsfeld“ aufgrund des „Exklusivrechts der EU“ gäbe, nach der es „kein Recht von EU-Staaten“ gäbe, „untereinander aus ECT gegeneinander vorzugehen“. (ECT: Energy Charter Treaty)

Nach langem Zögern hat Vattenfall nun vor wenigen Wochen auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten AKWs in Krümmel einen Stillle-gungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht eingereicht. Das dies bislang nicht erfolgt war, war damit in Verbindung gebracht worden, dass Vattenfall die grundsätzliche Betriebsbereitschaft des AKW Krümmel erhalten wollte, um so den Druck auf den angestrebten Schadensersatz hoch zu halten.

Atommülllager: Zdebel am Schacht – Bundestagsabgeordneter in Salzgitter

Am kommenden Montag (28. September) wird Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Atommüll-Kommission in Salzgitter mit dem Oberbürgermeister Frank Klingebiel sowie Vertretern der AG Schacht Konrad, des Landvolks Braunschweig und der IG Metall zu einem Informationsgespräch zum Nationalen Entsorgungsprogamm (NaPro) über den weiteren Umgang mit Atommüll zusammenkommen.
Im Schacht Konrad in Salzgitter sollen leicht- und mittelradioaktive Atomabfälle dauerhaft unterirdisch gelagert werden. Der Ausbau verzögert sich aufgrund immer neuer Probleme beim laufenden Ausbau. Die Einlagerung von rund 300.000 Kubikmetern leicht- und mittelaktiven Atomabfälle ist genehmigt. Aber derzeit ist noch offen, wo weitere 300.000 Kubikmeter derartiger Abfälle aus der benachbarten ASSE und aus der Urananreicherung in Gronau dauerhaft gelagert werden sollen.
Inzwischen hat die Bundesregierung im jüngst vorgelegten Nationalen Entsorgungsprogramm zwar den Schacht Konrad aus der „Schußlinie“ genommen und die Atommüll-Kommission beauftragt, zu prüfen, ob diese „neuen“ Atomabfälle gemeinsam mit hochradioaktivem Müll an einem anderen Ort gemeinsam einzulagern sind. Aber solange diese Prüfung nicht abgeschlossen ist und positiv beantwortet ist bzw. möglicherweise sogar ein drittes „Endlager“ gefunden werden muss, könnte es dazu kommen, dass der Schacht Konrad am Ende doch für diese Abfälle ausgewählt wird und sich damit die Atommüllmenge in Salzgitter verdoppeln könnten.
Zum Ende des Informationsgespräch gibt es einen Pressetermin am Montag, 28. September, um 11 Uhr im Sitzungszimmer 10. Stock, im Rathaus in Lebenstedt ein.

Regierung kehrt Probleme beim Umgang mit dem Atommüll weiter unter den Tisch

HubertusZdebel-02072015-NaProMit der Änderung des Atomgesetzes will die Bundesregierung den Rechtsrahmen für den weiteren Umgang mit den wachsenden Atommüllbergen festlegen. In seiner Rede im Deutschen Bundestag zur 14. Novelle des Atomgesetzes erhebt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel Einspruch, verweist auf gravierende Mängel und fordert deutliche Nachbesserungen. Nachfolgend seine Rede im Wortlaut:

 

Frau Präsidentin/ Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

schon wieder Atommüll – und das Thema wird der Republik noch viele Jahre erhalten bleiben. Direkt vor der Sommerpause hat der Bundestag bereits über das neue „Nationale Entsorgungsprogramm“ diskutiert. Auf Anforderung der EU hat die Bundesregierung einen Plan erstellt, in dem sie über die immer noch wachsenden Atommüllberge und was sie damit vorhat, berichtet. Und jetzt muss mit der 14. Atomgesetznovelle der Rechtsrahmen für diesen Atommüllbericht geschaffen werden.

Fast 70.000 Menschen, Initiativen und auch Kommunen haben zum Bericht des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro) Einsprüche erhoben. Die Öffentlichkeit schaut also hin, wenn es um Atommüll und die mit seiner Lagerung verbundenen Risiken geht. Das ist gut so und der Bundestag ist gut beraten, sich mit diesen Einsprüchen intensiv zu befassen.

Auch deswegen hat DIE LINKE schon vor den Sommerferien einen Antrag zum NaPro-Bericht und zur Kritik daran in den Bundestag eingebracht und es dürfte sinnvoll sein, den Bericht im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle hier im Bundestag weiter zu diskutieren. Hier mal eben schnell die ATG-Novelle durchzuziehen und dann den Deckel drauf zu setzen, wäre kein gutes Signal für den angeblichen Neustart beim Umgang mit Atommüll, bei dem doch ein gesellschaftlicher Konsens angestrebt wird.

Wir LINKEN fordern beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen mehr Transparenz und Ehrlichkeit. Der Bericht hat dazu durchaus einige positive Ansätze, die wir ausdrücklich begrüßen. Aber wir sehen auch die erheblichen Mängel im Nationalen Entsorgungsprogramm. An dieser Stelle nur zwei Hinweise, wo aus unserer Sicht nachzubessern ist:

An diversen Standorten sind in den letzten Jahren verrostete Atommüllfässer gefunden worden, in Brunsbüttel und in Karlsruhe zum Beispiel. Von diesen Problemen wird im Bericht mit keiner Silbe gesprochen und es ist nicht gut, wenn diese Wirklichkeit beim Umgang mit Atommüll einfach nicht genannt wird!

Der Bericht spricht ferner von einem Eingangslager für Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll. Dieses Lager soll dort neu gebaut werden, wo irgendwann mal ein „Endlager“ für diesen Müll entstehen soll. Doch der Bericht schweigt darüber, dass dort die enorme Menge von bis zu 500 Castoren mit hochgefährlichem Atommüll oberirdisch gelagert werden soll und dass das für Jahrzehnte so sein wird. Diese Information fehlt völlig und damit wird ein ganz wichtiger Aspekt im Grunde unter den Tisch gefegt. Für Insider ist das völlig klar: Dieses neue Eingangslager ist von zentraler Bedeutung. Nur kann das niemand erkennen, der den Bericht als gebildeter Laie liest.

Deswegen braucht es nach Auffassung der LINKEN– und das ist in der jetzt anstehenden Beratung über die 14 ATG-Novelle dann zu klären und gesetzlich umzusetzen – klare und ehrliche Anforderungen, wie solche NaPro-Berichte erstellt werden. Ein solcher Bericht muss auch die Probleme beim Umgang mit dem Atommüll benennen, er sollte die möglichen Alternativen nennen und auch die Abwägungen beschreiben, warum die eine oder andere Variante am Ende vorgeschlagen wird. Das würde die Qualität und die Ehrlichkeit eines solchen Berichts deutlich verbessern.

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