Stresstest Atom-Rückstellungen: Von Entwarnung bei Atommüll-Kosten kann keine Rede sein!

„Die deutschen Atomkonzerne seien in der Lage, die Kosten des Rückbaus der Atomkraftwerke und der Entsorgung des Atommülls zu tragen, behauptet die Bundesregierung. Doch diese Aussage ist durch das ihr zugrundeliegende Gutachten nicht gedeckt. Im Gegenteil“, kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für den Atomausstieg die jetzt von Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) vorgelegten Ergebnisse des „Stresstestes“ zu den Atomrückstellungen. „Ausdrücklich warnt die beauftragte Düsseldorfer Wirtschaftsprüfergesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG am Schluß ihres Gutachtens: ‚Aus diesen Feststellungen kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass die Finanzierung der künftigen Entsorgungskosten sicher ist.‘

Statt Beruhigungspillen für SteuerzahlerInnen und Börse und einer Kommission brauchen wir jetzt die seit Jahren geforderte, längst überfällige Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds, in den die Atomkonzerne in vollem Umfang einzahlen. Dadurch wäre längst sichergestellt, dass die bis heute aufsummierten 38,3 Mrd. Euro an Rückstellungen auch tatsächlich gesichert wären. Entscheidend ist, dass die Atomkonzerne ohne jede Einschränkung in der Verantwortung für die Folgekosten bleiben.“

Zdebel weiter: „Die Risiken, dass am Ende doch die Bürgerinnen und Bürger die Atomzeche zahlen müssen, bleiben weiterhin enorm groß. Bei genauer Betrachtung sind die jetzt in dem Gutachten vorgelegten Zahlen mit zahlreichen Unwägbarkeiten und Risiken verbunden. So räumen die GutachterInnen ein, dass die Kostenschätzung für das Endlager für hochradioaktiven Müll von 8,3 Milliarden Euro, auf denen die Berechnungen im Gutachten beruhen, ‚veraltet‘ und daher „unbefriedigend“ sei. Ferner bleiben die schlechten Zukunftsperspektiven der Konzerne, die sich aus ihren selbst verschuldeten, veralteten Geschäftsmodellen ergeben und deren finanzielle Verpflichtungen bedrohen, vollkommen unterbelichtet. Nicht von ungefähr haben die wirtschaftlich schwer angeschlagenen Konzerne in den vergangenen Monaten mit allen Mitteln versucht, sich aus der gesetzlichen Verantwortung für die Finanzierung der Kosten des Atomausstiegs und der Atommülllagerung zu stehlen.

Viel zu lange haben zu viele Bundesregierungen die Augen vor den seit Jahren wachsenden Risiken bei der Kostenverantwortung der Atomkonzerne für die Atommülllagerung und der möglichen Katastrophe für die SteuerzahlerInnen verschlossen. Jahrzehntelang haben die Atomkonzerne fette Gewinne mit der Atomenergie gemacht. Mit den steuerfreien Milliarden aus den Rückstellungen für die Entsorgung des Atommülls haben die Konzerne Monopoly gespielt und Investitionen in Kraftwerke und Unternehmen quer durch Europa finanziert. Für die Folgekosten müssen die Konzerne ohne jede Einschränkung in der Verantwortung bleiben. Hier darf es zwischen Bundesregierung und Konzernen zu keinen Hinterzimmer-Deals kommen, die am Ende die SteuerzahlerInnen auszubaden hätten.“

Zdebel vor Ort: Strahlende Abfälle und das Atomrecht – Eine Fachtagung

Atommüll-SymposiumDas Castor-Lager für hochradioaktiven Atommüll am Vattenfall AKW Brunsbüttel hat seit dem Frühjahr keine Genehmigung mehr. Gegen die Atommeiler in Brokdorf und Grohnde sind Klagen am Start, die die Stilllegung auf rechtlichem Weg erzwingen wollen. Auch gegen andere Zwischenlager sind Klagen angekündigt. Grund genug also, sich intensiver mit dem Atomrecht und dem Betreib von Atomanlagen auseinander zu setzen. Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel wird am 23. Oktober beim Atommüllrechtssymposium in Hannover dabei sein.

Organisiert wird diese Veranstaltung unter dem Dach des Atommüllreports, dessen Trägerkreis aus zahlreichen Umweltverbänden und Initiativen besteht. Der Programmflyer für das Symposium steht hier als PDF zum download.

Während der Bundestag mit seiner Kommission »Lagerung hochradioaktiver Abfälle« diskutiert, wohin der hauptsächlich hochradioaktive Atommüll in vielen Jahrzehnten verbracht werden soll, wird gleichzeitig der Umgang mit Atommüll durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren präjudiziert. Im Rahmen eines Atommüllrechtssymposiums am 23. Oktober 2015 in Hannover werden Praktikerinnen und Praktiker die Entwicklungen in einzelnen Bereichen beleuchten und bewerten.

Programm

10.00 Uhr: Begrüßung

10.15 – 11.15 Uhr: Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll
Dr. Dörte Fouquet, Anwältin, Partnerin, spezialisiert auf Energie- und Umweltrecht, Kanzlei Becker Büttner Held

11.15 – 12.15 Uhr: Standortauswahlgesetz und Nationales Entsorgungsprogramm
apl. Prof. Dr. Ulrich Smeddinck, Institut für Rechtswissenschaften, TU Braunschweig, stellv. Sprecher Forschungsplattform ENTRIA

12.15 – 12.45 Uhr: Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen
Prof. Dr. Felix Ekardt, Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, Leipzig/Berlin
www.nachhaltigkeit-gerechtigkeit-klima.de

12.45 – 13.30 Uhr: Mittagessen

13.30 – 14.30 Uhr: Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil
Dr. Ulrich Wollenteit, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rechtsanwälte Günther – Partnerschaft

14.30 – 15.30 Uhr: Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen
Joy Hensel, Rechtsanwältin

15.30 – 16.00 Uhr: Kaffeepause

16.00 – 17.00 Uhr: Folgen des neuen Europäischen Strahlenschutzrechts für die deutsche Strahlenschutzgesetzgebung
Wolfgang Baumann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnergesellschaft MbB

17.00 – 18.00 Uhr: Sicherung der Finanzierungsvorsorge für die Atommüll-Lagerung
Dr. Cornelia Ziehm, im Bereich des Umwelt- und Energierechts tätige Rechtsanwältin

Teilnahmebeitrag:

250.- € für VertreterInnen von Behörden, Institutionen, Firmen

80.- € für Einzelpersonen

30.- € reduziert

Für VertreterInnen der Presse ist der Eintritt frei. Um Anmeldung wird gebeten.

Ort:

Rotation verdi-Höfe, Goseriede 10, 30159 Hannover

 

Lieber TTIP verhindern: Vattenfall gegen Bundesbürger und die EU

Gute Gründe, am Samstag gegen TTIP und CO in Berlin zu demonstrieren: 4,7 Mrd. Euro will der Atomkonzern Vattenfall mit seiner Schadensersatzklage vor dem Internationalen Schiedsgericht im Rahmen der Energie-Charta von den bundesdeutschen SteuerzahlerInnen eintreiben. Inzwischen hat sich die EU-Kommission eingemischt. Das bestätigt die Bundesregierung jetzt auf eine entsprechende Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE. Die Kommission vertritt demnach die Auffassung, dass die Vattenfall-Klage in Washington wegen der nach der Fukushima-Katastrophe stillgelegten Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel nach europäischen Recht nicht zulässig sei und ist nun als „amicus curiae“ am laufenden Schiedsgerichtsverfahren beteiligt. Dennoch will sie im Rahmen von CETA und TTIP eben solche Klagen künftig zulassen.

Hubertus Zdebel: „Das Vattenfall-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Energie-Charta ist eine deutliche Warnung, dass TTIP und CETA verhindert werden müssen. Wir brauchen kein Europa und keine Weltordnung der Konzerne – wir brauchen einen fairen Welthandel für die Menschen, für soziale Gerechtigkeit und den Schutz der Umwelt und des Klimas.“

Die EU hat sich jetzt in das Vattenfall-Schiedsgerichts-Verfahren eingemischt, weil nach ihrer Auffassung Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind.

Zum Stand des laufenden Schiedsgerichtsverfahren teilt die Bundesregierung mit, dass sie auf der Basis des Energiecharta-Vertrags derzeit ihre Gegenerwiderung (Rejoinder) verfasst. Dabei handelt es sich um den zweiten und voraussichtlich letzten Schriftsatz der Bundesregierung in der schriftlichen Phase des laufenden Schiedsgerichtsverfahrens.

Die Bundesregierung teilt außerdem auf Nachfrage mit, dass sie mit der schwedischen Regierung, dem Alleineigentümer von Vattenfall, Gespräche über die Klage geführt habe: „Am 15. Mai 2012 und am 30. April 2015 fanden zwischen der Bundesregierung und der schwedischen Regierung Gespräche zu dem o. g. Thema statt. Die Haltung der schwedischen Regierung, dass es sich bei der Klage um eine Angelegenheit Vattenfalls handele und das deutsche Unternehmen E.ON von schwedischer Seite im Hinblick auf die Stilllegung des Kernkraftwerks Barsebäck Zahlungen erhalten habe, ergibt sich auch aus einer Stellungnahme des schwedischen Wirtschaftsministers, die laut Presseberichten im schwedischen Reichstag am 13. November 2014 abgegeben wurde. Diese Argumentation findet sich auch in einer am 9. Dezember 2014 veröffentlichten Pressemitteilung Vattenfalls zum ICSID-Schiedsverfahren wieder. Die Bundesregierung hat die von der schwedischen Linkspartei im Herbst 2014 geäußerte Kritik an der Klage Vattenfalls vor dem ICSID-Schiedsgericht zur Kenntnis genommen.“

Siehe dazu auch: Schwedische Regierung steht hinter Vattenfall-Klage – Linke genervt

 

Risse in den belgischen Atomkraftwerken Tihange und Doel

Wie steht es um die Risse in den beiden belgischen Atomkraftraftweren Doel 3 und Tihange 2? Das wollte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, von der Bundesregierung wissen. Beide Reaktoren sind seit März 2014 wegen tausender Risse im Herzstück der Anlage – den Reaktordruckbehältern (RDB)  – abgeschaltet.

Zu den Rissbefunden in den belgischen Atomkraftwerken sagte Zdebel: „Die Reaktoren in Doel und Tihange gehören endgültig stillgelegt. Das Risiko, dass vorhandene Vorschädigungen der Reaktordruckbehälter bei extremen Betriebssituationen zu einer Katastrophe führen können, ist unter keine Umständen zu tolerieren.“

In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung mit, dass sie über die „europäischen und internationalen Gremien“ informiert ist, spricht von „fachlichem Austausch“ mit der belgischen Atomaufsicht, räumt ein, dass die „erneute Prüfung im Jahre 2014 (ergab) eine wesentliche höhrere Anzahl von Anzeigen in den gleichen Bereichen“ des RDB ergeben habe, betont aber, dass diese Risse gegenüber Vergleichsdaten von 2012 nicht gewachsen wären und stellt dann fest: „Die Bundesregierung wird die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit weiterhin einbringen. In welcher Weise sie das tun wird, hängt von den weiteren Entwicklungen und Ergebnissen der Untersuchungen sowie den Schlussfolgerungen der belgischen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde ab.“

Im März 2014 wurden die beiden belgischen Kernreaktoren Doel 3 und Tihange 2 wegen unerwarteter Ergebnisse bei Bestrahlungsversuchen im Forschungsreaktor BR2 in Mol abermals heruntergefahren. Die Reaktordruckbehälter der beiden Atomkraftwerke (AKW) sind mit tausenden bis zu 18 cm großen Fehlstellen beschädigt. Trotzdem versucht der Betreiber Electrabel immer noch, die Sicherheit der beiden Reaktoren nachzuweisen. Der
zunächst vom Betreiber für Juli 2015 geplante Neustart wurde Anfang Mai 2015 auf den
1. November 2015 verschoben
(http://transparency.gdfsuez.com/UMMDetail.aspx?IsDefault=False&UMMId=11479&IsUM
M=True&CommodityId=3).

Die belgische Atomaufsicht (FANC) verlangt von Electrabel vor einem möglichen Neustart
einen Sicherheitsnachweis (Safety Case). Die Schritte, die möglicherweise zu einem
Wiederanfahren der beiden AKWs führen, werden von der FANC wie folgt beschrieben:
Nachdem der Safety Case vom Betreiber an die FANC übergeben wurde, erfolgt eine
Überprüfung des Sicherheitsnachweises durch Bel V, einer Tochterfirma der FANC. Bel V
wird bei diesem Prozess durch weitere Gremien für die Bereiche Ultraschallverfahren,
Materialeigenschaften und bruchmechanische Fragen unterstützt. Die Bewertungen all dieser Gruppen fließen zurück an die FANC, werden von ihr abschließend bewertet und führen zur Entscheidung für oder gegen die Genehmigung für einen Neustart der beiden Reaktoren. (http://fanc.fgov.be/nl/news/doel-3/tihange-2-next-steps-of-the-review-process/766.aspx)

Tihange ist nicht einmal 60 Kilometer von deutschem Hoheitsgebiet entfernt. Bereits im Jahr 2013 wurden die beiden Reaktoren gegen die Empfehlung der von der FANC selbst beauftragten internationalen Experten wieder angefahren. Diese Experten hatten einen größeren RTNDT-Shift von 100°C empfohlen (http://fanc.fgov.be/GED/00000000/3300/3393.pdf Seite 17). Dieser Shift hätte zu einer sofortigen und dauerhaften Abschaltung der beiden Reaktoren führen müssen (http://www.stop-tihange.org/de/wp-content/uploads/Report_DE.pdf Seite 25). Seitdem hat sich herausgestellt, dass der Zustand der beiden Reaktoren noch katastrophaler ist.

Kein Steuergeld für RWE und Atomkonzerne – Linker Bundestagsabgeordneter widerspricht NRW-CDU

Steuergelder für Atomkonzerne kommen für den aus NRW stammenden Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel nicht in Frage. „Die Vorstände und Aufsichtsräte von RWE und den anderen Atomkonzernen haben großen Anteil daran, dass ihre Wirtschaftsdaten auf Talfahrt sind. Fehlinvestitionen und die jahrelange Totalblockade gegen die Erneuerbaren Energien haben sie zu verantworten. Für die Fehler der Manager dürfen jetzt nicht der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden.“

Mit diesen Worten reagiert der Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE auf die Forderung des nordrhein-westfälischen CDU-Landeschef Armin Laschet, der staatliche Hilfen für den angeschlagenen Energiekonzern RWE ins Gespräch gebracht hat (WAZ und Klimaretter).

 

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