Bundesregierung muss Gesundheitsgefahren aufklären, statt Fracking zu erlauben

DIE LINKE stellt Fragenkatalog zu Gesundheitsgefahren der Erdgasförderung

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„Anscheinend will die CDU-SPD-Bundesregierung das Fracking-Erlaubnisgesetz abstimmen, noch bevor weitere Ergebnisse der Ursachenerkundung von erhöhten Leukämie- und Lymphom-Werten in Fracking-Regionen vorliegen. Angesichts der möglichen gesundheitlichen Gefahren für die Menschen vor Ort ist das verantwortungslos. DIE LINKE setzt sich weiterhin für ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen ein! Wir haben daher eine 30 Fragen umfassende Anfrage zu Gesundheitsrisiken durch Fracking, zur Krebsgefahr bei der Erdgasförderung, zur Prävention von Gesundheitsgefahren und zur Durchsetzung des Verursacherprinzips bei entstandenen Schäden an die Bundesregierung gestellt“, erklärt Hubertus Zdebel, Mitglied des Bundestages der Partei DIE LINKE und Obmann im Bundesausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.

Bereits zwei Auswertungen des Epidemiologischen Krebsregisters Niedersachsen haben in der niedersächsischen Erdgasförder- und Fracking-Region bei Bothel und Rotenburg besorgniserregend hohe Krebsraten ans Tageslicht gebracht. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen bei der Erdgasförderung und bei der Entsorgung des sogenannten Lagerstättenwassers, weshalb ein Zusammenhang zwischen Krebserkrankungen und der Erdgasförderung, insbesondere beim Fracking, von Anwohnern und Bürgerinitiativen vermutet wird. Zdebel fordert daher: „In der aktuellen Diskussion um das Fracking-Erlaubnisgesetz hat die Bundesregierung die Gesundheitsrisiken bisher unbeachtet gelassen. Die Gesundheitsgefahren erfordern aber eine deutlich stärkere Aufklärung. Daher stellt sich auch in Deutschland akut die Frage nach einer besseren Prävention von Risiken und Gefahren der Erdgasförderung und insbesondere der Fracking-Technologie.“

Entscheidung der NRW-Landesregierung zu Fracking ist schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD

IMAG0058„Die NRW-Landesregierung um SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat offensichtlich jede Hoffnung auf eine konsequente Haltung der SPD-Bundesminister und der Abgeordneten der Großen Koalition im Bund verloren. Statt auf eine Ablehnung des Pro-Fracking-Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu setzen, sieht sie sich nun gezwungen, Fracking im NRW-Landesentwicklungsplan auszuschließen. Doch auch bei diesem Vorstoß ist unklar, ob er mit der nötigen Konsequenz erfolgt“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags zur aktuellen Entscheidung der SPD-Grünen Landesregierung in NRW.

Zdebel weiter: „Ohne Not hätte Hannelore Kraft die Entscheidung der NRW-Landesregierung nicht herbeigeführt. Sie hat gesehen, dass ihre Felle davon schwimmen und erkannt, dass sie ihr Versprechen gegenüber der Bevölkerung in NRW, Fracking im Bundesland nicht zuzulassen, ohne einen landespolitischen Alleingang nicht erfüllen kann. Die Maßnahme der Ministerpräsidentin ist eine schallende Ohrfeige für die Bundes-SPD. Vom Umfallen der Bundes-SPD und ihrer Zustimmung zum von der Bundesregierung eingebrachten Fracking-Erlaubnisgesetz in den nächsten Tagen kann daher ausgegangen werden. Der SPD ist die Gemeinsamkeit mit der CDU/ CSU offensichtlich wichtiger als der Schutz der Bevölkerung vor dem gefährlichen Gasbohren.

Das Vorgehen der Landesregierung wirft allerdings auch Fragen nach der Reichweite der Entscheidung auf. Sollten Probebohrungen erlaubt sein, wäre das der erste Einstieg in die Anwendung der Fracking-Technik in NRW. Ich fordere die Landesregierung auf, zu erklären, ob Fracking durch die Hintertür einer angeblich wissenschaftlichen Erforschung der Weg geebnet werden soll.

Zudem kann der Vorstoß der Landesregierung Fracking nicht sicher ausschließen. Wechselt die Landesregierung, kann der Landesentwicklungsplan schnell geändert werden und der Weg für Fracking damit frei gemacht werden. Der notwendige Schutz der Bevölkerung und der Umwelt kann nur durch ein bundesweites Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz zu verankern ist, durchgesetzt werden. Dafür wird sich DIE LINKE weiter einsetzen.“

Bundesregierung, eine Strafanzeige und die Castoren in Jülich

Über eine Strafanzeige zum Verdacht des rechtswidrigen Umgangs mit hochradioaktiven Atombrennstoff in Jülich hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Bundesegierung befragt. Die teilt nun in ihrer Antwort mit, dass zwar die Räumung angeordnet wurde, diese aber auch eine Regelung zur über den 2. Juli 2014 hinausgehenden Aufbewahrung enthält. Verantwortlich für das Auslaufen der Genehmigung und des bis heute schwebenden atomrechtlichen Verfahrens seien neue rechtliche Anforderungen, die zu einer Verzögerung geführt hätten, so die Bundesregierung. Für November 2015 werden nun vom Betreiber neue Untersuchungen zur Frage des bislang fehlenden Nachweis einer ausreichenden Erdbebensicherheit erwartet. Dieser fehlende Nachweis sorgte für Räumungsanordnung durch das Land NRW.

Vor wenigen Wochen hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des Atomforschungszentrum Jülich Strafanzeige wegen des „Verdachts der schuldhaften Verursachung eines ungenehmigten Zustands bei der Lagerung von Kernbrennstoff“ bei der Staatsanwaltschaft in Aachen erstattet. Es geht um 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in Jülich. Die atomrechtliche Lagergenehmigung war im Sommer 2013 ausgelaufen und wurde mit einer Art „Notmaßnahme“ von der zuständigen Landesaufsicht zwei mal verlängert, bevor im Sommer 2014 die Anordnung zur Räumung erteilt wurde.

All das sind für Rainer Moormann, der die Anzeige machte, Hinweise, dass der Betreiber mögicherweise aus eigenem Verschulden diesen aus seiner Sicht ungenehmigten und damit rechtswidrigen Zustand hergestellt hat.

„Die Atomaufsicht hat am 2. Juli 2014 gemäß §19 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) angeordnet, dass die Kernbrennstoffe unverzüglich aus dem AVR-Behälterlager zu entfernen sind. Darüber hinaus regelt diese Anordnung weiterhin die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe am Standort Jülich bis zu deren Abtransport“, heißt es auf die Frage von Hubertus Zdebel. Damit erklärt die Bundesregierung, dass es aus ihrer Sicht keinen ungesetzlichen Zustand bei der Lagerung der Castor-Behälter in Jülich gibt.

Den in der Anzeige gegen den Betreiber geäußerten Verdacht, dass der Betreiber des Forschungszentrums Jülich möglicherweise durch eigenes Verhalten die Räumungsanordnung verursacht hat, verweist die Bundesregierung auf entsprechende Genehmigungsschritte, die der Betreiber durchgeführt habe. „Aufgrund der zwischenzeitlichen Fortschreibung des kerntechnischen Regelwerks war die sicherheitstechnische Nachweisführung insbesondere in Fragen der Behälterbehandlung und der Seismik am Standort mit einem hohen Zeitaufwand im Genehmigungsverfahren verbunden.“

Laufendes Genehmigungsverfahren für Einlagerung im Zwischenlager Ahaus

Derzeit läuft beim Bundesamt für Strahlenschutz das Genehmigungsverfahren für Atomtransporte der Castoren in das Zwischenlager nach Ahaus. Ebenso ein Verfahren zur Einlagergenehmigung. Ende 2015/ Anfang 2016 – so berichtete jüngst ein Vertreter des Bundesumweltministereriums in der Atommüll-Kommission, werde die Genehmigung für die Einlagerung der 152 Castoren aus Jülich in Ahaus erwartet. Ein Transport der Castoren ist jedoch bis zum Sommer 2016 nicht möglich, weil die erforderliche Krananlage in Jülich bis dahin den atomrechtlichen Anforderungen entsprechend erneuert werden muss. Ehemals war vorgesehen, dass die Krananlage frühestens Ende 2016 fertig sein sollte.

Zwar ist die geplante US-Option immer noch nicht vom Tisch, aber dennoch gibt es Anzeichen, dass diese vermutlich nicht realisiert wird. In der Atommüll-Kommission wird derzeit intensiv an einem Atommüll-Export-Verbot gearbeitet, welches insbesondere diese Exporte in die USA verhindern soll.

Hubertus Zdebel fordert statt Atomtransporte nach Ahaus oder in die USA Nachrüstungen vor Ort in Jülich oder den Neubau eines sicheren Atommülllagers.

Atom-Rückstellungen: Haftungssicherung in der Beratungsschleife – E.on gründet PreussenElektra

Entgegen bisherigen Plänen soll der vom Wirtschaftsministerium zur Haftungssicherung für die Atom-Rückstellungen von E.on und Co vorgelegte Referentenentwurf nicht morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Das melden Nachrichten-Agenturen und z.B. die Welt. Geplant war, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Monat in den Bundestag eingebracht werden sollte. In der Fragestunde des Bundestags will Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) morgen von der Regierung mehr zum Stand der Dinge in Sachen Atom-Rückstellungen, der angekündigten Kommission und dem Streßtest der Konzerne erfahren.

Mit dem Gesetz zur Haftungssicherung soll verhindert werden, dass E.on und Co ihre Atombereiche in eigene Unternehmen abspalten – so genannte Bad-Banks – und sich so aus der Haftung für die Kosten beim Rückbau und der Lagerung der Atomabfälle aus der Verantwortung stehlen. Offen ist derzeit aber auch, ob die über jahrzehnte bebildetete Atom-Rückstellungen überhaupt verfügbar sind und ausreichen, um die Kosten für Rückbau und langfristige Atommülllagerung zu decken. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebener Streßtest liegt immer noch nicht vor.

E.on hatte zwar nach der Vorlage des Referentenentwurfs im Aufsichtrat beschlossen, die geplante Abspaltung des Atombereichs zum 1.1.2016 nicht zu betreiben, die Risiken aber bleiben.

„Ich will hoffen, dass die Bundesregierung jetzt nicht das Gesetz für die Haftungssicherung auf die lange Bank verschiebt. Sie hat ohnehin schon viel zu lange gezögert, um die Risiken für die SteuerzahlerInnen zu begrenzen. Es bleibt dringend erforderlich, den Konzernen den Weg abzuschneiden, sich mit Unternehmens-Abspaltungen und der Gründung von Bad-Bank-Gesellschaften für Atomenergie aus der Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung zu entziehen“, sagte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nachdem bekannt wurde, dass der Gesetzentwurf nicht mehr auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am morgigen Mittwoch steht.

E.on hatte jüngst angekündigt, die Atomgeschäfte nun wieder unter das Dach der PreussenElektra anzusiedeln, aber im Konzern zu belassen. Inzwischen hat E.on Guido Knott zum PreussenElektra-Geschäftsführer berufen. Die neue alte Gesellschaft soll zum 1.1.2016 ihre Tätigkeit offiziell aufnehmen. Bei PR-Report heißt es u.a.: „Aus E.on Kernkraft wird PreussenElektra. Und aus dem Bereichsleiter Politik und Kommunikation bei der E.on SE GmbH, Guido Knott, wird Anfang kommenden Jahres der Vorsitzende der Geschäftsführung des neu firmierenden Unternehmens. Bis dahin wird er als Mitglied der Geschäftsführung fungieren.“

Nachgefragt: Drohendes Desaster bei Atom-Rückstellungen und eine Kommission

„Die Hütte brennt“, könnte man salopp sagen, wenn man die Debatte um die enormen Risiken bei den Atommüll-Rückstellungen verfolgt. Sind diese eigentlich zurückgestellten Beträge von derzeit 38 Mrd. Euro bei den Atomkonzernen überhaupt noch verfügbar und sind sie ausreichend? Ein Streßtest des Wirtschaftsministeriums soll böses feststellen, liegt aber offiziell immer noch nicht vor und der Wirtschaftsminister dementiert entsprechende Medienberichte. Grund genug für den Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, mit zwei mündlichen Fragen an die Bundesregierung Aufklärung einzufordern.

Z.B. darüber, was von Medienberichten zu halten ist, die von einem Desaster für die BürgerInnen sprechen, weil die Atomkonzerne möglicherweise runde 30 Mrd Euro zu wenig für die Atommüll-Entsorgung zurückgestellt haben. Ihr Versuch, sich über eine Abspaltung der Atomsparten von einer Gesamthaftung für die Kosten zu entledigen, scheint vorerst gebremst. Wie es aber weiter geht, z.B. mit der vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagenen Kommission, bleibt bislang unklar.

Die Kommission wird offenbar derzeit in Hinterzimmern zusammen geschustert. Namen wie Trittin, Töpfer und der IGBCE-Vorsitzende Vassiliadis wurden bereits genannt, zuletzt auch der NRW-Umweltminister Remmels. Klar ist, dass die Kommission vor allem den Zweck erfüllen soll, die Unternehmen von der eigentlichen klaren gesetzlichen Verantwortung für die Kosten der Atommüll-Entsorgung zu entlasten und diese den BürgerInnen und Bürgern aufzuladen.

Die beiden mündlichen Fragen von Hubertus Zdebel werden am Mittwoch im Deutschen Bundestag beantwortet und lauten:

1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich bestehender Risiken mit Blick auf den Wert und die Verfügbarkeit der bei den AKW betreibenden Unternehmen gebildeten Entsorgungs-Rückstellungen und kann die Bundesregierung ausschließen, dass die in einer vorab bekannt gewordenen Berechnung eines Stresstests nach einem vorläufigen Gutachten, das die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat, betrachteten Rückstellungen der AKW betreibenden Unternehmen um rund 30 Mrd. Euro aufgestockt werden müssten, um den Atomausstieg zu bewältigen (Quellen: http://www.rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/eon-rwe-enbw-und-vattenfall-fehlen-30-milliarden-an-rueckstellungen-aid-1.5394848; http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/rueckstellungen-der-energieversorger-im-stresstest-13805083.html)?

2. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Besetzung – neben den bereits genannten Mitgliedern Klaus Töpfer, Jürgen Trittin und Michael Vassiliadis – der von der Bundesregierung für September angekündigten neuen Kommission für die Atomrückstellungen, deren Gründung die Vorsitzenden von CDU, CSU und SPD Anfang Juli beschlossen haben und die im Einvernehmen mit den Koalitionsfraktionen klären soll, wie die Absicherung der finanziellen Verantwortung für den Rückbau, die Stilllegung der Atomkraftwerke und die Endlagerung des Atommülls am besten erfolgen kann (http://www.rp-online.de/wirtschaft/bund-will-atomkonzernen-milliarden-entziehen-aid-1.5331791)?

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