Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen in Kassel – Atomaufsicht in der Kritik

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Anti-Atom auch auf dem Klima-Gipfel demnächst in Paris. Die Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen tagte zum siebten Mal in Kassel.

Noch immer sind Atomkraftwerke in Betrieb, sorgen für Super-Gau-Risiken und für noch mehr Atommüll. Doch auch wenn sie abgeschaltet sind, sie die Risiken nicht vorbei. Vor wenigen Tagen erst hatten 76 Umweltverbände, Initiativen und Anti- Atom-Gruppen aus dem gesamten Bundesgebiet in einem Positionspapier „Abschaltung, Stilllegung und Rückbau von Atomkraftwerken” höchste Sicherheitsanforderungen und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Stilllegungsverfahren und der Lagerung der radioaktiven Abfälle gefordert. Am Samstag stand die 7. Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen in Kassel unter dem Thema „Atomaufsicht in der Kritik“ statt.

Dabei ging es um die Möglichkeiten, die die Landesbehörden als Atomaufsicht haben, um den Atomausstieg zu beschleunigen, in dem sie Sicherheitsprobleme und fehlenden Anti-Terror-Schutz konsequent angehen – oder eben nicht. Im Rahmen der atomgesetzlichen Regelungen können sie Handlungsspielräume nutzen, die Öffentlichkeit verstärkt einbinden, Nachrüstungen verlangen und bis hin zur Aufhebung von Genehmigungen gehen. Viele Bundesländer nutzen diese Spielräume nicht, darunter auch einige der grün geführten Atomaufsichtsbehörden. Tun sie es nicht, müssen die BürgerInnen ran: Z.B. in Schleswig-Holstein, wo eine Klage zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung des AKW Brokdorf auf den Weg gebracht wurde.  Oder in Niedersachsen, wo der Antrag auf Widerruf der Genehmigung des AKW Grohnde gestellt ist und es möglicherweise noch in diesem Monat zur Klageerhebung kommen könnte.

Weitere in Klagen in Grafenrheinfeld (Castor-Lager), Gundremmingen (AKW) etc. sind in Vorbereitung oder laufen noch. Z.B. gegen das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Esenshamm vor dem Oberwaltungsgericht Lüneburg.

Erst im Frühjahr wurde die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Anträge des Betreibers Vattenfall und des Bundesamt für Strahlenschutz zurück gewiesen hatte. Das Urteil sorgt für ein „Erdbeben“ bei den Behörden, weil das Gericht vor allem auch kritisierte, dass immer mehr Sicherheitsfragen in den Bereich der Geheimhaltung verschoben werden, und weder von betroffenen BürgerInnen noch von den Gerichten selbst überprüfbar sind.

Rund 60 VertreterInnen aus zahlreichen Atomstandorten und Anti-Atom-Initiativen hatten sich in Kassel zur Atommüllkonferenz versammelt, um mehr Öffentlichkeitsbeteiligung in den laufenden Genehmigungsverfahren zu fordern, sich über laufende und kommende Klagen gegen den Betrieb von Atomanlagen auszutauschen und über die Verbesserung der bundesweiten Zusammenarbeit zu beraten.

Mit dabei war auch der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher der Fraktion DIE LINKE für Atomausstieg, der sich am Rande der Tagung mit vielen AktivistInnen über die aktuellen Auseinandersetzungen in der Atompolitik zwischen Bad-Bank-Plänen der Konzerne, den Sicherheitsproblemen bei der Atommülllagerung, Atomtransporten und den aktuellen Konflikten in der Atommüll-Kommission austauschte.

„Gut zu wissen, dass die Anti-Atom-Bewegung nach wie vor so präsent und aktiv ist und sich immer wieder mit ihrem großen Know-How und ihrem eigenen Kopf in die Auseinandersetzungen um die Sicherheit von Atomanlagen einmischt, auf den sofortigen Ausstieg drängt und auf die gravierenden Mängel beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen hinweist,“ stellte der Bundestagsabgeordnete am Ende der Atommüllkonferenz fest. „Die Argumente der Initiativen zu der Vielzahl von Sicherheitsmängeln und Risiken beim Umgang mit der Atomenergie sind von hoher Bedeutung. Ohne sie wird es aus guten Gründen keinen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem radioaktiven Atomerbe geben.“

 

Nachgefragt: Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Atommüll in Jülich

Über eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel an die Bundesregierung informiert die Homepage des Deutschen Bundestags. „Die Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit Kernbrennstoffen im Forschungszentrum Jülich ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/5947) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen erfahren, wie genau die Bundesregierung den rechtlichen Zustand der in Jülich gelagerten hochradioaktiven Kugel-Brennelemente einordnet. Außerdem fragen sie, warum die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte befristete atomrechtliche Genehmigung im Juli 2013 ausgelaufen ist, ohne dass der Betreiber für die beantragte weitere atomrechtliche Genehmigung die erforderlichen Antragsunterlagen rechtzeitig erbracht hat.

In der Einleitung zur Kleinen Anfrage heißt es zur Erläuterung: „In der ehemaligen Kernforschungsanlage Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem Betrieb des Reaktors der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) zur kommerziellen Stromerzeugung.

Die atomrechtliche Genehmigung für die Lagerung ist am 1. Juli 2013 ausgelaufen. Die zuständige Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hatte daher mit zwei befristeten Duldungsverfügungen reagiert, bis sie schließlich am 2. Juli 2014 die Räumung anordnete und vom Betreiber ein Konzept für die Räumung bzw. den weiteren Umgang mit den hochradioaktiven Abfällen verlangte.
Bis heute ist nicht klar, was mit den radioaktiven Abfällen geschehen soll. In einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft Aachen ist der Verdacht formuliert worden, dass seit der Räumungsanordnung durch das Land NRW vom 2. Juli 2014 ein vom Betreiber – dem staatlichen Forschungszentrum Jülich (FZJ) – schuldhaft herbeigeführter ungenehmigter Zustand bei der Lagerung von Kern brennstoffen eingetretenist (siehe www.umweltfairaendern.de/2015/06/atom-muell-in-juelich-ehemaliger-mitarbeiter-erstattet-anzeige-unerlaubter-umgang-mit-kernbrennstoffen/).

Anhand zahlreicher Beispiele begründet der Anzeigende die Rechtsauffassung, dass der Betreiber über einen längeren Zeitraum durch schuldhaftes Verhalten diesen ungenehmigten Zustand herbeigeführt hat.

Laut Mitteilungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde – dem Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) – werden im immer noch laufenden Genehmigungsverfahren weitere Gutachten und Berichte zu offenen Sicherheitsfragen, insbesondere zum bislang nicht erfolgten Nachweis einer ausreichenden Auslegung gegen Erdbebenfolgen, erwartet (siehe www.bfs.de/DE/themen/ne/zwischenlager/dezentral/genehmigung/kkj.html).“

Energiefachtagung – DIE LINKE.NRW – 31.10.2015 – Recklinghausen

Energiefachtagung – Recklinghausen – DIE LINKE.NRW am 31.10.2015. Wie sieht die sozial-ökologische Energiewende aus? Welche Rolle können Stadtwerke mit Blick auf eine demokratische, soziale und ökologische Energiewende spielen? Wie geht es mit angesichts der globalen Klimaentwicklungen mit dem Braunkohleausstieg voran? Wie steht es um ökologische Zukunftsenergien oder wird jetzt Fracking durchgesetzt? Über diese Fragen will DIE LINKE.NRW diskutieren und hat dazu viele Gäste eingeladen. Darunter auch der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (Münster), zuständig in der Fraktion für Atomausstieg und Fracking.

Das Progamm der Energiefachtagung von DIE LINKE.NRW am 31.10.2015 in Recklinghausen hier als PDF.

Einladung Energiefachtagung 31.10.15_Seite_1Einladung Energiefachtagung 31.10.15_Seite_2

Grünbuch: Atommülllager – Gorleben und das Standortauswahlgesetz

Wohin mit dem hochradioaktiven Atommüll? Mit dem Teil 5 setzen wir hier die Reihe zu den „dauerhaften“ Atommülllagern, den Stand der Dinge und die geplanten Kosten auf Basis des Grünbuchs des Bundesumweltministeriums zu den Haushaltberatungen 2016 fort. Bislang einziger als Standort für hochradioaktive Abfälle benannt ist der Salzstock in Gorleben. Insgesamt 7,7 Mrd. Euro waren als Gesamtkosten bislang geplant. Wie sich diese Kosten mit Blick auf die im Rahmen des Standortauswahlgesetzes seit 2013/4 festgelegte neue Suche entwickeln, ist offen.

Gorleben ist allerdings zumindest in Frage gestellt, nachdem es seit jahrzehnen Auseinandersetzungen und Widerstand gegen die willkürliche politische Entscheidung zur Benennung von Gorleben gekommen war und mit dem so genannten Standortauswahlgesetz (StandAG) 2013 nun offiziell eine „ergebnisoffene“ Suche eingeleitet wurde, die auch den Vergleich von alternativen Standorten beinhalten soll. Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg informiert hier.

Bisherige Berichte im Zusammenhang mit Atommülllagerung und dem Grünbuch zum Haushaltsplan 2016

Nicht nur weil bislang rund 1,7 Mrd Euro für die Arbeiten in Gorleben ausgegeben wurden, gibt es an dieser Absichtserklärung massive Zweifel. Denn die Auseinandersetzungen um Gorleben hätten für einen anstrebten Neustart bei der Atommülllager-Suche auch zur Folge haben müssen, Gorleben auszuschließen. Das aber ist nicht geschehen.

Im Rahmen des StandAG arbeitet derzeit eine auch mit gesellschaftlichen VertreterInnen zusammengesetzte „Endlager“-Kommission mit der Aufgabe, dass StandAG zu überprüfen, Vorschläge für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Suche und wissenschaftliche Kriterien und Anforderungen für die Lagerung „insbesondere“ hochradioaktiver Abfälle zu entwickeln. Nach den derzeitigen Planungen soll ein Bericht bis Ende Juni 2016 fertiggestellt sein und die Arbeit der Kommission beendet werden.

Sowohl das StandAG als auch die Kommission sind vor allem in der Anti-Atom-Bewegung heftig umstritten. Die Fraktion DIE LINKE hat das Gesetz wegen zahlreicher Beschränkungen und Mängel abgelehnt. Viele Gruppen und Verbände haben sich geweigert, unter den Festlegungen des Gesetzes mitzuarbeiten. Nicht nur die Kritik am Festhalten von Gorleben als Standort gehört zu dieser Kritik.

Mit dem StandAG sind die Erkundungs-Arbeiten in Gorleben eingestellt worden. Mit dem Land Niedersachsen ist ein Offenhaltungsbetrieb vereinbart, der den Betrieb in Gorleben vorerst darauf begrenzt, dass er künftig weiter zur Verfügung stände, sollte das neue Suchverfahren zu dem Ergebnis kommen, dass Gorleben doch als beste Wahl anzusehen ist. Nach dem Stand AG soll ein Prüfung von wissenschaftlichen Kriterien erfolgen. Erst wenn Gorleben diese nicht erfüllt, könnte es zu einem Ausschluss aus dem weiteren Suchverfahren kommen.

In Verbindung mit dem StandAG und dem Standort Gorleben stehen die Rücktransporte von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England. Insgesamt 26 Castor-Behälter sollen nicht wie bislang in das oberirdische Zwischenlager nach Gorleben, um den Standort nicht weiter zu „zementieren“. Als Signal für den beanspruchten „ergebnisoffenen“ Neustart ist vereinbart, dass diese Castoren auf unterschiedliche Zwischenlager an den AKW-Standorten verteilt werden sollen. Bislang ist es zu keiner Lösung in dieser Frage gekommen, da sich einige Bundesländer wie Bayern weigern, eine Teil der Behälter anzunehmen.

E.on hat Klage gegen diese Passagen des StandAG eingereicht, weil das Unternehmen die damit verbundenen Kosten nicht übernehmen will. Aus Sicht des Atomkonzern gibt es keine Gründe, warum dieser Atommüll nicht weiterhin nach Gorleben transportiert werden könnte.

Außerdem bereitet das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Standortlager am AKW Brunsbüttel große Probleme für die erforderlichen Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit den WAA-Rücktransporten.

Die Zwischenlager für den WAA-Müll müssten aus Sicht von Hubertus Zdebel in jedem Fall nachgerüstet werden: Atommüll: Bundestagsabgeordneter Zdebel fordert Nachrüstung „Heißer Zellen“ an den Castor-Zwischenlagern

m Grünbuch zum Haushaltsplan 2016 gibt das Bundesumweltministerium aus seiner Sicht den Sachstand Gorleben und das StandAG wieder und erläutert die dabei anfallenden Kosten. Im Folgenden ist dieser Bericht hier in Form von Bilddateien (zur besseren Lesbarkeit das Bild anklicken) nachzulesen oder hier direkt als Auszug aus dem Grünbuch über Gorleben und hier zum StandAG (beide Links als PDF)

 

 

Gorleben - 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016_Seite_1Gorleben - 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016_Seite_2Stand AG im Grünbuch

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Was fehlt: Transparenz und Informationen bei der Stilllegung von Atomanlagen – Ländersache meint die Bundesregierung

In allen Bundesländern häufen sich die Beschwerden von BürgerInnen und Aktiven, dass die Landesbehörden bei den Genehmigungsverfahren zur Stilllegung der Atomkraftwerke zu wenig und ungenaue Informationen zur Verfügung stellen, um die Risiken beim Rückbau der Meiler tatsächlich bewerten zu können. Nur wenige Bespiele gibt es, wo Dialoge in Sachen Atom als positive Beispiele auffallen, wie der konsensorientierte Dialog bei der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS östlich von Hamburg in Geesthacht. Deswegen fragte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel bei der Bundesregierung nach, wie sie zu den Beschwerden und zum Bürgerengagement steht, wie sie den Dialog in Geesthacht bewertet und unterstützen will.

In der Antwort auf die Kleine Anfrage stellt die Bundesregierung fest, dass sie es „begrüßt“, wenn „über den gesesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus der Öfffentlichkeit Informationen zu Stilllegungsvorhaben zugänglich gemacht werden.“ Demnach seien „Transparenz und Dialogbereitschaft“ von Seiten der Betreiber und der Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern „ein wichtiger Beitrag für eine Vertrauensbildung und gesellschaftliche Akzeptanz.“ Zu den Vorwürfen von BürgerInnen und EinwenderInnen, dass sie zu wenig Informationen erhalten, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen beurteilen zu können, hält sich die Bundesregierung mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit der Länder als Genehmigungsbehörden mit Aussagen allerdings zurück.

  • Derzeit laufen in den Bundesländern mit Atomanlagen zahlreiche Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Stilllegung. In Bayern (Isar/Ohu, Grafenrheinfeld), aber auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein (Brunsbüttel), Hessen (Biblis), Baden-Württemberg (Obrigheim, Neckarwestheim, Philippsburg) hat es z.B. im Umfeld der Erörterungstermine – die teilweise seitens der Initiativen und Verbände abgebrochen wurden, massive Kritik an fehlenden Informationen, mit denen die Risiken beim Rückbau der Atomanlagen tatsächlich bewertet werden könnten, gegeben. In Niedersachsen hat der Landtag jüngst eine Anhörung zur Öffentlichkeitsbeteiligung beim Rückbau der dortigen Atomkraftwerke durchgeführt. Darüber berichtet die Landtagsabgeordnete Miriam Staudte auf ihrer Homepage (inkl. der Vorträge der ReferentInnen). In Esensham/Unterweser kommt es demnächst zum Erörterungstermin. Der BUND in Schleswig-Holstein z.B. hat vom grün geführten Ministerium in Kiel eine Neuauflage des Erörterungstermins für den Rückbau in Brunsbüttel gefordert und verlangt u.a. eine deutliche Reduzierung der von Vattenfall beantragten Strahlenwerte beim Rückbau.

Obwohl die Bundesregierung die Bedeutung von Bürgerbeteiligung in den Atomverfahren hoch einschätzt, hat sie nicht einmal einen Überblick, an welchen Standorten Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder Betreiber statttfinden. Trotzdem behauptet sie: „Die Bundesregierung sorgt im Rahmen der zuständigen Bund-Länder-Gremien für einen Austausch der Erfahrungen – auch mit solchen Dialogprozessen – zwischen den Ländern.“

Auch zu dem konsensorientierten Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage in Geestacht hat die Bundesregierung nur wenig zu sagen: Sie „begrüßt den freiwilligen konsensorientierten Dialogprozess in Geestbacht. Die Zuständigkeit für das Genehmigungsverfahren für die Stilllegungsprojekte des HZG und damit auch für die gesetzlieb vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die darüber hinaus gehenden Beteiligungsprozesse liegt jedoch bei der Landesbehörde.“ Informieren will sie sich über derartige Beispiele nicht durch direkte Gespräche, sondern lediglich über die zuständigen Bund-Länder-Gremien.

 

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