Benning und Lewe täuschen die Öffentlichkeit – BImA-„Einigung“ wird immer mehr zur Wahlkampfposse

Der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) kommentiert die aktuellen Berichte der Westfälischen Nachrichten und der Münsterschen Zeitung zu den Irritationen bei den Verkaufsverhandlungen um die York-Kaserne in Münster-Gremmendorf, die momentan von der Stadt Münster mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geführt werden:

„Mehr und mehr wird deutlich: Die von Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU), der CDU-Bundestagsabgeordneten Sybille Benning und der CDU Münster vollmundig hinausposaunte Einigung zum Ankauf der BImA-Immobilien ist hochgradig unseriös und entpuppt sich als billiges Wahlkampfgetöse. Die Wahrheit ist: Viele Fragen sind weiterhin offen und die Verhandlungen sind nicht abgeschlossen, sondern werden weiter geführt.

Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) hat mir am Mittwoch in einem Brief auf meine schriftliche Frage zum Verkaufswert der Kasernen und zum aktuellen Verhandlungsstand geantwortet, dass ‚die Frage nach der Wertermittlung (…) für Teilbereiche der beiden genannten Liegenschaften in Münster Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit der Stadt Münster‘ bleibe. Laut WN und MZ geht es dabei um die Kasernenareale, die derzeit noch vom Land NRW als Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge genutzt werden. Diese Bereiche seien – anders als am Montag beim Pressegespräch mit Oberbürgermeister Lewe und Staatssekretär Spahn behauptet – vorerst von einem Verkauf ausgenommen.

Dreierlei irritiert:

  1. Wieso wurde das falsch dargestellt und wieso taucht diese Information in Spahns Antwort auf meine Frage nicht auf, sondern kommt erst auf erneute Nachfragen der Presse ans Licht?
  2. Die CDU Münster spricht am vergangenen Wochenende von einem ‚Meilenstein‘ und einem ‚Durchbruch‘ bei den Verhandlungen mit der BImA. Aber wieso hat dann Oberbürgermeister Lewe am vergangenen Mittwoch im Rat keine näheren Auskünfte über den Deal geben wollen?
  3. Und wieso spricht Sybille Benning (CDU-Bundestagsabgeordnete) von einem ‚Sonderpreis‘ für Münster, obwohl das rechtlich gar nicht möglich ist?.

Finanzstaatssekretär Spahn beeilt sich auch prompt zu betonen, dass die BImA durch das entsprechende BImA-Gesetz daran gebunden sei, das Eigentum des Bundes nicht unter Wert zu verkaufen. Wenn man das anders wolle, so Spahn, dann müsse eben das Gesetz geändert werden. Richtig! Aber wieso verweigert die CDU genau diese Gesetzesänderung seit Jahren? DIE LINKE fordert schon seit langem die Änderung des BImA-Gesetzes, um die BImA-Verkaufspolitik nach wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Erfordernissen wie der Schaffung bezahlbaren Wohnraums auszurichten, statt nach dem Prinzip der Profitmaximierung. Einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion haben Sybille Benning und Christoph Strässer (SPD) im Bundestag abgelehnt.

Zusammenfassen lässt sich die aktuelle Wahlkampfposse der CDU also wie folgt: Die CDU Münster feiert sich dafür, dass sie sich eine Woche vor der Bundestagswahl als Kümmerer in der Wohnungspolitik inszenieren kann. Das entpuppt sich bei näherer Betrachtung als wahlkampftaktisches Manöver. Denn es wird ja noch weiter verhandelt und entscheidende Fragen sind noch nicht geklärt. Das BImA-Gesetz bleibt unangetastet und verpflichtet den Bund beim Verkauf weiter auf das Profitprinzip. Das dicke Ende könnte dann nach der Bundestagswahl kommen. Bleibt es beim jetzigen BImA-Gesetz, wird die Stadt Münster vermutlich einen deutlich höheren Kaufpreis verkünden als bislang erwartet. Das würde zu Lasten der Schaffung bezahlbaren Wohnraums gehen.

DIE LINKE wird den Verhandlungsprozess weiter kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass das BImA-Gesetz auf Bundesebene endlich geändert und vom Profitzwang befreit wird.“

Am 24.9. DIE LINKE wählen. Am 4.11. für Klimaschutz in Bonn demonstrieren

Klimaschutz spielt für die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD im Bundestagswahlkampf keine Rolle. Dabei wird die Bundesregierung die selbst gesteckten Klimaziele für 2020 verfehlen. Inzwischen warnt der Bundesverband Erneuerbare Energien, dass nicht einmal die im Rahmen der EU bis 2020 vereinbarten 18 Prozent Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erreicht werden. Systematisch wurden in den letzten Jahren mit Ausbaudeckeln und Ausschreibungsregeln die Erneuerbaren ausgebremst, während Braunkohle weiter ungestört das Klima anheizt. Wohin die Reise geht, zeigt die NRW-Landesregierung aus CDU und FDP: Wenige Wochen vor der UN-Klimakonferenz in Bonn soll der Ausbau der Windenergie weiter beschränkt werden. Auch deswegen ruft DIE LINKE zu den Klimaschutz-Protesten im November in Bonn auf.

Hubertus Zdebel: „Es muss sich viel ändern, damit das Klima noch eine Chance bekommt. CDU/CSU, SPD und FDP sind sich einig, wenn es darum geht, die wirtschaftlichen Interessen der Braunkohle-Konzerne zu schützen. Dafür tun sie alles, um den dringend notwendigen Kohleausstieg zu verhindern und den Ausbau der Erneuerbaren Energien auszubremsen. Erst bei der Solarenergie, jetzt beim Wind. Das verhindert nicht nur wirksamen Klimaschutz und die Energiewende, sondern könnte auch Tausende von Arbeitsplätzen kosten. Insbesondere die Politik von CDU/CSU und der FDP in NRW lässt für die kommende UN-Klimakonferenz im November in Bonn das Schlimmste befürchten. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Grünen jetzt ausgerechnet mit diesen Parteien eine Jamaika-Koalition auf Bundesebene anstreben und faule Kompromisse eingehen. Wer nicht länger Merkel und stattdessen eine konsequente Klimaschutzpolitik will, kann am kommenden Sonntag nur die LINKE wählen.“

„Beim Atomausstieg vertritt DIE LINKE die gleichen Positionen wie der BUND“

Einer der größten bundesdeutschen Umweltverbände stellt fest: „Beim Atomausstieg vertritt DIE LINKE die gleichen Positionen wie der BUND“. Das sagt der BUND in seiner Bewertung der Wahlprogramme (Klimaschutz/Energie) der Parteien zur Bundestagswahl 2017. Hubertus Zdebel, Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Kandidat in Münster:

„Der Atomausstieg und der Umgang mit dem hochgefährlichen radioaktivem Erbe bleibt für mich eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben. Dazu gehört auch, dass die Atomkonzerne in der finanziellen Verantwortung für die Kosten der Atommüllentsorgung bleiben müssen. Unternehmen, die mit Atomstrom jahrzehntelang Milliarden verdient haben, müssen die Nachsorgekosten übernehmen. Es muss weiterhin das Verursacherprinzip gelten. Es freut und motiviert mich, dass einer der wichtigsten Anti-Atom-Verbände in Deutschland eine so klare Aussage in dieser bedeutsamen Frage zum Programm meiner Partei DIE LINKE macht. Die Kritikpunkte bei anderen Themen werden wir uns noch genauer ansehen müssen.“

Zum Thema „Atomausstieg“ schreibt der BUND auf seiner Homepage:

„Beim Atomausstieg vertritt DIE LINKE die gleichen Positionen wie der BUND: Der Atomausstieg soll im Grundgesetz festgeschrieben und alle in Betrieb befindlichen AKW unverzüglich abgeschaltet werden. Zudem soll ein gesamteuropäischer Plan zur Stilllegung aller AKW erarbeitet und der Im- und Export von Uranbrennstoffen und Atommüll verboten werden. „Die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Atomanlagen müssen die Atomkonzerne tragen.“ Da die langwierige Suche nach einem Endlager eine längere Zwischenlagerung erforderlich machen wird, sollen die Sicherheitskonzepte für die Zwischenlagerung verbessert werden.“

 

Strahlenschutz: Trotz Kritik des Ärztetages – Bundesregierung will beim Umgang mit belasteten AKW-Abriss-Abfällen nichts ändern

„Während der Umweltverband BUND, die Ärzte der IPPNW und zuletzt der Deutsche Ärztetag vor der Verharmlosung möglicher Strahlenschäden durch die geplante Lagerung von gering radioaktivem Restmüll aus dem Abriss von Atomkraftwerken (AKW) auf normalen Mülldeponien warnen, sieht die Bundesregierung ‚in keinster Weise‘ einen Grund, an der gegenwärtig inakzeptablen Praxis etwas zu ändern“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE) die Antwort der Bundesregierung auf seine entsprechende schriftliche Frage.

Zdebel weiter: „Augen zu und durch. Nach diesem Motto wollen offenbar die Bundesregierung und auch die meisten Landesregierungen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor einer flächendeckenden, zusätzlichen Strahlenbelastung aussitzen. Denn für die Bundesregierung ‚handelt es sich bei freigegebenen Stoffen um radiologisch unbedenkliche konventionelle Abfälle‘, so die parlamentarische Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD) in ihrer Antwort.

Fast überall in der Bundesrepublik entwickelt sich im Zusammenhang mit den gering radioaktiv belasteten Abfällen aus dem Rückbau der Atommeiler Protest vor allem an den Deponie-Standorten, auf denen diese Abfälle ohne weitere Schutzmaßnahmen gelagert werden sollen. Bürgerinnen und Bürger, Deponie-Betreiber und auch Behörden stellen sich vielerorts quer. Kritisiert wird zudem die sogenannte Freigabe, nach der diese belasteten Abrissabfälle (Stahl, Beton) unterhalb von 10 Micro-Sievert ganz einfach auch ins Recycling gelangen können.

Trotz der geringen zusätzlichen Strahlung können durch die großen Mengen und die fehlende Kontrolle gesundheitliche Risiken entstehen, die sich vermeiden lassen. Der BUND (PDF), die internationale Ärzteorganisation IPPNW und DIE LINKE kritisieren die Praxis des sogenannten Freimessens per Gutachten und fordern Änderungen. Als Vorschläge für den Umgang mit diesen Abfällen wird ein Verbot der unkontrollierten Freigabe zum Recycling gefordert sowie die Prüfung von Alternativen, wie die weitere Zwischenlagerung vor Ort an den Atommeilern oder verbesserte und zu kontrollierende Deponien.“

Schriftliche Frage des MdB Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) mit der Arbeitsnummer 09/101 vom 11. September 2017 (Eingang im Bundeskanzleramt am 11. September 2017).

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss des 120. Deutschen Ärztetages (Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages 2017, S. 240, http://www.bundesaerztekammer.de/ fi/eadmin/user upload/downloads/pdfOrdner/120.DAET/Beschlussprotokoll 120 DAET.pdf), in dem die Medizinerinnen und Mediziner die sogenannte „Freigabe“ bzw. das Freimessen gering belasteter radioaktiver Abfalle aus dem Rückbau von Atomanlagen in die allgemeine Wiederverwertung und die Lagerung auf normalen Mülldeponien kritisieren sowie davon sprechen, dass die Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten völlig unnötig und vermeidbar einer zusätzlichen Strahlendosis ausgesetzt wird, und ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, eine Überarbeitung der bislang gültigen Praxis in der Weise vorzunehmen, dass diese belasteten Abfalle künftig nicht mehr in die Abfallwirtschaft zum unkontrollierten Recycling abgegeben werden können, sondern ähnlich wie in Frankreich an wenigen Orten, die höher abgesichert sind und ausschließlich gleichartige Abfalle aus dem Abriss von Atomanlagen enthalten, kontrolliert deponiert werden (Stellungnahme zu Defiziten der Regelung von Freigaben radioaktiver Stoffe in der Bundesrepublik Deutschland, Oktober 2013, Wolfgang Neumann (Intac), im Auftrag des BUND, S. 50f, https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_freimessung_studie.pdf)?

Antwort Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im BMUB, vom 18. September 2017:

Die Bundesregierung teilt die Bewertung der in Bezug genommenen Entschließung des 120. Deutschen Ärztetages in keinster Weise. Es handelt sich bei freigegebenen Stoffen um radiologisch unbedenkliche konventionelle Abfälle.

Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) hat das strahleninduzierte Gesundheitsrisiko bewertet. Eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr ist nach Auffassung der ICRP so gering, dass sie außer Acht gelassen werden kann. Dieser Bewertung folgend fordern die internationalen Regelwerke zum Strahlenschutz, die „International Basic Safety Standards“ der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) sowie die EURATOM-Richtlinien im Strahlenschutz, die Richtlinien 96/29/EURATOM und 2013/59/EURATOM, keine staatliche Kontrolle über Stoffe, von denen eine Dosis im Bereich von 10 Mikrosievert pro Jahr ausgeht. Dies wurde in das deutsche Atom- und Strahlenschutzrecht umgesetzt.

Die unabhängige Entsorgungskommission (ESK) hat die unterschiedlichen Entsorgungswege in Deutschland und Frankreich im Jahr 2014 verglichen (http://www.entsorgungskommission.de/sites/default/files/reports/vergleichmassenstroeme_homepage.pdf). Danach werden auch in Frankreich ähnlich große Mengen wie in Deutschland in den konventionellen Stoffkreislauf entlassen, allerdings nicht aufgrund eines behördlich kontrollierten messtechnischen Freigabeverfahrens. Die in Deutschland lediglich zur Deponierung freigegebenen Stoffe gelangen in Frankreich zum Teil ohne Beschränkung in die konventionelle Verwertung. Aus Sicht der Bundesregierung ist mit dem unter dem vorgenannten Link näher beschriebenen französischen Vorgehen kein Sicherheitsgewinn gegenüber dem deutschen Vorgehen verbunden. Eine Adaption der französischen Regelungen ist daher nicht vorgesehen.

Mindestens 21 gefälschte Sicherheitsüberprüfungen bei Atommitarbeitern in Jülich: Laut BMUB kein Terrorhintergrund – Schutz vor Innentäter wird geprüft

Mindestens in 21 Fällen hat laut Angaben des BMUB ein Mitarbeiter in der ehemaligen Atomforschungsanlage Jülich Zuverlässigkeits-Überprüfungen manipuliert und damit Beschäftigten ohne ausreichende Kontrolle Zugang zu sicherheitstechnisch relevanten Bereichen ermöglicht. Aufgrund sogenannter „Quermeldungen“ hatten diese Beschäftigten grundsätzlich Zugang auch in die Sicherheitsbereiche anderer Atomanlagen. In der Antwort (siehe unten) auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel (DIE LINKE) teilt das BMUB mit, dass es nach derzeitigem Stand keinen terroristischen Hintergrund gäbe und es sich in Jülich um einen Einzeltäter handeln solle. Derzeit läuft eine Überprüfung des Vorfalls bei allen Atomanlagen. Im Oktober will die Bundesregierung Konsequenzen beraten.

Hubertus Zdebel: „In Zeiten wachsender Terror-Risiken ist es überaus alarmierend, dass in Jülich ein Mitarbeiter gleich in 21 Fällen Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in den atomaren Sicherheitsbereichen gefälscht hat. Die Risiken, die von sogenannten Innentätern in Atomanlagen ausgehen können, sind nicht zu unterschätzen. Die Bundesregierung ist daher gut beraten, wenn sie das System der Sicherheitskontrollen nach diesem Vorfall aus den Prüfstand stellt.“

Zusätzlich zu den Antworten der Bundesregierung auf die schriftliche Frage von Hubertus Zdebel informiert das BMUB in einem Bericht an den Umweltausschuss des Bundestages. Dort heißt es zunächst: „In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) sind Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Mitarbeitern manipuliert worden. Inzwischen wurden 21 Fälle festgestellt, in denen die Zuverlässigkeit ohne zu Grunde liegende Überprüfung durch die zuständige Behörde für die Weitermeldung an einen anderen Genehmigungsinhaber (sog. Quermeldungen) bestätigt wurde. Damit war der unberechtigte Zugang zu Sicherungsbereichen möglich.“

Im weiteren teilt das Ministerium mit: „Das BMUB wurde am 18. August 2017 von der Aufsichtsbehörde informiert. Nach bundesaufsichtlicher Bewertung informierte das BMUB unmittelbar schriftlich alle atomrechtlichen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt mit der Maßgabe, Mitarbeitern aus Jülich nur nach einer von den Behörden verifizierten Zuverlässigkeitsüberprüfung weiteren Zutritt zu Sicherungsbereichen zu gewähren. Zudem sind die Maßnahmen aller Genehmigungsinhaber zur Manipulationssicherheit der Quermeldungen zu überprüfen, gegebenenfalls sofort zu verbessern und dem BMUB zu berichten.“

Zum geplanten Vorgehen heißt es: „Unabhängig von dem Einzelfall, der weiter aufgeklärt wird, sind Manipulationen von Quermeldungen bundesweit zu verhindern, da es damit potentiellen Tätern möglich wäre, sich unberechtigten Zugang zu kerntechnischen Anlagen zu verschaffen. Sofortmaßnahmen sind eingeleitet und wirksam. Auf der Basis der Berichte der Länder werden im Oktober 2017 eventuell notwendige langfristige Änderungen zur Verbesserung der Manipulationssicherheit im Bereich der atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung in den entsprechenden Gremien des Länderausschuss für Atomkernenergie diskutiert und festgelegt.“

Zum Hintergrund teilt das BMUB in dem Bericht an den Umweltausschuss weiter mit: „Personen, die in kerntechnischen Anlagen tätig werden, bedürfen nach § 12b Atomgesetz (AtG) in Verbindung mit der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Diese Überprüfung wird von der für die kerntechnische Anlage zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde des Landes durchgeführt. Dazu werden von der Aufsichtsbehörde Auskünfte verschiedener Landes- und Bundesbehörden eingeholt, im Einzelfall bewertet und schriftlich beschieden.

Wenn Personen in verschiedenen kerntechnischen Anlagen (bundesweit) tätig werden, wird während der Geltungsdauer der vorhandenen Zuverlässigkeitsüberprüfung (bis zu fünf Jahre) keine erneute Prüfung behördlicherseits beim aufnehmenden  Genehmigungsinhaber durchgeführt. In einem solchen Fall informiert die abgebende Anlage die aufnehmende Anlage mittels einer sogenannten Quermeldung über eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Quermeldungen liegt bei den Genehmigungsinhabern. Die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden bekommen in der Regel keine Kenntnis über solche Quermeldungen.“

Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Fragen von Hubertus Zdebel:

Frage: „ Welche Kenntnisse haben die für die Sicherheit der Atomanlagen verantwortliche Bundesregierung und die in ihrem Auftrag tätigen Atomaufsichtsbehörden der Länder angesichts manipulierter Sicherheitsunterlagen bei Mitarbeitern im Forschungszentrum Jülich (Quelle: https://www.aachenerzeitung.de/lokaleslregion/sicherheitsunterlagen-von-mitarbeitern-innuklearen-anlagen-manipuliert-1.1700246) über die Hintergründe hinsichtlich möglicher Auswirkungen auch auf andere Atomanlagen, und mit welchen Maßnahmen wird angesichts wachsender Terrorgefahren durch sogenannte Innentäter gewährleistet, dass Manipulationen an Sicherheitsunterlagen nicht auch in anderen Atomanlagen getätigt wurden und bislang möglicherweise unerkannte Risiken bestehen?“

Antwort der Bundesregierung vom 8. September 2017, Rita Schwarzelühr-Sutter, parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium (BMUB):

„Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen manipuliert worden.

JEN geht nach heutiger Erkenntnislage von einem Einzeltäter aus und schließt einen terroristischen Hintergrund aus. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben. Im Übrigen liegen auch den Bundessicherheitsbehörden keine Anhaltspunkte für einen etwaigen Terrorismusbezug vor. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wurde am 18. August 2017 von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) über den Vorfall unterrichtet. BMUB informierte daraufhin unmittelbar schriftlich alle atomrechtlichen Aufsichtsbehörden zum Sachverhalt mit der Maßgabe, dem betroffenen Personenkreis nur nach einer von den Behörden verifizierten Zuverlässigkeitsüberprüfung weiteren Zutritt zu  Sicherungsbereichen zu gewähren.

Zudem sind die Maßnahmen aller Genehmigungsinhaber zur Manipulationssicherheit der Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu überprüfen, gegebenenfalls sofort zu verbessern und dem BMUB zu berichten. Erkenntnisse zu möglichen Manipulationen der Unterlagen zu Zuverlässigkeitsüberprüfungen in anderen kerntechnischen Anlagen liegen dem BMUB nicht vor.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV) ist ein Bestandteil einer Vielzahl von Maßnahmen gegen Innentäter in kemtechnischen Anlagen. Diese Maßnahmen werden ausgehend von einer regelmäßig stattfindenden Lageeinschätzung der  Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder fortlaufend überprüft und ggf. angepasst.“

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