Schweigen zu Fracking in NRW-Koalitionsvertrag lässt Alarmglocken klingeln

„Kein Wort zum Thema Fracking im Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen – offensichtlich will sich die schwarz-gelbe Koalition alle Optionen für einen flächendeckenden Einstieg in die unbeherrschbare Risikotechnik nach der Bundestagswahl offenhalten“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Ich fordere CDU und FDP in NRW auf, umgehend ihre Position zum Fracking offenzulegen.“

Zdebel weiter: „Die Sprachlosigkeit von CDU und FDP bedeutet, dass selbst die unzureichenden Festlegungen der abgewählten rot-grünen Koalition im Landesentwicklungsplan NRW zum gefährlichen Gasbohren zur Disposition stehen können. Die neue Landesregierung behält sich damit sogar vor, eine befürwortende Position zur möglichen Abschaffung des Verbots von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein auf Bundesebene in 2021 einzunehmen. Die vier ‚wissenschaftlichen Bohrungen‘ in diesen Gesteinsarten, die noch vor 2021 möglich sind und einen Einstieg in die unbeschränkte Fracking-Anwendung bedeuten, könnten nun auch in NRW stattfinden. Das würde ein fatales Signal für die Bundesebene bedeuten.

Doch hat die Sprachlosigkeit im Koalitionsvertrag für NRW auch unmittelbare Konsequenzen. So sind Bohrungen in Tight-Gas-Reservoirs in NRW an der Grenze zu Niedersachsen weiterhin unter Anwendung der Fracking-Methode möglich. Die von der SPD/GRÜNEN-Regierung eingeführte Praxis, Fracking durch die Hintertür im Kohleflözgestein zu ermöglichen, ist weiterhin möglich. Denn die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde in NRW zeigt kein Interesse an der Ermittlung, welche Bohrtechniken bei der Aufsuchung von Kohleflözgas Anwendung finden.

Wie aktuell die Problematik der Gasgewinnung im Kohleflözgestein ist, zeigt die Verlängerung der bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis für das Feld Nordrhein-Westfalen Nord vom 6.6.2017 zu Gunsten von Exxon Mobil. Während die Bezirksregierung Arnsberg vollmundig verkündet, dass der Einsatz von Fracking ausgeschlossen sei, bleibt der Verlängerungsantrag im Vagen. Eine Darstellung der Bohrtechnik fehlt. Selbst nach Angaben von ExxonMobil müssen die Untersuchungsprogramme noch konkret und detailliert beschrieben werden. Vor diesem Hintergrund bedeutet die Verlängerung durch die Bezirksregierung Arnsberg einen Blankoscheck für den Gaskonzern.“

Trotz neuer Untersuchungsergebnisse zu vermehrten Krebsfällen in niedersächsischer Erdgasförderregion: Bundesregierung wiegelt ab

„Die Bundesregierung gedenkt, trotz der vermehrten Krebsfälle in der niedersächsischen Erdgasförderregion im Landkreis Rotenburg (Wümme) weiterhin die Hände in den Schoß zu legen“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss zur Antwort der Bundesregierung auf zwei schriftliche Fragen des Abgeordneten. Zdebel hatte nachgefragt, welche Konsequenzen die Regierung aus den Krebsfällen und dem Hinweis auf einen Zusammenhang mit den Gasförderstellen ziehen wolle.

Zdebel weiter: „Statt den Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen diesen Krebsfällen und Erdgasförderstellen, wie er im Bericht über die Untersuchungsergebnisse des Landkreises Rotenburg (Wümme) dargestellt ist, ernst zu nehmen, glänzt die Große Koalition durch Untätigkeit. Dass sie abwiegelt und auf die Verantwortung des Landes Niedersachsen und die angebliche Verantwortung der dortigen Landkreise verweist, ist empörend. Das Mindeste wäre, auf Bundesebene ein Verbot des Fracking in spezifischen Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, die es gerade in Niedersachsen in großem Umfang gibt, durch einen entsprechenden Gesetzentwurf einzuleiten.

Geradezu zynisch ist es, dass die Bundesregierung auf angebliche Verschärfungen durch ihr im Februar 2017 in Kraft getretenes Pro-Fracking-Recht verweist. Denn dieses Recht hat keine Verschärfungen der technischen Rahmenbedingungen für die Tight-Gas-Förderung gebracht, sondern sie vielmehr in großem Maßstab erlaubt. Die Aussage der Regierung, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erdgasindustrie für ausreichend hält, dient einzig den Profitinteressen der Gaskonzerne und gefährdet weiterhin die Menschen und ihre Gesundheit..

Dabei wäre schnelles Handeln im Interesse der Menschen in den betroffenen Regionen angesichts der vorliegenden Hinweise dringend erforderlich. Stattdessen missachtet die Bundesregierung das Vorsorgeprinzip und verweist auf zukünftige Untersuchungen. Damit setzt sie die Betroffenen weiterhin der unverantwortlichen Gefährdung aus.“

Fracking in NRW: Zdebel fordert Nein zu Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis der RWTH Aachen

„Der vorgelegte Verlängerungsantrag der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen zur Aufsuchung von Erdgas in ihren Claim CBM-RWTH ist in jeder Hinsicht inakzeptabel. Ich fordere die Bezirksregierung Arnsberg als zuständig Bergbehörde auf, den Antrag umgehend abzulehnen.“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Der vorgelegte Antrag ist derartig vage formuliert, dass Fracking im Kohleflözgestein zukünftig nicht ausgeschlossen ist. Es könnte bloß anders bezeichnet werden. Hierfür spricht schon, dass die Hochschule einerseits ausführt, dass ihre Forschungsziele bezüglich des Vorhabens und das Arbeitsprogramm angeblich vollständig überarbeitet werden mussten. Andererseits sucht man ein geändertes Arbeitsprogramm im Antrag vergeblich. Und auch die unscharfen Begriffsbildungen wie ‚minimalinvasive Maßnahmen‘ und ‚Auflockerung der Kohleflöze‘ lassen der RWTH jede Freiheit.“

Kritik äußert Zdebel nicht nur an der Taktik der RWTH Aachen, sondern auch an der Bezirksregierung: „Es ist befremdlich, dass die Bergbehörde aussagt, nichts genehmigen zu dürfen, was auf Fracking hinausläuft und gleichzeitig das Verfahren mit einer dreimonatigen Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis und einer Beteiligung der Gemeinden auf der Grundlage unvollständiger Unterlagen vorantreibt. Denn Fracking könnte genau die Folge des Blankoschecks sein, den die RWTH beantragt hat. Deshalb muss die Bezirksregierung Arnsberg ihre eigenen Aussagen endlich ernst nehmen und umgehend einen Versagensbescheid erteilen.“

Untersuchungsergebnisse zur auffälligen Häufung von Krebsfällen in Niedersachsen wird Thema im Bundestag

„Die jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnisse des Landkreises Rotenburg und des Landesgesundheitsamtes Niedersachsen zur auffälligen Häufung von Krebsfällen in der Samtgemeinde Bothel geben Anlass zu großer Besorgnis“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss. „Deshalb habe ich vom Bundesumweltministerium einen schriftlichen Bericht zu diesem Thema angefordert und einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Umweltausschusses des Bundestags am 17. Mai beantragt.“

Zdebel weiter: „Die Untersuchungsergebnisse liefern Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Nähe zu Erdgasförderanlagen oder Bohrschlammgruben und spezifischen Krebserkrankungen. Diese Hinweise sind besonders brisant, da die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD Fracking in Sandstein (sogenannte „Tight-Gas-Reservoirs“), die insbesondere in Niedersachsen vorkommen, gesetzlich zugelassen und jede Warnung vor Gesundheitsschäden in den Wind geschlagen hat. Und es zeigt auch das unverantwortliche Verhalten der Landesregierung aus SPD und Grünen in Niedersachsen, die sich für dieses Pro-Fracking-Recht eingesetzt hat, um den Gaskonzernen wie Wintershall und ExxonMobil Frack-Bohrungen zu ermöglichen.

Es ist mehr als dreist, wie ExxonMobil versucht, die Untersuchungsergebnisse umzudefinieren. Während die Auswertung Hinweise auf den Zusammenhang zwischen Erdgasförderanlagen bzw. Bohrschlammgruben und der Häufung von Krebsfällen gibt, leugnet ExxonMobil jede Ursächlichkeit. Das Ziel ist klar. Der Gaskonzern will eine weitergehende Studie zu diesem Thema verhindern, damit das gesamte Ausmaß der durch die Gasindustrie hervorgerufenen Gesundheitsgefahren nicht aufgedeckt wird. Gerade dieses Verhalten zeigt, wie wichtig es ist, dass schnellstens eine ambitionierte niedersachsenweite Studie erstellt wird, an deren Ausgestaltung die Zivilgesellschaft zu beteiligen ist.

Angesichts der unbeherrschbaren Risiken für Mensch und Natur fordern wir LINKEN ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, also auch im Sandstein, und setzen stattdessen auf den weiteren Ausbau der Erneuerbare Energien.“

 

Anlagen

Zdebel: Rückzug von Wintershall aus NRW in Sachen Fracking ist ein wichtiger Etappensieg

Als wichtigen Etappensieg der Anti-Fracking-Bewegung und der LINKEN im Kampf gegen Fracking hat der Bundestagsabgeordnete der LINKEN und Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss den einstweiligen Rückzug der Wintershall Holding GmbH beim Gasbohren in NRW bezeichnet: „Die 100 prozentige BASF-Tochter ist vor dem gesellschaftlichen Widerstand zurückgewichen. Wintershall hat auf die Klage gegen die Versagung der Verlängerung der Aufsuchungserlaubnisse für die riesigen Felder Rheinland und Ruhr verzichtet. Die Schiefergaspläne von Wintershall in NRW sind damit vorläufig gescheitert. Das ist die gute Nachricht.“

Doch Zdebel weist auch auf den Hintergrund des Klageverzichts hin: „Wintershall will derzeit keinen Zwei-Fronten-Krieg führen und sich stattdessen auf Fracking in Niedersachsen konzentrieren. Gerade mit Blick auf dieses Bundesland hat die Koalition aus SPD und CDU/CSU Fracking in bestimmten Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, freigegeben. Damit werden die Umwelt- und Gesundheitsgefahren in diesem Bundesland dramatisch zunehmen.“

„Und auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen können nicht völlig sicher sein. Wintershall hat Ministerpräsidentin Kraft, Wirtschaftsminister Duin und Umweltminister Remmel den Gefallen getan, die Auseinandersetzung um die beiden Claims aus dem NRW-Landtagswahlkampf herauszuhalten. Doch nach der Wahl könnte der Konzern die Gegenleistung einfordern. Vor dem Hintergrund, dass das Verbot von Fracking im Schiefergestein 2021 fallen könnte und der Landesentwicklungsplan NRW kein umfassendes Fracking-Verbot vorsieht, könnte Wintershall neue Aufsuchungserlaubnisse in den alten Gebieten beantragen. Dagegen hilft nur ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, das im Bundesberggesetz festgeschrieben werden muss.“

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