Fracking, Atom und Kavernen – Veranstaltung in Gronau

Als Gast der Ratsfraktion DIE LINKE Gronau (Facebook) wird der Münsteraner Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel am kommenden Montag (20. Februar) um 19 Uhr an einer Informationsveranstaltung in der Gaststätte Concordia (Eper Straße 13) dabei sein.

Auf der Veranstaltung wird es um brisante umweltpolitische Themen rund um Gronau und in NRW gehen. Z.B. darüber, wie mit Stimmen der SPD und Grünen im Landtag von NRW der neue fracking-freundliche Landesentwicklungsplan beschlossen wurde und welche Konsequenzen dies für das Land hat. Damit ist die Beteuerung von Hannelore Kraft, in NRW könne es kein Fracking geben, nicht mehr zu halten, heißt es in der Einladung.

Die Westfälischen Nachrichten wissen mehr über die weiteren Themen: „In dem Zusammenhang werde Zdebel auf die Erfahrungen, was die Verantwortung für solche Eingriffe angeht, mit den Löcherbohrern im Gronauer Amtsvenn und der Einlagerung von Öl eingehen. Ein weiteres Thema werde die Urananreicherungsanlage in Gronau sein. Von großem Interesse sei, dass weiterhin Uranbrennstoff an die maroden Meiler in Belgien geliefert werde, obwohl die Landesregierung fordert, dass diese Anlagen stillgelegt werden müssen. Zdebel werde über die Hintergründe der Uranlieferungen aus den bundesdeutschen „Uranfabriken“ in Lingen und Gronau, den Forderungen nach einem Export-Stopp und den Gründen für die weitere Tatenlosigkeit des Bundesumweltministeriums berichten.“

Fracking-Erlaubnispaket von CDU/CSU und SPD hält Gas- und Ölindustrie alle Optionen offen

Zdebel (DIE LINKE): „Der 11. Februar 2017 ist ein Schwarzer Tag für die Umwelt“

„Ab 11. Februar 2017 ist das Pro-Fracking-Gesetz von CDU/CSU und SPD bundesweit in Kraft und damit die extrem umweltschädliche Gasfördermethode Fracking in bestimmten Sandgesteinen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs, endgültig freigegeben. Auch das Verbot von Fracking im Schiefergestein steht auf tönernen Füßen“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss. „Statt die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch ein Frackingverbot ohne Ausnahmen zu schützen, hat die Große Koalition damit den Interessen von Energiekonzernen wie Wintershall und Exxon bereitwillig nachgegeben. “

Zdebel weiter: „Mit dem Inkrafttreten der vor einem halben Jahr beschlossenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes stehen der Industrie weiterhin alle Optionen offen.
Das Fracken im Sandgestein ist zur Freude der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie ab sofort erlaubt.
Und das Verbot von Fracking im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl wird im Wasserhaushaltsgesetz selbst bereits in Frage gestellt. 2021 soll es auf den Prüfstand gestellt werden und könnte entfallen. Bereits jetzt bereiten sich die Konzerne darauf vor, auch dort zu fracken. Bundesweit sind vier Forschungsbohrungen möglich, die von einer Expertenkommission begleitet werden, die überwiegend mit Mitgliedern aus frackingfreundlichen Institutionen besetzt ist. Die dabei vorgesehene Kommunikation mit der Bevölkerung wird zu einer Propagandaoffensive für Fracking werden.
Schon bevor der Begriff ‚Fake News‘ zum allgemeinen Sprachgebrauch wurde, haben Mitglieder der Koalition aus SPD und CDU/CSU derartige Falschmeldungen verbreitet. Ihr Fracking-Erlaubnispaket haben sie entgegen aller Fakten als Fracking-Verbot und ‚eines der strengsten Fracking-Gesetze weltweit‘ bezeichnet. Passend dazu hat die Umweltministerin Barbara Hendricks den Fantasiebegriff des ‚unkonventionellen Frackings‘ eingeführt, um Fracking-Vorhaben im Tight-Gas-Reservoir davon auszunehmen und zuzulassen.

DIE LINKE fordert hingegen ein ausnahmsloses Fracking-Verbot im Bundesberggesetz. Solange dies nicht realisiert ist, wird sie an der Seite der Anti-Fracking-Bewegung den Kampf um jedes Bohrloch führen.“

Aufsuchungserlaubnisse in NRW von Wintershall zielen auf unzulässiges Schiefergasfracking

Zdebel (DIE LINKE) fordert Zurückweisung der Verlängerungsanträge

„Die NRW-Landesregierung und die Bezirksregierung Arnsberg müssen die Anträge der BASF-Tochter Wintershall auf Verlängerung ihrer auslaufenden Fracking-Aufsuchungserlaubnisse für die Gebiete ‚Rheinland‘ und ‚Ruhr‘ umgehend zurückweisen“, fordert der aus NRW stammende Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE), Obmann seiner Fraktion im Umweltausschuss des Bundestags. „Trotz vieler Schwärzungen lassen die mir vorliegenden Unterlagen den Schluss zu, dass Wintershall mit seinen Anträgen auf das verbotene Schiefergasfracking zielt.“

Zdebel weiter:

Allein die Tatsache, dass die Städte von der Bezirksregierung Arnsberg um Stellungnahme gebeten wurden und der Antrag nicht umgehend zurückgewiesen wurde, ist alles andere als beruhigend. Bereits 2016 hatte sie den damals gestellten Verlängerungsantrag von Wintershall nicht abgelehnt, sondern die Aufsuchungserlaubnis erst einmal um ein halbes Jahr – also bis zum 4.2.2017 – verlängert. Es ist alarmierend, dass die Bezirksregierung Arnsberg die Anträge überhaupt prüft, obwohl Schiefergasfracking nach dem Frackinggesetz auf Bundesebene und dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) unzulässig ist. Aufgrund dieses Verbots besteht objektiv zum jetzigen Zeitpunkt kein Bescheidungsinteresse!

Skandalös ist das Verhalten der SPD-GRÜNEN Landesregierung in NRW. Die Beteuerung von Hannelore Kraft (SPD), in NRW könne es kein Fracking geben, ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Denn wenn sie das ernst meinen würde, hätte sie längst veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag zurückweist. Auch den für den Bergbau verantwortlichen Wirtschaftsminister Duin (SPD) weist sie beim Thema Fracking nicht in die Schranken. Umweltminister Remmel von den GRÜNEN taucht bei diesem Thema ab. Ganz offensichtlich wagt die SPD-Grünen-Landesregierung nicht, sich mit Konzernen wie Wintershall anzulegen. Konsequentes Handeln im Interesse von Mensch und Natur sieht anders aus.

DIE LINKE fordert weiterhin ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, egal ob in Schiefergestein oder anderen Gesteinsarten. Dabei muss bereits beim ersten Schritt, der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen, konsequent gegen diese Technik vorgegangen werden.“

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Nachfolgend finden sich Links zu dem zur Entscheidung anstehenden Antrag der Wintershall Holding GmbH einschließlich der zugehörigen Unterlagen zur Verlängerung der bestehenden Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ruhr, wie er den Gemeinden zur Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt wurde (§ 2 Abs. 1 UIG NRW)

Fracking-Aufsuchungserlaubnisse in NRW: Wintershall zielt auf unzulässiges Schiefergasfracking

Bezirksregierung Arnsberg entscheidet bis zum 4. Februar

Die BASF-Tochter Wintershall beantragt für die Gebiete „Rheinland“ und „Ruhr“ in NRW eine Verlängerung ihrer auslaufenden Aufsuchungserlaubnisse und zielt dabei auf Schiefergasfracking. Obwohl Schiefergasfracking nach dem Frackinggesetz auf Bundesebene und dem Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) unzulässig ist, prüft die Bezirksregierung Arnsberg die Anträge.

 

 

Am 4.2.2017 laufen die Aufsuchungserlaubnisse der BASF-Tochter Wintershall für die Felder „Ruhr“ und „Rheinland“ aus.

Wintershall hat deshalb für beide Felder Anträge auf Verlängerung um drei Jahre gestellt. Trotz vieler Schwärzungen lassen die Unterlagen den Schluss zu, dass Wintershall mit seinen Anträgen auf das verbotene Schiefergasfracking zielt. Denn Wintershall beantragt u.a. das so genannte Abteufen von 1-5 Flachbohrungen. „Diese Aktivität dient dem Verständnis des Schiefergasplays“, heißt es in den Antragsunterlagen. „Schiefergasplay“ bedeutet nichts anderes als Ort des Vorkommens von Schiefergas. Wintershall zielt also auf Schiefergas und setzt damit auf das Ende des Verbots der Schiefergasgewinnung.

„Ruhr“ und „Rheinland“

Das Aufsuchungsfeld „Ruhr“ liegt in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Arnsberg. Die Erlaubnisfeldfläche erstreckt sich über insgesamt 19 Landkreise und kreisfreie Städte. Betroffen sind: Möhnesee, Arnsberg, Sundern (Sauerland), Ense, Wickede (Ruhr), Menden (Sauerland), Fröndenberg, Holzwickede, Schwerte, Iserlohn, Hemer, Balve, Nachrodt-Wiblingswerde, Altena, Hagen, Witten, Herdecke, Wetter, Sprockhövel, Gevelsberg, Schwelm, Ennepetal, Breckerfeld, Hattingen, Velbert, Wülfrath, Mettmann, Erkrath, Haan, Wuppertal, Essen, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Düsseldorf, Ratingen, Meerbusch, Krefeld, Moers, Kempen, Rheurdt, Kerken, Geldern, Issum, Straelen, Wachtendonk, Dortmund, Finnentrop, Eslohe (Sauerland), Neuenrade.

Das Aufsuchungsfeld „Rheinland“ grenzt südwestlich an „Ruhr“ und umfasst die folgenden Städte ganz oder in Teilen: Straelen, Wachtendonk, Kempen, Brüggen, Nettetal, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Tönisvorst, Willich, Mönchengladbach, Wegberg, Erkelenz, Jüchen, Hückelhoven, Wassenberg, Waldfeucht, Heinsberg, Geilenkirchen, Selfkant, Gangelt, Titz, Linnich, Übach-Palenberg, Aldenhoven, Jülich, Barsweiler, Herzogenrath, Inden, Niderzier, Elsdorf, Bedburg, Korschenbroich, Inden, Eschweiler, Würselen, Aachen, Herzogenrath. Die Karte findet sich hier.

Schwärzungen in den Unterlagen

In dem Verfahren um die Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis hat die Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde auch die von einer möglichen Bohrung betroffenen Städte um eine Stellungnahme gebeten. Öffentlich Alarm geschlagen hat der Bürgermeister der Stadt Heiligenhaus (Kreis Mettmann), Jan Heinisch: „Zunächst möchte ich mein Befremden und Unverständnis dahingehend zum Ausdruck bringen, als dass die mir vorgelegte, ‚um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Wintershall Holding GmbH bereinigte Version des an die Bergbehörde übermittelten Originalberichtes‘ derart viele Schwärzungen enthält, dass eine umfassende Meinungsbildung zum beantragten Vorhaben, insbesondere dem damit verbundenen Arbeitsplan, unmöglich ist.“ Aus den Unterlagen der Firma Wintershall sei – so Heinisch – weder erkennbar, was im Rahmen der Erlaubnis erfolgen soll, noch wo bestimmte Maßnahmen erfolgen sollen.

Schiefergasfracking ist unzulässig – oder?

Auf Bundesebene ist 2016 durch Bundestag und Bundesrat ein Fracking-Gesetzespaket verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Danach ist Fracking im Schiefergestein mit Inkrafttreten der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes ab dem 11.2.2017 grundsätzlich untersagt. 2021 wird diese Bestimmung wieder auf den Prüfstand gestellt: Denn dann könnte nach wissenschaftlichen Erprobungen, die der Genehmigung durch die jeweilige Landesregierung bedürfen, und einer entsprechenden wissenschaftlichen Begleitung durch eine fracking-freundliche Expertenkommission der Weg für Schiefergasfracking wieder frei gemacht werden.

In NRW ist kurz vor Weihnachten der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) verabschiedet und im Rahmen einer Verordnung veröffentlicht worden

Er tritt am 8. Februar 2017 in Kraft. Auch hier gilt: Fracking im Schiefergestein ist unzulässig. „Die Gewinnung von Erdgas, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, mittels Einsatz der Fracking-Technologie ist ausgeschlossen, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist“, so der LEP NRW.

Wieso prüft die Bezirksregierung Arnsberg überhaupt den Antrag?

Die Bezirksregierung hat in der Vergangenheit Aufsuchungserlaubnisse nicht gründlich geprüft, sondern einfach durchgewunken. Jetzt soll das angeblich anders laufen: Die Verlängerung sei in diesem Fall keine Formalie; denn der Antrag werde vor dem Hintergrund der Gesetzgebung zum Thema Fracking nochmals geprüft, heißt es. „Die Entscheidung muss juristisch wasserdicht sein“, sagte der Sprecher der Bezirksregierung, Andreas Nörthen, „vor allem auch vor dem Hintergrund einer möglichen Ablehnung.“

Aber warum prüft die Bezirksregierung Arnsberg den Antrag von Wintershall überhaupt? Da Schiefergasfracking verboten ist, besteht objektiv zum jetzigen Zeitpunkt kein Bescheidungsinteresse! Allein die Tatsache, dass die Städte um Stellungnahme gebeten wurden und der Antrag nicht umgehend zurückgewiesen wurde, ist alles andere als beruhigend. Bereits 2016 hatte die Bezirksregierung Arnsberg den damals gestellten Verlängerungsantrag von Wintershall nicht abgelehnt, sondern die Aufsuchungserlaubnis erst einmal um ein halbes Jahr – also bis zum 4.2.2017 – verlängert.

SPD-Grünen Landesregierung NRW scheut Konflikt mit Wintershall

Skandalös ist das Verhalten der SPD-GRÜNEN Landesregierung in NRW. Die Beteuerung von Hannelore Kraft, in NRW könne es kein Fracking geben, ist nicht mehr als eine Beruhigungspille. Denn wenn sie das ernst meinen würde, hätte sie längst veranlasst, dass die Bezirksregierung Arnsberg den Verlängerungsantrag zurückweist. Auch den für den Bergbau verantwortlichen Wirtschaftsminister Duin weist sie beim Thema Fracking nicht in die Schranken.

Umweltminister Remmel von den GRÜNEN taucht bei diesem Thema ab. Ganz offensichtlich wagt er den notwendigen Konflikt mit Wintershall und ihrem Vorstandsmitglied Martin Bachmann nicht. Bachmann ist auch Vorstandsvorsitzender der Fracking-Lobbygruppierung „Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) und Vorsitzender des Kuratoriums der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), einer Bundesbehörde, die in der Vergangenheit durch betont frackingfreundliche Stellungnahmen aufgefallen ist. Er ist zudem Vorsitzender der von der Industrie gegründeten Hans-Joachim-Martini-Stiftung, die in den vergangenen Jahren ausgewählte Studien, Tagungen, Empfänge und größere Anschaffungen der BGR finanziert hat. Der Namensgeber der Stiftung entpuppte sich als Nazi, sie steht deshalb vor dem Aus. Bachmann hatte Mitte 2016 erheblichen Druck auf SPD und CDU ausgeübt, um die Fracking-Gesetzgebung durch den Bundestag zu peitschen. Diesem Lobbyisten hatte sich die Große Koalition bereitwillig unterworfen.

DIE LINKE: Konsequent gegen Fracking vorgehen

Die Linke fordert weiterhin ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen, egal ob im Schiefergestein, Tight-Gas-Reservoirs oder anderen Gesteinsarten. Dabei muss bereits beim ersten Schritt, der Erteilung von Aufsuchungserlaubnissen, konsequent gegen diese Technik vorgegangen werden.

Fracking in jeder Form ist eine Gefahr für Mensch und Natur. Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnologie. Fracking führt zu Grund- und Trinkwasserverseuchungen durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen, wie sie bereits jetzt in Niedersachsen erfolgen. Die Entsorgung der Bohrschlämme, die in der Regel Giftmüll darstellen, ist angesichts sinkender Deponiekapazitäten ungeklärt. Die Versenkung von Lagerstättenwasser, das insbesondere radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält, erfüllt nicht die Anforderungen an eine geordnete Abfallentsorgung. Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel, insbesondere wegen zahlreicher Lecks und diffuser Quellen bei der Förderung.

Hier findet sich der zur Entscheidung anstehende Antrag der Wintershall Holding GmbH sowie die zugehörigen Unterlagen zur Verlängerung der bestehenden Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ruhr, wie er den Gemeinden zur Stellungnahme von der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt wurde. (§ 2 Abs. 1 UIG NRW):

Genug für Alle – Erfolgreiche Tagung zum sozial-ökologischen Umbau in Essen

Rund 400 TeilnehmerInnen kamen zu der erfolgreichen Tagung der Bundestagsfraktion DIE LINKE und der Rosa-Luxemburg-Stiftung zum sozial-ökologischen Umbau am letzten Wochenende in Essen. Unter dem Titel „Genug für Alle“ diskutierten wir gemeinsam mit zahlreichen ReferentInnen aus der Umweltbewegung, den Gewerkschaften und der Wissenschaft diskutierten wir über die Frage, wie die Transformation gelingen kann. Herzlichen Dank an alle, die diese gute Veranstaltung möglich gemacht haben!

In dem Workshop „NRW KONKRET: Mit welchen Schritten erreichen wir den sozial-ökologischen Umbau?“ diskutierte Hubertus Zdebel, Obmann der Bundestagsfraktion DIE LINKE im Umweltausschuss des Deutschen Bundestags, gemeinsam mit den Gästen Peter Bastian (SofA – Sofortiger Atomausstieg Münster), Kerstin Ciesla (stellvertretende Vorsitzende des BUND NRW), Fabian Hübner (ausgeCO2hlt), Michael Zerrkübel (NRW-AntiAtom-Aktivist) und 60 TeilnehmerInnen über die Themen Energiewende, Kohleausstieg, Atom, Fracking und Verkehr.

Z.B. Stichwort Braunkohleausstieg. Zdebel hatte dazu schon gegenüber der Jungen Welt gesagt: „Wir wollen einen geordneten Kohleausstieg bis zum Jahre 2035. Dafür bräuchte es einen gesetzlich fixierten Abschaltplan für die einzelnen Kraftwerksblöcke. Nach unserem Konzept müssten bis 2025 alle Kraftwerke vom Netz gehen, die älter als 40 Jahre sind. Danach kämen schrittweise die Jüngeren, bis 2035 der letzte Block stillgelegt wird. Dazu gehört auch, dass ab sofort keine Kohlekraftwerke mehr gebaut und keine neuen Tagebaue mehr aufgeschlossen werden. Wir fordern einen mit mindestens 250 Millionen Euro ausgestatteten Fonds für den Strukturwandel in den betroffenen Regionen. Und natürlich müssen wir uns um die Beschäftigten kümmern, die sich Sorgen um ihre Arbeitsplätze machen. Dieses Konzept steht bei uns in Nordrhein-Westfalen im Landtagswahlprogramm, und es basiert im wesentlichen auf einer entsprechenden Position unserer Bundestagsfraktion.“

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