Rechtswidrige Export-Pläne von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich? Bundesregierung noch nicht einig

Warum wird immer noch rechtswidrig der Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA vorbereitet? Im Rahmen der heutigen Fragestunde im Bundestag über den neuen Bericht der Bundesregierung zum Übereinkommen über nukleare Sicherheithat der Linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Umweltministerin Barbara Hendricks zu den weiterhin bestehenden Planungen für den Export von hochradioaktiven Brennelementen aus Jülich in die USA befragt. Zdebel wollte wissen, ob auch im neuen Bericht das Atomkraftwerk AVR Jülich wie im Bericht zuvor (Anhang 1-2, PDF) als „Kernkraftwerke in Stilllegung“ geführt werde und daher ein Export nach Atomgesetz rechtswidrig wäre. Hendricks bestätigte diese Einschätzung von Zdebel und räumte ein: Ihr Haus sei dafür, dass Exporte vermieden werden sollten, dass das aber noch nicht die Position der Bundesregierung ist. Sie wäre aber überzeugt, dass es eine gute alternative Lösung im Inland geben werde.

Hintergrund: 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern derzeit ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung im Zwischenlager in Jülich. Neben dem Neubau einer Lagerhalle in Jülich oder dem Transport dieser Behälter nach Ahaus verfolgen die Betreiber mit Duldung der Atomaufsicht in NRW und des Bundesforschungsministerium auch den Plan, diese Abfälle in die USA zu exportieren. Das aber wäre rechtlich nur zulässig, wenn es sich um Abfälle aus einem Forschungsreaktor handeln würde. Bislang allerdings galt der AVR als Prototyp eines kommerziellen Reaktors zur Stromerzeugung, an dem auch zahlreiche Stadtwerke und RWE beteiligt waren. Das Forschungszentrum Jülich ist daher bemüht, den Reaktor umzudeklarieren und als Prototypen zum Forschungsreaktor zu machen. Dies ist bislang von den Behörden in NRW und beim Bundesforschungsministerium geduldet oder unterstützt worden. Bereits seit 2011 wird mit US-Behörden verhandelt, seit 2014 gibt es einen „Letter of Intent“ und in den USA läuft bis heute eine Umweltverträglichkeitsprüfung in dieser Sache.

Vor allem wegen dieser geplanten Exporte hat die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Reststoffe“, die die „Endlager“-Suche vorbereitet, bereits im Oktober 2015 eine Empfehlung ausgesprochen, die auch den Export von bestrahlten Brennelementen aus Forschungsreaktoren verbietet. Dieser Beschluss wurde im April 2016 von der Kommission bestärkt! Bis heute sind diese Exportplanungen nicht beendet.

Zu den Kosten siehe hier:

Rot-Grün setzt Bevölkerung weiter Bohrschlamm-Gefahren aus

HubertusZdebel-013Der niedersächsischen rot-grünen Landesregierung ist die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik offenbar wichtiger als der Schutz von Bevölkerung und Umwelt. Zu diesem Ergebnis jedenfalls kommen wir nach Analyse der „Gemeinsamen Erklärung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens sowie der Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH, ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH“ vom 3. Mai 2016

Anfang April 2016 war es nicht mehr zu verheimlichen: In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, musste NRW-Umweltminister Remmel zugeben, dass in den vergangenen zehn Jahren erhebliche Mengen an Bohrschlämmen aus Niedersachsen auf nordrhein-westfälischen Deponien entsorgt wurden. Die Bohrschlämme fallen an, wenn Öl und Gas gefördert werden. Sie können mit gefährlichen Rückständen wie den Schwermetallen Quecksilber und Arsen sowie mit radioaktiven Stoffen wie Radium 226 belastet sein. Diese Schlämme wurden in Niedersachsen jahrzehntelang in Schlammgruben gesammelt, die dort das Grundwasser und den Boden belasteten. Allein bei der Sanierung von drei Bohrschlammgruben in Niedersachsen in den vergangenen zehn Jahren fielen rund 720.000 Tonnen Giftmüll an. Auch auf der Deponie in Hürth-Knapsack in Nordrhein-Westfalen landeten die gefährlichen Schlämme. Und nicht nur dort; auch auf der Mülldeponie in Altenberge wurden Bohrschlämme abgelagert.

In einem Bericht zur Entsorgung der Bohrschlämme aus der niedersächsischen Öl- und Gasindustrie, den Remmel am 5. April dem Umweltausschuss des Landtags NRW vorgelegt hat, kündigte er sogar weiteren Giftmülltourismus nach NRW an. So stellte er die Annahme weiterer 200.000 Tonnen an gefährlichen Bohrschlämmen aus der niedersächsischen Bohrschlammgrube Erika auf der Deponie Hünxe-Schermbeck nach einer Schamfrist in Aussicht.

Vollmundig hatte der nordrhein-westfälische Umweltminister Remmel zudem gegenüber dem WDR angekündigt, bei den Transportunternehmen und Deponiebetreibern eine sechs- bis achtwöchige „Denkpause“ erreichen und Gespräche mit seinem niedersächsischen Amtskollegen Wenzel (ebenfalls Grüne) führen zu wollen.

Diese Zeit ist jetzt um. Doch statt dem Giftmülltourismus engagiert zu begegnen, hat Remmel mit der Industrie am 3.5.2016 eine Gemeinsame Erklärung

https://umweltfairaendern.de/wp-content/uploads/2016/05/SDRRAUM110016050918130.pdf

abgegeben. die eine Bankrotterklärung darstellt:

  1. Bereits die Form der Erklärung ist ungewöhnlich. Das NRW-Umweltministerium verlässt durch die Abgabe einer Gemeinsamen Erklärung die Position einer unabhängigen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde. Die Firmen ENGIE E&P Deutschland GmbH (Nachfolger von GdF Suez), ARGE K + R BBD Erika und AGR Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet mbH sind nicht mehr zu kontrollierende Unternehmen, für die der Staat eigenständig die Rahmenbedingungen setzt, sondern die bestimmenden Akteure bei der Bohrschlammentsorgung. Das Dokument ähnelt einem Vertrag, den die Industrie Remmel in die Feder diktiert hat.
  1. Hinsichtlich der Gespräche mit Wenzel hat Remmel in der Erklärung keine konkreten Angaben gemacht. So soll ein gewisser Zeitraum „genutzt werden, um eine Verständigung über weitere Schritte zur Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur übergreifenden Abfallentsorgung zwischen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf der Ebene der Landesregierungen zu erzielen.“ Ob und wann Ergebnisse vorliegen werden und dem Parlament und Bevölkerung mitgeteilt werden, lässt die gemeinsame Erklärung völlig offen.
  1. Der Inhalt des Dokuments lässt keine Zweifel aufkommen, dass sich Remmel den Interessen der Industrie unterworfen hat. Denn die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ wird nicht gestoppt, sondern geht ungebrochen weiter. Die Transporte nach Hünxe sollen lediglich um bis zu 25 % wöchentlich gesenkt werden. Wie lange diese 25 %-Reduzierung erfolgen soll, bleibt angesichts einer mehrdeutigen Formulierung in der Erklärung unklar. Die Industrie kann die Passage so auslegen, dass die Reduzierung nur für vier Wochen gilt. Da die Gesamtmenge der entsorgenden Bohrschlämme bei Interesse der Industrie gleich bleiben wird, wird zudem lediglich die Dauer der Anlieferung zeitlich gestreckt.
  1. Statt die weitere Verbringung von Schlämmen aus der Grube „Erika“ zu verhindern, stellt das NRW-Umweltministerium nun die Anlieferung von gefährlichen Abfällen aus zehn weiteren Bohrschlammgruben in Aussicht. In der „Gemeinsamen Erklärung“ wird von 314.000 Kubikmetern, das entspricht rund 500.000 Tonnen, ausgegangen. Dies ist genau das Gegenteil eines Importstopps.
  1. Keine Aussage macht Remmel zu weiteren Ablagerungen niedersächsischer Bohrschlämme. In der „Gemeinsamen Erklärung“ heißt es: „Seit 2014 läuft in Niedersachsen ein Programm zur Erfassung der historischen Öl- und Bohrschlammgruben, dessen Ergebnisse jedoch erst in ca. zwei Jahren vorliegen sollen“. Ein Ausschluss der Annahme von Bohrschlämmen aus diesen Gruben bei NRW-Deponien wird vom Umweltministerium in Düsseldorf nicht vorgenommen. Damit wird dem weiteren Giftmülltourismus bereits jetzt Tür und Tor geöffnet.
  1. Einen zentralen Bereich der Bohrschlammproblematik blendet die Gemeinsame Erklärung völlig aus. Sie schweigt zum Thema Fracking. Aber gerade Niedersachsen ist eines der Bundesländer, die am stärksten auf die Verabschiedung des Pro-Fracking-Rechts der Bundesregierung drängen. Die geschätzten 25 bis 35 Millionen Tonnen gefährlicher Bohrschlämme, die beim Fracking anfallen, könnten dann alle Restkapazitäten der NRW-Deponien füllen und damit zu einem Entsorgungsnotstand in NRW führen.
  1. Die Aussage, dass die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung eine Intensivierung der Überwachung der abgehenden und ankommenden Abfalltransporte als auch der Entnahme von Proben und deren Untersuchung auf Schadstoffe und Einhaltung der Anforderungen vereinbart haben, stellt eine sachgerechte Entsorgung nicht sicher. Denn dazu müsste das Untersuchungsraster so engmaschig sein, dass eine chargenweise Beurteilung, etwa pro LKW-Ladung, erfolgen kann. Doch das Untersuchungsraster bleibt genauso unbestimmt wie der Umfang der zu untersuchenden Schadstoffe. Damit ist ein Schutz vor inhomogenen Schadstoffverteilungen nicht möglich.
  1. Der Aussage, dass sich die Unterzeichner der Gemeinsamen Erklärung darin einig seien, dass alle Ergebnisse der Untersuchungen der Öffentlichkeit in verständlicher Form zugänglich gemacht werden sollen, sind bisher so gut wie keine Taten gefolgt. Zwar sind die angelieferten Bohrschlammmengen auf der Deponie Hünxe auf einem eher versteckten Teil der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf zu finden. Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse sucht man dort jedoch vergebens. Das Transparenzversprechen wird vom Umweltministerium NRW nicht eingelöst.
  1. In der gemeinsamen Erklärung wird der Giftmüllimport als ‚alltägliches Geschäft‘ bagatellisiert. Aspekte des Schutzes der Gesundheit der Menschen und der Umwelt werden nicht erwähnt. Stattdessen kommt die einzige Sorge von Umweltminister Remmel und der Industrie in folgendem Satz zum Ausdruck: „Die Unterzeichner sind der Auffassung, dass die Akzeptanz von Sonderabfalldeponien in NRW nicht gefährdet werden sollte“. An die Stelle von vorsorgendem Umwelt- und Gesundheitsschutz tritt die Schaffung von Akzeptanz für Giftmülltourismus.

Damit lautet das Fazit zur Gemeinsamen Erklärung von Umweltminister Remmel und der Industrie: Der Giftmülltourismus nach Nordrhein-Westfalen mit Bohrschlämmen aus Niedersachsen geht unvermindert und auf unabsehbare Zeit weiter. Sollte das Pro-Fracking-Recht im Bundestag verabschiedet werden, werden die zukünftigen Bohrschlammtransporte aus Niedersachsen sämtliche Entsorgungskapazitäten sprengen. Die vagen Aussagen zur Probenahme und Kontrolle stellen die geordnete Entsorgung von Bohrschlamm nicht sicher. Und die abwiegelnden Formulierungen in der Erklärung zeigen, dass es der Landesregierung um die Akzeptanz ihrer Giftmüllpolitik und nicht um den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt geht.

Und es könnte noch schlimmer kommen: Der schleswig-holsteinische Umweltminister Habeck (Grüne) musste in einer Antwort vom 1.6.2016 auf eine Landtagsanfrage zugeben, dass bei über 100 Standorten im Bundesland Hinweise auf Bohrschlammgruben vorliegen. Bei der Frage wo das Inventar dieser Bohrschlammgruben und in Zukunft anfallender Bohrschlamm entsorgt wird, wirft Habeck Nebelkerzen. So verweist er auf die Deponien Schönwohld, Niemark und Rondeshagen. Grundsätzlich müssen Bohrschlämme auf Deponien der Kategorie 3, das heißt Sondermülldeponien, entsorgt werden. Doch nur Rondeshagen ist eine Kategorie 3-Deponie. Und diese Deponie wird gemäß der Ankündigung von Habeck Ende des Jahres geschlossen. Dann wird der Umweltminister versuchen, den Giftmüll zu exportieren und seine Probleme auf andere Bundesländer abzuwälzen. Damit besteht die große Gefahr, dass die gefährlichen Bohrschlämme aus Schleswig-Holstein wie schon die Bohrschlämme aus Niedersachsen auf Deponien in Nordrhein-Westfalen abgelagert werden. NRW-Umweltminister Remmel muss sich daher schnellstens äußern, wie er darauf reagieren will.

Absichtlich herbeigeführter Störfall im THTR? Fragen bleiben unbeantwortet – MdB kritisiert rot-grüne Nicht-Aufarbeitung

Hat es 1986 eine absichtliche Freisetzung von Radioaktivität im Atomreaktor THTR Hamm gegeben, wie es der ehemalige Mitarbeiter Dr. Hermann Schollmeyer vor wenigen Wochen gegenüber der Presse behauptet hat? Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat die Bundesregierung gefragt, ob sie ausschließen kann, dass diese Aussage zutreffend ist und vom Bundesumweltministerium die Antwort erhalten: „Von der Aufsichtsbehörde liegen keine neuen Erkenntnisse vor.“ Auch im Landtag von NRW ist von der Atomaufsicht nichts neues zu erfahren: „THTR: Fragen bleiben wohl unbeantwortet„, berichtet die WA über eine Befassung im dortigen Umweltausschuss.

  • AKW Hamm-Uentrop: Absichtlich herbei geführte Radioaktivitäts-Freisetzung?
  • Siehe auch den Beitrag von Rainer Moormann zu den Vorwürfen von Schollmeyer hier auf der Seite Reaktorpleite. Moormann, ehemaliger Mitarbeiter am Atomforschungszentrum Jülich und Fachmann in Sachen THTR schreibt dort: „Eine beabsichtigte Freisetzung wäre, fast unabhängig von der Größe, ein schwerwiegender Vorgang. Der Abschlussbericht der Behörde [4] kommt zu dem Schluss, dass es keine Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Emission, die schon damals in der Presse und breit diskutiert worden war und am 04.06.86 im Landtag zur Sprache kam, gibt. Andererseits räumt die Behörde ein, dass die Vorgänge des 04.05.86 rekonstruiert werden mussten, und zwar Wochen nach dem Ereignis. Der Betreiber hatte nämlich die Dokumentation der Vorgänge pflichtwidrig weitestgehend unterlassen. Die Rekonstruktion erfolgte überwiegend aus Personalbefragungen und Angaben des Betreibers.“ (Des gesamte Text unter dem angegeben Link!) Moormann geht weiter auf die Plausibilität der Vorwürfe von Schollmeyer ein und fragt auch: „War die Emission größer als bisher angegeben?“

Zdebel: „Auch wenn dieser Vorgang aus dem Mai 1986 schon lange zurückliegt und der THTR-Reaktor kurz danach endgültig abgeschaltet wurde: Angesichts des Verdachts der absichtlichen Freisetzung von Radioaktivität, und sei sie noch so gering, erwarte ich mehr Engagement bei der Aufklärung von den Behörden und der rot-grünen Landesregierung. Es wäre auch nach den vielen Jahren ein Skandal und ein Licht darauf werfen, was auch in deutschen Atomanlagen möglich war, wenn die Vorwürfe zuträfen.“

Zdebel widerspricht in diesem Zusammenhang auch dem Grünen Landtagsabgeordneten Hans Christian Markert (siehe WA): „Es ist keine „rückwärts gewandte Diskussion“, sich mit den möglicherweise kriminellen Machenschaften in deutschen Atomanlagen auch jetzt noch zu befassen. Erst vor wenigen Wochen berichtete die Süddeutsche Zeitung über den Atomfilz zwischen Behörden und Betreibern rund um die belgischen Atomanlagen in Doel und Tihange und sprach dabei von einem „Misthaufen„.

Schriftliche Frage des MdB Zdebel

Der für Atomausstieg in der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zuständige Abgeordnete Hubertus Zdebel hatte per Schriftlicher Frage die Bundesregierung zu den Darstellungen des ehemaligen Mitarbeiters befragt. Zur Antwort teilte die zuständige Staatssekretärin Schwarzelühr-Sütter lediglich mit, dass es keine neue Informationen gäbe und verweist im übrigen auf alte Berichte über den damals als Störfall bezeichneten Vorgang.

In der Antwort vom 7. Juni 2016 schreibt die Staatssekretärin:

„Ihre Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/251 vom 27. Mai 2016 (Eingang im Bundeskanzleramt am 31. Mai 2016) beantworte ich wie folgt: „Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters des Kernkraftwerks Hamm-Uentrop der Austritt von Radioaktivität aus dem Hammer Atomkraftwerk am 4. Mai 1986 sei nicht versehentlich geschehen, sondern bewusst herbeigeführt worden (www.neuesdeutschland.de/artikel/1012479.atomreaktor-offenbar-radioaktivitaetabsichtlich-freigesetzt.html; https://www.wa.de/hammlneue-vorwuerfe-thtrhamm-radioaktive-wolke-tschernobyl-genutzt-gefaehrliches-materialentsorgen-
6417525.html), zutreffend sind, und wie gedenkt sie diese Vorgänge nachträglich aufzuklären?“
Antwort:

Die Aufsicht über das Atomkraftwerk THTR Hamm-Uentrop obliegt der Aufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW wird dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages von NRW am 15. Juni 2016 über das 30 Jahre zurückliegende Ereignis unter Berücksichtigung der aktuellen medialen Entwicklung berichten. Von der Aufsichtsbe­hörde liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Darüber hinaus verweise ich auf einen Bericht der Aufsichtsbehörde in NRW vom August des Jahres 1986 „Information zur Emission radioaktiver Aerosole aus dem THTR 300 in Hamm-Uentrop am 4. Mai 1986“ und den Bericht des damaligen Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „Übersicht über besondere Vorkommnisse in Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 1986“. Diese Berichte sind
öffentlich zugänglich (vgl.:
https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/Bts/DE/berichtelktmeldepflichtige-
ereignisse/jb-kf-1986.pdf7_.blob=publicationFile&v=1 und
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id
=MMVl 0%2F561%7C1%7CO).“

Rita Schwarzelühr-Sutter

Antrag an den Landesparteitag: Auch für NRW gilt: Fracking und Gasbohren ohne Ausnahmen verbieten!

Foto7 bAuf dem Landesparteitag habe ich zusammen mit weiteren Genossinnen und Genossen einen Antrag zum ausnahmslosen Fracking-Verbot eingebracht und dieser wurde mit großer Mehrheit angenommen. Hier der Fließtext des Antrags:
„Antrag an den Landesparteitag: Auch für NRW gilt: Fracking und Gasbohren ohne Ausnahmen verbieten!“ weiterlesen

NRW.LINKE fordert Stilllegung der AKWs Tihange und Doel sowie der Uranfabriken Gronau und Lingen

Auf dem Landespartei am vergangenen Wochenende hat die LINKE.NRW auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel und Marika Jungblut (Städteregion Aachen) die umgehende Stilllegung der maroden belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel gefordert. Außerdem fordert die Partei, dass kein Brennstoff aus den deutschen Uranfabriken in Gronau und Lingen mehr geliefert werden dürfe. Diese beiden Anlagen müssen endlich abgeschaltet werden. Der Antrag ist hier zu finden.

Der Widerstand nicht nur in der Region rund um die belgischen Reaktoren in Tihange und Doel wächst. Nicht nur die Bundesrepublik und Luxemburg, sondern nun auch die Niederlande fordert von der belgischen Regierung die Abschaltung der mit tausenden Rissen behafteten Reaktoren. Zahlreiche Kommunen klagen inzwischen auf die Abschaltung und Bürgerinitiativen in Belgien, Deutschland, Luxemburg, der Niederlande sind aktiv. Für eine weitere Klage suchen belgische AtomkraftgegnerInnen Unterstützung und haben ein Spendenkonto eingerichtet.

Der Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Hubertus Zdebel, ist mit zahlreichen Initiativen in Berlin aktiv. Hier weitere Informationen über die Aktivitäten im Bundesparlament.

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