Neufassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes durch Große Koalition völlig ungenügend – DIE LINKE legt Entschließungsantrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention vor

MdB-HubertusZdebl-KlimaCampRheinland2016-1„Jeder Mensch hat Rechte in Umweltangelegenheiten. Aber die Bundesregierung setzt die völkerrechtlich bindende Aarhus-Konvention seit 15 Jahren – auch mit dem neuen Entwurf des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes – nur sehr restriktiv um“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (DIE LINKE). „DIE LINKE lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung ab und bringt am kommenden Mittwoch einen eigenen Entschließungsantrag im Umweltausschuss des Bundestags ein, mit dem die Umsetzung der Aarhus-Konvention und der Entscheidungen des EuGH sichergestellt werden sollen.“

Zdebel weiter: „Gegen umweltzerstörende Projekte umfassend und effektiv klagen zu können, ist ein wichtiges Element des Umweltschutzes. Dadurch wird insbesondere der Widerstand gegen Konzerne unterstützt, die beispielsweise Atomanlagen und Kohlekraftwerke betreiben oder Fracking-Vorhaben durchführen wollen,.

Die Aarhus-Konvention beschreibt die Rechte in Umweltangelegenheiten und soll in Deutschland durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz umgesetzt werden. Doch seit 15 Jahren geschieht dies, wie auch durch den vorliegenden Gesetzentwurf, nur unvollständig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bewirkt keine vollständige Umsetzung der sich aus den internationalen Vorgaben ergebenden Verpflichtungen. Vielmehr verletzt er weiterhin europäisches Recht und Völkerrecht und wird weitere Klagen nach sich ziehen.

So werden etwa bestimmte Raumordnungspläne, die Flächen für den Abbau von Rohstoffen ausweisen, von der Klagebefugnis der Umweltverbände ausgenommen. Diese Privilegierung des Bergbaus steht in direktem Gegensatz zu seinen erheblichen Umweltauswirkungen und ist daher zu streichen. Zur Durchsetzung des Umweltschutzes ist auch klarzustellen, dass die Erteilung bergrechtlicher Erlaubnisse und Bewilligungen von den Verbänden gerichtlich angegriffen werden kann.

Darauf wurde in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 26.9.2016 von der Mehrheit der Sachverständigen deutlich verwiesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher abzulehnen.“

 

Risikoreaktoren Tihange und Doel: Belgische Atomaufsicht bemängelt Sicherheitskultur – Zdebel fragt Bundesregierung

Die Sorgen um die fehlende Sicherheit der belgischen Atomkraftwerke in Tihange und Doel wachsen: Während in Aachen von der Stadt eine „Tihange-AUS-schalten»-Säule“ aufgestellt wurde und in immer mehr Städten in NRW Jobtabletten neu eingelagert werden, fragt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Bundesregierung, was es mit den Briefen des Chefs der belgischen Atomaufsicht auf sich habe, in denen er gegenüber den Betreibern von Tihange und Doel angesichts einer fehlenden Sicherheitskultur von einer „alarmierenden Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze“ (Heise Telepolis) spricht. Am Mittwoch wird die mündliche Frage im Bundestag beantwortet.

Telepolis berichtet mit Bezug auf die belgische Zeitung „La Libre“ von zwei Briefen aus dem Juli und dem September 2016, die Jan Bens, Chef der dortigen Atomaufsicht FANC, an die AKW-Betreiber geschrieben hatte. Erforderliche Sicherheits-Maßnahmen würden nicht abgearbeitet. In den Briefen, die La Libre veröffentlicht hat, spricht Jan Bens unter anderem von einer fehlenden Sicherheitskultur, von einer „alarmierenden Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze“, von einer Brandstudie mit „Resultate desaströs“ und von seinem „Zweifel am Willen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Probleme schnell zu lösen“.

Jetzt will der Abgeordnete Zdebel von der Bundestagsfraktion DIE LINKE wissen, welche Kenntnisse sie über diese Vorgänge hat und und welche Maßnahmen sie ergreifen wird:

„Wann ist die Bundesregierung über die eingesetzte deutsch-belgische Arbeitsgruppe zu Fragen der kerntechnischen Sicherheit oder andere Wege über die vom Chef der Belgischen Atomaufsichtsbehörde (FANC), Jan Bens an die Betreiber der belgischen Atomkraftwerke Tihange und Doel, Electrabel und Engie, in den durch die belgische Zeitung La Libre veröffentlichten Briefen vom Juli und September 2016 adressierte Kritik an der fehlenden Sicherheitskultur und Warnung vor einer „alarmierenden Wahrscheinlichkeit einer Kernschmelze“ (vgl. http://www.lalibre.be/actu/belgique/surete-nucleaire-deux-lettres-accablantes-et-alarmantes-destinees-a-electrabel-582f70d6cd70735194a3ed84 und https://www.heise.de/tp/news/Alarmierende-Wahrscheinlichkeit-eines-Supergaus-in-belgischen-Atomkraftwerken-3494478.html) informiert worden und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Zusammenhang damit ergreifen?“

Richtungsentscheidung erneuerbare Fernwärme Hamburg – mit oder ohne Kohle-Moorburg?

In Hamburg schlagen die Wogen hoch: Könnte es bei der anstehenden Entscheidung um einen Ersatz des alten Kohleheizwerks in Wedel zu einer Lösung kommen, die das neue Kohlekraftwerk Moorburg mit einer erforderlichen Rohrleitung über die Elbe in die Fernwärme einbaut? Am Samstag gab es dazu von Energiewende-AktivistInnen Proteste auf dem Landesparteitag der Grünen. Die Grünen regieren als Juniorpartner mit der SPD und stellen u.a. den Energie- und Umweltsenator. Heute berichtet das Abendblatt: „Eine zuletzt wieder diskutierte Nutzung von Wärme aus dem Kohlekraftwerk Moorburg komme nicht infrage, so die Umweltbehörde.“ Allerdings: Der Bau einer neuen Fernwärmetrasse über die Elbe von der südlich gelegenen Müllverbrennungsanlage Rugenberger Damm (MVR), die mehrheitlich (noch) im Besitz von Vattenfall ist, würde die Hardware installieren, die Moorburg technisch anschlussfähig macht.

Am 12. Dezember soll der Aufsichtsrat von Fernwärme Hamburg GmbH, in der gegenwärtig noch Vattenfall die Mehrheit von 74,9 Prozent der Anteile hält und die Stadt mit 25,1 Prozent beteiligt ist, eine Richtungsentscheidung fällen. Bis 2019 sollen das Fernwärmenetz und die Produktion entsprechend dem Volksentscheid „Unser Hamburg  – Unser Netz“ vollständig an die Stadt übergehen. „Es muss nun vor allem geklärt werden, woher die Fernwärme für den Hamburger Westen künftig kommen soll, wenn das alte Kohlekraftwerk Wedel abgeschaltet wird. Der zunächst geplante Neubau eines modernen Gas-und-Dampf-Kraftwerks am selben Standort ist mittlerweile verworfen worden“, berichtet Jens Meyer-Wellmann aktuell im Abendblatt.

Im Wärme-Dialog, nach dem Volksentscheid initiiert von den Hamburger-Energiewende-Gruppen, haben sich unter Beteiligung der Behörde für Umwelt und Energie und Gutachtern zahlreiche Alternativen herausgestellt, die bislang unter der Regie von Vattenfall keine Chance gehabt hatten. So brachten die Initiativen den Standort Stellingen als Alternative zu Wedel ins Spiel, der heute für die Planungen in der Fernwärme gesetzt ist.

Auch die Nutzung industrieller Abwärme als Teil einer Lösung hatten die Initiativen und auch der BUND Hamburg immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Darüber schreibt das Abendblatt: „Ein wichtiger Baustein für den Umbau der Fernwärme sei die Nutzung industrieller Abwärme, heißt es aus der Behörde. Anfang November hatte es eine Einigung mit dem Kupferproduzenten Aurubis gegeben. Industrieabwärme von Aurubis soll künftig die HafenCity Ost mit Wärme versorgen.“

Doch für Aufregung sorgt derzeit eine Variante, die nun zum Tragen kommen könnte. Von der MVR soll eine Fernwärme-Trasse über die Elbe in den Norden der Stadt gelegt werden. Diese Leitung könnte zur Folge haben, dass technisch für das Vattenfall-Kohlemonster in Moorburg ein direkter Anschluss gelegt wird. Wenn die BUE jetzt laut Abendblatt erklärt: „Eine zuletzt wieder diskutierte Nutzung von Wärme aus dem Kohlekraftwerk Moorburg komme nicht infrage, so die Umweltbehörde“, dann – so die Befürchtungen der KlimaschützerInnen, mag das im ersten Schritt stimmen. Allerdings wären in der Zukunft andere Mehrheitsverhältnisse und andere Lieferverträge denkbar, die aufgrund der dann vorhandenen Netz-Struktur einen Anschluss von Moorburg möglich machen könnten.

Schon heute ist immer wieder zu hören: Warum Moorburg nicht nutzen, wenn es ohnehin vorhanden ist? Gemeint ist: Wenn die Abwärme aus Moorburg ohne zusätzlichen Einsatz von Kohle für die Wärme genutzt würde, ist das doch nicht so problematisch. Ein Argument, dass auch unter Grünen genutzt wird, um die Sorgen der KlimaschützerInnen zu beschwichtigen. Doch: Wie geht Energiewende, wenn sie dazu führt, das Kohlemonster Moorburg wirtschaftlich lukrativ zu machen und damit seinen Betrieb dauerhaft absichert?

LINKE Entschließungsantrag abgelehnt – CDU/CSU und SPD subventionieren Fracking-Forschung mit 4,75 Millionen Euro

zdebel-bundestag22112016

„SPD und CDU/CSU wollen weiterhin an Fracking festhalten. Sie haben einen Entschließungsantrag unserer Fraktion zum Forschungsetat des Haushaltsentwurfs 2017 der Bundesregierung abgelehnt, der die Subventionierung der Fracking-Forschung ausgeschlossen hätte“, erklärt Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag im Umweltausschuss. „Damit haben sich CDU/CSU und SPD dazu bekannt, die von der Bevölkerung abgelehnte hochgefährliche Technik auch noch mit Steuergeldern zu fördern. Dies ist eine skandalöse, indirekte Begünstigung der Konzerne.“

Zdebel weiter: „Letztes Jahr wollte die Bundesregierung die Fracking-Forschung mit vier Millionen Euro subventionieren. 2017 sind es im Haushalt gut versteckte 4,75 Millionen. Darunter sind auch 250.000 Euro für die überwiegend mit frackingfreundlichen Mitgliedern besetzte Expertenkommission, die Fracking-Forschungsprojekte begleiten und den Boden für Fracking in allen Gesteinsschichten bereiten soll.

Für den wissenschaftlichen Begleitprozess im Rahmen eines Forschungsplans sind jetzt im Haushaltsplan für das Jahr 2017 Gelder in Höhe von 4 Millionen Euro eingestellt. Für den jeweiligen Dialogprozess von Fracking-Vorhaben vor Ort sind Gelder in Höhe von etwa 500.000 Euro vorgesehen.

Es ist absehbar, dass diese Gelder eingesetzt werden, um die Akzeptanz von Fracking zu erhöhen. Hier werden also Projekte finanziert, von denen lediglich die Energiekonzerne profitieren.

Fracking ist eine teure und unbeherrschbare Risikotechnik und muss ohne Ausnahmen verboten werden.“

Öffentlichkeitsbeteiligung: Stilllegung Atomforschungsanlage Geesthacht – Auslegung beginnt

Die alte Reaktorhalle der GKSS, heute HZG. Foto: Dirk Seifert
Das Reaktorgebäude der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS, heute HZG.

Die Auslegung der Antragsunterlagen für die Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS bei Geesthacht, östlich von Hamburg, beginnt am 5. Dezember. Das kündigt der Amtliche Anzeiger (siehe auch hier, PDF) an. Zwei Monate werden die Antragsunterlagen, die einen Rückbau des Forschungsreaktors, der heißen Zellen sowie die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des ehemaligen Atomschiffes Otto Hahn vorsehen, in Kiel und im Kreis Herzogtum Lauenburg dann ausliegen. Außerdem soll eine Transportbereitstellungshalle auf dem Gelände der heutigen Helmholtz-Gesellschaft Geesthacht (HZG) errichtet werden.

Vor über zwei Jahren, Anfang März 2013, hatte der Betreiber HZG nach gemeinsamen Diskussionen mit einer zuvor gebildeten Begleitgruppe für einen „konsensorientierten Dialog“ den entsprechenden Stilllegungsantrag bei der zuständigen Atomaufsicht in Kiel gestellt. Begleitgruppe und Betreiber hatten sich vorher darauf verständigt, einen Alternativenvergleich durchzuführen, ob der direkte Rückbau oder aber möglicherweise auch der längerfristige Einschluss der Anlage oder Teilen davon, z.B. unter Strahlenschutzgesichtspunkten, zweckmäßiger sein könnte. Die Prüfung ergab, dass grundsätzlich der Rückbau der Atomforschungsanlage sinnvoll sei. Allerdings wurde bis vor wenigen Monaten noch der Teileinschluss des sogenannten Reaktor-Schwimmbeckens weiter untersucht und diskutiert. Hier hatte eine gutachterliche Prüfung weitere Untersuchungen als sinnvoll ausgewiesen, die auch vom Betreiber HZG als sinnvoll erachtet worden war.

  • Siehe dazu hier im Newsletter des Dialogs, dort auch der Download eines Gutachtens von Wolfgang Neumann, Intac Hannover, zu diesem Thema
  • Ausführliche Informationen über den konsensorientierten Dialog zwischen HZG und der Begleitgruppe – darunter die Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Dialog, zahlreiche Gutachten sowie gemeinsam erstellte Pressemitteilungen und Newsletter finden sich hier.

Auf praktisch freiwilliger Ebene, ohne dass es dazu rechtliche Rahmenbedingungen oder Regelungen gibt, wird in Geesthacht seit nun über vier Jahren im Rahmen des „konsensorientierten“ Dialogs intensiv über die Fragen zum Vorgehen bei der Stilllegung der Atomanlagen auf dem HZG-Gelände zwischen dem Betreiber und einer aus BürgerInnen, Anti-Atom-Aktiven und Vertretern aus der Kommunalpolitik bestehenden Begleitgruppe diskutiert.

Die nach Atomrecht vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung aber startet nun offiziell nach Mitteilung im amtlichen Anzeiger am 5. Dezember. Diese besteht aus einer zweimonatigen öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen (auch im Internet auf den Seiten der Atomaufsichtsbehörde im Energieministerium Schleswig-Holstein sowie beim Betreiber HZG) und einem dann folgenden Erörterungstermin. Zu den auszulegenden Unterlagen gehören Sicherheitsberichte, Kurzbeschreibungen und eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

DPA meldet dazu auch: „Die im Jahr 2010 endgültig abgeschaltete Forschungsreaktoranlage in Geesthacht soll nach ihrer Stilllegung abgebaut werden. Die Unterlagen dazu können von Montag nächster Woche an im Rathaus der Stadt und im Energieministerium in Kiel zwei Monate lang eingesehen werden. In dieser Zeit kann jeder Einwendungen gegen das Vorhaben einreichen, wie das Ministerium am Montag mitteilte. Die Einwendungen sollen dann ab 21. März 2017 im Sachsenwaldforum Reinbek mit den Kritikern und Vertretern des Helmholtz-Zentrums erörtert werden. Später werde das Ministerium dann über die Anträge entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Stilllegung des Forschungsreaktors FRG-1, der von 1958 bis 2010 gelaufen war, sowie den Abbau derForschungsreaktoranlage und des sogenannten Heißen Labors. Auch die Zerlegung des Reaktordruckbehälters des Nuklearschiffes «Otto Hahn» und der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in einer Transportbereitstellungshalle gehören dazu. Nach Angaben des Helmholtz-Zentrums Geesthacht könnte der endgültige Abbau der kerntechnischen Einrichtungen im Jahr 2030 abgeschlossen sein.“

In Schleswig-Holstein läuft bereits ebenfalls das Stilllegungsverfahren für das AKW Brunsbüttel. Nach der Sommerpause 2016 soll die Öffentlichkeitsbeteiligung dann für das abgeschaltete AKW Krümmel anlaufen. In Brokdorf steht das letzte noch in Betrieb befindliche Atomkraftwerk. Erst Ende 2021 soll es abgeschaltet werden.

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