Atommüll-Kosten und die Konzerne: Anhörung zum Nachhaftungsgesetzentwurf

Am kommenden Montag wird der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum „Nachhaftungsgesetz“ durchführen. Mit dem Gesetz sollen die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Band-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. So wichtig das Gesetz ist, es kommt viel zu spät und längst hätte ein öffentlich-rechtlicher Fonds eingerichtet werden müssen, der die Finanzmittel für die Atommülllagerung sichert. Es bleibt die große Sorge, dass die Atomkonzerne die wachsenden Kosten für die Atommülllagerung am Ende nicht bezahlen werden.

Eingeladene Sachverständige zur Anhörung:
Zur Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung Drs. 18/6615 informiert der Bundestag hier online.
  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser,Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm,Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Über die Kosten der Atommüllentsorgung insgesamt hatte Zdebel bereits hier weiter berichtet: Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung

 

Vattenfall und das AKW Brunsbüttel: Neue Genehmigung für Castor-Zwischenlager beantragt

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Schön sauber und hoch radioaktiv: Atommüll-Castorlager am AKW Brunsbüttel. Nach der gerichtlichen Aufhebung der Genehmigung unternimmt Vattenfall nun den zweiten Versuch. Foto: Vattenfall

Vattenfall hat heute für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel einen neuen Genehmigungsantrag beim Bundesamt für Strahlenschutz auf den Weg gebracht. Im Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig bestätigt, nach dem die erste Genehmigung rechtswidrig erteilt worden war. Seitdem lagern die neun Castorbehälter nur noch auf Basis einer Duldung durch die Landesregierung in Kiel. Das Ministerium teilt mit, dass der jetzt von Vattenfall gestellte neue Antrag nicht die Aufnahme von Castoren aus der Wiederaufarbeitung beinhalte. Einige der insgesamt 26 Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus der Aufarbeitung in Sellafield (GB) waren für eine Zwischenlagerung in Brunsbüttel in der Diskussion.

Der NDR berichtet hier über den Antrag. Vattenfall hat dazu eine Pressemeldung veröffentlicht, die unten vollständig dokumentiert ist. Wie es aus Sicht von Vattenfall zur Aufhebung der Genehmigung kam, erklärt das Unternehmen hier.

Die Kieler Atomaufsicht und ihr grüner Minister Robert Habeck reagierte mit einer PM. Darin heißt es: „Seit dem Verlust der Genehmigung duldet die Atomaufsicht des Landes die Lagerung der neun Castorbehälter im Zwischenlager per befristeter Anordnung, damit kein rechtloser Raum besteht. Das ist aber kein Dauerzustand. Zwischenlager müssen mit rechtssicheren Genehmigungen betrieben werden. Insofern entspricht der Schritt Vattenfalls den rechtlichen Erfordernissen.“ Die Duldung ist bis 2018 befristet und gilt nicht für weitere Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter.“

Der Minister betonte: „Ich erwarte, dass im Genehmigungsverfahren des BfS allen Anforderungen, die das Oberverwaltungsgerichts formuliert hat, Rechnung getragen wird. Das gilt insbesondere für den Sicherheitsnachweis für den A 380 und panzerbrechende Waffen.“ Das Oberverwaltungsgericht hatte 2013 unter anderem bemängelt, dass die vom BfS erteilte Genehmigung wegen Ermittlungs- und Bewertungsdefiziten in Bezug auf den Schutz des Standortzwischenlagers vor Terroreinwirkungen rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Gerichtsentscheidung Anfang 2015.“

Das Oberverwaltungsgericht hatte die Genehmigung aufgehoben, weil nach Auffassung der Richter zahlreiche Sicherheitsnachweise nicht ausreichend oder gar falsch erbracht worden wären. Auch stellte das Gericht höhere Schutzanforderungen für die betroffene Bevölkerung. Im Zentrum stehen dabei Auseinandersetzungen um den Geheimschutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, kurz SEWD.

Immer mehr Maßnahmen zum Schutz von Terroranschlägen finden im Bereich dieses Geheimschutzes statt und werden so der Überprüfung selbst durch Gerichte entzogen.

In der PM nimmt Habeck auch zu dem Zusammenhang mit dem Rückbau des AKW Brunsbüttel Stellung. Ohne neue Genehmigung darf Vattenfall derzeit keine Castorbehälter mit den hochradioaktiven Brennelementen aus dem Reaktorgebäude in das Zwischenlager stellen. Das könnte zu Verzögerungen führen. Allerdings: Noch ist der Rückbau nicht genehmigt und es hat zahlreiche Proteste gegen den Umgang des Ministeriums mit dem Verfahren gegeben.

Seitens der Atomaufsicht in Kiel heißt es: „Nach Einschätzung der Atomaufsicht ist es aufgrund der weggefallenen Genehmigung nicht auszuschließen, dass sich der Rückbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel im Vergleich zu den bisherigen Planungen des Betreibers verzögert. Der Abbau kann erst beginnen, wenn die 517 Brennelemente aus dem Reaktordruckbehälter entfernt und zwischengelagert sind. Das ist aber nur in einem genehmigten Zwischenlager möglich. „Ein zügiges Verfahren für eine neue Genehmigung ist daher von hoher Bedeutung„, sagte Habeck.“

Unklar bleibt auch, wie es mit der Rücknahme des Atommülls aus den Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague und Sellafield weiter geht. Schleswig-Holstein hatte angeboten, einen Teil der Behälter aus Sellafield in das Castor-Lager in Brunsbüttel aufzunehmen. Dazu wäre aber eine weitere Genehmigung erforderlich, denn bislang dürfen die Castor-Lager ausschließlich für den Atommüll vor Ort genutzt werden.

Die Atomaufsicht weiter: „Vermutlich wäre es mit geringerem Zeitaufwand verbunden, den Kernbrennstoff aus Brunsbüttel im Zwischenlager in Brokdorf aufbewahren zu lassen. Das würde voraussetzen, dass die e.on-Betreibergesellschaft des Kernkraftwerks Brokdorf beim Bundesamt für Strahlenschutz einen entsprechenden Antrag stellt. Diese Entscheidung liegt aber einzig und allein beim Betreiber. Erschwert werde ein solches Vorgehen auch, weil auf Bundesebene die Frage der Zwischenlagerung von Castoren aus der Wiederaufbereitung nach wie vor nicht gelöst sei, sagte Habeck. „Jetzt haben wir fast ein ganzes Jahr verloren. Das ist ärgerlich.“ Nach einem Konzept des Bundesumweltministeriums soll ein Teil der WAA-Castoren nach Brokdorf, wie die Pläne aber umgesetzt werden, ist aber offen. „Hier muss es endlich Klarheit geben„, forderte der schleswig-holsteinische Umweltminister.“

Dokumentation

Pressemeldungen | 16-11-2015 | 10:57 AM

Vattenfall stellt Antrag auf Neugenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel

Vattenfall hat heute (16.11.2015) für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel einen Antrag auf Neugenehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Bundesamt für Strahlenschutz, eingereicht. „Wir wollen beim Standort-Zwischenlager den rechtmäßigen Zustand wiederherstellen. Der Antrag ist für uns auch deshalb wichtig, weil wir den Rückbau des Kernkraftwerks zügig vorantreiben wollen und dafür das Zwischenlager benötigen“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH. Anfang dieses Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel endgültig bestätigt. „Wichtig ist dabei, dass beide Gerichte – weder das Oberverwaltungsgericht Schleswig noch das Bundesverwaltungsgericht – nicht über eine tatsächlich unzureichende Sicherheit des Zwischenlagers befunden haben“, so Pieter Wasmuth weiter. „Sie beanstandeten Mängel im Genehmigungsverfahren.“

Vattenfall wird in den kommenden Monaten die erforderlichen Genehmigungsunterlagen erstellen und beim Bundesamt für Strahlenschutz einreichen. Der Antrag auf Neugenehmigung umfasst nicht die Lagerung von Castorbehältern aus der Wiederaufbereitung.

Zum Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
Mit der Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2002 wurden die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, an den jeweiligen Kraftwerksstandorten Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb zu errichten. Deutschlandweit wurden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 12 sogenannte standortnahe Zwischenlager in Betrieb genommen.

Das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel wurde im Jahr 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt. 2006 wurde das Lager in Betrieb genommen. Als Konsequenz auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2015 hat das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein vorgegeben wird.

Keine Rabatte für die Atomkonzerne!

HubertusZdebel-02072015-NaProDie Bundesregierung hat nun in letzter Minute doch noch einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vorgelegt, mit dem die Atomkonzerne daran gehindert werden sollen, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können. In seiner Rede wirft Hubertus Zdebel, der Sprecher für den Atomausstieg der Linksfraktion der Union vor, bei dem Vorhaben erheblich gebremst zu haben. Zudem weise der vorliegende Gesetzentwurf erhebliche Mängel auf:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung legt heute einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vor. Damit sollen die Atomkonzerne daran gehindert werden, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können.

Dieses Gesetz wäre vermutlich nicht notwendig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht!
Schon seit mehr als einem Jahrzehnt ist klar, dass die bisherigen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen unverantwortlich und nur zugunsten der Atomkonzerne ausgerichtet waren. Sie sind Teil der jahrzehntelangen staatlichen Begünstigungen, mit denen sich die Bundesrepublik den Ausbau der Atomenergie organisierte. Auch, damit Deutschland international als Atommacht auf Abruf mitspielen konnte. Auch für diesen Zweck wurde über Jahrzehnte den Atomkonzernen jeder nur erdenkliche wirtschaftliche Vorteil angedient. Und diese Vorteile haben die Konzerne auch ohne jede Scheu ausgenutzt und Milliardengewinne eingestrichen.

Die Kritik an der Regelungen zur Kosten-Finanzierung des Atommülls durch die Konzerne ist mehr als zwei Jahrzehnte von allen Bundesregierungen praktisch ignoriert worden.

„Kriegskassen“ nannte man die Praxis der Entsorgungs-Rückstellungen, weil die Atomunternehmen quasi mit einer Hausbank ausgestattet waren. Diese Entsorgungs-Rückstellungen nutzten die Konzerne für ihre gescheiterten Investitionen seit der Liberalisierung der Strommärkte. Vattenfall kaufte mit den Rückstellungen der damaligen Hamburgischen Electricitäts Werke – HEW – die Berliner BEWAG und die ostdeutsche Braunkohle! E.on und RWE finanzierten aus dieser Kriegskasse ihre Beutezüge in Ost- und Südeuropa.

Jetzt, wo sich bei ihnen wegen dieser Fehlspekulationen enorme Schuldenberge aufgebaut haben, wollen sich die Atomkonzerne aus dem Staub machen.

Nicht nur Hermann Scheer hat in diesem Haus die Forderungen nach einer grundsätzlichen Neuordnung in Form eines öffentlichen rechtlichen Fonds für die Finanzierung der atomaren Erblasten schon Ende der 1990er Jahre erhoben.

Man kann es nicht anders sagen: Es ist auch eine Verantwortung der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die dieses Problem damals nicht angepackt hat und damit für das heutige Desaster auch eine Mitverantwortung trägt!

Ein solcher Fonds, wäre er rechtzeitig eingerichtet worden, hätte die Gelder aus der Verfügung der Atomkonzerne genommen und damit die Finanzmittel – die heute so sehr gefährdet sind – gesichert.

Den entsprechenden Antrag unserer Fraktion zur Gründung eines solchen Fonds gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne hat aber die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag am 16. Oktober dieses Jahres abgelehnt.
Hinzukommt: Der Gesetzentwurf hat erhebliche Mängel.

Das Gesetz soll verhindern, dass Konzernmütter nicht für abgespaltene AKW-Töchter haften. Es funktioniert aber nicht umgekehrt, wenn die Reaktoren, wie jetzt im Falle E.ON, bei der Mutter bleiben, aber große Vermögenswerte aus dem Konzern ausgegliedert werden, die dann nicht mehr zur Haftung herangezogen werden können.

Am letzten Freitag hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Nachhaftungsgesetz genau auf dieses Problem hingewiesen: „Der Gesetzentwurf kann nicht verhindern, dass die Energiekonzerne selbst vermögenslos werden, zum Beispiel durch Abspaltung werthaltiger Vermögensbestandteile oder Aktiensplitting.“

Deswegen fordern wir, das Gesetz entsprechend zu verschärfen.
Außerdem fordern wir, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus unserer Sicht dadurch, dass mindestens einer der Atomkonzerne zum 1. Januar 2016 Schritte unternehmen wird, die Einfluss auf die mit dem Gesetz angestrebte Sicherung der Nachhaftung der Unternehmen haben.

Diese Auffassung wird unterstützt durch das Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Herrn Uwe Beckmeyer. MdB vom gestrigen Tage, in dem die Bundesregierung das Parlament davor warnt, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund «erhebliche Risiken» ergeben.
Diese Warnung der Bundesregierung geht in Richtung CDU/CSU, die gestern noch die Verabschiedung des Gesetzes auf die längere Bank schieben wollte. Trotz der bekannten Risiken.

Schon die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler. Ihre Zusammensetzung lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuergeschenk für die Stromkonzerne vorbereitet.

Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt, in der DIE LINKE nicht einmal vertreten ist, spottet jedem Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen!

Am Ende des Tages muss klar sein: Die atomare Zeche müssen diejenigen zahlen, die die wirtschaftlichen Vorteile jahrzehntelang eingefahren haben: Die Atomkonzerne und nicht die Steuerzahler.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Atommüll in der Debatte: Fachgespräch zum Nationalen Entsorgungsprogramm

Auf Initiative der Bundestagsfraktion DIE LINKE und einem Antrag des Abgeordneten Hubertus Zdebel zum nationalen Atommüll-Programm der Bundesregierung wird am 16. Dezember im Umweltausschuss ein Fachgespräch stattfinden. Das so genannte Nationale Entsorgungsprogramm (NaPro) zeigt auf, was die Bundesregierung mit den enormen Atommüllbergen in der Zukunft vorhat, steht aber auch unter dem Vorbehalt der Befassung in der Atommüllkommission. Die aber hat kaum noch Zeit, mit der Vielzahl von Problemen vernünftig umzugehen, weil ihre Arbeitszeit bis Ende Juni 2016 begrenzt ist. Für Hubertus Zdebel ist daher klar: Es braucht dringend Vorschläge und neue Konzepte, wie die desolate Lage mit den immer noch wachsenden Atommüllbergen zwischen Sicherheitsproblemen, ungesicherter Finanzierung und weiterhin fehlenden „Endlagern“ weiter gehen kann.

Bei der Einbringung des Antrags, der jetzt Grundlage für das Fachgespräch ist, hatten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen viel Kritik an der Initiative der Fraktion DIE LINKE und dem Antrag. Es sei vor allem Sache der Atommüll-Kommission, sich mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm zu befassen. Inzwischen hat sich gezeigt, dass die Kommission mit den Anforderungen, die das NaPro stellt, im Grunde überfordert ist. Der Antrag fordert daher auch, Konsequenzen für die Rahmenbedingungen der Kommission zu prüfen.

Das öffentliche Fachgespräch des Umweltausschusses wird am Mittwoch, den 16. Dezember 2015 mit Michael Sailer (Entsorgungskommission der Bundesregierung), Prof. Geckeis (Institut für Nukleare Entsorgung, Karlsruhe), Wolfram König (Bundesamt für Strahlenschutz) und Ursula Schönberger (Atommüllreport) stattfinden.

Schönberger hatte mit ihren Stellungnahmen zum NaPro maßgeblichen Anteil, dass vor allem in der Region rund um das geplante Atommülllager am Schacht Konrad fast 70.000 Einwendungen gegen das NaPro gesammelt wurden. Auch die Stadt Salzgitter gehört zu denen, die gegen viele Aspekte im NaPro Stellung genommen haben und eine Neubewertung des Atommülllagers im Schacht Konrad fordern.

Das bundesdeutsche Atommüll-Programm und eine Kritik aus Österreich

flagge-oesterreichIm August hat die Bundesregierung auf Anforderung der EU-Kommission ein nationales Entsorgungsprogramm beschlossen und damit vor allem rund um den Schacht Konrad und in der Atommüll-Kommission viel Alarm ausgelöst. Doch auch andere Reaktionen auf die Atommüll-Pläne hat es gegeben. Beispielsweise hat Österreich im Rahmen einer internationalen Beteiligung umfangreich zu den Plänen Stellung genommen und diese der Bundesregierung übermittelt. Österreich? Richtig. Das sind die, die mit einer großen Volksabstimming am 5. November 1978 gegen das betriebsbereite AKW Zwentendorf Nein zur Atomenergie gesagt haben und seitdem emsig auch gegen europäischen Atom-Wahnsinn aktiv sind.

Auf seiner Homepage berichtet das österreichische Umweltbundesamt über diese Stellungnahme und ihre Mängel, die hier im folgenden dokumentiert wird. Unten befinden sich ein ausführliches Gutachten zum deutschen Entsorgungs-Programm und weitere Dokumente in diesem Zusammenhang.

„Im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde eine Fachstellungnahme erstellt werden.

Die wesentlichen Schlussfolgerungen und Empfehlungen aus der Fachstellungnahme sind:

  • Die übermittelten Informationen im Umweltbericht erlauben nicht an allen Stellen eine Beurteilung möglicher erheblich nachteiliger Auswirkungen auf Österreich. Unfälle mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet sind in den bestehenden süddeutschen Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente, in den Lagerbecken in Isar 1, im Nasslager Obrigheim und – sofern es an einem Standort in Süddeutschland errichtet wird – im Eingangslager des Endlagers nach Standortauswahlgesetz (StandAG) nicht auszuschließen.
  • Der voraussichtlich erforderliche gesamte Lagerzeitraum für die Behälter mit abgebrannten Brennelementen und Abfällen aus der Wiederaufbereitung in Deutschland von 70‒130 Jahren kann gegenwärtig noch nicht als Stand von Wissenschaft und Technik der trockenen Zwischenlagerung bezeichnet werden, da es bisher in keinem Land der Welt Erfahrung mit einer derart langen Lagerdauer gibt. Mit zunehmender Zwischenlagerdauer ist von einer Veränderung der Materialien bzw. des Zustandes von Behälterkomponenten und Brennelementen bzw. Kokillen auszugehen. Relevant ist nicht, wie im NaPro angedeutet wird, die zeitliche Überbrückung zwischen Ende der Genehmigung der Zwischenlager und Betriebsbeginn des Eingangslagers, sondern zwischen Ende der Zwischenlager-Genehmigung und dem Ende des Einlagerungsbetriebs. Dazu sind im NaPro keine Angaben vorhanden.
  • Im Falle von schweren Unfällen oder sonstigen Einwirkungen Dritter beim Transport von bestrahlten Brennelementen oder hoch radioaktiven Abfällen sind Auswirkungen auf österreichisches Staatsgebiet nicht auszuschließen, wenn die Transporte in Grenznähe durchgeführt werden. Sollte je ein Transport über österreichisches Gebiet durchgeführt werden, wären in diesen Fällen jedenfalls Auswirkungen gegeben. Transporte in Grenznähe sind bei entsprechender Endlagerstandortwahl möglich.
  • Deutschland verfügt derzeit über kein Endlager für hoch radioaktive Abfälle und abgebrannte Brennelemente. Die Suche nach einem Endlager ist im Standortauswahlgesetz 2013 geregelt, das ein stufenweises Vorgehen für die Festlegung vorsieht. Die Standortauswahl soll bis 2031 abgeschlossen sein, das Endlager um 2050 in Betrieb gehen.
  • Die in den Unterlagen des Nationalen Entsorgungsplans angegebenen Daten von schwach, mittel und sehr schwach radioaktiven Abfällen lassen eine Beurteilung nach RL 2011/70/Euratom, Art. 12 Abs. 1 lit. c derzeit nicht zu. Die angegeben Abfalldaten liegen inkonsistent in der Klassifizierung, unübersichtlich über verschiedene Unterlagen und in der Regel ohne Aktivitätsangaben vor.
  • Im Vorwort zum Nationalen Entsorgungsprogramm ist angeführt, dass die deutsche Bundesregierung den Berichtspflichten gemäß Richtlinie 2011/70/Euratom in mehreren Berichten nachkommen wird. Im Zusammenhang damit soll der Europäischen Kommission ein Bericht über Kosten und Finanzierung der Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorgelegt werden. Dieser Berichte wurde der österreichischen Seite im Rahmen des laufenden Verfahrens nicht übermittelt. Es ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Fachstellungnahme nicht feststellbar, ob der Bericht bereits vorliegt oder erst erstellt werden muss.“

 

 

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