Die Atlantic Cartier transportiert häufig radioaktives Material im Hamburger Hafen am Kleinen Grasbrook und unweit von Kreuzfahrtschiffen. Bereits über 170 Atomtransporte haben bislang in 2015 in Hamburg stattgefunden. Foto: Dirk Seifert
Insgesamt 39 Atomtransporte, davon 17 mit Kernbrennstoffen, haben zwischen August bis Anfang November in Hamburg stattgefunden, eine Vielzahl davon durch den Hafen. Das ergibt sich aus den Senats-Antworten auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Bürgerschaftsfraktion DIE LINKE. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der Atomtransporte auf rund 176 für die Zeit von Anfang Januar bis Anfang November 2015.
Der rot-grüne Senat hat sich vorgenommen, mit den Hafen-Unternehmen über einen freiwilligen Verzicht auf diese Atomtransporte zu verhandeln. Bislang liegen dazu aber keine Ergebnisse vor. In Bremen wurden ein Teil der Atomtransporte, diejenigen mit Kernbrennstoffen, vor einiger Zeit per Landesrecht verboten. Derzeit findet eine verfassungsrechtliche Prüfung statt, weil Atomunternehmen die Wiederaufnahme der Transporte über die Bremer Häfen durchsetzen wollen.
Bundesdelegiertenversammlung des BUND in Bad Hersfeld beschließt nach intensiver Diskussion den weiteren Verbleib in der Atommüll-Kommission und stellt Forderungen
Der BUND bleibt in der Atommüll-Kommission, stellte aber auch klar, dass es wichtige Themen- und Handlungsfelder gäbe, wo die Kommission sich noch deutlich bewegen muss. Das hat der BUND auf seiner Bundesdelegierten-Versammlung in Bad Hersfeld am Samstag nach intensiver Debatte mit großer Mehrheit beschlossen. Unter anderem fordern die Delegierten, den Atomausstieg im Grundgesetz zu verankern.
Hier die vollständige PM zur BDV 2015 des BUND in Bad Hersfeld.
Klaus Brunsmeier aus dem Bundesvorstand vertritt den BUND in der Atommüll-Kommission. Auf der BDV bilanzierte er Erfolge, aber auch Mängel der bisherigen Arbeit der Kommission.
In der Pressemitteilung heißt es dazu: „Die BUND-Delegierten bestätigten zudem nach intensiver Debatte mit großer Mehrheit die Mitarbeit des Verbandes in der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“. In dem Beschluss fordern die Delegierten auch die Verankerung des Atomausstieges im Grundgesetz sowie eine Erweiterung des Auftrags der Kommission.
Wiedergewählt zum Sprecher des Bundes-Arbeitskreis Atom und Strahlenschutz: Edo Günther, BUND Schweinfurt.
Sie müsse unter anderem die Sicherheitsrisiken bei der Zwischenlagerung von Atommüll neu überprüfen. Um die Öffentlichkeit ausreichend beteiligen zu können, müsse die Kommission außerdem ihre Arbeit bis Ende 2016 fortsetzen.
Über die letzte Sitzung der Atommüllkommission berichtet der BUND auf seiner Seite hier. Die Sitzung musste abgebrochen werden, nachdem die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben war. Die AG unter dem Vorsitz von Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) und Gerd Jäger (RWE) zu den EVU-Klagen hatte einen Bericht vorgelegt, den der BUND scharf kritisiert und ablehnt. Aus der BUND-Seite heißt es dazu: „Beschlussvorlage zum Umgang mit den Klagen der AKW-Betreiber: Die Ad-hoc-AG „EVU-Klagen“ der Atommüll-Kommission legte einen Beschlussvorschlag zum Umgang mit der Tatsache vor, dass die AKW-Betreiber gegen Bestimmungen des StandAG klagen, aber dennoch in der Kommission mitarbeiten. Dieser Vorschlag wurde vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und dem BUND scharf kritisiert, weil hier sehr einseitig Verständnis für die Sichtweise der AKW-Betreiber geäußert wird.
Außerdem hat der Text nichts mit der Realität zu tun. Zwar haben die AKW-Betreiber einige Klagen die sich gegen das StandAG richten, ruhend gestellt, aber gleichzeitig attackieren sie in dem neu vorgelegten Rechtsgutachten grundsätzlich das StandAG. Auf Antrag von Klaus Brunsmeier (BUND) wurde festgestellt, dass die Kommission nicht mehr beschlussfähig war. Damit gab es keine Abstimmung über die Vorlage.“
Weil der staatliche Betreiber im ehemaligen Atomforschungszentrum Jülich seine Hausaufgaben schlampig erledigt, müssen die SteuerzahlerInnen rund 130 Millionen Euro mehr zahlen, als erforderlich. 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll lagern in Jülich nicht mehr ausreichend gesichert. Der Neubau einer Zwischenlagerhalle hätte die SteuerzahlerInnen nach Angaben des damaligen Vorstandschefs des Forschungszentrums, Achim Bachem, rund 220 Millionen Euro gekostet. Jetzt teilt die Bundesregierung auf eine Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel von der Fraktion DIE LINKE mit, dass aktuell Kosten von insgesamt 350 Millionen veranschlagt werden, um einen sicheren Lagerzustand zu erreichen. Bislang ist offen, ob dies ein Neubau einer Lagerhalle, der Transport der Castor-Behälter in das Zwischenlager Ahaus oder gar ein Export in die USA sein wird.
Zdebel hatte die Bundesregierung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den Kostenplanungen für das Forschungszentrum Jülich im Zusammenhang mit den Planungen für die vom Land NRW angeordnete Räumung des derzeitigen Castor-Zwischenlagers befragt. In der Antwort teilt der parlamentarische Staatssekretär im Bundesforschungsministerium mit: „Für die Räumung des AVR-Behälterlager hat das FZJ Gesamtkosten in Höhe von 351.764 Tausend Euro veranschlagt. Bei den ausgewiesenen Leistungen Dritter in Höhe von 105.529 Tausend Euro handelt es sich um den diesbezüglichen Anteil in Höhe von 30 Prozent, zu dessen Deckung das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet ist.“
Damit würden die aktuellen Kosten rund 130 Millionen Euro über den Kostenschätzungen aus dem Jahr 2011 liegen. Die Aachener Zeitung berichtete im Januar 2011: „Die weitere Lagerung von 152 Castor-Behältern mit Atommüll im Zwischenlager am Forschungszentrum Jülich (FZJ) würde Kosten von 220 Millionen Euro verursachen. Dafür wäre der Neubau einer Halle erforderlich, der alleine mit 40 Millionen Euro zu Buche schlägt, erklärte FZJ-Vorstandschef Achim Bachem gegenüber unserer Zeitung (Dienstagsausgabe). Das ist deutlich mehr, als die nordrhein-westfälische Landesregierung kalkuliert: Sie rechnet mit rund 182 Millionen Euro. Das geht aus einer Kabinettsvorlage hervor, deren Inhalt unserer Zeitung bekannt ist.“ (Siehe auch hier die Rheinische Post, Januar 2011)
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Halten sie länger als 40 Jahre dicht? Foto: GNS
Wie lange halten Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll dicht? Diese Frage wird angesichts der weiterhin ungelösten „Endlagerung“ immer bedeutsamer. Ehemals war versprochen worden: 40 Jahre Zwischenlagerung, danach ab ins „Endlager“. Längst ist klar: So wird es nicht sein! Inzwischen räumt auch die Bundesregierung ein, dass es Laufzeitverlängerungen für die Zwischenlager braucht – oder neue Zwischenlager. Bereits Mitte der 2030er Jahre laufen die Genehmigungen für die Castor-Lager in Ahaus und Gorleben aus, Mitte 2040 dann die der Standort-Zwischenlager. Die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung hat jetzt ein Papier vorgelegt, in dem aus ihrer Sicht beschrieben wird, was es an Problemen und Aufgaben mit der „verlängerten Zwischenlagerung“ gibt.
Nicht erst nach Ablauf der Lagerfristen von 40 Jahren gibt es Probleme bei der Atommüll-Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle. Im Januar hat das OVG Schleswig wegen zahlreicher mangelhafter oder gar falscher Sicherheitsnachweise die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Bürgerinitiativen und Umweltverbände fordern nicht nur mehr Sicherheit in Sachen Terrorschutz, sondern z.B. auch „heiße Zellen“, in denen kaputte Castoren repariert werden könnten (siehe unten im Text).
Das „Diskussionspapier“ umfasst insgesamt 24 Seiten und ist jetzt als Drucksache auf der Homepage der Atommüll-Kommission (PDF) veröffentlicht worden. Schon die Einleitung des Papiers ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, denen eine rot-grüne Bundesregierung bei der Errichtung der Standort-Zwischenlager an den AKW-Standorten versprochen hatte, dass diese Lagerung für „nur“ 40 Jahre erfolgen würde. Dann käme das Zeug in ein „Endlager“. Als „Vertrauensbildung“ ist diese Befristung aber zumindest in die Genehmigungen geschrieben worden.
Klar ist inzwischen: Diese Lagerfristen werden nicht reichen. Selbst die Bundesregierung hat inzwischen kleinlaut eingeräumt, dass es auf längere Zwischenlagerfristen hinauslaufen wird. Nachzulesen im Nationalen Entsorgungsprogramm. Nicht zuletzt deshalb taucht im NaPro auch eher überraschend ein so genanntes Eingangslager auf. Dieses soll am Ort des zu findenden „Endlagers“ bereits mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen. Dort sollen – dazu muss man in die kleingedruckten Anhänge schauen – bis zu 500 Castoren zwischengelagert werden, bevor sie irgendwann vermutlich unter Tage gehen. Die Hoffnung: Diese Genehmigung kommt noch so rechtzeitig, dass die Atommülllager in Ahaus und Gorleben Mitte der 2030er Jahre in Richtung dieses „Eingangslagers“ geräumt werden könnten.
Jetzt schreibt die ESK zur Einleitung mit Blick auf die Lagerfristen: „Vor dem Hintergrund des Standortauswahlgesetzes vom Juli 2013 (StandAG) [1] ist davon auszugehen, dass die bisher unterstellten Zwischenlagerzeiträume von bis zu maximal 40 Jahren den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für bestrahlte Brennelemente und sonstige Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle nicht abdecken. Gemäß StandAG ist die Standortentscheidung für das Endlager bis 2031 zu treffen. Daran schließen sich die Genehmigung, die Errichtung und die Inbetriebnahme an, wofür nach derzeitigen Erfahrungen mindestens etwa 20 Jahre (bis ca. 2050) zu veranschlagen sind. Für die Zwischenlagerzeiträume sind etwa 65 bis 100 Jahre für einen nennenswerten Teil der bis etwa 2027 nach Abschaltung aller Kernkraftwerke zu beladenen Behälter (insgesamt etwa 1.9001 Behälter) unvermeidlich. Die aktuellen Zwischenlagergenehmigungen laufen zwischen 2034 und 2047 aus. Unabhängig davon ist die in den Aufbewahrungsgenehmigungen festgelegte Frist für einen Zeitraum von 40 Jahren zu sehen, die mit dem Verschließen des Behälters bei der Beladung beginnt. Für die ersten Transport- und Lagerbehälter läuft diese Frist 2032 aus. Unterschiede bezüglich des Auslaufens der 40-Jahresfrist zwischen Behälter und Lager können beispielsweise daher rühren, dass der Behälter zunächst in einem Interimslager gelagert wurde. Die Genehmigungsinhaber haben in der Regel sechs bis acht Jahre vor Auslaufen der Genehmigung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde den weiteren Verbleib der radioaktiven Abfälle nachzuweisen.“
Das ist – bezogen auf die Lagerfristen – eine Art Bestandsaufnahme, was mit der Zwischenlagerung auf uns zu kommt. Weiter hinten im Papier stellt die ESK neben vielen weiteren Punkten u.a. fest: „Genehmigungsrechtlich stellt auch die Verlängerung eines bereits genehmigten Zwischenlagerzeitraums eine Neugenehmigung dar, der die erforderliche Vorsorge nach dem dann gültigen Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde zu legen ist. Für eine verlängerte Zwischenlagerung müssen dann die zu diesem Zeitpunkt sicherheitstechnisch relevanten Eigenschaften der tatsächlich vorhandenen Inventare und Behälter berücksichtigt werden“.
Zahlreiche weitere Aspekte werden in dem Papier aufgelistet, die hier in den nächsten Wochen sicher noch weiter betrachtet werden. Wichtig ist das grundlegende Fazit der ESK: „Die ESK ist der fachlichen Überzeugung, dass die Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und sonstigen Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen auf den unbedingt notwendigen Zeitraum bis zu ihrer Überführung in ein Endlager in tiefen geologischen Formationen zu begrenzen ist, um den bestmöglichen Schutz der Menschen und der Umwelt zu gewährleisten.“ Ob der nächste Satz zutreffend ist, wird sicher zu diskutieren sein:
„Derzeitige Betriebserfahrungen mit Behältern und Zwischenlagern von mehr als 20 Jahren lassen in Verbindung mit regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen und systematischen Maßnahmen zum Alterungsmanagement auch für eine über 40 Jahre hinausgehende verlängerte Zwischenlagerung die Beibehaltung der bestehenden Sicherheitsfunktionen grundsätzlich erwarten.“
An dieses Fazit schließt sich dann eine umfangreiche Auflistung an, was aus Sicht der ESK erforderlich ist, um die Bedingungen für eine längere Zwischenlagerung zu gewährleisten. Auch hier wird sicherlich noch einiges zu diskutieren sein.
Was fehlt? Auf die Konsequenzen aus dem OVG-Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Standort-Zwischenlager in Brunsbüttel geht die ESK bestenfalls indirekt ein, wenn sie die hohen Genehmigungsvoraussetzungen ins Spiel bringt. Das Stichwort „Heiße Zelle“ taucht in dem Papier an keiner Stelle auf. Umweltverbände und Initiativen fordern diese „Reparatur-Räume“ für Castor-Behälter als Nachrüstung für die Zwischenlager. Sollte ein Castor-Behälter undicht werden, könnten diese in einer solchen Zelle repariert werden. Hinzu kommt: Noch könnten defekte Behälter in den AKWs am Standort repariert werden. Wenn diese aber zurück gebaut werden, gibt es diese Möglichkeit nicht mehr.
Auch für die geplanten Rücktransporte von Atommüll aus dem Ausland in Standort-Zwischenlager an einigen AKWs, braucht es diese Zellen.
2016 jähren sich die anhaltenden Atomkatastrophen von Fukushima zum fünften Mal und von Tschernobyl zum dreißigsten Mal. Als Reaktion auf Fukushima vollzog die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung 2011 eine Kehrtwende: Die eben erst beschlossene Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke wurde zum schrittweisen Atomausstieg, acht Meiler wurden sofort stillgelegt. Die LINKE forderte: Die Nutzung der Atomenergie muss auch per Grundgesetz verboten werden. Darüber diskutiert derzeit auch auf Initiative des BUND die Atommüll-Kommission. Eine Forderung, die der CDU-Abgeordnete und Kommissions-Mitglied Steffen Kanitz (NRW) jetzt in einer Stellungnahme ablehnte.
„Das Thema „Atomausstieg ins Grundgesetz“ wurde bereits mehrmals in den letzten Sitzungen der AG2 besprochen. Ich halte diesen Ansatz für nicht notwendig bzw. verfassungsrechtlich bedenklich“, schreibt Steffen Kanitz jetzt an die Vorsitzenden der AG2 und an die Mitglieder der Atommüll-Kommission. Für ihn ist diese Maßnahme „Symbolpolitik“. Auf knapp zwei Seiten legt er seine Position dar und schreibt u.a: „Der Kernenergieausstieg ist als Staatsziel im Grundgesetz nicht erforderlich, da er politisch wie gesellschaftlich von einer breiten Mehrheit getragen wird und umfassend im Atomgesetz verankert und geregelt ist.“ (Der vollständige Brief ist als Drucksache auf der Homepage der Kommission online und hier als PDF).
In der Sitzung der AG2 war im Oktober beschlossen worden, ein Gutachten zu den rechtlichen Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Atomausstiegs auf den Weg zu bringen. „Dagegen gab es auf der Folge-Sitzung am 2. November Protest der CDU-Mitglieder in der Kommission. In einem Brief erläuterte der Abgeordnete Steffen Kanitz seine Ablehnung zu diesem Vorschlag. In der Diskussion in der AG kommt auch von den Vertretern der AKW-Betreiber eine klare Ablehnung zu dem Vorschlag. Dennoch soll die Idee des Gutachtens weiter verfolgt werden.“ (siehe BUND)
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Bundestagsfraktion DIE LINKE und ebenfalls Mitglied in der Atommüll-Kommission: „Die Nutzung der Atomenergie ist eine unverantwortliche Technologie und bedroht Leib und Leben der Menschen. Einfache parlamentarische Mehrheiten könnten jederzeit den beschlossenen Teil-Ausstieg aus der Atomenergie wieder rückgängig machen und das Atomgesetz entsprechend ändern. Daher braucht es den höchst-möglichen Rechtsschutz mit einem Atomverbot im Grundgesetz. Wie unzureichend die derzeitigen Regelungen im Atomgesetz sind, zeigt sich auch darin, dass die Atomfabriken in Gronau und Lingen vom Atomausstieg ausgenommen sind und unbefristet weiter Uran-Brennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt herstellen können.“
Mit Blick auf die bis heute ungelöste dauerhafte Lagerung der radioaktiven Abfälle fügte Zdebel hinzu: „Wer die gigantische Aufgabe regeln will, dauerhaft sichere Lagermöglichkeiten für den angefallenen Atommüll im gesellschaftlichen Konsens zu finden, der muß angesichts jahrzehntelanger Konflikte Vertrauen schaffen, dass es einen späteren Wiedereinstieg nicht geben wird. `Atomausstieg ins Grundgesetz´ ist ein wichtiger Beitrag in diese Richtung.“