Atommüll-Kosten sichern: Gutachten zum öffentlich-rechtlichen Fonds veröffentlicht

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Rechtsanwalt Hartmut Gassner über den öffentlich-rechtlichen Atommüllfonds.

Während heute die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag dafür sorgte, dass das von der Bundesregierung eingebrachte und als eilbedürftig bezeichnete Konzern-Atom-Haftungsgesetz vorerst gestoppt ist, läuft die Arbeit der neuen Atom-Kommission zur Sicherung der Rückstellungen für Rückbau und Atommülllagerung an. Jetzt hat die Kanzlei GGSC und deren Anwalt Hartmut Gassner ein Gutachten im Auftrag der Grünen vorgelegt, mit dem ein öffentlich-rechtlicher Fonds etabliert werden soll, eine Variante, die die Atomkonzerne als verfassungswidrig ablehnen.

In einer Pressemeldung hat Gassner die Eckdaten seiner Stellungnahme zusammengefasst. umweltFAIRaendern dokumentiert das hier im Anschluss. Gassner selbst ist nicht nur Mitglied in der neuen Atomkommission zur Sicherstellung der Rückstellungen. Er ist außerdem Mitglied der Atommüll-Kommission, die das Standortauswahlgesetz evaluiert, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche verbessern soll und die Kriterien für die dauerhafte Lagerung von Atommüll entwickeln soll.

„[GGSC] Gutachten zu Atomrückstellungen veröffentlicht

Die Frage der Sicherstellung der Finanzierung des Atomausstiegs ist aktuell ein wichtiges politisches Thema. [GGSC] hat zur Ausgestaltung eines öffentlich-rechtlichen Fonds ein Gutachten für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen erstattet, das nunmehr veröffentlicht wurde.

[GGSC] Gutachten: Sicherung der Atomrückstellungen durch Übertragung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds

1. Das vorgeschlagene Modell eines öffentlich-rechtlichen Fonds sieht vor, dass die EVU Zuführungen in diesen Fonds vornehmen.

2. Der öffentlich-rechtliche Fonds soll eine finanzielle Vorsorge sowohl für die Kosten von Stilllegung, Rückbau und Zwischenlagerung als auch für die Kosten der Endlagerung vorsehen. Ziel ist eine umfassende insolvenzfeste Absicherung. Der Fonds wird nicht operativ tätig.

3. Durch den öffentlich-rechtlichen Fonds erfolgt in Höhe der Zuführungen der EVU eine Freistellung von der Kostenlast, nicht jedoch von der Verantwortlichkeit für die Stilllegungsphase. Für den Bereich der Stilllegung und dem damit einhergehenden Rückbau der Atomkraftwerke sowie die Zwischenlagerung sind daher weiterhin die EVU allein zuständig. Durch die Freistellung von der Kostenlast erfolgt allerdings keine Begrenzung der Finanzierungsverantwortung auf die zunächst dem öffentlich-rechtlichen Fonds zugeführten Mitteln, sondern es wird stets eine aktualisierte Betrachtung der benötigten finanziellen Ressourcen vorgenommen, deren Aufkommen die EVU jeweils zu gewährleisten haben.

4. Es ist ausreichend, den öffentlich-rechtlichen Fonds ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu gründen und von einer bestehenden Behörde verwalten zu lassen. Alternativ wäre eine rechtsfähige Ausgestaltung als Anstalt des öffentlichen Rechts oder als Stiftung des öffentlichen Rechts möglich. Für die vorgesehenen Aufgaben –  Ermittlung und Fortschreibung der zu erwartenden Kosten und Verteilung dieser Kosten auf die EVU sowie Anlage und Verwaltung der Fondsmittel – kann auf eine rechtliche Verselbstständigung des Entsorgungsfonds verzichtet werden.

5. Für den öffentlich-rechtlichen Fonds sind Anlagevorgaben in Anlagerichtlinien festzulegen, die auf der einen Seite eine sichere Anlage gewährleisten, andererseits aber auch die Erwirtschaftung von Fondszinsen ermöglichen, durch die ein Teil der Kostenlast getragen werden kann. Bei der Festlegung der Anlagekriterien können die Regelungen im Versicherungsaufsichtsgesetz zur Vermögensanlage und Erfahrungen aus der Stiftungsverwaltung als Vorbild genutzt werden.

6. Der Bund sollte die Ausfallhaftung für den Fonds übernehmen, um die Insolvenzfestigkeit sicherzustellen. Die Ausfallhaftung greift dabei nur, wenn Vermögensverluste auf Grund von Verstößen gegen Anlagevorschriften entstehen. Wertschwankungen der Anlagen sind hingegen über die Nachschusspflicht durch die EVU auszugleichen.

7. Der öffentlich-rechtliche Fonds ist in der vorgeschlagenen Form verfassungsrechtlich zulässig.

8. Die bestehenden Sicherungsinstrumente sollten für den Fall der Notwendigkeit der Erhöhung der Mittel des Fonds aufrechterhalten werden. Dazu gehört insbesondere die Verlängerung der Solidarvereinbarung, durch die die Konzernmütter der Betreibergesellschaften sich zum Abschluss bzw. zur Aufrechterhaltung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen oder harten Patronatserklärungen verpflichten. Hier sind zudem gesetzliche Vorgaben erforderlich.

9. Schließlich ist zu überlegen, ob eine Solidarhaftung der EVU eingeführt werden soll. Eine an die Schweizer Rechtslage angelehnte Regelung würde ermöglichen, dass die Kernkraftbetreiber gegenüber dem Stilllegungsfonds gegenseitig nachschusspflichtig sind, wenn einer von ihnen für die Kosten nicht mehr aufkommen kann. Allerdings ist zu beachten, dass eine Solidarhaftung der Betreiberunternehmen nach den bisherigen atomrechtlichen Regelungen nicht besteht. Eine entsprechende Rechtsgrundlage wäre unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu schaffen.“

Atommülllagerung: Wachsende Zweifel an Salzstöcken

cropped-cropped-Gorleben-Castor-November-2012014.jpg„Salzstöcke doch nicht für Endlager geeignet?“ So titelt das „Wissensmagazin ScienceXX“ über eine neue Studie, die für die Atommülllagerung in Salzstöcken wie in Gorleben interessant ist.“Auch ohne Mikrorisse kann das Salz durchlässig werden“, heißt es dort. „Salzstöcke sind offenbar durchlässiger als bisher gedacht: Geraten die Salzvorkommen unter Druck oder werden sie deformiert, dann bilden sich winzige Kanälchen im Salz, die Wasser und andere Stoffe durchlassen. Belege dafür fanden Forscher sowohl in Bohrlöchern als auch bei Laborversuchen. Das aber könnte bedeuten, dass diese Standorte als Endlager für Atommüll nicht geeignet sind“. Der BUND hat die Studie jetzt offiziell der Atommüll-Kommission zur Kenntnis gebracht, die Kriterien für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle entwickeln soll.

Die Studie könnte Auswirkungen auf die laufende Suche nach einem möglichen Atommüllendlager für hochradioaktive und andere radioaktive Stoffe aus der Nutzung der Atomenergie haben. Die BI Lüchow-Dannenberg greift diese Studie auf und „sieht sich durch diese Forschungsergebnisse in ihrer Kritik an der deutschen “Salzlinie” bestätigt. Ins Feld geführt wird immer wieder, dass Steinsalz sich plastisch verhalte und Hohlräume zuwüchsen. Mögliche Rissbildungen unter Wärmeeinfluss, die Ausdehnung des Salzkörpers durch die Hitze, das Hinfließen von Flüssigkeit in Richtung Wärmequelle, das waren neben radiochemischen Prozessen bisher die Argumente der Atomkraftgegner_innen gegen Salz.“

Weiter heißt es dort: „In Gorleben speziell – so BI-Sprecher Wolfgang Ehmke – geht es im Wissenschaftlerstreit auch noch um eine Vielzahl anderer Einwände, um Kohlenwasserstoffe, Permafrostrisse, Subrosion und Störungszonen. Nun aber breche das Hauptargument weg, das bisher pro Salz angeführt wurde. Denn bei bestimmten Temperatur- und Druckverhältnissen, wie sie in den oberen Erdschichten ohnehin schon vorhanden sind, wird Salz porös. Im Labor, so berichtet das Physikportal Pro-Physik, entstand ein Netzwerk an Mikrorissen bereits bei einem Druck von 100 Megapascal und 275 Grad Celcius.“

Der Salzstock von Gorleben gilt immer noch als potentieller Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle. Mit dem umstrittenen Standortauswahlgesetz und einer damit verbundenen Atommüll-Kommission läuft seit dem Frühjahr 2014 ein angeblich ergebnisoffener Alternativenvergleich, für den die Kommission derzeit u.a. die Kriterien entwickeln soll. Als Wirtsgesteine, in denen der radioaktive Müll dauerhaft eingelagert werden soll, gelten derzeit Salz, Ton und Granit als besonders geeignet.

Zum Thema Atommüll-Kommission und Gorleben auf umweltFAIRaendern.de

Atommüll-Kommission: Chef der Umweltstiftung im Konsens mit Atomkonzernen gegen BUND

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Atommüll-Kommission: Chef der Umweltstiftung Jörg Sommer im Konsens mit Gert Jäger von RWE.

In seinem „AntiAtomBlog“ greift der Chef der Deutschen Umweltstiftung und Mitglied der Atommüll-Kommission, Jörg Sommer, den BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier öffentlich an. In der Debatte um die Sicherung der Atomrückstellungen und die Verpflichtung der Atomkonzerne, jetzt auch für die Kosten der Atommülllagerung grade zu stehen, wirft Sommer dem BUND-Vertreter eine „gewisse Naivität“ vor, wenn dieser „wiederholt auf das Verursacherprinzip pochte“.

Das Verhalten von Brunsmeier in der letzten Kommissions-Sitzung wäre obendrein „einmal mehr ein Rückfall in alte Verhaltensmuster“ und verhindere „eine inhaltliche Fortentwicklung“. „Taktische Winkelzüge“ des BUND-Vertreters würden die „inhaltliche Konsensarbeit aushebeln“, was weder „gut für die Kommission“ wäre, noch helfe es bei der „Frage der Finanzierung der Folgekosten des Atomirrweges weiter. Ebenso wenig wie gebetsmühlenartige Wiederholungen des Verursacherprinzips.“

Der Hintergrund: Ein gemeinsames Papier von Jörg Sommer und dem RWE-Vertreter Gert Jäger (PDF) sollte abgestimmt werden. Brunsmeier verlangte zum geplanten Ende der Sitzung, nachdem zahlreiche Mitglieder nicht mehr anwesend waren, eine Überprüfung der Beschlussfähigkeit. Die war nicht mehr gegeben, die Sitzung wurde abgebrochen. Der Clou: Auch Jörg Sommer war schon längst nicht mehr anwesend!

Noch im Frühjahr hatte Jörg Sommer verlangt, dass die Vertreter der Atomkonzerne aus der Atommüll-Kommission zurücktreten müssten, nachdem diese mit einer weiteren Klage auch die Arbeitsgrundlage der Kommission angegriffen hatten. Um ein Vorgehen der Kommission vorzubereiten, wurde eine Adhoc-AG EVU-Klagen eingerichtet, mit Sommer und Gert Jäger von RWE als Vorsitzende.

Von Rücktrittsforderungen seitens Sommer gegen die Atomvertreter war von da an nicht mehr die Rede. Im Juli legte er gemeinsam mit Jäger ein Papier vor, in dem nicht nur für Verständnis geworben wurde, wenn die Konzerne ihre „Rechtsposition“ auch mit Klagen verteidigen. Das wäre aber keinesfalls gegen den Atomausstieg oder das StandAG gerichtet, sondern zum Schutz der Aktionäre müssten die Konzerne Milliarden-Summen als Schadensersatz verlangen. Schlimmer noch: Mit-Autor Sommer fand auch nichts dabei, dass EVU-Klagen auf Schadensersatz gleichgesetzt wurden mit Klagen von Umweltverbänden für mehr Sicherheit bei den laufenden Atomanlagen. Schon im Juli hatte der BUND diesem Papier massiv widersprochen!

Jetzt hatten Umwelt-Sommer und Atom-Jäger zur Kommissions-Sitzung in der letzten Woche ein weiteres Papier vorgelegt (Link siehe oben). Darin heißt es u.a.: „Gruppe 2, die die Klagen belastend für die Arbeit der Kommission sieht: rechtsstaatliche Prinzipien gelten selbstverständlich auch für Unternehmen, insofern kann das Beschreiten eines Rechtswegs nicht verwehrt werden. Es stellt jedoch immer nur eine Ultima Ratio in gesellschaftlichen Konflikten dar. Es wird respektiert, dass sich die Vorstände der EVU nach dem Aktiengesetz verpflichtet sehen, Schaden von ihren Unternehmen abzuwenden und daher ihren Rechtsstandpunkt nicht ohne weiteres aufgeben können.“

Diese tiefgreifende „Konsens-Erfahrung“ hätte man erheblich leichter haben können und ist Lichtjahre von den Forderungen, die zur Gründung der Adhoc-AG führten entfernt, bzw. ihr genaues Gegenteil. Aber: Sommer hat jetzt zumindest mit den Atomvertretern in der Kommission einen Konsens erreicht.

Entscheidend für Sommer ist, dass die Konzerne nun diesem Satz zustimmen bzw. ihn mit tragen: „In dem auf eine Initiative von mir gemeinsam erarbeiteten Dokument  heißt es unmissverständlich seitens der Energieversorger, man bekenne:

„… sich auch öffentlich zum politisch-gesellschaftlichen Konsens zum Ausstieg aus der Kernenergie. Darüber hinaus werden das StandAG und der zugrunde liegende politische und gesellschaftliche Konsens nicht in Frage gestellt. Es wird auch erklärt, dass die Klagen nicht das Ziel haben, die Neusuche nach einem Endlager auf Basis der „Weißen Landkarte“ zu unterminieren. Die Klagen sollen auch nicht das im Atomgesetz festgelegte Verursacherprinzip in Frage stellen.““

Sie sollen lediglich, Milliarden von Euros der SteuerzahlerInnen in die Tasche der Konzerne spülen und damit den Atomausstieg und seine Kosten der Öffentlichkeit zur Last gelegt werden, nachdem sie jahrzehntelang die Gewinne eingesteckt haben. Diesen für Sommer irrsinnig bedeutsamen und gewichtigen Satz konnte nun aber die Kommission nicht beschließen, weil der Vertreter vom BUND die Frage nach der Beschlussfähigkeit stellte.

Außerdem wollen Sommer/Jäger nun auch noch die neue Atom-Kommission als geeigneten Schritt „gemäß unserem stufenweisen Deeskalationsverfahren als Chance“ begreifen, „die hier betrachteten Konflikte zu deeskalieren und zu lösen“.

Auch den folgenden Satz wollen Sommer/Jäger von der Kommission beschlossen wissen: „Die Endlager-Kommission stellt fest, dass mit der Bildung der Finanzierungs-Kommission sowie weiteren begleitenden Maßnahmen der Bundesregierung und im Gegenzug den ersten Klageruhendstellungen auf EVU-Seite ein Einstieg in die stufenorientierte Deeskalation gemäß dem Konzept „Den Konsens suchen – mit Konflikten umgehen“ erreicht wurde.

Die Kommission begrüßt dieses Vorgehen und appelliert an die Bundesregierung, durch die Erarbeitung klarer Festlegungen von Aufgaben und Verantwortung, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung eine langfristig tragfähige Basis einer sicheren Endlagerung der radioaktiven Abfälle zu schaffen. Dies sollte soweit im Konsens mit allen Beteiligten erfolgen, dass alle anhängigen Rechtsstreite einvernehmlich beendet werden.“

Es ist schon eine äußerst kuriose Vorstellungswelt, die Sommer hier als großer Mediator bringt und den BUND für seine Ablehnung dieser Sichtweisen schwerstens öffentlich kritisiert. Die Konzerne setzen mit allen Machtmitteln nicht nur die Bundesregierung unter milliardenschweren Druck, wollen ihre Interessen nach jahrelanger verfehlter Energiepolitik in der Weise durchsetzen, dass abermals die Bürger die Atomzeche zahlen müssen. Und der ehemals wortradikale Chef der Deutschen Umwelthilfe hilft ihnen dabei. Gut, dass wir drüber geredet haben.

Atomkonzerne zur Kasse

Hubertus Zdebel, Sprecher für den Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag rechnet in seiner Rede zum Haushaltsentwurf 2016 der CDU/CSU-SPD-Koalition mit der Atommüll-Politik der Bundesregierung ab. Seine Forderung lautet: Die atomare Zeche sollen endlich diejenigen zahlen, die jahrzehntelang die wirtschaftlichen Vorteile eingefahren haben: Die Atomkonzerne und nicht die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

 

 

Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Ministerin Hendricks,

Sie haben in einer langen Rede zwei Themen meines Erachtens überhaupt nicht erwähnt. Zum einen haben Sie das ganze Thema Fracking-Gesetzgebung, das aus der öffentlichen Wahrnehmung fast verschwunden ist, nicht angesprochen. Es hat mich verwundert, dass Sie darauf jetzt überhaupt nicht eingegangen sind. Das zweite Thema, das ich schmerzhaft vermisst habe, ist die Atompolitik. Insbesondere verwundert es mich, dass Sie die Auseinandersetzungen über die sogenannten Atomrückstellungen, die uns alle sehr stark bewegen, nicht angesprochen haben.

Jahrzehntelang wurde der Atomstrom als Billigstrom angepriesen. Das war damals schon eine Lüge. Heute blickt man auf die wachsenden Atommüllberge und die enormen Risiken für Mensch und Umwelt, die für 1 Million Jahre mit dieser größenwahnsinnigen Technologie verbunden sind. Einst nutzte die Atomindustrie die Grube Asse im Südosten Niedersachsens als billige Müllkippe. Die dort vor Jahrzehnten eingelagerten rund 126 000 Fässer mit schwach- und mittelradioaktivem Müll rosten in der einsturzgefährdeten Anlage vor sich hin. Weil der Salzstock Asse zudem mit Wasser vollzulaufen droht, wird seit einigen Jahren versucht, den Atommüll zu bergen. Ob das gelingt, weiß im Moment niemand.

Allein die Asse und die ebenfalls marode Müllkippe Morsleben bei Magdeburg kosten die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nach derzeitiger Schätzung rund 7,5 Milliarden Euro.

(Bartholomäus Kalb (CDU/CSU): Wer hat wohl Morsleben gebaut?)

Dieser Betrag wird derzeit auch für das Atommülllager Schacht Konrad eingeplant, ein Lager, bei dem fraglich ist, ob es je in Betrieb gehen wird. Ich war vor einigen Wochen in Salzgitter und habe mich dort mit dem Oberbürgermeister der Stadt, Herrn Klingebiel von der CDU, unterhalten. Er würde sich sicherlich sehr freuen, wenn auch Angehörige der anderen Fraktionen in diesem Hause, insbesondere der CDU/CSU-Fraktion, einmal nach Salzgitter fahren würden, um sich mit ihm darüber zu unterhalten, was genau mit Schacht Konrad los ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Für den ebenfalls völlig ungeeigneten und verbrannten Standort Gorleben waren einmal rund 7,7 Milliarden Euro geplant. Bis ein Ersatzstandort gefunden ist, wird man für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle sicher bei mindestens 10 Milliarden Euro angekommen sein. Die Linke fordert, die schwer konflikt- und mängelbelasteten Projekte Schacht Konrad und Gorleben endlich aufzugeben und die Mittel für diese Projekte sowie für den Salzgitter-Fonds ersatzlos zu streichen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Endlagersuche für Atommüll läuft, wie Sie wissen, im Moment in der Endlagersuchkommission. Die Linke fordert eine finanzielle Stärkung des Standortauswahlverfahrens für die dauerhafte Lagerung des Atommülls.

38 Milliarden Euro sollen die Atomkonzerne für Rückbau und Lagerung von Atommüll zurückgestellt haben. Selbst die Gutachter der Bundesregierung warnen aber, dass keinesfalls sicher ist, dass dieses Geld tatsächlich zur Verfügung steht. Selbst wenn es zur Verfügung stünde, würde es wohl nicht ausreichen. Die Kosten werden ja schon heute auf 70 bis 80 Milliarden Euro geschätzt. Die Atomkonzerne, die lange Jahre fette Gewinne gemacht haben, versuchen mit allen Tricks, sich aus der Kostenverantwortung für ihre strahlenden Hinterlassenschaften zu verabschieden. Wir wollen die Schlupflöcher schließen, mit denen sich die Konzerne durch Abspaltungen oder Bad-Bank-Ausgliederungen vor der Finanzierung der Atommüllkosten drücken wollen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb fordern wir, dass noch in diesem Jahr der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetzes verabschiedet wird.

(Beifall bei der LINKEN)

Danach sieht es aber im Moment nicht aus. Das könnte für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch richtig teuer werden.

Gestern fand im Wirtschaftsausschuss die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung statt. Was dort ablief, war schon sehr skurril. Ich hatte die ganze Zeit den Eindruck, die Opposition, also Linke und Grüne, verteidigt den Gesetzentwurf der Bundesregierung mehr, als es insbesondere die CDU/CSU gestern getan hat.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf des Abg. Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich hatte den Eindruck, Sie wollen dieses Gesetz dieses Jahr nicht mehr verabschieden, obwohl die Bundesregierung ausdrücklich vor den Risiken gewarnt hat, die damit Hand in Hand gehen. Wir fordern Sie auf, hier endlich einmal klar Stellung zu der Frage zu beziehen, ob das wirklich so ist. Wir sind der Meinung: Der Gesetzentwurf muss noch dieses Jahr verabschiedet werden, um die Risiken für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu minimieren.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage bewusst „minimieren“; denn die Bundesregierung hat immer wieder demonstriert, dass sie den Stromkonzernen zum Schaden der Umwelt und der Bürgerinnen und Bürger unter die Arme greift, wenn es eng wird. Wir haben das ja auch gerade im Bereich der Braunkohle erlebt. Für klimaschädliche und überflüssige Uraltkraftwerke bekommen die Konzerne auf Kosten der privaten Stromkunden eine Abwrackprämie in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Das ist in unseren Augen eine unerlaubte Subvention.

Ähnlich kreative Modelle der Kostenverlagerung werden wir dann vermutlich im Frühjahr hier zu behandeln haben, wenn die neue Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs ihren Bericht vorlegen wird. Dass die Bundesregierung diese Kommission, in der die Linke nicht einmal vertreten ist, eingesetzt hat, spottet jedes Demokratieverständnisses und ist kein Zufall. Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürgerinnen und Bürger nicht zu machen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Atommüllkosten und Konzerne: Regierung uneins über Haftungsgesetz

Die Regierungsfraktionen der SPD und CDU/CSU sind sich in der Frage der Eilbedürftigkeit und der Notwendigkeit eines Gesetzes zur Nachhaftungssicherung für die Atomkonzerne offenbar nicht einig. Während die Bundesregierung dieses Gesetz als eilbedürftig erklärt und es möglichst zum 1. Januar vom Bundestag in Kraft gesetzt sehen will, hat die CDU/CSU-Fraktion sich  heute bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss auf die Bremse gestellt.

Die CDU/CSU- Fraktion hatte als Sachverständige u.a. die Anwälte der Atomkonzerne (Freshfield) geladen, die lang und breit von der Verfassungswidrigkeit der Vorlage sprachen. CDU-Abgeordnete machten während der Anhörung deutlich, dass sie das Gesetz ablehnten bzw, es nicht für erforderlich ansehen, das Gesetz im 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Demgegenüber machte die Opposition aus LINKE und Grüne sowie die Regierungsfraktion der SPD klar, dass das Gesetz als Konkretisierung des Verursacherprinzips anzusehen sei, mit dem Grundgesetz in Einklang stehe und unbedingt wie von der Regierung angekündig im Eilverfahren beschlossen werden muss.

Hubertus Zdebel: „Den Konzernen muss der Weg abgeschnitten werden, sich aus der Verantworung bei der Finanzierung des atomaren Erbes zu verabschieden. Die Anhörung zeigt, dass es in der Regierung heftig kriselt und dass die CDU/CSU-Fraktion wiedereinmal an der Seite der Atomkonzerne steht. Das könnte für die SteuerzahlerInnen richtig teuer werden, wenn es nicht gelingt, E.on und die anderen Atomkonzerne rechtlich an die Leine zu legen.“ Das Gesetz, so Zdebel, müsse zum 1. Januar in Kraft sein, dafür setze er sich mit seiner Fraktion DIE LINKE ein.

Von den Sachverständigen erklärten Dr. Olaf Däuper (Becker Büttner Held), Prof. Dr. Wolfgang Irrek (Hochschule Ruhr West), Dr. Cornelia Ziehm (Rechtsanwältin) und der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Georg Hermes (Goethe-Universität Frankfurt am Main), dass sie keine Verfassungsprobleme sehen und widersprachen der Darlegung der von der CDU/CSU benannten Anwälte Dr. Herbert Posser (Freshfields Bruckhaus Deringer) und Dr. Marc Ruttloff (Gleiss Lutz). Diese Vertreter, die wie Freshfields direkt auch für E.on und RWE in dieser Angelegenheit tätig sind, halten den Gesetzentwurf für verfassungswidrig und sahen vor allem auch eine Mitverantwortung des Staates bei der Frage der Kosten.

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Alle Stellungnahmen der Sachverständigen befinden sich in dieser PDF.

Damit die Atomkonzerne gehindert werden können, sich durch Abspaltungen oder Bad-Bank-Ausgliederungen vor der Finanzierung der Atommüllkosten zu drücken, hat die Bundesregierung unter Führung des Wirtschaftsministeriums (SPD) einen Gesetzentwurf zur Haftungssicheurng vorgelegt.Damit reagierte die Bundesregierung auf Ankündigungen von E.on, zum 1.1. 2016 den Atom- und Kohlebereich abzuspalten und so quasi eine Bad-Bank zu gründen. Der Mutterkonzern E.on wäre dann nach fünf Jahren aus der Verantwortung, für die wachsenden Atommüll-Kosten zu haften. Nicht E.on, sondern die SteuerzahlerInnen hätten dann die Zeche zu zahlen.

Nach der Ankündigung von Wirtschaftsminister Gabriel, derartige Absichten mit einem Gesetz zu unterbinden, verzichtete E.on zwar auf die Abtrennung des Atombereichs, will aber das Kohlegeschäft weiterhin zum 1. Januar auslagern und damit den Wert des Konzerns, der in Haftung genommen werden könnte, deutlich mindern.

Schon die Einbringung des Haftungssicherungsgesetzes in den Bundestag hatte sich immer wieder verzögert. Dann aber erklärte die Bundesregierung die Eilbedürftigkeit des Gesetzes, um den Umstrukturierungen bei E.on zuvor zu kommen. Nachdem das Gesetz vorletzte Woche dann dem Bundestag vorlag, hatten vor allem die Wirtschaftskreise aus der CDU/CSU versucht, die erforderliche Anhörung im Ausschuss auf Januar zu verschieben. Dagegen protestierten nicht nur Linke und Grüne in der Opposition, sondern auch die SPD. Ramsauer als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses reagierte mit einer Sondersitzung, auf der dann die heutige Anhörung beschlossen wurde. Der Fahrplan, das Gesetz noch im Dezember zu verabschieden und zum 1.1.2016 ist damit grundsätzlich einhaltbar.

Als Sachverständige wurden heute gehört:

  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser, Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main
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