Atommülllager Ahaus in NRW: Noch mehr Castoren …

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Jede Menge Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll – aus Jülich (Foto) und aus dem Forschungsreaktor Garching bei München – sollen in das Zwischenlager Ahaus rollen. Foto: Betreiber FZJ

Vor wenigen Tagen haben die Bundesumweltministerin und die bayerische Landesregierung ein Abkommen geschlossen, nachdem bundesdeutscher Atommüll aus Frankreich und England teilweise auch in einem bayerischen Castor-Zwischenlager gelagert werden darf. Betroffen von der Regelung ist auch das Zwischenlager Ahaus in NRW. Als eine Gegenleistung für die Aufnahme von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung sollen künftig die abgebrannten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching nach Ahaus transportiert werden. Der Atommüll aus Garching ist besonders brisant, da es sich um hochangereichertes Uran handelt, also grundsätzlich Atombomben-taugliches Material. Die BI Kein Atommüll in Ahaus reagiert mit einer Pressemeldung auf diesen „schmutzigen Deal“.

Nicht nur aus Garching sollen demnächst Castor-Transporte nach Ahaus rollen. Auch für die 152 Castor-Behälter mit Atommüll aus dem AVR Jülich könnte es demnächst in Richtung Ahaus gehen. Offiziell sind die Exportpläne in die USA nicht vom Tisch, aber immer wahrscheinlicher wird, dass die rot-grüne Landesregierung und der staatliche Betreiber den Abtransport der hochradioaktiven Abfälle nach Ahaus betreiben wird. Beantragte Genehmigungen dafür werden spätestens für Anfang 2016 erwartet.

Empört ist die BI nicht nur von dem jetzt vereinbarten „Deal“. Bereits vor einiger Zeit hatte sich die Initiative aus Ahaus an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und den für die Atomaufsicht zuständigen Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) per Brief gewandt und um ein Gespräch gebeten. Bis heute, so teilt Felix Ruwe von der BI mit, hätte es keine Antwort gegeben.

umweltFAIRaendern.de dokumentiert die PM hier:
„Das Bundesumweltministerium und die Bayerische Staatsregierung unterzeichnen einen schmutzigen Deal für Ahaus!

Am 4. Dezember unterzeichneten die Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendriks und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer eine gemeinsame Erklärung zum Verbleib von Atommüll.

Darin erklärt sich das Land Bayern zur Aufnahme von sieben CASTOR-Behältern aus der Wiederaufarbeitung bereit. Im Gegenzug kommen die Unterzeichner überein, dass sich „das Bundesumweltministerium weiter dafür einsetzt, dass die für die Entsorgung des Forschungsreaktors München II erforderlichen Genehmigungen, insbesondere die verkehrsrechtliche Zulassung des Behälters sowie die erforderliche Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Ahaus zeitgerecht erteilt werden.“

Nach Ansicht der BI-Ahaus ist das ein besonders schmutziger Deal! „Hier wird, unabhängig vom Entwicklungsstand der neuen CASTOR-Behälter eine Zulassung vereinbart, die eigentlich nur von technisch/wissenschaftlich bestehenden Sicherheitsvorschriften abhängig ist. Bayern, als Hauptverursacher von Atommüll, war ohnehin verpflichtet, den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung anzunehmen. Nur die besondere Schlitzohrigkeit und Rücksichtslosigkeit der Bayerischen Staatsregierung verbunden mit der absoluten Schlafmützigkeit bzw. dem Desinteresse der NRW Landesregierung können zu derartigen Absprachen führen,“ so Felix Ruwe, der Sprecher die BI-Ahaus.

Die BI-Ahaus hat schon vor langer Zeit einen sicheren Entsorgungsweg für diesen besonders hoch angereicherten Atommüll gefordert, damit nicht für die nächsten 50 Jahre reines Atombomben-Uran in Ahaus gelagert wird.

Weitere Infos gibt es auf dem Sonntagsspaziergang am 20. 12. 2015 dazu, der traditionell von Münsteraner Atomkraftgegnerinnen vorbereitet wird.!

http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/castoren_rueckfuehrung_bayern_erklaerung_signiert.pdf

BI Lüchow-Dannenberg lädt ein: „Endlagersuche am Beispiel Gorleben: Alles falsch gemacht!“

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Niedersachsens Ministerpräsident Ernst Albrecht entscheidet 1977 Gorleben zum Standort für ein Atommülllager. Bis heute führt diese Entscheidung zu schwersten gesellschaftlichen Konflikten. Foto: BI Lüchow-Dannenberg

Einer der Fehler der derzeit laufenden Arbeit der Atommüll-Kommission im Rahmen des Standortauswahlgesetzes (StandAG) ist: Gorleben ist weiter im Spiel. Wie das mit dem Anspruch, einen gesellschaftlichen Konsens bei der Suche nach einem dauerhaften Atommülllager in Einklang zu bringen ist, fragen sich nicht nur zahlreiche Anti-Atom-Initiativen. Das gilt umso mehr, da eine Aufarbeitung des gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie insgesamt völlig unterbleibt und nicht einmal der „verbrannte Standort“ Gorleben (Sigmar Gabriel) einer „Aufarbeitung“ unterworfen wird. Was Kommission und Gesetz nicht leisten, nimmt die BI Lüchow-Dannenberg nun selbst in die Hand.

Alles zum Thema Atommüll-Kommission und StandAG auf umweltFAIRaendern.

Im Januar wird unter dem Titel „Alles falsch gemacht! Ein Blick zurück. Ein Blick nach vorn. Und heute zwischendrin“ von der BI Lüchow-Dannenberg eine Aufarbeitung der Geschichte um den Standort Gorleben versucht. Bald 40 Jahre ist es her, dass Gorleben von niedersachsens CDU-Ministerpräsidenten Ernst Albrecht in einem Federstreich und mit Zustimmung von SPD-Bundeskanzler Helmut Schmidt auserwählt wurde. Bis heute halten die mit dieser Willkür-Entscheidung verbundenen Konflikte an und habe über Jahrzehnte die Gesellschaft gespalten.

1977 wurde Gorleben als Standort für ein „Nukleares Entsorgungszentrum“ bestimmt. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes sollte die Suche nach einem Langzeitlagerstandort noch einmal ganz neu beginnen. Doch trotz geologischer Bedenken und gegen massive politische Gegenwehr blieb Gorleben weiter im Verfahren.

  • Welche Fehler wurden und werden von der Standortbenennung Gorlebens bis zur Verabschiedung des StandAG gemacht?
  • Welche Konsequenzen sind mit Blick auf eine gesellschaftlich akzeptierte Atommüllpolitik daraus zu ziehen?
  • Wie geht es weiter mit der Atommüllpolitik nach dem Bericht der Kommission Ende Juni 2016?

Diesen Themen und Fragen wollen wir uns einen Tag lang widmen.
Alles Falsch! – Tagesveranstaltung, Sa. 23.01.2016 – 10.00h – 18.00h
„Kraftwerk“ Lüchow / Wendland, Programm, Referent_innen und alle Infos gibt´s hier

Atommüll: Bayern lässt ausländische Castoren rein

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Demnächst wieder Castor-Transporte aus Frankreich und England. Diesmal nicht nach Gorleben, sondern nach Brokdorf, Biblis, Neckarwestheim und Ohu. Foto: Screenshot plusminus.

Bayerns Ministerpräsident Seehofer macht den Weg für die Rückkehr von Atommüll aus dem Ausland frei. Insgesamt sieben der 26 Castor-Behälter mit radioaktiven Abfällen sollen nun zwischen 2017 – 2020 nicht wie ehemals geplant ins Zwischenlager Gorleben, sondern an die AKW-Standorte Isar/Ohu (Bayern), Philippsburg Neckarwestheim (Baden-Württemberg), Biblis (Hessen) und Brokdorf (Schleswig-Holstein). Das Verbot weiterer Castortransporte nach Gorleben war eine der Forderungen von Niedersachsen für die Zustimmung zum Standortauswahlgesetz, mit dem ein Dauerlager für die hochradioaktiven Abfälle in einer vergleichenden Suche gefunden werden soll.

Über zwei Jahre hat es nun gebraucht, bis Bundesumweltministerin Hendricks, die rot-grünen Bundesländer, die Atomunternehmen und nun auch das CSU-regierte Bayern zu einer gemeinsamen Verabredung über die Rücktransporte von Atommüll aus La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) gekommen sind und damit eine der Anforderungen nach dem Standortauswahlgesetz – zumindest was die Zielorte der Castor-Transporte angeht – abgestimmt haben. Widerstand hatten vor allem die CDU/CSU-Länder geleistet.

Keinerlei Äußerungen gibt es zu den Kosten, die mit diesem Deal verbunden sind. Die Atomunternehmen haben gegen die Bestimmungen des StandAG in Sachen Rücktransporte Klage eingereicht. Aus ihrer Sicht spricht aus technischer Sicht nichts gegen das Zwischenlager in Gorleben. Dass dieses nun nicht weiter genutzt werden soll, sei eine politische Vereinbarung. Die damit verbundenen Mehrkosten an den Standort-Zwischenlagern der AKWs, die den Atomunternehmen gehören und die nach StandAG für die Kosten zuständig sind, wollen die Konzerne aber nicht tragen.

Interessant wird sein, ob und wie dieses Thema in der neuen Atomkommission zur Sicherung der Atom-Rückstellungen zur Finanzierung des Abriss der AKWs und der Lagerung der Abfälle zur Sprache kommen wird. Die Rechtsposition der Konzerne ist klar formuliert: Sie sind nicht verantwortlich, sie zahlen nicht.

Eine Sichtweise, mit der die Konzerne sich insgesamt von den politischen bzw. gesellschaftlichen Kosten der Atomenergienutzung verabschieden wollen. Dass sie einen maßgeblichen Anteil an den massiven Protesten im Zusammenhang mit Castor-Transporten nach Gorleben haben, wird von ihnen schlicht ausgeblendet: Sie haben ja die Genehmigungen, in deren Rahmen sie ihre Geschäfte betreiben. Wenn das enorme politische und gesellschaftliche Konflikte verursacht, ist das nicht ihr Problem, sondern das des Staates. So einfach ist das!

Für die Einlagerung der Castoren in die jetzt festgelegten Zwischenlager sind Genehmigungen durch das Bundesamt für Strahlenschutz erforderlich. Dafür müssen die Betreiber jetzt entsprechende Anträge auf den Weg bringen. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei offenbar nicht vorgesehen, d.h. die Behörden gehen nicht davon aus, dass es sich bei den verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung um eine nach Atomrecht „wesentliche Änderung“ bei den Zwischenlagern handelt.

Das könnte man in Zweifel ziehen. Immerhin verhalten sich die verglasten Abfälle doch anders, als die bestrahlten Brennelemente, für die die Lager bislang genehmigt sind. Nicht nur Greenpeace fordert an den Zwischenlagern Nachrüstmaßnahmen wie z.B. heiße Zellen, in denen defekte Castor-Behälter repariert werden könnten. Da die verglasten Abfälle aus La Hague und Sellafield nicht mit Wasser in Kontakt kommen dürfen, wäre eine Reparatur in den unter Wasser stehenden Abklingbecken in den Reaktoren nicht möglich.

Eine Einordnung als „wesentliche Änderung“ und damit ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wollen die Betreiber und Behörden aber unter allen Umständen auch verhindern. Nicht nur, weil diese Verfahren natürlich länger dauern würden, sondern weil nach der Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Zwischenlagers am AKW Brunsbüttel unklar ist, wie die erforderlichen Sicherheitsnachweise „gerichtsfest“ erfolgen können. Der Grund: Immer mehr Sicherheitsmaßnahmen werden jenseits der Öffentlichkeit vorgenommen, als Maßnahmen des Anti-Terror-Schutzes. Dadurch sind nicht mal Gerichte in der Lage, die staatlichen Maßnahmen zu überprüfen.

Aus der gemeinsamen Erklärung von Seehofer und Hendricks ist zu entnehmen, dass die Abwicklung der Rücktransporte nun möglichst eilig durchgezogen werden soll. Bereits für Ende 2016 werden die entsprechenden Genehmigungen erwartet, heißt es dazu.

Bei der Vereinbarung mit Bayern waren auch einige der betroffenen Landkreise beteiligt. Die führen nun als „kleinen Erfolg“ an, dass mit der Einlagerung der sieben Castoren aus Sellafield in Isar/Ohu auch eine weitere Genehmigung vorliegen müsse: Die Genehmigung zum Abtransport dieser Castoren in ein Endlager. Eine irgendwie kuriose Vereinbarung, denn klar ist, dass ein solcher Transport erst frühestens Anfang der 2050er Jahre oder auch erst viel später erfolgen dürfte.

Bislang sind die Standort-Zwischenlager allesamt mit einer Laufzeitbefristung von 40 Jahren ausgestattet. Etwa 2047 würden diese Atommülllager illegal und bräuchten nicht nur eine neue Genehmigung, sondern dazu auch die Zustimmung des Deutschen Bundestages.

Weil ein Endlager bis dahin nicht in Betrieb sein dürfte, hatte die Bundesregierung in dem im August beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ erstmals ein Eingangslager am Standort des zu findenden „Endlagers“ ins Gespräch gebracht. Bis zu 500 Castoren sollen in diesem neuen Lager oberirdisch abgestellt werden können. Dieses Eingangslager, das faktisch für Jahrzehnte zu einem zentralen Zwischenlager würde, soll mit der ersten Teilerrichtungsgenehmigung entstehen und noch vor dem geplanten „Endlager“ in Betrieb gehen.

F5T30 – Tschernobyl – Fukushima – Internationaler Ärztekongress der IPPNW, Feb. 2016 Berlin

Fukushima-Tepco-110316_1f_sora_1In 2016 jähren sich die Atomkatastrophen von Fukushima zum fünften und von Tschernobyl zum 30. Mal (F5T30). Anti-Atom-Initiativen bereiten sich auf vielfältige Aktivitäten aus diesen Anlässen vor. Auch die Internationale Ärzteorganisation IPPNW, die im Februar einen großen Kongress über die Folgen der Atomenergie und die Gründe für den Ausstieg durchführen werden. Dazu gehört auch eine Bilanz der immer noch andauernden Atomkatastrophen.

UmweltFAIRaendern.de dokumentiert die Einladung:
26.-28. Februar 2016, Berlin
5 Jahre Leben mit Fukushima – 30 Jahre Leben mit Tschernobyl

Internationaler IPPNW-Kongress

Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung
des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. | International Physicians for the Prevention of Nuclear War – German affiliate (IPPNW)

Programm

Anmeldung

Liebe Freundinnen und Freunde,
Liebe AktivistInnen und Interessierte,

vor 30 Jahren, am 26. April 1986, fand die Mär von der „sicheren Atomkraft“ mit dem Super-GAU von Tschernobyl ein abruptes Ende. Millionen von Menschen wurden direkt durch radioaktiven Niederschlag betroffen; viele starben und noch viel mehr leiden bis heute an den Folgen der Strahlung. Vor 5 Jahren, am 11. März 2011, zeigte sich, dass die Menschheit die Lektion von Tschernobyl  nicht gelernt hatte, als es in Fukushima zu einem mehrfachen Super-GAU kam. Auch hier sind wieder Millionen von Menschen betroffen.

Diese beiden Atomkatastrophen stehen stellvertretend für das enorme menschliche Leid, die generationsübergreifenden  gesundheitlichen Folgen und die ökologische Zerstörung, die in den letzten 70 Jahren durch die Nukleare Kette verursacht wurden. Denn vom Uranbergbau über die zivile und militärische Nutzung der Kernspaltung bis hin zum Atommüll, Fallout und radioaktiven Abraum schädigt die Atomindustrie Mensch und Umwelt.

2016 sind die Jahrestage von Tschernobyl und Fukushima „rund“. Aus diesem Anlass erneuern die internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges (IPPNW) ihre Forderung nach einem sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie. Auf einem internationalen Kongress informiert die IPPNW darüber, was es für die betroffenen Menschen bedeutet, seit 30 Jahren mit den Folgen von Tschernobyl zu leben – und seit 5 Jahren mit den Folgen von Fukushima.

Namhafte WissenschaftlerInnen aus Japan, der ehemaligen Sowjetunion, Deutschland, den USA und aller Welt, engagierte AktivistInnen sowie HelferInnen, die seit vielen Jahren ehrenamtlich die Menschen in den verstrahlten Gebieten unterstützen, werden vom 26.-28. Februar 2016 in der Berliner Urania zusammen kommen, um gemeinsam den Blick nach vorne zu wagen. Denn aus der katastrophalen atomaren Vergangenheit lernen bedeutet, eine Welt ohne atomare Risiken zu denken – und umzusetzen.

Wir würden uns freuen, Sie dabei zu haben.

Nachgefragt: Sicherungsmaßnahmen am Atommüll-Zwischenlager in Lubmin und AKW Brokdorf

„Die Sicherung von Zwischenlagern für hochradioaktiven Atommüll ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6795).“ Darüber berichtet die Homepage des Deutschen Bundestags. Gemeinsam mit der zuständigen Bundestagsabgeordneten Kerstin Kassner will Hubertus Zdebel von der Bundesregierung über die Situation des Atommüll-Zwischenlagers in Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) mehr erfahren. Dabei geht es vor allem um Anti-Terror-Maßnahmen, behördlich so genannten SEWD (Sonstige Einwirkungen Dritter). Medien hatten berichtet, dass der dortige Betreiber, die Energie Werke Nord (EWN), einen Genehmigungsantrag für Sicherungsmaßnahmen zurückgezogen haben. Auch über Schutzmaßnahmen am AKW Brokdorf wollen Zdebel und Kassner mehr wissen. Antworten der Bundesregierung werden für nächste Woche erwartet.

Der Pressedienst im Bundestag fasst die Anfrage so zusammen: „Die Fragensteller wollen unter anderem wissen, ob EWN den Antrag tatsächlich zurückgezogen hat und wie dies begründet wurde. Zudem interessieren sich die Linken-Abgeordneten für Details „temporärer Maßnahmen“, die die Abfälle vor Eingriffen durch Dritte, beispielsweise Terroristen, schützen sollen. Auch zu Sicherungsmaßnahmen anderer Zwischenlagerstandorte verlangt die Fraktion Auskunft.“

Zdebel fragt die Bundesregierung auch über Maßnahmen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes am AKW Brokdorf. Dort wurden auf den Dächern rund um die Reaktorkuppel Konstruktionen errichtet, die offenbar dazu dienen, die Landung von Hubschraubern zu verhindern. Die Behörden machen aber keine Angaben, was genau diese Maßnahmen sollen und aufgrund welcher Sicherheitsanalysen diese erfolgen.

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