Atommüll-Kommission: Chef der Umweltstiftung im Konsens mit Atomkonzernen gegen BUND

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Atommüll-Kommission: Chef der Umweltstiftung Jörg Sommer im Konsens mit Gert Jäger von RWE.

In seinem „AntiAtomBlog“ greift der Chef der Deutschen Umweltstiftung und Mitglied der Atommüll-Kommission, Jörg Sommer, den BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier öffentlich an. In der Debatte um die Sicherung der Atomrückstellungen und die Verpflichtung der Atomkonzerne, jetzt auch für die Kosten der Atommülllagerung grade zu stehen, wirft Sommer dem BUND-Vertreter eine „gewisse Naivität“ vor, wenn dieser „wiederholt auf das Verursacherprinzip pochte“.

Das Verhalten von Brunsmeier in der letzten Kommissions-Sitzung wäre obendrein „einmal mehr ein Rückfall in alte Verhaltensmuster“ und verhindere „eine inhaltliche Fortentwicklung“. „Taktische Winkelzüge“ des BUND-Vertreters würden die „inhaltliche Konsensarbeit aushebeln“, was weder „gut für die Kommission“ wäre, noch helfe es bei der „Frage der Finanzierung der Folgekosten des Atomirrweges weiter. Ebenso wenig wie gebetsmühlenartige Wiederholungen des Verursacherprinzips.“

Der Hintergrund: Ein gemeinsames Papier von Jörg Sommer und dem RWE-Vertreter Gert Jäger (PDF) sollte abgestimmt werden. Brunsmeier verlangte zum geplanten Ende der Sitzung, nachdem zahlreiche Mitglieder nicht mehr anwesend waren, eine Überprüfung der Beschlussfähigkeit. Die war nicht mehr gegeben, die Sitzung wurde abgebrochen. Der Clou: Auch Jörg Sommer war schon längst nicht mehr anwesend!

Noch im Frühjahr hatte Jörg Sommer verlangt, dass die Vertreter der Atomkonzerne aus der Atommüll-Kommission zurücktreten müssten, nachdem diese mit einer weiteren Klage auch die Arbeitsgrundlage der Kommission angegriffen hatten. Um ein Vorgehen der Kommission vorzubereiten, wurde eine Adhoc-AG EVU-Klagen eingerichtet, mit Sommer und Gert Jäger von RWE als Vorsitzende.

Von Rücktrittsforderungen seitens Sommer gegen die Atomvertreter war von da an nicht mehr die Rede. Im Juli legte er gemeinsam mit Jäger ein Papier vor, in dem nicht nur für Verständnis geworben wurde, wenn die Konzerne ihre „Rechtsposition“ auch mit Klagen verteidigen. Das wäre aber keinesfalls gegen den Atomausstieg oder das StandAG gerichtet, sondern zum Schutz der Aktionäre müssten die Konzerne Milliarden-Summen als Schadensersatz verlangen. Schlimmer noch: Mit-Autor Sommer fand auch nichts dabei, dass EVU-Klagen auf Schadensersatz gleichgesetzt wurden mit Klagen von Umweltverbänden für mehr Sicherheit bei den laufenden Atomanlagen. Schon im Juli hatte der BUND diesem Papier massiv widersprochen!

Jetzt hatten Umwelt-Sommer und Atom-Jäger zur Kommissions-Sitzung in der letzten Woche ein weiteres Papier vorgelegt (Link siehe oben). Darin heißt es u.a.: „Gruppe 2, die die Klagen belastend für die Arbeit der Kommission sieht: rechtsstaatliche Prinzipien gelten selbstverständlich auch für Unternehmen, insofern kann das Beschreiten eines Rechtswegs nicht verwehrt werden. Es stellt jedoch immer nur eine Ultima Ratio in gesellschaftlichen Konflikten dar. Es wird respektiert, dass sich die Vorstände der EVU nach dem Aktiengesetz verpflichtet sehen, Schaden von ihren Unternehmen abzuwenden und daher ihren Rechtsstandpunkt nicht ohne weiteres aufgeben können.“

Diese tiefgreifende „Konsens-Erfahrung“ hätte man erheblich leichter haben können und ist Lichtjahre von den Forderungen, die zur Gründung der Adhoc-AG führten entfernt, bzw. ihr genaues Gegenteil. Aber: Sommer hat jetzt zumindest mit den Atomvertretern in der Kommission einen Konsens erreicht.

Entscheidend für Sommer ist, dass die Konzerne nun diesem Satz zustimmen bzw. ihn mit tragen: „In dem auf eine Initiative von mir gemeinsam erarbeiteten Dokument  heißt es unmissverständlich seitens der Energieversorger, man bekenne:

„… sich auch öffentlich zum politisch-gesellschaftlichen Konsens zum Ausstieg aus der Kernenergie. Darüber hinaus werden das StandAG und der zugrunde liegende politische und gesellschaftliche Konsens nicht in Frage gestellt. Es wird auch erklärt, dass die Klagen nicht das Ziel haben, die Neusuche nach einem Endlager auf Basis der „Weißen Landkarte“ zu unterminieren. Die Klagen sollen auch nicht das im Atomgesetz festgelegte Verursacherprinzip in Frage stellen.““

Sie sollen lediglich, Milliarden von Euros der SteuerzahlerInnen in die Tasche der Konzerne spülen und damit den Atomausstieg und seine Kosten der Öffentlichkeit zur Last gelegt werden, nachdem sie jahrzehntelang die Gewinne eingesteckt haben. Diesen für Sommer irrsinnig bedeutsamen und gewichtigen Satz konnte nun aber die Kommission nicht beschließen, weil der Vertreter vom BUND die Frage nach der Beschlussfähigkeit stellte.

Außerdem wollen Sommer/Jäger nun auch noch die neue Atom-Kommission als geeigneten Schritt „gemäß unserem stufenweisen Deeskalationsverfahren als Chance“ begreifen, „die hier betrachteten Konflikte zu deeskalieren und zu lösen“.

Auch den folgenden Satz wollen Sommer/Jäger von der Kommission beschlossen wissen: „Die Endlager-Kommission stellt fest, dass mit der Bildung der Finanzierungs-Kommission sowie weiteren begleitenden Maßnahmen der Bundesregierung und im Gegenzug den ersten Klageruhendstellungen auf EVU-Seite ein Einstieg in die stufenorientierte Deeskalation gemäß dem Konzept „Den Konsens suchen – mit Konflikten umgehen“ erreicht wurde.

Die Kommission begrüßt dieses Vorgehen und appelliert an die Bundesregierung, durch die Erarbeitung klarer Festlegungen von Aufgaben und Verantwortung, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung eine langfristig tragfähige Basis einer sicheren Endlagerung der radioaktiven Abfälle zu schaffen. Dies sollte soweit im Konsens mit allen Beteiligten erfolgen, dass alle anhängigen Rechtsstreite einvernehmlich beendet werden.“

Es ist schon eine äußerst kuriose Vorstellungswelt, die Sommer hier als großer Mediator bringt und den BUND für seine Ablehnung dieser Sichtweisen schwerstens öffentlich kritisiert. Die Konzerne setzen mit allen Machtmitteln nicht nur die Bundesregierung unter milliardenschweren Druck, wollen ihre Interessen nach jahrelanger verfehlter Energiepolitik in der Weise durchsetzen, dass abermals die Bürger die Atomzeche zahlen müssen. Und der ehemals wortradikale Chef der Deutschen Umwelthilfe hilft ihnen dabei. Gut, dass wir drüber geredet haben.

Konzern-Haftung für Kosten der Atommülllagerung – Anhörung zum Gesetzentwurf

Am Montag, den 23. November, findet ihm Wirtschaftsausschuss des Bundestags die Anhörung zum Gesetzentwurf über die „Nachhaftungs-Sicherung“ der Atomkonzerne statt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich die Konzerne mit Aufspaltungen und Abtrennungen in Bad-Bank-Konstrukute aus der Verantwortung für die Finanzierung der Kosten der Atommülllagerung entziehen. In der zweistündigen Anhörung sind sieben Sachverständige geladen, die sich über den vorliegenden Gesetzentwurf äußern werden.

Als Sachverständige werden gehört:

  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser, Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

BUND und Atommüll-Kommission: Bleiben, um zu fordern

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Bundesdelegiertenversammlung des BUND in Bad Hersfeld beschließt nach intensiver Diskussion den weiteren Verbleib in der Atommüll-Kommission und stellt Forderungen

Der BUND bleibt in der Atommüll-Kommission, stellte aber auch klar, dass es wichtige Themen- und Handlungsfelder gäbe, wo die Kommission sich noch deutlich bewegen muss. Das hat der BUND auf seiner Bundesdelegierten-Versammlung in Bad Hersfeld am Samstag nach intensiver Debatte mit großer Mehrheit beschlossen. Unter anderem fordern die Delegierten, den Atomausstieg im Grundgesetz zu verankern.

Hier die vollständige PM zur BDV 2015 des BUND in Bad Hersfeld.

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Klaus Brunsmeier aus dem Bundesvorstand vertritt den BUND in der Atommüll-Kommission. Auf der BDV bilanzierte er Erfolge, aber auch Mängel der bisherigen Arbeit der Kommission.

In der Pressemitteilung heißt es dazu: „Die BUND-Delegierten bestätigten zudem nach intensiver Debatte mit großer Mehrheit die Mitarbeit des Verbandes in der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“. In dem Beschluss fordern die Delegierten auch die Verankerung des Atomausstieges im Grundgesetz sowie eine Erweiterung des Auftrags der Kommission.

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Wiedergewählt zum Sprecher des Bundes-Arbeitskreis Atom und Strahlenschutz: Edo Günther, BUND Schweinfurt.

Sie müsse unter anderem die Sicherheitsrisiken bei der Zwischenlagerung von Atommüll neu überprüfen. Um die Öffentlichkeit ausreichend beteiligen zu können, müsse die Kommission außerdem ihre Arbeit bis Ende 2016 fortsetzen.

Über die letzte Sitzung der Atommüllkommission berichtet der BUND auf seiner Seite hier. Die Sitzung musste abgebrochen werden, nachdem die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben war.  Die AG unter dem Vorsitz von Jörg Sommer (Deutsche Umwelt-Stiftung) und Gerd Jäger (RWE) zu den EVU-Klagen hatte einen Bericht vorgelegt, den der BUND scharf kritisiert und ablehnt. Aus der BUND-Seite heißt es dazu: „Beschlussvorlage zum Umgang mit den Klagen der AKW-Betreiber: Die Ad-hoc-AG „EVU-Klagen“ der Atommüll-Kommission legte einen Beschlussvorschlag zum Umgang mit der Tatsache vor, dass die AKW-Betreiber gegen Bestimmungen des StandAG klagen, aber dennoch in der Kommission mitarbeiten. Dieser Vorschlag wurde vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) und dem BUND scharf kritisiert, weil hier sehr einseitig Verständnis für die Sichtweise der AKW-Betreiber geäußert wird.

Außerdem hat der Text nichts mit der Realität zu tun. Zwar haben die AKW-Betreiber einige Klagen die sich gegen das StandAG richten, ruhend gestellt, aber gleichzeitig attackieren sie in dem neu vorgelegten Rechtsgutachten grundsätzlich das StandAG. Auf Antrag von Klaus Brunsmeier (BUND) wurde festgestellt, dass die Kommission nicht mehr beschlussfähig war. Damit gab es keine Abstimmung über die Vorlage.“

Atommüll-Kosten: Die Anwälte der Konzerne schlagen los

anwälte_konzerne_2Freshfields Bruckhaus Deringer. Anwälte im großen Stil, im großen Geschäft und natürlich weltweit am Start. Nicht nur der DFB ist in seinem Korruptions-Skandal Kunde. Auch die Atomkonzerne E.on und RWE bedienen sich dieser Kanzlei, um jetzt eines per Kampfschrift klar zu machen: Nicht allein die Konzerne sind für den Atommüll und die Kosten verantwortlich, sondern unter allen Umständen auch der Staat – genauer: der Bürger als Steuerzahler.

Seit längerer Zeit stricken die Konzerne an einem Modell, mit dem sie ihre Kostenverantwortung nach 40 Jahren gewinnbringender Geschäfte nun deutlich reduzieren wollen. Erst seien sie ja in die Atomenergie gezwungen worden. Und gerade, als sie diese so richtig lieb gewonnen hatten, mussten sie sie einfach mal hopplahopp wieder beenden. Warum: Weil der böse Staat das den armen Konzernen so antat.

Natürlich klingt das bei den Anwälten der Konzerne viel gepflegter: „Vom politischen Druck zum Kernenergieeinstieg 1960 bis zum Kernenergieausstieg 2011: Staatliche Übernahme und Überwälzung von Verantwortung“, heißt es denn in einem Kapitel der immerhin 144 Seiten starken Kampfschrift. Diese haben die Atomunternehmen E.on und RWE nun zu Beginn der Sitzungen der neuen Atom-Kommission zu den Entsorgungs-Rückstellungen den Akteuren auf den Tisch gelegt.

Milliarden-Gewinne, die die Konzerne eingefahren haben, ihren Aktionären in hohen Dividenden-Zahlungen übereignet haben und sowas, ist nicht das Thema. Thema aber ist, dass nun doch bitte die Einlage der Atommüll-Rückstellungen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds so gar nicht in Frage kommt, weil das irgendwie rechtlich so eine ganz, fast möchte man sagen unsittliche, Sache sei.

Klar ist: Wie genau sie es am Ende ausgestalten werden, bleibt abzuwarten. Aber in jedem Fall werden die Konzerne nach der Arbeit der Atom-Kommission wirtschaftlich bzw. finanziell besser dastehen als vorher. Am Ende wird in mehr oder weniger geschickten Formulierungen ein „hart erkämpfter, aber ausgewogener“ Konsens herauskommen, der die SteuerzahlerInnen hunderte von Millionen oder eher einige Milliarden Euro kosten wird. Und die Konzernchefs stoßen dann mit ihren Anwälten bestimmt mit einem Apfelsaft an.

Die Studie der Kanzlei steht hier zum download bereit (PDF).

Atommüll-Kosten und die Konzerne: Anhörung zum Nachhaftungsgesetzentwurf

Am kommenden Montag wird der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum „Nachhaftungsgesetz“ durchführen. Mit dem Gesetz sollen die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Band-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. So wichtig das Gesetz ist, es kommt viel zu spät und längst hätte ein öffentlich-rechtlicher Fonds eingerichtet werden müssen, der die Finanzmittel für die Atommülllagerung sichert. Es bleibt die große Sorge, dass die Atomkonzerne die wachsenden Kosten für die Atommülllagerung am Ende nicht bezahlen werden.

Eingeladene Sachverständige zur Anhörung:
Zur Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung Drs. 18/6615 informiert der Bundestag hier online.
  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser,Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm,Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Über die Kosten der Atommüllentsorgung insgesamt hatte Zdebel bereits hier weiter berichtet: Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung

 

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