Kommission will generelles Exportverbot für Atommüll

Finale_SaleLange hat die Atommüll-Kommission die Initiative des BUND debattiert, nun ist es beschlossen. Hochradioaktive Brennelemente auch aus Forschungs- und Versuchsreaktoren sollen generell künftig nicht mehr ins Ausland exportiert werden. Allerdings sollen Proliferationsaspekte und Aspekte der Spitzenforschung vom Gesetzgeber bei der Umsetzung berücksichtigt werden. Der Beschluss ist zwar rechtlich nicht bindend; allerdings waren das Bundesumweltministerium und andere in die Debatte derart einbezogen, dass eine Nicht-Umsetzung auf gesetzlichem Weg nicht gerade ein Ausdruck von – sagen wir mal – Wertschätzung gegenüber der Kommission wäre.

Dem Beschluss zum Exportverbot widersprach der Wirtschaftsminister Duin aus NRW in Abwesenheit mit einem Brief an die Kommissions-Vorsitzenden, der der Kommission zur Kenntnis gebracht wurde. Dabei bezog er sich ausdrücklich auf die Exportverbotsregelung im Zusammenhang mit den 152 Castor-Behältern in Jülich, für die der staatliche Betreiber einen Export in die USA als eine von drei Varianten zur Räumung des dortigen Atommülllagers plant. Zunächst betonte der Minister in seinem Brief, dass er es nicht als Aufgabe der Kommission ansehe, sich zu dem Thema Atommüll-Exporte überhaupt zu äußern. Mit Blick auf die Castor-Behälter heißt es dann, dass dem Minister keine Erkenntnisse vorlägen, dass sich die Frage der Verbringung der AVR-Brennelemente aus Jülich in die USA „alsbald nicht mehr stellt“, wie es in der Begründung zum Kommissions-Beschluss heißt. Die Option, so Duin, werde vom Betreiber weiterhin verfolgt.

Augenmerk lag auch auf dem Forschungsreaktor Garching, der immer noch mit hochangereichertem Uran betrieben wird und neben Materialforschung auch für die Herstellung von Medzinprodukten genutzt wird. Ein Export der Brennelemente ist derzeit nicht vorgesehen, aber die Betreiber wollen sich die Option für einen Export wohl nicht verschließen lassen. Notwendig wäre der aber nicht, da eine „direkte Endlagerung“ dieser Brennelemente durchaus möglich wäre.

Ebenso geht es um Atommüll aus dem Forschungsreaktor in Berlin. Bis 2016 werden die dortigen Brennelemente vertraglich geregelt in die USA transportiert (über Nordenham in die Savannah River Site, USA). Für die Zeit bis 2019, dann soll der BER endgültig stillgelegt werden, gibt es derzeit keine Verträge mit den USA, werden aber angestrebt. Zwingend wäre dieser Export aber ebenfalls nicht.

Mit 18:5 und einer Enthaltung stimmte die Kommission mehrheitlich für den folgenden Beschlussvorschlag: „Die Kommission 1. spricht sich für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus; 2. fordert die Bundesregierung auf, eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten, die zwingenden Gesichtspunkten der Non-Proliferation und der Ermöglichung von Spitzenforschung (insbesondere FRM II) Rechnung trägt.“

In der PM der Kommission heißt es: „Die Endlager-Kommission sprach sich zudem für die gesetzliche Einführung eines generellen Exportverbots für hoch radioaktive Abfälle aus. Mit klarer Mehrheit forderte sie die Bundesregierung auf, „eine Neuregelung zu einem Exportverbot auch für bestrahlte Brennelemente aus Forschungsreaktoren zu erarbeiten“. Dabei müsse die Neuregelung dem Verbot der Weitergabe von kernwaffenfähigem Material Rechnung tragen und Spitzenforschung weiter ermöglichen, forderte die Kommission. Ihre Empfehlung fußt auf einem Bericht der Bundesregierung, der keinen Bedarf für Exporte hoch radioaktiver Abfallstoffe sieht.“

 

Fehlstart: Atommüll-Kommission und die regionale Öffentlichkeit – Anmeldefrist abgelaufen

Während die Atommüll-Kommission gerade die Grenzen ihrer Möglichkeiten erreicht, bahnt sich die nächste Krise an. Im Rahmen der geplanten Öffentlichkeitsbeteiligung sollen auch die Regionen mit Atommüll einbezogen werden und in Workshop-Reihen zu ihren Vorstellungen für die Endlagersuche gehört und an dem späteren Bericht der Kommission beteiligt werden. Gestern lief mit einer Frist von real nicht einmal einer Woche (!) seit Eingang des Einladungsschreibens an die Landräte die Anmeldefrist für die Teilnahme an den Regional-Workshops aus.

UPDATE 17/9: Die Kommission selbst wird noch in dieser Woche eine Einladung an die Landräte schicken, in der eine veränderte Anmeldefrist enthalten sein wird.

Nun sorgt das Einladungsschreiben von Prognos, dem beauftragten Dienstleister für die Workshop-Reihe mit den Regionen, für Wirbel. Nicht, weil es sich lediglich an die Landräte richtet und ihnen eher nebenbei auch nahelegt, evt. Vertreter von Bürgerinitiativen anzusprechen. Der Clou ist: Der Brief ist mit Datum 7. September versehen, hat die Landräte teilweise erst am 9. September erreicht und war mit einer Anmeldefrist für den (gestrigen) 15. September versehen! Kein Wunder, wenn da welche von „Beteiligungssimulation“ sprechen, z.B. die BI Lüchow Dannenberg (siehe unten und auch hier Atomstaat und eine Kommission: Atommüll, die Demokratie und Politik).

Dass die Kommission angesichts der ohnehin schon bestehenden Aufgabenfülle auch zeitlich mit dem Rücken zur Wand steht, hat sich in den letzten Wochen rumgesprochen. Das hat – wie beschrieben – jetzt schon katastrophale Folgen für die mit großer Bedeutung vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung – in diesem Fall die Beteiligung der Regionen: Wie  es in dem nur auf wenige Tage begrenzten Zeitraum für die Anmeldung möglich sein soll, eine vernünftige und ernsthafte Beteiligung vor Ort zu klären, kann vermutlich nicht mal Prognos selbst erklären.

Dieses „Einladungs-Desaster“ ist nur ein Hinweis, dass unter dem enormen Zeitdruck, unter dem die Atommüll-Kommission steht, die Öffentlichkeitsbeteiligung in die Enge getrieben wird. Erst am Montag wurde halbwegs offiziell klar, dass die Folgen aus dem von der Bundesregierung jüngst beschlossenen „Nationalen Entsorgungsprogramm“ die ohnehin vorhandenen „Engpässe“ noch um ein Vielfaches vertiefen. Immer wahrscheinlicher wird, dass der Bundestag sich erneut mit dem Thema befassen muss und das StandAG mindestens an einem Punkt ändern muss: Um eine Laufzeitverlängerung über den Juni 2016 hinaus zu ermöglichen.

Ein Pulverfass, um es vorsichtig zu sagen! Und ein deutlicher Beleg dafür, dass man auf die massiven Kritiken aus den Reihen der Anti-Atom-Verbände hätte hören sollen, als sie auf die Strickfehler und Beschränkungen in der Entstehungsphase des Gesetzes und der Kommission hinwiesen.

Es scheint langsam Zeit, dass die Kommission sich selbst ernst nimmt und Beteuerungen zur eigenen Praxis erhebt: Man muss in solchen Verfahren „inne halten“ können, wenn es nötig ist einen „Rücksprung machen“ können und einen neuen Weg für das Ziel verabreden! Das sollte nun langsam auch geschehen!

Was Prognos im Auftrag der Kommission vor hat:

Als Öffentlichkeit will die Kommission alle Regionen beteiligen, die derzeit von der Lagerung radioaktiver Abfälle betroffen sind. In dem Schreiben von Prognos heißt es u.a.: „Um einen transparenten Suchprozess zu gewährleisten, ist es Anliegen und Aufgabe der Kommission, die Öffentlichkeit an den Inhalten des Berichts zu beteiligen. Als regionale Öffentlichkeit will die Kommission alle Regionen beteiligen, die derzeit von der Lagerung radioaktiver Abfälle betroffen sind. Das erklärt Einladungen an die Zwischenlagerregionen.“ Doch nicht nur die sind  angesprochen: „Aber die Kommission will auch potentielle Standortregionen beteiligen. Sie kann mit Blick auf die sogenannte weiße Landkarte hier offenkundig niemanden direkt ansprechen. Aber sie will sich offen zeigen für solche Regionen, die das für sich nicht ausschließen und sich deshalb an der Diskussion des Auswahlverfahrens beteiligen wollen. Deshalb ergeht diese Einladung an alle Landkreise in Deutschland, damit sie ihr Beteiligungsinteresse überprüfen. Wir hoffen auf breites Interesse an der Ausgestaltung des Standortauswahlverfahrens und setzen dabei bereits jetzt auf regionales Engagement.“

Konkret zur Auswahl der möglichen TeilnehmerInnen schreibt Prognos dann: „Im Namen der Kommission laden wir Sie herzlich dazu ein, an den drei Workshops selbst teilzunehmen und 2 weitere Teilnehmer aus Ihrem Landkreis zu entsenden. Das können zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis- und Kommunalpolitik oder -verwaltung sein. Sehr gerne begrüßen wir auch Bürgerinnen und Bürger aus Ihrem Landkreis, die sich für das Thema interessieren oder, zum Beispiel im Rahmen von Bürgerinitiativen, besonders engagieren.“

Für die BI Lüchow Dannenberg – die schon länger von einer „Beteiligungssimulation“ spricht, schreibt Wolfgang Ehmke heute in einer Pressemitteilung: „Diese Einladung richtet sich gleich doppelt an den Landkreis Lüchow-Dannenberg. Einmal, so schreibt die Berliner Prognos AG, die mit der Vorbereitung befasst ist, seien die Regionen gebeten, die derzeit von der Lagerung radioaktiver Abfälle betroffen sind, an den Workshops teilzunehmen. In Gorleben gibt es das Brennelementzwischenlager, dort lagern bisher 113 Castoren. In unmittelbarer Nähe befindet sich das sogenannte Erkundungsbergwerk.“ Und zum zweiten gibt es den Salzstock in Gorleben, der als bundesweit einziger Standort für ein „Endlager“ namentlich auf der vermeintlich weißen Landkarte genannt wird.

Die Themen der Workshop-Reihe kritisiert Ehmke so: „Thematisiert werden soll auch ein „heißes Eisen“ – das Geld! „Welche Chance hat eine finanzielle Kompensation jenseits des Makels der Bestechlichkeit“, darüber soll geredet werden. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke:“Mit Geld als Schmiermittel für Akzeptanz sollen potentielle Standorte gelockt werden. Wir sind gespannt, wie die bundesweite Resonanz ausfällt und wie der Lüchow-Dannenberger Landrat Jürgen Schulz auf diese Einladung reagiert.““

DOKUMENTATION: Prognos AG Goethestraße 85 Berlin – Berlin, 7. September 2015

Einladung zur Beteiligung an der Standortsuche für die Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe

<Anrede>,

die ab 2016 beginnende Suche nach einem Standort für die Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Dies ist nicht
allein Sache der Bundesregierung sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, bei der
die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter in besonderer Weise gefragt sind.
Die von Bundesrat und Bundestag einberufene Kommission zur Lagerung hoch
radioaktiver Abfallstoffe erarbeitet derzeit einen Bericht zur Vorgehensweise der
anstehenden Standortsuche und -auswahl. Mitte 2016 wird der Bericht an Bundesrat,
Bundestag und Bundesregierung übergeben. Die Suche nach einem bestmöglich
geeigneten Standort wird das gesamte Bundesgebiet, ohne Vorfestlegung, umfassen. Für
die Kriterien und das Vorgehen der Standortsuche stellt die Kommission mit ihrem Bericht
die Weichen.

Um einen transparenten Suchprozess zu gewährleisten, ist es Anliegen und Aufgabe der
Kommission, die Öffentlichkeit an den Inhalten des Berichts zu beteiligen. Als regionale
Öffentlichkeit will die Kommission alle Regionen beteiligen, die derzeit von der Lagerung
radioaktiver Abfälle betoffen sind. Das erklärt Einladungen an die Zwischenlagerregionen.
Aber die Kommission will auch potentielle Standortregionen beteiligen. Sie kann mit Blick
auf die sogenannte weiße Landkarte hier offenkundig niemanden direkt ansprechen. Aber
sie will sich offen zeigen für solche Regionen, die das für sich nicht ausschließen und sich
deshalb an der Diskussion des Auswahlverfahrens beteiligen wollen. Deshalb ergeht
diese Einladung an alle Landkreise in Deutschland, damit sie ihr Beteiligungsinteresse
überprüfen. Wir hoffen auf breites Interesse an der Ausgestaltung des Standortauswahlverfahrens und setzen dabei bereits jetzt auf regionales Engagement.

Prognos wurde beauftragt, hierzu eine Workshop-Reihe an insgesamt drei Veranstaltungstagen durchzuführen. Der Deutsche Landkreistag unterstützt die
Workshop-Reihe.

Im Namen der Kommission laden wir Sie herzlich dazu ein, an den drei Workshops selbst
teilzunehmen und 2 weitere Teilnehmer aus Ihrem Landkreis zu entsenden. Das können
zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis- und Kommunalpolitik
oder -verwaltung sein. Sehr gerne begrüßen wir auch Bürgerinnen und Bürger aus Ihrem
Landkreis, die sich für das Thema interessieren oder, zum Beispiel im Rahmen von
Bürgerinitiativen, besonders engagieren.

Die Workshop-Ergebnisse werden von der Kommission in ihren Bericht aufgenommen.
Um dies sicher zu stellen, nehmen Mitglieder der Kommission, wie beispielsweise Frau
Sylvia Kotting-Uhl, MdB, als Botschafterinnen und Botschafter an den Workshops teil. Sie
werden selbstverständlich auch die bisherigen Überlegungen der Kommission einbringen.
Wir bitten an dieser Stelle bereits darum, im Interesse der Ergebnisfindung kontinuierlich
an allen drei Workshops teilzunehmen.

Die drei Workshops werden sich inhaltlich mit unterschiedlichen Fragestellungen
beschäftigen:

Workshop I: Wie soll die kommunale Mitwirkung am Suchprozess gestaltet
werden?
Mögliche Teilfragen:
 Bedarf es eines Endlagers und welche Alternativen wurden geprüft?
 Welche Überlegungen führten zum Katalog der Auswahlkriterien
und was heißt bestmöglicher Standort?
 Welche Kriterien lassen sich von uns beeinflussen, was sind
Abwägungskriterien?

Workshop I
Montag, 12.10.2015
Neue Mälzerei
Friedenstraße 91
10249 Berlin

Workshop II
Freitag, 20.11.2015
Haus Zwingli
Rudolfstraße 14
10245 Berlin

Workshop III
Freitag, 15.01.2015
Der Ort für den letzten Workshop wird in der ersten Sitzung gemeinsam mit den Teilnehmenden bestimmt

Workshop II: Welche Formen und Formate der Bürgerbeteiligung sind aus kommunaler Perspektive sinnvoll?

Mögliche Teilfragen:
 Welchen Raum eröffnet das Beteiligungsverfahren?
 Haben wir ein Vetorecht?
 Gibt es eine Chance auf Kompensation jenseits des Makels der
Bestechlichkeit (Konzept der Regionalentwicklung nach AKEnd)?

Workshop III: Ist das Leitbild der Kommission geeignet, die Grundlagen für einen
gesellschaftlichen Konsens zu untermauern?

Mögliche Teilfragen:
 Wie wurden die Konflikte in der Vergangenheit (nicht) angegangen?
 Welche Fragen aus den ersten beiden Workshops sind zu
vertiefen?

Zur Vorbereitung werden wir Ihnen weitere Informationen zukommen lassen, ebenso ein
detailliertes Programm sowie organisatorische Hinweise.

Für An- und Abreise zu den Workshops stellt die Kommission ein Veranstaltungsticket der
Deutschen Bahn zur Verfügung. Die Kosten für das Ticket in Höhe von 99,- € übernimmt
die Kommission.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie aus Ihrem Landkreis Teilnehmende gewinnen
können. Wir bitten Sie, sich und die anderen Teilnehmer bis zum 15.09.2015 verbindlich
bei uns anzumelden. Gerne können Sie dazu das Anmeldeformular verwenden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, beantwortet Ihnen diese Frau xxxxxxxxxx sehr
gerne. Sie ist unter der Telefonnummer 030 52 00 59 xxxx zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Prognos AG
Principal Planung & Dialog

Atommüll-Kommission: Aufgaben wachsen – Druck steigt

Nicht nur die Frage, wie mit dem leicht- und mittelradioaktivem Atommüll aus der ASSE und aus der Urananreicherung in Gronau umzugehen ist, sondern auch das geplante Eingangslager für 500 Castor-Behälter müssen als Konsequenz des von der Bundesregierung vorgelegten „Nationalen Entsorgungsprogramms“ jetzt Eingang in die Arbeit der Atommüll-Kommission finden. Das mahnt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel in einem Brief an die „Kommission für hoch radioaktive Abfälle“ vor der kommenden Sitzung nächsten Montag an. Zdebel ist als Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE Mitglied dieser Kommission.

Die Bundesregierung hat auf Anforderung einer EU-Richtlinie ein so genanntes „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschlossen. Darin wird beschrieben, wie die Bundesregierung sich den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen vorstellt. Der Bericht ist von der Bundesregierung allerdings unter den Vorbehalt einer Befassung durch die Atommüll-Kommission gestellt.

„Das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung setzt die Atommüll-Kommission jetzt unter enormen Druck, denn es ist nur noch wenig Zeit, um solide auf die neuen Vorschläge zu reagieren. Allerdings fallen diese graviereden Probleme nicht vom Himmel. Schon bei der Erarbeitung des Standortauswahlgesetzes, das die Grundlage für die Kommissions-Arbeit ist, hatten wir gewarnt, dass man die Probleme bei den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen nicht ausklammern oder zur Nebensache erklären könne und dass es einfach mehr Zeit brauche, um gute Ergebnisse erreichen zu können“, stellt Hubertus Zdebel mit Blick auf das NaPro fest.

„Jetzt wird immer deutlicher, dass die vielen „Geburtsfehler“ des Standortauswahlgesetzes als auch der Widerstand in der Kommission, die jetzt von der Bundesregierung aufgeworfenen Themen frühzeitig in die Planung zu nehmen, dazu führen, dass der Kommission die Zeit wegläuft. Ende Juni 2016 endet die Laufzeit der Kommission nach dem derzeitigen Gesetz.

Schon ohne die im NaPro gestellten neuen Aufgaben für die Kommission droht die vorgesehene und zu einem der Kernbereiche gehördende Öffentlichkeitsbeteiligung am Bericht der Kommission unter die Räder zu kommen.“

Eine der wichtigen Entscheidungen, die die Bundesregierung im NaPro getroffen hat, und die nun von der ATommüll-Kommission neu als Arbeitsauftrag zu behandeln ist, ist die Frage, wo und wie die leicht- und mittelradioaktiven Abfälle aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung in Gronau künftig endgelagert werden könnten. Die Bundesregierung schlägt eine Prüfung vor, diese Abfälle künftig gemeinsam in dem zu findenden Lager für radioaktive Abfälle einzulagern.

Große Bedeutung für die Suche nach einem Atommülllager für hochradioaktive Abfälle dürfte dem im Nationalen Entsorgungsprogramm (NaPro) mit einem Fassungsvermögen von bis zu 500 Castor-Behältern vorgesehene „Eingangslager“ zukommen, so Zdebel weiter. Diese Lager soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung frühzeitig am Standort des zu findenden „Endlagers“ errichtet werden.

Die Einrichtung eines derartig großen Lagers, so der Abgeordnete, wird maßgeblichen Einfluß bei der Suche nach einem „Endlager“ und der Akzeptanz in der Bevölkerung haben, da eine oberirdische Lagerung vermutlich über Jahrzehnte in diesem Eingangslager stattfinden wird. In dem Brief fordert der Abgeordnete eine umfassende Auswertung des NaPro durch die Kommission, um die dort enthaltenen Themen in der Kommissionsarbeit aufzunehmen.

Atommüll: Kommissions-AG empfiehlt Export-Verbot – BMU legt Bericht vor

ZumAusgangGehen(Update mit dem Bericht des BMUB zum Umgang mit hochradioaktiven Brennelementen auf Forschungs- und Prototyp-Anlagen) Die Arbeitsgruppe 2 der Atommüll-Kommission hat sich heute unter der Leitung von  Hubert Steinkemper für ein Export-Verbot von hochradioaktivem Atommüll aus Forschungsreaktoren und Demonstrations-Anlagen ausgesprochen und wird sich auf der nächsten Sitzung der Gesamt-Kommission für einen entsprechenden Beschluss einsetzen. Das angestrebte Export-Verbot geht auf eine Initiative des BUND in der Kommission zurück. Im Zentrum stehen Pläne, 152 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich in die USA abzuschieben. Zuvor hatte das Bundesumweltministerium über den derzeitigen und geplanten Status der entsprechenden Forschungsreaktoren und Demonstrations- bzw. Prototyp-Anlagen berichtet.

  • Zu einer Diskussion über die Typisierung der Forschungsreaktoren und der Versuchsanlagen wie dem AVR ist es in der AG2 nicht gekommen. Das ist unter dem Gesichtspunkt, dass alle Anlagen unter ein Export-Verbot fallen sollen, nicht verwunderlich. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Export-Verbot vor allem deshalb zum Thema wurde, weil die Bundesregierung den zu kommerziellen Zwecken errichteten AVR Jülich mit Blick auf den beabsichtigten US-Export zum Forschungsreaktor kurzerhand umdefiniert hat. Bislang sortierte z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz den AVR als kommerziellen Reaktor ein. Typischerweise sind Forschungsreaktoren vor allem auf die Neutronen-Erzeugung ausgerichtet und haben mit Stromerzeugung nichts zu tun. Siehe auch: Atommüll-Alarm: Rechtswidrige Atommüllexporte aus Jülich in die USA – Kritik wächst
  • Hochradioaktiver Atommüll aus Berlin per LKW und Schiff in die USA

In der Kommission berichtet Peter Hart vom BMUB über den Stand der Dinge zu diesem Thema. Demnach wäre für den Forschungsreaktor in Berlin, der 2019 stillgelegt wird, noch ein Export von hochradioaktivem Atommüll bis 2017 in die USA vorgesehen. Dafür gäbe es entsprechende Verträge. Für den Zeitraum von 2017 bis 2019 bestehen derartige Verträge mit den USA nicht. Sie werden aber vom Betreiber angestrebt, so Hart. Eine Einlagerung wäre – sollten die USA den Vertrag nicht verlängern – für das Zwischenlager in Ahaus vorgesehen.

Auch zu dem Forschungsreaktor TIGRA in Mainz, dem Reaktor in Graching sowie den Brennelementen aus Rossendorf etc. macht der Bericht des BMUB weitere Angaben über den derzeitgen Verbleib der radioaktiven Abfälle und die künftigen Planungen.

Ebenso berichtet das BMUB in der Vorlage über den Verbleib der Brennelemente aus bereits stillgelegten Anlagen im Bereich Forschung, Demonstration und Prototypen.

Der Bericht ist hier als PDF veröffentlicht. Außerdem wird er auf der Seite der Atommüll-Kommission zu finden sein.

Atommüll-Konzerne auf der Flucht – Haftungsandrohung im Entwurf

Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?
Wer zahlt für den Atommüll? Konzerne oder BürgerInnen?

Die Atomkonzerne E.on und Company versuchen sich vor der Verantwortung für die Kosten des atomaren Wahnsinns zu drücken. E.on bereitet mit einer Abspaltung des maroden Geschäftsbereichs Kohle und Atom eine Art Bad Bank vor. Ziel: Die Haftung für die Atommüllkosten sollen auf diese Abspaltung begrenzt werden. Geht dieser Bereich Pleite, soll das nicht mehr auf den Mutterkonzern durchschlagen können. Die Probleme sind lange bekannt, endlich aber hat auch im Wirtschaftsministerium die Erkenntnis Eingang gefunden: Das kann für die Steuerzahler so richtig teuer werden. Per Gesetz will Wirtschaftsminister Gabriel jetzt in aller Eile die Konzernhaftung neu regeln. Der Entwurf dazu liegt seit gestern vor und steht hier zum download (PDF). Das Gesetz soll noch im September in den Bundestag eingebracht werden.

Eine weitere Maßnahme zur Sicherung der so genannten Rückstellungen der Atomkonzerne soll außerdem folgen. Bislang haben die Unternehmen rund 38 Mrd. Euro zurückgestellt. Daraus sollen Stilllegung und Abriss der Atomanlagen und die Lagerung des Atommülls bezahlt werden. Bislang konnten die Konzerne mit diesem Geld uneingeschränkt arbeiten und ihre Geschäfte finanzieren. Seit Jahrzehnten eine skandalöse Regelung.

Nun sind die Konzerne schwer in der Krise. Ergebnis von erheblichen Fehlspekulationen seit Anfang der 2000er Jahre. Viele Einkäufe von Geschäftsanteilen und Kraftwerken in Europa haben sich zu Verlusten entwickelt. Diese mit der erhofften Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke wieder aufzufangen, wurde durch Fukushima und die Kehrtwende der schwarz-gelben Bundesregierung 2011 zunichte gemacht. Und die Energiewende sorgt inzwischen dafür, dass die Konzerne mit ihrem veralteten und klimaschädlichen Kraftwerkspark kaum noch Geld verdienen können.

Klar ist also: Es braucht ganz schnell eine Sicherung der Entsorgungs-Rücklagen. Seit vielen Jahren bietet sich dafür die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds an, in dem diese Gelder den Konzernen abgenommen und gesichert werden. Vorschläge, wie das gehen soll, liegen längst in den Schubladen des Wirtschaftsministeriums. Nicht nur Gutachter haben dazu viel aufgeschrieben. In einem Papier aus der Führungsetage wurde bereits dargelegt: Die Rückstellungen für den Abriss der Atomanlagen könnten bei den Betreibern bleiben, weil diese Schritt für Schritt beim Rückbau benötigt werden (und die angeschlagenen Bilanzen schonen). Alles was mit Atommülllagerung zu tun hat, kommt aber in einen Fonds. Schon das ist eine Kompromissvariante, die den Unternehmen hilft, die aber dennoch eine Sicherung unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle ermöglicht.

Doch die Konzerne pokern. Sie wollen erreichen, dass sie aus der Verantwortung für das enorme Kostenrisiko bei der Atommülllagerung entlassen werden. Eine Einmalzahlung aus den Rückstellungen wollen sie leisten. Auch sind sie dem Vernehmen nach bereit, dafür die Klagen gegen den Atomausstieg zu verrechnen – und dann zurückzuziehen. Damit wollen sie erreichen, dass statt der jetzt rechnerisch vorhandenen 38 Mrd. minus die erhofften Entschädigungen aus den Klagen, nur ein Betrag um die 20-25 Mrd. Euro eingezahlt werden müsste. Bedingung: Danach ist Schluss mit Verantwortung, weitere Kosten werden den Unternehmen dann nicht mehr in Rechnung gestellt. Das wäre ein Bombengeschäft für die Konzerne – zum massiven Schaden der SteuerzahlerInnen.

Vor diesem Hintergrund ist die jetzt vorgelegte Haftungsneuregelung zunächst einmal vor allem eins: Eine Absicherung, dass die Bundesregierung überhaupt in der Lage ist, Verhandlungen mit den Konzernen zu führen. Eine Absicherung, die aber auch gleich Feuer bekommen wird. Denn E.on hat bereits erklärt, dass sie das ganze für verfassungswidrig hält und beklagen wird.

Statt jetzt die Entscheidung für einen Fonds zu fällen, will Gabriel eine Expertenkommission einrichten, die beraten soll, wie eine Lösung aussehen soll. Klingt erstmal gut, öffnet aber eben die Tür vor allem dafür, dass die Bundesregierung den Stimmen ein Forum liefert, die für Rücksicht auf die Konzerne plädieren und von einer „gemeinsamen Verantwortung“ von Staat und Wirtschaft lamentieren werden, – mit dem Ziel, den Konzernen einen Schuldenschnitt zu verabreichen.

Ein Jürgen Trittin, der in seiner Amtszeit als Bundesumweltminister dieses schon damals relevante Problem schlicht in die Schublade verschob, ist als Kommissionsleiter im Gespräch. Eine gute Nominierung vor allem um die Grünen einzubinden, einen „faulen Kompromiss mit Augenmaß“ zum Vorteil der Konzerne zu finden – natürlich nach heftigen Auseinandersetzungen und dem Hinweis, dass man Pleite-Konzernen nicht in die Tasche greifen kann.

×