Grünbuch: Atommülllager ASSE II – Die Herausforderung Rückholung und immense Kosten

Eine der weltweit gewaltigsten technischen Herausforderungen wird derzeit in der Nähe von Wolfenbüttel betrieben: Der Salzstock ASSE droht einzustürzen und mit Wasser voll zu laufen. Das Problem: Dort lagern über 120.000 Fässer mit leicht- und mittelradioaktivem Abfall sowie möglicherweise auch höher belasteter Atommüll, der jetzt dort rausgeholt werden muss. Derzeit erwarten die Behörden Kosten von etwa fünf Mrd. Euro für das Projekt „ASSE Rückholung“. Doch das kann leicht viel teurer werden.Im Grünbuch zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 legt das Bundesumweltministerium seinen Status-Bericht vor und erläutert die geplanten Maßnahmen und Kosten. Nach dem entsprechenden Auszug zum Atommülllager folgt hier also der ASSE-Teil aus dem Grünbuch. Es folgen die Berichte zum Schacht Konrad und zu Gorleben bzw. der Standortsuche für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle.

Trotz vieler Warnungen hatte die Bundesrepublik in dem maroden Salzberg unterhalb der ASSE in den späten 60er Jahren des letzten Jahrhundert mit der „Erforschung“ der vermeintlichen Endlagerung von Atommüll begonnen. Doch was unter dem Titel „Forschung“ stattfand, war in Wirklichkeit der illegale Versuch zur Beseitigung großer Mengen radioaktiven Abfälle, die beim Betrieb der Atomkraftwerke anfielen.

Bereits seit 1965 wird die ASSE II als Forschungsbergwerk betrieben, zwischen 1967 und 1978 erfolgte die Endlagerung radioaktiver Abfälle als „großtechnischer Versuch“. Seit 1995 schließlich versuchte der damalige Betrieber, die Gesellschaft für Strahlenforschung mbH (GSF) (nach mehreren Namenswechseln dann Helmholtz Zentrum München (HMGU)) die Schließung der Atommüll-Anlage. Dabei waren die Probleme hinsichtlich der Standsicherheit des Salzstocks als auch der Wasserzutritte bekannt. Doch erst als Medien darüber ausführlich berichtete, reagierten Landes- und Bundesbehörden. Schließlich wurde Anfang 2009 die ASSE II dem Atomrecht unterstellt (bislang wurde sie lediglich nach Bergrecht betrieben) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernahm.

Im niedersächsischen Landtag waren das Atommülllager ASSE II Thema eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der zahlreiche Beweise für ein unverantwortliches Zusammenspiel von Behörden, Wissenschaftler und Politik zu tage brachte.

Da bis heute ein Langzeitsicherheitsnachweis für den Fall einer Havarie des Bergwerks mit den eingelagerten Abfällen und technischen Maßnahmen nicht erbracht werden konnte, laufen seitdem die Vorbereitungen zur Bergung des Atommülls. Mit dem LEX ASSE (2013) sind dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden. In einem Begleitprozeß werden die Maßnahmen zwischen VertreterInnen von Bund, Land und der Region diskutiert und geplant.(Homepage ASSE II Begleitgruppe)

Hierbei ist es immer wieder zu massiven Konflikten gekommen. Unter anderem gab es Vorwürfe, dass BfS würde an einer Bergung der Abfälle nicht zielgerichtet arbeiten. Außerdem gibt es aktuell Auseinandersetzungen das Vorgehen bzw. den Standort für ein erforderliches Zwischenlager, in dem die Abfälle bei einer erfolgreichen Bergung zunächst aufbewahrt werden.

Nach derzeitigen Plänen kann eine Bergung konkret erst Anfang der 2030er Jahre beginnen. Fraglich ist, wie lange der Salzstock stabil bleibt und die Wasserzutritte sich nicht deutlich erhöhen. Daher arbeitet das BfS auch an einer Stabilisierung des Salzstocks durch Verfüllung von Hohlräumen und plant Notfallmaßnahmen für den Fall, dass es zu erhöhten Wasserzutritten kommmt.

 

Der Bericht und die für 2016 geplanten Kosten bei der ASSE II sind im ASSE – 18(16)249_BMUB_Haushalt_Gruenbuch_2016

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Atommmüll und Öffentlichkeit: Zdebel fragt nach konsensorientierem Stilllegungs-Dialog in Geeesthacht

Mit einer Kleinen Anfrage will der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel von der Bundesregierung wissen, wie sie den „konsensorientierten Dialog“ zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht – östlich von Hamburg bewertet. Außerdem erkundigt sich der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, wie die Bundesregierung die wachsenden Beschwerden von BürgerInnen und Initiativen bewertet, zu wenig und mangelhafte Informationen bei den laufenden Stilllegungsverfahren der Atomanlagen zu bekommen. Während diese Beschwerden an vielen Standorten zunehmen, läuft der konsensorientierte Dialog zwischen einer aus BürgerInnen und Initiativen bestehenden Begleitgruppe und dem Betreiber HZG seit nunmehr drei Jahren offenbar konstruktiv. Beide Seiten haben ihr jeweiliges Selbstverständnis im Prozess definiert und „Grundzüge der Zusammenarbeit“ vereinbart. Bundesweit gibt es wohl keinen vergleichbaren Beteiligungsprozess.

Hier die Kleine Anfrage, wie sich jetzt an die Bundesregierung gestellt wurde. Über die Antworten wird hier berichtet, wenn diese Vorliegen. Die Fragen sind hier als PDF.

 

Kleine Anfrage: Stilllegung von Atomanlagen: Bürgerbeteiligung und konsensorientierter Dialog beim Helmholtz-Zentrum Geesthacht, ehemals Atomforschungszentrum GKSS

Inzwischen wird von vielen gesellschaftlichen und staatlichen Akteuren aner­kannt, dass es für den weiteren Umgang mit den radioaktiven Abfällen aus der Atomenergienutzung einen gesellschaftlichen Konsens braucht. Allerdings müssen dafür die Rahmenbedingungen vorhanden sein oder geschaffen werden, um einen tatsächlichen Neustart der bisher gescheiterten Endlagersuche zu ermöglichen. Große Teile der Anti-Atom-Bewegung und der Bürgerinitiativen und diverse Umweltverbände haben massive Kritik am Standortauswahlgesetz und der Arbeit der in diesem Rahmen eingesetzten „Endlager“-Kommission geübt und entsprechend ihre Ablehnung einer Zusammenarbeit mit bzw. in der Kommission begründet. Sie haben gemeinsam mit dem Deutschen Naturschutzring (DNR) ihre Forderungen und Argumente für einen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Abfällen und einen entsprechenden gesellschaftlichen Prozess im März 2014 umfangreich vorgetragen und dokumentiert (www. dnr.de/aktuell/ dokumentation-tagung-atommuell.html).

Im Rahmen der derzeit anlaufenden Genehmigungsverfahren für die Stilllegung von Atomanlagen gibt es von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vielfach die Klage, dass seitens Behörden und Betreibern unzureichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, um Bürgerinnen und Bürger eine tatsächliche Bewertung der geplanten Rückbau- oder sonstiger Maßnahmen in diesem Zusammenhang zu ermöglichen. Dies ist Medienberichten im Zusam­menhang mit Stilllegungsverfahren an den Standorten in Obrigheim, Biblis, Brunsbüttel, Neckarwestheim, Isar/Ohu und anderenorts zu entnehmen.

Hinzu­ kommen wachsende Konflikte um neue Zwischenlager für leicht- und mittelra­dioaktive Abfälle sowie um die weitere Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den Standorten der Atomkraftwerke (AKW; siehe auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein zur Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager am AKW Brunsbüttel).

Offenkundig gibt es derzeit keine ausreichenden Verfahren, in denen zwischen Öffentlichkeit und (staatlichen oder privaten) Betreibern Dialog- und Beteili­ gungsprozesse stattfinden, die geeignet sind, einen vielfach beschworenen Neu­ start im Umgang mit (künftigen) radioaktiven Abfällen in den betroffenen Regionen bzw. Standorten von Atomanlagen mit Leben zu füllen. Ein gesellschaft­ licher Konsens im Umgang mit radioaktiven Abfällen ist vor dieser Kulisse nicht erreichbar.

Das ehemalige Atomforschungszentrum GKSS – heute Helmholtz-Zentrum Geesthacht (HZG) – hat zur Vorbereitung seiner Planungen für die Stilllegung der dortigen Atomanlagen im Oktober 2012 der Öffentlichkeit ein Angebot für einen „konsensorientierten Dialog“ gemacht.

Von Bedeutung ist die Bereitschaft des Betreibers, nicht nur unmittelbar Stillle­ gungsfragen zu behandeln, sondern einen umfassenderen Dialog auch z. B. über die rund um Geesthacht hohen Leukämieerkrankungen bei Kindern und Jugend­ lichen zu ermöglichen oder auch die Geschichte der ehemaligen Atomforschungsanlage GKSS in den Prozess einzubeziehen.

Inzwischen läuft dieser konsensorientierte Dialog seit fast drei Jahren. Im Rahmen dieses Prozesses ist inzwischen ein Antrag auf Rückbau gestellt und ein Scoping-Termin durchgeführt worden.

Auf der Homepage der Dialog-Seite des HZG wird berichtet: „Da es für den bundesweit einzigartigen konsensorientierten Dialogprozess bei der Stilllegung von Atomanlagen keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, haben HZG und Begleitgruppe in gemeinsamen und getrennten Sitzungen ,Grundzüge für die Zusammenarbeit‘ erarbeitet. Darin definieren beide Seiten ihrjeweiliges Selbst­ verständnis im Dialogprozess und in welcher Weise sie auch in Zukunft zu ge­ meinsamen Lösungen kommen wollen.“

Nach Einschätzung der Akteure HZG und Begleitgruppe gibt es „keine recht­lichen Regelungen in der Bundesrepublik für ein auf Konsens ausgerichtetes Dialogverfahren zwischen Betreibern einer kerntechnischen Einrichtung und der Bevölkerung. In diesem Rahmen führt das HZG einen freiwilligen Dialog.“

Bis heute hat es nach unserem Wissen bislang keine Unterstützungsangebote oder Gesprächskontakte mit der Begleitgruppe seitens politischer Entschei­dungsträger des Bundes oder der Länder gegeben.

 

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die in den laufenden Genehmigungsver­ fahren an zahlreichen Atom-Standorten vorgetragenen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, zu wenig Informationen zu erhalten, um in den Verfahren als Einwenderinnen und Einwender den Umfang und die Auswirkungen der Stilllegungsplanungen bewerten zu können?

2. In welcher Weise wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es möglichst umgehend mehr Kooperation zwischen Genehmigungsbehörden und Bürgerinnen und Bürgern gibt, mindestens aber den Wünschen nach mehr Informationen durch die zuständigen Behörden deutlich besser entge­gen gekommen wird?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Anti-Atom-Aktiven und anderen ehrenamtlich Aktiven an den Standorten mit Atommüll in Bezug auf die Debatte über die Sicherheit im Umgang mit radioaktiven Abfällen?

4. Mit welchen Maßnahmen und Initiativen wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass auch an anderen Standorten mit Atommülllagern künftig Dialogprozesse mit dem Ziel, einen gesellschaftlichen Konsens im Umgang mit dem Atommüll zu erreichen, stattfinden können und die sicherheitsorientierten Aktivitäten von Bürgerinitiativen, Umweltverbänden und aktiven Einzelpersonen unterstützt werden?

5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den konsensorientierten
Dialog-Prozess zwischen HZG und der Begleitgruppe im Rahmen der Stilllegung
der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS in Geesthacht?

6. Wie bewertet die Bundesregierung den konsensorientierten Dialog-Prozess zwischen HZG und Begleitgruppe bei der Stilllegung der ehemaligen Atomanlagen der GKSS?

7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Dialog-Prozesse an anderen bundesdeutschen Standorten von Atomanlagen?
Wenn ja, in welcher Weise sind diese aus Sicht der Bundesregierung ver­gleichbar, und welche Unterschiede gibt es jeweils?

8. An welchen Standorten mit Atomanlagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Bürgerdialoge oder ähnliche Angebote seitens staatlicher Stellen oder seitens der Betreibervon Atomanlagen?

9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Dialog-Angebote von (pri­vaten) Betreibern bzw. staatlichen Stellen an Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeit mit einer „Konsensorientierung“ einerseits und der Bereit­ schaft zur Befassung auch „geschichtlicher Aspekte“ des Betriebs der je­ weiligen Anlage – wie bei „HZG im Dialog“ – andererseits, das Gelingen solcher Prozesse wesentlich verbessern kann, im Vergleich zu reinen Infor­mations- und Transparenzangeboten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welcher Weise wird die Bundesregierung daraufhinwirken, dass es solche konsensorientierten Prozesse an möglichst vielen Standorten ge­ben kann?

10. In welcher Weise kann sich die Bundesregierung vorstellen, den konsens­
orientierten Dialogprozess in Geesthacht zu unterstützen

a) hinsichtlich des gemeinsamen Prozesses zwischen HZG und Begleit­gruppe und

b) zur Unterstützung der ehrenamtlichen Begleitgruppe?

11. Ist seitens der Bundesregierung oder anderer staatlicher Stellen vorgesehen, sich durch direkte Gespräche über die Arbeit des konsensorientierten Dia­logs in Geesthacht zu informieren?

Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, 18. August 2015

Atomenergie und Sicherheit: Skandalöse Datenspeicherungen

Gorleben Castor November 2012012Die BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg berichtet über „Skandalöse Datenspeicherungen“ und fordert „Löschung sofort!“ In einer Presseerklärung verweist die Bürgerinitiative darauf, dass weiterhin AtomkraftgegnerInnen für ihre Proteste in Sachen Sicherheit beim Umgang mit der Atomenergie kriminalisiert bzw. überwacht werden. „Atomenergie und Sicherheit: Skandalöse Datenspeicherungen“ weiterlesen

Hochradioaktiver Atommüll aus Berlin per LKW und Schiff in die USA

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Atommülltransporte mit dem MTR-2-Behälter – so sah das 2005 aus, als Atommüll von Rossendorf nach Ahaus rollte. Foto: Contratom

Offenbar bereits am 30. Juli sind hochradioaktive Brennelemente per geheimem Atomtransport aus dem Berliner Forschungsreaktor BER über den Hafen in Nordenham mit dem Schiff Oceanic Pintail in die USA verfrachtet worden. Ziel der brisanten Atomfracht ist laut Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz (PDF) Aiken/USA. Dort befindet sich eine ehemalige Atomwaffenschmiede, die Savannah River Site (SRS). Ein weiterer Atomtransport ist demnach aus Basel kommend, ebenfalls auf die Oceanic Pintail verladen worden. Die Universität Basel betreibt einen Forschungsreaktor. Aktivisten der Initiative „BI Kein Castor nach Ahaus“ machten auf diese Atomtransporte aufmerksam, nachdem die us-amerikanische Umweltorganisation „Savannah-River-Site-Watch“ bundesdeutsche Initiativen informiert hatte.

Die hochradioaktiven Brennelemente waren vermutlich in dem Castor-Auslaufmodell MTR-2 unterwegs. Ein neuer Behälter – der MTR-3 – befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren und soll nach Angaben der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel erst im Jahr 2018 seine Zulassung erhalten. Seine „Premiere“ ist dann wohl für Atomtransporte aus dem Forschungsreaktor in München-Garching mit dem Reiseziel Zwischenlager Ahaus in NRW vorgesehen.

  • Verstrahlt: Castor hier – Castor da – Für Ahaus kann es dicke radioaktiv kommen
  • Atommüll in Ahaus: Immer mehr – immer länger
  • Atommüll aus Forschungsreaktoren – die nicht der Stromerzeugung, sondern als Neutronenquellen dienen, benutzen meist Brennelemente mit hochangereichertem Uran, das grundsätzlich auch als atomwaffenfähig gilt. In vielen Fällen wurde dieses Uran in den USA hergestellt, verbunden mit der Auflage, dass es nach dem Einsatz im Forschungsreaktor aus Proliferationsgründen zurückgeliefert werden muss. Einige Forschungsreaktoren haben schon vor vielen Jahren damit begonnen, den Betrieb auf gering angereicherte Brennelemente umzustellen, um so die Risiken der Weiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material zu reduzieren. Eine Ausnahme ist der Forschungsreaktor in Garching, der trotz massiver internationaler Proteste, insbesondere der USA, weiterhin mit hochangereichertem Uran arbeitet. Die USA haben sich daher geweigert, für Garching Uran zu liefern. Das hat Russland dann übernommen. Daher soll ab 2018 dieser Atommüll aus Garching auch nicht in die USA, sondern nach Ahaus. Atommüll-Alarm: Bombig – Noch mehr Uranmüll für NRW

Nordenham wird immer wieder für derartige Atomtransporte genutzt. Auch z.B. die Brennelemente aus der inzwischen stillgelegten Atomforschungsanlage GKSS, heute Helmholtz-Zentrum-Geesthacht, wurden per LKW und Schiff über Nordenham abgewickelt. Zuletzt geriet Nordenham in Verbindung mit Plutonium-Brennelementen aus dem britischen Sellafield zur Versorgung des AKWs Grohnde in die Schlagzeilen. Siehe hier mehr dazu.

Der Zielort in den USA – die militärische Anlage Savannah River Site (Wikipedia) bei Aiken – ist hiesigen AtomkraftgegnerInnen derzeit gut bekannt: Für die 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Kugel-Brennelementen aus dem zur Stromerzeugung eingesetzten Versuchsreaktor AVR in Jülich planen die Betreiber ebenfalls einen Export dorthin. Anti-Atom-Gruppen haben massive Proteste angekündigt, sollten diese Pläne ernsthaft verfolgt werden.

Radioaktiv: Dokumente staatlicher Planungen zum Umgang mit Atommüll – Das Nationale Entsorgungsprogramm und Anlagen – Dokumentation

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Grund für Sorgen: Atommüll – überall in Deutschland zwischengelagert.

Am 12. August hat die Bundesregierung das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ beschlossen. Unter dem Vorbehalt einer weiteren Befassung u.a. durch die „Endlager“-Kommission. Zu den Berichten zählen auch vier Anlagen, u. a. zu den Kosten und zur Finanzierung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Außerdem gibt es das Verzeichnis radioaktiver Abfälle, sowie einige weitere Anlagen. umweltFAIRaendern dokumentiert hier diese Berichte, die über die Planungen bei der künftigen Atommülllagerung für das staatliche Handeln Auskunft geben. Die Links in der unten folgenden Dokumentation verweisen auf den Server des BMUB. Sicherheitshalber werden die Dateien auch hier auf umweltFAIRaendern direkt als PDF zum Download bereit gestellt.

Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ und die Anlagen auf umweltFAIRaendern als PDF:

Hier als Dokumentation von der Seite des Bundesumweltministeriums die entsprechenden Berichte, Stand: 12.08.2015, Nationales Entsorgungsprogramm

„Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle

Aufgrund der Richtlinie 2011/70 / Euratom besteht die Verpflichtung, u.a. ein Nationales Entsorgungsprogramm (NaPro) zu erstellen, dieses durchzuführen, regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Das NaPro ist erstmalig spätestens zum 23. August 2015 und bei späteren wesentlichen Änderungen der Europäischen Kommission vorzulegen. Es muss die deutsche Strategie für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle darlegen. Das NaPro hat keine Rechtsnormqualität, ist aber bei allen Entsorgungsplanungen und Verwaltungsverfahren von den Akteuren im Bereich der Entsorgung zu berücksichtigen.

Das Bundeskabinett hat das Nationale Entsorgungsprogramm am 12. August 2015 beschlossen. Das Nationale Entsorgungsprogramm besteht aus einem übergeordneten „Dachbericht“ mit einer programmatischen Gesamtschau der Entsorgungsplanung und vier Anlagen: Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle [Nationales Entsorgungsprogramm] (PDF, 647 KB)

Anlagen:

Im Hinblick auf die laufenden Beratungen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe steht das Programm explizit unter Revisionsvorbehalt.“

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