CDU fordert Untertage-Labor in Gorleben – „Hannoversche Resolution“ zum Atommüll

23012016-gorleben-allesfalsch-378Mit einer „Hannoverschen Resolution“ zur Atommülllagerung haben die umweltpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen der Bundesländer auf einer gemeinsamen Sitzung Position bezogen. Darin fordern sie neben der Inbetriebnahme des Schacht KONRAD für die dauerhafte Lagerung leicht- und mittelradioaktiver Abfälle auch den „unabdingbaren“ Aufbau und gesicherten Betrieb eines Untertage-Forschungslabors in Gorleben sowie eine dazugehörige Informationsstelle. Die BI Lüchow-Dannenberg nennt das „Rückfall„. Der Kreistag Lüchow-Dannenberg hat sich in einem Beschluss gegen die Forderungen der CDU/CSU-Sprecher gestellt und sich mit „Nachdruck“ gegen ein solches Untertage-Labor, gegen die Infostelle und den untertägigen Besucherverkehr ausgesprochen.

Die Hannoversche Resolution der umweltpolitischen Sprecher der CDU/CSU liegt hier als PDF bei der CDU-Niedersachsen und hier direkt auf umweltFAIRaendern.

Auf dem Bundesumweltportal ist über die Tagung der CDU/CSU-Umweltsprecher zu lesen: „„Zur Begleitung der Endlagersuche ist ein stärkerer Ausbau der Endlagerforschung für die nächsten Jahrzehnte notwendig“ – so lautet eine der Kernforderungen der „Hannoverschen Resolution“ die die umweltpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU bei ihrer Tagung in Hannover (Sonntag bis Dienstag) beschlossen haben. „Die Endlagerforschung ist in Deutschland in den letzten Jahren leider sehr vernachlässigt worden. Länder wie Schweden sind da ein ganzes Stück weiter“, sagt der umweltpolitische Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Martin Bäumer. „Das Wissen, das beispielsweise im Erkundungsbergwerk Gorleben erarbeitet wurde, gilt es zu erhalten und für die Suche nach einem geeigneten Standort für die Endlagerung nutzbar zu machen.““

Weiter heißt es dort dann mit Blick auf Gorleben: „Erfreut zeigt sich Bäumer in diesem Zusammenhang über die Unterstützung seiner Sprecher-Kollegen für Niedersachsens Forderung nach dem Aufbau und gesicherten Betrieb eines Untertage-Forschungslabors am Standort Gorleben sowie einer zugehörigen Informationsstelle. „Es war ein schwerer Fehler, die Öffentlichkeitsarbeit und den Besucherverkehr in Gorleben einzustellen. Damit wurde dem Bürger jegliche Informationsmöglichkeit in Bezug auf die Endlagerforschung genommen. Gorleben muss weiter besuchbar sein“, so Bäumer.“

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Landrat Kreis Lüchow-Dannenberg: Jürgen Schulz (Parteilos)

In einer Resolution vom 14. März bringt sich gegen diese CDU/CSU-Forderung der Kreistag Lüchow-Dannenberg in Stellung. Dort heißt es: „Der Kreistag Lüchow-Dannenberg spricht sich mit Nachdruck gegen die Einrichtung und den Betrieb eines Unterlage-Forschungslabors im Salzstock Gorleben aus wie kürzlich von den umweltpolitischen Sprechern der CDU in der so genannten „Hannoversche Resolution“ gefordert.

Ebenso lehnt er eine dazugehörige Informationsstelle mit untertägigem Besucherverkehr ab.

Der Kreistag fordert das Bundesumweltministerium auf, den CDU-Forderungen frühzeitig eine eindeutige Absage zu erteilen.

Begründung:
Im Standortauswahlgesetz ist eindeutig benannt, dass die Erkundung in Gorleben beendet ist. Die CDU-Forderungen zielen aber auf die Offenhaltung eines Bergwerksbetriebes inklusive Forschungsarbeiten für das Medium Salz ab. Wörtlich spricht die CDU davon, dass „zur Begleitung der Endlagersuche ein stärkerer Ausbau der Endlagerforschung für die nächsten Jahrzehnte notwendig“ sei. Dies ist nicht mit dem Gesetz konform.
Öffentliche Besuchsfahrten etc. waren 2015 eingestellt worden, um den Eindruck einer Sonderstellung für Gorleben zu vermeiden.“

Über diesen Beschluss hat der Landrat Jürgen Schulz noch im März den Bundestag, die dortigen Fraktionen, die Fraktionen im Landtag Niedersachsen und das dortige Umweltministerium, das Bundesamt für Strahlenschutz, das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium, die Entsorgungskommission und die „Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ sowie die Presse informiert.

Schon zuvor hatte auch die BI Lüchow-Dannenberg kritisiert: „“Mit dieser Forderung fällt die Union sogar hinter das Standortauswahlgesetz (StandAG) zurück, im dem klipp und klar steht, dass die Erkundung in Gorleben beendet ist”, hält die BI der Union vor. BI-Sprecher Wolfgang Ehmke: “Sie können es nicht lassen. Jahrelang wurde die Öffentlichkeit über die wahren Absichten in Gorleben hinter´s Licht geführt, nun soll nach dem Willen der CDU/CSU erneut dieser Pfad betreten werden. Mit einem Neustart bei der Endlagersuche und mit Redlichkeit hat dies nichts gemein.”

Hier weitere Aussagen der CDU/CSU-Sprecher aus der Hannoversche Resolution laut Bundesumweltportal: „Ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf eine zügige Lösung der Endlagerfrage ist nach Ansicht der CDU/CSU-Umweltpolitiker die Neustrukturierung der zuständigen Institutionen im Entsorgungsbereich. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) als Regulierer und die bundeseigene Gesellschaft für kerntechnische Entsorgung (BGE) als Betreiber der Projekte müssten dabei unabhängig voneinander aufgestellt werden. Bäumer: „Zudem müssen die Ressortzuständigkeiten klar getrennt werden – das BfE gehört zum Bereich Umwelt, für die BGE muss das Bundeswirtschaftsministerium zuständig sein. Nur so kann eine wirkungsvolle Kontrolle von außen gewährleistet werden.“

Vor allem in Niedersachsen sei in der Endlagerfrage viel Vertrauen verloren gegangen. Die Entscheidungen für das weitere Vorgehen, so die Forderung der Umweltpolitiker von CDU und CSU, müssten deshalb in einem offenen, transparenten, nachvollziehbaren und rechtstaatlichen Verfahren getroffen werden. In ihrer „Hannoverschen Resolution“ appellieren sie zudem an alle Beteiligten und Betroffenen, die auf breiter demokratische Basis getroffene Entscheidung zur zügigen Rückholung der Abfälle aus der Asse nicht zu torpedieren. Im Hinblick auf das für die Rückholung notwendige Zwischenlager betont Bäumer: „Aus sicherheitsfachlichen und praktischen Überlegungen sollte der Standort möglichst nahe am Bergwerk liegen. Die Menschen in der Region müssen dann aber die Sicherheit haben, dass es sich wirklich nur um eine Zwischenlagerung handelt und die Abfälle schnell abtransportiert werden. Was wir beim Thema Endlagerung vor allem brauchen, ist Verlässlichkeit.“ Quelle: cdu-fraktion-niedersachsen.de „

Atommüll Endlager Schweden – Einwendungen empfohlen

19012016-Gesicht zeigen-Konrad stoppen314Schweden plant ein „Atommüll-Endlager“ und hat jetzt ein internationales Öffentlichkeitsbeteiligungs-Verfahren gestartet, in dessen Rahmen auch Einwendungen in Deutschland erhoben werden können. Darüber informieren derzeit das Bundesumweltministerium und einige Landesministerien, z.B. in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Solche Einwendungen müssen bis zum 15. April an die zuständigen Behörden in Schweden übermittelt werden, können aber in deutscher Sprache formuliert werden. Eine solche Einwendung, deren Verwendung jede/m/r offen steht, hat der Göttinger Professor Rolf Bertram formuliert, die umweltFAIRaendern hiermit dokumentiert.

Der Text ist übernommen von der Homepage Offene Akademie und dort unter dem Titel „Endlager Schweden – Einwendungen empfohlen“ veröffentlicht: Kopieren? Unterzeichnen? Absenden?

Wichtiger Hinweis – BMU teilt mit: Die Übersendung per E-Mail ist der von der zuständigen schwedischen Behörde bevorzugte Weg. Sie können mögliche Einwendungen unter Angabe des Aktenzeichens „NV-07138-15“ an die Adresse registrator@swedishepa.se senden. Diese E-Mail Adresse ist auf der Seite des BMUB http://www.bmub.bund.de/P4200/ unter dem Link „schwedische Behörde“ im Text oder auch oben rechts in einem Kasten veröffentlicht. Die Möglichkeit des Postwegs ist lediglich ein zusätzliches Angebot der schwedischen Behörde.

Der Mensch kann die Wege der Radionuklide nicht steuern, und sie machen auch vor nationalen Grenzen nicht halt, ob in der Luft, im Wasser oder in der Nahrungskette“ (Stephani Cooke, „Atom – Die Geschichte des nuklearen Irrtums“, Kiepenheuer, 2011)

Die schwedische „Svensk Kärnbränslehantering AB“, übersetzt „Brennelemente- und Brennelemnteabfall-AG“, beantragt einen Weiterbetrieb des Zwischenlagers auf der  Simpevarp Halbinsel in Oskarshamn-Bezirk und eine Erweiterung um eine Fabrik zur Konditionierung, sowie ein Endlager in Forsmark. Bis zum 15. April sind Einwendungen grenzüberschreitend auch aus Deutschland möglich. Die im Folgenden vorgeschlagenen Einwendungen sollten ganz, teilweise oder erweitert – als Sammeleinwendung oder –besser – als Einzeleinwendung erfolgen. Die Auflistung ist gemäß der Abfolge in der offiziellen Ankündigung von mir zusammengestellt – s. unter internet: „Schweden startet grenzüberschreitende Umweltverträglichkeits-Prüfung“. Einwendungen sind unter Angabe des Aktenzeichens „NV-“ zu schicken. Dies kann in deutscher Sprache erfolgen. Ein Muster finden Sie hier.

Die postalische Adresse für die Einwendungen ist

Naturvårdsverket
SE-106 48 Stockholm
Schweden

Auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz BfS findet sich auch die email-Adresse (registrator@swedishepa.se) falls die Einwendungen als Anhang versendet werden.

Zu beanstanden sind (Vorschläge):

1. zu „Beschreibung der Gegend Forsmark“ – S. 4 –

1.1 es ist nicht hinreichend beschrieben, wie ein Austausch des Grundwasserflusses mit den tieferen Grundwässern vermieden wird,
1.2 es liegt keine vollständige Erfassung der in der ROTEN LISTE beschriebenen bestandsgefährdeten Objekte (Lurche, Vögel, Pflanzen etc.) vor,
1.3 es ist nicht erkennbar, wie der „ungewöhnliche Wildnischarakter“ vor den unvermeidbaren radioaktiven Emissionen dauerhaft erhalten werden soll,
1.4 es ist nicht ausreichend dargelegt, wie die „unberührte Natur“ erhalten werden soll.

2. zu „Beschreibung der Gegend Oskarshamm“ – S.6 –

2.1 es fehlt eine nähere Beschreibung der auf der Halbinsel Simpevarp ermittelten „Gebiete von nationalem Interesse“ und gleichermaßen für das Natura-2000-Gebiet Figeholm,
2.2 es fehlen die Kriterien, die bei der Einstufung des erfolgten Bewertungsverfahren zugrunde gelegt wurden,
2.3 es fehlt eine genaue Beschreibung der radiologischen Messungen zur Erfassung und zum Vergleich mit den gesetzlichen Grenzwerten,
2.4 es fehlt eine belastbare Risikoabschätzung für Transporte radioaktiven Materials zur Halbinsel Simpevarp.

3. zu „Clab“ (central interim storage facility, Zwischenlager) – S.7 –

3.1 eine genaue Beschreibung der Transportbehälter für „abgebrannte Brennstäbe“ fehlt,
3.2 es ist nicht erklärt, was unter „verbrauchten Kernkomponenten“ verstanden wird,
3.3 es ist nicht ersichtlich, auf welche Weise „ schwere Unfälle ohne Auswirkungen auf die Umwelt“ vermieden werden sollen,
3.4 die zusätzlichen Risiken durch „Erhöhung der Zwischenlagerungsmenge“ der abgebrannten Brennstäbe und durch die dichtere Packung der Kernkomponenten sind nicht benannt.

4. zu „Auswirkungen und Folgen“ – S.9 –

4.1- Betriebssicherheit und Strahlenschutz
4.1.1 es ist nicht erwiesen, dass bei der kontinuierlichen Freisetzung von Radionukliden keine Gesundheitsbelastung für die Anwohner entsteht,
4.1.2 es ist nicht erkennbar, dass jüngere Erkenntnisse über die Schadwirkung von andauernder Strahlung im Niedrigdosisbereich berücksichtigt wurden,
4.1.3. es ist nicht erkennbar, dass die besondere Schädlichkeit von Tritium und Radiokohlenstoff (C14) berücksichtigt wurde,
4.1.4 es ist nicht erkennbar, dass durch Neutronen verursachte Aktivierungsprodukte im Strahlenschutz berücksichtigt wurden,
4.1.5 die angenommene Reinigung von kontaminierter Abluft durch Partikelfilter ist nicht nachgewiesen,
4.1.6 die Leistungsfähigeit der Wasseraufbereitungsanlage durch Filter und Ionenaustauscher ist nicht nachgewiesen,
4.1.7 es ist nicht erklärt, was unter „marginaler jährlicher Steigerung von Emissionen und Dosen“ verstanden wird.

4.2 – Einleitungen in Gewässer
4.2.1 es ist nicht nachgewiesen, dass das zur Kühlung benötigte Wasser zusammen mit dem Kühlwasser aus dem Kernkraftwerk Oskarshamn schadlos in die Hamnefjärden- Bucht eingeleitet wird,
4.2.2 es ist nicht nachgewiesen, dass potentiell kontaminiertes Grundwasser schadlos in die Herrgloet-Bucht abgegeben werden kann.

5. zu „ Weitere Umweltauswirkungen“ – S. 9 –

5.1 Die Annahme, dass „weder von Clab noch von den Transporten von und zu der Anlage Gebiete von nationalem Interesse oder Schutzgebiete“ nicht beeinflusst werden, wird nicht belegt,
5.2 es ist unverständlich, dass „Clabs Auswirkung auf die Landschaft“ wegen der umliegenden Wälder begrenzt sein soll,
5.3 auch dass durch die lokale Absenkung des Grundwassers keine Auswirkungen auf Naturwert und Grundwasserstände in Brunnen auftreten, bedarf eines Beweises.

6. zu „Clink“ (integrated facility for interim storage and encapsulation, Konditionierungsanlage) –S.10 –

6.1 Anlage und Tätigkeit
6.1.1 Es ist nicht beschrieben, auf welche Weise vor der Neutronenstrahlung während der Handhabung der „Brennelemente …bis sie in der Anlage ankommen“ geschützt werden soll,
6.1.2 es ist nicht beschrieben, auf welche Weise der Schutz vor Strahlung gewährleistet wird ,während „gefüllte Kanister „ und „Transportbehälter..auf dem Seeweg ins Endlager transportiert“ werden.

6.2 Auswirkungen und Folgen – S. 11 –

6.2.1 Betriebssicherheit und Strahlenschutz
6.2.1.1.Die Auffassung, dass „eingekapselte Brennelemente… keine Quelle von Luftradioaktivität“ mehr sein können, ist wissenschaftlich längst widerlegt.
6.2.1.1 Es ist nicht belegt, dass „Clinks Emissionen in Luft und Wasser … keine gesundheitlichen Folgen für die Anwohner oder für die Flora und Fauna in der Umgebung haben“.

6.2.2 Radioaktive Abfälle
Da “radioaktive Abfälle aus Clink“ und „Abfälle aus Clab“ nicht identisch sind, ist eine identische Handhabung nicht gerechtfertigt.

6.2.3 Landnutzung (- S.11-)
Die Folgerungen im letzten Abschnitt sind nicht nachvollziehbar und bedürfen einer Erklärung.

7. zu „Endlager“ – S. 12 –

Die Angaben sind so pauschal, dass eine Bewertung der angekündigten Maßnahmen nicht möglich ist.
Ein Antrag auf Bewilligung ist daher wesentlich zu ergänzen. In der vorliegenden Form ist der Antrag zurückzuweisen.

8. zu „Auswirkungen und Folgen“ – S.13 –

8.1 Betriebssicherheit und Strahlenschutz
8.1.1 Der Begriff „durchgehende Beschädigung“ (S.14) ist nicht definiert. Eine Klarstellung ist unbedingt erforderlich.
8.1.2 Es ist darzulegen, auf welche Weise „..das Personal“ durch die genannte „Strahlungsabschirmung“ gegen „Neutronenstrahlung“ und gegen entstehende Aktivierungsprodukte geschützt werden soll.

8.2 Sicherheit nach der Stilllegung (S.-14-)

Unter diesem Kapitel fehlen
8.2.1 – abgestimmte Kriterien zur Bewertung einer Stilllegung,
8.2.2 – eine genaue Definition „des Systems von passiven Barrieren“,
8.2.3 – eine detaillierte Darlegung des genannten „Zusammenspiels von Ausbreitung, Eindämmung, Verhinderung und Verzögerung radioaktiver Substanzen“
8.2.4 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen „des Risikos für Menschen“ ,
8.2.5 – Berechnungen oder nachvollziehbare Abschätzungen der Risiken für nachfolgende Generationen,
8.2.6 – Belege für die Behauptung, dass „das Gesamtrisiko deutlich unter dem Risikokriterium“ liegt.

8.3 Nationale Interessen und Schutzgebiete
8.3.1 – Da nach eigenen Erkenntnissen des Antragstellers „Das Risiko von erheblichen Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden kann“ (S. 14) sind die geplanten Maßnahmen im Einzelnen darzulegen.
8.3.2 – Es ist auch nicht hinzunehmen, „die Folgen für die Naturwerte (nur) zu begrenzen“. Sie sind zu vermeiden.

8.4 Emissionen in die Luft (S.16)
8.4.1 – Die „Erwartung, dass keine nennenswerten Folgen für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt“ auftreten, sind im Einzelnen an Hand von überprüfbaren Untersuchungsergebnissen darzulegen.

9. Zu „In Betracht gezogene Standortalternativen“ – S.16 –

9.1 Clab
9.1.1 – Im Lichte neuerer Erkenntnisse ( Erweiterung und Verschärfung der Kriterien, Verbesserung der Ermittlungsmethoden etc..) ist es unbedingt erforderlich die „ in den 1970er Jahren“ ermittelten Ergebnisse (liegt über 40 Jahre zurück) neu zu überprüfen.
9.1.2 – Bei einer neuen Überprüfung ist darzulegen, dass dabei der neueste Stand von Wissenschaft und Technik berücksichtigt wurde.

9.2 Verkapselungsanlage ( S. 16/17)
9.2.1 – Bei einer „trockenen Behandlung der Brennelemente“ ist darzulegen, auf welche Weise die austretende Neutronenstrahlung und die damit verbundene Bildung von C-14 als Aktivierungsprodukt verhindert werden soll.
9.2.2 – Es ist nicht belegt, dass „Die beiden Alternativen in ökologischer und gesundheitlicher Hinsicht weitgehend gleichwertig“ sind.

9.3 Endlager (S.17)
Die Bewertung der Auswirkungen zu den alternativen Endlagerstandorten ist bezüglich „Umwelt, Wohnumgebung, menschliche Gesundheit und Wasserdurchfluss“ nicht nachvollziehbar.

Marx21- Strahlende Zukunft: Fünf Jahre Fukushima und der deutsche Atomausstieg

Über die „Strahlende Zukunft – Fünf Jahre Fukushima“ und den Stand des Atomausstiegs in Deutschland schreibt der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdedel in der aktuellen Ausgabe  „Marx21„. „Vor fünf Jahren gab es im japanischen Atomkraftwerk Fukushima einen Super-GAU. Die Katastrophe führte zu einer Wende in der deutschen Atompolitik – doch die Frage, wer für die Folgekosten aufkommt, bleibt umkämpft.

Am 11. März 2011 beginnt in den vier Reaktoren des Atomkraftwerks in Fukushima ein mehrfacher Super-GAU. Nach dem Versagen der Kühlung in mehreren Reaktorblöcken kommt es zur Kernschmelze. Explosionen zerreißen die Sicherheitsbehälter, die radioaktive Strahlung gelangt nach draußen. Mehr als 200.000 Menschen müssen vor der radioaktiven Wolke fliehen. Heute sind noch immer große Gebiete verstrahlt und gesperrt, immer wieder dringt Radioaktivität an die Umwelt und ins Meer. Noch mindestens vierzig Jahre werden die Aufräumarbeiten dauern.

In Deutschland reagierte die Regierung damals mit einer Kehrtwende in der Energiepolitik. Gerade erst war trotz massiver Proteste eine Laufzeitverlängerung für die deutschen Reaktoren beschlossen worden. Nun wurden acht Meiler sofort und endgültig abgeschaltet. Die anderen neun sollen schrittweise bis Ende 2022 folgen. Doch der Kampf für den Atomausstieg und um die Frage, wer für die Kosten aufkommt, ist noch lange nicht vorbei… Hier den Artikel weiter lesen.

Atomfilz: Milliardenschwere Steuergeschenke für Atomkonzerne

„Die lange Lügengeschichte der Atomenergie erhält einen weiteren Höhepunkt und die Atomkonzerne ein milliardenschweres Steuergeschenk, das man nur als illegale Subventionierung bezeichnen kann.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE auf Meldungen, nach denen die Atomkonzerne nicht mehr in vollem Umfang für die Kosten der Lagerung des von ihnen erzeugten Atommülls haften sollen.

„Jahrzehntelang haben sich die Atomkonzerne dumm und dusslig verdient, jetzt beklagt eine Kommission von SPD, CDU und Grünen und eine schwarz-rote Bundesregierung eine „Überforderung der Betreiber“. Der Wirtschaftsminister Gabriel ebenso wie die Kanzlerin Merkel und ein damaliger Umweltminister Jürgen Trittin wussten schon Anfang der 2000er Jahre, dass die bisherigen Regelungen über die Atomrückstellungen nicht krisensicher waren und erheblicher Handlungsbedarf bestand. Doch alle Bundesregierungen verschlossen die Augen davor und wollten sich mit der mächtigen Atomindustrie nicht anlegen.

Der jetzt angestrebte Schuldenerlass für die Atomkonzerne ist ein unglaubliches Beispiel von Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Ich bleibe dabei: Die Konzerne müssen zahlen. So wie es seit Jahrzehnten gesetzlich vorgeschrieben ist.“

Hinweis: Etwas verändert ist dieser Text am 22.2.2016 als Pressemitteiliung auch auf der Homepage der Bundestagsfraktion DIE LINKE veröffentlicht.

Gegen Atommüll-Exporte in die USA – Anti-Atom-Initiativen starten Einwendungs-Kampagne

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Hochradioaktiver Atommüll in Castor-Behältern soll aus Jülich und möglicherweise auch aus Ahaus in die USA abgeschoben werden. Gegen das laufende Verfahren in den USA sammeln Anti-Atom-Gruppen jetzt Einwendungen. Foto: Betreiber

Anti-Atom-Initiativen haben einen Aufruf gegen den Export von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich und möglicherweise dem Zwischenlager in Ahaus in die USA gestartet. Dort läuft zur Zeit eine Umweltverträglichkeitsprüfung für derartige Atomtransporte. Dazu haben die Anti-Atom-Initiativen eine Sammel-Einwendung gestartet, die sich an die zuständige US-Energiebehörde richtet. „In diesen Sammeleinwendungen äußern sie Bedenken gegenüber amerikanisch-deutschen Plänen, rund 1 Million deutscher Kugelbrennelemente aus den kommerziellen Atomkraftwerken AVR (Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor) Jülich und THTR (Thorium-Hochtemperatur-Reaktor) Hamm-Uentrop in Savannah River Site (USA) zu lagern und wiederaufzuarbeiten“, heißt es in einer Pressemeldung dazu.

Rechtlich ist es schon nach dem bestehenden Atomgesetz äußerst fraglich, dass dieser Atommüll aus deutschen Anlagen überhaupt exportiert werden dürfte. Die Atommüll-Kommission im Auftrag des Bundestags hatte nicht zuletzt deshalb nochmal ein ausdrückliches Export-Verbot beschlossen und dabei vor allem die Jülicher Atomabfälle im Blick. Doch bislang gehen weder die rot-grüne Landesregierung als Atomaufsicht in NRW noch das Bundesforschungsministerium als zuständige Bundesbehörde für die ehemalige Atomforschungsanlage Jülich auf diese Forderung der Kommission ein: Kommission will generelles Exportverbot für Atommüll

Wichtiger HINWEIS: Das Formular steht auch auf www.westcastor.de und auf www.bund-nrw.de zum Download bereit.

Der BUND NRW bittet, die Sammeleinwendungen bis spätestens Dienstag, 1. März 2016 per Post an die Landesgeschäftsstelle, Merowingerstraße 88 in 40225 Düsseldorf – oder per Fax: 0211 302005-26 oder per Mail an Claudia.Baitinger@bund.net zu versenden. Die eingegangenen Sammeleinwendungen werden vom BUND NRW an die US-Energiebehörde DOE gesendet.

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