Atommüll-Kommission lädt Öffentlichkeit zum Bericht: „Die Zahl der Plätze ist begrenzt!“

A-muell-KommissionHeinenEsser-Mueller-102015
„Endlager-Kommission“ lädt Öffentlichkeit zur Berichts-Debatte: Die Vorsitzenden Ursula Heinen-Esser und Michael Müller.

Noch laufen die Arbeiten am Bericht der „Endlager-Kommission“ auf Hochtouren und nicht immer in die gleiche Richtung. Auch zeichnet sich ab, dass die Kommission zwar Ende Juni ihre Arbeit offiziell beendet, aber die Reaktionen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung noch bis in den August sammelt, in den Bericht einbaut und das Ergebnis nicht wie ehemals vorgesehen direkt vor der Sommerpause, sondern erst im September an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung übergibt. So oder so: Ende April soll nun die Öffentlichkeit in Berlin über den Entwurf des Berichts der Kommission für hochradioaktive Abfälle auf einer nunmehr zweitägigen Veranstaltung diskutieren. Am Freitag, den 29. April ab 12 Uhr bis Samstag, 30. April soll der Bericht vorgestellt und debattiert werden.

„Die Anzahl der Plätze ist begrenzt“, heißt es in der Einladung. Daher ist eine Anmeldung bis zum 22. April erforderlich. Hier der Link dafür. Dort werden in den nächsten Tagen auch weitere Informationen online gehen.

Summit: Die Endlager-Kommission lädt zur Konsultation „Endlagerbericht im Entwurf“
am Freitag, 29. April, und am Samstag, 30. April 2016, in die Ludwig Loewe-Höfe Wiebestraße 42, 10553 Berlin Freitag von 12.00 Uhr bis 21.00 Uhr – Samstag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Coming next: Hochradioaktive Neckar-Schifffahrt mit Castor

20160210-AKW-Neckarwestheim018
Die beiden Reaktoren des AKW Neckarwestheim. Hier soll zusätzlicher hochradioaktiver Atommüll per Castor und Schiff aus dem AKW Obrigheim über den Neckar angeliefert werden.

Im beschaulichen Schwabenland gehen die Vorbereitungen für Atomtransporte mit hochradioaktivem Atommüll auf dem Neckar still und leise voran. 15 Castoren mit 342 abgebrannten Brennelementen aus Obrigheim sollen in ein Zwischenlager im AKW Neckarwestheim verfrachtet werden. Jetzt ist einer der Schritte zur Umsetzung getan: Die Genehmigung für den Bau einer Schiffsanlege-Stelle am AKW Neckarwestheim ist ohne viel Aufhebens erteilt. Der BUND Baden-Württemberg kritisiert, dass nicht einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt wurde, „obwohl bereits die Vorprüfung gezeigt hatte, dass der Bau der Umschlagstelle erhebliche Eingriffe in das Neckarufer und den angrenzenden – mittlerweile abgeholzten – Wald zur Folge hat“.

Hintergrund der geplanten Castor-Transporte ist das fehlende Zwischenlager am schon seit Jahren stillgelegten AKW Obrigheim. EnBW will sich das Geld für ein solches Lager in Obrigheim sparen und hat deshalb den Transport der hochradioaktiven Brennelemente nach Neckarwestheim auf die Tagesordnung gesetzt. Der soll nicht über die Straße erfolgen, sondern über zahlreiche Staustufen und unter Brücken hindurch in das AKW nach Neckarwestheim bei Heilbronn. Der BUND Baden-Württemberg kritisierte heute die Genehmigung der Anlegestelle in Neckarwestheim per PM, die umweltFAIRaendern hier dokumentiert:

Atommülltransporte auf dem Neckar

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg, kritisiert die Genehmigung  der Schiffanlagestelle am Atomkraftwerk Neckarwestheim. „Die EnBW plant den Neckar als Drehscheibe für Atommüllverschiebungen zu nutzen. Hochradioaktive Brennelemente aus dem AKW Obrigheim und radioaktiv belastete Materialien aus dem Abriss sollen hin und her geschippert werden. Die großen Risiken für Mensch und Umwelt, etwa bei einer Havarie eines Schiffes werden ausgeblendet, kritisiert die BUND Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch.

Der BUND widerspricht der  Behauptung der EnBW, die Umweltauswirkungen des Vorhabens seien umfangreich geprüft worden.  „Das Landratsamt Heilbronn hält die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht für erforderlich, obwohl bereits die Vorprüfung gezeigt hatte, dass der Bau der Umschlagstelle erhebliche Eingriffe in das Neckarufer und den angrenzenden – mittlerweile abgeholzten – Wald zur Folge hat, „ sagt Pilarsky-Grosch.

Den Verzicht auf eine UVP begründet das Landratsamt auf äußerst fragewürdige Weise, meint der BUND. So sind der Bau der Umschlaganlage mit einer massiven Spundwand einerseits und die Umgestaltung des Hangs mit Waldrodung andererseits nach Auffassung des Landratsamts zwar im Sinn der Planfeststellung ein zusammenhängendes Vorhaben, im Sinn der UVP aber getrennt zu betrachten. Diese juristischen Verrenkungen bei der Genehmigung haben einen Grund, vermutet BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch: „EnBW und Landratsamt scheuen eine Umweltverträglichkeitsprüfung wie der Teufel das Weihwasser, weil dann Alternativen zum äußerst riskanten Atommülltransport auf dem Neckar untersucht werden müssten“.

Bemerkenswert findet der Umweltverband, dass die EnBW mit ihrer Pressemitteilung ein Foto verschickt, auf dem der Wald von 1 ha Fläche, den sie bereit im Frühjahr 2015 im Vorgriff auf die Genehmigung abholzen ließ, noch vorhanden ist. Auch die rote Ellipse, die das Vorhaben auf diesem Foto umreißt, umfasst weniger als 1/3 der abgeholzten Waldfläche.

Ein Foto der bereits gerodeten Fläche im Anhang.

Atommülllager Schacht Konrad: Wie geht Sicherheit heute? BfS will prüfen

KonradDie Diskussion über Sinn und Unsinn des weiteren Ausbaus des geplanten Atommülllagers im Schacht Konrad ist munter im Gange. Schon seit Jahren verzögert sich der unterirdische Ausbau immer wieder. Massiv ist die Kritik an der Genehmigung, auch weil ein Alternativenvergleich nie vorgenommen wurde, die Rückholbarkeit der Abfälle trotz der ASSE-Erfahrungen nicht vorgesehen ist und auch weil der Stand von Wissenschaft und Technik veraltet ist. Die „sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“ will nun das für Errichtung und Betrieb verantwortliche Bundesamt für Strahlenschutz, auf einem Workshop mit ExpertInnen und beteiligten Akteuren über „Inhalt, Form und Ablauf der Sicherheitsüberprüfung“ debattieren.

Am 28. April soll dieser Workshop in der Stadthalle in Braunschweig stattfinden. Es riecht ein wenig nach Öffentlichkeitsbeteiligung, aber das Wort taucht in der Einladung nicht auf. Möglicherweise deshalb ist die Veranstaltung auch (noch) nicht auf der BfS-Homepage beworben? Einen rechtsverbindlichen Rahmen für den geplanten Workshop gibt es nicht. Die Veranstaltung ist quasi eine freiwillige Maßnahme des BfS.

Bereits im Januar gab das BfS auf einer Veranstaltung erste Informationen über das geplante Vorhaben. Dort finden sich auch die Vortragsmaterialien zu dem Termin als PDF.

Der Anspruch, den das BfS in seinem Save-the-Date-Schreiben vom 25. Februar formuliert: „Ziel des Workshops ist es, ein allgemein akzeptiertes Vorgehen zu entwickeln und zu diskutieren, wie eine Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nachvollziehbar und ergebnisorientiert durchgeführt werden kann. Dazu sollen auf Basis des breitgefächerten Kenntnisstandes der Workshop-Teilnehmer und —Teilnehmerinnen die sicherheitsrelevanten Aspekte gesammelt werden, um diese in die weitere Planung für die Überprüfung der  sicherheitstechnischen Anforderungen einfließen zu lassen.“

Für neuen Zündstoff um das geplante Atommülllager im Schacht Konrad sorgte im letzten Jahr das „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung, mit dem sich die bislang für Konrad genehmigten 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle um weitere 300.000 Kubikmeter Atommüll verdoppeln könnte. Nach massiven Protesten erklärte die Bundesregierung, die „Endlager“-Kommission“ möge Vorschläge unterbreiten, ob eine gemeinsame Lagerung der aus der ASSE und der Urananreicherung in Gronau erwarteten weiteren Abfälle gemeinsam mit hochradioaktivem Atommüll möglich sein könnte. Eine Aufgabe, die in der Kommission auf keine Begeisterung stieß und die angesichts der knappen Zeitvorgaben auch nicht wirklich zu Ergebnissen führen dürfte.

Nicht nur ein wachsendes Bündnis von Kommunen leistet Widerstand. Auch das Land Niedersachsen fordert eine Überprüfung der bisherigen Genehmigungsgrundlagen.

Auftakt-Workshop: „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad nach dem Stand von Wissenschaft und Technik“ am Donnerstag, den 28.04.2016, 9:00 bis 17:00 Uhr in der Stadthalle Braunschweig. Eine Anmeldung beim BfS ist bis zum 25. März erbeten. Tagungsunterlagen sollen Anfang April verschickt werden.

Schacht Konrad: Zweierlei Maß – Atommüll und die Rückholbarkeit

HZG-Begleitgruppe-GKSS-BesuchSchachtKonrad26-11-2013170
Schacht Konrad: Der Ausbau ist noch im Gange, aber klar ist längst: Modernen Standort-Anforderungen für Atommüll genügt der Schacht nicht.

Für den hochradioaktiven Atommüll ist klar: Es muss – auch als Konsequenz aus dem Desaster in der ASSE – eine Rückholbarkeit (FAZ) bei der „Endlagerung“ geben. Für diese Abfälle läuft derzeit eine vergleichende Standortsuche an, die Rahmenbedingungen dafür klärt derzeit eine so genannte „Endlager“-Kommission. Ein Teil der leicht- und mittelradioaktiven Atomabfälle soll in den Schacht Konrad. Für diese Abfälle hat es nie eine vergleichende Standortsuche gegeben und – so der Chef des Bundesamts für Strahlenschutz, Wolfram König auf einer Anhörung im Landtag von Niedersachsen: „Mit Rückholbarkeit ist KONRAD nicht zu realisieren“ und „Wir würden heute als Betreiber nicht so ein Bergwerk nehmen“. Doch statt das Projekt zu stoppen, werden weiterhin Milliarden unterirdisch verbaut. Dabei ist auch klar: Konrad reicht laut bestehender Genehmigung nur für etwa die Hälfte der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle. „Schacht Konrad: Zweierlei Maß – Atommüll und die Rückholbarkeit“ weiterlesen

Hochradioaktiver Atommüll: Zwischenlagerung auf dem Prüfstand

Castor-Vattenfall-Zwischenlager-Brunsbüttel
Laufzeitverlängerung für Castoren mit hochradioaktivem Atommüll. Die Zwischenlagerung ist auf dem Prüfstand. Foto: Castor im Zwischenlager Brunsbüttel – Vattenfall

Die bisherige Zwischenlagerung hochradioaktiver Atomabfälle steht vor dem Ende. Gutachter, Bundes- und Landesbehörden debattieren derzeit neue Konzepte für die Zwischenlagerung dieser brisanten Abfälle. Demnach soll die Anzahl der bisherigen Zwischenlager deutlich reduziert werden. Bereits Anfang letzten Jahres hatte das Bundesumweltministerium im „nationalen Entsorgungsprogramm“ von einem neuen „Eingangslager“ für ca. 500 Castoren gesprochen. Aber auch über „konsolidierte Zwischenlager“ wird derzeit intensiv debattiert. Gemeint ist damit: Von den derzeit 17 Castor-Lagern soll die Anzahl auf drei bis fünf Zwischenlager reduziert werden.   Hintergrund dafür sind nicht nur bestehende Sicherheitsdefizite (derzeit laufen überall Nachrüstungsmaßnahmen), befristete Genehmigungen oder das sich deutlich verzögernde „Endlager“ und damit erheblich längere Zwischenlagerzeiten. Auch neue Terrorszenarien erfordern ein neues Sicherheitskonzept.

Auch in der sogenannten „Endlager-Kommission“ ist das neue Zwischenlagerkonzept inzwischen Thema. Lange hatte sich die Kommission dagegen gesperrt. Man wollte sich vor allem auf das Thema „Endlagersuche“ konzentrieren, hieß es lange Zeit, obwohl Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände immer wieder betont hatten: Man könne keinen gesellschaftlichen Konsens erreichen, wenn nicht alle Probleme der Atommülllagerung auf den Tisch kommen. Damit war auch die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle an den AKW-Standorten bzw. in den zentralen Lagern Ahaus, Gorleben und Lubmin gemeint.

Nicht nur das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde, sondern vor allem die Bundesregierung selbst, sorgte für einen Sinneswandel: Anfang 2015 legte das Bundesumweltministerium zur Umsetzung einer EU-Richtlinie das so genannte „Nationale Entsorgungsprogramm“ vor. Dort war erstmals von einem „Eingangslager“ am zu findenden „Endlager“ die Rede. Im Kleingedruckten war die Rede von 500 Castor-Behältern, die hier eingestellt werden sollten. Gleichzeitig räumte die Behörde ein, dass die Zwischenlagerung vermutlich länger dauern würde, als diese Lager genehmigt sind. Während für Gorleben und Ahaus die Genehmigungen bereits Mitte der 2030er Jahre auslaufen, sind die AKW-Standortlager bis ca. 2046/47 genehmigt. Im August 2015 beschloss die Bundesregierung dieses „Nationale Entsorgungsprogramm“ mit dem Hinweis darauf, dass die Ergebnisse unter dem Vorbehalt der Beratungen in der „Endlager“-Kommission stünden.

Endlager_kommt_später-Backmann-SH-Atomaufsicht
Backmann, siehe unten

Auf ihrer 22. Sitzung am 15. Februar debattierte die Kommission mit der Vorlage eines Entwurfs zur Zwischenlagerung (PDF, Bearbeitungsstand 11.2.2016) für den zu erstellenden Bericht. (Dieser Entwurf ist noch in der Debatte, ein dritter Entwurf ist auf dem Weg.) Zu lesen ist dort aber, dass die derzeit praktizierte Zwischenlagerung auf den Prüfstand muss. Neben diversen genannten Anforderungen für die Zwischenlagerung heißt es dort: „Daneben gibt es weitere Berührungspunkte: In den Zwischenlagern müssen die Behälterinventare in einem Zustand bleiben, in welchem sie noch ggf. in die dem jeweiligen Endlagerkonzept entsprechenden Behälter umgeladen werden können und sie müssen transportierbar bleiben. Zeitlich muss die Auslagerung aus den Zwischenlagern mit der entsprechend dem Endlagerkonzept erforderlichen Konditionierung am Endlagerstandort abgestimmt sein. Eine Reihe von weiteren Entwicklungen ist zudem schwer vorhersehbar, etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat. All das spricht dafür, nicht nur die Endlagerung von HAW sondern auch dessen notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand zu stellen.“

Eine Aussage, die man auch als Eingeständnis werten könnte, dass die Forderungen der Anti-Atom-Bewegung zur Atommüll-Debatte und der Kommission mehr als richtig waren. Doch offiziell gibt es dazu kein Statement. Stattdessen wird mit dem neuen Zauberwort „Konsolidierte Zwischenlagerung“ umschifft, was eigentlich Sache ist: So, wie heute betrieben, steht die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle vor dem Ende!

Hinter dem so unscheinbar wirkenden Nebensatz „etwa die Entwicklung hinsichtlich des Schutzes vor Einwirkungen Dritter, die in den letzten Jahren eine starke Dynamik entfaltet hat“ verbirgt sich nichts anderes als der Anti-Terror-Schutz. Seit 2011 haben sich Bundes- und Landesbehörden mit den Betreibern auf neue Sicherheitsanforderungen verständigt, weil von neuen Terrorszenarien auszugehen ist. An allen Standorten sollen daher Härtungen, neue zusätzliche Schutzmauern und Brandschutzmaßnahmen nachgerüstet werden. Bei einigen ist das bereits im Gange, bei anderen laufen die Genehmigungsverfahren noch.

Einzelheiten zu dem neuen Konzept einer Zwischenlagerung macht der Berichts-Entwurf der Kommission kaum, allerdings ist von den drei Kommissionsmitgliedern Armin Grunwald, Energiewendeminister Robert Habeck und Michael Sailer zu lesen: „Das impliziert eine Auseinandersetzung auch mit den Vor- und Nachteilen einer konsolidierten Zwischenlagerung an zwei bis drei größeren (bestehenden oder neuen) Standorten sowie mit einer Verbringung in ein Zwischenlager am Endlagerstandort in verschiedenen Varianten (Pufferlager für Teilmengen, Lager mit Kapazität für alle Behälter und Möglichkeit der parallelen Einlagerung).“

„Konsolidierte Zwischenlagerung“ nennen die Autoren nun also das Scheitern des bisherigen Zwischenlager-Konzeptes. Auch der E.on-Vertreter Fischer verschließt sich in seinem Vorschlag nicht diesen „konsolidierten Zwischenlagern“. Bei ihm heißt es: „In Abhängigkeit der zu diesem Zeitpunkt konkreter abzuschätzender Termine für die Inbetriebnahme des Eingangslagers bzw. für den Beginn der Einlagerung der radioaktiven Abfällen in das Endlager reicht das Spektrum der denkbaren Möglichkeiten gegebenenfalls dabei von einer weiteren notwendigen Zwischenlagerung an den existierenden Zwischenlagerstandorten bis hin zu einer konsolidierten Zwischenlagerung an einer reduzierten Zahl an Standorten.“

Wie umfangreich die Gründe dafür sind, das bisherige Zwischenlager-Konzept auf den Prüfstand zu stellen, macht auch der Chef der Atomaufsicht von Schleswig-Holstein, Jan Backmann, auf einer Veranstaltung des Niedersächsischen Umweltministers Stefan Wenzel deutlich. Sein Vortrag ist unter das Thema „Notwendige Zwischenlagerung – Zeit für ein neues Konzept?“ (PDF) gestellt. Darin spricht Backmann auch von „veränderten Rahmenbedingungen“ bei der „Endlager“-Suche durch den Atomausstieg 2011 und kommt zu der Aussage: „Planungshorizont für Zwischenlagerung: Verlängerungen zu unterstellen“. Es gehe um neue „Herausforderungen“ teilt Backmann mit und listet diese in einer Übersicht auf. Backmann zitiert dann ausführlich auch die Debatte in der Kommission und hält ebenfalls fest: „Notwendige Zwischenlagerung auf den Prüfstand stellen“.

Backmann zeigt in seinem Vortrag gleich drei Varianten der „Konsolidierten Zwischenlagerung“ auf. Er spricht dabei von dem „Eingangslager“ am Endlagerstandort, von der „Reduktion der bisherigen Standorte“ und über „Neue Zwischenlager in Großregionen“. Während im Kommissionsbericht allerdings von zwei bis drei neuen Zwischenlagern die Rede ist, spricht Backmann nun von „3 bis 5 Standorte“, die außerdem jeweils als Reparatureinrichtigung für defekte Castoren mit einer „Heißen Zelle“ ausgestattet sein sollen. Außerdem erwähnt er die „zusätzlichen Transporte“ als Nachteil. Als „ergänzende Forderungen“ nennt er auch: „Bundesweite Akzeptanz des Zwischenlagerkonzepts im gesellschaftlichen und politischen Raum“.

Auch der Physiker Wolfgang Neumann von der INTAC widmet sich auf der Veranstaltung ausführlich in einem Vortrag dem Thema Laufzeitverlängerung für die Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle (PDF, Hinweis: Die hier veröffentlichte Datei ist neuer, als die auf dem Server des NMU!). Für Neumann steht außer Frage, dass es zu einer längeren Zwischenlagerung als bislang geplant kommen wird. Deutlich verweist er auf die derzeit schon bestehenden Mängel bei der Zwischenlagerung im „Normalbetrieb“ und spricht hier nicht nur die Risiken hinsichtlich eines Versagens der Behälterdichtungen an. Dabei kritisiert er fehlende Untersuchungen ebenso wie reale Versuche zum Sicherheitsnachweis und teilt mit, dass es bislang bei zwei Sekundärdeckeldichtungen von Castoren in den USA und Südafrika zum Versagen gekommen wäre. Ausführlich begründet er, warum schon heute die vorhandenen Zwischenlager mit Heißen Zellen ausgerüstet werden müssten. Für ihn ist klar: „Eine Zwischenlagerung deutlich über 40
Jahre hinaus erfordert neue Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung“.

Neumann reflektiert die derzeitigen Varianten, spricht dabei von einer Variante, nach der in jedem Bundesland mit Atomkraftwerk ein neues Zwischenlager als Alternative zum bisherigen Konzept entstehen könnte. Ausdrücklich sagt er: Das wäre „politischer Sprengstoff“.

×