AKW Brokdorf und der Atommüll: CDU Steinburg im Castor-Widerstand

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-341Darauf haben wir alle gewartet. Die CDU Steinburg sagt „Nein zu Brokdorf als Zwischenlager“. Realsatire oder nur absurd?

Hier als Dokumentation:  (Quelle: Norddeutsche Rundschau, sro) Das Atomkraftwerk in Brokdorf scheidet als Zwischenlager für atomaren Abfall aus, zumindest für Abfall, der nicht selbst aus dem Reaktor stammt. Daran gibt es für die CDU um den Landtagsabgeordneten Hans-Jörn Arp keinen Zweifel.

Nachdem das Brunsbütteler Zwischenlager durch Gerichtsbeschluss nicht mehr in Frage kommt, hatte Minister Robert Habeck (Grüne) Brokdorf für Atommüll aus dem englischen Sellafield ins Spiel gebracht. „Das kommt überhaupt nicht in Frage“, stellt Arp eindeutig klar. In dem Lager in der Elbgemeinde könnten ausschließlich die alten Brennstäbe aus Brokdorf selbst zwischengelagert werden. „Für andere Pläne und die Einlagerung fremden Mülls gibt es gar keine Zulassung.“

Dafür müsste dann ein neues Genehmigungsverfahren angestrebt werden, und das könne voraussichtlich niemals bis 2016 abgeschlossen werden. Dann aber, so der Plan der Bundesregierung, soll bereits Atommüll aus dem Ausland in Deutschland gelagert werden. Arp: „Für Brokdorf stehen wir als Union, aber gegen Castoren anderer Reaktoren wehren wir uns bis zum Ende mit allen demokratischen Mitteln.“ nr (sh:z)

Atommüll nach Lubmin an die Ostsee? Grüne dafür – Grüne dagegen

Untersteller-Hinz-Atommuell-Kommission02022015
Der Grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg bringt Atommülllager Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern als Standort für hochradioaktive WAA-Abfälle ins Spiel. Foto: Dirk Seifert

„Grüne zweifeln an Sicherheit vom Atomlager“ berichtet die Ostsee-Zeitung. Gemeint sind die Grünen aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel durch das OVG Schleswig Sorgen machen, wie es um die Sicherheit „ihres“ Castor-Lagers in Lubmin bestellt ist. Nur wenig bekannt steht neben Gorleben und Ahaus in Lubmin eines der zentralen Atommüll-Zwischenlager und obendrein das einzige, das im Besitz des Bundes ist. Die Sorgen in Mecklenburg-Vorpommern könnten noch größer werden: Ausgerechnet der grüne Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller, hat Lubmin als einen der möglichen Standorte für die Castor-Transporte mit hochradioaktivem Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in England erneut ins Spiel gebracht.

Die Sorge, dass Lubmin zu einem „Endlager durch die Hintertür“ werden könnte, hat man im Nordosten der Republik schon länger. Zunächst war ihnen versprochen worden, dass das Atommüll-Zwischenlager in Lubmin nur für radioaktive Abfälle aus den ostdeutschen Forschungsreaktoren und dem Rückbau der DDR-Atommeiler am Standort selbst genutzt werden sollte. Ein Versprechen, das nicht lange hielt. Inzwischen sind zahlreiche Castor-Transporte mit hochradioaktiven Materialien aus den gesamtdeutschen Atomforschungsanlagen in Lubmin eingelagert. Gestritten wird  aktuell über die unbefristete Lagerung von leicht- und mittelradioaktiven Abfällen in Lubmin bei Greifswald. Die Grünen in Mecklenburg-Vorpommern sind alarmiert und warnen: Lubmin wird schrittweise zum Endlager.

Nun könnte es noch heftiger kommen: Ausgerechnet der grüne Umweltminister Franz Untersteller aus Baden-Württemberg hatte am Montag auf der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag Lubmin als einen der drei erforderlichen Standorte für den Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England erneut ins Spiel gebracht. Der Vorteil aus Sicht von Untersteller: Das Lager in Lubmin befindet sich im Eigentum des Bundes, der also entscheiden könnte.

Bei den Klimarettern schreibt Joachim Wille über das Atommüll-Geschacher: „Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden?“

Die Grünen in MeckVoPo haben vor wenigen Tagen eine Kleine Anfrage gestellt: Drs. 6/3650 Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum atomaren Zwischenlager Brunsbüttel für das Zwischenlager Nord. Darin fragen die Grünen aus dem Norden z.B.: „Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die im Urteil zu Brunsbüttel festgestellten Ermittlungs- und Bewertungsdefizite im Zusammenhang mit potenziellen Risiken für Anlage und Umfeld auch für das ZLN Lubmin bestehen können?“ Außerdem wollen die Grünen in Schwerin wissen: „Ist beim ZLN Nord ermittelt worden, ob durch terroristische Angriffsszenarien oder durch einen möglichen Flugzeugabsturz ein Strahlenwert überschritten werden kann, der eine Umsiedlung der betroffenen Bevölkerung notwendig machen würde?“

Fragen, die damit zusammen hängen, dass das OVG Schleswig in seinem Brunsbüttel-Urteil erhebliche Ermittlungsdefizite bei den Sicherheitsnachweisen festgestellt und deshalb die Genehmigung für das dortige Castor-Lager aufgehoben hat.

Um für das Standortauswahlgesetz die Zustimmung von Niedersachsen zu erlangen, wurde festgelegt, dass es keine weiteren Castortransporte in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Mit viel Schulterklopfen feierten sich Parteispitzen in Bund und Ländern, als sie sich darauf einigten, dass der von Deutschland zurückzunehmende Atommüll aus der Wiederaufarbeitung in Frankreich und England also nicht mehr in Gorleben, sondern an den Standortlagern an den AKWs gelagert werden solle. Der Haken: Bis heute ist nicht klar, welche Standorte mitmachen. Der grüne Energieminister Robert Habeck aus Schleswig-Holstein hatte das Lager am AKW Brunsbüttel angeboten. Allerdings ohne den Eigentümer Vattenfall zu fragen, ob er damit auch einverstanden ist. (Von den BürgerInnen ganz abgesehen.)

Außerdem hatte das grüne Baden-Württemberg eine Annahme des WAA-Mülls im AKW Philippsburg in Aussicht gestellt. Ein drittes Bundesland, am besten mit einer CDU-Regierung, war als Kompromiss vorgesehen. Genau das aber gibt es bis heute nicht, so dass die Lösung dieser gesetzlichen Vorgabe für das Standortauswahlgesetz bis heute nicht vorhanden ist. Die Hoffnung, dass das schwarz-grüne Hessen diese Position übernimmt, hat sich bislang auch nicht erfüllt.

Eine Lösung ist derzeit sogar noch mehr außerhalb der Sichtweite, weil nach dem Urteil des OVG Schleswig und der Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die Genehmigung des Castor-Lagers in Brunsbüttel nun aufgehoben ist und die Landesregierung in Kiel einen Einlagerungsstopp verhängt hat. Damit bleibt eigentlich nur noch das Angebot von Baden-Württemberg.

Seit fast zwei Jahren ist in der Sache trotz aller Ankündigungen und Versprechen auch aus dem Bundesumweltministerium nichts voran gekommen. Nicht nur das nunmehr fehlende Brunsbüttel macht die Sache immer schwieriger und gefährdet den vermeintlichen Konsens für einen Neustart bei der „Endlager“-Suche. Inzwischen hat E.on sowohl verwaltungs- als auch verfassungsrechtliche Klagen gegen diese Passagen des Standortauswahlgesetzes erhoben. Der Atomkonzern will weder für den Alternativenvergleich bei  der Endlagersuche, noch für die Neuregelung bei den Castoren aus der Wiederaufarbeitung, finanzielle Lasten übernehmen.

Atommüll und die Kommission: Konflikte nehmen zu

P1020793
Keine Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil für andere Atomanlagen. Das meint der Staatssekretär Jochen Flasbarth (links) aus dem BMUB. Foto: Dirk Seifert

Kontrovers ging es gestern bei der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag zu. Das Urteil des OVG-Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager von Vattenfall in Brunsbüttel sorgte, schlägt heftige Wellen. An vielen AKW-Standorten bereiten Initiativen und Verbände bereits Klagen entweder gegen die Zwischenlager vor, deren Sicherheitsnachweise nach dem Urteilsspruch nicht ausreichend erbracht sind. Oder es geht direkt gegen die Atommeiler, deren Schutz gegen Terrormaßnahmen wie Flugzeugabsturz oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend ist.

Der BUND hatte eine umfassende Bewertung des Urteils vorgelegt und darin die aus seiner Sicht notwendigen Konsequenzen dargestellt. Die Stellungnahme steht hier als PDF zum download bereit und ist auch auf der Seite der Kommission unter den Drucksachen zu finden.

Über den Verlauf der Kommissionssitzung berichtet der Bundestag auf dieser Seite. Wie inzwischen üblich, fasst auch der BUND als Mitglied der Kommission die wichtigsten Aspekte der Sitzungen jeweils zusammen und veröffentlicht diese auf  seiner Homepage. Der Text folgt gleich unten als Dokumentation.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*), Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke und ebenfalls Mitglied der Kommission, fasst die Sitzung auf seiner Homepage unter dem Titel „Atommülllagerung nach dem Brunsbüttel-Urteil: Probleme sollen kleingeredet werden“ zusammen.

Im Blick behalten

Klar war, dass es auf der Sitzung keine abschließende Befassung zum Thema „Brunsbüttel-Urteil und die Folgen“ geben konnte. Auf der Kommissions-Seite heißt es: „In der Kommission war zudem umstritten, ob die Beschäftigung mit der Zwischenlager-Problematik zum Auftrag der Kommission gehört oder nicht.“ Im Bericht vom BUND zur Sitzung wird festgehalten: „Einen Beschluss gab es nicht. Die Arbeitsgruppen sollen das Thema „im Blick behalten“.

E.on, die Verfassungsklage und die Kommissionsarbeit

Die Frankfurter Rundschau berichtet mit Blick auf die Verfassungsklage von E.on gegen wesentliche Punkte des Standortauswahlgesetzes unter der Überschrift „Der Atomkonsens wackelt„. In der Kommission ist E.on mit einem Vertreter Mitglied. Der Artikel von Joachim Wille, der vor einiger Zeit deutlich für eine Teilnahme von Umweltverbänden an der Kommission plädiert hatte, sieht nun wachsende Probleme einer Konsensbildung, nachdem E.on mit seinen Klagen auch den Verzicht auf das Atommüll-Zwischenlager in Gorleben angreift und dazu letzte Woche eine Verfassungsklage eingereicht hat. Dieser Verzicht auf Gorleben als Zwischenlager für die noch ausstehenden Castor-Transorte mit Atommüll aus Frankreich und England, war die Voraussetzung für die Zustimmung von Niedersachsen zum Standortauswahlgesetz, in dem der Salzstock Gorleben aber weiterhin als mögliches „Endlager“ im Verfahren bleibt.

Wille berichtet zutreffend über die von grünen Landesministern und dem Staatssekretär im Bundesumweltministerium und dem Linken Bundestagsabgeordneten vorgetragene Kritik an diesen Klagen, die für die Kommissionsarbeit als „verheerend“ bezeichnet wurden. Dann schreibt Wille weiter: „Der Vertreter des Umweltververbands BUND in der 34-köpfigen Kommission, Klaus Brunsmeier, sagte an die Adresse des Eon-Managers Bernhard Fischer: „So geht das nicht weiter.“ Einen Konsens zu erreichen, werde zunehmend unmöglich. Jörg Sommer, Vorsitzender der Deutschen Umweltstiftung, hatte vor der Sitzung indirekt sogar das Ausscheiden der Vertreter der Atombranche gefordert: „Wenn die Endlagerkommission nicht eindeutig erklärt, dass auf dieser Grundlage keine weitere Mitwirkung der Atomlobby in der Kommission möglich ist, macht sie sich unglaubwürdig.““

Völlig unerwähnt bleibt: Jörg Sommer war auf der gestrigen Sitzung gar nicht anwesend und wohl am deutlichsten formulierte der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Kritik. Auf der Seite des Bundestages wird richtigerweise festgestellt: „Zdebel warf in Anbetracht der Klage die Frage nach der Zusammensetzung der Kommission und des Stimmrechts der Vertreter der Energieunternehmen auf.“ Dazu müsste das Standortauswahlgesetz bzw. der Bundestag einen Beschluss fassen, da die Mitglieder von ihm ernannt worden sind. Niemand in der Kommission griff diese Frage dann im Konkreten auf. Vielleicht auch, weil der E.on-Manager Bernhard Fischer nicht ausschloss, die Klage zurückzuziehen, wenn die laufenden Gespräche mit der Bundesregierung aus Sicht des Atomkonzerns positiv verlaufen.

Keine Lösung für Rücknahme der WAA-Castoren. Künftig Lubmin?

Über die Deals schreibt Wille nicht nur in der FR, sondern gemeinsam mit Jörg Staude auch bei den Klimarettern. Unter dem Titel „Politischer Handel mit Castoren“ stellen die beiden Journalisten noch mal die vertrackte Situation dar, die sich für die Auslands-Castoren und die Suche nach einem Nicht-Gorleben-Standort nun ergeben. Zu den von Fischer angedeuteten Gesprächen für einen Deal mit der Bundesregierung heißt es in dem Text: „Auf den sich langsam abzeichnenden „Handel“ mit den Castoren ging im öffentlichen Teil der Sitzung verständlicherweise niemand ein. Baden-Württembergs Minister Untersteller brachte seinerseits nur noch das Zwischenlager Lubmin bei Greifswald ins Spiel, das ja dem Bund gehöre und wo eine, so die unausgesprochene Idee, Einlagerung von Castoren möglicherweise leichter zu bewerkstelligen wäre. (Auch der ehemalige Vattenfall-Manager Bruno Thomauske hatte in der Sitzung auf Lubim hingewiesen.) Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden?

Außerdem greifen die Autoren die Forderung von schleswig-holsteins Energieminister nach einem „nationalen Zwischenlagerkonzept“ auf und berichten: „Man müsse darüber nachdenken, „größere, sicherere Zwischenlager an anderen Standorten zu bauen“, die dann die bisher an den AKW-Standorten eingelagerten Castor-Behälter aufnehmen sollen.“

Ein Hinweis, der im Grundsatz nicht von Habeck stammt, sondern den das Bundesumweltministerium in dem Entwurf zum Nationalen Entsorgungsprogamm bereits auf den Tisch gepackt hat. Dort ist die Rede von einem „Eingangslager“.

Auf der Seite des Bundestags wird auch die grüne Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl zitiert. In Anbetracht der E.on-Klage, der Brunsbüttel-Entscheidung und des ungeklärten Verbleibs der im Ausland weilenden Castor-Behälter, zog sie „ein ernüchterndes Fazit“ der Kommissionsarbeit. Die kleinen Fortschritte in Sachen Vertrauensaufbau, die die Kommission mache, würden durch solche Sachen zunichte gemacht. „Wir können uns hier die Arbeit eigentlich sparen. Das macht wirklich so keinen Sinn“, sagte Kotting-Uhl. Allerdings eine eher symbolische Äußerung, denn sie gehört zu denen, die die von vielen Umwelt- und Anti-Atom-Verbänden kritisierte Kommission gegen alle Kritik verteidigt hatte.

Die Kontroverse um das Brunsbüttel-Urteil betont – stark angelehnt an den Bericht des Bundestags – Solarify. Dort lautet der Titel „Auftrag der Endlager-Kommission strittig“ und „Brunsbüttel-Urteil entzweit Mitglieder“.

Dokumentation des BUND-Berichts:

„Bericht vom Treffen der Atommüll-Kommission am 2.2.

In der neunten Sitzung der Atommüll-Kommission ging es vor allem um zwei Themen: Die Situation an den Atommüll-Zwischenlagern und das weitere Vorgehen zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Außerdem wurde aus aktuellem Anlass erneut über die Klagen der AKW-Betreiber gesprochen.

Brunsbüttel Urteil: BUND legt Papier zu den Konsequenzen vor

Nach der Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel beschäftigte sich die Atommüll-Kommission mit der Frage: Welche Konsequenzen trägt das Urteil nach sich? Der BUND hatte dazu ein eigenes Papier vorgelegt. Darin wird deutlich, dass das Brunsbüttel-Urteil eine Zäsur für die gesamte Atommülllagerung darstellt und Auswirkungen auf alle anderen Zwischenlager sowie AKWs hat. Der BUND fordert, dass die Sicherheit von allen Zwischenlagern dringend überprüft werden muss. Bis zu einem Sicherheitsnachweis dürfen keine weiteren Castoren eingelagert werden. In der Kommission blieb es jedoch bei einer Debatte. Das Umweltministerium (BMUB) und Ländervertreter sehen trotz des Urteils immer noch kein Sicherheitsproblem. Die Kommissionvorsitzenden zeigten sich skeptisch, dass sich die Kommission auch intensiv mit dem Thema Zwischenlager beschäftigt. Einen Beschluss gab es nicht. Die Arbeitsgruppen sollen das Thema „im Blick behalten“.

Einig war sich die Kommission darin, dass es für die Arbeit in der Kommission zentral ist, dass endlich eine Lösung für die noch im Ausland lagernden Castor-Behälter gefunden wird. Es handelt sich dabei um Castoren aus Wiederaufbereitungsanlagen in Großbritannien und Frankreich. Nach dem Wegfall der Genehmigung für Brunsbüttel steht nur noch die politische Zusage aus Baden-Württemberg für das Lager in Philippsburg.

Noch eine Verfassungsbeschwerde von Eon

In der letzten Woche war eine weitere Klage von Eon bekannt geworden. Eon hat nun auch eine Verfassungsbeschwerde gegen den Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben und die damit verbundenen Kosten für die Nachrüstung anderer Zwischenlager eingereicht. Der BUND hat klargemacht, dass diese Klagen und eine weitere Mitarbeit der Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission nicht zusammenpassen. Auch weitere Kommissionsmitglieder äußerten sich kritisch dazu. Eine konkrete Klärung blieb erneut aus, wird in den nächsten Sitzungen aber unbedingt erfolgen müssen.

So geht es weiter in der AG Öffentlichkeitsbeteiligung

In ihrer Sitzung am 22. Januar beschäftigte sich die AG Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Konzept der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission. Dazu hatte sie vier ExpertInnen geladen, die eine Weiterentwicklung des Konzeptes unterstüzt haben. Bei der gestrigen Sitzung der Atommüll-Kommission wurde den konkreten Vorschlägen zur Weiterarbeit weitestgehend zugstimmt:

  • Eine Auftaktveranstaltung für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit soll um Pfingsten stattfinden.
  • Es soll ein konkretes Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Kommissionsarbeit mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt werden.

Mehr Informationen

(*) Der Autor dieses Artikel arbeitet als wissenschaftlicher Referent für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.

Improvisationen an hochradioaktivem Atommüll: Neues Castorlager soll her

Interim_storage_facility_Brunsbuttel_04
Alles so schön sauber hier: Demnächst neues Atommülllager? Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel (Foto) und die ungelöste Entsorgung des hochradioaktiven Atommülls. Foto: Vattenfall

Während im Bundestag eine Atommüll-Kommission sich emsig mit den Anforderungen an eine dauerhafte Lagerung „insbesondere“ hochradioaktiver Atomabfälle abarbeitet, werden die eigentlichen Entscheidungen weiterhin anderen Orts vorbereitet. Mit dem Entwurf des von der EU geforderten „Nationalen Entsorgungsprogramms“ präsentiert die Bundesregierung jetzt ein neues Atommülllager. So um die 900 Castor-Behälter mit ihrer extrem gefährlichen Fracht sollen künftig aus den derzeitigen Zwischenlagern an den AKW-Standorten sowie Ahaus, Gorleben und Lubmin in dieses „Eingangslager“ gleich um die Ecke des vermeintlichen „Endlagers“ gekarrt werden. Natürlich kann man darüber noch diskutieren.

„Mit der ersten Teilgenehmigung für das Endlager für insbesondere Wärme entwickelnde Abfälle soll am Standort auch ein Eingangslager für alle bestrahlten Brennelemente und Abfälle aus der Wiederaufarbeitung genehmigt und damit die Voraussetzung für den Beginn der Räumung der bestehenden Zwischenlager geschaffen werden.“ So heißt es im Beamtendeutsch auf der Seite 6 des Entwurfs vom 6. Januar 2015 für das „Programm für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm)“.

Natürlich ist es ein Programm – wieder einmal. Dabei wäre es sicherlich angemessener, wenn die Bundesregierung vielleicht mal von einer „Nationalen Entsorgungsimprovisation“ sprechen würde. Denn wieder einmal ist das, was hier so geordnet klingt, nichts weiter als eine Reaktion auf die ungelöste Atommüllentsorgung und die Erkenntnis: Die Genehmigungen für die Zwischenlager werden auslaufen, lange bevor es ein Endlager geben wird.

  • Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck fordert laut Frankfurter Rundschau: „Habeck allerdings schwebt etwas ganz anders vor. Er forderte ein neues „nationales Zwischenlagerkonzept“. Man müsse darüber nachdenken, „größere, sicherere Zwischenlager an anderen Standorten zu bauen“. Diese könnten dann die bisher an den AKW-Standorten eingelagerten Castoren aufnehmen.“

Das hat erst vor wenigen Wochen erneut die Debatte in der Atommüll-Kommission gezeigt. Für 40 Jahre sind die Standort-Zwischenlager genehmigt. So um das Jahr 2045 werden sie also allesamt ohne Genehmigung dastehen. Die Lager in Ahaus und Gorleben sogar schon früher! Und wie es dann in den Castor-Behältern mit ihrem hochradioaktiven Inhalt aussieht, weiß heute niemand.

Zwischenlager heißen diese Hallen, weil man signalisieren wollte, dass das Zeug irgendwann weg kommt, in ein „Endlager“. Wider jedes bessere Wissen schrieben CDU/CSU, SPD und Grüne in das jüngste Atommüll-Projekt Jahresdaten, die keinerlei Chance auf Realisierbarkeit hatten. Im Standortauswahlgesetz, dem vermeintlichen Neustart bei der „Endlager“-Suche und die Arbeitsgrundlage für die jetzige Atommüll-Kommission, wird behauptet, dass es bis 2031 ein abgeschlossenes „Auswahlverfahren für den Standort dieses Endlagers“ (NaPro Entwurf, Seite 12)  geben wird. Selbst Wolfram König, Chef des Bundesamts für Strahlenschutz hält das für völlig unrealistisch. Aber: Diese Jahreszahl passt einfach gut, denn 2036 läuft z.B. die Genehmigung für das zentrale Zwischenlager in Ahaus aus und die Zahl liegt einfach fantastisch sicher vor dem Ende der Genehmigungen der Standort-Zwischenlager.

  • Wieder die Frankfurter Rundschau: „Tatsächlich erscheint der ursprüngliche Zeitplan obsolet, wonach die Zwischenlager nach maximal 40 Jahren Betriebszeit geräumt werden sollen. Das wäre in den 2040er Jahren. Bis dahin wird das geplante Atom-Endlager nach Expertenschätzung nicht betriebsbereit sein, um den Nuklearmüll aufzunehmen. Überall an den existierenden Standorten befürchteten die Anwohner, „dass Zwischenlager zu Endlagern werden“, sagte Habeck zur Begründung seines Vorstoßes.“

Der Grundgedanke: 2031 weiß man also wo der Standort ist. Dann ein bißchen Genehmigungsverfahren, unterirdischer Ausbau und schwups, geht das Ding 2050 in Betrieb. Irgendwie also so um 2040 könnte dann das neu erfundene „Eingangslager“ entstehen und das hochradioaktive Zeug in den Castoren aus den dezentralen Standortlagern dort hin rollen. Das Tolle an diesem Plan: Auch wenn es dann mit dem Endlager nicht so richtig hinhauen sollte – das neue Eingangslager könnte ja auch für 30 oder 40 weitere Jahre das Eingangslager ohne Ausgang bleiben. Im NaPro-Entwurf klingt das so: „Der benötigte Zeitraum für die Einlagerung ist vom Endlagerkonzept abhängig.“

Das nicht alles so geordnet ist, wie es in diesen „Programmen“ steht, wissen wir seit 40 oder 50 Jahren. Die Entsorgung des Atommülls hat weder die Betreiber noch die Regierungen – egal welcher Couleur – so ernsthaft besorgt, dass sie der Atomenergie irgendwelche Grenzen gesetzt hätten. Der Betrieb der Atomkraftwerke hatte und hat Vorrang. Das OVG Schleswig hebt die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager in Brunsbüttel auf, weil die Sicherheit nicht nachgewiesen ist!

Grün geführte Energie- und Umweltministerien in den Ländern und die Bundesregierung erklären sofort: Alles ist aber sicher, auch wenn man das gegenüber dem Gericht und den BürgerInnen nicht nachweisen kann. Behauptete Sicherheit! Das müssen wir jetzt einfach mal glauben, dass das so ist. Weil? Ja, weil die Atomenergie eben so gefährlich ist, dass man nicht so genau sagen darf, wie man sie schützt, weil ja sonst Terroristen …. und wenn die wüßten, wo die Lücken sind, dann würde es ja ….

Ach, und wer den aktuellen Wahnsinn nach dem Urteil des OVG Schleswig zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel dann noch mal etwas detaillierter nachlesen möchte, dem empfehle ich noch einmal die Frankfurter Rundschau und außerdem:

 

Atommüll-Alarm und Castor-Stopp: BUND nimmt Stellung zum Brunsbüttel-Urteil und den Konsequenzen

Castor-Lager am AKW Brunsbüttel: „Berlin, wir haben ein Problem“. Foto: Vattenfall

Atommülllagerung ohne Genehmigung. Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum dortigen Castor-Zwischenlager braut sich was zusammen und am Montag tagt die Endlager-Kommission in Berlin. Auf deren Homepage ist gerade die Stellungnahme des BUND zu dem Urteil und den Folgen veröffentlicht worden, zu finden unter K-Drs. 85: Beratungsunterlage zur 9. Sitzung (BUND: Die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel und die Konsequenzen) (PDF).  „Das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht ist eine Zäsur für die gesamte Atomenergienutzung und Atommülllagerung in der Bundesrepublik“, heißt es dort zur Einleitung.

Atomenergie und Geheimschutz: Eine Gefahr für Grundrechte und Rechtsstaat

Diese Zäsur betrifft auch eine elementare Frage der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Immer mehr Geheimschutzmaßnahmen entziehen den BürgerInnen die Möglichkeit, staatliches Handeln gerichtlich zu überprüfen. Selbst dort, wo es noch zu Klagen kommt, haben sogar die Gerichte keine Möglichkeit mehr, die Geheimschutzmaßnahmen zu überprüfen. Das OVG sprach von einem Dilemma und hob als Konsequenz die Genehmigung für das Castor-Lager auf! Der BUND greift das auf und kommt zu dem Ergebnis: „Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.“

Bis neue Genehmigungen vorliegen: Castor-Stopp

Das Urteil, so der BUND weiter, betreffe nicht nur Brunsbüttel, sondern auch alle Zwischenlager an den AKW-Standorten. Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel müssen nun auch hier zu neuen Genehmigungsverfahren führen. Dann kommt die entscheidende Schlussfolgerung und Forderung: Bis es diese neuen Genehmigungen gibt, „dürfen keine weiteren Castor-Behälter in die Zwischenlager eingelagert werden.“

Aber nicht nur für Atommülllager, auch für die Atommeiler selbst sieht der BUND in Folge des Brunsbüttel-Urteils zu ziehende Konsequenzen, denn auch dort „fehlt es an einem Nachweis, dass der erforderliche Schutz vor Terrorangriffen vorhanden ist.“ Geheimschutzmaßnahmen müssen nun endlich auch einer gerichtlichen Prüfung zugänglich gemacht werden. Kann das Dilemma zwischen Geheimschutz und Rechtsstaat nicht aufgelöst werden, dann „bleibt als Konsequenz nur das unverzügliche Abschalten der Atomkraftwerke.“

In der BUND-Stellungnahme werden detailliert weitere Folgen angeführt, die sich auf die künftige Zwischenlagerung, aber auch für die Standort-Suche und die Endlager-Kommission in erheblichem Umfang auswirken dürften. Es ist sicherlich lohnend, sich das im Original anzusehen. Sicherheitshalber ist die Stellungnahme des BUND auch hier auf umweltFAIRaendern.de downloadbar (PDF).

Am Schluss der fünfseitigen Stellungnahme fasst der BUND seine Forderungen zusammen:

  • Es muss sofort für alle Zwischenlager der Nachweis erbracht werden, dass diese Lager den erforderlichen Anforderungen zum Terrorschutz genügen.
  • Der BUND fordert, dass an allen Standorten neue Genehmigungen für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Diese müssen die im Brunsbüttel-Urteil bestätigten erhöhten Maßstäbe bei den Sicherheitsnachweisen zum Terrorschutz anwenden und die erforderliche Verlängerung der Lagerzeit berücksichtigen.
  • Der BUND fordert bis zur Klärung der Sicherheit einen Einlagerungsstopp für weitere Castor-Behälter in die Zwischenlager.
  • Der BUND fordert darüber hinaus einen Neustart bei der Diskussion über Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll. Die vielfältigen Probleme müssen endlich offen diskutiert und nicht weiter verdrängt werden.
  • Es braucht dringend eine auch gerichtlich kontrollierbare Überprüfung der Sicherheitssituation bei den laufenden Atomkraftwerken.
  • Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.
  • Die Konsequenz ist das unverzügliche Abschalten aller Atomkraftwerke.
×