Wer zahlt für das Atommüll-Desaster? ARD Magazin Plusminus berichtet. Foto: Screenshot
Das Atomerbe wird uns trotz des beschlossenen (Teil)Ausstiegs noch für eine Million Jahre beschäftigen. Das klingt so irreal, ist aber leider sehr materiell. Ebenso die Frage: Wer eigentlich wird für die wachsenden Kosten der Atommülllagerung zahlen. Klar gibt es gesetzliche Regelungen. Das ARD-Magazin PlusMinus widmet sich dem atomaren Wahnsinn und den Kosten in diesem Video-Beitrag in der Mediathek. Dabei zeichnet das Magazin die Geschichte der Atomenergienutzung seit den 50er Jahren in Schlagzeilen nach und macht deutlich, vor welch enormen Problemen und Kosten wir heute stehen.
Ausführlich kann man das auch auf dieser Seite der Redaktion nachlesen. Ein weiteres ausführliches Interview mit Prof. Leprich gibt es als Extra auf der angegebenen Seite. (Video verfügbar bis 15.01.2016)
In dem Beitrag kommt auch Thorben Becker vom BUND zu Wort. Der BUND hatte vor wenigen Monaten eine Studie zu den Kosten für die Atommüllentsorgung vorgestellt. Dort wird festgestellt: Derzeit müsste minimal mit 48 Milliarden Euro gerechnet werden; das ist ein Mehrfaches dessen, was an Rückstellungen für diesen Zweck aktuell bei den Konzernen vorhanden wäre. Über diese Studie berichtet umweltFAIRaendern hier:
Die Konzerne E.on, RWE, Vattenfall und EnBW stehen vor massiven wirtschaftlichen Problemen. Möglicherweise ist das Geld weg, bevor die Bundesregierung handelt.
Gibt es im Rahmen der Planungen für Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA Experimente zur Wiederaufarbeitung in Jülich? Danach hat der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Bundesregierung auf Basis eines ihm vorliegenden „Agreements“ zwischen dem Forschungszentrum Jülich und der USA-Anlage Savannah River Site aus dem November 2012 gefragt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage bestreitet die Bundesregierung derartige Forschungsarbeiten in Jülich. Der Abgeordnete hat nun angekündigt, mit weiteren Anfragen zu klären, welche Experimente in Jülich im Rahmen der sogenannten US-Option geplant sind oder bereits stattfinden. (Die Drucksache18/3666 ist hier als PDF)
Nach der dem Abgeordneten vorliegenden Vereinbarung zwischen dem Forschungszentrum Jülich und der Savannah River Site – dem „Work for others agreement No. WF0-13-002“ – sollen in den USA Experimente an unbestrahlten AVR-Brennelementen durchgeführt werden und in Jülich – mit Unterstützung der Savannah River Site – mit bestrahltem Material die Möglichkeiten untersucht werden, die Graphit-Brennelemente zu verarbeiten. (* siehe unten)
Weitere Kleine Anfragen des Abgeordneten Zdebel zum Thema: „Möglicher Export hochradioaktiver Brennelemente aus ]ülich und Ahaus per Castor-Transporten in der USA“ (Bundestagsdrucksache 18/2381} sowie „Geplanter Export abgebrannter Brennelemente aus Jülich in die USA – Mengen von hochangereichertem Uran und Kosten der sogenannten US-Option“ (Bundestagsdrucksache 18/2998).
Zum ersten Teil dieser Vereinbarung bestätigt die Bundesegierung, dass am 4. Februar 2013 „vier chemisch äquivalente Graphitkugeln an den US-Empfänger SRNS, Aiken, SC, geliefert“ wurden. Dabei betont die Bundesregierung: „Die enthaltenen Kernmaterialmengen lauten auf 4,16 g Unat sowie 40,8 g Th-nat. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um Brennelemente im physikalischen Sinne.“
Zum zweiten Teil der in dem Agreement genannten Untersuchungen an bestrahlten Material hingegen sagt die Bundesregierung: „Es waren nie Experimente zur „Wiederaufarbeitung“ im Sinne der üblichen Verwendung des Wortes geplant. Versuche zur Auflösung der Graphit-Matrix an bestrahlten Kugelbrennelementen zur Untersuchung der Machbarkeit der Rückführung der Brennelemente in die USA wurden und werden nach Aussage der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen in Jülich nicht durchgeführt.“
Zu den Kosten im Zusammenhang mit dem „Work for Others“-Agreement sagt die Bundesregierung: „Nach den von FZJ erhaltenen Informationen sind für zwischen FZJ und SRNS vereinbarte Maßnahmen ca. 1,25 Mio. Euro verausgabt worden.“
Der Abgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion, hält den geplanten Export des AVR-Atommülls in die USA für rechtswidrig und nicht verantwortbar: „Atommüll, der in Deutschland erzeugt wurde, darf nicht anderen vor die Tür gekippt werden“, sagt der Abgeordnete, der auch Mitglied in der Endlager-Kommission ist. Dort wird derzeit mit Blick auf die hochradioaktiven Jülicher Atomabfälle im Rahmen einer Evaluierung des umstrittenen Standortauswahlgesetzes über ein generelles Exportverbot für Atommüll diskutiert.
Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort auf die Fragen von Hubertus Zdebel, dass die “ Vereinbarung (ist) den Vertretern der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) bekannt“ ist und dass sie die „Prüfung der Machbarkeit einer Rücknahme und Behandlung graphitbasierten Kernbrennstoffs aus den Deutschland durch die USA“ unterstützt. „Insbesondere Fragen der technischen Machbarkeit werden in einem „Work for Others“-Prozess geprüft, der von der Savannah River Nuclear Solutions, LLC (SRNS) und des FZJ getragen wird. Dieser Prozess dauert noch an.“
Allerdings – so die Bundesregierung – könne man bei der geplanten „schadlosen Verwertung“ nicht von „Wiederaufarbeitung“ sprechen. Dieser Begriff sei „in dem vorliegenden Kontext unzutreffend.“
Auf die Frage, wie viele unbestrahlte Brennelementen für den AVR und den THTR zur Zeit noch vorhanden sind, teilt die Bundesregierung mit:
„Im Kernmaterialbestand des FZJ befinden sich nach Aussage der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen insgesamt 35 unbestrahlte Brennelementkugeln: • 1 AVR-Brennelementkugel mit ca. 7% Anreicherung, • 24 AVR-Brennelementkugeln mit ca. 93% Anreicherung, • 10 THTR-Brennelementkugeln mit ca. 93 % Anreicherung. Alle 35 Brennelementkugeln lagern in den Großen Heißen Zellen des FZJ.“
(*) Wörtlich heißt es im Agreement, S. 15: „The research will be done in two phases (parts of which will be done concurrently): a R&D phase using non-irradiated material conducled at the Savannah Rlver National Labaratory and a R&D phase using irradiated material to be conducted at the Julich facllity ln Germany wilh assistance from Savannah Rivec National Laboratory.“)
AtomkraftgegnerInnen und Verbände haben heute in einem Schreiben an die rot-grüne Landesregierung in NRW Taten gefordert: Die Uranfabrik der URENCO in Gronau müsse abgeschaltet und nicht verkauft werden, heißt es. Erst vor wenigen Tagen hatten AktivistInnen in Gronau mit einer symbolischen Aktion demonstriert und die Abschaltung gefordert. umweltFAIRaendern dokumentiert die heutige PM: „Urananreicherung beenden statt verkaufen. „Angesichts der brisanten Lage rund um die Urananreicherungsanlage (UAA) Gronau gehen Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland, die Umweltverbände BUND und BBU sowie die Ärztevereinigung IPPNW mit der NRW-Landesregierung hart ins Gericht: „Für Landes-Wirtschaftsminister Duin sind die rot-grünen Koalitionsvereinbarungen ganz offenbar nur Belletristik und kein konkreter Handlungsauftrag; bedauerlicherweise scheint aber auch der grüne Regierungspartner den Ernst der Lage noch immer nicht begriffen zu haben,“ warnte Dr. Michael Harengerd vom BUND NRW.
Mit einem ausführlichen Fragenkatalog wenden sich die Initiativen und Verbände an die NRW-Landesregierung, um die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung der UAA Gronau zu bekräftigen. Im Mittelpunkt des Schreibens stehen die erheblichen Gefahren durch den geplanten Verkauf des Gronauer Urananreicherers Urenco, die Ablehnung der kurz bevorstehenden Inbetriebnahme einer riesigen Atommüll-Lagerhalle für abgereichertes Uran in Gronau sowie die stetige Zunahme der Urantransporte quer durch NRW.
Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Verbände kritisieren massiv, dass die NRW-Landesregierung ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag von 2012 in punkto Atomausstieg nicht einhält. In dem Schreiben an die Landesminister Duin (SPD), Jäger (SPD) und Remmel (Grüne) heißt es wörtlich: „Als Landesregierung müssen Sie sich dieser Herausforderung stellen und einen klaren Weg aufweisen, der zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, zur Vermeidung von weiterer Atommüllproduktion und zu einer sicheren Entsorgung des Gronauer Atommülls führt“.
Die Europa-Vorsitzende der Friedensnobelpreisträgerin IPPNW, Dr. med. Angelika Claußen, warnt eindringlich vor dem Verkauf von Urenco: „Ausgerechnet bei Urenco ist trotz der militärischen Brisanz sogar ein Börsengang im Gespräch. Damit wird das Kontrollregime durch die Internationale Atomenergiebehörde massiv untergraben. Einer Weiterverbreitung der Atomwaffentechnologie z. B. an Staaten im Pulverfass des Nahen und Mittleren Ostens wird wissentlich Vorschub geleistet. Aus friedenspolitischer Sicht ist das unverantwortlich. Die IPPNW fordert daher eine Stilllegung der Urenco-Anlagen.“
Große Sorgen bereitet auch die für 2015 geplante Inbetriebnahme einer riesigen Atommüll-Lagerhalle für 60 000 Tonnen abgereichertes Uran auf dem Gelände der UAA Gronau: „Die Betriebsgenehmigung soll zeitlich unbefristet sein, sodass angesichts einer fehlenden Entsorgungsmöglichkeit de facto ein oberirdisches Endlager entstehen kann. Und jedes Jahr kommen durch den Betrieb der UAA mehr als 6000 Tonnen Uranmüll hinzu. Wo bleibt der versprochene Atomausstieg? Die Atommüllproduktion muss in Gronau umgehend beendet werden,“ so Peter Bastian vom Aktionsbündnis Münterland gegen Atomanlagen.
3. April: Ostermarsch an Urananreicherungsanlage Gronau
Für Karfreitag, 3. April, ist an der UAA Gronau ein überregionaler Ostermarsch geplant, um gegen die Urananreicherung, den geplanten Verkauf von Urenco sowie gegen die Inbetriebnahme der neuen Atommüll-Lagerhalle zu protestieren.
Weitere Informationen: www.bbu-online.de, www.bund-nrw.de, www.ippnw.de, www.sofa-ms.de, www.urantransport.de , www.aku-gronau.de“
Viel Ärger mit der ASSE und dem Atommüll. Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz.
Die Stimmungslage zwischen dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und den Initiativen rund um ASSE II ist ebenso schlecht, wie der Zustand des vom Einsturz bedrohten Atommülllagers bei Wolfenbüttel. Bei den Initiativen kommt immer mehr der Verdacht auf, dass die per Gesetz im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossene Beschleunigung der Bergung der Atomabfälle in 126.000 Fässern hintertrieben wird. Bestärkt wird diese Sorge auch durch ein internes Arbeitspapier der Strahlenschutzkommission (SSK), dem Beratergremium der Bundesregierung (siehe hier Tagesspiegel). Auch unabhängig davon stellen SSK-Mitglieder wie Rolf Michel (Uni Hannover) das ASSE-Beschleunigungsgesetz in Frage.
Öffentliches Fachgespräch zum Atommülllager Asse im Umweltausschuss des Bundestags am Mittwoch, 14. Januar. Diesmal ist neben BMU und BfS auch die Begleitgruppe eingeladen. Die Sitzung wird im live-stream übertragen.
„Eine robuste Abschätzung der realen Expositionen der Arbeiter und der realen und potentiellen Expositionen der Bevölkerung bei der Rückholung ist auf der Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes nicht möglich“, stellt Michel zwei Jahre nach dem Bundestagsbeschluss zum ASSE-Gesetz auf einer Veranstaltung am 15. November 2014 fest (S.36 in dieser PDF, siehe auch hier auf diesem Server). Michael Sailer vom Öko-Institut Darmstadt, Mitglied der Reaktorsicherheits- und Chef der Entsorgungkommission, hatte schon vor Jahren gegen eine solche Bergung gesprochen.
In der „jungen Welt“ fasst Reimar Paul aktuell die von den Initiativen auf einer Pressekonferenz vorgetragenen Kritikpunkte zusammen: „Diese kritisieren unter anderem, dass das Bundesamt die Suche nach einem Zwischenlager für den zu bergenden Müll ausgesetzt hat. Das BfS hatte die Unterbrechung des Suchprozesses Anfang Dezember mit Differenzen zwischen der Behörde und den Gremien vor Ort begründet. Während der Betreiber die Suche auf die nähere Umgebung des Lagers eingrenzen wollte, waren Kommunalpolitiker und Bürgerinitiativen dafür, auch in weiterer Entfernung nach möglichen Standorten zu suchen. Der Koordinationskreis bemängelt außerdem, dass die der eigentlichen Rückholung vorgeschaltete Faktenerhebung bereits fünf Jahre dauere, obwohl dafür eigentlich »nur« drei Jahre vorgesehen waren. Zugleich sei sie bislang »ohne nennenswerten Erkenntnisgewinn« geblieben. Sie umfasst das Anbohren von zwei Einlagerungskammern, das Öffnen dieser Hohlräume und die Bergung erster Fässer. Bislang sind aber noch nicht einmal die Bohrungen in die erste Kammer abgeschlossen.“
Das BfS reagiert eher genervt. Vor wenigen Wochen bei einer Anhörung im Bundestag sprach Präsident Wolfram König von einer Vielzahl von Wahrnehmungsproblemen und mit Blick auf den Begleitprozess auch von Rollen- und Entscheidungsproblemen.
Die Zeitschrift „Das Parlament“ berichtet über diese Anhörung ausführlich und schreibt über das Statement von König: „Auch wenn das BfS die „letztendliche Verantwortung“ habe, sei der Anspruch, „möglichst Vieles gemeinsam zu entscheiden“, betonte er. Ein Grundproblem sei, dass sich das Vorhaben über Jahrzehnte hinziehen werde. Dafür brauche es eine Begleitgruppe als „stabilen Partner“, die sich klar in Hinblick auf Rolle und Mandat sein müsse. Es müsse ein Bürgerbeteiligung organisiert werden, die „über Jahrzehnte trägt“ und nicht „persönlichen Einzelinteressen anheimfallen kann“.“
Ähnlich äußert sich gegenüber der „jungen Welt“ auch aktuell die Sprecherin des BfS: „»Das Miteinander bei dem lang andauernden und einmaligen Sanierungsprozess lebt davon, dass nicht einzelne Akteure ihre jeweilige Position zum besten geben«, sagte Sprecherin Ina Stelljes am Dienstag gegenüber jW. Ansprechpartner der Behörde sei im übrigen die beim Landkreis Wolfenbüttel angesiedelte Asse-Begleitgruppe »und nicht einzelne Mitglieder oder deren Organisationen«.“
Und sie fügte in der Sache hinzu: „Auch inhaltlich verwahrt sich die Behörde gegen die Kritik. Die bisherigen Probebohrungen an der Einlagerungskammer Nummer 7 hätten sehr wohl Erkenntnisse geliefert. So sei es gelungen, mit Hilfe von Radarmessungen die genaue Lage der Kammerdecke, der Wände und der Verschlussmauer zu bestimmen. Gleichwohl sei auch das BfS der Ansicht, dass die Faktenerhebung »in der bisherigen Form zu viel Zeit« beanspruche.“
Bei der Anhörung im Bundestag sagte König laut „Parlament“ im Dezember weiter: „Dazu gehöre auch, im Konfliktfall unterschiedliche Auffassungen so zu akzeptieren, dass keine „Handlungsunfähigkeit“ entstehe – dafür existiere derzeit noch kein Mechanismus. König verwies in diesem Kontext auf Drainagemaßnahmen in der Schachtanlage, über die einerseits zwei Jahre lang intensiv mit der Begleitgruppe diskutiert worden sei, zu deren Realisierung er andererseits rechtlich angehalten sei. „Wir müssen parallel umsetzen“, sagte König. Das sei eine andere Situation als etwa in Hinblick auf Planungsprozesse, die erst später umgesetzt werden müssen.
Suchprozess ausgesetzt
Letzteres trifft auf das mögliche Zwischenlager für die zu bergenden Abfälle zu. Wolfram König bestätigte, dass das Bundesamt für Strahlenschutz bereits seit Mitte des Jahres den Suchprozess für einen Standort ausgesetzt habe, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Fachlich spräche alles dafür, „grubennah“ ein Zwischenlager zu errichten. Das zeige auch die jüngst vom BfS auf ihrer Webseite veröffentliche Parameterstudie. Da es aber „keine Akzeptanz vor Ort“ gebe, sei die Planung zunächst unterbrochen worden. Zur Klärung der Zwischenlagerfrage sei es zudem auch notwendig, zu wissen, wo die Abfälle danach hinkommen sollen. Es solle keine „Dauereinrichtung“ entstehen. Man brauche einen belastbaren Weg, „der bis zum Ende beschrieben ist“, sagte der Präsident des BfS.“
Die Auseinandersetzungen, die jetzt um die ASSE aufbrechen, sind so verwunderlich nicht. Das liegt sicher nicht nur an den unterschiedlichen Akteuren, die möglicherweise auf allen Seiten mit dem Begleitprozess noch vieles zu „üben“ und neu zu definieren haben. Es ist ja richtig, dass es – für alle Seiten – nicht viele Erfahrungen mit derartigen Prozessen gibt.
Aber eines sollten die staatlichen Verantwortlichen in keinem Fall vergessen und eigentlich sollte vor allem Wolfram König das auf dem Zettel haben: Er selbst hatte vor Jahren zurecht und völlig richtig darauf verwiesen, dass das Desaster in der ASSE der Super-Gau für die Endlagersuche war und jegliches Vertrauen zerstört sei. Es mag ja eine undankbare Sache sein: Aber genau mit diesen Folgen hat er nun eben direkt zu tun.
Und auch in der Sache selbst ist ja keineswegs abwegig, trotz Gesetz und vielen Erklärungen an der gewollten Umsetzung der Bergung zu zweifeln. Das Projekt wird die SteuerzahlerInnen mehrere Milliarden Euro kosten. Kommt der Atommüll aus der ASSE wieder zu Tage, stellt sich das nächste Mega-Problem: Wo soll das Zeug dann dauerhaft gelagert werden? Das einzige vorhandene Atommülllager wäre derzeit der Schacht Konrad. Ohne neues Genehmigungsverfahren wäre aber eine Einlagerung dort nicht möglich. Klar ist allen: In keinem Fall soll diese Genehmigung derzeit wieder „aufgemacht“ werden, denn dann müssten längst überfällige Sicherheitsanforderungen nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik umgesetzt werden. Kaum wahrscheinlich, dass der Schacht dann noch Standort bleiben würde.
So bescheuert ist es also nicht, wenn ein grundsätzlicher Verdacht aufkommt, dass entgegen der Beschlusslagen es viele für die bessere Variante halten, den Atommüll dort zu lassen, wo er ist.
Überrascht von EnBW Klage. Großaktionär und grüner Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller (Grüne), Quelle: Seite des Umwelt-Ministeriums, KD BUSCH D3S/1
Da läuft wohl was aus dem Ruder, im Musterländle Baden-Württemberg. Der grüne Umweltminister ist jedenfalls platt: „EnBW klagt gegen AKW-Moratorium“ meldeten die Medien kurz vor Weihnachten (Handelsblatt). Erstaunlich, für Franz Untersteller kam das „etwas überraschend“. Eine überraschende Aussage, immerhin hält das Land 46,75 Prozent der Anteile an EnBW und hätte also eigentlich im Bilde sein müssen. Damit nicht genug. Nun schwätzelt ein weiterer Anteilseigner von EnBW darüber, dass man Atommüll doch getrost im Ausland lassen und irgendwo jenseits der Grenzen ein Endlager finden könnte (Spiegel). Der da so vor sich denkt ist Heinz Seiffert (Doppel F, CDU) vom Verband Oberschwäbischer Elektrizitätswerke (OEW), der ebenfalls 46,75 Prozent des Energiekonzerns EnBW hält.
Atommülllagerung als Weltmarkt
Für den CDU-Landrat aus dem Alb-Donau-Kreis ist die Sache mit dem Atommüll eigentlich ganz einfach, immerhin gibt es „auch in diesem Bereich einen Weltmarkt“. Und weil Deutschland ja auch gelegentlich Atomstrom aus dem Ausland nutze, ist doch klar: „Da ist es doch nicht unlogisch, auch unseren Atommüll dort hinzubringen.“ Mister Spock würde vermutlich nun eine Augenbraue hochziehen und den Kopf etwas schräg legen.
Dieser Donau-Schwabe Seiffert (Doppel F), so der Spiegel weiter, „glaubt an eine Wende bei der Endlagersuche. Stark strahlender Atommüll könne durchaus im Ausland endgelagert werden.“ Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestags dürfte sich ermutigt fühlen, denn: „“Ich bin ziemlich sicher, dass es der Politik nicht gelingen wird, in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland einen geologisch geeigneten Standort für ein Endlager durchzusetzen. Das versucht man doch schon 20 Jahre erfolglos“, sagte OEW-Chef Heinz Seiffert der Deutschen Presse-Agentur. Er glaube an eine Lösung im Ausland.“ Siehe auch diesen Artikel im Handelsblatt.
UPDATE (dpa-Börse-online): „Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Claus Schmiedel, lehnt entgegen früherer Äußerungen eine Lagerung deutschen Atommülls im Ausland ab. Er widerspricht damit dem Chef des kommunalen Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), Heinz Seiffert. Dessen Aussage, es gebe einen „Weltmarkt“ für Atommüll, sei der „größtmögliche Blödsinn“, sagte Schmiedel in Stuttgart. Es existiere weltweit kein einziges Endlager. Entsprechend gebe es auch keinen Handel und damit keinen Markt. Schmiedel hatte sich in seiner Zeit als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion noch dafür eingesetzt, dass Atommüll aus Baden-Württemberg ein Endlager in Russland finden könne.“
Mal sehen, wie die Endlager-Kommissionäre diese Anregungen und knallharten Analysen bewerten. Da könnte man sich einiges an Arbeit ersparen. Am kommenden Montag tagt z.B. die AG 1 der Kommission zur Evaluierung des „Standortauswahlgesetzes“, am 19.1. dann die gesamte Kommission und am 22.1. die AG Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialog. Bekommen die das nicht auf die Reihe, kann am 29.1. noch die AG 3 Entscheidungskriterien eingreifen. (Alle Termine der Endlager-Kommission und der AGs)
Franz Untersteller, ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission, hat jedenfalls einen – sagen wir mal – sportlichen Jahreswechsel. Während er sich dafür einsetzt, den noch immer in Frankreich lagernden WAA-Atommüll zumindest teilweise in Baden-Württemberg unterzubringen, kommt ihm diese Debatte nun ziemlich quer.
Überraschter Minister: Tanzt EnBW-Vorstand der Landesregierung auf der Nase rum?
Und dass die EnBW nun auch noch die bundesdeutschen SteuerzahlerInnen für das von der Bundesregierung nach Fukushima verhängte Moratorium für die AKWs Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 ohne sein Wissen verklagen, ist sicherlich auch kein gutes Zeichen. „Eon und RWE haben es vorgemacht, EnBW zieht nach“, schreibt das Handelsblatt. RWE hat vor Gericht inzwischen für Biblis einen solchen Schadensersatz gerichtlich durchgesetzt. E.on und nun auch EnBW wollen mit ihren Klagen die klammen Kassen auffüllen.
Die echte Panne für die erste grün geführte Landesregierung ist die Begründung der EnBW. Das Handelsblatt schreibt: „EnBW begründete seinen jetzigen Gang vor das Gericht damit, dass der Konzern im Interesse seiner Aktionäre handle. „Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen.““
Hallo? Im „Interesse der Aktionäre“ (PM EnBW, siehe vollständig unten) klagt EnBW gegen die Bundesregierung und gegen das Land Baden-Württemberg? Diese Aktionäre sind mit fast je 47 Prozent einerseits das Land, andererseits zahlreiche Kommunen.
Also: EnBW befindet sich demnach fast zu 100 Prozent im öffentlichen Besitz des Landes und von Landkreisen. Und da verklagt ein solches Unternehmen die eigenen BürgerInnen? Und zumindest der Grüne Umweltminister ist davon sogar noch überrascht worden?
Landesregierung im Aufsichtsrat von EnBW: Nichts mitbekommen?
Hat z.B. Silke Krebs. ehemalige Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und als derzeitige Ministerin im Staatsministerium Mitglied im Aufsichtsrat der EnBW, nichts von der Klagevorbereitung im Vorstand mitbekommen? Und auch Aufsichtsratsmitglied Nils Schmid (SPD), Koalitionspartner der Grünen, stellvertretender Ministerpräsident sowie Finanzminister in BaWü, ist nicht informiert gewesen?
Egal wie die Entscheidung des Vorstands zustande gekommen ist: Hat die grün geführte Landesregierung in BaWü wirklich von dieser Klage im Vorfeld nichts mitbekommen, dann ist das mindestens ein Armutszeugnis und in jedem Fall wäre das ein Anlass, sich den Vorstand mal so richtig zur Brust zu nehmen. Immer unterstellert, dass die grün-rote Landesregierung gegen eine solche EnBW-Klage ist, dann muss man feststellern: Der Vorstand tanzt der mit einem Anteil von rund 47 Prozent an der EnBW beteiligten Landesregierung auf der Nase rum.
Grün regiert: Gerichte statt Politik
Die Reaktionen von Untersteller zu diesem Vorgang sind eher kläglich. Nicht nur, dass er sich „überrascht“ zeigt. In der PM, in der er sein Bedauern über die EnBW-Entscheidung ausdrückt, heißt es auch: „Das Gericht, so der Umweltminister, werde jetzt zu entscheiden haben, ob die EnBW im Rahmen der Amtshaftung dennoch Anspruch auf Entschädigung habe. Er sehe dem Verfahren aus Sicht des Landes zuversichtlich entgegen.“ Untersteller ist der Meinung, dass das Moratorium für die beiden AKWs „eine harte, aber richtige Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima“ gewesen ist.
Das ist nichts anderes als eine Verzichtserklärung auf Politik. Zu hoffen ist, dass die Landesregierung hausintern noch mal mit dem EnBW-Vorstand Klartext redet. Immerhin sei die Klage ja aus Gründen der Fristwahrung am 23. Dezember eingereicht worden. Da kann hinter den Kulissen ja noch mal nachgearbeitet werden.
Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 ablaufende Verjährungsfrist, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einreichen. Hintergrund ist das sogenannte Moratorium für Kernkraftwerke von 2011 und der sich anschließende Zeitraum bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06. August 2011.
Am 16. März 2011 ordnete das Baden-Württembergische Umweltministerium – auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium – die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung (Moratorium) der Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 an. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Mit den sogenannten „Biblis-Entscheidungen“ des VGH Kassel und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass die Anordnungen rechtswidrig waren. Die dafür ausschlaggebenden Gründe sind auf die EnBW übertragbar.
Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, hat der Vorstand der EnBW insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen.
Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.