Brunsbüttel-Atommüll-Urteil: Castor ohne Bahnhof – Kommission ohne Boden – Atompolitik am Ende

Atommuell-Kommission03112014-03
Atommüll-Zwischenlagerung ohne Genehmigung: Was tut die Endlager-Kommission?

Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel trifft auch die Endlager-Kommission und das Standortauswahlgesetz. Am kommenden Montag ist die nächste (öffentliche) Sitzung der Kommission. Das umstrittene Gesetz ist erst zustande gekommen, nachdem mit Niedersachsen vereinbart war, dass es (wenn der Salzstock Gorleben schon als Endlager nicht ausgeschlossen werden solle, wenigstens) keine weiteren Castor-Transporte aus dem Ausland in das Zwischenlager nach Gorleben mehr geben dürfe. Das wurde im Gesetz dann auch so geregelt. Wohin das strahlende Zeug dann aber ersatzweise gehen solle, ist bis heute nicht geklärt. Ein als von den politischen Akteuren als sicher angesehener Ort war das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Der grüne Energieminister Robert Habeck hatte das über die Köpfe der Initiativen und Betroffenen in Schleswig-Holstein hinweg so angeboten. Nachdem die Aufhebung der Genehmigung nun rechtskräftig ist, werden die Probleme der Endlager-Kommission und der Bundes- und Landesregierungen noch größer.

Robert Habeck spricht im NDR (Bericht und Video) davon, dass ihn das Urteil überrascht habe. Gleichzeitig verfügte sein Ministerium (PM) nun quasi eine Notverordnung, nach der die Lagerung in Brunsbüttel nun für drei Jahre „geduldet“ werde. Neue Castoren – egal woher – dürfen nun aber vorerst nicht mehr in das Zwischenlager.

  • Ähnlich ist übrigens auch die Lage in Jülich, wo die Lagerung des dortigen hochradioaktiven Atommülls auch nur noch im Rahmen von Notverordnungen stattfindet.
  • Auch das Castor-Lager am inzwischen stillgelegten AKW Unterweser in Niedersachsen ist bis heute rechtlich nicht bestandskräftig genehmigt. Eine entsprechende Klage – die ebenfalls von Rechtsanwalt Wollenteit vertreten wird – der das Brunsbüttel-Urteil erstritten hat – ist vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg noch anhängig. Das Lager in Unterweser ist baugleich mit dem Lager in Brunsbüttel.

Mit dem Urteil steht die Endlager-Kommission nun vor einer geradezu aberwitzigen Situation: Schon bisher war ihre „Begrenzung“ auf die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle, angesichts der katastrophalen Atommüllsituation, insgesamt zu kritisieren. Nun „schwebt“ diese Kommission quasi im total luftleeren Raum, denn nicht nur, dass die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ungeklärt ist. Nicht mal die Zwischenlagerung dieser strahlenden Abfälle ist nun mehr ausreichend rechtlich sicher und damit quasi überall in der Republik illegal.

Die Frage, die an die Kommission, die Bundesregierung und den Bundestag zu stellen ist: Wie lange eigentlich will man noch die Augen vor der Wirklichkeit verschließen, dass die gesamte Atommüllentsorgung völlig aus dem Ruder läuft und daher die gesamte Problematik endlich auf den Tisch gelegt wird. Wann endlich räumt die Politik und die Regierung ein, dass die gesamte Atommülllagerung gescheitert und ein Desaster ist. Wann endlich kommt das, was jetzt erforderlich ist: Die Stilllegung aller noch am Netz befindlichen Atomanlagen, das Ende jeglicher Atommüllproduktion und damit verbunden: Ein offener und bedingungsloser Neustart bei der Atommülldebatte!

Atommüll-Lagerung: Kein ausreichender Schutz – Gutachterin zeigt Mängel auf

EingangAKWbrunsbuettel-ChristopfBellin-2011Für die Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel waren u.a. die Ausführungen der Sachverständigen Oda Becker maßgeblich. Sie hatte mit einer Stellungnahme und in der mündlichen Verhandlung im Sommer 2013 vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig dargelegt, wie erheblich die Gefahren durch (gezielte) Flugzeugabstürze und moderne panzerbrechende Waffen sind, die in der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.

umweltFAIRaendern hatte diese Stellungnahme bereits im Juni 2013 veröffentlicht. Hier ist diese Expertise zum download (PDF).

Nach dem Brunsbüttel-Urteil: Forum fordert Abschaltung der AKWs in Gundremmingen

bild_gundremmingen_05
Forum fordert Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil auf in Bayern: AKWs in Gundremmingen müssen abgeschaltet werden.

Das Anti-Atom-Forum aus der Umgebung der Atommeiler in Gundremmingen hat nach der nun rechtskräftigen Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel Konsequenzen für Bayern gefordert. Das dortige Zwischenlager für den hochradioaktiven Atommüll ist noch weniger sicher, also die Lager im Norden, so die Initiative. Und: Da es keine sichere Entsorgung mehr gibt, müssen die Reaktoren umgehend abgeschaltet werden. umweltFAIRaendern dokumentiert die Pressemitteilung:

„Endlich: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Aufhebung der Zwischenlagergenehmigung am AKW Brunsbüttel. Wir fordern den Bau neuer und weniger gefährlicher Atommüll-Lager

Die lange erwartete Bestätigung des Bundesverwaltungsgerichts kam am gestrigen Freitag: Die Lagerung der Castoren im Zwischenlager Brunsbüttel ist unzulässig, weil wichtige Sicherheitsprüfungen nicht erfolgt sind. Da die süddeutschen Zwischenlager aus Kostengründen noch dünner gebaut worden sind, fordern wir die Stilllegung des Gundremminger Zwischenlagers und einen Neubau. Außerdem muss ernsthaft nach einem unterirdischen Endlager gesucht werden. Da es keine Entsorgung für den Atommüll gibt, muss die Produktion neuen Atommülls sofort beendet werden!

Seit über einem Jahrzehnt hat ein Ehepaar in Schleswig-Holstein gegen die Genehmigung des Zwischenlagers in Brunsbüttel geklagt. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einem Prozessmarathon die letzte Entscheidung getroffen: Die Klage ist rechtens, die Genehmigung des Zwischenlagers ungültig.

In Bayern ist die Lage zweifach schlimmer. Die Zwischenlager sind aus Kostengründen viel dünner gebaut worden. Während in Norddeutschland die Hallenwände 120 Zentimeter stark sind, beträgt die Wanddicke in Süddeutschland nur 85 Zentimeter. Während in Norddeutschland die Decken der Zwischenlager 130 cm dick sind, sind sie im Süden nur 55 cm dünn.

Aber auch juristisch ist die Lage in Bayern schlimmer. Im Unterschied zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig haben die damals handverlesenen Richter des „Atomsenats“ am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) unter Vorsitz von Dr. Horst Konrad mit Urteil vom 2.1.06 gegen die Zurückweisung aller Klagen keine Revision zugelassen. Damit wurden die Genehmigungen der drei Zwischenlager in Grafenrheinfeld, Gund¬remmingen und Ohu rechtskräftig. Auch unsere Beschwerden beim Bundesverwaltungs- und beim Bundesverfassungsgericht haben daran nichts mehr geändert. Es ist für uns Umweltschützer unfassbar, wie damals die Richter unsere gut begründeten Klagen, dass diese gefährliche Atommülllagerung unsere durch unsere Verfassung geschützten Rechte auf Leben und Gesundheit verletzt, weggewischt haben! Dass auch unsere Rüge, dass neue Zwischenlagerung ohne ernsthafte Endlagerperspektive Unrecht ist, unbeachtet blieb.

Wir Umweltschützer haben seit dem Frühjahr 2001 darauf hingewiesen, dass die Lagerung des tödlich strahlenden Atommülls in den oberirdischen Hallen keinen ausreichenden Schutz insbesondere vor Terroranschlägen bietet. RWE als Gundremminger Betriebsführer und EON als Gundremminger Mitgesellschafter haben die Sicherheit behauptet aber nicht nachgewiesen. Wir wurden schon wenige Monate nach dem unsere Rechte vernichtenden Urteil des VGH München durch das Bekanntwerden von Tatmitteln und Bedrohungen in unseren Sorgen bestätigt. Mit Anschlägen auf die Zwischenlager wie auch die Atomkraftwerke kann so viel Radioaktivität frei gesetzt werden, dass ganze Landkreise auf Dauer evakuiert werden müssten.

Wir fordern deswegen dreierlei:

1. Da das Zwischenlager in Gundremmingen nicht sicher ist, muss ein wesentlich weniger gefährliches Zwischenlager gebaut werden. Und das muss nicht am Standort Gundremmingen sein.
2. Da oberirdische Zwischenlager immer viel gefährlicher als unterirdische Lager in geologischen Schichten sind, fordern wir, dass endlich ernsthaft ein unterirdisches Endlager in Deutschland gesucht und gebaut wird. Hauptstandortkriterium muss die Langzeitdichtheit der tiefengeologischen Schicht sein.
3. Da das AKW Gundremmingen keine Entsorgung hat und auf absehbare Zeit auch keine haben wird, muss die Produktion von Atommüll sofort beendet und der Betrieb eingestellt werden! Gleiches gilt für alle anderen deutschen AKW.

In Norddeutschland, wo nur noch drei Atomreaktoren Strom produzieren und viele Windkraftwerke gebaut wurden und werden, sind die AKW längst überflüssig. Bayern hingegen muss aufhören, durch Behinderung des Baus von Windrädern, Solaranlagen und Stromspeichern wie des Umbaus des Stromnetzes die Energiewende zu torpedieren! Auch Bayern und Baden-Württemberg können sich sofort von der Atomspaltung in den noch laufenden sechs Atomreaktoren befreien. Für wenige Jahre wird man dann vermehrt Gas- und Kohlestrom nutzen. Aber durch eine ernsthafte Energiewende mit 3 x E kann man ohne Zubau neuer fossiler Kraftwerke in nur wenigen Jahren auch die Verbrennung von Erdgas, Kohle und Öl zurückfahren. Und damit mittelfristig sogar die kostengünstigste Stromversorgung aufbauen. Und die wäre nicht mehr umweltzerstörend.“

Raimund Kamm (Vorstand)
FORUM Gemeinsam gegen das Zwischenlager
und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.
Augsburg – Dillingen – Günzburg – Heidenheim – Ulm
www.atommuell-lager.de

Atommüll im rechtsfreien Raum: Kläger-Anwalt – Konsequenzen für laufende Atomkraftwerke

paragraphen
Atommülllagerung illegal – überall in Deutschland! Die Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel betrifft alle Zwischenlager an allen AKW-Standorten.

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat gestern die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Atommülllager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bestätigt. Das Urteil muss nun weitreichende Konsequenzen auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben. Für die Klägerin Anke Dreckmann hatte der Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit geklagt. umweltFAIRaendern dokumentiert seine Presseerklärung, in der er davon spricht, dass alle Castorlager in der Republik von dieser Entscheidung betroffen sind und feststellt: „Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.“

Dokumentation: 16.01.2015 Presseerklärung
Zwischenlager Brunsbüttel ohne Genehmigung

„Die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 19.07.2013, mit der die Genehmigung für das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, ist rechtskräftig. Die gegen das Urteil gerichteten Beschwerden des Bundesamts für Strahlenschutz sowie von Vattenfall sind mit dem heute bekannt gewordenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zurückgewiesen worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Auffassung des Klägers bestätigt, dass das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz die Risiken des Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet hat. „Die fehlerhafte Risikoermittlung betrifft sämtliche in Deutschland betriebenen Zwischenlager“, führt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus, der den Kläger in den Verfahren vertreten hat.

Erstmalig ist eine atomrechtliche Genehmigung wegen eines nicht ausreichenden Schutzes vor terroristischen Angriffen aufgehoben worden. Das Atomgesetz hat bereits 1959 gefordert, dass alle Nuklearanlagen wirksam vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter zu schützen sind. Die Aktualität einer solchen Forderung in der heutigen Zeit liegt auf der Hand. Die Entscheidung hat auch Konsequenzen für den gesamten Bereich des Atomrechts, denn auch Atomkraftwerke weisen empfindlich Schutzlücken auf, z.B. in Bezug auf den in terroristischer Absicht herbeigeführten Flugzeugabsturz nach dem Vorbild des 11. September 2001.

Rechtsanwalt
Dr. Ulrich Wollenteit“

Eilmeldung: Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal – Genehmigung ist aufgehoben

141018SZL-illagal-  amKKB-DSCI0154Das Castor-Zwischenlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel ist illegal. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Revisionsverfahren offenbar heute das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom Sommer 2013 bestätigt. Das teilte die Klägerin Anke Dreckmann gerade in einer Mail mit und schickte das nebenstehende Foto als Gruß. Das OVG hatte erhebliche Mängel und Fehler bei den Sicherheitsnachweisen ausgemacht und die Genehmigung für das Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente aufgehoben. Das Urteil dürfte massive Auswirkungen auf die gesamte Atommüllentsorgung haben. Denn in der Sache läuft das Urteil darauf hinaus, dass auch alle anderen Standort-Atommülllager für hochradioaktive Brennelemente die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen enthalten.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) reagiert auf dieses Urteil: „“Mit dieser Entscheidung kippt das gesamte Lagerkonzept für hochradioaktiven Atommüll an allen Atomstandorten”. Zedel ist Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied in der Endlager-Kommission des Bundestages.

Die am kommenden Montag tagende Endlager-Kommission dürfte mit diesem Urteil mächtig unter Druck geraten. Nicht nur das fehlende Endlager hat bislang die Entsorgungspolitik schwer belastet. Nun wird auch die Zwischenlagerung zur Farce.

Brokdorf-2014-ProtestT-Tag-FotoDirkSeifert-33
Klägerin Anke Dreckmann. Foto: Dirk Seifert

Das Hamburger Abenblatt bestätigt diese Meldung gerade in einem Bericht.

Keine Betriebserlaubnis für Atommüll: Zwischenlager in Brunsbüttel ist illegal (NTV) (Die haben das Problem leider nicht begriffen, es geht nicht um Kavernen, sondern um Castoren.)

Die Welt: Zwischenlager Brunsbüttel ist nicht terrorsicher

Das beklagte Bundesamt für Strahlenschutz und der Betreiber Vattenfall hatten nach dem Urteil des OVG mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht versucht, die nicht zugelassene Revision und Neuverhandlung durchzusetzen. Damit sind sie nun gescheitert. Die Atomaufsicht im grünen Energieministerium in Schleswig-Holstein hatte schon vor einiger Zeit angekündigt, dass sie die weitere Lagerung des Atommülls in Brunsbüttel im Falle, dass das OVG-Urteil rechtskräftig würde, per Notverordnung aufrecht erhalten wolle.

(*) Der Autor dieses Artikels arbeitet für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.

×