Atommüll-Lagerung: Kein ausreichender Schutz – Gutachterin zeigt Mängel auf

EingangAKWbrunsbuettel-ChristopfBellin-2011Für die Aufhebung der Genehmigung für den Betrieb des Castor-Lagers am AKW Brunsbüttel waren u.a. die Ausführungen der Sachverständigen Oda Becker maßgeblich. Sie hatte mit einer Stellungnahme und in der mündlichen Verhandlung im Sommer 2013 vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig dargelegt, wie erheblich die Gefahren durch (gezielte) Flugzeugabstürze und moderne panzerbrechende Waffen sind, die in der Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.

umweltFAIRaendern hatte diese Stellungnahme bereits im Juni 2013 veröffentlicht. Hier ist diese Expertise zum download (PDF).

Atommülllager AKW Brunsbüttel – Gutachten zeigt massive Sicherheitsmängel

Für heute wird das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel erwartet. Die letzten beiden Tage ist darüber verhandelt worden, ob bei der Genehmigung die Sicherheit vor den Strahlenwirkungen des hochradioaktiven Atommülls ausreichend beachtet wurde. Erhebliche Zweifel bestehen, weil die Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), den gezielten Absturz einer Verkehrsmaschine vom Typ A380 und die möglichen Folgen von panzerbrechenden Waffen nicht berücksichtigt hat.

Das Gericht hatte zudem aufgrund der Geheimhaltung vieler Gutachten kaum eine Möglichkeit, die Behauptungen des BfS zu überprüfen. Das aber wäre notwendig, um zu prüfen, wie es um die Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel tatsächlich bestellt ist. Siehe auch: Geheimsache – OVG Schleswig verhandelt über Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel

Als Expertin der Klägerin hat die Physikerin Oda Becker gutachterlich über die Fragen zum gezielten Flugzeugabsturz des A380 und Terrorangriffen mit panzerbrechenden Waffen Stellung genommen. Die Stellungnahme steht hier zum download bereit (PDF).

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