Konzern-Haftung für Kosten der Atommülllagerung – Anhörung zum Gesetzentwurf

Am Montag, den 23. November, findet ihm Wirtschaftsausschuss des Bundestags die Anhörung zum Gesetzentwurf über die „Nachhaftungs-Sicherung“ der Atomkonzerne statt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich die Konzerne mit Aufspaltungen und Abtrennungen in Bad-Bank-Konstrukute aus der Verantwortung für die Finanzierung der Kosten der Atommülllagerung entziehen. In der zweistündigen Anhörung sind sieben Sachverständige geladen, die sich über den vorliegenden Gesetzentwurf äußern werden.

Als Sachverständige werden gehört:

  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser, Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Keine Rabatte für die Atomkonzerne!

HubertusZdebel-02072015-NaProDie Bundesregierung hat nun in letzter Minute doch noch einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vorgelegt, mit dem die Atomkonzerne daran gehindert werden sollen, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können. In seiner Rede wirft Hubertus Zdebel, der Sprecher für den Atomausstieg der Linksfraktion der Union vor, bei dem Vorhaben erheblich gebremst zu haben. Zudem weise der vorliegende Gesetzentwurf erhebliche Mängel auf:

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung legt heute einen Gesetzentwurf zur Haftungssicherung der Atomkonzerne vor. Damit sollen die Atomkonzerne daran gehindert werden, sich durch Abspaltungen und Bad-Bank-Konstruktionen aus der Verantwortung und der Finanzierung ihrer radioaktiven Hinterlassenschaften stehlen zu können.

Dieses Gesetz wäre vermutlich nicht notwendig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig ihre Hausaufgaben gemacht!
Schon seit mehr als einem Jahrzehnt ist klar, dass die bisherigen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen unverantwortlich und nur zugunsten der Atomkonzerne ausgerichtet waren. Sie sind Teil der jahrzehntelangen staatlichen Begünstigungen, mit denen sich die Bundesrepublik den Ausbau der Atomenergie organisierte. Auch, damit Deutschland international als Atommacht auf Abruf mitspielen konnte. Auch für diesen Zweck wurde über Jahrzehnte den Atomkonzernen jeder nur erdenkliche wirtschaftliche Vorteil angedient. Und diese Vorteile haben die Konzerne auch ohne jede Scheu ausgenutzt und Milliardengewinne eingestrichen.

Die Kritik an der Regelungen zur Kosten-Finanzierung des Atommülls durch die Konzerne ist mehr als zwei Jahrzehnte von allen Bundesregierungen praktisch ignoriert worden.

„Kriegskassen“ nannte man die Praxis der Entsorgungs-Rückstellungen, weil die Atomunternehmen quasi mit einer Hausbank ausgestattet waren. Diese Entsorgungs-Rückstellungen nutzten die Konzerne für ihre gescheiterten Investitionen seit der Liberalisierung der Strommärkte. Vattenfall kaufte mit den Rückstellungen der damaligen Hamburgischen Electricitäts Werke – HEW – die Berliner BEWAG und die ostdeutsche Braunkohle! E.on und RWE finanzierten aus dieser Kriegskasse ihre Beutezüge in Ost- und Südeuropa.

Jetzt, wo sich bei ihnen wegen dieser Fehlspekulationen enorme Schuldenberge aufgebaut haben, wollen sich die Atomkonzerne aus dem Staub machen.

Nicht nur Hermann Scheer hat in diesem Haus die Forderungen nach einer grundsätzlichen Neuordnung in Form eines öffentlichen rechtlichen Fonds für die Finanzierung der atomaren Erblasten schon Ende der 1990er Jahre erhoben.

Man kann es nicht anders sagen: Es ist auch eine Verantwortung der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die dieses Problem damals nicht angepackt hat und damit für das heutige Desaster auch eine Mitverantwortung trägt!

Ein solcher Fonds, wäre er rechtzeitig eingerichtet worden, hätte die Gelder aus der Verfügung der Atomkonzerne genommen und damit die Finanzmittel – die heute so sehr gefährdet sind – gesichert.

Den entsprechenden Antrag unserer Fraktion zur Gründung eines solchen Fonds gegen die Bad-Bank-Pläne der Konzerne hat aber die Mehrheit der Großen Koalition im Bundestag am 16. Oktober dieses Jahres abgelehnt.
Hinzukommt: Der Gesetzentwurf hat erhebliche Mängel.

Das Gesetz soll verhindern, dass Konzernmütter nicht für abgespaltene AKW-Töchter haften. Es funktioniert aber nicht umgekehrt, wenn die Reaktoren, wie jetzt im Falle E.ON, bei der Mutter bleiben, aber große Vermögenswerte aus dem Konzern ausgegliedert werden, die dann nicht mehr zur Haftung herangezogen werden können.

Am letzten Freitag hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Nachhaftungsgesetz genau auf dieses Problem hingewiesen: „Der Gesetzentwurf kann nicht verhindern, dass die Energiekonzerne selbst vermögenslos werden, zum Beispiel durch Abspaltung werthaltiger Vermögensbestandteile oder Aktiensplitting.“

Deswegen fordern wir, das Gesetz entsprechend zu verschärfen.
Außerdem fordern wir, das Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Die Eilbedürftigkeit ergibt sich aus unserer Sicht dadurch, dass mindestens einer der Atomkonzerne zum 1. Januar 2016 Schritte unternehmen wird, die Einfluss auf die mit dem Gesetz angestrebte Sicherung der Nachhaftung der Unternehmen haben.

Diese Auffassung wird unterstützt durch das Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Herrn Uwe Beckmeyer. MdB vom gestrigen Tage, in dem die Bundesregierung das Parlament davor warnt, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund «erhebliche Risiken» ergeben.
Diese Warnung der Bundesregierung geht in Richtung CDU/CSU, die gestern noch die Verabschiedung des Gesetzes auf die längere Bank schieben wollte. Trotz der bekannten Risiken.

Schon die neue Atom-Kommission ist ein Alarmsignal für die Steuerzahler. Ihre Zusammensetzung lässt erahnen, dass es der Bundesregierung darum geht, den Atomkonzernen Rabatte bei den Kosten für die Atommülllagerung zuzuschanzen. Nach den Milliardengeschenken bei den Braunkohlekraftwerken wird nun das nächste Steuergeschenk für die Stromkonzerne vorbereitet.

Dass die Bundesregierung eine Kommission einsetzt, in der DIE LINKE nicht einmal vertreten ist, spottet jedem Demokratieverständnis und ist kein Zufall: Mit uns ist eine Verlagerung der Kosten für den Atommüll auf die Bürger nicht zu machen!

Am Ende des Tages muss klar sein: Die atomare Zeche müssen diejenigen zahlen, die die wirtschaftlichen Vorteile jahrzehntelang eingefahren haben: Die Atomkonzerne und nicht die Steuerzahler.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Atommüll-Kosten und Konzerne: Regierung bringt endlich Nachhaftungsgesetz in den Bundestag

„Dieses Gesetz zur Konzernhaftung wäre überflüssig, hätten diese und frühere Bundesregierungen rechtzeitig auf die immer wieder vorgetragene massive Kritik an der desolaten Regelung der Kostenhaftung für den Atommüll der Konzerne reagiert und wäre der vielfach geforderte öffentlich-rechtliche Fonds für die Kosten der Atommülllagerung längst eingeführt worden. Nun braucht es dieses Gesetz dringend, um die schweren Versäumnisse wenigstens halbwegs auffangen zu können.“ Mit diesen Worten reagiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel auf das jetzt von der Regierung in den Bundestag eingebrachte Nachhaftungsgesetz, mit dem sicher gestellt werden soll, dass die Atomkonzerne sich nicht durch Bad-Bank-Gründungen vor der Kostenverantwortung für die Finanzierung der Atommüllberge drücken können.

  • Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag (12.11.) auf der Tagesordnung des Bundestags zur ersten Lesung.
  • Der Gesetzentwurf für die anstehenden Beratungen ist hier als PDF online.
  • Zu der jetzt außerdem von der Bundesregierung eingesetzten Atom-Kommission, die über die Sicherstellung und Höhe der Entsorgungs-Rückstellungen unter der Leitung von Ole von Beust (CDU), Mathias Platzeck (SPD) und Jürgen Trittin (Grüne) reagierte Hubertus Zdebel gemeinsam mit der Fraktionsvorsitzenden Sahra Wagenknecht vor wenigen Tagen: Neue Atomkommission: Wagenknecht und Zdebel – Keine Rabatte für die Atomkonzerne

Anlass für das jetzt eingebrachte Nachhaftungsgesetz sind Planungen der Atomkonzerne E.on sowie RWE und Vattenfall, sich mit der Abspaltung von Unternehmensteilen aus der Verantwortung für die gesetzliche Pflicht zur Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Rückbau der Atomkraftwerke sowie für die dauerhafte Atommülllagerung zu stehlen. E.on hatte den Plan, zum Jahreswechsel 2016 eine solche Abtrennung der maroden Atom- und Kohlegeschäfte zu vollziehen. Damit sollte die Haftung für die Kosten auf diese neue Gesellschaft begrenzt werden. Würde diese neue Gesellschaft mangels Geschäftsmodell pleite gehen, würden am Ende die SteuerzahlerInnen für die Kosten des AKW-Abriss und der Atommülllagerung aufkommen müssen.

Die Regelungen, mit denen die Atom-Konzerne für die Kosten der Atommülllagerung gesetzlich verpflichtet wurden, sind seit langer Zeit in der Kritik. Spätestens sein Anfang er 2000er Jahre, als eine erste rot-grüne Bundesregierung im Amt war, lagen Forderungen nach der Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Atommüllfonds für die Rückstellungen auf dem Tisch. Den Atomkonzernen sollte die Verfügung über diese Finanzmittel entzogen und in einem solchen Fonds eingezahlt werden. Dieses Modell hätte eine Sicherstellung der bisherigen Rückstellungen gewährleistet.

Doch weder die damalige rot-grüne Bundesregierung noch ihre Nachfolger wollten sich mit den Atomkonzernen in dieser Frage anlegen und unterließen es, ein Neuregelung umzusetzen.

Genüßlich berichtet die Zeitung der Atom-Lobby – die „Atomwirtschaft“ – im Jahr 2008 über die Reaktion der damaligen rot-grünen Bundesregierung auf Zweifel der EU-Kommission an der Zulässigkeit der bundesdeutschen Regelungen zu den Entsorgungs-Rückstellungen: „Das deutsche Rückstellungssystem für die Kernenergie bewährt sich seit Jahrzehnten. Es gibt keinen Fall, in dem Rückstellungsmittel nicht bedarfsgerecht für die Stilllegung zur Verfügung standen oder nicht künftig voraussichtlich zur Verfügung stehen werden [1].

Diese Aussage stammt nicht von den Betreibern, sondern von der Bundesregierung, genauer gesagt von der damaligen rot-grünen Bundesregierung, die in 2001 eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben hat. Ihr ist zuzustimmen. Die Aussage ist zugleich eine vorweggenommene Antwort auf die von der Kommission verabschiedete Empfehlung zur finanziellen Entsorgungsvorsorge vom 24. Oktober 2006 [2]. Deren ausdrücklich alleiniger Zweck ist es, sicherzustellen, dass angemessene finanzielle Mittel für sämtliche Stilllegungsmaßnahmen in kerntechnischen Anlagen sowie für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle zur Verfügung stehen [3].“ Auch die Welt schrieb damals über die rot-grünen Bemühungen, die Atomwirtschaft in Schutz zu nehmen.

Atommüll und Kosten: Kein öffentlich-rechtlicher Fonds – Bundestag lehnt Oppositionsanträge ab

SONY DSC
Wer zahlt die radioaktive Atommüll-Zeche?

Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag heute die beiden Anträge von LINKEN und GRÜNEN abgelehnt, die Finanzierung der Atommülllager-Kosten durch die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zu regeln. Stattdessen will die große Koalition nun zunächst eine Kommission einrichten, die sich mit der Frage befassen soll. „Dabei geht die Bundesregierung von dem Grundsatz aus, dass die Kosten von den Verursachern getragen werden. Gleichzeitig will die Bundesregierung sicherstellen, dass die verantwortlichen Unternehmen langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen aus dem Atombereich zu erfüllen“, heißt es zur Aufgabenstellung dieser Kommission.

Auf der Homepage des Bundestags war zu den Anträgen von Linken und Grünen zu lesen:

„Linke: Geld für Atommüllfolgekosten sichern

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/1959), die Bundesregierung solle für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen. Außerdem wird die Vorlage eines Gesetzentwurfs verlangt, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht.

Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.

Grüne wollen öffentlich-rechtlichen Fonds 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in ihrem Antrag (18/1465) für die Einführung eines öffentlich-rechtlichen Fonds aus, in den die von den Energieversorgungsunternehmen bereits gebildeten und künftig zu bildenden Rückstellungen für den Rückbau ihrer Atomkraftwerke und die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle eingezahlt werden sollen. Die Mittel sollen im Entsorgungsfall unverzüglich für die gebotenen Maßnahmen eingesetzt werden können.

Die Abgeordneten wenden sich ausdrücklich gegen den Vorschlag von Atomkraftwerksbetreibern, ihre noch laufenden und abgeschalteten Atomkraftwerke (AKW) nebst Atommüll und Rückstellungen komplett in einer Art staatliche „AKW-Bad-Bank“ beziehungsweise Stiftung zu übertragen. Damit wollten sich die Konzerne auf einen Schlag von allen weiteren Verpflichtungen befreien und im Gegenzug auf Schadenersatzklagen gegen den Atomausstieg verzichten. Dieser Vorstoß ist aus Sicht der Grünen „inakzeptabel“.“

Atom-Rückstellungen: Haftungssicherung in der Beratungsschleife – E.on gründet PreussenElektra

Entgegen bisherigen Plänen soll der vom Wirtschaftsministerium zur Haftungssicherung für die Atom-Rückstellungen von E.on und Co vorgelegte Referentenentwurf nicht morgen im Bundeskabinett beschlossen werden. Das melden Nachrichten-Agenturen und z.B. die Welt. Geplant war, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Monat in den Bundestag eingebracht werden sollte. In der Fragestunde des Bundestags will Hubertus Zdebel (Fraktion DIE LINKE) morgen von der Regierung mehr zum Stand der Dinge in Sachen Atom-Rückstellungen, der angekündigten Kommission und dem Streßtest der Konzerne erfahren.

Mit dem Gesetz zur Haftungssicherung soll verhindert werden, dass E.on und Co ihre Atombereiche in eigene Unternehmen abspalten – so genannte Bad-Banks – und sich so aus der Haftung für die Kosten beim Rückbau und der Lagerung der Atomabfälle aus der Verantwortung stehlen. Offen ist derzeit aber auch, ob die über jahrzehnte bebildetete Atom-Rückstellungen überhaupt verfügbar sind und ausreichen, um die Kosten für Rückbau und langfristige Atommülllagerung zu decken. Ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebener Streßtest liegt immer noch nicht vor.

E.on hatte zwar nach der Vorlage des Referentenentwurfs im Aufsichtrat beschlossen, die geplante Abspaltung des Atombereichs zum 1.1.2016 nicht zu betreiben, die Risiken aber bleiben.

„Ich will hoffen, dass die Bundesregierung jetzt nicht das Gesetz für die Haftungssicherung auf die lange Bank verschiebt. Sie hat ohnehin schon viel zu lange gezögert, um die Risiken für die SteuerzahlerInnen zu begrenzen. Es bleibt dringend erforderlich, den Konzernen den Weg abzuschneiden, sich mit Unternehmens-Abspaltungen und der Gründung von Bad-Bank-Gesellschaften für Atomenergie aus der Verantwortung für die Kosten der Atommülllagerung zu entziehen“, sagte der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE nachdem bekannt wurde, dass der Gesetzentwurf nicht mehr auf der Tagesordnung der Kabinettssitzung am morgigen Mittwoch steht.

E.on hatte jüngst angekündigt, die Atomgeschäfte nun wieder unter das Dach der PreussenElektra anzusiedeln, aber im Konzern zu belassen. Inzwischen hat E.on Guido Knott zum PreussenElektra-Geschäftsführer berufen. Die neue alte Gesellschaft soll zum 1.1.2016 ihre Tätigkeit offiziell aufnehmen. Bei PR-Report heißt es u.a.: „Aus E.on Kernkraft wird PreussenElektra. Und aus dem Bereichsleiter Politik und Kommunikation bei der E.on SE GmbH, Guido Knott, wird Anfang kommenden Jahres der Vorsitzende der Geschäftsführung des neu firmierenden Unternehmens. Bis dahin wird er als Mitglied der Geschäftsführung fungieren.“

×