Stilllegung AKW Isar1/Ohu: Zeitplan läuft aus dem Ruder – Fehlende Castor-Behälter

Die Stilllegung der nach der Katastrophe von Fukushima abgeschalteten Atommeiler kommt nur schleppend voran. Still und leise verabschiedet sich die Bundesregierung offenbar von dem Ziel, dass der Reaktor Isar1/Ohu bei Landshut spätestens 2017 frei von Brennelementen sein wird. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. Weil immer noch Castor-Behälter fehlen und deren Einlagerung ins Standort-Zwischenlager noch nicht genehmigt ist, lagert die enorme Zahl von 1734 hochradioaktiven Brennelemente im sogenannten Nasslager innerhalb des Siedewasser-Reaktors und diese müssen aktiv gekühlt werden. Konkrete Antworten, wann die erforderlichen Behälter zur Verfügung stehen und die Anlage „kernbrennstofffrei“ sein wird, liefert die Bundesregierung nicht.

  • Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Hubertus Zdebel (Drucksache 18/4077) ist hier als PDF zum download.

„Vier Jahre nach Fukushima und der Abschaltung der Atomreaktoren gibt es offenbar immer noch keinen verlässlichen Plan, wie das Entladen der hochradioaktiven Brennelemente bei den Siedewasserreaktoren vom Typ Isar1 zeitlich ablaufen soll. Auch in Brunsbüttel, Krümmel oder Philippsburg1 fehlen diese Behälter immer noch“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Zdebel diese Situation. „Ohne die erforderlichen Castor-Behälter lagert das hochradioaktive Material in den Nasslagern der Atommeiler und müssen weiterhin aktive Sicherheitssysteme in Betrieb gehalten werden, um die Kühlung dieser hochgefährlichen Brennelemente zu gewährleisten. Versagt diese Kühlung, sind auch Kritikalitätsstörfälle nicht auszuschließen.“

  • Atommüll-Entsorgung am Abgrund: Umstritten ist nach wie vor, welche Auswirkungen das Urteil des OVG Schleswig hat, mit der das Gericht die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben hat. Die Bundesregierung behauptet in ihrer Antwort, dass das Urteil keine „unmittelbare rechtliche Auswirkung“ habe und betont, dass Bund und Länder (also auch die grün geführten Atomaufsichtsbehörden der Länder!) gemeinsam der Auffassung sind, dass keine Erkenntnisse vorliegen, die die rechtskräftigen Genehmigungen in anderen zentralen und dezentralen Zwischenlagern in Frage stellen (Siehe Antwort der Bundesregierung auf Anfrage Zdebel). Umweltverbände und auch der Bundestagsabgeordnete Zdebel kritisieren: Da alle Zwischenlager nahezu zeit- und baugleich um 2005 herum genehmigt wurden, bestehen auch in diesen Zwischenlagern die gleichen „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ wie in Brunsbüttel. Dort dürfen nach einer atomrechtlichen Anordnung der Atomaufsicht Schleswig-Holstein bis zu einer neuen Genehmigung keine neuen Castor-Behälter (die es wie in Isar1/Ohu aber derzeit ohnehin nicht gibt) aus dem AKW mehr eingelagert werden. Diese Konsequenzen müssen aus Sicht von Zdebel, aber auch z.B. vom BUND grundsätzlich auch an allen anderen Standorten gelten. Siehe dazu: Zdebel: Atommüll nach dem Brunsbüttel-Urteil: Castor-Stopp und andere Konsequenzen und der BUND: Nach Brunsbüttel-Urteil: Sicherheit sämtlicher Atommülllager muss überprüft werden. Zwischenlagerung von Castoren aus Wiederaufarbeitungsanlagen bedarf neuer Genehmigungen

Insgesamt 34 Castor-Behälter vom Typ V/52 werden in Isar1/Ohu benötigt, damit allle hochradioaktiven Brennelemente aus dem Nasslager entfernt werden können. Doch auf die Frage, wie viele dieser Behälter jeweils in diesem Jahr und den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung stehen werden, gibt es nur den vagen Hinweis seitens der Bundesregierung, dass die Energieversorgungsunternehmen „auf den Behälterhersteller GNS eingewirkt (haben), die Behälterproduktion zu beschleunigen, um dem Bedarf gerecht zu werden.“ Ebenfalls keine Aussage macht die Bundesregierung zur Frage, wann denn damit zu rechnen sei, dass alle Brennelemente aus dem abgeschalteten Reaktor entfernt sein werden.

Obwohl sich noch hochradioaktive Brennelemente in der Anlage befinden und diese mit aktiven Systemen gekühlt werden müssen, soll der Rückbau in Isar1/Ohu beginnen, wenn – wie die Bundesregierung mitteilt – Ende 2015 oder Anfang 2016 dazu die Genehmigung von der bayersichen Atomaufsicht erteilt wird.

Selbst wenn für Isar1/Ohu Castorbehälter vom Typ V/52 zur Verfügung stünden: Derzeit können diese nicht in das Standort-Zwischenlager eingestellt werden, weil dazu ebenfalls noch die Genehmigung durch das Bundesamt für Strahlenschutz fehlt. „Nach derzeitigem Stand ist mit einer Genehmigung im Laufes des Jahres 2016 zu rechnen“, sagt die Bundesregierung.

Außerdem teilt sie mit: Im Standort-Zwischenlager Niederaichbach befinden sich derzeit 9 Behälter des Typs CASTOR V/52 (alt) mit 468 Brennelementen des KKI I sowie 25 Behälter des Typs CASTOR V/19 mit 475 Brennelementen des KKI II eingelagert. Insgesamt dürfen maximal 152 Castor-Behälter vom Typ V19 oder V52 dort eingelagert werden. Die Genehmigung für das Zwischenlager ist auf 40 Jahre befristet und läuft 2047 aus. Hubertus Zdebel verweist darauf, dass es vermutlich bis dahin kein „Endlager“ geben wird und sich daher die Frage stellt, wie es dann mit der Lagerung dieses brisanten Atommülls weiter gehen wird.

Hochradioaktiv: Stilllegung und Rückbau des Atomkraftwerks Isar 1/Ohu und die Brennelemente

Was passiert mit den hochradioaktiven Brennelementen im AKW Isar 1 bei Ohu/Landshut, wenn demnächst der Rückbau beginnt? Danach fragen die Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomaustieg der Fraktion Die Linke. und die bayerische Abgeordnete Eva Bulling-Schröter jetzt die Bundesregierung. Die Fragen sind hier (PDF), die Antworten werden demnächst folgen.

Nach der Katastrophe von Fukushima ist das Atomkraftwerk (AKW) Isar 1/Ohu vom Typ Siedewasserreaktor per Atomgesetz abgeschaltet worden. Inzwischen ist der Rückbau des Atomkraftwerks geplant. Entsprechende Anträge hat der Betreiber bei der zuständigen Atomaufsicht in Bayern eingereicht. Noch immer befinden sich aber viele der hochradioaktiven Brennelemente aus dem Betrieb des Siedewasserreaktors entweder im Reaktorbehälter oder im Nasslager. Eine aus sicherheitstechnischen Gründen sinnvolle Auslagerung der Brennelemente konnte offenbar bislang nicht erfolgen, weil die dazu erforderlichen Castorbehälter für diesen Reaktortyp entweder noch immer nicht genehmigt sind oder in der erforderlichen Stückzahl nicht zur Verfügung stehen.

Die bayerischen Behörden gehen angeblich davon aus, dass die Auslagerung aus dem AKW dennoch bis zum Jahr 2016 bzw. 2017 erfolgen soll. Solange hochradioaktive Kernbrennstoffe in der Anlage sind, müssen eine Vielzahl von Schutzeinrichtungen betrieben werden, die Kritikalitätsunfälle verhindern und die Kühlung gewährleisten. Baumaßnahmen stellen damit grundsätzlich erhöhte Risiken dar, solange hochradioaktive Brennstoffe in der Anlage sind. Der Rückbau sollte daher möglichst erst stattfinden, wenn die Anlage vollständig frei von hochradioaktiven Brennstoffen ist.

  • Am 21. März findet in Göttingen die sechste Atommüllkonferenz der Anti-Atom-Initiativen statt. Es wird u.a. einen Vortrag von Dr. Ulrich Wollenteit (Anwalt, Brunsbüttel-Urteil) im Plenum und eine vertiefende Fachdiskussion mit ihm und Prof. Dr. Hagen Scherb in den Arbeitsgruppen geben. Mehr Infos hier.

Allerdings steht seit dem Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig auch in Frage, ob die Sicherheit gegen Terror-Anschläge im Castor-Zwischenlager ausreichend ist. Das Gericht hatte zahlreiche Defizite und sogar Fehler bei den Sicherheitsnachweisen in Brunsbüttel festgestellt. Gegenüber dem Castor-Lager in Brunsbüttel ist das etwa zur gleichen Zeit genehmigte Lager in Ohu baulich weniger stabil errrichtet worden. Wie der BUND ist auch Hubertus Zdebel der Auffassung, dass es nach dem Urteil von Brunsbüttel für das Castor-Lager in Ohu einer neuen Genehmigung bedarf und dass bist dahin keine weiteren Castor-Behälter eingelagert werden dürfen.

Atomausstieg? „Gegenwärtig nicht“ sagt die Bundesregierung bei der Uranfabrik Lingen

Atomaustieg? Nicht bei den Uranfabriken in Lingen und Gronau. Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Sprecher für Atomausstieg der Links-Fraktion hat die Bundesregierung befragt, wie es denn um die zum AREVA-Konzern gehörende Brennelementefabrik in Lingen bestellt ist. Die Antwort: Ein Atomausstieg sei in Lingen gegewärtig nicht geplant. (Drucksache18/3771, PDF)

Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Hubertus Zdebel mit Blick auf diese Antwort: „„Sowohl die Brennelementefertigung in Lingen als auch die Urananreicherungsanlage in Gronau müssen abgeschaltet werden“, fordert Hubertus Zdebel. Als atompolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken sind ihm die beiden Fabriken im Westen der Bundesrepublik ein Dorn im Auge. „Das ist paradox: Deutschland schaltet seine eigenen Atomkraftwerke wegen Sicherheitsbedenken ab, sorgt aber zugleich dafür, dass im Ausland Atomkraftwerke weiterbetrieben werden. Teilweise unmittelbar an der Grenze zur Bundesrepublik.“ Ein konsequenter Atomausstieg sehe anders aus.“

Nach der Katastrophe von Fukushima sind der Uranfabrik in Lingen die Kunden abhanden gekommen. Als Reaktion wurden Arbeitsplätze abgebaut. Im letzten Jahr war die Anlage laut Bundesregierung nur zu 45 Prozent ausgelastet. Zu möglichen Auswirkungen der  schwere Wirtschaftskrise des Mutterkonzerns AREVA für den Standort Lingen hat die Bundesregierung keine Kenntnisse. AREVA ist so gut wie Pleite und muss mit vermutlich zwei Milliarden Euro Steuergeld von der französischen Regierung gestützt werden.

Die Advanced Nuclear Fuels Brennelemente-Anlage (ANF) in Lingen versorgt Atomkraftwerke vor allem in Frankreich mit Brennstoff. Außerdem gehören Atommeiler in der Schweiz, Finnland, Deutschland, England, Spanien und Belgien zu den Kunden.

Auch der „umstrittene französische Meiler im elsäsischen Fessenheim“ gehört zum Kundenkreis der ANF Lingen: „Hier hatte sich Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) kürzlich an die französische Regierung gewandt und mit Verweis auf Sicherheitsbedenken eine Abschaltung des Atomkraftwerks nahe der deutsch-französischen Grenze gefordert“, heißt es in der NOZ.

Nach einem inzwischen behobenen Problem  bei der Konversion (Umwandlung) von Uranhexafluorid zu Urandioxid werden derzeit noch Probleme mit der Stabilität einer Konsole: Auf entsprechende Nachfragen des Abgeordneten teilt die Bundesregierung mit: „Der Riss hat Einfluss auf die Tragfähigkeit der Stahlbetonkonsole, die Bestandteil des Fabrikgebäudes ist.Das Gebäude ist als sicherheitstechnisch bedeutsame Einrichtung eingestuft worden. Schäden daran sind daher meldepflichtig.“ Die Untersuchungen, diese Mangel zu beseitigen sind offenbar noch im Gange.

Atommüll aus Jülich in die USA – Bei den Kosten „nebelt“ die Bundesregierung

Mindestens 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen aus dem Atomkraftwerk AVR Jülich sollen möglicherweise in die USA exportiert werden. Das sehen Planungen des Bundesforschungsministeriums, der Landesregierung in NRW und des Betreibers Forschungszentrum Jülich vor. Im Haushaltsentwurf für 2015 beantragt die Bundesregierung für die Umsetzung dieser „US-Option“ 65,370 Millionen Euro für 2015 bereit zu stellen und weitere 170,865 Millionen Euro für 2016 ff. Unklar aber bleibt, was genau mit diesem Betrag eigentlich „eingekauft“ wird bzw. wie hoch die Kosten insgesamt für den Export des Atommülls und die Weiterverarbeitung und Lagerung in den USA sein werden. Seitens der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Angaben zu den Kosten. Dazu gleich unten mehr. Bis heute gibt es nicht einmal eine entwickelte Technologie, die mit diesen Atommüll aus Jülich umgehen kann.

Widersprüchliche Äußerungen der Bundesregierung zu den Kosten der „US-Option

Im Rahmen der Berichterstattergespräche zu den Haushaltberatungen haben wir gemeinsam mit Roland Claus (MdB Linke, Haushaltsausschuss) zu diesen Planungen einige Nachfragen gestellt, die wir im Folgenden dokumentieren. Die Fragen beziehen sich auf die Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379 aus dem Mai 2014, in der dem Ausschuss Bericht über „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ erstattet wurde.

Insgesamt zeigt sich, dass die Bundesregierung es mit den Angaben über die Kosten offenbar nicht sonderlich genau nimmt. Obwohl der Bericht im Mai 2014 bereits Kosten von insgesamt rund 250 Millionen als „Vertrags- und Transportkosten“ im Zeitraum von 2014 – 2018 nennt, teilt die Bundesregierung im September 2014 als Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs: 18/2488, PDF) mit, dass sie zu den Kosten für den Atommüll-Export noch „keine belastbaren Angaben“ machen kann.

Im Bericht vom Mai werden auf Seite 13 die rund 250 Millionen Euro als „Vertrags- und Transportkosten“ aufgeführt und ergänzend erläutert: „Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“ (Hervorhebung HZ)

In den jetzt auf Nachfrage erfolgten Antworten des BMBF vom Oktober 2014 wird nun aber mitgeteilt, dass in der genannten Summe neben der „technischen und rechtlichen Machbarkeit“, der „Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich“ sowie dem „Transport der AVR-Brennelemente“ (also das was man als „Vertrags- und Transportkosten“ verstehen kann) auf einmal auch die „schadlose Verwertung der AVR Brennelemente in den USA“ enthalten sein soll, also nun angeblich auch die „eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA“ in dem Betrag enthalten sein soll, die im Mai 2014 noch nicht bekannt waren.

  • Auszug aus dem Bericht des Forschungsministerium an den Haushaltsausschuss (Mittel- und langfristigen Mittelbedarf für die Stilllegung und Entsorgung nuklearer Versuchsanlagen; Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 15. Mai 2014, S. 13).

US-option-ausschnittBerichtanHaushaltaussschuss15Mai2014Erläuternd heißt es: „Vertrags- und Transportkosten“ und „Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“

  • Auszug Kleine Anfrage des Abgeordneten Hubertus Zdebel (Drs: 18/2488, PDF):
    Frage 11: „Von welchen Kosten wird derzeit für die Anlieferung, die Lagerung und die Aufarbeitung der AVR-Brennelemente und der THTR-Brennelemente jeweils oder zusammen ausgegangen?“
    Antwort der Bundesregierung: „Zur Höhe möglicher Kosten für Anlieferung, Lagerung und Aufarbeitung der AVR-Brennelemente oder der THTR-Brennelemente können derzeit keine belastbaren Angaben gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.“ (Die Antwort in Frage 6 bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung „Überlegungen“ für einen Export auch der THTR-Brennelemente „konkret nicht weiter verfolgt“ hat.)
  • Auszug aus: „BMBF, Okt. 2014, Beantwortung der Fragen von Herrn MdB Claus (DIE LINKE) zu Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen im Vorfeld des Berichterstattergespräches zum HH 2015 am 13.10.2014, 3004 I Tgr. 80- Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“

„11) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: Tabelle 1, S. 13 ff: 2. Übersicht zukünftige Projekte: FJZ „US-Option“, 2014-2018: 246.235 Tsd. Euro: “ Vertrags- und Transportkosten- Die Kosten konnten noch nicht abschließend abgeschätzt werden, da aufgrund laufender Verhandlungen Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA noch nicht bekannt sind.“ Siehe dazu auch unten noch weitere Erläuterungen aus dem Bericht.

Konkrete Frage:
Wann soll eine Entscheidung auf welcher Basis fallen, den AVR-Atommüll in die USA zu transportieren? Wie setzen sich die genannten Kosten im Einzelnen zusammen (detaillierte Aufstellung für die einzelnen Kostenstellen)? Sind bei den genannten Kosten auch die THTR-Brennelemente berücksichtig? Welche Kostenstellen (Lagerung, Entsorgung, Verarbeitung, Forschung etc.) werden im Weiteren anfallen? Welche Alternativen werden zum Export derzeit geprüft? Welche Kosten werden überschlägig für welche Alternative derzeit geschätzt? Bis wann liegen Kalkulationen über die Gesamtkosten der „US-Option“ vor? Werden Wissenschaftler des FZJ oder anderen Unternehmen/Organisationen an der konkreten Arbeit/erforderlichen Forschung in den USA beteiligt sein? Sind für die Entwicklung der Aufarbeitungstechnik der HTR-Brennelementkugeln bereits Gelder in die USA geflossen und wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:
Die USA haben im Rahmen ihrer Non-Proliferationspolitik Interesse an der Rückführung jeglicher graphitischen Brennelemente bekundet. In der Frühphase der Sondierungen wurde daher auch erörtert, ob die THTR-Brennelemente einbezogen werden sollen. Diese Überlegungen sind nicht konkret weiterverfolgt worden.
Eine Entscheidung im Sinne eines Vertragsschlusses zwischen dem US-Department of Energy (DOE) und dem FZJ zur Realisierung der US-Option kann a) erst erfolgen nach Klärung aller Vorfragen zur technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR Brennelemente durch die USA und b) nur erfolgen im Kontext mit den sich aus der Räumungsanordnung des Wirtschaftsministeriums NRW (MWEIMH) vom 2. Juli 2014 ergebenden Vorgaben zur unverzüglichen Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich (BZL Jülich) . Nach dieser Anordnung hat das FZJ gegenüber dem MWEIMH auf der Grundlage eines detaillierten Räumungskonzepts die schnellstmögliche Räumungsoption zu identifizieren und schlüssig darzulegen. Nach den Informationen des FZJ werden hierzu 3 Alternativen untersucht:
• Verbringung der AVR-BE in das TBL Ahaus
• Verbringung der AVR-BE in die USA
• Verbringung der AVR-BE in ein am Standort Jülich neu zu errichtendes ZL

Das Leitkriterium zum Umgang mit den Kernbrennstoffen ist dabei die Sicherheit der Bevölkerung und der Umwelt. Die Entscheidung des MWEIMH, mit welcher Alternative seiner Anordnung Folge zu leisten ist, ist nicht von Kostengesichtspunkten geleitet. Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 6 8 5 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA Die veranschlagten Kosten betreffen Ausgaben für
• die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Annahme der AVR-Brennelemente durch die USA (als Herkunftsland des uranhaltigen Kernbrennstoffs),
• eine Räumung des Behälterzwischenlagers Jülich,
• einen Transport der AVR-Brennelemente,
• die schadlose Verwertung der AVR-Brennelemente in den USA
Die im Bundeshaushaltsplan 2014 Einzelplan bei Kapitel 3004 Titel 6 85 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Ausgaben für das laufende Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 10 Mio. € betreffen in erster Linie den Finanzierungsanteil des Bundes für die Prüfung der technischen und rechtlichen Machbarkeit einer Verbringung der hochangereicherten AVR-Brennelemente in die USA und ihrer dortigen schadlosen Verwertung. Diese auf US-Seite am Standort Savannah River Site (SRS) durchgeführten Prüfungen dauern noch an. So werden derzeit die Eignung der Einrichtungen sowie des Verfahrens im industriellen Maßstab einer Machbarkeitsüberprüfung unterzogen. In diesem Rahmen prüft das DOE derzeit die Nutzung der H-Canyon Anlage in SRS, um das Graphit chemisch von den Brennstoffkernen zu entfernen. Nach eigenen Angaben hat das FZJ hierzu bislang rund 7,9 Mio. Euro aufgewandt.

Hierzu hat das BMBF zusammen mit dem DOE sowie dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen im April 2014 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, um einen zweckmäßigen Rahmen für die Prüfung der rechtlichen und technischen Machbarkeit einer Rückführung des uranhaltigen Kernbrennstoffs in die USA zu schaffen. Das DOE hat in diesem Zusammenhang im Mai 2014 mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung begonnen.

Die zuvor genannte Absichtserklärung regelt nicht den Einsatz eines bestimmten Finanzvolumens. Die Bundesregierung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Aussagen über die Kosten einer Rückführung des Kernbrennstoffs des AVR Jülich in die USA machen.

12) Frage: Bezugnahme Haushaltsausschussdrucksache 18(8)379: FJZ “ US-Option“, S. 16: „Die Genehmigungs- und Logistikplanung bei den Transporten ist sehr umfangreich. Rechtliche Einsprüche gegen Transportrouten oder temporäre Zwischenlagermengen könnten erhebliche Auswirkungen haben. Bspw. könnte eine mangelnde Mitwirkung des Landes NRW zur Ermöglichung eines Transports der Brennelemente des A VR zu Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe führen, falls dies die Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich erforderlich machen würde.“

Konkrete Frage: Was ist mit „temporären Zwischenlagermengen“ gemeint? Worin ist aus Sicht der Verfasser dieses Berichts eine „mangelnde Mitwirkung“ des Landes NRW zu sehen bzw. wieso wird diese befürchtet? Es wird ein dreistelliger Millionenbetrag für die US-Option im Haushalt eingestellt (250 Mio. bis 2018 s.o.). Diese umfassen lediglich die Vertrags- und Transportkosten, nicht aber die vermutlich höheren Kosten für Lagerung, Verarbeitung und Entsorgung. Wieso warnen angesichts dieser dreistelligen Mio. -Beträge die Berichtsverfasser davor, für ein neues Lager in Jülich ein dreistelliger Millionenbetrag eine „erhebliche Auswirkung“, die aus einer mangelnden Mitwirkung des Landes NRW resultieren könnte? Wenn die Kosten für die US-Option derzeit insgesamt nicht genannt werden können, wieso kann dann eingeschätzt werden, dass der Beau einen neuen Lagers in Jülich gegenüber der US-Option hinsichtlich der Kosten eine „erhebliche Auswirkung“ haben könnte? Bedeuten diese „erheblichen Auswirkungen“, dass die Bundesregierung den Export anstrebt, weil dieser sich kostengünstiger gegenüber anderen Optionen darstellt? Von welchen Kosten für ein neues Lager in Jülich wird ausgegangen und aus welchen Gründen sollte die US-Option kostengünstiger sein?

Antwort:
Bei den hier vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtsausführungen handelt sich um eine Erläuterung allgemeiner Planungs- und Kostenrisiken. In diesem Sinn handelt es sich bei dem Begriff „temporäre Zwischenlagermenge“ um eine kurzfristige Bereitstellungslagerung, die sich bei jedem Transport, sei er nun lang oder kurz bemessen, ergeben kann, wenn Transportbehälter von einem Transportmittel (Luft, Straße, Wasser, Schiene) auf ein anderes Transportmittel umgeladen werden müssen.

Konkret im Hinblick auf die US-Option gehen die aktuellen Planungen des FZJ allerdings davon aus, dass auf Grundlage einer „Just-in time-Logistik“ keine Bereitstellungslagerung erforderlich ist.

Die im Bundeshaushalt 2014 und Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2015 im Einzelplan 30 bei Kapitel 3004 Titel 685 80 für die „US-Option“ ausgewiesenen Gesamtausgaben des Bundes in Höhe von rd. 246 Mio. € beruhen auf einer Kostenschätzung des Forschungszentrums Jülich zwecks Sicherung der Finanzierung einer möglichen Verbringung der AVR-Brennelemente in die USA. Diese Kostenschätzung betrifft die Finanzierung der US-Option in toto; sie ist wegen der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen mit dem DOE – gerade auch im Hinblick auf die vom Fragesteller in Bezug genommenen Kostenfaktoren (Kosten für die eigentliche Übernahme, Behandlung und Entsorgung der BE durch die USA) – mit Unsicherheiten behaftet.

Im Falle einer Realisierung der US-Option wären die – dann unmittelbar beim FZJ anfallenden – Gesamtkosten von Bund und Land NRW (als Zuwendungsgeber) zu tragen. Dabei wirkt das Land NRW über den Aufsichtsrat des FZJ entscheidend an der Willensbildung der FZJ GmbH mit und trägt folglich erhebliche Mitverantwortung bei der Einleitung und Ausrichtung atomrechtlicher Genehmigungsverfahren durch das FZJ als Antragsteller.
Bei dem hierzu vom Fragesteller in Bezug genommenen Berichtstext betreffend eventueller Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe im Falle der Neuerrichtung eines Zwischenlagers am Standort Jülich handelt sich um die rein vorsorgliche Erläuterung eines Kostenrisikos, die in erster Linie – auf der Grundlage von Informationen des FZJ – einen Kostenvergleich zu der Räumungsoption ..Transport der AVR-BE in das zentrale TBL Ahaus“ herstellt. Dabei wäre die Errichtung eines neuen Zwischenlagers in Jülich einschließlich jahrzehntelangen Lagerbetriebs bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers grundsätzlich stets die teurere Variante, weil es sich um die Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers exklusiv für die AVR-BE handeln würde.

Bisher ist es nicht gelungen, den Nachweis der Erdbebensicherheit für den Standort Jülich zu führen. Deshalb hat das MWEIMH die Räumung des Jülicher Zwischenlagers angeordnet. Unbeschadet der Kostenaspekte präferiert das BMBF deshalb- auf der Grundlage des aktuell erreichten Verfahrensstandes – aus Sicherheitsgründen und im Einklang mit der Räumungsanordnung des MWEIMH vom 2. Juli 2014 einen Abtransport der AVR-BE in die USA oder in das TBL Ahaus. Welche Option zum Tragen kommt, hängt insbesondere von einer Bewertung des vom FZJ erstellten Detailkonzepts zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR Behälterlager in Jülich durch das MWEIMH als zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde ab. Bis dahin sind bereits aus Sicherheitsgründen möglichst beide Transportoptionen offen zu halten.

Die US-Option könnte auf der Grundlage eines möglichst umfassenden Sicherheitsverständnisses zusätzlich auch der von den USA programmatisch intensiv verfolgten und von der Bundesregierung unterstützten globalen Non-Proliferation Rechnung tragen.“

Atommüll-Alarm: Vom Ausstieg „vergessen“ – Uranfabrik in Lingen blockiert

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Uranfabrik in Lingen blockiert. Foto: Pay Numrich.

„Rund 20 Atomkraftgegner_innen blockieren heute die Zufahrt der Brennelementefabrik in Lingen mit einer Sitzblockade. Sie fordern die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen weltweit. Speziell produziert Areva (ANF Advanced Nuclear Fuels) mit den Uranbrennelementen sozusagen den Treibstoff für Atomkraftwerke.“ Das teilen die Aktiven in einer Presserklärung von heute mit. Weiter heißt es dort:

Update: siehe unten!

„Die Atomkraftgegner_innen verteilten Modellatommüll auf Zufahrtsstraße zur Atomanlage und hängten roserne Einhörner auf, auf denen die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen gefordert wird. Die Polizei ist schon vor Ort. Sie Stimmung ist bisher entspannt.

„Für Atomanlagen wie diese Brennelementefabrik gilt der sogenannte Atomausstieg nicht. Der Atombetrieb läuft ungebremst weiter und vergiftet unsere Lebensgrundlage für hunderttausende Jahre.“ erklärt Conny. Etwa alle drei Tage fahren Gefahrguttransporte von und nach Lingen. Die Brennelementefabrik der französischen Firma AREVA beliefert weltweit Atomkraftwerke. Von den unterschiedlichen Arten atomarer Abfälle gelten die abgebrannten Brennelemente als die gefährlichsten.

Bereits mehrfach war die Atomanlage Schauplatz von Protestaktionen, so wurde auch im August 2013 die Atomanlage mit einer Sitzblockade und einer Kletteraktion blockiert, woraufhin Bußgeldverfahren und Strafverfahren gegen einige Aktivist_innen eingeleitet wurden.

Zahlreiche der Aktivist_innen legten Widerspruch ein, 20 von ihnen stehen deshalb Gerichtsprozesse vor dem Amtsgericht Lingen bevor. „Wir alle hatten schon Vorladungen erhalten, heute wäre der Prozessauftakt gewesen“ erklärt Adele, „Diese Termine hat das Gericht zuletzt kommentarlos zurückgezogen. Wann und ob es zur Verhandlung kommt ist bisher nicht bekannt.“ Das juristische Nachspiel dauert nun bereits seit vergangenem Sommer an: Über Bußgelder von insgesamt über 3000 Euro und teilweise auch Straftatvorwürfe soll vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Meist geht es um einfache Verstöße gegen das Versammlungsrecht.

„Wir lassen uns von der Repression nicht einschüchtern und werden uns auch weiterhin für einen sofortigen Atomausstieg einsetzen. “ kommentiert Conny die Situation.

Weitere Informationen:
Zur Repression und den Verfahren und zur Brennelementefabrik.

Update: *Prozess gegen Atomkraftgegner ergebnislos vertagt*

Nur knapp eine Stunde dauerte der erste Prozesstag in der Hauptverhandlung
gegen sieben Angeklagte, die im Februar 2011 einen Castortransport von Karlsruhe
nach Lubmin auf der Saalebrücke bei Schkopau blockiert haben sollen. „Die
Anklage lautet auf gemeinschaftliche Nötigung. Über dreieihalb Jahre nach der
Aktion wird den Angeklagten nun auf sehr fragwürdiger rechtlicher Grundlage der
Prozess gemacht“, kritisierte der Pressesprecher vor Ort. Die Verhandlung fand
wegen der hohen Zuschauerzahl im Hochsicherheitstrakt des Amtsgerichts Halle
statt. Nach der Eröffnung des Verfahrens, der Personalienaufnahme und dem
Verlesen der Anklageschrift trugen drei der Angeklagten politische
Stellungnahmen vor. Hierbei gingen sie auf Risiken und Gefahren der Kernenergie
ein sowie begründeten ausführlich die Legitimation und Notwendigkeit für
Proteste dagegen. Eine Fortsetzung konnte danach nicht erfolgen, da die beiden
vom Gericht geladenen Zeugen nicht anwesend waren. So wurde die Verhandlung nach
einer Stunde vertagt. Fortsetzung des Verfahrens mit mehreren Zeugenvernehmungen
ist am 29.10.2014, 9:00 Uhr im Justizzentrum Halle, Thüringer Straße 16, Saal X
0.1, X.0.2.

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