Namibia – Hamburg – Narbonne: Eine strahlende Nuklear-Reise der Umweltzerstörung

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51 Container mit Uran auf der Bahn bei Hamburg.

Während der Atomzug mit 51 strahlenden Uran-Containern von Hamburg aus quer durch die Republik rollt, berichten die Medien über die Ereignisse: Über die Aktion heute morgen, bei der AtomkraftgegnerInnen den Zug vorerst im Hamburger Hafen stoppten, um Falschmeldungen des Hamburger Senats und über das Ziel des Atomtransports, der mit Uran aus Namibia, Kasachstan und Usbekistan unterwegs nach Südfrankreich ist. Aus dem Uran werden Brennelemente für Atomkraftwerk entstehen. Danach ist es dann hochradioaktiver Strahlenschrott. Nur am Rande wird davon gesprochen, unter welchen katastrophalen Bedingungen das Uran aus der Erde geholt wird – z.B. in Namibia.

Warum das Uran in der Erde bleiben muss? Darüber berichtet umweltFAIRaendern u.a. hier:
Atomtransporte Hamburg: Dreckiges Namibia-Uran auf dem Weg zu hochradioaktivem Atommüll

Über die Dinge von heute kann man hier lesen und hören:
Die Bild schreibt „Anti-Atom-Aktivisten stoppen Uran-Zug„,  das Bonner Magazin rhein:raum informiert: „Wieder Atomtransport erwartet„. Bei der Mopo: „Anti-Atom-Aktivisten ketten sich an Gleise – Zug gestoppt„, das Greenpeace-Magazin stellt fest: „Atomkraftgegner blockieren Uranzug in Hamburg„. Der Deutschlandfunk informiert in der Reihe „Umwelt und Verbraucher“ kurioserweise über „Ausschreitungen bei Atomtransport in Hamburg“ (Audio-Link). Die Taz berichtet: „Täglich rollt der Kernbrennstoff“ mit vielen Zahlen über Atomtransporte, das Neue Deutschland schreibt über:“Uranpulver per Schiff und Zug“ und Hubertus Zdebel von der Links-Fraktion stellt fest: „Nach Aktion gegen Atomtransport in Hamburg: 50 Container mit radioaktivem Uran sollen quer durch Deutschland nach Südfrankreich“ Außerdem haben auch viele TV-Sender, wie z.B. RTL über die Aktion (danke Udo!) von heute berichtet.


 

Natürlich Vattenfall: Brennelemte verwechselt

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
Dumme Verwechslung im Vattenfall-AKW Krümmel.  Foto: Dirk Seifert

Na, wieder eine dieser Pannen, die nur Vattenfall schafft. Diesmal keine rostzerfressenen Atommüll-Fässer, sondern nur eine kleine dumme Verwechslung. Irgendwie hatten die KollegInnen offenbar vergessen, dass man 2007 gleich nach dem Brand des Transformators in der frohen Hoffnung auf eine erneute Inbetriebnahme 12 frische Uran-Brennelemente in das Nasslager oberhalb des Reaktors eingestellt hatte. Jahrelang hat Vattenfall diese für hochradioaktiven Atommüll gehalten und entsprechend in den Statistiken ausgewiesen. Auf diese Panne weist das Energieministerium in Schleswig-Holstein in einer Pressemeldung hin (siehe vollständig unten). Allerdings: So richtig erklärt auch das Ministerium nicht, wieso die Verwechslung erst jetzt entdeckt wurde.

Bereits im Jahr 2007 sollen die frischen Brennelemente in das Nasslager eingestellt worden sein. Vorgesehen war, diese nach Abschluss von Reparaturen in den Kern einzusetzen. Doch diese Reparaturen dauerten dann immerhin zwei Jahre. Im Sommer 2009 versuchte Vattenfall dann, den Reaktor wieder ans Netz zu bringen. Doch offenbar waren diese 2007 ins Nasslager eingestellten neuen Brennelemente schon zu diesem Zeitpunkt vergessen. Jedenfalls wurden sie offenbar nicht in den Reaktor eingefahren.

Diesen Startversuch von 2009 (NDR) erwähnt das Kieler Energieministerium in seiner Erklärung gar nicht, obwohl davon ausgegangen werden muss, dass diese 12 frischen Brennelemente eigentlich in den Reaktor sollten – stattdessen aber wohl andere neue Uranelemente genommen wurden.

Der Startversuch 2009 scheiterte. Wieder kam es zu Problemen mit den gerade ausgetauschten Transformatoren, Sicherheitseinrichtungen, die per Anordnung der Behörde eingebaut werden sollten, hatte man in der Hektik bei Vattenfall glatt vergessen einzubauen und außerdem wurden Metallteile durch den Reaktor gespült, die dort einwandfrei nicht hingehörten. Nach wenigen Tagen musste Vattenfall den Startversuch abbrechen. Seit dem war der Reaktor abgeschaltet. Mit der Atomgesetzänderung nach der Fukushima-Katastrophe 2011 kam dann das endgültige Ende.

Die PM des Energieministeriums dazu: Kernkraftwerk Krümmel: Abweichung bei der Deklaration von Brennelementen, 25.06.2014

„GEESTHACHT/KIEL. Bei der Deklaration der Anzahl der bestrahlten Brennelemente im Kernkraftwerk Krümmel ist eine Abweichung festgestellt worden. 12 Brennelemente im Brennelementlagerbecken wurden als bestrahlt mit erfasst, obwohl sie nicht bestrahlt waren. Diese Abweichung wurde im Entsorgungsvorsorgenachweis für das Jahr 2013, der am 31.März 2014 vorzulegen war, korrigiert. Sicherheitstechnisch ist sie ohne Bedeutung. Dies teilte die Atomaufsicht heute (24. Juni 2014) mit.

Die Betreibergesellschaft hatte im Jahr 2007 die 12 unbestrahlten Brennelemente im Jahre 2007 vorsorglich in das Nasslager gestellt, weil Vattenfall zum damaligen Zeitpunkt mit einer Wiederaufnahme des Leistungsbetriebes rechnete.

Das Energiewendeministerium (Reaktorsicherheitsbehörde) hat die fehlerhafte Deklaration zum Anlass genommen, den schleswig-holsteinischen Kernkraftwerksbetreibern gegenüber die Qualitätssicherungsmaßnahmen im Rahmen der Entsorgungsvorsorgenachweise und die notwendige Sorgfalt bei der Datenerhebung noch einmal zu verdeutlichen.

Hintergrund:
Die Betreiber von Kernkraftwerken haben jährlich einen Entsorgungsvorsorgenachweis für bestrahlte Kernbrennstoffe zu führen. Darin ist unter anderem nachzuweisen, dass für den Umgang mit bestrahlten Kernbrennstoffen aus dem Reaktorbetrieb und mit den aus der Wiederaufarbeitung von bestrahlten Kernbrennstoffen stammenden radioaktiven Abfällen ausreichende Vorsorge getroffen ist. Auch in den nicht mehr betriebenen Kernkraftwerken befinden sich noch bestrahlte Brennelemente aus dem früheren Reaktorbetrieb, die ständig gekühlt werden müssen. Das Kernkraftwerk Krümmel hat die Berechtigung zum Leistungsbetrieb im Zuge der Atomgesetznovelle von 2011 verloren.“

Echt bombig: Grüne und Atommüll-Exporte aus Jülich in die USA

Brennelementkugeln des Hochtemperaturreaktors. In der aufgeschnittenen Kugel ist die Innenzone mit den Brennstoffpartikeln erkennbar. Quelle Forschungszentrum Juelich
Klein, aber oho: Hochradioaktive Brennelemente aus Jülich sollen in die USA abgeschoben werden. Foto: Forschungszentrum Jülich

„Wir GRÜNEN wollen, dass der Atommüll bis zum Transport in ein Endlager in Jülich verbleibt und damit überflüssige Atommüllfahrten verhindert werden.“ Das sagten die NRW-Grünen 2011 und schrieben das auch in den Koalitionsvertrag (S. 41, „Wir wollen, dass die Castoren, vor allem die in Jülich lagernden, nur noch einmal transportiert werden – nämlich zu einem Endlager, wenn hierfür ein Standort gefunden ist“.) mit der SPD. Doch in der Realität ist die rot-grüne Regierung derzeit damit beschäftigt, eben diesen Atommüll für den Abtransport in die USA vorzubereiten. Weil dort das gesuchte Endlager ist? 152 Castoren mit hochradioaktiven Brennelement-Kugeln aus dem Versuchsreaktor Jülich lagern derzeit am Rande der Legalität in der alten Atomforschungs-Schmiede. Für eine reguläre atomrechtliche Genehmigung hat das dortige Lager zu viele Sicherheitsmängel.

Für die Aufsicht in Jülich zuständig: Das rot-grüne Bundesland NRW! Außerdem ist das Land NRW als Eigentümer neben dem Bund Betreiber in Jülich. Bereits zwei mal wurde eine Art Notverordnung für weitere Lagerung der Brennelemente in Jülich vom Land erlassen, damit zumindest der Eindruck von Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten werden kann. (Die Genehmigungsbehörde für die Lagerhalle, das Bundesamt für Strahlenschutz, berichtet hier über die Lage im Atommüll-Zentrum Jülich.) Ende Juli 2014 wird diese Regelung erneut verlängert werden müssen, weil der Betreiber es mit der überfälligen Nachrüstung von Sicherheitsmaßnahmen nicht sonderlich eilig hat. Stattdessen sondieren rot-grüne Landesregierung und Bundesministerien eine Verschiffung der strahlenden Fracht in die USA. Bis zum Juni 2016 – so berichtet die Aachener Zeitung – sollen die Atomtransporte per Schiff in die USA erfolgen.

Was haben die Grünen für einen (berechtigten) Alarm gemacht, als Ende 2012/Anfang 2013 bekannt wurde, dass die Bundesregierung in Folge der Umsetzung einer EU-Richtlinie den Export von Atommüll im Atomgesetz verankern wollte. Die aus NRW stammende Bärbel Höhn z. B. in diesem Interview beim Deutschlandfunk. Glasklar stellte sie im Januar 2013 fest: „Das halte ich überhaupt nicht für eine gute Idee. Und interessanterweise ist es ja so, dass alle Fraktionen bisher in Deutschland gemeinsam klar hatten: Wir haben hier die Verantwortung für den Atommüll, wir müssen auch für eine sichere Endlagerung sorgen, und das kann hier nur in Deutschland passieren.“

Und während die NRW-Grüne das sagte, waren VertreterInnen der rot-grünen Landesregierung von NRW gemeinsam mit dem Bundesministerium unterwegs, um mit den USA über einen eben solchen Atommüll-Export aus Jülich zu verhandeln. Inzwischen liegen erste Absprachen vor, die in einem „Statement of Intent (PDF)“ im April 2014 in den USA veröffentlicht wurden. (Der Link verweist auf die Seite von SRS-Watch, einer atomkritischen Initiative in der Gegend der Savannah River Site, wo der Atommüll aus Jülich für den Fall einer Einigung hin soll. Auf deutscher Seite haben das Forschungsministerium in NRW und das des Bundes unterzeichnet. Eine Veröffentlichung durch die Ministerien in Deutschland ist mir nicht bekannt.)

AtomkraftgegnerInnen in den USA und Deutschland sorgten dafür, dass nun einige Einzelheiten über die Verhandlungen ans Tageslicht gekommen sind. In den Aachener Nachrichten heißt es: „Ein Transport der hoch radioaktiven Brennelemente aus dem 1988 stillgelegten AVR-Versuchsreaktor in die USA wird immer wahrscheinlicher; gewiss ist er aber längst nicht.“ Und das Blatt berichtet: „Wie das NRW-Wissenschaftsministerium unserer Zeitung sagt, ist beabsichtigt, die Brennelemente in das Atommülllager Savannah River Site in South Carolina im Osten der USA zu bringen. Allerdings „unter der Voraussetzung, dass ein Vertrag zur Rückgabe der Brennelemente geschlossen wird“. Auch am FZJ wird noch vorsichtig formuliert: Die Absichtserklärung sei „lediglich ein erster Schritt hin zu einem möglichen Rücktransport des Kernbrennstoffs in die USA“. Ein endgültiger Vertrag könne erst erfolgen, wenn an der Savannah River Site „die notwendigen Voraussetzungen für eine Annahme geschaffen worden sind“.“

Noch müssen eine Menge Probleme aus dem Weg geräumt werden. Denn eine Anlage, die im größeren Maßstab den äußerst kompliziert zu handhabenden Graphit-Atommüll verarbeiten kann, gibt es bislang noch nicht. Dennoch teilt die Aachener Zeitung mit, dass Behörden wie auch Betreiber davon sprechen, dass die Atomtransporte bis Ende Juni 2016 durchgeführt sein sollen. Statt Zwischenlagerung in Jülich wird dann bestenfalls nach hochriskanten Transporten eine weitere Zwischenlagerung in den USA erfolgen. Bis dahin ist zu befürchten: Der Atommüll wird noch einige Jahre per Ausnahmeverordnung in Jülich herumstehen. Proteste der Regierungs-Grünen in NRW gegen diese Planungen sind nicht bekannt.

Trotz der öffentlich dargebrachten Schimpferein der Grünen gegen Atommüll-Exporte ins Ausland: Als im Sommer 2013 das Endlager-Suchgesetz unter dem Jubel von SPD, CDU/CSU, FDP und Grünen mit massiver Kritik der Umweltverbände den Bundestag passiert, meldet der Spiegel: „Ein juristischer Trick könnte Export von Atommüll ins Ausland ermöglichen“ und schreibt: „Mit einem juristischen Trick ist es der Bundesregierung gelungen, den Export von Atommüll aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA zu ermöglichen. In letzter Minute wurde eine entsprechende Passage in den Entwurf zum Endlagersuchgesetz aufgenommen. Darin wird die Ausfuhr von radioaktivem Abfall zwar verboten. Doch zugleich wurde mit Verweis auf eine EU-Richtlinie Atommüll aus Forschungseinrichtungen davon ausgenommen. Das Forschungsministerium als Haupteigentümer des ehemaligen Komplexes in Jülich verhandelt derzeit mit US-Behörden über den Export von abgebrannten Elementen. Passiert das Gesetz in der neuen Fassung am Freitag den Bundesrat, würde ein Tabu gebrochen. Vor zweieinhalb Jahren hatte der damalige Umweltminister Norbert Röttgen verhindert, dass Nuklearmüll aus dem stillgelegten Forschungsreaktor im sächsischen Rossendorf nach Russland transportiert wurde.“

(Siehe Paragraph 1 im StandAG der Hinweis auf die Richtlinie 2011/70/EURATOM des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 48). Die Richtlinie ist hier online).

Oliver Krischer, Bundestagsabgeordner der Grünen aus NRW nahm im September 2013 einen weiteren Spiegel-Artikel zum Anlass für eine schriftliche Anfrage (hier gehts zur Drucksache (PDF), siehe Seite 66). Der Spiegel hatte in der Ausgabe (36/2013) berichtet, dass die Kosten für den geplanten Deal bei rund 450 Millionen Euro liegen würden. Der Abgeordnete wollte wissen, wie sich diese Kosten zusammensetzen und „welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesamtkosten eines Transports und Abgabe der Jülicher AVR-Castoren an die USA?“ Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel vom 9. September 2013 lautet: „Der Bundesregierung liegt bisher kein Angebot der amerikanischen Seite zum Transport der AVR-Brennelemente in die USA vor. Mit  einem entsprechenden Angebot ist auch nicht in nächster Zukunft zu rechnen, da zahlreiche Fachfragen, die Voraussetzungen für entsprechende Kalkulationen wären, noch nicht abschließend geklärt sind.“ Aha!

Bombentauglicher hochradioaktiver Brennstoff

Die Argumentation, warum die AVR-Brennelemente aus Jülich nun in die USA abgeschoben werden sollen, ist eine fast friedens- und abrüstungspolitische: Die Brennelemente-Kugeln, deren Uran-Anteil ehemals von den USA geliefert wurden,  enthalten nämlich bereits im Neuzustand teilweise Anreicherungen von über 90 Prozent des spaltbaren Uran 235 und wären in diesem Zustand tauglich, um daraus eine Atombombe zu bauen. Durch den Reaktoreinsatz hat sich der Anteil an Uran 235 zwar etwas verringert, aber zusätzlich sind u.a. Plutonium 239 und außerdem Uran 233 enstanden („erbrütet“ worden). Das Zeug ist also in der Tat atomwaffentauglich. Voraussetzung für eine militärische Nutzung aber wäre, dass der Brennstoff aufgearbeitet wird, also die „waffenfähigen Spaltstoffe“ aus der hochradioaktiven Matrix abgetrennt werden.

Aufgrund der Besonderheit der AVR-Brennelemente, etwa Tennisball-große Kugeln aus Graphit mit einem Gewicht von rund 200 Gramm, in denen der Brennstoff wiederum als kleinste Kügelchen eingebunden ist, stellen sie in gewisser Weise ein militärisches Sicherheitsrisiko dar. Mit entsprechendem Aufwand könnte der Spaltstoff aus seiner hochradioaktiven Matrix chemisch herausgetrennt werden. Genau das soll „kontrolliert“ in den USA erfolgen. Allerdings ist das sehr mühselig, angesichts der jeweils kleinen Mengen an waffenfähigem Material je Kugel – aber bei 300.000 Kugeln …

Ziel der geplanten atomaren Geisterfahrt ist die Sawanna  River Site (SRS), eine gigantische Atomanlage aus den 50er Jahren mit zahlreichen Reaktoren und Atommülltanks. Hier wurden die Atombomben der USA gebaut. Hier sollen die Brennelement-Kugel aus Jülich aufgearbeitet werden. Das Ganze erfolgt im Rahmen eines US-Programms, hochangereicherte Brennstoffe im Rahmen ihrer Nicht-Verbreitungspolitik („Non-Proliferation“) zurückzunehmen.

Widerstand auch in den USA

Nicht nur hiesige Anti-Atom-Initiativen kritisieren die Pläne der rot-grünen Landesregierung für derartige Atomtransporte, die offenkundig erst als „Lösung“ ins Spiel kamen, als die Sicherheitsprobleme für die Zwischenlagerung in Jülich immer offensichtlicher wurden.

Die Aachener Zeitung berichtet: „Offenbar regt sich in den Vereinigten Staaten jedoch heftiger Widerstand gegen die Pläne. „The Greenville News“, eine der größten Tageszeitungen in South Carolina, berichtete gestern über Kritik von Umweltschützern, die sich generell gegen eine weitere Aufnahme von Atommüll in der SRS wehren.

Tom Clements, Leiter der Gruppe „SRS Watch“ wird von der Zeitung mit dem Satz zitiert: „Der Vorschlag, hoch radioaktive, abgebrannte Brennelemente aus Deutschland in die SRS zu bringen, ist nichts anderes als das Verklappen von Atommüll unter dem Deckmäntelchen der Nicht-Verbreitungspolitik.“ Clements stellt augenscheinlich auch einen Zusammenhang zum deutschen Atomausstieg her: „Die wachsende Verlegenheit Deutschlands über den Umgang mit dem eigenen Atommüll darf nicht zu einem Müllbeseitigungsproblem der Savannah River Site werden“, sagte er.“

Die Brennelemente des AVR Jülich – Einige Fakten

BFS über das AVR-BE-Lager in Jülich. Dort findet sich auch als „Überblick zum Vorhaben der Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente am Standort Jülich“ eine „Kurzbeschreibung (PDF, ca. 900 kB, Datei ist nicht barrierefrei), die im Oktober 1988 im Rahmen des damaligen Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Erörterungstermin) erstellt wurde.“. Daraus stammt der folgende Auszug über die Art der Castor-Behälter und deren Inhalt: „Im Behälter befinden sich die Brennelementkugeln in zwei übereinanderstehenden Edelstahlkannen (AVR-TL-Kanne). Jede Kanne enthält max. 950 Kugeln. Die Brennelementkugeln des AVR-Reaktors haben einen Durchmesser von 6 cm und ein Gewicht von ca. 200 Gramm (Abbildung 7). Sie bestehen im wesentlichen aus Graphit, in dem der Kernbrennstoff in Form von kleinen, mehrfach beschichteten Partikeln gleichmäßig verteilt vorliegt. Die Abbildung 7 zeigt, daß die äußere Schale der Brennelementkugel, mit einer Stärke von etwa 0,5 cm, frei von Kernbrennstoff ist.
Das frische Brennelement enthält etwa 1 Gramm an spaltbarem Uran-235 und 5 bis 10 Gramm Thorium oder Uran-238.

Nach der Entnahme aus dem Reaktor enthält eine Brennelementkugel noch max. 0,75 g an spaltbarem Uran. Allerdings enthält das bestrahlte Brennelement eine höhere Radioaktivität als im frischen Zustand (im Durchschnitt ca. 2,2 TBq (60 Ci)), die im wesentlichen durch die Spaltung des Uran-235-Isotops entstanden ist. Zusätzlich werden durch die Aktivierung von Uran-238 und Thorium neue spaltbare Stoffe, nämlich Uran-233, Plutonium-239 und Plutonium-241, erzeugt. Die Gesamtmenge an Spaltstoffen, d.h. U-235 + U-233 + Pu-239 + Pu-241, liegt in jedem Fall unter 0,75 g pro Brennelement.“

Auch die ehemalige Atomforschungs-Schmiede in Jülich beschreibt den AVR-Atommüll. Dort heißt es zur Frage „Woraus besteht ihr Inhalt?“ im weiteren: „Im AVR-Reaktor wurden während der 20jährigen Betriebszeit unterschiedliche Brennelemente getestet, die auch unterschiedliche Anreicherungen hatten. In den ersten Jahren wurden ausschließlich Brennelemente mit hoch angereichertem Uran, so genannte HEU-BE, eingesetzt, später dann auch Brennelemente mit niedrigeren Anreicherungen, so genannte LEU-BE. Der Anreicherungsgrad bei den HEU-BE lag über 90%, bei den LEU-BE schwankte er zwischen 15% und 25%. Die HEU-BE wurden im Reaktor relativ hoch abgebrannt, der Abbrand der LEU-BE schwankt relativ stark, was auf unterschiedliche Betriebs- und Einsatzzeiten im Core zurückzuführen ist.

Die Brennstoffpartikel bestehen aus spaltbarem Uran (U-235) sowie dem nicht spaltbaren U-238. Ein Teil der Partikel enthält Thorium (Th-232) statt U-238. Im Laufe der Jahre waren in dem Reaktor zur Brennelemententwicklung unterschiedliche Brennelemente getestet worden. Die Partikel sind mit Siliziumcarbid beschichtet („coated particles“), um die Spaltprodukte zurückzuhalten. Da alle Brennelementkugeln (unterschiedlich lange) im Reaktor waren, enthalten sie – neben unverbrauchtem Kernbrennstoff – u.a. Plutonium (Pu-239, entstanden aus U-238) und Uran-233 (entstanden aus Th-232) sowie die Spaltprodukte.“

Rot-Grün in NRW: Atommüll-Probleme sollen abgeschoben werden

irgendwo-atommuell-umweltfairaendernAtommüll-Desaster – z.B. in Jülich. In der ehemaligen Kernforschungsanlage stehen 152 Castor-Behälter mit hochradioaktiven Brennelemente-Kugeln. Deren Lagerung wird nur noch per Notverordnungen durch die rot-grüne Landesregierung in NRW erlaubt – eine reguläre atomrechtliche Genehmigung gibt es aufgrund der Sicherheitsmängel der dortigen Lagerhalle nicht mehr (siehe: Hochradioaktiver Atommüll in Jülich lagert weiter per Ausnahmeverordnung). Ausnahmezustand bei der Atommüll-Entsorgung. Während sonst vor allem die Grünen immer wieder die nationale Verantwortung für den Atommüll einfordern und Exporten massiv widersprochen haben, will die Landesregierung das Problem nun einfach abschieben. Der Atommüll soll kurzerhand umdeklariert werden und dann per Schiff in die USA gehen. Dort ist die Lagerung zwar auch nicht sicher, aber das Problem ist wenigstens weit weg. Auf Telepolis ist ein ausführlicher Artikel von Elke Brandes und Ralf Streck erschienen, den umweltFAIRaendern mit freundlicher Genehmigung der Autorin hier in voller Länge veröffentlicht.

Deutscher Atommüll soll in die USA

Getarnt als Material zur Wiederaufarbeitung soll Atommüll aus dem Forschungszentrum Jülich ins US-Atomwaffenzentrum in South Carolina verschifft werden

Atomkraftgegner in den USA haben herausgefunden, dass es seit drei Jahren konkrete Verhandlungen darüber gibt, Atommüll mit hoch angereichertem Uran aus dem havarierten AVR-Kugelhaufenreaktor im Forschungszentrum Jülich ins Atomwaffenzentrum Savannah River Site in South Carolina zu bringen. Tatsächlich drängt die Zeit, denn in Jülich musste die Betriebsgenehmigung für die Lagerung schon zwei Mal außerordentlich verlängert werden. Dass Atommüll in den USA sicher gelagert werden könnte, daran werden die Zweifel angesichts der Vorgänge in einem Lager für mittelradioaktiven Müll immer größer.

Immer mal wieder fallen negative Schlaglichter auf den 1988 havarierten und stillgelegten AVR-Kugelhaufenreaktors im Forschungszentrum Jülich (FJZ). Eine Expertenstudie kam 2008 zu dem Ergebnis, dass der Reaktor einst nur knapp an einer Katastrophe „vorbeigeschlittert“ sei. Erst kürzlich wurde ein Bericht erstellt, der die wesentliche Kritikpunkte aus der Zeit bestätigte. „Der AVR hätte nie betrieben werden dürfen, weil er hochgradig unsicher war“, bekräftigt der FZJ-Sicherheitsforscher Rainer Moormann, der einst auf die gravierenden Probleme hingewiesen hatte.

Damit nicht genug, wurde auch bekannt, dass strahlender Müll aus dem Reaktor ebenfalls im einstürzenden und absaufenden „Versuchsendlager“ Asse versenkt wurde. Mehr als 100 Fässer mit verstrahlten AVR-Graphitkugeln wurden dort eingelagert. Es zeigte sich erneut, wie schlampig sowohl auf Seiten der Reaktorbetreiber und im Endlager Asse mit den hochgefährlichen Stoffen umgegangen wurde. So ist nur die Anzahl der gelieferten und eingelagerten Fässer dokumentiert worden.

Deshalb musste die Anzahl der verstrahlten Kugeln im Nachhinein geschätzt werden, die nun in der Asse auf die teure Rückholung warten (Hohe Radioaktivität in der Asse). Und 2011 kam es dann erneut zu Schlagzeilen, weil in Jülich sogar fast 2300 Brennstoffkugeln mit hoch angereichertem Uran „vermisst“ wurden.

Brennelementkugeln sollen in die USA verschifft werden

Klar ist, dass in einem Zwischenlager in Jülich derzeit in 152 CASTOR-Behältern fast 300.000 intakte abgebrannte Brennelementkugeln lagern und die sollen nun offensichtlich in die USA verschifft werden. Die Zeit drängt, denn die Betriebsgenehmigung für die Lagerung in Jülich ist schon vor fast einem Jahr abgelaufen und wurde zwei Mal noch bis zum kommenden Juli verlängert.

Telepolis liegt eine am 1. April unterzeichnete Absichtserklärung zwischen der US Energiebehörde (Department of Energy, DOE), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Nordrhein-Westfälischen Wissenschaftsministerium vor, die einen Export des Atommüll in die USA vorsieht.

Als Begründung für den Atommüllhandel wird darin unter anderem genannt:

Die Annahme des Brennstoffes würde durch die US-Richtlinie zur Minimierung von hoch angereichertem Uran (highly enriched Uranium, HEU) unterstützt. Mit dieser Richtlinie beabsichtigt die US Energiebehörde, HEU im zivilem Handel zu reduzieren und schließlich vollständig zu entfernen, indem sie das aus den USA stammende HEU in Brennstoffen aus Deutschland entfernt und zur sicheren Lagerung zurück in die USA bringt, wo es in eine Form umgewandelt wird, in der es nicht mehr für Atomwaffen oder anderes improvisiertes Gerät zur Verbreitung von nuklearem Material genutzt werden kann. Die Lagerung des Brennstoffes würde auch den Zielen des Atom-Sicherheitsgipfels in 2014 beisteuern.

Auf Anfrage von US-Umweltschützern und Umweltschützerinnen hatte die DOE mitgeteilt, dass ein Umweltgutachten für die Aufnahme von etwa 900 kg hoch angereichertem Uran in das Atomwaffenzentrum Savannah River Site (SRS) bei Aiken in South Carolina in Auftrag geben wurde.

Hintertüren

Dort soll der Atommüll laut der Vorvereinbarung angeblich zu seiner Aufarbeitung gelagert werden. Bestätigt wurde damit ein Bericht des Spiegels aus dem vergangenen Jahr, wonach deutsche und US-amerikanische Behörden über einen möglichen Export von knapp 300.000 abgebrannten Graphitkugeln aus dem AVR-Reaktor in Jülich verhandeln.

Nun ist klar, dass die Verhandlungen sich schon über drei Jahre hinziehen. Hier drängt sich geradezu der Eindruck auf, dass in den USA ein neuer Abnehmer für den strahlenden Müll gesucht wurde, nachdem die Versuche vor gut drei Jahren gescheitert waren, Atommüll in großem Stil nach Russland zu verfrachten.

Der Spiegel hatte auch darüber berichtet, dass dieser Atommüll-Export in die USA über eine Hintertür in dem im Sommer letzten Jahres verabschiedeten Endlagersuchgesetz möglich ist. Denn das lässt den Export von Atommüll aus Forschungszentren zu. Tatsächlich handelte es sich beim Jülicher AVR Reaktor aber ohnehin nicht um einen Forschungsreaktor.

Der Versuchsreaktor wurde von Energieunternehmen betrieben und speiste über 20 Jahre Strom ins Netz ein. Der AVR wurde zwar vom FJZ wissenschaftlich betreut und mit Betriebskostenzuschüssen unterstützt, war aber formal unabhängig.

Verhandlungen über weitere Abnahmen

Doch damit nicht genug, machen die lokalen Umweltschützerinnen und Umweltschützer von SRS Watch mit Bezug auf ihnen vorliegenden Daten deutlich, dass es bei den 152 Castoren mit dem Atommüll aus Jülich nicht bleiben soll. Denn verhandelt werde auch über die Annahme von weiteren 305 Castoren mit 605,000 Graphitkugeln aus dem THTR-300 in Hamm.

Dabei handelt es sich um das teure Debakel eines Atommeilers, der zwischen 1985 bis zur schnellen Stilllegung 1989 nur an 432 Volllasttagen in Betrieb war. Dafür wurde der Strom hoch subventioniert, denn neben offiziellen Subventionen gab es zudem für den erzeugten Strom eine Abnahmegarantie zu einem an der Steinkohleverstromung orientierten Preis, der damals um etwa 40 % über dem Abnahmepreis für andere Atommeiler lag.

Welche neue Hintertür gefunden wird, um auch diesen Müll in die USA zu schaffen, darauf darf man gespannt sein. Interessant ist vor allem die Argumentation der „Rücknahme“ des Brennstoffs durch den Hersteller USA, die immer wieder verlautet wurde und auch in der Absichtserklärung auftaucht. Mit der Argumentation könnte Deutschland praktisch seinen gesamten Atommüll loswerden, indem es ihn an die Hersteller und Lieferanten zurück gibt.

„Kein Einlagerungsplan“

Atomkraftgegner und Umweltschützer wehren sich auf beiden Seiten des Atlantiks vehement dagegen, deutschen Atommüll in die USA zu verschiffen. Der Leiter der lokalen Umweltorganisation Savannah River Site Watch und langjährige Atomkraftgegner, Tom Clements, macht klar, dass unter dem Vorwand der Verhinderung der Verbreitung von Atomwaffen nun Atommüll in den USA entsorgt werden soll.

Das deutsche Atommüll-Dilemma, wie mit dem Atommüll umgegangen werden soll, darf aber kein Atommüllproblem für Savannah River Site werden.

Deutschland müsse ihn selbst entsorgen und unsinnige und gefährliche Transporte verhindern.

Auf Anfrage von Telepolis zweifelte Tom Clements daran, dass es gelingen werde, über die Umrüstung einer bestehenden Aufarbeitungsanlage aus den abgebrannten Graphitkugeln neue Brennstäbe für US-Atomkraftwerke herzustellen.

Während unklar ist, ob ein so unüblicher hochradioaktiver Müll überhaupt im SRS verarbeitet werden kann, ist sicher, dass es keinen Einlagerungsplan für den Müll gibt.

Bislang wurde eine geplante Umwandlung nur mit geringen Mengen im Labor erreicht. Auch die Energiebehörde gibt zu, dass die Entwicklung längst nicht abgeschlossen sei. Bisher seien 1,5 Millionen Dollar in das Projekt geflossen, doch müssten weitere 8,5 Millionen Dollar für die Fortführung zur Verfügung gestellt worden. Und Clements nimmt es der Energiebehörde nicht ab, dass sie den Import von deutschem Atommüll als Maßnahme zur Anti-Proliferation plane.

Obwohl das DOE behauptet, dass das Material sicher entsorgt würde, gibt es keinen Entsorgungsplan für hochradioaktiven Müll, und daher geht es im Grunde um den Transport ins SRS zur langfristigen oder endgültigen Lagerung.

Der Leiter von SRS Watch geht davon aus, dass ein Geschäft gemacht werden soll, um viel Geld in die leeren Kassen der SRS-Betreiber zu spülen. SRS Watch weist auch darauf hin, dass auf dem SRS-Gelände längst Atommüll aus anderen Ländern gelagert werde. Plutonium sei unter anderem schon aus Kanada, Belgien, Italien und Schweden angeliefert worden. Dazu lagern auf dem Gelände 180 Millionen Liter flüssigen hochradioaktiven Abfalls aus der Atomwaffenproduktion der 1950er Jahre. Die Tanks beginnen längst undicht zu werden, weshalb der Müll unter hohem finanziellem Aufwand in neue Behälter umgefüllt werden muss.

Dass mit einer angeblichen Rückholung des Atommülls in die USA gegenüber dem Partner Deutschland argumentiert wird, entbehrt tatsächlich jeder Logik. Oder wird der Bundesrepublik unterstellt, Handel mit atomwaffenfähigem Material zu betreiben? Wohl kaum, ohnehin hätte Deutschland auch trotz der Rücknahme der Graphitkugeln noch ausreichend Material dafür auf Lager. Die USA müsste also das gesamte strahlende Material aus Deutschland abnehmen, wenn diese Begründung ernst zu nehmen wäre.

450 Millionen Euro Exportkosten?

So dürfte tatsächlich eher der enorme finanzielle Druck eine bedeutende Rolle spielen, unter dem der SRS-Komplex steht. So bot sich die SRS zuletzt auch als Zwischenlager für US-amerikanischen Atommüll an, was aber zunächst durch den Einspruch von besorgten Bürgerinnen und Bürgern verhindert werden konnte.

Der Spiegel hatte im September 2013 veröffentlicht, dass für den Export des Atommülls aus Jülich 450 Millionen Euro im Gespräch seien. Das wäre weitaus mehr als der Bau eines neuen Zwischenlagers dort kosten würde. Erweitert man das gedanklich auf die mehr als doppelt so große Menge Atommüll aus dem THTR, dann könnte es sich um eine Größenordnung von über einer Milliarde Euro handeln.

Und mehr als kurios ist auch, wenn in der Absichtserklärung von einer „sicheren Lagerung“ des Atommülls in den USA gesprochen wird. Bekannt ist, dass auch die USA – wie alle anderen Länder – über kein Endlager für hochradioaktiven Müll verfügen. Und die Vorgänge in der Waste Isolation Pilot Plant (WIPP) im US-Bundesstaat New Mexico lassen erheblich Zweifel an einem verantwortlichen Umgang mit Atommüll in den USA aufkommen.

Dabei wurde in dem Salzstock nur langlebiger mittelradioaktiver Abfall aus der Atombombenproduktion eingelagert. Doch das Lager musste nach einem Unfall im Februar geschlossen werden, bei dem Plutonium freigesetzt wurde.

Aufplatzende Fässer

Inzwischen hat sich bestätigt, dass mindestens ein Atommüllfass wie erwartet aufgeplatzt ist, das aus der Atomwaffenfabrik Los Alamos kam. Die Inspektoren, die den Vorfall untersuchen, fanden heraus, dass zwar tatsächlich die Decke eingestürzt war. Aber das war offenbar nicht die Ursache für das Aufplatzen des Behälters, sondern es kam im Fass zu einer Explosion. Der Grund dafür war offenbar, dass falsches handelsübliches Katzenstreu beigemischt wurde.

Aufgeplatztes Fass; Foto: US Department of Energy

Mit anorganischem Katzenstreu sollen die Nitrate im radioaktive Material stabilisiert werden, so dass es nicht austrocknet und sich überhitzt.

Vermutet wird nun, dass aber auch organisches, aus Mais oder Weizen hergestelltes Katzenstreu verwendet wurde, was weitere Explosionen und damit die Freisetzung von Plutonium zur Folge haben könnte. Das große Problem besteht nun darin, heraus zu finden, welche Fässer mit dem falschen Katzenstreu befüllt wurden, die sich als explosive Zeitbomben im WIPP oder in den anderen Lagerstätten befinden.

Kernbrennstoffsteuer: Finanzgericht Hamburg setzt Verfahren aus und ruft Europäischen Gerichtshof an

Brennelementesteuer vor Gericht - es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert
Brennelementesteuer vor Gericht – es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert

Das Hamburger Finanzgericht hat heute über die Kernbrennstoffsteuer verhandelt. Diese Steuer wird auf den Einsatz von Uranbrennelementen in Atomkraftwerken erhoben. Das Gericht hat jetzt das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen, weil Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Steuer bestehen. Hier – einstweilen noch ohne Kommentar – die Pressemeldung von heute:

Finanzgericht Hamburg – Kernbrennstoffsteuer auf dem europarechtlichen Prüfstand

Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg wird den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrufen, um auf die Klage eines Kernkraftwerksbetreibers zu überprüfen, ob die Kernbrennstoffsteuer mit Europarecht im Einklang steht (Az: 4 K 122/13).

Zum Sachverhalt:

Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Als die Klägerin im Juni 2011 in dem von ihr betriebenen Kraftwerk die Kernbrennstäbe wechselte, gab sie eine Steueranmeldung über rund 154 Mio. Euro Kernbrennstoffsteuer ab, legte aber sogleich Rechtmittel ein.

Am heutigen 19. November 2013 fand die mündliche Verhandlung ihrer Klage vor dem 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg statt. Nach Schluss der Verhandlung hat der Präsident des Finanzgerichts Hamburg und Vorsitzende des 4. Senats, Christoph Schoenfeld, angekündigt, der Senat werde dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zuleiten und den EuGH um die Auslegung verschiedener Vorschriften des Europäischen Rechts bitten. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse. Das Verfahren der Klägerin werde beim Finanzgericht Hamburg ausgesetzt werden, bis die Antwort des EuGH vorliege.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Vorabentscheidungsverfahren des EuGH beträgt rund 15 Monate. Das Vorabentscheidungsersuchen lässt die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt.

Zum Hintergrund:

Nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz wird die Verwendung von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241) zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Die Steuer wird durch die Hauptzollämter von den Kernkraftwerksbetreibern erhoben und entsteht immer dann, wenn ein Brennelement in einen Kernreaktor eingesetzt und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Bei einem Steuersatz von 145 EUR je Gramm Kernbrennstoff wurde bei Einführung der Steuer eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. EUR erwartet. Von den damals noch 17 Kernkraftwerken sind nach der auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima folgenden Energiewende allerdings nur noch 9 Anlagen in Betrieb.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz war von Beginn an rechtlich umstritten. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes gewährte das Finanzgericht Hamburg der Klägerin bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2012 (Az. 4 V 288/11) vorläufigen Rechtsschutz, der allerdings vom Bundesfinanzhof aus formellen Gründen wieder aufgehoben wurde. In weiteren Eilverfahren äußerte neben dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht München ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer, wohingegen das Finanzgericht Baden-Württemberg das Gesetz für verfassungs- und europarechtsgemäß gehalten hat.

In dem Klageverfahren eines anderen Kernkraftwerksbetreibers hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg das Kernbrennstoffsteuergesetz bereits mit Beschluss vom 19. Januar 2013 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt (Az. 4 K 270/11). Nach Ansicht des Senats sei das Gesetz mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig, denn bei der Kernbrennstoffsteuer handele es sich nicht um eine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchsteuer.

Gerichtspräsident Schoenfeld teilte mit, dass Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens in dem heute verhandelten Fall werde zunächst die Frage sein, ob ein Gericht den EuGH überhaupt wegen eines Gesetzes anrufen darf, das das Gericht dem Bundesverfassungsgericht bereits wegen angenommener Verfassungswidrigkeit zur Überprüfung vorgelegt habe. Präsident Schoenfeld weiter: „In der Sache werden wir den EuGH insbesondere fragen, ob die europäische Energiesteuerrichtlinie die Erhebung einer Steuer auf die zur Erzeugung von elektrischem Strom eingesetzten Kernbrennstoffe verbietet. Es ist auch zu fragen, ob die Kernbrennstoffsteuer als eine indirekte Steuer auf elektrischen Strom im Sinne der europäischen Verbrauchsteuersystemrichtlinie anzusehen ist. Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil diese Richtlinie den Mitgliedsstaaten die Erfindung neuer Stromsteuern zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwehrt.“ Im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens werde der 4. Senat dem EuGH auch Fragen der Klägerin zur Vereinbarkeit der Kernbrennstoffsteuer mit dem europäischen Beihilferecht und dem Euratom-Vertrag zuleiten.

Der Beschluss mit den ausformulierten Vorabentscheidungsfragen liegt noch nicht vor. Beschlüsse mit Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH sind unanfechtbar.

Beim Finanzgericht Hamburg sind eine Reihe von Klagen für 5 Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Mrd. Euro beläuft. Zuständig für diese Klagen ist beim Finanzgericht Hamburg der 4. Senat, der als Gemeinsamer Senat für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine länderübergreifende Zuständigkeit für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht hat.

Für Rückfragen:

Matthias Tiemann
Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 – 42843 7748 oder 7726
Fax: 040 – 42843 7777

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Es entscheidet über rund 1.000 Verfahren im Jahr.

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