Kernbrennstoffsteuer: Finanzgericht Hamburg setzt Verfahren aus und ruft Europäischen Gerichtshof an

Brennelementesteuer vor Gericht - es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert
Brennelementesteuer vor Gericht – es geht um viel Geld. Foto Dirk Seifert

Das Hamburger Finanzgericht hat heute über die Kernbrennstoffsteuer verhandelt. Diese Steuer wird auf den Einsatz von Uranbrennelementen in Atomkraftwerken erhoben. Das Gericht hat jetzt das Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen, weil Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Steuer bestehen. Hier – einstweilen noch ohne Kommentar – die Pressemeldung von heute:

Finanzgericht Hamburg – Kernbrennstoffsteuer auf dem europarechtlichen Prüfstand

Der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg wird den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anrufen, um auf die Klage eines Kernkraftwerksbetreibers zu überprüfen, ob die Kernbrennstoffsteuer mit Europarecht im Einklang steht (Az: 4 K 122/13).

Zum Sachverhalt:

Zum 1. Januar 2011 trat das Kernbrennstoffsteuergesetz in Kraft, mit dem der Bund eine neue Steuer auf die Verwendung von Kernbrennstoffen eingeführt hat. Als die Klägerin im Juni 2011 in dem von ihr betriebenen Kraftwerk die Kernbrennstäbe wechselte, gab sie eine Steueranmeldung über rund 154 Mio. Euro Kernbrennstoffsteuer ab, legte aber sogleich Rechtmittel ein.

Am heutigen 19. November 2013 fand die mündliche Verhandlung ihrer Klage vor dem 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg statt. Nach Schluss der Verhandlung hat der Präsident des Finanzgerichts Hamburg und Vorsitzende des 4. Senats, Christoph Schoenfeld, angekündigt, der Senat werde dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen zuleiten und den EuGH um die Auslegung verschiedener Vorschriften des Europäischen Rechts bitten. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe oder ob es wegen Europarechtswidrigkeit unangewandt bleiben müsse. Das Verfahren der Klägerin werde beim Finanzgericht Hamburg ausgesetzt werden, bis die Antwort des EuGH vorliege.

Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Vorabentscheidungsverfahren des EuGH beträgt rund 15 Monate. Das Vorabentscheidungsersuchen lässt die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt.

Zum Hintergrund:

Nach dem Kernbrennstoffsteuergesetz wird die Verwendung von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241) zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Die Steuer wird durch die Hauptzollämter von den Kernkraftwerksbetreibern erhoben und entsteht immer dann, wenn ein Brennelement in einen Kernreaktor eingesetzt und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Bei einem Steuersatz von 145 EUR je Gramm Kernbrennstoff wurde bei Einführung der Steuer eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. EUR erwartet. Von den damals noch 17 Kernkraftwerken sind nach der auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima folgenden Energiewende allerdings nur noch 9 Anlagen in Betrieb.

Das Kernbrennstoffsteuergesetz war von Beginn an rechtlich umstritten. Aufgrund erheblicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes gewährte das Finanzgericht Hamburg der Klägerin bereits mit Beschluss vom 10. Januar 2012 (Az. 4 V 288/11) vorläufigen Rechtsschutz, der allerdings vom Bundesfinanzhof aus formellen Gründen wieder aufgehoben wurde. In weiteren Eilverfahren äußerte neben dem Finanzgericht Hamburg auch das Finanzgericht München ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer, wohingegen das Finanzgericht Baden-Württemberg das Gesetz für verfassungs- und europarechtsgemäß gehalten hat.

In dem Klageverfahren eines anderen Kernkraftwerksbetreibers hat der 4. Senat des Finanzgerichts Hamburg das Kernbrennstoffsteuergesetz bereits mit Beschluss vom 19. Januar 2013 dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt (Az. 4 K 270/11). Nach Ansicht des Senats sei das Gesetz mangels Gesetzgebungskompetenz des Bundes verfassungswidrig, denn bei der Kernbrennstoffsteuer handele es sich nicht um eine in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallende Verbrauchsteuer.

Gerichtspräsident Schoenfeld teilte mit, dass Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens in dem heute verhandelten Fall werde zunächst die Frage sein, ob ein Gericht den EuGH überhaupt wegen eines Gesetzes anrufen darf, das das Gericht dem Bundesverfassungsgericht bereits wegen angenommener Verfassungswidrigkeit zur Überprüfung vorgelegt habe. Präsident Schoenfeld weiter: „In der Sache werden wir den EuGH insbesondere fragen, ob die europäische Energiesteuerrichtlinie die Erhebung einer Steuer auf die zur Erzeugung von elektrischem Strom eingesetzten Kernbrennstoffe verbietet. Es ist auch zu fragen, ob die Kernbrennstoffsteuer als eine indirekte Steuer auf elektrischen Strom im Sinne der europäischen Verbrauchsteuersystemrichtlinie anzusehen ist. Die Frage ist deshalb von Bedeutung, weil diese Richtlinie den Mitgliedsstaaten die Erfindung neuer Stromsteuern zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung verwehrt.“ Im Rahmen des Vorabentscheidungsersuchens werde der 4. Senat dem EuGH auch Fragen der Klägerin zur Vereinbarkeit der Kernbrennstoffsteuer mit dem europäischen Beihilferecht und dem Euratom-Vertrag zuleiten.

Der Beschluss mit den ausformulierten Vorabentscheidungsfragen liegt noch nicht vor. Beschlüsse mit Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH sind unanfechtbar.

Beim Finanzgericht Hamburg sind eine Reihe von Klagen für 5 Kernkraftwerke anhängig, deren Gesamtstreitwert sich auf mehr als 2,1 Mrd. Euro beläuft. Zuständig für diese Klagen ist beim Finanzgericht Hamburg der 4. Senat, der als Gemeinsamer Senat für die Länder Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine länderübergreifende Zuständigkeit für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Marktordnungsrecht hat.

Für Rückfragen:

Matthias Tiemann
Pressesprecher des Finanzgerichts Hamburg
Tel.: 040 – 42843 7748 oder 7726
Fax: 040 – 42843 7777

Das Finanzgericht Hamburg ist als Oberes Landesgericht zuständig für Steuer-, Zoll-, Kindergeld- und Europäisches Marktordnungsrecht. In Zoll- und Marktordnungsverfahren besteht eine gemeinsame Zuständigkeit auch für die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Es entscheidet über rund 1.000 Verfahren im Jahr.

Gesellschaft für Nuklearservice – 80 Castoren pro Jahr

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS

Am Standort Mülheim fertigt die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) 80 neue Castorbehälter pro Jahr. Darüber berichtet die Deutsche Welle in einem Beitrag vom Juli. Rund zwei Millionen Euro kostet ein solcher Behälter, in dem hochradioaktive Brennelemente aus Atomkraftwerken für einen Zeitraum von ca. 40 Jahren zwischengelagert werden. Danach – so zumindest der Plan – sollen die Brennelemente in ein so genanntes Endlager, wo sie dann für den Zeitraum von einer Million Jahre von der Umwelt isoliert verwahrt werden sollen. Ein solches Lager aber gibt es bis heute weltweit noch nicht.

Die GNS stellt sowohl Behälter für Druck- als auch für Siedewasserreaktoren her. Brennelemente für Druckwasserreaktoren (meist durch ihre Kuppel erkennbar, Brokdorf, Grohnde, …) bestehen aus einer größeren Anzahl von Brennstäben im Vergleich zu den Siedewasserreaktoren. Dadurch passenca. 52 Brennelemente aus Siedewasserreaktoren oder etwa 19 Brennelemente aus Druckwasserreaktoren in einen solchen Castorbehälter.

Für die Stilllegung von Atomreaktoren sind diese Behälter erforderlich, um die hochradioaktiven Brennelemente nach einer Abklingzeit von 4 – 5 Jahren aus dem Reaktor bzw. dem Nasslager auszulagern und in den Castorbehältern dann ins Trockenlager, den so genannten Standort-Zwischenlagern, abzustellen. Um die Sicherheit dieser Lagerung gibt es seit Jahren heftige Auseinandersetzungen. Erst vor wenigen Monaten hatte das Oberverwaltungsgericht wegen Sicherheitsmängeln die Betriebsgenehmigung für das Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Fast alle Standortlager sind mit dem in Brunsbüttel baugleich oder sogar noch einfacher gebaut.  

Die DW berichtet weiter: „Insgesamt beschäftigt die GNS 670 Mitarbeiter und erzielt einen Jahresumsatz von rund 200 Millionen Euro. In den kommenden 15 Jahren wird die GSN pro Jahr 80 Castor-Behälter ausliefern – zwar geht in neun Jahren das letzte deutsche Kernkraftwerk vom Netz, die Brennstäbe können dann noch weitere fünf Jahre im Abklingbecken verbringen. Aber auch danach rechnet sich Geschäftsführer Wimmer weiter einträgliche Chancen für den Absatz von wenigstens 25 Castoren pro Jahr aus. Und zwar auf dem internationalen Markt. Denn „in anderen Ländern laufen ja derzeit Neubauvorhaben oder auch Laufzeitverlängerungen, so dass wir für unsere Produkte in Japan, in Korea, in anderen europäischen Ländern und auch in den USA sehr wohl Chancen sehen, diese zu verkaufen“. Schon heute versorgt die GNS Kernkraftwerks-Betreiber in Tschechien sowie mit Einzelverträgen auch in Litauen, Bulgarien und der Schweiz.“

Plutoniumfabriken Sellafield – radioaktive Hotspots am Strand

Plutoniumfabriken in Sellafield. Atommüll ohne Ende. Foto Simon Ledingham
Plutoniumfabriken in Sellafield. Atommüll ohne Ende. Foto Simon Ledingham

An den Stränden entlang der britischen Küste vor den Plutoniumfabriken von Sellafield sind in den Jahren 2010/11 insgesamt 383 radioaktive Hotspots gefunden worden. Diese Hotspots bestehen aus radioaktiven Partikeln oder auch Steinen. Seit 2006 werden die Strände in der Nähe der Plutoniumfabriken rund um Sellafield überwacht. Insgesamt sind seit dem Beginn der Überwachungen 1.233 Hotspots gefunden worden. Das berichtet der Guardian in seiner Ausgabe vom 4. Juli 2012. In wenigen Tagen sollen Plutonium-Brennelemente (MOX) aus Sellafield über Nordenham zum AKW Grohnde transportiert werden.

Während die britischen Betreiber der Wiederaufarbeitungsanlage und weiterer Plutoniumfabriken betonen, dass das Risiko von Erkrankungen durch die Hotspots sehr gering sei, müssen sie aber doch eingestehen: Sie können nicht ausschließen, dass radioaktive Hotspots bei den Überprüfungen übersehen werden. Entweder, weil sie schlicht nicht entdeckt werden oder auch weil sie etwas zu tief in den Sand eingedrungen sind. Dadurch besteht das Risiko von Krebserkrankungen, sollten diese Partikel eingeatmet oder herunter geschluckt werden. Dabei handelt es sich scheinbar um Alpha-Strahler, was darauf hindeuten kann, dass sich in den Hotspots Plutonium befindet.

Plutoniumfabriken Sellafield – alles strahlt! Foto Simon Ledingham

Bereits im Jahr 2006 berichtete Greenpeace von radioaktiven Verseuchungen nicht nur auf dem Gelände der Plutoniumfabriken, sondern auch entlang der Strände: „Heute ist Sellafield eine verseuchte Region – ein schleichendes Tschernobyl. Pro Tag leitet die Anlage rund neun Millionen Liter radioaktive Abwässer in die Irische See ein. Kinder und Jugendliche aus Sellafield erkranken zehnmal häufiger an Blutkrebs als im Landesdurchschnitt. Spuren von Plutonium und Strontium fanden sich in den Zähnen von Jugendlichen. Tote Tauben aus Sellafield strahlten nach Greenpeace-Messungen derart, dass sie als Sondermüll zu gelten hatten.“

Die britische Umweltbehörde hatte die regelmäßigen Untersuchungen an den Stränden 2003 angeordnet. Insgesamt werden sieben Strandabschnitte überwacht, die sich in der Umgebung der Pipeline befinden, mit der die Plutoniumfabriken radioaktiv belastetes Wasser in die Irische See einleiten. Seit Aufnahme der Überwachungen sind noch nie so viele Hotspots wie jetzt gefunden worden!

Die Hotspots an den Stränden von Sellafield. Die Berichte finden sie hier.

Warnschilder sind an den Stränden rund um Sellafield nicht aufgestellt. Auch von einer Sperrung der Strände – wie sie die Umweltorganisation CORE fordert – wollen die Behörden nichts wissen. Im Gegenteil: 2010 wurde bekannt, dass die Umweltbehörde zugestimmt hatte, dass Monitoring in den Ferienzeiten auszusetzen. Dadurch sollen Touristen nicht erschreckt werden!

An zwei weiteren Standorten von Atomanlagen in Großbritannien sind die Strände ebenfalls radioaktiv belastet. An diesen Orten sind Warnschilder angebracht bzw. sind die Strände für Menschen gesperrt.

Einer der Strände ist in der Nähe des schottischen Dounray, ebenfalls ein Plutonium-Standort. Der Guardian berichtet: „Tens of thousands of radioactive fuel fragments escaped from the Dounreay plant between 1963 and 1984, polluting local beaches, the coastline and the seabed. Fishing has been banned within a two-kilometre radius of the plant since 1997.“

Ein weiterer Strand ist der Dalgety Bay in Fife. Im letzten Oktober ist der Strand aufgrund hoher radioaktiver Belastungen gesperrt worden. Dort gibt es eine hohe Radiumbelastung, die aus alten Militärflugzeugen stammt, die dort abgewrackt lagern. Auf der genannten Seite heißt es: „People have been barred from an area of foreshore at Dalgety Bay in Fife after dangerous levels of radioactive pollution were found there. The Scottish Environment Protection Agency discovered a highly radioactive lump of metal near a public footpath at the weekend, and yesterday Fife Council cordoned off the area and erected warning signs.

This is the first time such drastic action has been taken to protect the public from radioactive contamination at Dalgety Bay. The pollution comes from the radium on old military aircraft dials that were burnt and dumped as landfill.“

Zu den aktuell von E.on geplanten Atomtransporten mit plutoniumhaltigen MOX-Brennelementen aus Sellafield über Nordenham zum AKW Grohnde und zu den geplanten Protesten, siehe hier.

AKW Grohnde – Proteste gegen Plutonium-Transporte

Gleich zwei Touren mit Plutonium-Brennelementen sollen von England aus demnächst am AKW Grohnde eintreffen. Die genauen Transporttermine werden geheim gehalten, klar ist aber bislang, dass ein erster Transporte noch im September, der zweite wohl im November stattfinden wird. Die Plutonium-Transporte werden von Sellafield in England mit Spezialtransportern per Schiff nach Nordenham gebracht und sollen von dort auf der Straße zum AKW Grohnde geliefert werden. (Foto: Spezialfahrzeug für MOX-Transporte. Hier ein MOX-Transport aus den USA. Die Zugmaschine ist besonders gepanzert. Foto: US-DOE)

Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen rufen zum Protest gegen diese gefährlichen Transporte auf. Am Sonntag, den 9.9.2012 – soll es einen Auto-Korso geben, der um 14.30 Uhr am Bahnhof in Hameln beginnen wird. Von dort geht es dann zum AKW Grohnde, wo um 16 Uhr eine Kundgebung stattfinden wird. Mehr dazu auf dieser Seite.

Auch am geplanten Umschlagsort von Schiff auf Straße – in Nordenham – soll es am 9. September zu Protesten kommen: Dort wird es eine Fahrradtour zu den beiden möglichen Anlegestellen der Rhenus Midgard GmbH geben. Einmal auf Höhe Innenstadt, Hafenstraße und auf Höhe Nordenham-Blexen, Höhe Neptunstraße, Treffpunkt ist um 12 Uhr der Bahnhof Nordenham.

Die Plutonium-Brennelemente, die jetzt zum AKW Grohnde rollen sollen, sind vermutlich die letzten, die aus England kommen werden. Die dortige Brennelemente-Fabrk in Sellafield (zum Atomstandort Sellafiel siehe hier) soll nach Angaben der Betreiber so schnell wie möglich geschlossen werden. Das wurde bereits im August 2011 angekündigt und von der Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen bestätigt.

Die Gründe, warum die Anlage Sellafield MOX Plant (SMP) geschlossen wird, sind vielschichtig: Von Anfang an waren die Kosten umstritten. Die damalige Regierung unter Tony Blair setzte die Fabrik dennoch durch. Ende der 90er Jahre ging sie in Betrieb, aber es gab permanent Störfälle, so dass die Produktion nur schleppend in Gang kam. Unter dem enormen Druck wurden dann sogar Manipulationen durchgeführt. Obwohl die MOX-Brennelemente, die in Sellafield mit großen Verzögerungen hergestellt wurden, nicht den von den AKW-Betreibern geforderten Spezifikationen entsprachen, wurden sie mit gefälschten Papieren (PDF) ausgeliefert. Immer wieder kam es zu Störfällen und die Anlage musste immer wieder auch für längere Zeit abgeschaltet werden. Dadurch stiegen die Kosten immer weiter an.

Künftig sollen die MOX-Brennelemente für deutsche Atomreaktoren in Belgien/Frankreich hergestellt werden.

Plutonium – besonders Riskant

Um das Wort Plutonium zu vermeiden, nennen die AKW-Betreiber diese speziellen Brennelemente gern Mischoxid-Brennelemente oder kurz MOX. Sie bestehen aus Uran und Plutonium. Das hochgefährliche radioaktive Material stammt aus der Wiederaufarbeitung (WAA) von abgebrannten Uran-Brennelementen. Bei diesen Brennelementen entsteht während des Einsatzes im Reaktor zu knapp einem Prozent das spaltbare Plutonium. In der WAA werden die hochradioaktiven Uran-Brennelemente chemisch gelöst und dann in mehreren Schritten das neu enstandene Plutonium separiert.

Ehemals sollte mit diesem Material in Deutschland eine komplette Industrie zur Stromerzeugung aufgebaut werden. Doch aufgrund der besonderen Gefährlichkeit und der damit verbundenen enormen Kosten, wurde die Plutonium-Wirtschaft in Deutschland frühzeitig beendet. Die geplante deutsche Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf wurde Ende der 80er Jahre nach heftigem Widerstand aufgegeben. Der geplante „Schnelle Brüter“ in Kalkar, weitgehend fertiggestellt und dazu gedacht, Plutonium im großindustriellen Standard zu erzeugen, wurde eingemottet und ist heute ein Freizeitpark.

In Hanau wurden die Fabriken zur Herstellung von Plutonium-Brennelementen geschlossen. Im Jahr 2005 wurde in Deutschland schließlich auch die Wiederaufarbeitung im Ausland per Gesetz verboten. Bis dahin sind die hochradioaktiven Brennelemente aus deutschen AKWs allesamt per Castor zu den WAAs in Frankreich und England transportiert worden. Der Atommüll wurde von der Bundesregierung mangels Entsorungsmöglichkeiten jahrzehntelang als Wertstoff deklariert. Nur so konnten die Atommeiler am Netz bleiben.

Im französischen La Hague und im britischen Sellafield wurde aus den abgebrannten Uranbrennelementen Plutonium separiert. Dieses Plutonium ist dann in den entsprechenden Fabriken zu dem MOX-Brennstoff verarbeitet worden, der nun erneut im AKW Grohnde (und anderen Reaktoren) eingesetzt werden soll.

Plutonium gilt als einer der gefährlichsten Stoffe überhaupt. Daher braucht seine Verarbeitung gegenüber Uran auch besonders hohe und daher teure Schutzmaßnahmen. Bereits wenige Milligramm dieses Stoffes können tödlich sein, wenn man es einatmet. Das könnte geschehen, wenn es nach einem Transport-Unfall mit Feuer zur Freisetzung kommt und Plutonium eingeatmet wird. Auch im Reaktoreinsatz ist Plutoniumbrennstoff riskanter, macht die Anlagen schwerer steuerbar. Hinzu kommt, dass im Falle einer Reaktorkatastrophe dann zusätzlich großen Mengen Plutonium freigesetzt werden, was die Auswirkungen der Katastrophe noch einmal verstärkt.

 

Atomenergie Belgien – 8.000 Risse im Reaktor des AKW Doel

In dem vor einigen Tagen aus Sicherheitsgründen abgeschalteten Block 3 des belgischen AKW Doel sind rund 8.000 Risse bei  Ultraschallprüfungen entdeckt worden, berichten örtliche Medien heute, am Freitag, unter Berufung auf den Chef der belgischen Atomaufsichtsbehörde AFCN, Willy de Roovere. Ein weiteres AKW – Tihange 2 – in dem der Reaktordruckbehälter von der gleichen Firma hergestellt wurde, wird am 10. September weiter untersucht.

Vom gleichen Reaktor-Typ existierten weltweit noch 21 weitere Reaktorbehälter. Sie wurden von einer seit 1996 nicht mehr bestehenden niederländischen Firma in Rotterdam gefertigt.

Zwei dieser Druckbehälter sollen auch in deutschen Reaktoren eingesetzt sein. Laut neueren Meldungen könnte einer im stillgelegten AKW Brunsbüttel zum Einsatz gekommen sein. Ein weiterer ist im stillgelegten AKW Philippsburg 1 verbaut. Dies bestätigte der Betreiber EnBW der Nachrichtenagentur dpa in Karlsruhe. Allerdings betonte der Unternehmenssprecher demnach: „Im Philippsburger Reaktorbehälter haben wir keine Risse festgestellt.“

Schwäbische.de zitiert weiter: „„Sie sind nicht vergleichbar“, so der EnBW-Sprecher. In Belgien handele es sich um einen Druckwasserreaktor, auf dessen Behälter mehr Druck wirke als auf den im Philippsburger Siedewasserreaktor. Die EnBW überprüft nach den Meldungen aus Belgien sicherheitshalber aber intensiv auch ihren Behälter.“

Interessant ist auch diese Information: Im Reaktorbehälter von Philippsburg 1 „sind der EnBW zufolge keine radioaktiven Brennelemente mehr. „Sie sind zum Abklingen im Brennelemente-Lagerbecken“, erläuterte der Sprecher.“

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