Katastrophenschutzplanung AKW Grohnde des Kreises Hameln-Pyrmont

AKW Grohnde. Wenn es zur Katastrophe kommt, gilt: Rette sich, wer kann. Foto: Dirk Seifert

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist zuständig für die Katastrophenschutzpläne in der direkten Umgebung des AKW Grohnde. Mitte des Jahres 2012 erfolgte die Auslegung des Entwurfs für einen überarbeiteten Plan. Initiativen rund um das AKW reagierten mit Empörung und viel Kritik (und insbesondere hier) gegen diesen Entwurf.

Jetzt hat die Kreisbehörde reagiert und ihre Antwort auf die vorgelegte Sammeleinwendung veröffentlicht. Hier finden Sie die Informationen über den mangelhaften Katastrophenschutz für die direkte Umgebung von Grohnde.

Auch Anti-Atom-Gruppen rund um das AKW Brokdorf befassen sich derzeit mit dem mangelhaften Katastrophenschutz. Vom 5. – 11. November findet dazu eine dezentrale Aktionswoche in vielen Städten und Gemeinden statt. Über Hilflose Helfer lesen sie hier.

Von der Homepage des KreisesHameln-Pyrmont:

„Katastrophenschutzplanung AKW Grohnde des Kreises Hameln-Pyrmont

Katastrophenschutz in der Umgebung des Kernkraftwerkes Grohnde

Der Katastrophenschutz obliegt als eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises dem Landkreis Hameln-Pyrmont. Aufgabe des Katastrophenschutzes ist es Katastrophengefahren zu ermitteln und entsprechende Vorsorge zu treffen.
Denkbarer Auslöser einer Katastrophe können zum Beispiel großflächige Brände, Unwetter oder ein Flugzeugabsturz sein. Auslöser für eine Katastrophe könnte jedoch ebenfalls ein Störfall im Kernkraftwerk Grohnde sein.
Grundsätzlich unterliegen Planung, Bau und Betrieb kerntechnischer Anlagen in Deutschland strengsten Sicherheitsvorschriften, die den Eintritt eines Störfalles praktisch ausschließen. Da jedoch besondere Vorkommnisse niemals vollständig auszuschließen sind, wurden abgestufte Maßnahmen entwickelt, die bei einem Notfall dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung dienen.

Maßnahmen der Jodblockade

Eine Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung ist die Verteilung und die Einnahme von Kaliumjodidtabletten. Diese Tabletten bestehen aus natürlichem Jod und verhindern durch die rechtzeitige Einnahme eine Aufnahme von radioaktivem Jod im Körper.
Wichtig ist hierbei jedoch der Zeitpunkt der Einnahme. Es ist nicht sinnvoll diese Tabletten bereits vorbeugend einzunehmen. Auch ist es nicht erforderlich, sich diese Tabletten privat aus der Apotheke zu besorgen.Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat durch Langzeitstudien wichtige Erkenntnisse über die Auswirkungen des Reaktorunfalls in Tschernobyl gewinnen können. Diese Erkenntnisse betreffen auch die Erkrankungen der Schilddrüse.Die Strahlenschutzkommission des Bundes hat zur Umsetzung der Schlussfolgerungen der WHO empfohlen, die Richtwerte für die Einnahme von Jodtabletten zu senken und die Tabletten schneller zur Verfügung zu stellen.
Das Land Niedersachsen hat diese Empfehlungen umgesetzt und die Landkreise angewiesen, vorsorglich Jodtabletten zur privaten Bevorratung an die Bevölkerung auszugeben, die im Radius von 10 km Entfernung von Kernkraftwerken wohnt. Pro Haushalt ist eine Packung mit 20 Jodtabletten vorgesehen.Vom Landkreis Hameln-Pyrmont werden darüberhinaus an zentraler Stelle eine ausreichende Anzahl an Kaliumjodidtabletten bevorratet, die im Notfall über die jeweiligen Gemeinden an die Bevölkerung ausgegeben werden. Eine Einnahme soll aber erst im Bedarfsfall, nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörden erfolgen.Nähere Informationen hierzu werden im Bedarfsfall rechtzeitig bekanntgegeben.zurück zum Seitenanfang

Evakuierung

In einem Katastrophenfall kann auch eine Evakuierung von Teilen der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden.
Hierfür wurden vom Landkreis Hameln-Pyrmont, mit Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, entsprechende Vorbereitungen getroffen.
Im Falle einer Evakuierung ist davon auszugehen, dass große Teile der Bevölkerung diese Evakuierung selbständig mit eigenen Fahrzeugen durchführen wird.Für die weitere Bevölkerung werden entsprechende Sammelplätze eingerichtet, die es ermöglichen sollen, diese Bevölkerung mit Hilfe von Bussen und der Bahn aus dem gefährdeten Gebiet zu evakuieren.

Informationen des Betreibers nach § 53 Abs. 5 der Strahlenschutzverordnung

Nachfolgender Link führt auf den „Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Grohnde“ des Betreibers E.ON Kernkraft:

Ratgeber für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerks Grohnde

Zuständigkeit:Referat 92: Sicherheit/Verbraucherschutz

Landkreis Hameln-Pyrmont
1. Obergeschoss Riegel A

Süntelstraße 9
31785 Hameln
Adresse in der Kreiskarte anzeigen

 

Telefon: 05151/903-9201
Fax: 05151/903-69201
E-Mail

Ansprechpartner/in:Nikola Stasko, Telefon: 05151/903-2406
E-Mail


Jürgen Kettler, Telefon: 05151/903-2407
E-Mail


Katastrophale Risiken – AKW Brokdorf stilllegen – Aktionswoche: 5.-11. November 2012

ROBIN WOOD-Pressemitteilung : Gemeinsam mit Initiativen, Umweltverbänden und andere Organisationen aus dem Norden der Republik ruft ROBIN WOOD zu einer dezentralen Aktionswoche gegen den Weiterbetrieb des schleswig-holsteinischen Atomkraftwerks Brokdorf auf. Vom 5. – 11. November werden in einem Umkreis von 170 Kilometern rund um das AKW Brokdorf Aktionen stattfinden.

In diesem 170-Kilometer-Radius und – bei ungünstiger Wetterlage noch darüber hinaus – könnten Gebiete bei einem Super-GAU unbewohnbar werden.

Das hat das Bundesamt für Strahlenschutz im Frühjahr 2012 in einer Studie auf Basis des Verlaufs der Reaktorunfälle in Fukushima festgestellt.

Um das Risiko sichtbar zu machen und die öffentliche Aufmerksamkeit auf die inakzeptablen, atomaren Gefahren zu lenken, wird es in zahlreichen Städten Aktionen, Veranstaltungen und Ausstellungen geben, darunter in Elmshorn, Pinneberg, Brokdorf, Wewelsfleth, Itzehoe, Kiel, Hamburg-Bergedorf, Lübeck und Glückstadt.

Dass es auch im AKW Brokdorf, das E.on und Vattenfall gehört, zu einem schweren Unfall mit Freisetzung von Radioaktivität kommen kann, belegt der im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte „Stresstest“ aus dem vergangenen Jahr: Gegen den Absturz einer schweren Verkehrsmaschine ist der Reaktor nicht gesichert. Fukushima hat außerdem gezeigt, dass die Intensität einzelner Unfallursachen (Deichbruch bei Sturmflut, Erschütterungen, Explosionen) und die Verkettung von Unfallereignissen zu einer Katatrophe enormen Ausmaßes führen können. Dann heißt es nur noch: Rette sich, wer kann.

„Es gibt keinen wirksamen Katastrophenschutz bei einem Super-GAU. Die Konsequenz aus Fukushima und allen früheren schweren Reaktorunfällen kann nur heißen: Abschalten, und zwar sofort!“, sagte ROBIN WOOD-Energiereferent Dirk Seifert.

Der sogenannte Atomausstiegsbeschluss der Bundesregierung sieht vor, dass das AKW Brokdorf noch bis 2021 in Betrieb bleiben darf.

Weitere Infos zu der Aktionswoche finden Sie unter: www.robinwood.de/energie und www.brokdorf-akut.de

Atomkatastrophe – Folgen nach dem Super-Gau

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat im Frühjahr erhebliche Mängel beim Katastrophenschutz im Umkreis von AKW festgestellt. Das ist nicht sonderlich neu, aber zumindest wird das nun endlich auch von staatlichen Stellen zugegeben. Anti-Atom-Initiativen in Hamburg und Schleswig-Holstein rufen angesichts der enormen Bedrohung durch das Atomkraftwerk Brokdorf zu einer Aktionswoche auf: Katastrophaler Katastrophenschutz – AKW Brokdorf abschalten.

Während die offizielle Politik so tut, als könnte sie nach einem Super-Gau die Menschen schützen, ist immer wieder von offiziellen Katastrophenschützern „hinter vorgehaltener Hand“ zu hören, dass es bei einem tatsächlichen Ernstfall in einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland kaum etwas zu retten gibt. Hilflose Helfer titelte daher vor einiger Zeit der Spiegel.

Schon lange liegen Studien vor, die deutlich machen, dass es im Ernstfall keine wirkliche Hilfe geben wird. Eine solche Studie stammt aus dem Jahr 1992, wurde aber aufgrund ihrer Brisanz erst nach massiven Protesten 1995 veröffentlicht. Denn sie zeigte und zeigt detailliert auf, was in einem atomaren Katastrophenfall auf die Millionenstadt Hamburg zukommen würde.

Die Studie „Folgen schwerer Unfälle im KKW Krümmel für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg und Auswirkungen von Katastrophenschutzmaßnahmen“ (PDF) untersucht die Ausbreitung der radioaktiven Wolke nach einem Super-Gau im heute stillgelegten AKW Krümmel. Insofern könnte man diese Studie als „erledigt“ abtun. Was diese Studie aber bis hinunter auf die Ebene der Hamburger Stadtteile deutlich macht, ist wie viele Menschen von einer Katastrophe betroffen wären.

Die Studie kam damals zu dem Ergebnis, dass nach einem Super-Gau in Krümmel 1.183.000 Menschen aus der Hansestadt evakuiert werden müssten! Selbst wenn das innerhalb einer extrem kurzen Vorwarnzeit von einigen Stunden überhaupt möglich sein sollte: Etwa 44.600 bis 106.700 Todesopfer wären die langfristige Folge eines solchen schweren Störfalls in Krümmel. Zwar könnten Katastrophenschutzmaßnahmen diese Opfer möglicherweise um die Hälfte reduzieren, doch selbst dann wäre das Schadensausmaß enorm. Darüber hinaus wären weite Teile der evakuierten Flächen in Hamburg über Jahrzehnte unbewohnbar.

Das AKW Brokdorf steht Hamburg heute am nächsten und soll noch bis 2021 am Netz bleiben. Auch wenn aufgrund der größeren Entfernung im Vergleich zu Krümmel und anderen metereologischen Bedingungen, weil das AKW Brokdorf westlich von Hamburg liegt: Die neueren Erkenntnisse des Bundesamtes für Strahlenschutz anhand der Ausbreitung der radioaktiven Wolken bei der Katastrophe von Fukushima lassen ahnen, wie katastrophal Hamburg und viele hundertausend Menschen betroffen sein könnten.

Fukushima muss Konsequenzen für Katastrophenschutz in Deutschland haben

Wenn es zum Super-Gau kommt, ist der Katastrophenschutz am Ende, bevor er begonnen hat. Foto: Klaus-Brüheim/pixelio.de

Mit einer Pressemitteilung informiert die Grüne Landtagsfraktion über den katastrophalen Katastrophenschutz bei Atomkraftwerken: „Der Katastrophenschutz bei Unfällen mit Atomanlagen kann nicht so kleinräumig bleiben, wie er heute ist, sagte Stefan Wenzel, der Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag, nach der Beratung eines Entwurfs der Landesregierung zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes. Die landkreisbezogene Zuständigkeit stößt bei einem Atomunfall innerhalb kürzester Zeit an ihre Grenzen. „Wenn es in Grohnde zu einem Unfall käme, könnte innerhalb weniger Stunden das Ruhrgebiet betroffen sein“, sagte Wenzel. In solch einer Lage wäre der Landkreis als Katastrophenschutzbehörde völlig überfordert.“

Nicht nur rund um Grohnde, auch z.B. zum fehlenden Katastrophenschutz rund um das AKW Brokdorf machen Bürgerinitiativen mobil und protestieren vom 5.-11. November mit einer dezentralen Aktionswoche.

Wie schlimm es um den Katastrophenschutz bis heute steht, ist hier zu lesen und hier zu sehen.

Stilllegung und Atomgesetz – Schleswig-Holsteins Änderungswünsche

Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein will mit einer Initiative im Bundesrat das Atomgesetz ändern. Die Drucksache zum Antrag finden Sie hier (PDF). Über die Länderkammer will sie erreichen, dass AKW-Betreiber innerhalb einer festgelegten Frist das atomrechtliche Stilllegungsverfahren einleiten müssen, wenn der Reaktor abgeschaltet wird. Derzeit ist das nicht geregelt und der Betreiber ist nicht gezwungen, Maßnahmen zur dauerhaften Stilllegung zu ergreifen. Diese Maßnahme der Landesregierung macht Sinn.

Außerdem will die Landesregierung mit der Atomgesetzänderung erreichen, dass nur noch der so genannte Rückbau zur „grünen Wiese“ als Stilllegungsvariante zugelassen wird, der sogenannte „Einschluss“ aus dem Gesetz gestrichen wird. Diese Maßnahme ist nicht unumstritten, denn der Rückbau erfordert eigentlich auch die klare Ansage, was denn mit dem Atommüll geschehen soll. Da es an einer sicheren dauerhaften Lagermöglichkeit bis heute fehlt, kommt ein Abtransport aber nicht in Frage. Mehr dazu auf dieser Seite.

×