Vattenfall-AKW Brunsbüttel – Sicherheitsbericht zum Rückbau des AKWs liegt vor

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Für mindestens 40 Jahre bleibt dieser Atommüll vor Ort. Foto: GNS

Der Atomkonzern Vattenfall hat heute den Sicherheitsbericht für die Stilllegung und den Rückbau des AKW Brunsbüttel vorgelegt. Wie es im ebenfalls stillgelegten AKW Krümmel allerdings weiter geht, bleibt nach wie vor das Geheimnis von Vattenfall. Bis heute schweigt der Konzern zu der Frage, ob auch dieses AKW zurück gebaut werden soll oder aber für längere Zeit einfach nur eingemottet wird. Das Fehlen dieser Erklärungen und eines entsprechenden Stilllegungsantrages kritisierte heute auch der zuständige Energieminister Habeck (siehe unten). Grund dafür dürfte die immer noch anstehenden Schadensersatzklagen vor dem bundesdeutschen Verfassungsgericht sowie einem internationalen Schiedsgericht in Washington sein. 3,7 Mrd. Euro verlangt Vattenfall für die Stilllegung der AKWs nach der Fukushima-Katastrophe.

Siehe: Immer wieder Vattenfall: Die Macht der Hinterzimmer – “Wie Großkonzerne politische Entscheidungen attackieren” und: AKW Krümmel bleibt betriebsbereit – Vattenfall zögert Entscheidung über Rückbau oder Abriss hinaus

Wie es mit dem Rückbau insgesamt weiter geht, hängt derzeit nicht nur von der ausstehenden Genehmigung durch das Energieministerium in Kiel ab. Vor kurzem hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Genehmigung für das Castorlager am Standort aufgehoben, weil dessen Sicherheit nicht nachgewiesen ist. Das Urteil ist zwar nicht rechtskräftig, weil sowohl die Beklagte, das Bundesamt für Strahlenschutz, als auch Vattenfall Beschwerde eingelegt haben. Aber: Ohne das Zwischenlager für die hochradioaktiven Abfälle wäre ein Rückbau kaum möglich. Siehe: Still und Leise: Einsprüche gegen das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllager Brunsbüttel sind erhoben

In der SHZ kommentiert Energieminister Habeck: „Habeck glaubt, dass der Rechtsstreit noch Jahre dauern könnte. Es drohe „ein mittleres atompolitisches Erdbeben“. Schließlich seien alle Zwischenlager in Norddeutschland ähnlich konzipiert. „Der Ball liegt bei Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU)“, sagte Habeck. Der Bund müsse dafür sorgen, dass es eine rechtssichere Genehmigung für das Lager in Brunsbüttel gibt. „Keine Ahnung, wie es da weiter geht.“

Die SHZ schreibt außerdem: „Die komplette Demontage und Verschrottung der Atomanlage an der Elbe wird voraussichtlich 15 bis 20 Jahre dauern und laut Vattenfall einen hohen dreistelligen Millionenbetrag kosten. Vattenfall hat dafür Rücklagen in Höhe von 1,6 Milliarden Euro. Im Fall des AKW Krümmel sind es 1,9 Milliarden Euro.“

Sowohl Vattenfall als auch Habeck äußern sich auch zu den enormen Mengen von leicht- und niedrigradioaktiven Abfällen, die beim Rückbau entstehen werden. Die SHZ schreibt: „Die Pläne des Unternehmens sehen auch den Bau eines Zwischenlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle in Brunsbüttel vor. Vattenfall hält dies für notwendig, weil in dem bereits genehmigten atomaren Endlager Schacht Konrad in Niedersachsen in den kommenden Jahren noch keine schwach- und mittelradioaktiven Abfälle eingelagert werden können.

Die Atomanlage in Brunsbüttel hat eine Masse von 300.000 Tonnen. „Davon sind 93 Prozent am Ende uneingeschränkt weiter verwendbar“, sagte der Geschäftsführer von Vattenfall Nuclear Energy, Pieter Wasmuth. Er fügte hinzu: „Die sind faktisch unproblematisch, aber emotional eben nicht.“

Laut Habeck lehnen es Deponiebetreiber aus Imagegründen bundesweit ab, Abfälle aus Kernkraftwerken anzunehmen. „Ohne eine Akzeptanz der Bevölkerung für diese im radiologischen Sinne unbedenklichen Abfälle werden Stilllegung und Abbau nicht gelingen“, sagte er.“

Eine erstaunliche Gemeinsamkeit zwischen dem Grünen Minister und dem Vattenfall-Geschäftsführer. Immerhin handelt es sich bei einem großen Teil dieses vermeindlich harmlosen Materials um kontaminierte Stoffe. Die sind zwar deutlich weniger radioaktiv also andere Stoffe im Reaktor, aber sie sind eben doch radioaktiv. Dieses Material entsteht in großen Mengen und eben nicht nur in Brunsbüttel, sondern bei allen Atomanlagen, die zurückgebaut werden. In der Summe führt das zu einer Erhöhung der Strahlung.

Siehe: Rückbau Atomkraftwerk Obrigheim: Wie aus Atommüll normaler Müll wird und AKWs stilllegen – Sehr schwachradioaktiver Müll – Hausmülldeponierung oder Endlagerung?

In der PM zum Sicherheitsbericht schreibt Vattenfall: „Vattenfall hat heute in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Dr. Robert Habeck, dem schleswig-holsteinischen Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, die Einreichung des sogenannten Sicherheitsberichts für den Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel bekannt gegeben.

„Der Sicherheitsbericht ist unser Fahrplan für den Rückbau und beschreibt im Überblick, wie der Abbau des Kraftwerks vonstatten gehen soll. Der Bericht ist öffentlich und informiert auch Dritte, z. B. betroffene Anwohner, ob und wie sie durch das Vorhaben berührt sein könnten“, erläutert Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH.

Der ca. 150-seitige Sicherheitsbericht ist ein wesentliches Element im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau des KKB und beschreibt den Gesamtprozess des rund 15 bis 20 Jahre dauernden Rückbaus. An seine Einreichung schließt sich unter anderem ein umfangreiches Informations- und Anhörungsverfahren an, an dem sich die Öffentlichkeit selbstverständlich beteiligen kann und soll.

Vattenfall hat bereits im September in Brunsbüttel eine öffentliche Veranstaltung zum Thema „Rückbau von Kernkraftwerken“ durchgeführt. Hier sollen weitere Termine folgen. Daneben wurde mit www.perspektive-brunsbuettel.de eine Projekt-Website entwickelt, die für Information und Kommunikation zur Verfügung steht.“ Auf der genannten Seite steht auch der Sicherheitsbericht zum download bereit. Der direkte download der PDF-Dateien geht auch unter diesem Link.

Das Kieler Energieministerium reagierte mit einer eigenen Pressemeldung: „Sicherheitsbericht für Stilllegung des Kernkraftwerks Brunsbüttel eingereicht – Energiewendeminister Robert Habeck: „Erst mit dem Rückbau wird der Atomausstieg unumkehrbar“

KIEL. Das Verfahren zur Stilllegung des Kernkraftwerks Brunsbüttel geht voran: Der Betreiber Vattenfall hat bei der schleswig-holsteinischen Reaktorsicherheitsbehörde einen Sicherheitsbericht und einen Vorschlag für den Rahmen einer Umweltverträglichkeitsuntersuchung eingereicht. Energiewende- und Umweltminister Robert Habeck begrüßte das: „Beides ist notwendig und wichtig, um das Genehmigungsverfahren voranzubringen und eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorzubereiten“, sagte er heute (30. Oktober 2013) in Kiel.

„Der Ausstieg aus der Atomenergie ist in einem überparteilichen Konsens gesetzlich beschlossen worden. Die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf, dass die Atommeiler zurückgebaut werden. Erst dann wird der Ausstieg wirklich unumkehrbar“, betonte der Energiewendeminister. „Der Abbau eines Atomkraftwerks ist ein Generationenprojekt. Es gibt zwar eine Reihe von Problemen, und es wird noch viele Jahre dauern, bis in Brunsbüttel statt einer Atomruine wieder eine grüne Wiese ist: Aber gerade deshalb müssen wir den Abbau jetzt in Angriff nehmen.“

Das muss aus Sicht des Energiewendeministers nicht nur für Brunsbüttel, sondern genauso für das Kernkraftwerk Krümmel gelten. „Hier warten wir als Atomaufsicht noch auf einen Rückbauantrag von Vattenfall“, sagte Habeck. Die beiden von Vattenfall betriebenen Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel hatten mit dem Atomausstiegsgesetz 2011 die Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren und dürfen nicht wieder ans Netz. Vor rund einem Jahr hatte Vattenfall für den Standort in Brunsbüttel einen Antrag auf Stilllegung und Rückbau eingereicht. Für das Kernkraftwerk Krümmel steht dieses noch aus.

Mit der Vorlage des Sicherheitsberichts und des Vorschlags zum Rahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung können in einem nächsten Schritt beteiligte Behörden, Umweltverbände und Bürgerinitiativen in das Verfahren einbezogen werden: In einem Scoping-Termin im Dezember sollen Umfang und Inhalt der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und der noch beizubringenden Unterlagen erörtert werden.

Der von Vattenfall vorgelegte Sicherheitsbericht enthält detailliertere Informationen, um das gesamte Vorhaben der Stilllegung und des Abbaus zu beschreiben. Daraus ergibt sich unter anderem, dass Vattenfall am Standort Brunsbüttel plant, ein Lager zur Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen einzurichten. Vattenfall hält dies für notwendig, weil das für eine Endlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen vorgesehene atomare Endlager Schacht Konrad zwar genehmigt ist, aber dort in den nächsten Jahren noch nicht eingelagert werden kann. „Das ist bedauerlich. Aber es ist wichtig, sich allen Problemen zu stellen, sie jetzt anzugehen und sie zu lösen“, sagte Habeck.

Zu den Problemen gehöre auch die Frage der rechtssicheren Zwischenlagerung von abgebrannten Brennelementen. „Hier ist der Bund in der Pflicht. Er muss dafür sorgen, dass es eine rechtssichere Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel gibt“, forderte Habeck. Hintergrund ist eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) vom Juni dieses Jahres. Demnach hatte das Gericht die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Genehmigung für das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel aufgehoben. Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Sicherheitsbericht sowie der Vorschlag zum voraussichtlichen Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung können unter http://www.schleswig-holstein.de/Energie/DE/Energiewende/ im Internet heruntergeladen werden.“

Still und Leise: Einsprüche gegen das Urteil des OVG Schleswig in Sachen Atommülllager Brunsbüttel sind erhoben

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Stillgelegtes AKW Brunsbüttel – Atommülllager ist laut OVG Schleswig nicht sicher. Foto: Dirk Seifert

Laut einer Mitteilung der Kläger in Sachen fehlender Sicherheit des Atommülllagers Brunsbüttel haben die Beklagten – das Bundesamt für Strahlenschutz und Vattenfall – offenbar Rechtsmittel eingelegt, um das Urteil des OVG Schleswig anzufechten. Auf der Homepage des BfS findet sich dazu allerdings keine Pressemeldung. Damit dürfte das Urteil des OVG, mit dem die Betriebsgenehmigung des Zwischenlagers für hochradioaktive Atomabfälle aufgehoben wurde, offenbar zunächst noch nicht rechtskräftig sein.

Siehe: Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor

Auch Vattenfall hat offenbar zu diesem Vorgehen nicht informiert. Auf der Homepage ist keine Pressemeldung zu finden. Und auch auf der Info-Veranstaltung zum Rückbau des AKW Brunsbüttel, die am letzten Donnerstag vor Ort stattfand, hat Vattenfall dazu offenbar nicht Stellung genommen. Jedenfalls ist den Medienberichten dazu nichts zu entnehmen gewesen. Siehe hier und hier vom NDR.

Vattenfall und Rückbau AKW Brunsbüttel

130921 VATTENFALLAnzeigeMit großen Anzeigen in der regionalen Presse kündigt Vattenfall für den 26. September eine Informationsveranstaltung zum Rückbau des AKW Brunsbüttel an. Das Ganze findet im Elbe-Forum in Brunsbüttel statt.

Die Probleme beim Rückbau haben sich in den letzten Wochen drastisch erhöht, weil die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente vom OVG Schleswig aufgehoben wurde, weil erhebliche Sicherheitsanforderungen nicht ausreichend geprüft und nachgewiesen werden konnten. Zwar ist damit zu rechnen, dass die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, dieser Tage das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten wird. Dennoch könnte es sein, dass für das Zwischenlager ein komplett neues Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss.

Siehe auch: Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor

 

Atommüll-Konferenz: Absage an Endlager-Kommission – Initiativen kündigen Sorgenbericht über Atommüll-Desaster an

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Atommüll – Überall Probleme und Sicherheitsmängel

Nach Auffassung der TeilnehmerInnen der Atommüllkonferenz, die am Samstag, dem 31. August in Kassel stattfand, sollten die für Umweltverbände vorgesehenen Plätze in der Endlager-Kommission nicht besetzt werden. Der Konferenz lag eine 272seitige Bestandsaufnahme vor, wo und wie derzeit Atommüll an Stand­orte in ganz Deutschlands lagert. Der Bericht soll Mitte September veröffentlicht werden und dann Grundlage einer weiteren offensiven Auseinandersetzung über den zukünftigen Umgang mit Atommüll sein.

Ein weite­res Thema der Konferenz waren Rechtsstellung und Verfahrensanforderungen Betroffener in den Stillle­gungsverfahren von Atomkraftwerken. Zu den zweimal jährlich stattfindenden Atommüll-Konferenzen kommen Bürgerinitiativen von Atommüllstand­orten, unabhängige WissenschaftlerInnen und in diesem Bereich arbeitende Organisationen zusammen.

Siehe auch: Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor

Bereits vor einigen Tagen hatten die Umweltorganisationen Greenpeace, der BUND und ROBIN WOOD erklärt, dass sie an der Kommission nicht teilnehmen werden.

Die Erklärung von TeilnehmerInnen der Atommüll-Konferenz in Kassel im Wortlaut:

„Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 3. Atommüllkonferenz in Kassel am 31.08.13 erklären:

*             Das Standortauswahlgesetz, die in dem Gesetz fixierte Besetzung der „Kom­mission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe“ und ihre mangelnde Kompetenz im wei­te­ren Prozess schließen es aus, dass die Bundesrepublik Deutschland über diesen Weg der Klärung des langfristigen Umgangs mit dem Atommüll näher kommt. Sie dient im Gegenteil dazu, den Standort Gorleben nachträglich zu legitimieren. Des­halb besteht unter den Teil­neh­merinnen und Teilnehmern Konsens, dass die beiden für die Umweltbe­we­gung vorgesehenen Plätze in der Kommission nicht besetzt werden sollen.

*             Eine Mehrheit der Teilnehmenden spricht sich dafür aus, auch dann keinen Sitz in der Kommission zu besetzen, wenn es zu einer Nominierung aus anderen Teilen der Umweltbewegung kommt.

*             Mit der umfangreichen „Bestandsaufnahme Atommüll“ zeigt die Konferenz das ganze Desaster im Umgang mit dem schwach-, mittel- und hoch-radioaktiven Atommüll. Ein wirklich offener, gesellschaftlicher Entscheidungsprozess muss alle Arten von Atommüll und alle Beteiligten und Betroffenen einbeziehen.“

www.atommuellkonferenz.de

Atommüllentsorgung – Erhöhte Schutzanforderungen, bestehende Sicherheitsmängel und erhebliche Machtkämpfe – OVG Schleswig legt schriftliches Urteil vor

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Atommülllagerung am Vattenfall-AKW Brunsbüttel: Keine Genehmigung.

Die schriftliche Begründung des mit großer Spannung erwarteten schriftlichen Urteils in Sachen Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager am AKW Brunsbüttel liegt vor (OVG-Schleswig-4KS308UrteilAnonym, PDF).

Das Urteil ist nicht nur ein großer Erfolg für Anwohner und mehr Sicherheit und Schutz für die Bevölkerung. Es zeigt auch, wie heftig hinter den Kulissen um Sicherheitsfragen und politische Interessen gerungen wird. Zu verantworten haben das Urteil zur Aufhebung der Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel der Bundesumweltminister und die AKW Betreiber. Weniger das eigentlich zuständige Bundesamt für Strahlenschutz!

Der Reihe nach: Gegen die Genehmigung für das Atommüll-Standortlager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel hatte ein Anwohner geklagt, weil er gravierende Sicherheitsmängel in der Genehmigung sah. Die Klage hat der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit vertreten. Beklagte ist als Genehmigungsbehörde das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das dem Bundesumweltministerium zugeordnet ist.

Mehr Schutz für die Bevölkerung – Zahlreiche sicherheitsrelevante Ermittlungsdefizite führen zur Aufhebung der Genehmigung

Die Klage war erfolgreich, denn das Gericht hob in seinem mündlichen Urteil bereits im Juni 2013 die Genehmigung wegen zahlreicher Mängel auf. Das OVG Schleswig folgt mit dem Urteil Grundsätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in Revionsverfahren sowohl zum Zwischenlager Brunsbüttel als auch zum noch laufenden Verfahren (am OVG Lüneburg) um das Zwischenlager am AKW Unterweser gesprochen hat. Jetzt werden die Juristen millimetergenau die schriftliche Begründung studieren.

Denn das Urteil enthält möglicherweise weitreichende Konsequenzen. Nicht nur wird der Drittschutz für Betroffene auch im Bereich von Terrorangriffen untermauert. Bedeutsam ist auch, dass das Gericht die Schutzgrenzen für die Bevölkerung deutlich verbessert.

Außerdem stellt das Gericht gleich in mehreren Fällen gravierende Ermittlungsdefizite der zuständigen Genehmigungsbehörde fest, sowohl mit Blick auf den A380 als auch den Einsatz panzerbrechender Waffen. Insofern hebt das Gericht nicht nur die Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel auf. Es fordert im Grunde auch ein mehr an Sicherheit und Schutz für die betroffenen Menschen. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Aber selbst wenn das BfS eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht erstreiten kann; die Mängel sind derart umfangreich und weitere Aspekte vom Gericht angesichts dieser Mängel gar nicht mehr weiter untersucht worden, dass es ohne gravierende Nachrüstungen nur schwer möglich sein dürfte, die Genehmigung zu retten.

Klagewelle gegen Atomanlagen?

Auch wenn die Atommüllzwischenlager an anderen AKW-Standorten mit Ausnahme des Lagers am AKW Unterweser rechtlich als bestandssicher gelten: Klar ist nach diesem Urteil, dass es in allen diesen Lagern mit hochradioaktivem Atommüll keine ausreichend geprüfte Sicherheit mehr gibt. Spannend ist daher nun die Frage, wie die Atomaufsichtsbehörde in den zuständigen Bundesländern, aber auch das Bundesumweltministerium mit dem Urteil von Schleswig umgehen werden. Immerhin bedeutet das Urteil, dass einerseits erhebliche Ermittlungsdefizite in Sachen Sicherheit bestehen und andererseits mehr Schutz für die Bevölkerung zu berücksichtigen ist. Die faktischen Mängel lassen sich nicht einfach durch den Bestandsschutz vom Tisch wischen.

Und es stellt sich die Frage, ob möglicherweise Betroffene vor Ort mit diesem Urteil im Rücken neue Klagemöglichkeiten in die Hand bekommen. Ansatzpunkte könnten dabei laufende Genehmigungsanträge sein, die es an offenbar (fast) allen Zwischenlagern gibt. Das könnte zu einer neuen – für die Anti-Atom-Bewegung durchaus erfolgreichen – Klagewelle führen.

Folgen auch für Atomkraftwerke?

Eine noch weitreichendere Frage könnte jetzt aber sein, ob und welche Folgen das Urteil für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke haben kann. Ermittlungsdefizite zum A380 oder modernen panzerbrechenden Waffen bestehen nicht nur für die Zwischenlager. Bei den AKWs haben bis heute dazu schlicht gar keine Untersuchungen stattgefunden! Der Stand von Sicherheit und Forschung muss aber auch für diese Anlagen gelten, allemal weil ihr Gefahrenpotential noch um einiges über dem der Atommülllager liegt. Und: Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in Sachen Terrorangriffe und Drittschutz nicht nur in Sachen Zwischenlager geäußert. (Das BVG Urteil zu Unterweser hier als PDF)

Es braucht keine prophetischen Fähigkeiten, um festzustellen: Das BfS wird innerhalb der nächsten vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht die Zulassung einer Revision verlangen, um dafür zu sorgen, dass das Urteil des OVG nicht rechtskräftig wird. Ob das aber reicht, die vom OVG festgestellten Sachverhalte in Fortsetzung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu begrenzen, darf angezweifelt werden. An vielen Standorten könnten nun neue Klagen in Betracht gezogen werden.

BMU und AKW-Betreiber für weniger Sicherheit!

Einen tiefen Einblick in die (fehlende) Sicherheitsphilosophie im Bundesumweltministerium und bei den AKW-Betreibern Vattenfall, E.on, RWE und EnBW erlaubt dieses Urteil auch. Das BfS hatte nach dem Urteil im Juni in einer PM erklärt: „Die Bewertungsmaßstäbe und die zu betrachtenden Szenarien sind im untergesetzlichen Regelwerk festgelegt, das vom Bundesumweltministerium als zuständiger Regulierungsbehörde herausgegeben wird und in das unter anderem die Analysen der Sicherheitsbehörden einfließen. Das BfS wendet dieses Regelwerk an, legt es jedoch nicht selbst fest.“ Damit macht das BfS klar: In Sicherheitsfragen ist es an die Vorgaben des BMU gebunden. Damit nicht genug. Das BMU hat offenbar in direkter Weise in das Verfahren vor dem OVG Schleswig eingegriffen und die Genehmigungsbehörde klar angewiesen, wie sie dort auftreten soll und was sie dort erzählen darf:

„Welche Informationen vor Gericht vorgetragen werden können, hat das BfS mit dem Bundesumweltministerium mit Blick auf bestehende Geheimhaltungspflichten abgestimmt.“ Mit anderen Worten: Offenbar hat nicht das BfS, sondern der Bundesumweltminister entschieden, wieweit sich das BfS vor Gericht äußern durfte.

Weiter heißt es in der PM: „Das BfS hat bei der Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel das zum Genehmigungszeitpunkt geltende Regelwerk angewandt. Es ist bei der Prüfung des gezielten Flugzeugabsturzes nach dem 11. September 2001 gegen den Widerstand der Stromversorger sogar darüber hinaus gegangen.“

Nicht nur das BMU legte dem BfS also in relevanten Sicherheitsfragen ausdrücklich „Handschellen“ an. Auch die AKW-Betreiber versuchten zu verhindern, dass das BfS überhaupt die – heute vom Gericht verlangten – Sicherheitsaspekte umfangreich untersuchte! Deutliche Hinweise, dass das BMU und die AKW-Betreiber selbst dafür die Verantwortung tragen, dass das BfS relevante Untersuchungen nicht durchführte und vor dem OVG Schleswig die Aufhebung der Genehmigung kassierte.

Diese Hinweise dürften auch mit Blick auf das Endlagersuchgesetz von wesentlicher Bedeutung sein, denn dort wird ja sozusagen gegen das BfS eine neue Behörde geschaffen, um die sicherheitsrelevanten Endlager-Fragen festzulegen und umzusetzen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Auseinandersetzungen zwischen AKW-Betreibern und BMU auf der einen und BfS auf der anderen Seite vielleicht auch ein Hinweis, dass es bei der Endlagersuche nicht wirklich um ein mehr an Sicherheit geht?

Siehe auch:

Einige Hervorhebungen aus dem schriftlichen Urteil des OVG Schleswig.

Auf 106 Seiten begründet das Gericht sein Urteil schriftlich. Das erfordert, nicht zuletzt angesichts der komplexen juristischen und fachlichen Sachverhalte, eine sehr detaillierte Analyse. Auszugsweise sollen daher hier nur einige Beispiele aus dem Urteil dargestellt werden, die die mögliche Reichweite veranschaulichen sollen. (Juristen sollten jetzt vielleicht tief Luft holen!)

„Die Beklagte hat bei der Erteilung der Genehmigung für das streitgegenständliche Standortzwischenlager das erforderliche Maß des Schutzes gegen terroristische Einwirkungen in Gestalt eines gelenkten Absturzes eines Verkehrsflugzeuges auf das Zwischenlager fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 51)

Eine detaillierte Untersuchung durch das BfS hat es nicht gegeben (siehe oben), lediglich überblicksartig waren Untersuchungen angestellt worden (diese bemerkenswerterweise aber gegen den Widerstand der AKW-Betreiber!).

Deutlich sagt das Gericht: „Bei dem Airbus A380 handelt es sich um ein Flugzeug mit einer ganz anderen, für das vorliegende Flugzeugabsturzszenario auf ein Zwischenlager in hohem Maße relevanten Dimension als bei den bisherigen Flugzeugtypen.“ (S. 59)

Deshalb stellt das Gericht fest: „Diese Ausklammerung des Airbus A380 aus der Betrachtung begründet ein Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde, weil zum Genehmigungszeitpunkt absehbar war, dass dieser Flugzeugtyp innerhalb des Genehmigungszeitraumes in Dienst gestellt werden würde und somit ebenfalls als Tatmittel in Betracht kam.“ (S. 52)

Sehr wichtig ist in dem Urteil, dass das Gericht ausdrücklich Drittbetroffene auch mit Blick auf Terrorangriffe schützt bzw. es nicht einfach ausreichend ist, dass die Behörde dazu Erklärungen abgibt.

„Ein reiner nachträglicher Sachvortrag der Behörde im gerichtlichen Verfahren über die Rechtmäßigkeit der mit einem Ermittlungsdefizit behafteten Genehmigung wäre demgegenüber als Verlautbarung darüber, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis die exekutive Verantwortung im Rahmen des  atomrechtlichen Funktionsvorbehaltes wahrgenommen worden ist, nicht ausreichend, denn nur durch eine Bescheidung mit ergänzender Wirkung für die Genehmigungslage des streitgegenständlichen Zwischenlagers wird die Entscheidung der Genehmigungsbehörde hinsichtlich der nachträglich überprüften Risiken nach außen deutlich und den Beteiligten die Wahrnehmung prozessualer Handlungsmöglichkeiten eröffnet, um hierauf zu reagieren.“ (S.60)

Zwar habe das BfS dazu ein als geheim erklärtes Gutachten über den Airbus380 (GRS-Studie) in seinen Ergebnissen vorgetragen und damit formal Abhilfe geschaffen. Aber: „Der Vortrag der Beklagten über den Inhalt des von ihr geheim gehaltenen Gutachtens erweckt allerdings Zweifel an der hinreichenden Konservativität der verwendeten Untersuchungsmethode.“

„Ein weiteres Ermittlungsdefizit der Genehmigungsbehörde liegt darin, dass sie nicht untersucht hat, ob im Falle eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Zwischenlager neben dem sog. Evakuierungswert – 7-Tages-Wert iHv 100 mSv – auch die Umsiedlungswerte –  Monatswert iHv 30 mSv für temporäre Umsiedlung bzw. Jahreswert iHv 100 mSv für langfristige Umsiedlung – der Radiologischen Grundlagen der Strahlenschutzkommission (zum Genehmigungszeitpunkt: i.d.F. v. 17/18.12.1998 u. 06.04.1999, RS-Handbuch 3.15 Stand 12/99, Juris) unterschritten würden.“ (S. 74/75)

Das Gericht macht klar, dass als Eingreifrichtwerte nicht länger die Evakuierungswerte von Bedeutung sind, sondern die Werte zur Umsiedlung (S. 75 f). Das bedeutet faktisch einen größeren Schutz. Das Gericht widerspricht der Auffassung des BfS, dass die Evakuierungswerte ausschlaggebend sind: „Diese Argumentation der Beklagten überzeugt nicht.“ (S. 76f)

Unter anderem heißt es: „Daran anknüpfend spricht nach Auffassung des Senats angesichts der mangelnden Anwendbarkeit der Werte der Strahlenschutzverordnung und des Fehlens eigenständiger untergesetzlicher Regelungen über den Schutz vor SEWD auf Grundlage des § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AtG alles dafür, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsvoraussetzung des § 6 Abs. 2 Nr. 4 AtG auch die Umsiedlungswerte als Maßstab heranzuziehen (so im Ausgangspunkt auch BayVGH, Urt. v. 02.01.2006 – 22 A 04.40016 -, Juris Rn. 58; Urt. v. 09.01.2006 – 22 A 04.40010 u.a., Juris Rn. 60 u. Urt. v. 12.01.2006 – 22 A 03.40019 u.a. -, Juris Rn. 69).“ (S. 78)

Außerdem: „Hiervon ausgehend kann der Kläger auch Schutz vor einer für seine Lebensführung unter all diesen Aspekten einschneidenden Erreichung oder Überschreitung der Umsiedlungswerte, insbesondere des Jahreswertes der langfristigen Umsiedlung, beanspruchen. Bei einer Umsiedlung handelt es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen aus Art. 14 GG und – wegen des Verlustes des sozialen Lebensumfeldes – aus Art. 2 Abs. 1 GG. Werden die Umsiedlungswerte erreicht oder überschritten und findet dennoch keine Umsiedlung der Betroffenen statt, sind sie in ihrem  Grundrecht auf Leben und Gesundheit aus Art. 2 Abs. 2 GG in mindestens gleich schwerwiegender Weise wie im Falle des Erreichens des Evakuierungswertes betroffen.“ (S. 78)

Auch bei panzerbrechenden Waffen kommt das OVG in der schriftlichen Begründung zu dem Ergebnis: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“ (S. 85)

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