Castor-Transporte: Atommüll is coming home – Sicherheitsnachrüstungen erforderlich

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AKW Brokdorf: Noch mehr Atommüll im Anmarsch.

„Im Streit über die Rückführung deutscher Atomabfälle aus Frankreich und Großbritannien haben die Bundesregierung und die vier großen Energiekonzerne einen Kompromiss erarbeitet. Er soll an diesem Freitag während eines Treffens von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) mit den Vorstandsvorsitzenden der Energiekonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW beschlossen werden.“ Das meldet die FAZ. Atommüll wird nun nach Parteien-Proporz verteilt: CDU, CSU, Grüne und SPD-geführte Länder bekommen jeweils etwas von den insgesamt 26 Castorbehältern ab.  Spannend dürfte auch die Frage sein: Wer bezahlt das jetzt? Die Atomkonzerne lehnten bislang eine Kostenbeteiligung für die Transporte und Lagerung jenseits des dafür ehemals vorgesehen Zwischenlagers Gorleben ab und haben dazu auch Klagen eingereicht.

  • Siehe auch Handelsblatt und BR.
  • Das Bundesumweltministerium hat die Vereinbarungen mit den Atomkonzernen veröffentlicht, auch ein umfangreiches Konzept dazu: Rückführung der Wiederaufbereitungsabfälle
  • Niedersachsens Umweltminister Wenzel reagiert so: „Wenzel: Castor-Vorschlag ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung -Der Niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel hat den Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zur Verteilung der restlichen Castoren auf Standorte in vier Bundesländern begrüßt. „Das war überfällig. Die Ministerin löst ein Versprechen ihres Vorgängers ein. Damit könnte es ein Stück mehr Gerechtigkeit bei der Lastenverteilung in der Atommülllagerung in Deutschland geben“, sagte der Minister am Freitag (heute) in Hannover.Im Zug der Entscheidung über das Standortauswahlgesetz wurde mit einer Änderung des Atomgesetzes die Einlagerung von weiteren Castorbehältern in Gorleben untersagt.Wenzel forderte die Energieversorger auf, ihre Klagen gegen das Atomgesetz zurückzuziehen. Der Minister dankte seinen Kollegen in den anderen Bundesländern, die mit diesem Schritt den Weg für einen Neubeginn bei der Suche nach einem sicheren Ort und einer sicheren Methode für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle maßgeblich unterstützt hätten.
  • Bayerische Staatskanzlei ist verärgert: Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber zur geplanten Entscheidung des Bundes, Atommüll in Bayern zwischenzulagern: „Einseitige Festlegung des Bundes ist politisch unklug und dreist / Energiewende insgesamt wird durch Alleingänge in Frage gestellt“ – Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber hat eine bevorstehende Vereinbarung zwischen dem Bund und verschiedenen Energiekonzernen über eine Zwischenlagerung von Atommüll unter anderem auch in Bayern heftig kritisiert: „Einseitige Festlegungen des Bundes hier sind politisch unklug und dreist. Fakt ist: Wir stehen bei der Energiewende auf der Zielgeraden unserer schwierigen, komplexen Verhandlungen. Dabei lässt sich kein Bereich isoliert betrachten und entscheiden. Vielmehr gilt: Alles hängt mit allem zusammen. Eine Energiewende gegen den Willen einzelner Länder hat keine Chance. Wir müssen alle Entscheidungen im gegenseitigen Einvernehmen treffen, auch die schwierige Frage der Zwischenlagerung deutschen Atommülls, der aus dem Ausland zurückkommt. Wenn der Bund hier allein entscheiden will, stellt er eine Einigung bei der Energiewende insgesamt in Frage. Ich fordere den Bund daher auf, d! ie Entsch eidung über die Zwischenlagerung von Atommüll zurückzustellen und – wie alle Fragen der Energiewende – am Verhandlungstisch mit den Ländern zu lösen.“
  • Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßt vorgelegtes Castorkonzept
  • Energiewendeminister Habeck zur Verteilung von Castoren: „Schleswig-Holstein ist weiter bereit, Verantwortung zu übernehmen“
  • Hessen ist zur Aufnahme von Castor-Behältern mit radioaktivem Atommüll bereit. „Wir ducken uns nicht weg“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) heute in Wiesbaden.

Neue Zielorte für den mittel- und hochradioaktiven Atommüll, der bei der Wiederaufarbeitung von abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomreaktoren in La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) angefallen ist, sind nunmehr: Philippsburg in Baden-Württemberg, Brokdorf in Schleswig-Holstein, Biblis in Hessen und Isar in Bayern. Die beteiligten Unternehmen sind demnach vor allem E.on, RWE und EnBW. Vattenfall hält an Brokdorf, das von E.on betrieben wird, nur einen Anteil von 20 Prozent.

Bis spätestens 2020 muss der Atommüll zurückgenommen werden, teilte das Umweltministerium jüngst auf Nachfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel mit. So hätte die Bundesregierung das mit Frankreich und England vereinbart. (*)

Das AKW Brokdorf ist offenbar nun der Ersatz für das ehemals von Schleswig-Holstein vorgesehene Zwischenlager am AKW Brunsbüttel. Dem wurde im Januar 2015 endgültig die Genehmigung entzogen, weil in mehreren Fällen erhebliche Mängel bei den Sicherheitsnachweisen durch das OVG Schleswig attestiert wurden. Pikant: Das Lager am AKW Brokdorf ist nicht nur baulich identisch mit dem Lager in Brunsbüttel. Es dürfte auch die gleichen Mängel bei den Sicherheitsnachweisen haben.

Wer zahlt?

Die FAZ berichtet auch: „Energiewirtschaft will Klage gegen Atomgesetz nicht weiter verfolgen“. Dazu heißt es: „Im Gegenzug verspricht die Energiewirtschaft, eine Klage gegen das Atomgesetz nicht weiterzuverfolgen. Mit der wollten die Unternehmen erzwingen, dass die Castorbehälter in das Zwischenlager Gorleben gebracht werden. Das hatte der Gesetzgeber mit der letzten Atomnovelle aus dem Jahr 2013 ausgeschlossen, da die Parteien belegen wollten, dass sie die Suche nach einem neuen Endlager neben Gorleben ernsthaft betreiben.“

Die Rücknahme der Klagen dürfte vor allem auch bedeuten, dass das Bundesumweltministerium und die Betreiber sich in der Frage der Finanzierung für diesen Deal verständigt haben. Die Betreiber, allen voran E.on, hatten gegen den Stopp der Einlagerung dieser Abfälle im Zwischenlager Gorleben Klage erhoben. Für die anfallenden Nachrüstungen und die Lagerung in den Standort-Zwischenlagern wollten sie die Kosten nicht übernehmen – auch, weil das Lager in Gorleben aus ihrer Sicht technisch einwandfrei wäre. Der Deal war erforderlich geworden, weil das Land Niedersachsen dem so genannten Standortauswahlgesetz, in dem Gorleben als „Endlager“ weiter im Verfahren bleibt, nur zustimmen mochte, wenn kein weiterer Atommüll mehr dort hin transportiert würde.

Seit nun bereits über zwei Jahren konnten sich die Bundesländer untereinander auf die neuen Standorte an den AKWs jedoch nicht verständigen. Vor allem Bayern blockierte und war nicht bereit, sich zu beteiligten. Das wird nun offenbar mit der Maßnahme des BMUB anders.

Sicherheitsprobleme müssen gelöst werden

Doch von einer Lösung ist das alles noch weit entfernt. Die Einlagerung des Castor-Atommülls erfordert in den nunmehr erwählten Standort-Lagern zunächst ein Genehmigungsverfahren. Das kann dauern, zumal auch noch zahlreiche technische bzw. Sicherheitsfragen nicht geklärt sind.

Die FAZ berichtet: „Dieses Patt soll nun durch die gemeinsame Erklärung möglichst aufgehoben werden. In der sichern beide Seiten eine möglichst schnelle Rückführung der Abfälle zu. Die ist eigentlich für die Jahre 2016 bis 2018 geplant, allerdings ist auch unklar, ob die ausländischen Vertragspartner diese Fristen einhalten können. Die Rückführung der Castoren aus den Wiederaufbereitungsanlagen aus dem französischen La Hague und dem britischen Sellafield in Zwischenlager an deutschen Kernkraftstandorten verschiebt sich nach Informationen der F.A.Z. wahrscheinlich schon jetzt um mindestens zwei Jahre. Offenbar kann sie nun frühestens 2017 beginnen. Der Grund hierfür sind technische Anpassungen, damit die Castoren in Phillipsburg oder Biblis überhaupt zwischengelagert werden können. Das führt auch zu Kostensteigerungen, denn die Betreiber der Wiederaufbereitungsanlagen in Sellafield oder La Hague lassen sich die längere Lagerung der hochradioaktiven Abfälle bezahlen. Eine Verzögerung der Transporte könnte indes dabei helfen, geeignete Zwischenlager in Deutschland zu finden.“

Wichtig ist auch: Es könnten nicht nur 26, sondern insgesamt auch 31 Castor-Behälter werden, die nun nach Deutschland zurückgenommen werden müssen. „Möglich ist auch, dass in den Zwischenlagern vier bis fünf zusätzliche Castoren gelagert werden müssen, weil bei der Wiederaufarbeitung so genannte Strukturabfälle anfallen. Als Kompensation hierfür könnte Deutschland gezwungen sein, diese zusätzlichen Castoren aufzunehmen.“

Genehmigungs-Dilemma und Heiße Zellen

Die anstehenden Genehmigungsverfahren dürften es in sich haben: Nach dem Urteil des OVG Schleswig, mit dem die Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel aufgehoben wurde, gelten nun neue Maßstäbe. Nicht nur beim Nachweis der Sicherheit der Castorlager sind die Messlatten durch das Gericht höher gelegt worden. Vor allem der Anti-Terror-Schutz stellt die Behörden vor Probleme. Das OVG Schleswig hat hier ein „Dilemma“ festgestellt: Die geheimen Maßnahmen der Behörden gefährden die Grundrechte der Bürger, behördliche Entscheidungen hinsichtlich ihrer Sicherheit zu überprüfen. Der verfassungsrechtliche Anspruch auf gesundheitliche Unversehrtheit ist also gefährdet.

Klagen, die sich auf das Brunsbüttel-Urteil gegen bestehende Anlagen beziehen, sind bereits in Vorbereitung:

Darüberhinaus: Wie sicher sind die vorhandenen Lager hinsichtlich von Flugzeugabstürzen und vor allem was den Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen angeht? Vor dem OVG Schleswig war festgestellt worden: Die vorgelegten Nachweise reichen bei weitem nicht aus. Die Behörden behaupten zwar, die hätten „mehr“ getan, aber was genau und ob das dann ausreichend ist, entzieht sich jeder (gerichtlichen) Überprüfbarkeit.

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen haben aber auch noch auf ein weiteres zentrales Problem aufmerksam gemacht: Bei der Lagerung der Castor-Behälter aus dem Ausland fehlt ein Sicherheits- und Reparaturkonzept für den Fall, dass die Deckel der Behälter undicht werden. Der Atommüll in diesen Castoren ist in Glas eingeschmolzen und darf nicht mit Wasser in Kontakt geraten. Daher können diese Behälter nicht in den benachbarten Reaktoren bei Undichtigkeiten repariert werden. Dort ginge das nämlich nur unter Wasser. (Und das auch nur, solange die Reaktoren nicht zurückgebaut sind!).

Daher fordern die Initiativen und Verbände, dass neue Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn damit verbunden so genannte „Heiße Zellen“ nachgerüstet werden, spezielle Einrichtungen aus massivem Beton und Glas, in dem hermetisch abgeriegelt der hochradioaktive Müll bei geöffnetem Behälter hantiert werden kann. Greenpeace hat dazu per Gutachten entsprechende Forderungen erhoben und der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel hat jüngst die Atommüll-Kommission darauf aufmerksam gemacht, dass es hier Klärungs- und Handlungsbedarf gäbe.

(* Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel)

Undichte Castor-Behälter: Neue Studie zur Sicherheit der Atommülllagerung fordert Heiße Zellen

Atommülllagerung und was tun, wenn Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll undicht werden? Braucht es die Nachrüstung von sogenannten Heißen Zellen an den Standort-Zwischenlagern? Umweltverbände und -initiativen fordern diese Nachrüstung und haben erklärt, dass neue Genehmigungen für die Einlagerung von Atommüll nur noch in Verbindung mit der Nachrüstung derartiger Schutzräume erteilt werden dürfen. Eine Sicht, die die Entsorgungskommission (ESK) der Bundesregierung nicht teilt und mit einer Stellungnahme begründet, warum es mit weniger Maßnahmen auch geht. In einer umfangreichen Studie, die jetzt öffentlich ist, widerspricht Greenpeace auf Baisis eines Gutachtens des Physikers Wolgang Neumann von der Intac Hannover der ESK. (Foto: Vattenfall Zwischenlager Brunsbüttel)

Aktueller Anlass für die Debatte um zusätzliche Sicherheitsanforderungen ist die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Vor allem aber auch der geplante Rücktransport von mittel- und hochradioaktivem Atommüll aus Frankreich und England. Insgesamt 26 Castoren sollen an mehreren AKWs in den dortigen Standort-Lagern künftig zwischengelagert werden. Das Problem: Für diese speziellen Atomabfälle gibt es vor Ort keine Reparaturmöglichkeiten, sollte die Behälter undicht werden. Während Castoren mit bestrahlten Brennelemente in diesen Lagern im (noch) benachbarten AKW repariert werden könnten. Das erfolgt dort in der Sicherheitszone unter Wasser. Für die Abfälle aus Frankreich und England kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht, da der Atommüll in Glas eingeschmolzen ist und dieses strahlende Glas unter keinen Umständen mit Wasser in Verbindung kommen darf.

Kommen diese Atomabfälle aus dem Ausland also per Castor zurück, dann braucht es als Reparaturmöglichkeit diese Heißen Zellen. Und sie werden erforderlich, wenn nach und nach die Reaktoren abgebaut werden und damit auch die Reparaturmöglichkeit undichter Castorbehälter mit Brennelementen verschwindet. Dieses Problem wird in spätestens 10 bis 15 Jahren akut und daher wäre es jetzt erforderlich, sich mit der Planung und Umsetzung zu befassen.

Die Entsorgungskommission (ESK), ein Beratergremium der Bundesregierung, hatte sich im Oktober 2014 in einer Stellungnahme mit den Sicherheitsanforderungen in den Standort-Zwischenlagern im Zusammenhang mit den Rücktransporten der Auslands-Abfälle beschäftigt und eine grundsätzliche Nachrüstung von Heißen Zellen für nicht erforderlich gehalten.

Mit einer Studie von INTAC Hannover, verfasst von dem Physiker Wolfgang Neumann, widerspricht Greenpeace der ESK in zahlreichen Punkten und legt umfänglich auch weitere Gründe dar, die eine Nachrüstung von Heißen Zellen als Sicherheitsmaßnahme unbedingt erforderlich machen.

Zur Erläuterung: Greenpeace hatte im Frühjahr 2014 INTAC mit einer Stellungnahme zu den genannten WAA-Transporten und den Heißen Zellen beauftragt. Im Oktober erfolgte dann die Stellungnahme der ESK, auf die Greenpeace mit einer weiteren Studie von INTAC reagierte. Diese weitere Stellungnahme aus dem Frühjahr ist jetzt öffentlich zugänglich gemacht worden. Siehe dazu auch hier bei Greenpeace eine PM.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*) hat vor wenigen Tagen an die Atommüll-Kommission die Forderung erhoben, dass diese sich eingehend mit den Sicherheitsanforderungen für die Standort-Zwischenlager befassen müsse. Das auch, weil klar sei, dass diese Lagerung hochradioaktiver Abfälle längern als bislang geplant, dauern wird. Dazu hat Zdebel eine Kurz-Stellungnahme von Wolfgang Neumann beauftragt, die zur Erfordernis der Heißen Zellen informiert.

(*) Der Autor ist Mitarbeiter des MdB Hubertus Zdebel

Brunsbüttel-Castor-Urteil: Bundesverwaltungsgericht weist Vattenfall-Antrag zurück

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Vattenfall fällt wieder durch. Bundesverwaltungsgericht weist Antrag auf Anhörungsrüge ab.

Anfang Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil zur Aufhebung des Castor-Atommülllagers am Vattenfall-AKW Brunsbüttel bestätigt. Bereits im Sommer 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung für das Castor-Lager aufgehoben. Die zuständige Genehmigungsbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz, habe in mehreren Fällen sicherheitsrelevante Aspekte entweder mangelhaft oder sogar falsch behandelt. Mit dem Spruch des Bundesverwaltungsgerichts war das Urteil rechtskräftig geworden, ohne weitere Klagemöglichkeit. Dennoch wollte Vattenfall die Sache nicht auf sich beruhen lassen und hat als Beigeladene in dem Verfahren eine Anhörungsrüge beim BverwG beantragt. Diese ist nun ebenfalls zurückgewiesen, wie die Klägerin aus Brunsbüttel jetzt mitteilte. Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist unten nachzulesen bzw. ist hier online.

Vattenfall hatte moniert, dass das Gericht vorgebrachte Argumente, die die Genehmigung stützten, vom OVG Schleswig nicht ausreichend gewürdigt bzw. beachtet worden sein. Eine Anhörungsrüge nennt sich das. Dieser Antrag wurde nun vollumfänglich vom Gericht verworfen. Sofern ich richtig informiert bin, hat das Bundesamt für Strahlenschutz als Genehmigungsbehörde sich an dieser Rüge nicht beteiligt (was aber noch zu prüfen wäre). Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist Ende April gefasst worden.

Das Urteil zum Brunsbüttel-Castorlager wird weitreichende Konsequenzen für die künftigen Genehmigungsverfahren und Klagen in Sachen Atomanlagen und Atommülllagerung haben. Mehrere Klagen werden derzeit vorbereitet, gegen noch laufende AKWs z.B. in Grohnde und Brokdorf, aber auch gegen andere Castor-Lager.

Dokumentation: BUNDESVERWALTUNGSGERICHT – BESCHLUSS

BVerwG 7 B 2.15

OVG Schleswig – 19.06.2013 – AZ: OVG 4 KS 3/08

In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 30. April 2015

durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Nolte,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Dr. Philipp
und den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Keller
beschlossen:

Die Anhörungsrüge der Beigeladenen gegen den Beschluss des Senats vom 8. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Die Beigeladene trägt die Kosten des Rügeverfahrens.

Gründe

1 Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Aus ihr ergibt sich nicht, dass der Senat in seinem Beschluss vom 8. Januar 2015 wesentliches Beschwerdevorbringen der Beigeladenen nicht zur Kenntnis genommen oder übergangen und damit ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (vgl. § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO). Die Kritik der Beigeladenen, ihr Vortrag sei nicht in der gebotenen Weise berücksichtigt worden, bezieht sich zum einen auf ihre Ausführungen zu den sogenannten temporären Maßnahmen, zum anderen auf ihr Vorbringen zur Problematik des Geheimnisschutzes. Unter keinem dieser Gesichtspunkte liegt jedoch ein Gehörsverstoß vor.

2 Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet, dass das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen wird (stRspr; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 1987 – 1 BvR 313/85 – BVerfGE 75, 369 <381 f.>), nicht aber, dass das Gericht den Vorstellungen eines Beteiligten folgt (BVerfG, Beschluss vom 12. April 1983 – 2 BvR 678/81 u.a. – BVerfGE 64, 1 <12>). Zudem ist das Gericht nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden. Deshalb wäre es von vornherein verfehlt, aus der Nichterwähnung einzelner Vortragselemente eines sehr umfangreichen Verfahrens – wie dem vorliegenden – zu folgern, das Gericht habe sich mit den darin enthaltenen Argumenten nicht befasst (BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 – 9 C 158.94 – BVerwGE 96, 200 <209>; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. April 1980 – 1 BvR 1365/78 – BVerfGE 54, 43 <46> m.w.N.). Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt überdies keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts Parteivorbringen nicht weiter aufnimmt (BVerfG, Beschluss vom 21. April 1982 – 2 BvR 810/81 – BVerfGE 60, 305 <310> m.w.N.).

3 Gemessen an diesen Maßstäben lässt sich dem Vorbringen der Beigeladenen nicht entnehmen, dass der Senat ihr Vorbringen übergangen hätte. Er hat es vielmehr berücksichtigt, aber nicht für durchgreifend erachtet.

4 a) Das gilt insbesondere für die in der Beschwerdebegründung vertretene Auffassung, die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zu den temporären Maßnahmen (UA Rn. 222) lösten den von der Beigeladenen gesehenen grundsätzlichen Klärungsbedarf aus (Rn. 7 des Beschlusses). Auf die hierzu in der Nichtzulassungsbeschwerde mehrfach aufgeworfene Frage ist der Senat in anderem Zusammenhang im Übrigen ausdrücklich eingegangen (Rn. 8 des Beschlusses).

5 b) Das Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die aus ihrer Sicht verfahrensfehlerhaft getroffenen Feststellungen und Bewertungen des Oberverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die temporären Maßnahmen in tatsächlicher Hinsicht ausreichend seien, hat der Senat ebenfalls zur Kenntnis genommen. Die Anhörungsrüge begründet ihre gegenteilige Annahme damit, dass der Senat nicht auf das an die Beklagte gerichtete Schreiben des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein vom 21. Januar 2013 eingegangen sei. Aus diesem Schreiben ergibt sich nach Auffassung der Beigeladenen, dass das Oberverwaltungsgericht zu Unrecht angenommen habe, die temporären Maßnahmen seien aus tatsächlichen Gründen nicht geeignet, Einfluss auf die sich aus anderen Gründen ergebende Rechtswidrigkeit der angefochtenen atomrechtlichen Genehmigung zu nehmen. Doch liegt insoweit kein Verfahrensfehler des Oberverwaltungsgerichts in Gestalt einer Aktenwidrigkeit der getroffenen Feststellungen oder einer gegen die Denkgesetze verstoßenden Sachverhaltswürdigung vor. Das Oberverwaltungsgericht hat das erwähnte Schreiben berücksichtigt und dazu bemerkt, dass es sich nicht ausdrücklich zu einem Eindringen von Angreifern in das Lagergebäude äußere. Diesen Umstand bestreitet auch die Beigeladene nicht, sondern meint, aus dem Wortlaut des Schreibens müsse auf eine ausreichende Verhinderung des Eindringens von Angreifern geschlossen werden. Daraus, dass das Oberverwaltungsgericht dieser Interpretation nicht gefolgt ist, resultiert indessen ersichtlich weder eine Aktenwidrigkeit noch ein Verstoß gegen die Denkgesetze. Angesichts dessen können aus dem Umstand, dass der Senat in seiner Beschwerdeentscheidung nicht ausdrücklich auf das Schreiben vom 21. Januar 2013 eingegangen ist, nicht die von der Beschwerde für notwendig gehaltenen Schlüsse zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes gezogen werden.

6 c) Aus dem Beschluss des Senats vom 8. Januar 2015 ergibt sich schließlich auch nicht, dass der Senat – wie die Beigeladene meint – den gesamten Vortrag der Nichtzulassungsbeschwerde zur Problematik des Geheimnisschutzes nicht zur Kenntnis genommen und dessen Bedeutung nicht in Erwägung gezogen habe. Die von der Beigeladenen in diesem Zusammenhang erwähnte Passage der Beschwerdebegründung dient der Erläuterung derjenigen von der Beigeladenen als grundsätzlich klärungsbedürftig erachteten Frage, mit der sich der Senat in Randnummer 8 des Beschlusses vom 8. Januar 2015 befasst hat. Der Hinweis des Senats auf die Substanzlosigkeit einer bestimmten Äußerung (Rn. 19 a.E.) stellt eine Bewertung dar, die zwar mit derjenigen durch die Beigeladene nicht übereinstimmt, aber keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör belegt.

7 Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO.

Was kommt nach dem Abschalten? Protokoll einer Tagung

Grafenrheinfeld-Tagung2015Das Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt berichtet auf seiner Homepage jetzt über die Fachtagung vom letzten Wochenende, Thema: AKW Grafenrheinfeld – Abschaltung 2015 – Stilllegung – und dann? Dort sind auch die Vorträge der ReferentInnen veröffentlicht. Über den Beitrag von Oda Becker zu den Sicherheitsdefiziten der Castor-Standortlager mit Blick auf das Brunsbüttel-Urteil hatte umweltFAIRaendern bereits berichtet.

AKW-Grafenrheinfeld-2015-2In einer Presseerklärung zieht das Schweinfurter Aktionsbündnis „eine positive Bilanz“: „Neben den „atomspezifischen“ Referaten – politische Einschätzung, Freigabe radioaktiver Abfälle aus dem AKW-Abriss, Gefährdungspotential des Standortzwischenlagers, rechtliche und politische Erfahrungen aus einem Rückbauverfahren (Biblis), Dimension der Atommüllproblematik – gab es auch einen Beitrag zu Stilllegung, Abriss und Entsorgung einer Windenergieanlage.

Die Forderung zum Atomausstieg ist für das Schweinfurter Aktionsbündnis verbunden mit der Forderung nach 100 % Erneuerbaren Energien; deshalb war als Referent auch ein Vertreter der Windenergiebranche geladen. Manfred Dürr hat deutlich gemacht,

  • dass die wenigen Reststoffe, die beim Abriss einer Windenergieanlage übrig bleiben, genau deklarierbar sind;
  • dass die Materialien zum Großteil wiederverwertbar sind;
  • dass die wenigen Sonderabfallstoffe deponierbar sind;
  • dass der Standort tatsächlich – nach kurzer Zeit – zur „grünen Wiese“ wird.

Ein Kontrast-Programm zum AKW-Standort in Grafenrheinfeld:

Dr. Werner Neumann hat sehr deutlich dargestellt,

  • dass mit dem gängigen Freigabekonzept (soll auch vor Ort greifen) ein Verstoß gegen das Minimierungsgebot des Strahlenschutzes einhergeht:
  • dass die „Grenzwerte“ zu hoch sind;
  • dass wesentlich mehr Radioaktivität (ohne Überwachung , ohne unsere Kenntnis) in die Umwelt, unsere Gebrauchsgegenstände und Organismen gelangt.

Oda Becker hat sich als Physikerin klar positioniert:

  • Das Standortzwischenlager am AKW ist unsicher und bedarf dringend der „Ertüchtigung“.
  • Die „Grenzwerte“ für radiologische Belastung seien willkürlich festgelegte politische Werte und so nicht zu akzeptieren – diese Aussage wurde von mehreren ReferentInnen getroffen.
  • Es bedarf der Forderung – von möglichst vielen Seiten – die Grenzwerte neu zu bewerten und unbedingt zu senken!

PeterDickel-Schweinfurt-2015(Jochen Stay von .ausgestahlt sprach in einem Vortrag über den Atomausstieg, seine möglichen Grenzen und kritisierte die laufende Atomülldebatte sowie die Probleme mit der Kostenentwicklung und der Absicht der Betreiber, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Auch Peter Dickel von der AG Schacht KONRAD referierte zum Atommüllproblem und ging dabei ausführlich auf die Probleme der vermeintlichen Endlagerung ein. Schon der Begriff „Entsorgung“, so Dickel zeige, dass die Probleme bis heute verharmlost werden. Der Vortrag von Peter Dickel ist angefordert).

Castor-Plastik-GNSVon Referenten und Tagungsteilnehmern wurde mehrfach betont, von welch großer Wichtigkeit es sei, dass die Kommunen die Möglichkeit nutzen, Einwendungen im Rahmen des UVP-Verfahrens zu machen. Derzeit gängige Praxis ist, nur einmal – zu Beginn des Verfahrens – Einwendungen zuzulassen (dabei sollen alle insgesamt geplanten Maßnahmen verhandelt werden – die Forderung lautet, dass in mehreren Umweltverträglichkeitsprüfungen alle Schritte erfasst werden!!), d.h. diese Einwendungen müssen optimal und umfassend getätigt werden.

EdoGuenther-BUNDIm Verlauf der Podiums- und Publikumsdiskussion am Nachmittag machte Edo Günther (Kreisgruppenvorsitzender des BN in Schweinfurt und Sprecher des BUND Arbeitskreises Atomenergie und Strahlenschutz) den anwesenden Kommunalpolitikern das Angebot für Austausch und Information zu den möglichen Erfordernissen, die sich für die Kommunen in der Region zum Thema Stilllegung, Rückbau und Atommülllagerung am AKW-Standort Grafenrheinfeld ergeben können, bzw. zur Vermittlung von Experten zu bestimmten Themenbereichen. Dieses Angebot wurde sehr positiv aufgenommen.

BabsGuenther-Schweinfurt-GrafenrheinfeldDas Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft ist erfreut, dass Landrat Florian Töpper an der Podiumsdiskussion teilgenommen hat. Landrat Töpper hat mit Verweis auf das frühe Verfahren deutlich gemacht, dass er weder eine Liste der ihm wichtigsten Fragen in Verbindung mit AKW -Abschaltung / -Stilllegung erstellen noch eine Festlegung auf eventuelle Forderungen seiner Behörde treffen könne. Doch die Einhaltung der festgelegten Grenzwerte für radioaktive Emissionen werde das Amt einfordern. Der Landrat hat in seinen Ausführungen auch deutlich gemacht, dass es für das Landratsamt übergeordnete, weisungsbefugte Behörden gibt.

Im Schlusswort erklärte Babs Günther als Bündnissprecherin, dass das Aktionsbündnis den Termin für die Fachtagung bewusst ins Vorfeld der Abschaltung, ins Vorfeld des Erörterungstermins gelegt habe – durch gute Information zum Thema wolle man – frühzeitig – sensibilisieren und auch die Notwendigkeit für Einwendungen deutlich machen.

AKWs abgeschaltet: Was kommt danach? Atommüll und die Risiken beim Rückbau – Eine Tagung

AKW-Grafenrheinfeld-02-2015
AKW Grafenrheinfeld: Wird demnächst abgeschaltet – aber die radioaktiven Probleme bleiben für Jahrtausende.

Einen Ausstieg aus der Atomenergie gibt es nicht, auch wenn nach und nach in Deutschland immer mehr Atommeiler und -anlagen abgeschaltet werden. Was bleibt sind große Mengen von radioaktiven Abfällen aller Art, deren dauerhafte Lagerung bis heute nicht gelöst ist. Auch beim angestrebten Rückbau der Atommeiler stellen sich haufenweise Strahlenschutz- und sicherheitsrelevante Fragen. Nicht nur angesichts der großen wirtschaftlichen Probleme der Atomkonzerne stehen Stilllegung und Rückbau auch immer unter dem Druck, Kosten einzusparen. Am kommenden Samstag wird sich eine Fachtagung vom Anti-Atom-Bündnis Schweinfurt mit diesen Problemen zwischen Stilllegung und Atommüll befassen. Brunsbüttel, Unterweser, Biblis, je ein Reaktor in Philippsburg und Neckarwestheim, Obrigheim und an vielen anderen Standorten sind Anti-Atom-Initiativen derzeit mit den Stilllegungs-Anträgen der AKW-Betreiber befasst. Ein guter Anlass also, sich gemeinsam über die Probleme vor Ort auszutauschen.

Gleich um die Ecke der Tagungsstätte liegt das AKW Grafenrheinfeld samt Castor-Zwischenlager. E.on wird diesen Reaktor zwar nicht wie bislang geplant Ende Mai abschalten, aber in den Folgewochen wird auch dort die Stromerzeugung aus Atomenergie beendet.

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