Abbruch AKW Brunsbüttel: Zu wenig Informationen – BUND und Initiativen fordern neues Verfahren

ZumAusgangGehenAm Montag begann in Brunsbüttel der Erörterungstermin für den Rückbau des AKW Brunsbüttel. Am Dienstag um 16.45 Uhr brachen die EinwenderInnen vom BUND und anderen Anti-Atom-Gruppen den Termin ab. Sie fordern mehr und belastbare Informationen und eine erneute umfassende Auslegung der Unterlagen und ein erneutes Verfahren. Zu viele wichtige Unterlagen zur Bewertung des geplanten Rückbaus und der damit verbundenen Risiken wären von Vattenfall und der Atomaufsichtsbehörde bislang nicht vorgelegt worden. Von ca. 43 angekündigten Unterlagen haben Vattenfall lediglich sechs zur Verfügung gestellt, die anderen als „nicht öffentlich“ deklariert, heißt es in einer Erklärung der EinwenderInnen. So wären z.B. die Aussagen in den Sicherheitsberichten „unkonkret, bezeichnen über weite Passagen nur Möglichkeiten, stecken voller Vorbehalte und nicht dargelegter tatsächlicher Vorgehensweisen, so dass nicht klar ist, was wann wie beabsichtigt ist“.

Wo die EinwenderInnen den Termin abbrechen, stellt die Atomaufsicht in Kiel per PM zunächst fest: „Der Erörterungstermin zu Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel ist gestern (7. Juli 2015) Abend ordnungsgemäß zu Ende gegangen. Zwei Tage lang hatte die Genehmigungsbehörde (Energiewendeministerium) Bedenken von Einwendern gegen Stilllegung und Abbau und gegen den auf dem Betriebsgelände geplanten Bau einer zusätzlichen Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle mit der Betreibergesellschaft Vattenfall intensiv erörtert. Rund 260 unterschiedliche Einwendungen wurden dabei betrachtet.“

Dann räumt sie ein: „In der letzten Stunde der Erörterung hatten die verbliebenen fünf Einwender den Termin vorzeitig verlassen. Zuvor war ihr Antrag abgelehnt worden, die Erörterung abzubrechen und zu wiederholen, nachdem detailliertere schriftliche Darstellungen zu den Vorhaben vorliegen würden. Bereits am Tage zuvor hatten die Einwender bemängelt, die bisherigen Unterlagen reichten nicht aus, etwaige Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner zu beurteilen. Trotz des vorzeitigen Auszuges bedankten sich die Einwender für die faire Verhandlungsführung und die angenehme Atmosphäre.“

Schneller Rückbau geht in Brunsbüttel nicht!

Vor allem Schleswig-Holsteins grüner Energieminister Robert Habeck macht enormen Druck für eine möglichst schnelle Genehmigungserteilung. Die wird für 2017 erwartet. Allerdings: Ob und wie der Abriss voran kommen kann, ist vollkommen unklar, weil die im Reaktor lagernden hochradioaktiven Brennelemente nicht aus der Anlage entfernt werden können. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte im Januar 2015 die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager auf dem Gelände des AKW aufgehoben, weil Sicherheitsnachweise mangelhaft oder falsch erbracht worden waren. Für die Auslagerung der über 500 Brennelemente aus Brunsbüttel sind 11 Castor-Behälter erforderlich.

In jedem Fall braucht es nach der Aufhebung der Genehmigung für das Castorlager am AKW Brunsbüttel ein neues Genehmigungsverfahren. Das aber kann Jahre dauern und offenbar sind Betreiber und Behörden derzeit ratlos, wie sie vorgehen sollen und die vom Gericht aufgeworfenen Probleme lösen können. Geprüft wird offenbar auch, ob die Brennelemente aus dem AKW Brunsbüttel in das knapp 20 km entfernte Zwischenlager nach Brokdorf können. Allerdings wäre auch dafür eine neue Genehmigung erforderlich.

Betreiber und Behörde versichern, dass die Stilllegung bzw. der Rückbau mit Ausnahme von einigen defekten Brennstäben in einem kernbrennstoffreien Reaktor ablaufen soll. Solange nicht klar ist, wohin die Brennelemente gebracht werden können, kann auch bei einer schnellen Rückbaugenehmigung der eigentliche Abbau nicht starten. Zwar ist es rechtlich zulässig – wie im AKW Obrigheim – den Rückbau auch mit den hochradioaktiven Brennelementen im Reaktor zu beginnen. Dies aber gilt als sicherheitstechnisch schlechteste Vorgehensweise, weil dadurch erhebliche Gefahrenpotentiale bleiben.

Außerdem: Gesetzlich ist Vattenfall zum Rückbau nicht verpflichtet. Das Unternehmen hat darauf hingewiesen, dass es auch die Möglichkeit habe, die Genehmigung am Ende nicht anzuwenden. So verfährt Vattenfall auch bei dem ebenfalls in Schleswig-Holstein befindlichen AKW Krümmel. Es ist der einzige abgeschaltete Reaktor, für den das verantwortliche Unternehmen noch keinen Stilllegungsantrag gestellt hat.

  • Zu wenig Informationen und andere Risiken

Die EinwenderInnen kritisieren z.B. den Umgang mit sehr niedrig belasteten Strahlenabfällen. Diese dürfen derzeit unterhalb einer bestimmten Schwelle einfach unkontrolliert deponiert oder im Straßenbau etc. verwendet werden. Sie fordern daher, dass diese Abfälle nur unter kontrollierten Bedingungen abgelagert werden dürften. Habeck reagiert auf derartige Anliegen laut taz:

Habeck warnt davor, zu lange auf Zeit zu spielen: „Detailfragen dürfen nicht den Blick auf das Große und Ganze verstellen“. Als Beispiel nennt er die Forderung, alle Bauteile als strahlenden Müll zu behandeln und zu lagern: „So viel Deponieplatz gibt es nicht“, so der Minister. „Kritik an Atomkraft darf nicht dazu führen, dass wir beim Rückbau handlungsunfähig werden.“

Die von Seiten der EinwenderInnen als mangelhaft bezeichneten Unterlagen würden dazu führen, dass die Auswirkungen beim Rückbau für Dritte nicht mehr beurteilt werden können. Die Atombehörde in Schleswig Holstein begründet das auf einigermaßen kuriose Weise: In einem Brief vom 3. Juli hatte sie erklärt, dass sie die Informationen zum Schutz der BürgerInnen reduziere. Wörtlich heißt es dort: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“

Die Proteste der Anti-Atom-Initiativen, dass bei den Verfahren zum Rückbau der Atommeiler viel zu wenig Informationen und Unterlagen von Betreibern und Behörden beigebracht werden, betrifft nicht nur das Verfahren in Brunsbüttel. Auch bei den Verfahren in Bayern (Isar1/Ohu) und in Hessen (Biblis A und B) wurde dieser Mangel scharf kritisiert. Bei dem schon längeren Rückbau des AKW Obrigheim haben örtliche Atomkraftgegner schließlich sogar gegen die (grün-rote) Landesregierung (erfolglos) geklagt. Ebenfalls in BaWü haben EinwenderInnen gar nicht erst an dem Erörterungstermin teilgenommen, weil aus ihrer Sicht die Informationsgrundlagen nicht ausreichend für eine ernsthafte Diskussion waren.

Atomstaat und eine Kommission: Atommüll, die Demokratie und Politik

Als Gegenveranstaltung zum "Bürgerdialog Standortsuche"der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" haben die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg und die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt zur Tagung "Atommüll ohne Ende, Teil 2" ins Berliner Tagungshaus "Pfefferberg" eingeladen. Rund 150 Teilnehmer/-innen folgten der Einladung und hörten hochkarätige Vorträge zu Themen rund ums deutsche Atommüll-Desaster. Im Bild: Dozent Reinhard Ueberhorst
Reinhard Ueberhorst, der Atommüll und die Demokratie. Foto: PubliXviewinG

(Update 19/08/2015) Immer mehr Atommüll und immer mehr Risiken, Unsicherheiten und Unklarheiten. Die Nutzung der Atomenergie ist seit Jahrzehnten wie kaum ein anderes Thema umstritten und spaltet die Gesellschaft. Der Atomstaat (Robert Jungk) ist ein Begriff, der die Grenzen der Demokratie bei der Atomenergienutzung beschreibt. Nicht erst jetzt stellt sich eine Frage: Wie kann eine unverantwortbare Technologie und der daraus resultierende Atommüll auf möglichst demokratische Weise möglichst sicher und dauerhaft gelagert werden? Reinhard Ueberhorst hat dazu auf einer „Gegenveranstaltung“ zu einer als „Öffentlichkeitsbeteiligung“ deklarierten Veranstaltung der Atommüll-Kommission einen Vortrag gehalten, der die Debatte zuspitzt. umweltFAIRaendern dokumentiert diesen Beitrag, den Reinhard Ueberhorst im Nachgang zu seinem Vortrag auf der Veranstaltung am 20. Juni 2015 verschriftlicht hat. „Demokratische Atommüllpolitik oder Zustimmungsmanagement und simulierte gesellschaftliche Verständigung – eine kritische Wahrnehmung der Arbeit der StandAG-Kommission“ (Update 19/08/2015, PDF).

Bereits im März 2014 hatte Ueberhorst eine Kritik am Standortauswahlgesetz und die Kommission formuliert, die umweltFAIRaendern hier veröffentlicht hat.

Über die „Gegenveranstaltung“ berichtet die BI Lüchow Dannenberg zum Vortrag von Ueberhorst: „Die Voraussetzungen für eine demokratische Atommüllpolitik seien verspielt worden. Formal-demokratische Prozesse wie das Standortauswahlgesetz und die Einrichtung der Endlagerkommission reichten angesichts der Tragweite des Themas, wie die Gesellschaft mit dem Atommüll umgehen will, nicht aus. “Es bedarf anderer Methoden, einer Weiterentwicklung der Demokratie.” Eine mehrjährige Willensbildung und aufgeklärte Diskussion aller gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen müsse der Partizipation vorausgehen. Ein korporatistisches Modell, wie es die Endlagerkommission repräsentiert, reiche nicht aus. Das schnelle Gesetz ohne die vorgeschalteten Verständigungsprozesse trage dazu bei, dass kein Vertrauen in die angeblich neue Endlagersuche entstehen konnte.“

Weitere Informationen in diesem Zusammenhang.

Atommüll und Demokratie – einige Bemerkungen

Keine andere Technologie (vielleicht mit Ausnahme der Gentechnik) hat derart weitreichende Folgen: Beim Betrieb durch das Super-Gau-Risiko mit der Drohung der Unbewohnbarkeit von Regionen oder Ländern, bei der Atommülllagerung über unvorstellbare Zeiten für tausende Generationen und nicht zuletzt auch bei der militärischen Nutzung. Aus diesen drei Gründen ist die Atomenergienutzung unverantwortbar.

Aber das Absurde ist jetzt zu leisten: Es braucht einen verantwortungsvollen Umgang bei der dauerhaften und möglichst sicheren Lagerung der enormen Mengen von Atommüll. Und das bitte mit soviel Demokratie wie geht! Ueberhorst unternimmt gegenüber der real existierenden Atommüll-Kommission im Rahmen des Standortauswahlgesetzes, dessen „Erfinder“ aus Partei- und Regierungsspitzen einen „Neustart“ bei der „Endlager-Suche“ reklamieren und von einer „historischen Chance“ sprechen, eine massive Kritik. Gegenüber einer Kommission und einem Standortauswahlgesetz, die im Vergleich zu bisherigen Herangehensweisen als „einzigartig und besonders“ tituliert werden, heißt die Kritik: Es reicht nicht.

Ueberhorst spricht von einer „simulierten“ gesellschaftlichen Verständigung, die über die Atommüll-Kommission und das Standortauswahlgesetz hergestellt werden soll. Vielleicht könnte man auch sagen: Angesichts der ungeheuerlichen Aufgabe, das Ergebnis einer nicht-verantwortbaren Technologie in Form des Atommülls demokratisch im gesellschaftlichen Konsens zu verantworten, kommt die repräsentative Demokratie an ihre Grenze, in der sie eine Lösungskompetenz suggeriert, die sie in Wirklichkeit nicht mehr erbringen kann?

Wie bitte? Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat jüngst die Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Entscheidungsrelevant dabei war: Sicherheitsnachweise konnten von den zuständigen Behörden nicht erbracht werden, die angesichts als realistisch anzusehender Gefahren zu unterstellen sind. Das Gericht sprach von einem Dilemma.

Einerseits ist es nachvollziehbar, dass Behörden angesichts des Gefahrenpotentials von Atomanlagen unter Sicherheitsgesichtspunkten Schutz-Maßnahmen geheimhalten, damit Terroristen möglichst erschwerte Bedingungen für Angriffsplanungen haben. Diese Geheimhaltung hat aber andererseits die Folge, dass wesentliche Sicherheitsaspekte einer grundgesetzlichen Überprüfbarkeit verfassungsrechtlicher Grundrechte durch die BürgerInnen (und der Gerichte) entzogen werden. Aus Geheimschutzgründen, so das entsprechende Vokabular, werden rechtsstaatliche Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft immer mehr untergraben. Simpel formuliert: Wie viel Geheimhaltung zur Terrorabwehr kann eine Demokratie aushalten, bevor ihre Grundprinzipien sich ins Gegenteil verkehren?

Für den Betrieb von Atomanlagen wäre das Dilemma einfach aufzulösen: Abschalten, sofort. Schon diese Konsequenz ist – wie wir tagtäglich durch den Weiterbetrieb der Atomanlagen erleben – bis heute nicht „mehrheitsfähig“ oder systemlogisch. Für die Atommülllagerung, insbesondere die von hochradioaktiven Abfällen, ist diese Chance schlichtweg nicht mehr gegeben. Umso nachdrücklicher stellt sich die Frage: Wie kann die möglichst sichere und dauerhafte Lagerung von Atommüll demokratisch stattfinden?

  • Klar wird auch: Ohne eine Aufarbeitung dessen, was in der Geschichte der Bundesrepublik geschehen ist, dass es zu dem gekommen ist, was heute passiert, wird eine Bewältigung nicht möglich sein: Dazu die Mediatorin und Anwältin Ulrike Donat- Wer nicht aufräumt (PDF)

Paradox auch: Michael Müller, Co-Vorsitzender der Atommüll-Kommission und wie Reinhard Ueberhorst Sozialdemokrat, arbeitet seit deren Beginn an einem Leitbild der Kommission, in dem auch diese Frage eine Rolle spielt: Wie kann künftig verhindert werden, dass sich bei anderen Technologien die Fehler wiederholen, die bei der gesellschaftlichen Durchsetzung der Atomenergie im Kontext der Aufklärung (Moderne) gemacht wurden? Problem: Auf der Homepage der Kommission ist kein Entwurf eines Leitbilds zu finden.

 

Rückbau AKW Brunsbüttel: Fehlende Informationen zum Schutz der Bürger

Vattenfall-AKW-Brunsbuettel-Dez2013-01Der Erörterungstermin für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel mit dem Ziel des Abrisses hat heute begonnen. Zur Eröffnung war auch der zuständige grüne Minister Robert Habeck persönlich erschienen. Der Minister drängt vor allem auf das Tempo im Verfahren. Eine Genehmigung wird für 2017 erwartet. Demgegenüber kritisieren Atomkraft-GegnerInnen, dass viele der für eine Bewertung erforderlichen Unterlagen vom Betreiber Vattenfall und der grün geführten Atomaufsicht gar nicht erst zu Verfügung gestellt wurden. Völlig unklar bleibt derzeit, was eigentlich mit den hochradioaktiven Brennelementen werden soll, die immer noch im Reaktor stehen. Diese sollen eigentlich in jedem Fall vor dem Abrissbeginn aus der Anlage, sagt auch Vattenfall. Aber: Das benachbarte Castor-Lager hat seit Januar 2015 keine Genehmigung mehr und damit ist unklar, wohin dieser Atommüll gebracht werden soll, bevor der Rückbau überhaupt beginnen kann.

Rund 900 Einwendungen hatte es zu den Rückbauplänen zum AKW Brunsbüttel gegeben. Rund 150 Menschen nahmen heute an dem Erörterungstermin teil. In vielen der Fragen monierten die EinwenderInnen, allen voran Karsten Hinrichsen (Brokdorf akut) und Werner Neumann (BUND, siehe auch hier), die völlig unzureichenden Unterlagen, die öffentlich im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt wurden.  Dabei würden von den insgesamt sieben Haupt-Themenpunkten am ersten Tag lediglich die Themen Verfahrensfragen und Verfahrensbeschreibung abgearbeitet werden.

Karsten Hinrichsen bezeichnete den Stilllegungsantrag von Vattenfall als dreist und kritisierte, dass beim Abriss ein Vielfaches mehr an Radioaktivität abgeben werden soll, als während des Betriebs.

Der NDR berichtet per Video hier und hier. Vor allem der zweite NDR-Bericht nimmt eine Vielzahl von Kritikpunkten auf und berichtet über die Vorwürfe gegen den Betreiber und gegen die Atomaufsicht, sowie deren Sichtweisen. Deutlich heißt es in dem Bericht: Vertrauen gegenüber Vattenfall und der Atomaufsicht gäbe es wohl kaum.

Einer der Vorwürfe auch: Vattenfall kann, muss aber eine Genehmigung zum Rückbau nicht umsetzen. Sollten die atomrechtlichen Anforderungen zu hoch sein, könne das Unternehmen schlicht darauf verzichten, von der Genehmigung Gebrauch zu machen. Ohne die rechtliche Möglichkeit, das Unternehmen zwingen zu können, könnten aber im Genehmigungsverfahren seitens der Behörde Maßnahmen runtergefahren werden, so die Sorge. Habeck wies den Vorwurf, seine Behörde könnte angesichts dieser schwierigen Rechtslage unter Druck geraten, zurück.

Wo BürgerInnen und Einwender ihre Sorgen hinsichtlich der Strahlenbelastungen formulieren, sagt der grüne Energieminister: „Habeck betonte jedoch, dass ein Atomkraftwerk zu 97 Prozent aus nicht radioaktiv belastetem Material bestehe. „Dieses Material muss anders behandelt werden als das radioaktiv belastete Material“, meinte der Grünen-Politiker.

Weiter heißt es beim NDR und zu den Äußerungen von Habeck: „Im AKW lagern noch 6.000 Tonnen schwach- und mittelradioaktive Atomabfälle. Die Inbetriebnahme des Endlagers für diese Abfälle – nach jetzigem Stand wird es das stillgelegte Eisenerz-Bergwerk Schacht Konrad – ist erst für Anfang des nächsten Jahrzehnts geplant. Also müsse auf dem Brunsbütteler Kraftwerksgelände ein Zwischenlager her, so Habeck: „Wie das geht, wird zu diskutieren sein.“ Ein Endlager für hoch radioaktiven Müll soll laut gesetzlichen Vorgaben bis 2050 fertig sein.“

Behörde schützt BürgerInnen mit zu wenig Informationen

Die Kritik der Atom-GegnerInnen an den vielen fehlenden Unterlagen ist in jedem Fall nicht unberechtigt. Denn das Ministerium teilte in einem Brief vom 3. Juni 2015 an einen der Einwender, der auf Herausgabe weiterer Unterlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens drängte, mit, dass man die Informationen lieber begrenze, um Bürger nicht zu verwirren bzw. vom Wesentlichen nicht abzulenken.

Zitat: „Es könnte eben gerade nicht mehr von Dritten beurteilt werden, inwiefern sie von den Auswirkungen des Vorhabens betroffen sein könnten, weil die Menge der Informationen den Fokus vom Wesentlichen abrückte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch die fachliche Tiefe mit der Menge der Informationen zunimmt. Während einige wenige Bürger dem noch folgen könnten, dürfte dadurch für viele Bürger – für die der Erörterungstermin gedacht ist – der Blick auf das Wesentliche verstellt werden. Ich gebe zu, dass es sich bei diesen Bewertungen um eine schwierige Abwägung handelt, die wir versucht haben, so gut wie möglich zu bewältigen.“

So gab die Atomaufsicht während der Erörterung einem Antrag statt, zumindest eine Liste vorzulegen, in der die von Vattenfall insgesamt gelieferten bzw. zu liefernden Unterlagen dargestellt werden. Immer wieder mussten die EinwenderInnen auf konkrete Fragen hören: Liegt noch nicht vor, ist der Behörde noch nicht bekannt, wissen wir noch nicht, ist noch nicht entschieden, können wir noch nicht sagen….

Die Welt berichtet zum Verfahren: „Wir wollen alle, dass (das Akw) Brunsbüttel zurück gebaut wird“, sagte Karsten Hinrichsen von der Bürgerinitiative Unterelbe: „Aber nicht um den Preis, dass vieles, das von der Radioaktivität jetzt noch im Gebäude vorhanden ist, an die Umwelt und an die Menschen abgegeben wird.“ Eine Zuhörerin ergänzte: „Jede Hausfrau weiß: ‚rum wühlen ergibt Staub.“ Deshalb solle man das Akw zunächst einmal komplett „endlagern“, forderte sie. Für Schleswig-Holsteins Energie- und Umweltminister Robert Habeck (Grüne) keine Alternative: „Ich glaube nicht, dass der Rückbau besser wird oder konstruktiver voran geht, wenn man auf Zeit spielt“, sagte er.“ Auch die SHZ berichtet über den Termin. Das Neue Deutschland berichtet vorab dies hier.

AKW Brunsbüttel: Vom Rückbau und radioaktiven Problemen – Einwendungen werden erörtert

Atommülllagerung am AKW Brunsbüttel: Gericht hob die Genehmigung wegen fehlender oder falscher Sicherheitsnachweisen auf. Liegt die Verantwortung beim BMU? Foto: Dirk Seifert
AKW Brunsbüttel: Der Atommüll aus Beton, Stahl und Brennelementen soll umgepackt werden und für weitere Jahrzehnte in Zwischenlager-Hallen gestellt werden. Foto: Dirk Seifert

Vattenfall will das abgeschaltete AKW Brunsbüttel zurück bauen. Dazu braucht es eine umfassende Genehmigung, denn viele der Einrichtungen und Materialien in dem Atommeiler sind noch für Jahrtausende verstrahlt. Es braucht also hohe Sicherheitsstandards. Um die 900 Einwendungen sollen nun ab dem 6. Juli in Brunsbüttel erörtert werden. Der zuständige grüne Energieminister Robert Habeck will vor allem einen schnellen Abriss. Vattenfall – wirtschaftlich schwer angeschlagen – würde den gern preisgünstig haben. Örtliche Initiativen befürchten, dass der Abriss mit viel zu hohen Grenzwerten durchgewunken wird.

Kaum ein AKW hat mehr Probleme mit dem Atommüll als gerade Brunsbüttel. Der kommende Abriss macht diese nicht kleiner. Noch für viele Jahrzehnte wird der Atommüll in alten und neuen Zwischenlagern bleiben wo er ist: In Brunsbüttel.

Unterstützen und hinkommen: Der Erörterungstermin findet statt im Elbeforum Brunsbüttel, Von-Humboldt-Platz 5, 25541 Brunsbüttel, ab 6. Juli 2015, 9.30 Uhr

Verrostete Atommüllfässer und ein Castor-Lager für hochradioaktive Brennelemente, dem im Januar 2015 die Genehmigung entzogen wurde, werfen schon aktuell erhebliche Sicherheitsfragen über die Lagerung des Atommülls auf. Weil es weder für leicht- und mittelaktive Abfälle ein betriebsbereites Dauerlager gibt und für die hochradioaktiven Abfälle noch nicht mal einen irgendwie benannten Standort, ist klar: Der Abriss des Atommeilers wird bestenfalls eine Umpack-Aktion und mit dem Abbau entstehen vor allem neue Atommüll-Zwischenlager, die noch weitere Jahrzehnte in Betrieb bleiben und überwacht werden müssen.

MELUR-Eroerterung-Brunsbuettel2015Mit dem nebenstehenden Bildchen (klicken zum vergrößern) aus dem „Leitfaden“ (PDF) macht das zuständige grün geführte Energieministerium in Kiel auf den Erörterungstermin in Brunsbüttel aufmerksam. Das könnte man gelinde gesagt als grobe Verharmlosung der bestehenden Probleme und Risiken bezeichnen. Allemal auch, weil schon in der Überschrift eigentlich deutlich wird, dass es auf lange Sicht keine „Grüne Wiese“ in Brunsbüttel geben wird, sondern auf Jahrzehnte ein Zwischenlager für hochradioaktiven Atommüll und – einfach lesen – ein weiteres neues Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll, genannt LasmA. Es ist schon verwundernd, dass in dem grünen Habeck-Ministerium niemandem dieser verharmlosende Unsinn zwischen Bild und Text auffällt.

Über eines der brisantesten Probleme sprechen derzeit offenbar weder der Energieminister Habeck noch die Betreiber Vattenfall gern. Mit keinem Wort geht Habeck in der o.g. (und am Ende dieses Beitrags zitierten) Pressemeldung auf das Problem mit dem nicht mehr genehmigten Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ein. Als eine der ersten Maßnahmen, bevor der eigentliche Rückbau losgehen kann, müssten die hochradioaktiven Brennelemente, die sich noch im AKW Brunsbüttel befinden, in Castoren verpackt und aus der Anlage geschafft werden. Da aber die Genehmigung für das Castor-Lager fehlt, ist derzeit unklar, wohin dieser Strahlenmüll eigentlich soll. Habeck hat das benachbarte Brokdorf ins Spiel gebracht, aber auch hier müsste – wenn Vattenfall diesen Weg gehen wollte – erst eine entsprechende Genehmigung beantragt werden.

Weder Vattenfall noch das Energieministerium liefern dazu klare Aussagen. Hinzukommt, dass noch Atommüll aus der Wiederaufarbeitung (WAA) von Deutschland zurückzunehmen ist. Nachdem Habeck für einen Teil der Castoren aus der WAA Sellafield das Lager in Brunsbüttel angeboten hatte, ist nach der Aufhebung der Genehmigung dort, von der Bundesregierung das Zwischenlager am noch in Betrieb befindlichen 20 km entfernten AKW Brokdorf ins Spiel gebracht worden. Sollte aber Vattenfall den Castor-Müll aus Brunsbüttel in Brokdorf unterbringen wollen, wäre das Lager in Brokdorf inkl. des dort bis 2021 noch produzierten Atommülls vermutlich zu klein.

Jenseits dieser Probleme zeigt sich mit Blick auf den kommenden Erörterungstermin in Brunsbüttel das ganze Desaster der Atommüll-Lagerung in bunter Farbenpracht. Weder bei der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, noch mit Blick auf die langfristige Lagerung ist irgendwas wirklich verlässlich und sicher geregelt.

Das zeigt sich auch in einem Bericht der SHZ über eine Veranstaltung von Vattenfall unter dem Titel „Klönschnack am Deich“. In der SHZ ist zu lesen: „Zwischenlager – aber ohne Erlaubnis“ und: „Vattenfall erwartet Abbruchgenehmigung für stillgelegtes Kernkraftwerk Brunsbüttel bis Februar 2016 / Experte kritisiert Regierungskurs“. Der „Experte“ ist der Geschäftsführer der GNS: „Ein Rückbau des Kernkraftwerks, so sagte der Entsorgungsexperte der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), Dr. Hannes Wimmer, sei allerdings nur sinnvoll, wenn es ein Endlager für hochradioaktive Stoffe gebe.“

Wimmer ist einer von denen, die damit immer noch den Salzstock in Gorleben meinen. Erst vor ein paar Wochen hatte dieser Wimmer auch am AKW Krümmel auf einer Vattenfall-Veranstaltung über Gorleben geschwärmt.

In Brunsbüttel ist er laut SHZ mit folgenden Äußerungen aufgefallen: „Wimmer erinnerte an das Atomgesetz, das vom Bund nicht im erforderlichen Maße umgesetzt werde. Darin sei festgeschrieben, dass der Kraftwerksbetreiber verpflichtet sei, die vom ihm erzeugten atomaren Abfälle schadlos zu entsorgen. Dem Bund sei dazu aber die Aufgabe übertragen worden, „die Anlagen zur Sicherstellung und zur Endlagerung der Atomabfälle einzurichten“. Dieser Verpflichtung sei der Bund bis heute nicht nachgekommen. Er sei immer noch auf der Suche nach einem geeigneten Standort. Dabei sei auch Gorleben noch nicht endgültig vom Tisch. Gorleben sei nicht aus technischen Gründen gescheitert, sondern wegen „der weitgehend nicht vorhandenen Akzeptanz in weiten Teilen der Bevölkerung“.

Wimmer weiter: „Einen Zick-Zack-Kurs der Politik können wir uns in der Endlagerung nicht mehr leisten.“ Es gehe nicht an, dass eine Bundesregierung etwas auf den Weg bringe, das dann von der Folgeregierung wieder gekippt werde. Dabei machten andere Länder wie die Schweiz, Finnland und Schweden vor, wie man es besser machen und längerfristig verbindlich planen könne.“

Ja, die Herren der Industrie haben es nicht leicht mit diesen Regierungen einerseits und dem dummen Volk andererseits, das einfach nicht die Akzeptanz beibringen will, wo die Wirtschaft doch das alles mit der Atomenergie und dem Müll so wunderbar im Griff und unter Kontrolle hat.

Wimmer geht von dem folgenden Szenario aus: „Der Redner ging davon aus, dass eine Standortentscheidung für ein Endlager frühestens 2031 getroffen werde, zehn weitere Jahre würden für die Genehmigungsverfahren ins Land gehen, ehe frühestens 2055 mit dem Bau begonnen werden könne. Die ersten Castoren könnten dann 40 Jahre später ins Endlager gebracht werden, so dass „der letzte Castor, wenn alles gut läuft, im Jahr 2100 unter der Erde verschwinden wird“. Wimmer weiter: „Solange wir kein Endlager haben, bleiben die Castoren hier!“ Er geht aber davon aus, dass schon in den nächsten sieben bis acht Jahren schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad bei Wolfenbüttel eingelagert werden können.“

Der Kraftwerksleiter Knut Frisch berichtete laut SHZ: „Frisch hatte eingangs auf zwei Transport-Bereitstellungshallen verwiesen, die für die Einlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen vorgehalten werden müssten. Dazu kündigte er für die Zeit vom 6. bis 8. Juli einen Erörterungstermin im Elbeforum Brunsbüttel an. Die ersten leeren Castoren für die Aufnahme der Abfälle würden in Kürze in Brunsbüttel angeliefert. Im Kernkraftwerk an der Unterelbe seien nach Aussage von Knut Frisch derzeit 370 Mitarbeiter beschäftigt – 250 bei Vattenfall und 120 bei der Werksfeuerwehr und im Wachdienst. 60 Mitarbeiter seien schon jetzt für die Vorbereitungen des Rückbaus tätig. Dabei könnten sie auf die Erfahrungen von zwei Fachleuten aus dem Kernkraftwerk Stade zurückgreifen, die jetzt in Brunsbüttel im Einsatz seien.“

Dokumentation: „Erörterungstermin Kernkraftwerk Brunsbüttel – Energiewendeminister Robert Habeck: „Das ist ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau“

Datum 22.06.2015

KIEL/BRUNSBÜTTEL. Der geplante Rückbau der Kernkraftwerks Brunsbüttel geht in die nächste Etappe: Vom 6. Juli an findet im Elbeforum Brunsbüttel der Erörterungstermin zu den Genehmigungsverfahren „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel“ sowie „Errichtung und Betrieb eines Lagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA)“ statt. Dabei werden Bedenken und Sorgen, die im schriftlichen Anhörungsverfahren geltend gemacht wurden, diskutiert.

Der Erörterungstermin ist der Höhepunkt der Öffentlichkeitsbeteiligung im förmlichen Verfahren und ein extrem wichtiger Schritt für den Rückbau„, sagte Energiewendeminister Robert Habeck heute (22. Juni 2015). „Um den Atomausstieg unumkehrbar zu machen, müssen wir das Kernkraftwerk zurückbauen. Das ist eine Mammutaufgabe, die auch Sorgen im Umfeld auslöst. Daher spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine entscheidende Rolle.

Nähere Informationen zu dem Erörterungstermin enthält der „Leitfaden“, der auch zu finden ist unter:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/_startseite/Artikel/150619_Eroerterungstermin_KKW_Brunsbuettel.html#

Der Leitfaden soll insbesondere Personen, die Einwendungen erhoben haben, zur Vorbereitung auf den Erörterungstermin dienen.

Hintergrund zum Rückbauverfahren:

Die Betreibergesellschaft des Kernkraftwerk Brunsbüttels hat Ende 2012 den Antrag auf Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Brunsbüttel gestellt. Im weiteren Verlauf legte die Gesellschaft zahlreiche Unterlagen zu dem Genehmigungsantrag vor, u.a. einen Sicherheitsbericht, eine Untersuchung über die Umweltverträglichkeit und eine Kurzbeschreibung des Vorhabens. Die Betreibergesellschaft hat außerdem die Genehmigung einer Lagerhalle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LasmA) beantragt.

Die schleswig-holsteinische atomrechtliche Genehmigungsbehörde, das MELUR, nahm die Antragsprüfung auf und schaltete Sachverständige ein. Nachdem das MELUR den Eindruck hatte, dass die Unterlagen das Vorhaben im Hinblick auf die Atomrechtliche Verfahrensverordnung ausreichend beschrieben, beteiligte die Behörde die Öffentlichkeit.
Im Anschluss reichten fast 900 Personen schriftliche Einwendungen gegen das Vorhaben ein. Diese Menschen können auf dem Erörterungstermin ihre Einwendungen mündlich näher erläutern. Das MELUR gibt der Betreibergesellschaft Gelegenheit zur Erwiderung und befragt ggf. auch Sachverständige zu den einzelnen Kritikpunkten. So soll bei der Genehmigungsbehörde ein Verständnis für die Einwendungen geschaffen werden, das ihr im Folgenden eine sachgerechte Prüfung ermöglicht. Über die Genehmigungsanträge wird voraussichtlich nicht vor 2017 entschieden werden.

Hinweis an die Medien
Beim Erörterungstermin handelt es sich gemäß der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung nicht um einen öffentlichen Termin. Die Personalien aller Teilnehmenden werden deshalb vor Beginn der Erörterung erfasst. Teilnahmeberechtigt sind zunächst – neben Angehörigen Energiewendeministeriums und weiterer für Teilbereiche zuständiger Behörden, der hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen und der Betreibergesellschaft als Antragstellerin – nur diejenigen Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben. Der Verhandlungsleiter kann aber im Einzelfall weiteren Personen die Teilnahme gestatten, soweit dies den ordnungsgemäßen Ablauf nicht stört. Das kommt etwa bei Vertretern der Medien in Betracht. Soweit Medienvertreter sich im Vorfeld bei der Pressestelle des MELUR anmelden, erleichtert das diesen einen vereinfachten Zugang.

Verantwortlich für diesen Pressetext:

Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@melur.landsh.de

 

Angriffe mit panzerbrechenden Waffen, Atomanlagen und der Geheimschutz

OdaBecker-SchweinfurtWie steht es um die Sicherheit der Atomanlagen und der Zwischenlager für hochradioaktive Brennelemente? Ein Urteil des OVG Schleswig hatte nach dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht jüngst die Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel aufgehoben. Unter anderem, weil die Folgen eines Beschusses mit modernen panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend untersucht worden seien: „Die Beklagte hat auch die Risiken des vom Kläger geltend gemachten Szenarios eines terroristischen Angriffs auf das Zwischenlager mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren fehlerhaft ermittelt und bewertet.“

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Bundesamt für Strahlenschutz und Vatenfall auf der einen, und den Klägern – vertreten durch den Anwalt Ulrich Wollenteit – auf der anderen Seite, hatte die Expertin Oda Becker mit einer fachlichen Stellungnahme auf die Sicherheitsdefizite hinsichtlich eines (gezielten) Flugzeugabsturzes und die Wirkungen von modernen panzerbrechenden Waffen hingewiesen. Vor allem ihre Ausführungen überzeugten das Gericht und führten zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager in Brunsbüttel.

Anmerkung: Das Urteil bezieht sich lediglich auf das Lager in Brunsbüttel. Da aber alle Castor-Lager im gleichen Zeitraum gebaut wurden, die norddeutschen sogar nach dem baugleichen Konzept und die süddeutschen mit einen sogar geringeren Schutz-Maßstab, müssen die vom OVG festgestellten Mängel faktisch ! für alle Atommüll-Standortlager unterstellt werden. Nur aus formalen rechtlichen Gründen erfolgt dies jedoch nicht.

Oda Becker begründet in ihrer schriftlichen Stellungnahme zum Thema „Terroristischer Angriff mit Panzerabwehrlenkwaffen (ATGW)“ ein vom Kläger unterstelltes Szenario über einen solchen Angriff. Wichtig dabei ist: „Die Darstellung beruht auf mehreren Studien zu diesem Thema, die die Autorin mit Beratung von mehreren Waffenexperten in den letzten zehn Jahren erstellt hat, u.a. auf der Studie zu diesem Thema zum Zwischenlager Brunsbüttel.“

Die Dimension bzw. Bedrohung um die es geht, macht die Physikerin in dieser Weise deutlich: „Die Hohlladungsgeschosse, die von Panzerfäusten oder panzerbrechenden Lenkwaffen (ATWGs) abgefeuert werden, haben eine Durchschlagsleistung von 700 bis 1400 mm in Panzerstahl. Daher durchdringen sie die nur ca. 400 mm dicke Behälterwand des Behälters aus Gusseisen ohne Schwierigkeiten“ und ergänzt: „Die Waffensysteme wurden auch mit dem Ziel weiterentwickelt, Panzer durch einen Treffer vollständig zu vernichten. Dies wurde durch eine Verstärkung der zerstörenden Wirkung auch senkrecht zur Schussrichtung erreicht.“ (S. 15)

Die Wahrscheinlichkeit von derartigen Angriffsszenarien steigt auch weil: „Das geringere Gewicht und die leichte Bedienbarkeit der modernen Waffensysteme vereinfachen die Handhabung und damit die Durchführung eines Angriffs.“

Außerdem ist die Wirkungsweise auch deshalb von besonders Brisanz: „Heutzutage werden meist Tandemgeschosse verwendet, die aus zwei hintereinander angeordneten Hohlladungen bestehen. Diese wurden zur Zerstörung von reaktivem Panzerschutz (10) entwickelt: Die Vorhohlladung bringt die reaktive Panzerung zur vorzeitigen Reaktion, die Haupthohlladung detoniert Sekundenbruchteile später und durchschlägt die Panzerung. Für einen „wirkungsvollen“ Beschuss eines Behälters ist der Einsatz eines Tandemgeschosses nicht erforderlich.“ (S. 16)

Detailliert setzt sich die Expertin Becker nicht nur mit der Waffen-Technologie und den bei einer erfolgreichen Castor-Zerstörung folgenden radioaktiven Gefährdungen in der Umgebung auseinander und begründet damit ein deutlich höheres Schutzinteresse der AnwohnerInnen.

Gegenüber der Behördenpraxis bei der Genehmigung für das Castor-Lager stellt sie fest: „Von besonderer Bedeutung ist dabei folgende Tatsache: Es ist bei der Bewertung der
potenziellen radiologischen Auswirkungen zu beachten, dass der Kläger durch diese
Katastrophenschutzmaßnahme nicht vor Strahlenbelastungen bewahrt werden kann, da er die Inhalationsdosis unmittelbar nach dem potenziellen Terroranschlag, also vor einer möglich Evakuierung, erhalten würde.“ Eine Betrachtung, der das Gericht im Urteil folgte!

Mängel im Urteil des VGH München zum Zwischenlager Grafenrheinfeld

In ihrer Stellungnahme geht Oda Becker auch auf eine abgewiesene Klage in Sachen Castor-Lagersicherheit ein, für die der Verwaltungsgerichtshof in München verantwortlich war. In dem das OVG Schleswig in seinem Urteil den Argumenten der Sachverständigen bzw. der KlägerIn an vielen Stellen folgt, werden auch Defizite des VGH München benannt. Becker schreibt: „Die Beklagte vertrat im Parallelverfahren vor dem VGH München die Auffassung, die Lastannahmen sehen nicht vor, dass ein bestimmtes Risiko ausgeschlossen werden muss, sondern dass aufgrund des Schadensausmaßes (unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Verhältnismäßigkeit denkbare Schutzvorkehrungen) der Schutz als gewährleistet angesehen werden kann.

Diese Bewertung ist hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen
nicht zutreffend. Es wurden Schutzmaßnahmen für Panzer entwickelt, die möglicherweise
auch zum Schutz von Transport- und Lagerbehälter einsetzbar wären.

Die aus dem militärischen Bereich kommenden Schutzvorkehrungen (Add-On-Lösungen) sind relativ preiswert. Es wird eine Schutzpanzerung aufgebracht, die aus bestimmten Kunststoffen oder gehärteten Keramiklegierungen bestehen und so konstruiert sind, dass die Entwicklung des Hohlladungsstachels behindert wird. Dieser wird abgelenkt oder trifft auf Materialien auf, die ihn in seiner Ausdehnung hindern.

Es ist den Genehmigungsunterlagen nicht zu entnehmen, dass Überlegungen dieser Art angestellt wurden. Aufgrund des möglichen Schadensausmaßes und der Verhältnismäßigkeit denkbarer Schutzvorkehrungen hätten diese zumindest in Erwägung gezogen werden müssen.“ (S. 19). Für Becker bedeutsam: „In den Parallelverfahren vor dem VGH München und dem OVG Lüneburg mussten der Beklagten die Informationen „scheibchenweise“ entlockt werden“ (und erläutert, was damit gemeint ist).

Allein die Überschriften in der Gliederung der schriftlichen Stellungnahme von Oda Becker zum Verfahren in Brunsbüttel lassen erkennen, wie vielfältig und brisant diese neuen Waffentechnologien für die Sicherheit von Atomanlagen und Castor-Lagern sind:

„Teil C: Weitere mögliche terroristische Angriffsszenarien
C.1 Terroristischer Angriff mit einer Hohlladungsmine
C.2 Terroristischer Angriff unter Einsatz einer Sauerstofflanze
C.3 Terroristischer Angriff mit einer Maschinenkanone
C.4 Terroristischer Angriff mit einer ATWG und thermobarischen Gefechtskopf“

Außer Verfassung? Behauptete, aber nicht mehr überprüfbare Sicherheit

Das Gericht in Schleswig sprach während der Verhandlung bereits von einem Dilemma bei der Prüfung der Genehmigung für das Castor-Lager Brunsbüttel. Aus Gründen des Geheimschutzes würden die Behörden immer mehr Sicherheitsfragen einer öffentlichen und grundrechtlichen Überprüfung entziehen. Damit drohen Grundrechte außer Kraft gesetzt zu werden.

Genau das zeigt sich nun als Ergebnis des Urteils: Die Behörden landauf und landab, denen das Gericht mit dem Urteil bescheinigt, Ermittlungsfehler und -defizite begangen zu haben, bestreiten dies im Ergebnis. Wenn nicht schon erhöhte Sicherheitsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Genehmigung ergriffen worden sind, so sind in jedem Fall zu einem späteren Zeitpunkt solche sicherheitserhöhenden Maßnahmen ergriffen und nachgerüstet worden. Damit – so die Behörden – seien Gefahren abgewehrt. Das Problem: Für die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist zumindest teilweise deren Geheimhaltung erforderlich und damit auch einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich.

Es gibt natürlich gute Gründe für die Behörden, so vorzugehen. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Wenn das Gefahrenpotential von Atomanlagen so groß ist, dass Schutzmaßnahmen unter rechtsstaatlichen Bedingungen nicht mehr ausreichend prüfbar sind, dann muss man die Finger davon lassen.

×