Vattenfall: Schadensersatzklage beim internationalen Schiedsgericht vor dem Aus? EU mischt sich ein

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AKW Krümmel: Muss Vattenfall die Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington zurück ziehen?

Vattenfall droht bei seiner Schadensersatzklage für die endgültige Stilllegung seiner Atomkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel vor dem Internationalen Schiedsgericht in Washington das Aus. Die EU hat sich in das Verfahren eingemischt und reklamiert, dass Artikel 3 des „Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ es Unternehmen aus EU-Staaten nicht erlaube, Klagen vor dem ICSID in Washington zu führen. Der Artikel 3 dieses Vertrages kommt dem ohnehin wirtschaftlich schwer angeschlagenen schwedischen Staatskonzern nun möglicherweise in die Quere. Der verlangt, dass Angelegenheiten zum Binnenmarkt und den erforderlichen Wettbewerbsregeln innerhalb der EU zu regeln sind. Immerhin einen Betrag von rund 4,7 Mrd. Euro hat Vattenfall als Schadensersatz von der Bundesrepublik in dem Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht als Verlust aufgerufen.

Diese Hinweise waren auf einer Atomrechtstagung in Luzern (PDF) letzten Donnerstag (3.9.2015) bekannt geworden. An der Tagung hatten unter anderem auch Vertreter aus dem Bundesumweltministerium und bundesdeutschen Verbänden teilgenommen. In einem Vortrag hatte ein Vattenfall-Mitarbeiter auf diesen Vorgang hingewiesen.

Vattenfall baut ab: Antrag zur Stilllegung des AKW Krümmel eingereicht

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
AKW Krümmel. Vattenfall stellt Antrag zur Stilllegung. Foto: Dirk Seifert

Wenn auch weiter mit Vorbehalten: Aber Vattenfall hat nun auch für das letzte der nach Fukushima abgeschalteten Atomkraftwerke einen Stilllegungsantrag gestellt. Jahrelang hatte der Konzern diesen Antrag für das AKW Krümmel verzögert, um dadurch auch Druck für eine Schadensersatzklage vor dem internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington zu machen. Insgesamt 4,7 Mrd Euro will Vattenfall von Deutschland für die nach Fukushima verfügte endgültige Abschaltung der AKWs Brunsbüttel und Krümmel. „Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen“, betont Vattenfall und stellt den Antrag auf Stilllegung und Rückbau des Kernkraftwerks Krümmel (PDF) hier bei Vattenfall online. (Oder hier direkt von diesem Server als PDF) Bürgerinitiativen warnen, dass Betreiber und Atomaufsicht zu hohe Strahlenwerte während der Stilllegung zulassen wollen.

Die SHZ berichtet jetzt: „Der Energiekonzern Vattenfall Europe Nuclear Energy hat völlig überraschend einen Rückbauantrag für das Kernkraftwerk Krümmel am Elbufer bei Geesthacht gestellt. Das teilte am Dienstag Sandra Kühberger, die Sprecherin von Vattenfall in Berlin, mit. Sie betont: „Der Antrag beinhaltet keinen Verzicht auf bestehende Genehmigungen.“ Das war lange Zeit der Knackpunkt in der Geschichte, denn Vattenfall hat die Bundesrepublik Deutschland vor einem Washingtoner Gericht auf Schadensersatz verklagt, nachdem die Bundesregierung den Atomausstieg beschlossen und Krümmel damit früher als geplant vom Netz genommen hatte.“

In einer Pressemeldung schreibt Vattenfall: „„Der Verlauf des Genehmigungsverfahrens in Brunsbüttel dient uns als Erfahrungsbasis – die Erfahrungen, die wir bereits gesammelt haben, fließen in Krümmel mit ein. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir den Sicherheitsbericht für Krümmel schon in den kommenden Monaten einreichen können“, so Pieter Wasmuth, Geschäftsführer der Vattenfall Europe Nuclear Energy.

Der Sicherheitsbericht ist ein wesentliches Element im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks und beschreibt den Gesamtprozess des rund 15 bis 20 Jahre dauernden Rückbaus. „Der Bericht ist öffentlich und informiert auch Dritte, z. B. betroffene Anwohner, ob und wie sie durch das Vorhaben berührt sein könnten“, so Pieter Wasmuth weiter.“

Diese Darstellung über den Sicherheitsbericht kann man getrost als Irreführung oder schönfärberisch bezeichnen. Zum Erörterungstermin am AKW Brunsbüttel hatte es massive Proteste gegeben, weil die Informationen über die tatsächlichen Ablaufpläne den Antragsunterlagen und Berichten nicht zu entnehmen sind. Der BUND in Schleswig-Holstein z.B. hatte jüngst gefordert, die vorgesehenen Strahlenwerte für den Stilllegungsprozess deutlich zu senken: „Nach Recherchen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Schleswig-Holstein hat die Atomaufsichtsbehörde in Kiel die Reduzierung von Emissionsgrenzwerten für radioaktive Stoffe für das Atomkraftwerk Brunsbüttel versäumt. Der BUND hat die Reaktorsicherheitsbehörde aufgefordert die Grenzwerte bis zum 1. Oktober 2015 abzusenken.“

Update: Die Initiative Brokdorf akut reagiert auf den Antrag von Vattenfall mit einer PM und „begrüßt, dass Vattenfall einen Antrag auf Rückbau des KKK gestellt hat“. Weiter heißt es dann aber: „Allerdings warnt die Initiative Brokdorf-akut die Bevölkerung in Geesthacht und Umgebung vor den mit dem Rückbau verbundenen Strahlengefahren; denn auf dem Erörterungstermin zum Rückbau für das AKW Brunsbüttel haben wir die Erfahrung machen müssen, dass dem Strahlenschutz nicht die oberste Priorität vor den wirtschaftlichen Interessen von Vattenfall eingeräumt wird. Das Verteilen radioaktiver Stoffe in die Umgebung ist eben billiger als deren Rückhaltung und Verbringung in ein zukünftiges Endlager.

Sollte nämlich das Vorgehen – wie angekündigt – tatsächlich dem für den Rückbau des AKW Brunsbüttel entsprechen, so weist Brokdorf-akut schon jetzt auf folgende Defizite hin:

1. Die zur Bürgerinformation ausgelegten Unterlagen waren sehr dürftig und genügten nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.
2. Die Freisetzungen mit der Abluft und in die Elbe wurden bei den radioaktiv belasteten Stäuben um den Faktor 100 höher beantragt als die im Leistungsbetrieb getätigten Emissionen.
3. Erhebliche Mengen radioaktiv belasteten Materials sollen in den Stoffkreislauf abgegeben werden dürfen, wodurch die Bevölkerung verstrahlt werden kann.
4. Der Antrag für den Rückbau des AKW Brunsbüttel enthielt die Einschränkung, eine Rückbaugenehmigung nicht nutzen zu wollen, falls die Auflagen zum Strahlenschutz zu kostenintensiv wären.“

Symposium: Rechtliche Probleme der Atommülllagerung

AtommuellrechtssymposiumWie wird Atommüll in Deutschland gelagert? Das ist nicht nur eine technische und soziale, sondern auch eine rechtliche Frage. Nicht zuletzt die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel und die anlaufenden Klagen gegen Betriebsgenehmigungen von Atomanlagen machen das deutlich. Grund genug, dass sich Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände eingehender mit dem Atomrecht befassen und Anforderungen entwickeln, wie künftig eine möglichst sichere Lagerung von Atommüll rechtlich organisiert werden muss und dabei auch weitgehende Rechte für die Betroffenen ermöglicht werden.

Deshalb lädt der Trägerkreis des Atommüllreport in Kooperation mit Greenpeace zu einem Atommüllrechtssymposium am 23.10.2015 von 10.00 – 18.00 Uhr nach Hannover. In der Einladung heißt es weiter: „Während der Bundestag mit seiner Kommission »Lagerung hochradioaktiver Abfälle« diskutiert, wohin der hauptsächlich hochradioaktive Atommüll in vielen Jahrzehnten verbracht werden soll, wird gleichzeitig der Umgang mit Atommüll durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren präjudiziert. Im Rahmen des Atommüllrechtssymposiums werden Praktikerinnen und Praktiker die Entwicklungen in einzelnen Bereichen beleuchten und bewerten.“

Über die ReferentInnen und die Themen heißt es in der Ankündigung zum Atommüllrechts-Symposium weiter: „Referieren werden u.a. Dr. Dörte Fouquet, Prof. Dr. Felix Ekardt, Dr. Ulrich Wollenteit, Joy Hensel und Cornelia Ziehm. Themen sind die Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll, das Nationale Entsorgungsprogramm und das Standortauswahlgesetz, die Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen, die Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, die Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen, Regelungen im subgesetzlichen Raum (wie der Strahlenschutz) und Anforderungen an einen Rechtsrahmen für den Atomausstieg und die Finanzierung der Atommüll-Lagerung.“

Mitglieder im Trägerkreis Atommüllreport sind die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, die BI Lüchow-Dannenberg, der BUND, der BUND Landesverband NRW, IPPNW, Robin Wood, Strahlentelex, die Gesellschaft für Strahlenschutz und die Deutsche Umweltstiftung.

AKWs und Stilllegung: Abriss „möglichst wirtschaftlich“ gestalten – E.on und Vattenfall kooperieren

Was kostet die Stillegung? Foto: Dirk Seifert
Vattenfall- und E.on-AKW Krümmel – Noch immer kein Stilllegungsantrag. Foto: Dirk Seifert

Bereits im Mai haben die Atomkonzerne E.on und Vattenfall eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um „den Rückbau ihrer Joint-Venture-Kernkraftwerke möglichst wirtschaftlich zu gestalten“. Das betrifft die Atommeiler in Brunsbüttel und Krümmel. Doch während für Brunsbüttel inzwischen der von Initiativen heftig kritisierte Erörterungstermin Anfang Juli stattgefunden hat, ist für das AKW Krümmel noch nicht einmal der Stilllegungsantrag gestellt. Beide Konzerne – die je 50 Prozent am AKW Krümmel halten – wollen damit Druck machen auf eine Vattenfall-Klage vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsentscheidungen in Washington (ICSID). Insgesamt 4,7 Mrd. Euro wollen Vattenfall und E.on für die Stilllegung der beiden Atommeiler von der Bundesregierung.

Über die Kooperation mit E.on berichtet Vattenfall mit einer Presseerklärung hier. Dort heißt es: „In 2011 wurde insgesamt vier Kernkraftwerken der Betreiber E.ON und Vattenfall die Berechtigung zum Leistungsbetrieb entzogen. Hauptziel der Kooperationsvereinbarung ist es, Erfahrungen insbesondere aus dem weitgehend abgeschlossenen Rückbau des E.ON-Kernkraftwerks in Stade in die Planung und Durchführung des Rückbaus der VENE-Anlagen einfließen zu lassen. In einem ersten Schritt wurde deshalb bereits mit dem Transfer von Experten begonnen.

Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die gemeinsame Entwicklung und Nutzung von Rückbaukonzepten wie z.B. für die Zerlegung von Großkomponenten, Logistik, Reststoffbehandlung oder Entsorgung. Das vorhandene Fachwissen zum Rest- und Nachbetrieb sowie zum Rückbau soll nicht nur kontinuierlich zwischen den Partnern ausgetauscht, sondern auch fortgeschrieben werden.

Dr. Ingo Neuhaus, zuständiger Geschäftsführer der VENE, und Karl Ramler, zuständiger Geschäftsführer der ETG, hoben bei der Vertragsunterzeichnung hervor, dass dieser Vertrag eine hervorragende Basis bildet, um das Rückbaugeschäft beider Unternehmen unter Einhaltung höchster Sicherheits- und Umweltstandards auch wirtschaftlich zu optimieren. Jetzt gelte es, den Vertrag mit Leben zu erfüllen.“

E.on Mitarbeiter, die beim Rückbau des AKW Stade beteiligt waren (an dem Vattenfall als Minderheitspartner ebenfalls beteiligt ist), sind inzwischen im AKW Brunsbüttel im Einsatz.

 

Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen

Vattenfall2014Vattenfall hat in einer Pressemeldung Anfang Juli angekündigt, für die Stilllegung des AKW Brunsbüttel einen Runden Tisch etablieren zu wollen. Auch für das AKW Krümmel – für das immer noch wegen der 4,7 Mrd. Euro Klage vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington kein Stilllegungsantrag gestellt wurde – plant Vattenfall offenbar einen solchen Schritt. Pate für diesen Schritt ist der seit Ende 2012 laufende konsensorientierte Dialog zur Stilllegung der ehemaligen Atomforschungsanlagen der GKSS. Vattenfall will in Brunsbüttel zu einem Treffen nach der Sommerpause einladen. Ziel sei es „zu offenen Fragestellungen unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten zu erzielen.“ Eine Formulierung, wie sie ähnlich auch für den Dialog-Prozess bei der ehemaligen Atomforschungsanlage vom heutigen Betreiber Helmholtz-Zentrum Geesthacht ins Spiel gebracht worden war. Dort gibt es inzwischen schriftlich festgelegte Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im konsensorientierten Dialog. (*) „Atommüll: Vattenfall will in Brunsbüttel Runden Tisch ins Leben rufen“ weiterlesen

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