Atommüll bei Vattenfall soll besser geprüft werden

asse244_v-contentgrossDas haut um: Atommülllager sollen besser gesichert werden. Z.B. indem die Lagerplätze künftig genehmigt werden und die Fässer alle vier Jahre mal hochgehoben werden!  Im Vattenfall AKW Brunsbüttel (oder anderen AKW oder Atommülllagern) hatte man das bislang nicht gemacht. Dort hatte Vattenfall vor etwas über zwei Jahren beim Aufräumen im Keller ziemlich marode Atommüllfässer mit leicht- und mittleradioaktivem Inhalt gefunden, der seit den 70er Jahren dort vor sich hingestrahlt hatte. Weil die Strahlung für Menschen zu hoch war, mussten robotergesteuere Verfahren zur Untersuchung der unterirdischen Räume entwickelt werden. Fazit: 145 von 573 geprüften (!) Fässern waren stark beschädigt. Einige der insgesamt 632 Fässer konnten bislang gar nicht geprüft werden.

„Stärkere Kontrollen durch die Atomaufsicht. Mit strengeren Vorgaben für die Betreiber will Schleswig-Holstein die Sicherheit bei der Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erhöhen. Die Überwachung durch die Atomaufsicht setze künftig bereits beim Befüllen der Behälter ein, sagte Energieminister Robert Habeck (Grüne) bei der Vorstellung des Berichts zu Rostschäden an Atommüllfässern in Brunsbüttel. Die Lagerstätten sollen zudem künftig jährlich inspiziert, und alle vier Jahre sollen die Behälter auch von unten kontrolliert werden. Rostschäden ließen sich nach Einschätzung der Experten aber nie ganz verhindern“. So lautet die Zusammenfassung auf RTL.

Eine Expertengruppe – unter anderem mit Beteiligung von Michael Sailer vom  Öko-Institut – wurde von der Atomaufsicht in Kiel eingesetzt, die jetzt einen rund 140 Seiten starken Bericht vorgelegt hat, in dem auch beschrieben wird, um welche Arten von Atommüll es sich handelt: „Bericht zu Rostschäden an Atommüllfässern: Energiewendeminister Habeck erweitert Kontrollmechanismen“ (Der Bericht ist hier direkt zum download als PDF).

Der NDR berichtet: „Habeck machte deutlich, auch eine mangelnde Sicherheitskultur beim Betreiber Vattenfall habe zu den Mängeln bei Lagerung und Überwachung geführt. Um die neuen Regeln umzusetzen, muss Vattenfall nach Einschätzung von Jan Backmann, dem Leiter der Atomaufsicht, mit Kosten im Millionenbereich rechnen. Der Generalbevollmächtigte für Norddeutschland bei Vattenfall, Pieter Wasmuth, hofft darauf, dass sich die technischen Mittel zur besseren Kontrolle weiterentwickeln, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.“

Dass es verbesserte Maßnahmen im Umgang mit dem Atommüll in den Atomreaktoren gibt, ist natürlich gut und richtig. Dennoch kann man im Grunde nur den Kopf schütteln. Braucht man wirklich eine vermutlich hochdotierte Arbeitsgruppe mit insgesamt neun Mitgliedern (siehe im Bericht), nur um festzustellen, dass man hin und wieder mal ein Atommüllfass hochheben sollte, um nachzusehen, ob vielleicht der Boden durchgerostet ist? Da hätte so ein Chef von einer Atomabteilung eigentlich auch selbst drauf kommen können. Da lässt sich irgendwie schon die Kritik aus der Opposition in Schleswig-Holstein ein wenig nachvollziehen. Der NDR berichtet u.a. von der Kritik an dem relativ geringen Erkenntnisgewinn. Allerdings: Bei der Sicherheit im Umgang mit Atommüll sollte es keine Abstriche geben. Und wenn man sich die „Handlungsempfehlungen“ ansieht, die ab Seite 105 – 118 gegeben werden, dann drängt sich auch die Frage auf: Wie kann so viel Regelungsbedarf übrig sein, wenn dieser Atommüll bereits seit 40 Jahren gelagert wird?

Dokumentation der PM der Atomaufsicht SH:

„KIEL. Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck zieht aus den starken Rostschäden an Atommüllfässern weitere Konsequenzen. So sollen künftig zusätzliche Kontrollmechanismen eingeführt werden. „Das ist für die sichere Zwischenlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen erforderlich“ sagte Habeck heute (29. April 2015) in Kiel, wo er den Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe zur Vermeidung von Korrosionsschäden vorstellte.

Habeck hatte die Arbeitsgruppe im Oktober 2014 im Zuge der von der Atomaufsicht angeordneten Inspektion der Kavernen des Kernkraftwerks Brunsbüttel eingesetzt. Dabei waren schwere Korrosionsschäden an Fässern mit Verdampfer- und Filterkonzentraten festgestellt worden. In den Fässern werden Abfälle aus dem Betrieb der Kernkraftwerke gelagert.

Habeck: „Zwischenlagerung ist noch Aufgabe für Jahrzehnte“

„Die Zwischenlagerung von schwach –bis mittelradioaktiven Abfällen ist in Schleswig-Holstein eine langfristige Aufgabe für die Betreiber und für das Land. Denn auch wenn das dafür vorgesehene Endlager Schacht Konrad wie vorgesehen 2022 in Betrieb geht, wird die Einlagerung dort sich noch über einen längeren Zeitraum hinziehen. Durch den Rückbau der Atommeiler wird zudem weiterer Abfall hinzukommen“, sagte Minister Habeck. „Korrosion wird sich zwar nie ganz verhindern lassen, aber wir müssen dafür Sorge tragen, dass solche erschreckenden Schäden wie in den Kavernen in Brunsbüttel nicht noch einmal auftreten.“

Die aus unabhängigen Sachverständigen vom Öko-Institut und dem TÜV Nord sowie aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht zusammengesetzte Arbeitsgruppe hat bis zum März 2015 geprüft und beraten. Dabei hatte sie die Lagerung der Abfälle der drei Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf sowie die Landessammelstelle in Geesthacht unter die Lupe genommen.

„Eine zentrale Ursache der Probleme war: Keiner hat die Zwischenlagerung der schwach- bis mittelradioaktiven Abfälle als eine langfristige Aufgabe wahrgenommen, weder die Betreiber noch der Staat. Vielmehr gingen alle davon aus, dass bald ein Endlager vorhanden sein würde. Nur, dass dieses „bald“ noch immer nicht da ist“, sagte Habeck. „Diese vermeintliche Perspektive auf ein baldiges Endlager führte zu Fehleinschätzungen. Zudem waren die Regularien für den Umgang mit den Rohabfällen auch nicht auf die zeitliche Dimension von Jahrzehnten ausgerichtet. Die Abfälle blieben länger in den Lager- und Aufbewahrungsstätten als geplant. Es fehlte an einer klaren Zäsur für eine Neubewertung.“

Sonderfall Brunsbüttel: In- und externe Kontrollmechanismen fehlten

Der knapp 140 Seiten starke Bericht weist auf, dass Korrosion als Alterungserscheinung bereits früh auftauchte. Der erste für Schleswig-Holstein bislang ermittelte Fall, bei dem Konzentrat austrat, datiert von 1979 in Brunsbüttel. Auch an anderen Standorten gab es Fässer mit Korrosionserscheinungen. Das Kernkraftwerk Brunsbüttel war aber ein Sonderfall. „Die 2012 bis 2014 vorgefundenen Schäden heben sich von allen sonst anzutreffenden Korrosionserscheinungen quantitativ und qualitativ klar ab. 145 von 573 Fässern waren stark beschädigt“, sagte Habeck.

„Hier kamen eine Reihe von Faktoren zusammen. Nach dem abrupten Einlagerungsstopp für die Asse 1978 wurden die Kavernen kurzerhand zur Lagerstätte umfunktioniert. Eine Zustimmung der Atomaufsicht dazu war den Regularien entsprechend nicht notwendig und wurde nicht erteilt. Dass die Kavernen wegen der schlechten Zugänglichkeit schlecht zu kontrollieren und damit für eine langfristige Lagerung nicht gut geeignet waren, hat man nicht bedacht. Es gab keine regelmäßigen Inspektionen, sie waren auch gar nicht vorgesehen. Es gab auch von Anfang an praktische Probleme mit der Trocknung der Konzentrate, denen technisch nicht begegnet wurde. Hier kann man von Mängeln in der Sicherheitskultur bei den Betreibern des Kernkraftwerks Brunsbüttel sprechen.“, sagte Habeck.

Die Atomaufsicht wurde erst beteiligt, wenn die Abfälle in förmlichen Verfahren endlagergerecht konditioniert – also für ein erwartetes Endlager entsprechend verpackt – wurden. Bis dahin war der Umgang mit den Rohabfällen allein der Betreibersphäre zugeordnet. „Insgesamt fehlten in Brunsbüttel in- und externe Kontrollmechanismen.“,

Habeck machte deutlich, dass von den korrodierten Fässern in den Kavernen keine Gefahr für die Bevölkerung und die Umwelt ausging und ausgeht. „Allerdings gebietet es das Strahlenminimierungsgebot, den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen auch für die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Verrostete Behälter, bei denen Inhalt austritt, der aufwändig geborgen werden muss, sind unter diesem Aspekt sicherheitstechnisch nicht zu tolerieren.“

Überwachung der Atomaufsicht wird erweitert

Als eine Konsequenz kündigte der Minister an, die Überwachung durch die Atomaufsicht systematisch und umfassend zu erweitern. Den Handlungsempfehlungen des Berichtes entsprechend müsste die Kontrolle künftig bereits beim Befüllen der Behälter einsetzen. Es bedürfe zudem der jährlichen visuellen Inspektion in allen Lagerstätten, die Behälter müssten alle vier Jahre auch von unten kontrolliert werden. Bei der Nutzung oder Umnutzung von Räumlichkeiten für die Lagerung innerhalb des Kontrollbereichs soll künftig die Zustimmungspflicht der Aufsicht erforderlich sein. „Diese Maßnahmen werden wir mit den Betreibern erörtern und dann entsprechend umsetzen.“

Wie viel Zeit zwischen dem Abfüllen der Fässer und der endlagergerechten Konditionierung in Langzeitbehälter vergeht, soll künftig nicht mehr im Belieben des Betreibers stehen. Vielmehr soll eine Höchstlagerdauer in Abstimmung mit der Atomaufsicht, abhängig von Abfallart, -behälter und Lagerort, festgelegt werden.

Ein Lagerstättenkataster, das alle Abfälle erfasst, ist bereits im Zuge des Berichtes entwickelt worden. „Damit ist klar, was wo liegt und in welchem Zustand es ist. Das Kataster wird künftig fortgeschrieben und ausdifferenziert, damit wir als Aufsicht in der Lage sind, bei sich ändernden Randbedingungen – etwa bei weiteren Verzögerungen in der Endlagerfrage – schnell maßgeschneiderte Konsequenzen zu ziehen“, sagte der Leiter der Atomaufsicht, Jan Backmann.

Der Bericht empfiehlt zudem neben einer Reihe von weiteren Maßnahmen eine Stärkung der Rolle der im Auftrage der Atomaufsicht agierenden Sachverständigen. Zudem regt er an, unter anderem eine bundesweit einheitliche Atommülldatenbank zu schaffen und auf Bundesebene eine Informationspflicht der Betreiber festzuschreiben, die sicherstellt, dass bei Auftreten von Schäden die Aufsicht informiert werden muss. „Das werden wir im Bund in den entsprechenden Gremien anstoßen“, sagte Habeck.

Habeck bedankte sich bei den in- und externen Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Sie habe unter großem Einsatz 40 Jahre Lagerungspraxis auf den Prüfstand gestellt. „In verhältnismäßig kurzer Zeit, neben allen fortbestehenden Aufsichtsaufgaben und mit einer gesunden Portion Selbstkritik. Es geht dabei nicht um individuelle Fehler und Schuldzuweisungen, sondern darum, das System zu verbessern. Schließlich müssen wir die sichere Zwischenlagerung noch für Jahrzehnte sicherstellen.

Datei ist nicht barrierefrei Bericht der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Datei ist nicht barrierefrei Kurzfassung des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schäden bei der Lagerung von Atomabfällen“ bei der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht (PDF, 620 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Für die Energiewende: Anti-Kohle-Kette und am Tschernobyl-Tag für den Atomausstieg

Schlechte-Luft-Scholz-BUNDDieses Wochenende geht es gegen die Klimakatastrophe, gegen den Super-Gau und noch mehr Atommüll. Im Rheinland findet am Samstag die Anti-Kohle-Kette statt, mit der Konzerne wie RWE und die Politik in NRW und im Bund „ermutigt“ werden sollen, endlich den Ausstieg aus der besonders klima- und umweltschädlichen Braunkohle einzuleiten. Sonntag jährt sich zum 29. Mal die Atomkatastrophe von Tschernobyl. Unter anderem in Brokdorf, Philippsburg und Fessenheim gibt es größere Aktionen als Mahnung an die Opfer und als Forderung für den sofortigen Atomausstieg. Infos dazu gibt es hier:

Zur Situation am AKW Tschernobyl und der neuen Schutzhülle wird hier berichtet: Tschernobyl – Neubau der Schutzhülle verzögert und teurer. Aktuelles dazu ist hier auf der Seite des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel zu finden: Atomkatastrophe Tschernobyl: Schutzhülle für Sarkophag teurer und später – 615 Mio Euro fehlen derzeit

AKWs Brokdorf und Grohnde abschalten: Aufhebung der Betriebsgenehmigung beantragt – Klage folgt

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AKW Brokdorf: Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung gestellt. Fotos: Dirk Seifert
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Anwohner und vielleicht bald Kläger für die Stilllegung des AKW Brokdorf: Karsten Hinrichsen.

Bereits vorgestern haben Anwohner mit Unterstützung von Greenpeace die Aufhebung der Betriebsgenehmigung des Atomkraftwerks Brokdorf an der Unterelbe beantragt. Gestern hatte außerdem eine Klägergemeinschaft gegen das AKW Grohnde einen solchen Stilllegungsantrag gestellt. Kommen die zuständigen Grünen Umweltminister in Kiel und Hannover diesen Anträgen nicht nach, soll in beiden Fälle Klage auf Entzug der Betriebsgenehmigung für die beiden Atommeiler gestellt werden. Die beiden Anträge reagieren stark auf das Urteil des OVG Schleswig, das im Januar rechtskräftig wurde und zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Atommülllager am AKW Brunsbüttel führte. Der Antrag zur Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das AKW Brokdorf ist am Ende dieses Artikels zu finden.

Als hätten die beiden das gemeinsam geübt: Laut taz reagierte der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel: „Grundsätzlich befürworte das Land Niedersachsen den Atomausstieg, sagte er. Für den Entzug einer Betriebsgenehmigung gebe es allerdings hohe rechtliche Hürden. Wenzel rechnet damit, dass die Prüfung einige Monate dauern werde.“

In der SHZ sagt sein Amtskollege aus Schleswig-Holstein, Robert Habeck: „„Alles, was den Atomausstieg nach Recht und Gesetz beschleunigt, ist gut.“ Der Antrag werde gründlich geprüft. Er machte aber gleichzeitig deutlich, dass die rechtlichen Hürden für den Widerruf einer bereits erteilten Betriebserlaubnis sehr hoch seien.

Dokumentation Greenpeace: RISIKO-MEILER ABSCHALTEN
Deutsche AKW sind nicht gegen äußere Bedrohungen gesichert – ein großes Risiko. Greenpeace und Anwohner gehen nun gemeinsam gegen den Meiler Brokdorf vor.

Im Januar 2015 wurde einer Atomanlage erstmals infolge einer Anwohnerklage die Betriebserlaubnis entzogen – nun legen Anwohner und Greenpeace nach. Gemeinsam fordern sie die Atomaufsicht in Schleswig-Holstein auf, dem AKW Brokdorf die Betriebserlaubnis zu entziehen.

Wie schon Anfang des Jahres geht es um das Risiko der Atomanlagen im Ernstfall: Einer der Antragsteller, der nun gemeinsam mit Greenpeace gegen Brokdorf vorgeht, lebt nur eineinhalb Kilometer vom Reaktor entfernt. Käme es in dem AKW zur Kernschmelze mit großer radioaktiver Freisetzung, träfen ihn hohe Strahlendosen mit tödlichen Folgen. Solch einen Super-GAU könnte etwa ein terroristischer Angriff auslösen.

„VERWUNDBARKEIT VON ATOMANLAGEN AUSSER ZWEIFEL“
Auch die Klage gegen den Betrieb des Atommüll-Zwischenlagers am stillgelegten Meiler Brunsbüttel hatten Anwohner aufgrund der hohen Risiken für die Bevölkerung eingereicht. Dem entscheidenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Januar ging ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Schon im Jahr 2013 hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig im Sinne der Anwohner entschieden und dem Zwischenlager die Betriebserlaubnis entzogen. Doch dagegen legte der Bund Beschwerde ein. Das Verfahren wanderte in die letzte Instanz: das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wiederum gaben die Richter den Klägern Recht.

Mit dem Urteil forderte die Justiz die Genehmigungsbehörde auf, bedrohliche Szenarien wie den Absturz eines Airbus A380 oder den Beschuss mit panzerbrechenden Waffen stärker zu berücksichtigen. Auch darüber hinaus werde das Urteil noch Folgen nach sich ziehen, glaubt Greenpeace-Anwalt Dr. Ulrich Wollenteit. Die Anerkennung des Schutzanspruchs der Anwohner von Atomanlagen ebne den Weg für weitere ähnliche Entscheidungen.

„Die Verwundbarkeit von Atomanlagen durch terroristische Angriffe steht außer Zweifel“, so die Einschätzung von Heinz Smital, Greenpeace-Experte für Atomkraft. „Die enorme radioaktive Freisetzung, die ein solcher Angriff verursachen kann, gefährdet die Bevölkerung und stellt ein unzumutbares Risiko dar“, sagt er. „Die Politik kennt diese Gefahr, handelt aber nicht konsequent. Daher müssen Bürger und Umweltverbände aktiv werden.“

„ANWOHNER MÜSSEN GEFAHR VIEL ZU LANGE ERDULDEN“
Schon unmittelbar nach den Terroranschlägen des 11. Septembers 2001 auf das World Trade Center in New York City hatte Greenpeace Anträge auf Widerruf der Betriebsgenehmigungen aller damals laufenden AKW gestellt. Über die erhobenen Klagen gegen die sieben ältesten Reaktoren und den Pannenmeiler Krümmel wurde aber nicht vor Gericht entschieden. Die Bundesregierung ließ diese nach dem Atomunglück in Fukushima über das Atom-Moratorium abschalten.

Doch bei den verbliebenen Atommeilern bleibt die Bedrohung akut. „Schon viel zu lange müssen Anwohner die Gefahr von Atomkraftwerken dulden“, sagt Greenpeace-Experte Smital. „Nachträgliche bauliche Maßnahmen, die tatsächlich Abhilfe schaffen könnten, sind nicht in Sicht. Daher müssen die Atomreaktoren abgeschaltet werden.“

Weitere Downloads: Kernkraftwerk Brokdorf; Widerruf der Betriebsgenehmigung 24.03.2015| PDF

AKW Grohnde: Entzug der Betriebsgenehmigung beantragt – Klage folgt

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Einer der beiden Grohnde-Kläger: Hans-Peter-Leiding. Heute erklärte er seine Motive auf einer Pressekonferenz in Hannover

Angekündigt war es schon, jetzt ist es amtlich. Anwohner des E.on-AKW in Grohnde wollen den Entzug der Genehmigung einklagen. Das haben die Initiatoren heute gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Wollenteit auf den Weg gebracht. Wollenteit hatte vor kurzem die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel erstritten. Nach der Urteilsbegründung des OVG Schleswig hatte er bereits davon gesprochen, dass dieses Urteil auch für die noch laufenden Atommeiler Konsequenzen haben dürfte. Das wird sich jetzt zeigen. Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der beiden Antragsteller / Kläger. Eine persönliche Erklärung von Hans-Peter Leiding und über seine Motive findet sich unten in diesem Text.

Grohnde Klage Vorstandsfoto von links Eckard Bretzke, Peter Dickel, Joachim Müller-Blanck und Karsten Schmeißner
Die Unterstützer-Gemeinschaft für die Klage gegen das AKW Grohnde

Bevor hier gleich die Erklärung der Grohnde-Klägergemeinschaft folgt, noch der Hinweis: Derzeit sind mehrere Klagen auf dem Weg. Sowohl in Gundremmingen, Grafenrheinfeld und in Brokdorf werden rechtliche Schritte derzeit vorbereitet. Ein Verfahren zum Castor-Zwischenlager am abgeschalteten AKW Esenshamm/Unterweser ist noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anhängig und in etwa vergleichbar mit dem Verfahren in Brunsbüttel, wo nach dem Urteil des OVG Schleswig die Genehmigung aufgehoben ist. Siehe dazu die weiterführenden Links oberhalb und unterhalb dieses Absatzes und insbesondere mit Blick auf die Folgen des Brunsbüttel-Urteils auch für die Atommülllagerung nicht nur in Schleswig-Holstein:

Hochradioaktive Verstrickungen in Schleswig-Holstein: Nichts geht mehr! Das Desaster nach dem Brunsbüttel-Urteil

Dokumentation: Die Presseerklärung der Klagegemeinschaft:

Anwohner wollen Entzug der Genehmigung des AKW Grohnde einklagen

Anwohner aus Grohnde und Bodenwerder haben heute beim Niedersächsischen Umweltminister beantragt, dem umstrittenen Atomkraftwerk Grohnde die Betriebsgenehmigung zu entziehen und angekündigt, dies sonst gerichtlich durchzusetzen. Die Antragsteller verweisen insbesondere auf die gewachsene Gefahr durch Einwirkungen von außen, beziehen sich aber auch auf die jahrzehntelange Auseinandersetzung um die Schwachpunkte und Anfälligkeit der Anlage.

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit aus Hamburg, der die Antragsteller vertritt, sieht für das Vorgehen durchaus gewachsene Chancen: „Das jüngst vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Zwischenlager Brunsbüttel, mit dem die Genehmigung der Anlage gekippt wurde, hat die Schutzansprüche der Anwohner von Nuklearanlagen im Zusammenhang mit terroristischen Angriffen nachdrücklich bestätigt. Die Gefährdung von Atomanlagen wegen möglicher terroristischer Angriffen wird zudem auch von den Sicherheits-behörden der Bundesrepublik bestätigt. Der Atomverwaltung sind damit Handlungsspielräume zugewachsen, die sie endlich sicherheitsgerichtet nutzen muss. Das gewachsene Terrorrisiko sowie die technischen Schwachstellen des Reaktors stellen für die Anwohner des Atomkraftwerks eine erhebliche Gefährdung dar. Deshalb muss die Genehmigung widerrufen werden.“

Rechtsanwalt Dr. Wollenteit hat bereits in der Vergangenheit mehrere Klageverfahren bezüglich der 2011 abgeschalteten alten Reaktoren begleitet und ist derzeit auch mit dem Greenpeace-Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für das AKW-Brokdorf befasst.

Hans-Peter Leiding, 60, der mit seiner Familie in Sichtweite des Reaktors lebt, ist einer der beiden Antragsteller / Kläger. Seit er Anfang der 90er Jahre nach Grohnde gezogen ist, habe sich viel verändert: Er verweist auf das Zwischenlager und die Anschläge vom 11. September 2011. Und, sagte Leiding: „So blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.“ Er wolle trotz des bestehenden Ausstiegsbeschlusses klagen, „weil eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen könnte, die AKWs zwecks Erhöhung der Entsorgungs-Rückstellungen doch länger laufen zu lassen. Ein Anliegen ist dem Gewerkschafter und aktiven Betriebsrat Leiding, dass sich seine Klage nicht gegen die Beschäftigten im AKW richte. Er regt deshalb eine gemeinsame „Kreativitätsinitiative“ von Kreis und Gemeinden vor, um den notwendigen Strukturwandel im Weserbergland zu bewältigen.

Finanziert wird die Klage durch einen eigens eingerichteten Rechtshilfefond. Zur Absicherung haben bisher 23 Mitglieder eine Einlage von 1.000,- € gemacht, in den nächsten Monaten sollen dann zur eigentlichen Finanzierung 50.000,-€ gesammelt werden, erklärt Eckart Bretzke vom Vorstand des Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. Bretzke war Ende der 70er Jahre Gemeindepfarrer in Hameln-Tündern und hat die damalige Auseinandersetzung um den Bau der Anlage unmittelbar erlebt.

ExpertInnen-Anhörung morgen in Bielefeld

Zur Unterstützung der Klage findet am morgigen Donnerstag, dem 26. März um 19.00 in Bielefeld eine ExpertInnen-Anhörung mit der Physikerin Oda Becker und Swantje Küchler (Leiterin Energiepolitik des Forum Ökologisch-soziale Marktwirtschaft, Berlin) und Karsten Schmeißner (Detmold) vom Rechtshilfefonds statt.

Veranstalter: Volkshochschule Bielefeld, BUND Bielefed und Bielefeld steigt aus, Ort: Ravensberger Spinnerei (Historischer Saal), Ravensberger Park 1, 33607 Bielefeld

Die Stadtwerke Bielefeld sind zu 16,7 % am AKW-Grohnde beteiligt,

Für Rückfragen:
Peter Dickel 0174 – 3576821

Kontakt zu den KlägerInnen: Reimer Schermuly-Opitz, Hameln 0177/5052727

Pressekonferenz Niedersachsen 25.03.2015

Statement Hans-Peter Leiding, Grohnde

Wenn ich zuhause in Grohnde im schönen Weserbergland aus dem Fenster sehe, blicke ich direkt auf das nahe gelegene Atomkraftwerk.

Das war natürlich schon da, als ich Anfang der 90er Jahre hierher zog und ich wusste das. Aber viele Dinge haben sich seitdem geändert, die nicht abzusehen waren und so blicken meine Frau und ich heute mit wachsender Unruhe und Sorge auf dies graue Relikt einer vergangenen atomgläubigen Zeit.

Damals, Anfang der 90er, gab es z.B. noch kein Zwischenlager am AKW Grohnde und auch noch keine Großflugzeuge heutiger Dimension, die in einer Zeit der wachsenden Terrorgefahr neue Unwägbarkeiten darstellen. Ich denke dabei an die Terroranschläge vom 11. September 2001. Ein derartiges Szenario ist überall vorstellbar, auch an einem Atomkraftwerk und auch in Grohnde.

Außerdem nehme ich für mich das Recht in Anspruch, genau wie unsere Gesamtgesellschaft – nach Tschernobyl und Fukushima – lernfähig zu sein und alte Überzeugungen zu überprüfen und zu ändern. Ich erinnere daran, dass unsere Bundeskanzlerin immerhin studierte Physikerin ist. Was für sie gilt, gilt auch für den Sozialpädagogen aus Grohnde.

Meine persönliche Motivation jetzt gegen das AKW zu klagen ist folgende:

  • Die Betreiber der deutschen AKWs versuchen bekanntlich, die entstehenden Rückbaukosten ihrer Anlagen an den Staat weiterzugeben, um sich nach gemachtem Geschäft vor den immensen finanziellen Risiken zu schützen.
    Da es fraglich ist, ob sie den Rückbau ihrer Atomkraftwerke jemals aus den gemachten Rücklagen bezahlen können (und wollen?), könnte eine zukünftige Bundesregierung angesichts chronisch leerer Staatskassen schnell auf die Idee kommen, die AKWs zwecks Erhöhung der Rücklagen doch noch länger laufen zu lassen.
    Deshalb klage ich trotz bestehendem Ausstiegsbeschluss.
  • Und dann geht es um elementare Sicherheitsfragen: Die Terrorgefahr habe ich ja bereits erwähnt. Da fühle ich mich angesichts des AKW Grohnde direkt an Leib und Besitz gefährdet und klage.
  • Dass bekanntlich heute noch kein Mensch weiß, ob und wo es ein Endlager geben wird ist mehr als bedrückend. Es ist vergleichbar mit einem Flugzeug, das gestartet ist, für das es aber noch keine geeignete Landebahn gibt.
    Dass, wie wir selbst, auch Atomanlagen altern und zwangsläufig anfällig werden, dass die Planungen zum Katastrophenschutz immer noch völlig unzureichend sind (lt. Gutachten des bundeseigenen Amtes für Strahlenschutz vom April 2012) … das alles möchte ich nur noch kurz erwähnen.

Manchmal höre ich, dass alles sei Panikmache und ich sei ja kein Fachmann und es gehe schließlich auch um viele Arbeitsplätze in der Region.

Ja, ich bin kein Fachmann. Meines Erachtens geht es aber vielmehr um schlichten, gesunden Menschen- verstand. Auf die oben aufgeworfenen Fragen habe ich jedenfalls noch keine, mich überzeugenden und beruhigenden Antworten erhalten.

Die Frage der Arbeitsplätze im Atomkraftwerk Grohnde bewegt mich dagegen als Gewerkschaftsmitglied und aktiven Betriebsratsvorsitzenden natürlich! Mit den Beschäftigten habe ich keinen Streit und sie haben meine Solidarität! Aber es kann doch kein ernsthaftes Argument sein, deshalb an einer überholten, gefährlichen Technik festzuhalten.

Wir brauchen andere, bessere Antworten: Der Strukturwandel hier im Weserbergland kommt auf jeden Fall und wird vermutlich mühsam. Das dann stillgelegte AKW Grohnde hinterlässt aber viele hervorragen- de Fachleute! Diese Menschen mit ihren Familien sollten wir möglichst halten und als Chance begreifen. Wir dürfen deshalb nicht an Geld und Kreativität sparen, mit diesem Kapital etwas Neues, Umwelt- und Zukunftverträgliches zu entwickeln und aufzubauen. Diese Verantwortung liegt bei uns allen und nicht auf den Schultern der Kläger! Kann z.B. der Landkreis Hameln-Pyrmont im Verbund mit den Kommunen und Wirtschaftsverbänden etc. nicht eine Art „Kreativitätsinitiative“ starten? Ich würde mir so eine gemeinsame Bürgersinnkampagne sehr wünschen, damit die Frage „AKW – ja oder nein“ nicht noch länger unsere Bevölkerung spaltet.

Das wünsche ich mir natürlich auch für mein persönliches Lebensumfeld in Grohnde: Gemeinsinn statt Streit!

Meine Klage (und die der anderen KlägerInnen) wird durch zwei wichtige Faktoren unterstützt: Zum einen danke ich Herrn Rechtsanwalt Dr. Wollenteit aus Hamburg für seine sachkundige und engagierte Übernahme des Mandats! Denn es stimmt: Ich bin kein Fachmann. Zudem werde ich für die Finanzierung meiner Klage gegen den weiteren Betrieb des AKW Grohnde durch den Rechtshilfefonds Atomerbe Grohnde e.V. unterstützt. Sonst wäre mein Engagement nicht tragbar, wie sich jeder leicht denken kann. Die Mitglieder dieses Vereins helfen und unterstützen mich auch bei praktischen Fragen, wofür ich ebenfalls sehr dankbar bin.

Abschließend möchte ich noch eine persönliche Bitte äußern:
Bitte respektieren und schützen Sie mein persönliches Leben und das meiner Familie in Grohnde. An- fragen jeder Art (Medien, Interviews etc.) richten Sie bitte an die benannten Mitglieder des Rechtshilfe- fonds. Für diese Rücksichtnahme danke ich Ihnen auch im Namen meiner Frau!

Was zu sagen war habe ich hier gesagt.

Hans-Peter Leiding
Grohnde/Hannover, 25.03.2015

Dossier über das Chaos der Atommüllentsorgung – Das Brunsbüttel-Urteil und weitreichende Folgen

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Foto: GNS

Ganz allmählich sickert die Tragweite des Urteils zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel durch, das das OVG Schleswig verhängt hat und im Januar vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Terrorszenarien bestimmen immer mehr die Atom(müll)politik. Auch wenn die Politik in Berlin und in den mit Ausnahme von Bayern grün geführten Atomaufsichtsbehörden der Länder den Ball extrem flach hält. Das Urteil wird massive Auswirkungen haben und ein weiter so wird es nicht geben können. Schon die nächste Klage – angedroht z.B. in Gundremmingen oder in Grohnde – könnte für das Ende der Atommeiler sorgen und die Atommülllagerung ins Chaos stürzen. umweltFAIRaendern hat vielfältig über das Urteil und seine Folgen berichtet und stellt hier Artikel über ein Urteil und das Ende der Atommüllpolitik, wie wir sie bislang kannten, zusammen.

Hintergründe dafür sind immer mehr Bedrohungsszenarien, die nicht mehr ausgeblendet werden können. Es geht um den sogenannten Geheimschutz, der immer mehr Sicherheitsfragen aus der Überprüfbarkeit durch Gerichte und den BürgerInnen entzieht. Grundrechte werden damit faktisch aus Terrorschutzmotiven ausgehebelt. Die taz berichtet: „Solche Planspiele stehen in einem geheimen Dokument der Bundesregierung mit dem Titel „Sicherung von Zwischenlagern – relevante Einwirkungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse und resultierende Nachrüstmaßnahmen“. Die Studie ist streng unter Verschluss, seit sie am 15. April 2011 in kleinstem Kreis verteilt wurde. Vier Jahre später entfaltete das Papier seine Langzeitwirkung, und zwar am Mittwoch dieser Woche vor dem Umweltausschuss des Bundestags: Der Parlamentarische Staatssekretär im Umweltministerium, Florian Pronold, bekräftigte vor den Abgeordneten, der Konsens bei der Suche nach einer Heimat für 26 Castor-Behälter aus dem Ausland sei gescheitert.“ (Es lohnt, den Artikel auf der Taz-Seite weiter zu lesen.)

Ausführlich stellt der Artikel verschiedene Aspekte und Probleme dar, die nun für die Atommüllentsorgung zu einem Dilemma zu führen drohen. Dabei geht es nicht nur um die Castor-Behälter aus der Wiederaufarbeitung mit ihrer gefährlichen Fracht. Schon der nächste Genehmigungsantrag für irgendeine Nachrüstung bei einem Atommülllager oder auch bei einem Atomkraftwerk könnte die Lawine auslösen. Einerseits gut, weil damit die Stilllegung der letzten noch am Netz befindlichen Atommeiler kommen könnte. Andererseits schlecht, weil die Atommülllagerung damit keinen Deut sicherer wird.

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