Atommüll-Kommission: Chef der Umweltstiftung im Konsens mit Atomkonzernen gegen BUND

Sommer-Jaeger-2015
Atommüll-Kommission: Chef der Umweltstiftung Jörg Sommer im Konsens mit Gert Jäger von RWE.

In seinem „AntiAtomBlog“ greift der Chef der Deutschen Umweltstiftung und Mitglied der Atommüll-Kommission, Jörg Sommer, den BUND-Vertreter Klaus Brunsmeier öffentlich an. In der Debatte um die Sicherung der Atomrückstellungen und die Verpflichtung der Atomkonzerne, jetzt auch für die Kosten der Atommülllagerung grade zu stehen, wirft Sommer dem BUND-Vertreter eine „gewisse Naivität“ vor, wenn dieser „wiederholt auf das Verursacherprinzip pochte“.

Das Verhalten von Brunsmeier in der letzten Kommissions-Sitzung wäre obendrein „einmal mehr ein Rückfall in alte Verhaltensmuster“ und verhindere „eine inhaltliche Fortentwicklung“. „Taktische Winkelzüge“ des BUND-Vertreters würden die „inhaltliche Konsensarbeit aushebeln“, was weder „gut für die Kommission“ wäre, noch helfe es bei der „Frage der Finanzierung der Folgekosten des Atomirrweges weiter. Ebenso wenig wie gebetsmühlenartige Wiederholungen des Verursacherprinzips.“

Der Hintergrund: Ein gemeinsames Papier von Jörg Sommer und dem RWE-Vertreter Gert Jäger (PDF) sollte abgestimmt werden. Brunsmeier verlangte zum geplanten Ende der Sitzung, nachdem zahlreiche Mitglieder nicht mehr anwesend waren, eine Überprüfung der Beschlussfähigkeit. Die war nicht mehr gegeben, die Sitzung wurde abgebrochen. Der Clou: Auch Jörg Sommer war schon längst nicht mehr anwesend!

Noch im Frühjahr hatte Jörg Sommer verlangt, dass die Vertreter der Atomkonzerne aus der Atommüll-Kommission zurücktreten müssten, nachdem diese mit einer weiteren Klage auch die Arbeitsgrundlage der Kommission angegriffen hatten. Um ein Vorgehen der Kommission vorzubereiten, wurde eine Adhoc-AG EVU-Klagen eingerichtet, mit Sommer und Gert Jäger von RWE als Vorsitzende.

Von Rücktrittsforderungen seitens Sommer gegen die Atomvertreter war von da an nicht mehr die Rede. Im Juli legte er gemeinsam mit Jäger ein Papier vor, in dem nicht nur für Verständnis geworben wurde, wenn die Konzerne ihre „Rechtsposition“ auch mit Klagen verteidigen. Das wäre aber keinesfalls gegen den Atomausstieg oder das StandAG gerichtet, sondern zum Schutz der Aktionäre müssten die Konzerne Milliarden-Summen als Schadensersatz verlangen. Schlimmer noch: Mit-Autor Sommer fand auch nichts dabei, dass EVU-Klagen auf Schadensersatz gleichgesetzt wurden mit Klagen von Umweltverbänden für mehr Sicherheit bei den laufenden Atomanlagen. Schon im Juli hatte der BUND diesem Papier massiv widersprochen!

Jetzt hatten Umwelt-Sommer und Atom-Jäger zur Kommissions-Sitzung in der letzten Woche ein weiteres Papier vorgelegt (Link siehe oben). Darin heißt es u.a.: „Gruppe 2, die die Klagen belastend für die Arbeit der Kommission sieht: rechtsstaatliche Prinzipien gelten selbstverständlich auch für Unternehmen, insofern kann das Beschreiten eines Rechtswegs nicht verwehrt werden. Es stellt jedoch immer nur eine Ultima Ratio in gesellschaftlichen Konflikten dar. Es wird respektiert, dass sich die Vorstände der EVU nach dem Aktiengesetz verpflichtet sehen, Schaden von ihren Unternehmen abzuwenden und daher ihren Rechtsstandpunkt nicht ohne weiteres aufgeben können.“

Diese tiefgreifende „Konsens-Erfahrung“ hätte man erheblich leichter haben können und ist Lichtjahre von den Forderungen, die zur Gründung der Adhoc-AG führten entfernt, bzw. ihr genaues Gegenteil. Aber: Sommer hat jetzt zumindest mit den Atomvertretern in der Kommission einen Konsens erreicht.

Entscheidend für Sommer ist, dass die Konzerne nun diesem Satz zustimmen bzw. ihn mit tragen: „In dem auf eine Initiative von mir gemeinsam erarbeiteten Dokument  heißt es unmissverständlich seitens der Energieversorger, man bekenne:

„… sich auch öffentlich zum politisch-gesellschaftlichen Konsens zum Ausstieg aus der Kernenergie. Darüber hinaus werden das StandAG und der zugrunde liegende politische und gesellschaftliche Konsens nicht in Frage gestellt. Es wird auch erklärt, dass die Klagen nicht das Ziel haben, die Neusuche nach einem Endlager auf Basis der „Weißen Landkarte“ zu unterminieren. Die Klagen sollen auch nicht das im Atomgesetz festgelegte Verursacherprinzip in Frage stellen.““

Sie sollen lediglich, Milliarden von Euros der SteuerzahlerInnen in die Tasche der Konzerne spülen und damit den Atomausstieg und seine Kosten der Öffentlichkeit zur Last gelegt werden, nachdem sie jahrzehntelang die Gewinne eingesteckt haben. Diesen für Sommer irrsinnig bedeutsamen und gewichtigen Satz konnte nun aber die Kommission nicht beschließen, weil der Vertreter vom BUND die Frage nach der Beschlussfähigkeit stellte.

Außerdem wollen Sommer/Jäger nun auch noch die neue Atom-Kommission als geeigneten Schritt „gemäß unserem stufenweisen Deeskalationsverfahren als Chance“ begreifen, „die hier betrachteten Konflikte zu deeskalieren und zu lösen“.

Auch den folgenden Satz wollen Sommer/Jäger von der Kommission beschlossen wissen: „Die Endlager-Kommission stellt fest, dass mit der Bildung der Finanzierungs-Kommission sowie weiteren begleitenden Maßnahmen der Bundesregierung und im Gegenzug den ersten Klageruhendstellungen auf EVU-Seite ein Einstieg in die stufenorientierte Deeskalation gemäß dem Konzept „Den Konsens suchen – mit Konflikten umgehen“ erreicht wurde.

Die Kommission begrüßt dieses Vorgehen und appelliert an die Bundesregierung, durch die Erarbeitung klarer Festlegungen von Aufgaben und Verantwortung, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung eine langfristig tragfähige Basis einer sicheren Endlagerung der radioaktiven Abfälle zu schaffen. Dies sollte soweit im Konsens mit allen Beteiligten erfolgen, dass alle anhängigen Rechtsstreite einvernehmlich beendet werden.“

Es ist schon eine äußerst kuriose Vorstellungswelt, die Sommer hier als großer Mediator bringt und den BUND für seine Ablehnung dieser Sichtweisen schwerstens öffentlich kritisiert. Die Konzerne setzen mit allen Machtmitteln nicht nur die Bundesregierung unter milliardenschweren Druck, wollen ihre Interessen nach jahrelanger verfehlter Energiepolitik in der Weise durchsetzen, dass abermals die Bürger die Atomzeche zahlen müssen. Und der ehemals wortradikale Chef der Deutschen Umwelthilfe hilft ihnen dabei. Gut, dass wir drüber geredet haben.

Atommüll-Kosten und die Konzerne: Anhörung zum Nachhaftungsgesetzentwurf

Am kommenden Montag wird der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zum „Nachhaftungsgesetz“ durchführen. Mit dem Gesetz sollen die Atomkonzerne gehindert werden, durch Abspaltungen von Unternehmensteilen und Bad-Band-Gründungen sich aus der Kosten-Verantwortung für die Finanzierung der Atommülllagerung zu stehlen. So wichtig das Gesetz ist, es kommt viel zu spät und längst hätte ein öffentlich-rechtlicher Fonds eingerichtet werden müssen, der die Finanzmittel für die Atommülllagerung sichert. Es bleibt die große Sorge, dass die Atomkonzerne die wachsenden Kosten für die Atommülllagerung am Ende nicht bezahlen werden.

Eingeladene Sachverständige zur Anhörung:
Zur Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung Drs. 18/6615 informiert der Bundestag hier online.
  • Dr. Gert Brandner, HAVER & MAILÄNDER Rechtsanwälte
  • Dr. Herbert Posser,Freshfields Bruckhaus Deringer
  • Dr. Marc Ruttloff, Gleiss Lutz
  • Dr. Olaf Däuper, Becker Büttner Held
  • Prof. Dr. Wolfgang Irrek, Hochschule Ruhr West
  • Dr. Cornelia Ziehm,Rechtsanwältin
  • Prof. Dr. Georg Hermes, Goethe-Universität Frankfurt am Main

Über die Kosten der Atommüllentsorgung insgesamt hatte Zdebel bereits hier weiter berichtet: Atommüll kommt teuer: Offiziell schon mehr als 64 Mrd Euro für Abriss und Lagerung

 

Atomausstieg: Bundesverfassungsgericht entscheidet später

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Bundesverfassungsgericht entscheidet später über Atomausstieg und die Klagen der Atomkonzerne. Vattenfall verlangt Schadensersatz auch vor dem internationalen Schiedsgericht in Washington. Foto: AKW Krümmel

Das Bundesverfassungsgericht wird die Klagen der Stromkonzerne gegen die Abschaltung der Atommeiler nach der Katastrophe von Fukushima nicht mehr in diesem Jahr, sondern erst im kommenden Frühjahr 2016 mündlich verhandeln. Die Atomkonzerne E.on, RWE und Vattenfall halten die Atomgesetz-Änderung vom Sommer 2011 für verfassungswidrig, da ihre Grundrechte betroffen wären: Für die Abschaltung hätten sie entschädigt werden müssen. Sollte das Bundesverfassungsgericht sich der Auffassung der Unternehmen anschließen, könnten diese mit Zivilrechtsklagen Schadensersatz verlangen. Bis zu 22 Mrd. Euro werden genannt (Handelsblatt).

Im Sommer 2011 nach der Fukushima-Katastrophe wurde nach der kurz zuvor durchgesetzten und höchst umstrittenen Laufzeitverlängerung der schrittweise Atomausstieg beschlossen. Acht Atommeiler wurden sofort abgeschaltet. Weitere neun wurden mit einem festen Abschalttermin versehen. Das ist im Atomgesetz in §7 geregelt. Inzwischen ist auch das AKW Grafenrheinfeld endgültig vom Netz gegangen.

Dort ist in (1a) festgelegt: „Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität erlischt, wenn die in Anlage 3 Spalte 2 (siehe hier fast am Ende des Textes) für die Anlage aufgeführte Elektrizitätsmenge oder die sich auf Grund von Übertragungen nach Absatz 1b ergebende Elektrizitätsmenge erzeugt ist, jedoch spätestens

1. mit Ablauf des 6. August 2011 für die Kernkraftwerke Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1 und Krümmel,
2. mit Ablauf des 31. Dezember 2015 für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld,
3. mit Ablauf des 31. Dezember 2017 für das Kernkraftwerk Gundremmingen B,
4.mit Ablauf des 31. Dezember 2019 für das Kernkraftwerk Philippsburg 2,
5. mit Ablauf des 31. Dezember 2021 für die Kernkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
6. mit Ablauf des 31. Dezember 2022 für die Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.“

Über die Reststrommengen informierte zuletzt das Bundesamt für Strahlenschutz mit der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG) – Jahresmeldung 2014“ (PDF). Dabei handelt es sich um die vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2014 erzeugte, übertragene und verbleibende Elektrizitätsmenge im Rahmen der „Bekanntmachung gemäß § 7 Absatz 1 c Atomgesetz (AtG)“.

Im März 2015 berichtete die SüdWestPresse zum Verfahrensstand: „Die Energieversorger haben in Karlsruhe sieben Verfassungsbeschwerden eingelegt. Drei Verfahren behandelt das Verfassungsgericht nun vorrangig: die Klagen der RWE Power AG, der Eon Kernkraft GmbH sowie ein Verfahren zum AKW Krümmel. Zu den dortigen Klägern gehört auch die Vattenfall Europe Nuclear Power GmbH. Die erste spannende Frage des Prozesses wird sein, ob Vattenfall sich auf Grundrechte berufen kann, denn das Unternehmen gehört dem schwedischen Staat, ist also kein wirklich privater Akteur.

Auf welche Grundrechte berufen sich die Konzerne? Sie behaupten, sie seien ohne Entschädigung enteignet worden. Das wäre verfassungswidrig. Aber war es wirklich eine Enteignung? Der Staat hat den Unternehmen die Meiler nicht weggenommen, nur die Reststrommengen reduziert. Karlsruhe muss entscheiden, ob man zugesagte Strommengen enteignen kann.“

Eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung betrifft das Moratorium nach Fukushima, bei dem die AKWs vorübergehend abgeschaltet wurden, bis im Juli das Atomgesetz entsprechend neu gefasst wurde. RWE hat dazu eine erste Instanz vor Gericht gewonnen, weil das Land Hessen demnach Verfahrensfehler begangen hat. Mit diesen Vorgängen beschäftigt sich auch der Landtag in Hessen mit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Am kommenden Freitag wird dazu die Bundeskanzlerin Merkel befragt. In Sachen AKW Biblis mit seinen beiden Blöcken geht es um die Frage: „Trägt Hessen oder der Bund die Verantwortung für die fehlerhafte Abschaltung des AKW Biblis? RWE verlangt 235 Millionen Euro Schadenersatz.“ (SZ)

Strengste Vertraulichkeit: Atomwaffentechnik von URENCO zu verkaufen

Während in den Niederlanden ein Gesetz in Vorbereitung ist, mit dem Risiken aus einem geplanten Verkauf der militärisch brisanten Uranfabriken der URENCO besser abgesichert werden sollen, hüllt sich die Bundesregierung weiter in tiefes Schweigen: Man habe sich „zu strengster Vertraulichkeit verpflichtet“, heißt es erneut auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel. Bestätigt wird in der Antwort lediglich, dass es „das erwähnte gesetzgeberische Vorhaben in den Niederlanden“ gibt. Brisant ist eine Personalie: Der ehemalige Chef des Rüstungs-Konzerne BEA Systems, Dick Olver, könnte die Leitung von URENCO übernehmen.

„Natürlich gibt es Gründe zur Geheimhaltung bei einer Uranfabrik, in der Atomwaffen-Material hergestellt werden kann. Es ist aber absolut nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung den Mantel strikter Vertraulichkeit über Maßnahmen wirft, über die demnächst das niederländische Parlament in aller Öffentlichkeit debattieren wird.“ Mit diesem Worten kommentiert der MdB Hubertus Zdebel die spärliche Antwort der Bundesregierung auf seine Nachfrage. Statt die Uranfabriken zu verkaufen, sollten diese stillgelegt werden, fordert der Abgeordnete auch mit Blick auf die bundesdeutsche Uranfabrik in Gronau.

Bereits im Sommer hatte Minister Dijsselbloem in der Tweede Kamer auf Nachfragen einiger Abgeordneter zum Gesetzentwurf über Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Verkauf der URENCO erklärt: „Dieser Gesetzvorschlag ist im Prinzip fertig, wobei aktuelle noch die letzte Abstimmung mit der deutschen Regierung läuft und wir erst dann den Gesetzesvorschlag vorlegen können…. Wir warten also auf die Partner in Deutschland …“

Wie brisant der geplante URENCO-Verkauf in militärischer Sicht ist, macht eine Personalie deutlich. Die britische Sky-News berichtete vor wenigen Tagen, dass der ehemalige Rüstungskonzern-Chef von BAE Systems, Sir Dick Olver, möglicherweise die Führung bei URENCO übernehmen wird. Das sei jüngst auf einem Treffen zwischen Vertretern der britischen und der deutschen Regierung besprochen worden. Eine Entscheidung steht aber noch nicht fest. Sowohl der bisherige Chef John Hood als auch der aus Deutschland stammende Geschäftsführer der URENCO, Helmut Engelbrecht, sollen den Medienmeldungen zufolge das Unternehmen verlassen.

Die Uranfabriken der URENCO mit Standorten in Gronau (D), Almelo (NL) und Capenhurst (GB) sowie den USA sollen vor allem auf Druck der deutschen Eigentümer E.on und RWE sowie der britischen Regierung verkauft werden. Wie auch die niederländische Regierung verfügen sie jeweils über ein Drittel der URENCO-Anteile. Gegen einen solchen Verkauf gibt es vor allem in den Niederlanden Widerstände, vor allem auch, weil die Privatisierung selbst über die Börse nicht ausgeschlossen ist.

Der URENCO-Verkauf ist extrem brisant, weil in den Anlagen das spaltbare Uran angereichert wird. Das ist für die Herstellung von Brennstoff für Atommeiler erforderlich. Aber diese Technik mit den Ultra-Gaszentrifugen ist auch in der Lage, atomwaffenfähiges Uran herzustellen. Wie riskant diese Technik ist, machen die jahrelangen Auseinandersetzungen mit dem Iran deutlich. Deren Urananreicherungsanlagen basieren auf dem auch bei URENCO eingesetzten Verfahren. Daher stehen auch die URENCO-Anlagen unter schärfster internationaler Überwachung.

Hubertus Zdebel, MdB: Schriftliche Fragen an die Bundesregierung im Monat Oktober 2015, Frage Nr. 176

Frage: Welche Verabredungen zum laufenden Verfahren für einen Verkauf der URENCO –
auch hinsichtlich des von der Niederlande laut Minister Dijsselbloem in Vorbereitung
und in Abstimmung mit der deutschen Regierung befindlichen Gesetzes
(http://www.tweedekamer.nl/downloads/document?id=adb7ad1f-1a30-4523-8485-4bcbc6112eff&title=Verslag%20van%20een%20algemeen%20overleg%2C%20gehouden%20op%201%20juli%202015%2C%20over%20Staatsdeelnemingen.pdf) als
auch mit Blick auf personelle Veränderungen an der Spitze der URENCO – hat es auf
dem Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und der britischen Regierung
gegeben, über die Medien (http://news.sky.com/story/1567644/ministers-bid-tounblock-
10bn-urenco-sale) vorab berichteten, und mit welchen wesentlichen Inhalten
werden auch in der Bundesrepublik Deutschland gesetzgeberische Maßnahmen
entsprechend den niederländischen Maßnahmen erfolgen?

Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer, Koordinator der Bundesregierung für maritime Wirtschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verhandelt seit zwei Jahren mit den anderen Troika-Staaten Großbritannien und den Niederlanden über eine Anteilsveräußerung/Privatisierung von Anteilen am trilateralen Anreicherungsunternehmen URENCO.

Insbesondere geht es dabei um die Schaffung eines Rechtrahmens, der gewährleistet, dass im Falle einer etwaigen Veräußerung an Dritte die bestehenden Kontrollrechte der Regierungen im vollen Umfang und gleichberechtigt erhalten bleiben. Maßstab ist dazu u. a. der Vertrag von Almelo. Daran muss sich auch das erwähnte gesetzgeberische Vorhaben in den Niederlanden messen lassen.

Hinsichtlich der Inhalte von Treffen zwischen den Vertragsstaaten hat sich die Bundesregierung gegenüber den URENCO-Partnerstaaten zu strengster Vertraulichkeit verpflichtet.

Vattenfall baut ab: Noch mehr Arbeitsplätze sollen weg

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Immer weniger Beschäftigte bei den ehemals großen Stromkonzernen. Vattenfall will nun weitere „Kostensenkungen“ und Auslagerungen auf den Weg bringen. Foto: Vattenfall / HEW: Gruppenbild der Einkassierer und Ableser.

Der schwer angeschlagene Vattenfall-Konzern will weiter „Kosten“ einsparen, sprich Personal abbauen. Vorstandschef Magnus Hall „kündigte weitere Kostensenkungen an.„Wir prüfen nun unter anderem die Möglichkeit, Teile unserer Verwaltung und der IT an externe Dienstleister auszulagern.“ Zuvor hatte er bereits den Abbau von 1000 Jobs auf den Weg gebracht“, berichtet das Handelsblatt. Tatsächlich sind weit mehr Arbeitsplätze abgebaut worden. Von ehemals deutlich über 20.000 Mitarbeitern Anfang der 2000er Jahre hat Vattenfall heute nur noch rund 15.000 Arbeitsplätze in Deutschland. Rund 1.000 Arbeitsplätze sind durch die Rekommunalisierung in Hamburg verlagert worden.

Der Arbeitsplatzabbau bei den ehemaligen Stromgiganten RWE, E.on und Vattenfall hält seit Jahren an. Dafür verantwortlich ist auch die jahrelange Ignoranz der Konzernleitungen gegenüber den Entwicklungen der Energiewende, das unsinnige Festhalten an der Atom- und Kohlepolitik und auch zahlreiche Fehlinvestitionen in Europa, die zu einem enormen Schuldenberg geführt haben. Wie so oft, werden die Fehler der Geschäftsleitungen nun auf dem Rücken der MitarbeiterInnen ausgetragen.

  • Heinz-J. Bontrup und Ralf-M. Marquardt haben in einem Arbeitspapier für die gewerkschaftsnahe Böckler-Stiftung die „Chancen und Risiken der Energiewende“ unter die Lupe genommen. Hier finden Sie das Papier zum download als PDF. Dieses Papier ergänzt bzw. aktualisiert das „Kritische Handbuch der Energiewirtschaft“, das die beiden Autoren vor einiger Zeit ebenfalls bei der Böckler-Stiftung veröffentlicht haben. Informationen zu diesem äußerst lesenswerten Buch finden Sie hier.
  • Greenpeace: Atomkonzerne am Abgrund – Die Krise ist weitgehend hausgemacht

Vattenfall will bis Mitte nächsten Jahres das gesamte Braunkohlegeschäft in Brandenburg und Sachsen verkaufen. Bis zu 8.000 Arbeitsplätze sind damit verbunden. Neben Greenpeace stehen derzeit offenbar nur zwei tschechische Interessenten auf dem Plan. Vattenfall spricht davon, dass der Wert des Geschäfts zwischen zwei bis drei Milliarden Euro betragen soll. Es dürfte allerdings zweifelhaft sein, ob der Konzern diesen Preis tatsächlich realisieren kann, denn allzu rosig sieht es trotz der Milliarden-Geschenke durch die Bundesregierung für das Braunkohlegeschäft nicht aus.

Gewinne aus der Stromerzeugung dürften in Zukunft eher weiter gering ausfallen. Schon heute liegen die Börsen-Strom-Preise allzu oft unter 30 Euro je Megawattstunde (MWh) und selbst wenn in nächster Zeit mit den Kraftwerksabschaltungen die Überkapazitäten verringert werden, dürfte das Wachstum bei den Erneuerbaren Energien – nicht nur in Deutschland – den Strompreis weiter auf deutlich niedrigem Niveau halten oder sogar noch weiter absenken.

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