Mit oder ohne 3.000-Meter-Grenze – Es bleibt ein Fracking-Erlaubnisgesetz!

DIE LINKE fordert sofortigen Stopp des Gesetzentwurfs der CDU-SPD-Bundesregierung und ein ausnahmsloses Fracking-Verbot

Als im Juli 2014 die Eckpunkte für die Fracking-Pläne der beiden SPD-Minister Sigmar Gabriel (Wirtschaft und Energie) und Barbara Hendricks (Umwelt) bekannt wurden, war die ominöse 3.000-Meter-Grenze in der Welt, unterhalb derer Fracking in Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich vollkommen unbedenklich sei und daher zu erlauben. „Dass nun nach fast einem Jahr später und vielseitiger Kritik SPD und Union diese willkürliche Grenze aufgeben, zeigt, dass die 3000-Meter-Grenze von Anfang an Schwachsinn war. Nach geologischen Kriterien war die Grenze ohnehin nicht begründbar. In Wahrheit handelte es sich um eine ökonomische Grenze, denn die Bundesregierung hat gezielt verschwiegen, dass es gerade unterhalb von 3.000 Metern jede Menge Erdgas zu fracken gibt“, so Hubertus Zdebel, Bundestagsabgeordneter und Obmann der Linksfraktion im Umweltausschuss, zur jetzigen Streichung der 3.000-Meter-Grenze durch Union und SPD. „Auf mehr haben sich CDU und SPD eine Woche vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes allerdings nicht verständigen können. Auch die frackingfreundlich besetzte, mit weitgehenden Befugnissen ausgestattete Expertenkommission ist weiter im Gesetzentwurf vorgesehen.“

Zdebel weiter: „Nun planen Union und SPD also, Fracking je nach Gesteinsformation generell zu erlauben oder vorerst einzuschränken. Im Sandgestein wird Fracking nach dem so genannten Tight Gas ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Durch das Gesetz soll Fracking auf drei Vierteln der Fläche Deutschlands möglich sein, und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung.

Fracking bleibt Fracking. Die Gefahren für unser Wasser und die Gesundheit bestehen beim Fracking-Verfahren immer, in jeder Tiefe und jeder Gesteinsart. Die Bundesregierung sollte ihr Fracking-Erlaubnisgesetz besser ganz zurückziehen und stattdessen die Forderung der LINKEN nach einem ausnahmslosen gesetzlichen Fracking-Verbot aufgreifen.“

Sachverständige warnen vor Risiken des Fracking – Beschluss könnte sich verschieben

Menz-Zdebel-UmweltausschussJuni2015
Anhörung zum Fracking um Umweltausschuss des Bundestags: Die Abgeordneten Menz und Zdebel zufrieden mit dem Verlauf.

Fracking gehört verboten. Über die Grunde dafür konnte man gestern viel auf der Sachverständigenanhörung im Umweltausschuss des Bundestags hören. Hubertus Zdebel, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Umweltausschuss und Fracking-Experte war am Ende der dreistündigen Sitzung zufrieden. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein Fracking-Erlaubnisgesetz und muss vom Tisch. Die Experten haben in der Anhörung eine Vielzahl konkreter Mängel und Risiken aufgelistet, auf die das Gesetz und die Regierung bislang keine Antworten haben“, sagte der Abgeordnete als Fazit.

  • Hinweis: Nach der Anhörung erhöhen sich die Hinweise, dass es erneut zu einer Verschiebung der Abstimmung des Gesetzes im Bundestag kommt. Der Druck im Parlament und von seiten der Umweltverbände und Initiativen bringt die SPD offenbar weiter unter druck, wie z.B. hier auf Basis einer aktuellen dpa-Meldung nachzulesen ist.

Am morgigen Mittag folgt im Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine weitere Anhörung: „Erweiterte Haftung für Bergschäden“ überschreibt der Bundestag die Ankündigung für das Fachgespräch. (Siehe dort auch Termin und Ort und die Liste der eingeladenen Sachverständigen).

Oliver-Kalusch-BBU-06-2015
Sachverständige und massive Kritik am Fracking-Gesetz-Entwurf der Bundesregierung: Oliver Kalusch (Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz)

„Fracking-Regelwerk mit Schlupflöchern“ fasst die Süddeutsche Zeitung die Anhörung zusammen. Auf der Bundestagsseite ist u.a. unter der Überschrift „Nicht beherrschbare Risikotechnik“ zu lesen: „Die Sachverständigen vom Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) forderten ein generelles Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings in Schiefer-, Ton- oder Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern sowie deutlich strengere Regelungen für Fracking in konventionellen Lagerstätten. Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e. V. (BBU) forderte demgegenüber ein ausnahmsloses Fracking-Verbot in Deutschland.

„Bei Fracking handelt es sich um eine nicht beherrschbare Risikotechnik mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt“, begründete er die Ablehnung seines Verbandes. Beim Einsatz der Technologie könne es zu erheblichen Grundwasserkontaminationen kommen, außerdem sei die Frage der Entsorgung des Rückflusses beziehungsweise der als Lagerstättenwasser an die Oberfläche gepumpten Flüssigkeit ungelöst.

„Ökonomische Grenze von 3.000 Metern Tiefe“

Fracking erhöhe darüber hinaus deutlich die Erdbebengefahr und stelle eine klimaschädliche Variante der Energiegewinnung und Nutzung dar. Kalusch kritisierte auch die im Gesetzentwurf gezogene Grenze von 3.000 Metern Tiefe, unterhalb der Fracking weiterhin erlaubt sein soll. Dabei gehe es nicht um Sicherheit, sondern es sei vielmehr eine „ökonomische Grenze“, um ab 2018 unterhalb von 3.000 Metern Schiefergas fördern zu können.

Dr. Georg Buchholz vom NABU machte deutlich, dass der Naturschutzbund den Einsatz der Fracking-Technologie aus „energie-, klima-, naturschutz-, umwelt- und gesundheitspolitischen Gründen“ ebenfalls ablehnt. Er bedauerte, dass ein Verbot von Fracking aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse derzeit nicht durchsetzbar sei.“

Der Bericht über die weiteren Vorträge ist unter dem o.g. Link vollständig nachzulesen.

Fracking verbieten – Anhörung von Sachverständigen im Umweltausschuss

Die Bundesregierung will mit einem Gesetz das Fracken regeln. Aus Sicht von Hubertus Zdebel, zuständiger Bundestagsabgeordner bei der Fraktion DIE LINKE, wird damit entgegen den Behauptungen der Bundesregierung die Möglichkeiten für ein bundesweites Fracking geschaffen. Die Fraktion DIE LINKE hat daher einen Antrag zum umfassenden Fracking-Verbot eingebracht. Am Montag, den 8. Juni findet nun im Umweltausschuss eine Anhörung statt, zu der die Fraktion DIE LINKE Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltausschuss als Sachverständingen eingeladen hat. (Liste aller Sachverständigen und deren Vorträge siehe unten).

Hingewiesen werden soll noch auf eine Anhörung aus dem Jahr 2011. Auf der Seite des Bundestags zu finden unter der Überschrift:Sachverständige warnen vor Risiken des Fracking. Der Verlauf der damaligen Anhörung kann dort auch als Video nachbetrachtet werden.

Informationen zur aktuellen Anhörung gibt es hier auf der Seite des Bundestags.

Die Liste der Anhörungspersonen für die Sitzung am 8. Juni 2015 und ihre Vorträge (als PDF), soweit sie vorlagen.

Finger weg vom Fracking – Infoflyer der Fraktion DIE LINKE

Mit einem Flyer informieren die Fraktion DIE LINKE und der zuständige Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel über die Risiken des Frackings und warum das besser unterbleiben sollte. Mit einem Antrag setzen sich Zdebel und die Fraktion DIE LINKE für ein umfassendes Verbot ein.

Der Text ist hier zum nachlesen:

Fracking verbieten – ohne Ausnahmen und sofort!

Liebe Leserin, lieber Leser,

die weltweite Gas- und Ölindustrie hat eine vermeintliche Goldgrube entdeckt: Gas- und Ölgewinnung mittels Fracking. Diese Technik ermöglicht es, Gasvorkommen zu erschließen, die bisher nicht gefördert werden konnten. In Deutschland haben Energiekonzerne wie ExxonMobil, Wintershall und GdF Suez einen neuen Wettlauf ausgerufen und bereits ganze Regionen unter sich aufgeteilt. Allein in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen umfassen die Aufsuchungserlaubnisse 60 Prozent der Landesfläche.

Während die Industrie auf kurzfristige Gewinne hofft, birgt Fracking für Mensch und Umwelt hohe Risiken. Für kurzfristige Gewinninteressen der Gasindustrie wird das Grundwasser ganzer Regionen gefährdet. Zahlreiche Staaten haben deshalb bereits Moratorien oder wie in Frankreich Verbote verhängt.

In Deutschland jedoch hat die CDU-SPD-Bundesregierung für die Fracking-Pläne der Gaskonzerne ein offenes Ohr. Im Widerspruch zu ihren Wahlversprechen kommt der von den SPD-Bundesministern Sigmar Gabriel (Wirtschaft) und Barbara Hendricks (Umwelt) vorgelegte Gesetzentwurf einem Fracking- Erlaubnisgesetz gleich. Es soll noch vor der Sommerpause durch den Bundestag beschlossen werden.

Dabei wehren sich immer mehr Menschen gegen Fracking. DIE LINKE ist Teil dieses Widerstands. Wir fordern ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Statt die Gasförderung weiter zu intensivieren, brauchen wir nachhaltige Lösungen für unseren Energiebedarf. Am sozial-ökologischen Umbau führt kein Weg vorbei!

Ihr Hubertus Zdebel, Obmann im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Ein neuer Wettlauf um Erdgas

In Deutschland wurden zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung sogenannter unkonventioneller Erdgas und Erdölvorkommen vergeben. Unternehmen erhoffen sich große Gewinne durch die Ausbeutung dieser Ressourcen. Diese Gasvorkommen – Kohleflözgas, Schiefergas und Tight Gas – sind im Gegensatz zu konventionellem Erdgas im dichten Gestein eingeschlossen. Um das im Gestein gebundene Erdgas zu fördern, wird das riskante Verfahren des Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, angewandt. Beim Fracking wird eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen.

Fracking ist eine Gefahr für Mensch und Natur

Fracking verunreinigt das Grund- und Trinkwasser durch Chemikalien, aufsteigendes Methan und Lagerstättenwasser. Fracking und die Verpressung von Lagerstättenwasser können Erdbeben hervorrufen. Die Entsorgung des mit radioaktiven Isotopen, Quecksilber und Benzol belasteten Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus Lagerstättenwasser und Frac- Flüssigkeiten, ist ungeklärt. In den USA, wo Fracking bereits großflächig eingesetzt wird, kam es zu zahlreichen Unfällen wie Trinkwasservergiftungen, Explosionen und Erdstößen. Laut einer seismologischen Studie verursacht die Verpressung von Flowback im US-Bundesstaat Oklahoma in immer stärkerem Ausmaß Erdbeben. Auch häufen sich Berichte über Geburtsfehler und Totgeburten in Gasförderregionen.

Wie bei der Atomenergie ist mit hohen Folgekosten zu rechnen, etwa für Erdbebenschäden, verseuchtes Grundwasser, zerstörte Ökosysteme und die Mondlandschaften durch Fracking-Bohrungen auf engem Raum. Ganz zu schweigen von den gesundheitlichen Risiken, die von Fracking ausgehen. Angesichts dieser Risiken wäre es unverantwortlich, Fracking selbst unter Einsatz ungefährlicher Frac-Flüssigkeiten und unter verschärften Auflagen zu erlauben. Daher fordert DIE LINKE ein gesetzliches Fracking-Verbot ohne Ausnahmen.

Erneuerbare Energien statt fossile Klimakiller

Die Klimabilanz von gefracktem Erdgas ist miserabel. Bei der Verbrennung von unkonventionellem Erdgas entsteht klimaschädliches CO2. Zudem tritt bei der Förderung das noch stärkere Treibhausgas Methan aus. Die Klimabilanz von unkonventionellem Erdgas ist negativ gegenüber Erdgas und Erdöl aus konventionellen Lagerstätten. Deshalb fordern wir eine Energiepolitik, die den Weg für erneuerbare Energien ebnet. Auf den weiteren Ausbau der fossilen Brennstoffe zu setzen, ist der falsche Weg! Ein öffentliches wirtschaftliches und energiepolitisches Interesse an der Gewinnung von unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland ist zudem nicht zu erkennen. Der Sach- verständigenrat für Umweltfragen kommt zu dem Ergebnis: »Es besteht […] kein besonderes übergeordnetes öffentliches Interesse an der Erschließung dieses Energieträgers, möglicherweise aber ein betriebswirtschaftliches Interesse der Industrie.«

Große Koalition hat Fracking-Erlaubnisgesetz auf den Weg gebracht

Entgegen den Behauptungen von Umweltministerin Hendricks und Wirtschaftsminister Gabriel hat die Bundesregierung jetzt einen Entwurf für ein reines Pro-Fracking-Recht vorgelegt.

Dadurch soll Fracking auf drei Viertel der Fläche Deutschlands möglich sein und zwar uneingeschränkt für die Erdöl- und Metallgewinnung. Und auch die Gasförderung im Sandgestein wird ausdrücklich und in jeder Tiefe erlaubt, obwohl es nie ein systematisches Umweltmonitoring der bisher durchgeführten Fracking-Vorhaben gegeben hat. Tiefer als 3 000 Meter soll ohnehin jegliches Fracking erlaubt werden. Dabei verschweigt die Regierung, dass es gerade unterhalb von 3 000 Metern – im Unterkarbon – jede Menge Erdgas zu fracken gibt. Oberhalb dieser willkürlich festgelegten 3 000 Meter Grenze soll Fracking im Schiefergestein oder in Kohleflözen angeblich untersagt werden. Doch auch diese Behauptung der Bundesregierung zerplatzt wie eine Seifenblase: Denn mit der geplanten Durchführung angeblich »wissenschaftlich begleiteter Probebohrungen « in diesen Bereichen wird die kommerzielle Nutzung vorbereitet. Zwar steht die kommerzielle Schiefer- und Kohleflözgasgewinnung oberhalb von 3 000 Metern unter dem Vorbehalt einer sechsköpfigen Kommission, doch deren Zustimmung gilt als sicher: Drei in dieser demokratisch nicht legitimierten Kommission vertretene Institutionen sind als industrienah bekannt. Umweltverbände oder andere Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft sind hier nicht vertreten.

Damit könnten dann ab Ende 2018 sämtliche Arten von Erdgaslagerstätten in allen Tiefen durch Fracking kommerziell erschlossen werden. Von einem Frackingverbot kann keine Rede sein.

Wer Fracking nicht will, muss auch TTIP ablehnen

Die geplanten Freihandelsabkommen TTIP und CETA könnten Öl- und Gaskonzernen den Weg ebnen für milliardenschwere Schadensersatzklagen gegen Verbote und Regulierungen von Fracking. US-Konzerne, die in Europa investieren, könnten Fracking-Verbote, -Moratorien oder -Gesetze mit dem Hinweis auf entgangene Profite vor einem internationalen Tribunal anfechten.

In der kanadischen Provinz Québec werden solche Klagen schon erhoben: Im Jahr 2011 erließ die Provinzregierung ein vorläufiges Fracking-Verbot. Daraufhin klagte der Bergbaukonzern Lone Pine auf Basis des Freihandelsabkommens NAFTA gegen Kanada auf Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen US-Dollar. Dieser Fall sollte alle Alarmglocken klingeln lassen.

DIE LINKE. im Bundestag fordert:

  • Fracking verbieten: keine Erdgasförderungauf Kosten von Trinkwasser und Umwelt!
  • Energiewende einleiten: Erdgas einsparen und mittelfristig durch erneuerbare Energien ersetzen!
  • Bergrecht grundsätzlich reformieren: Vorrang für Mensch, Umwelt und demokratische Mitsprache!
  • Wirksamer Wasser- und Umweltschutz im Bergbau!
  • Wissenschaftliche Begleitung der Erdgasförderung unter Berücksichtigung von Umweltauswirkungen!
  • Keine Erteilung neuer Aufsuchungserlaubnisse und Nicht-Verlängerung bereits erteilter Bergbauberechtigungen!
  • TTIP stoppen!Infos zu Bürgerinitiativen gegen Fracking unter: www.gegen-gasbohren.de
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