Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Klagen gegen Atomanlagen im Anmarsch

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Der Atomenergie geht es an den Kragen. Das Brunsbüttel-Castor-Urteil sorgt für mächtigen Wirbel und könnte nun für einen schnelleren Atomausstieg sorgen. Schon vor einiger Zeit fragte umweltFAIRaendern mit Blick auf die Folgen des Schleswiger Richterspruchs: Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht? An vielen Atom-Standorten sind jetzt Klagen in Vorbereitung, die mit dem Urteil des OVG Schleswig im Rücken gute Chancen auf Erfolg haben.

Es wird heftig debattiert unter den Anti-Atom-Verbänden und -Initiativen und Anwälte sehen seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gute Chancen. Die Bestätigung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht vor zwei Wochen hat bei den zuständigen Atombehörden im Bund und Ländern für große Ratlosigkeit gesorgt. Denn es sind nun deutlich höhere Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Atomanlagen einzulösen und nachzuweisen.

Das ist nicht nur von erheblicher Relevanz für die Castor-Zwischenlager, sondern auch für die noch im Betrieb befindlichen Atommeiler selbst. Keines dieser AKWs hält den im Brunsbüttel-Urteil eingeforderten Maßstäben stand und auch noch so geheim durchgeführte (und damit gerichtlich nicht überprüfbare) Nachrüstmaßnahmen dürften daran nichts ändern. Schwerste Unfälle können nicht mehr als Restrisiko verharmlost werden, sondern müssen als ernstzunehmendes Risiko behandelt werden. Es geht direkt um Grundrechte, die nun zu schützen sind und die – wenn rechtlich überprüfbare Maßnahmen nicht mehr ausreichen – zur Abschaltung führen können.

Eine Klage zur Genehmigung des Castor-Lagers im abgeschalteten AKW Unterweser/Esenshamm steht noch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg aus. Es wird erwartet, dass auch dieses Gericht im Grundsatz dem Urteil aus Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht folgen wird.

In Gundremmingen, in Grafenrheinfeld, in Grohnde und Brokdorf werden derzeit Klagen entweder gegen die Castor-Standortlager oder direkt gegen die Atommeiler vorbereitet. Möglicherweise auch noch an anderen Standorten. Auch hier werden die nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen „Einwirkungen von außen“, also der Schutz gegen Terrorangriffe mit Flugzeugen oder modernen panzerbrechenden Waffen im Zentrum stehen. Die Gutachterin im Schleswig-Prozess hatte mit ihrer Stellungnahme aufgezeigt, welch katastrophale Auswirkungen der Einsatz z.B. dieser Panzerfäuste haben kann und das Gericht ist dieser Darlegung in weiten Teilen gefolgt.

Dass die Behörden über diese Risiken Bescheid wissen, zeigt sich z.B. am AKW Brokdorf. Als Geheimschutzmaßnahme – und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit – wurden in Brokdorf auf den Dächern Gerüste installiert, die ganz offenkundig verhindern sollen, dass z.B. Hubschrauber dort landen können. So soll es einem Terrorkommando unmöglich gemacht werden, dort einen Anschlag auf die Reaktorkuppel mit den hochradioaktiven Brennelementen zu verüben. Damit sagen die Behörden aber auch: Gegen den Einsatz von panzerbrechenden Waffen ist der Reaktor grundsätzlich nicht ausreichend von außen geschützt. Er könnte durchschlagen werden und es könnte in der Folge zu einer atomaren Katastrophe kommen.

Während bei den Castor-Hallen mit Beton-Härtungen oder zusätzlichen Schutzwänden im Geheimen versucht wird, zusätzliche Sicherheitsreserven zu erreichen, dürfte das bei den AKWs kaum möglich sein.

„VS-vertraulich“ – Atommeiler und Anti-Terror-Schutz – Rechte Dritter bleiben auf der Strecke

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Nicht nur am AKW Brokdorf sind jüngst auf den Dächern der Werksgebäude rund um die Reaktorkuppel Nachrüstungen im Rahmen des Anti-Terror-Schutzes erfolgt. Dazu sind mit bizarren Konstruktionen Gestänge installiert worden, die offensichtlich die Landung von Hubschraubern verhindern sollen.  Welche Gefahr droht von solchen Angriffen, gegen die offenbar Schutzmaßnahmen dieser Art erforderlich sind? Die Behörden schweigen: „VS-vertraulich“ heißt es.

AtomkraftgegnerInnen aus der Region Unterelbe hatte diese Baumaßnahmen zum Anlass genommen, den zuständigen Energieminister in Schleswig-Holstein, Robert Habeck, nach dem Sinn zu fragen.

Sie wollten wissen: „Auf welcher Basis werden die Maßnahmen auf den AKW-Dächern (siehe Presse vom 10.3.) durchgeführt? Gegen was richten sie sich? Gibt es einen Zustimmungsbescheid der Behörde? Kann man daraus ableiten, dass es neue Erkenntnisse über Waffentypen gibt, die die Betriebsgenehmigung des AKW angreifbar machen?“

In einer Mail teilt der Minister den Initiativen nun mit: „Die Maßnahmen auf den Dächern der Gebäude im Kernkraftwerk Brokdorf sind dem Bereich der Sicherung gegen Einwirkungen Dritter zuzuordnen und werden auf der Grundlage von Änderungsanträgen durchgeführt. Der Zustimmungsbescheid ist auf Grund von Merkmalen des Geheimschutzes in „VS-vertraulich“ eingestuft und darf nur von entsprechend berechtigten und sicherheitsüberprüften Personen eingesehen werden. Einzelne Merkmale zu Tatmitteln und Sicherungsmaßnahmen dürfen ebenfalls aus Geheimschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Insofern ist uns eine detaillierte Beantwortung der verschiedenen Fragestellungen in der Öffentlichkeit nicht möglich.“

Angriff mit panzerbrechenden Waffen?

Die Fragen über den Sinn der Maßnahmen sind ebenso brisant wie die Antworten: Was genau soll mit den Dachkonstruktionen verhindert werden? Das Landen von Hubschraubern wäre plausibel – aber selbst das darf die Behörde schon nicht mehr mitteilen. Was aber könnte ein Terror-Kommando vom Dach eines Nebengebäudes tun, dass unbedingt zu verhindern ist? Ein Szenario könnte sein, dass ein solches Kommando mit modernen panzerbrechenden Waffen aus nächster Nähe auf die Reaktorkuppel schießen könnte.

Greenpeace hat im Jahr 2010 eine Kurzstudie veröffentlicht, in der ein solcher Beschuss bei älteren Atomreaktoren betrachtet wird. „Terrorangriff mit einer panzerbrechenden Waffe (AT-14 Kornet-E) auf (ältere) deutsche Atomkraftwerke“ (PDF, außerdem zur Sicherheit der Atommeiler siehe hier). Gegenüber den dort betrachteten Reaktoren ist das AKW Brokdorf grundsätzlich besser geschützt, weil es zur sogenannten Baulinie 3 der Druckwasserreaktoren zählt!

Mit Blick auf die älteren Reaktoren kommt die für Greenpeace tätige Gutachterin Oda Becker, die auch im Verfahren gegen das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel als Sachverständige zu diesem Thema beteiligt war, zu der Aussage: „Ein denkbares Terrorszenario wäre der Beschuss eines Atomkraftwerks mit dem Waffensystem AT-14 Kornet-E aus mehreren hundert Metern Entfernung. Ein solcher Terrorangriff könnte, sofern auch thermobarische Gefechtsköpfe eingesetzt werden, einen Kernschmelzunfall mit erheblichen radioaktiven Freisetzungen verursachen.“

Gegenüber der Baulinie 2 verfügt das AKW Brokdorf über größere Sicherheitsreservern. Was aber, wenn der Beschuss nicht aus „mehreren hundert Metern“ erfolgt, wie es die Gutachterin oben unterstellt, sondern der Beschuss aus direkter Nähe erfolgt?

Genaues lässt sich ohne detailliertere Informationen nicht sagen. Die Vermutung aber liegt Nahe: Die Baumaßnahmen auf den Dächern der Atommeiler könnte darauf hinweisen, dass die Behörden davon ausgehen, dass ein Beschuss mit modernen Panzer-Waffen auch bei der Baulinie 3 das Risiko eines Kernschmelzunfalls bergen.

Für Karsten Hinrichsen von der Initiative “Brokdorf-akut“ und ehemaliger Brokdorf-Kläger ist die jetzige Maßnahme am AKW Brokdorf eher fragwürdig: “Wer sich den Baukomplex des AKW Brokdorf vergegenwärtigt, kann sich über die Sinnhaftigkeit dieser Abwehrmaßnahme nur wundern; denn dadurch sind ja die vielfältigen Möglichkeiten terroristischer Angriffe aus der Luft keineswegs beseitigt.”

Eine gegebenenfalls auch gerichtliche Überprüfung der Abwehr-Maßnahmen, die per Zustimmungsbescheid durch das Energieministerium in Kiel genehmigt wurden, sind ihm aber verwehrt. Denn eine Einsicht der Genehmigung ist wegen des Geheimschutzes nicht möglich. So bleiben Bürgerrechte ebenso auf der Strecke wie das Recht, eine Entscheidung einer Behörde gerichtlich überprüfen zu lassen.

Dilemma Sicherheit und Geheimschutz

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Geheime Verschlusssache: Was sollen die Gestänge auf dem Dach neben der Reaktorkuppel des AKW Brokdorf? Foto: Dirk Seifert

Immer mehr wird in den letzten Jahren die Sicherheit von Atomkraftwerken und Anlagen unter dieser Klausel „Verschlusssache-Vertraulich“ gestellt. So berechtigt das mit Blick auf Terrorangriffe zunächst erscheinen mag: Faktisch entzieht sich damit ein wachsender Teil von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung einer unabhängigen Überprüfung.

Wie problematisch das ist, zeigte sich jüngst im Rahmen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Schleswig über das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel, bei dem selbst das Gericht nur Teile von geheimen Gutachten hätte einsehen können. Dass immer mehr sicherheitsrelevante Fragen und Maßnahmen beim Betrieb von Atomanlagen aller Art unter Geheimhaltung gestellt werden, führe das Gericht in ein Dilemma, sagte der Richter am OVG damals: Einerseits stehe das Recht von „Dritten“, alle Fragen jenseits des Restrisikos gerichtlich überprüfen zu lassen. Andererseits verweigern Behörden immer häufiger die Herausgabe von Sicherungsmaßnahmen mit der Begründung des Anti-Terror-Schutzes und erklären diese als Geheimsache.

 

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