Atommülllager Gorleben: Gleichbehandlung nicht in Sicht

Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert
Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Gorleben bleibt bevorzugt. Foto: Dirk Seifert

Eigentlich ist das mit dem Atommüll und Gorleben ja ganz einfach: Der Standort ist geologisch nicht geeignet und vor allem politisch verbrannt. Für die Suche nach einem dauerhaft sicheren Lager für Atommüll aller Art kommt der Salzstock nicht mehr in Frage und kann von der Liste gestrichen werden. Leider gibt es da noch ein paar Probleme. Eines nennt sich Bundesregierung, das andere Atomwirtschaft. „In Anbetracht der gesetzlichen Vorgaben des Standortauswahlgesetzes kann ich für den Standort Gorleben zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht von einer Verlängerung der Veränderungssperren-Verordnung absehen; insoweit bitte ich um Verständnis.“ Das teilt die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) in einem Schreiben (PDF) an die Vorsitzenden der Atommüll-Kommission mit. Niedersachsens Umweltminister Wenzel hält eine solche Verordnung für nicht erforderlich. Die AG2 der Atommüll-Kommission zur Evaluierung des Standortauswahlgesetzes tagt am Mittwoch (11.2.) in Berlin.

  • Die Reaktion der BI Umweltschutz Lüchow Dannenberg ist hier nachzulesen.
  • Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel, Mitglied der Kommission und Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke erklärte die Veränderungssperre für überflüssig, weil Gorleben als Standort nicht in Frage komme (Hier bei Greenpeace-Magazin)

Im Ergebnis soll das bedeuten: Die umstrittene Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben zur Lagerung hochradioaktiver Abfälle soll verlängert werden. Am 16. August 2015 läuft die derzeit bestehende Regelung aus. Ein erster Referentenentwurf für eine neue Verordnung ist eben veröffentlicht und in die Verbände-Beratung gebracht worden.

  • UPDATE: Inzwischen hat nach der Bundesumweltministerin Hendricks auch die Fachabteilung des BMUB zur Sache Veränderungessperre Stellung bezogen. Das Papier traf kurzfristig vor der Sitzung der AG2 Evaluation am Mittwoch (11.2.2015) ein. Darin werden massive Zweifel gegen den vom niedersächsischen Umweltminister Stefan Wenzel vorgeschlagenen Weg angemeldet (Der Vorschlag von Wenzel ist unten ausführlich dargestellt). Das Papier des BMUB zur Veränderungssperre und möglichen Alternativen steht hier als PDF zum download.

Das Bundesumweltministerium will diese Veränderungssperre nun mit einer neuen Verordnung um weitere zehn Jahre (Referenten-Entwurf, PDF) verlängern. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die letztmögliche Plenarsitzung des Bundesrates vor Auslaufen der Regelung findet am 10.07.2015 statt.

Nicht nur die Bundesregierung hält an Gorleben fest, auch die Atomkonzerne, wie E.on:

Veränderungssperre für Gorleben? Mit dieser Maßnahme stellt die Bundesregierung sicher, dass es rund um den Salzstock von Gorleben zu keinen Aktivitäten kommt, die den Zustand des Salzstocks derart beeinflussen, dass er für die Absicht, dort hochradioaktiven Atommüll einzulagern, nicht mehr in Frage kommt. Diese Veränderungssperre gibt es nur für den Standort Gorleben.

Die Bundesregierung erklärt immer wieder, dass sie bei der Suche nach einem Atommüll-Lager-Standort von einer „weißen Landkarte“ ausgehen und in einem „ergebnisoffenen Verfahren“ einen Vergleich unterschiedlicher Standorte durchführen will, in dem es angeblich keine Vorfestlegungen auf Gorleben gäbe. Nicht nur mehr als 1,5 Mrd. Euro, die in die bisherigen Erkundungsarbeiten in Gorleben geflossen sind, lassen AtomkraftgegnerInnen an dieser Aussage zweifeln. Vor allem diese Veränderungssperre ist es, die Gorleben von allen anderen potentiellen Standorten unterscheidet.

Lässt man mal einen Moment außen vor, dass Gorleben als Standort geologisch nicht geeignet und politisch verbrannt ist, ergibt sich ein methodisches/juristisches Problem für die Standortsuche: Jeder Ort, der derzeit als mögliches Atommülllager in Frage kommen könnte, könnte mit geeigneten Maßnahmen den Standort „kaputt“ machen. Bleibt also die Sperre für Gorleben. Ohne dass eine solche Maßnahme auch für die anderen möglichen Standorte ergriffen wird, wäre Gorleben also in einer einzigartigen Situation und könnte allein aus diesem Grund am Ende zum vermeintlichen Endlager werden. Wer Gorleben also im Rennen halten will, aber tatsächlich eine Gleichbehandlung erreichen will, muss eine Lösung finden, die für alle potentiellen Standorte gelten muss.

Neben den juristischen Problemen gibt es eine erhebliche politische Folge: Schon jetzt müssten diese Orte „identifiziert“ werden und damit offiziell und rechtlich zu potentiellen Atommüll-Lager-Standorten erklärt werden. Man kann sich denken, welche Folgen das haben dürfte! Allerdings wäre diese Konsequenz die ehrlichere Variante und die einzige, um – bliebe Gorleben im Spiel – gleichwertige Bedingungen zu schaffen.

Gorleben streichen will die Bundesumweltministerin nicht, sie betont aber, dass sie das Ziel unterstütze, eine „Gleichbehandlung des Standortes mit anderen möglichen Standorten“ zu erreichen.

Die BI Lüchow Dannenberg hat da eine gute Idee: „Um aus dieser vermeintlichen Sackgasse heraus zu kommen, so die Forderung der Umweltinitiative, sollte der Passus aus dem Standortauswahlgesetz herausgenommen werden, der die Sonderstellung Gorlebens zementiert.“

Im Rahmen der Atommüll-Kommission hat der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel eine Tischvorlage (PDF) eingebracht, die zu dem Ergebnis kommt, dass es eine Veränderungssperre für Gorleben auch nicht braucht.

Wenzel stellt fest: „Da andere potentielle Standorte keiner vergleichbaren Regelung unterliegen, führt eine Verlängerung der Gorleben VSpV (Veränderungssperre) von Beginn an zu einer Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen möglichen Standorten. Nicht nur in der betroffenen Region besteht daher die Sorge, die Endlagersuche könnte daher am Ende allein aus tatsächlichen Gründen wieder auf Gorleben zulaufen.“

Er fordert daher: „Die Bundesregierung hat daher mit geeigneten Instrumenten sicherzustellen, dass diese Prämisse bis zu einer Entscheidung nach § 13 ff StandAG nicht nur an einem einzigen Ort, sondern bundesweit auch tatsächlich gewährleistet bleibt“ und ergänzt: „Dieser Auftrag ist nach Geist und Buchstaben des StandAG implizit auch Aufgabe des Bundes und der Länder.“

Wenzel schlägt in seinem Papier folgenden Weg vor: „Eine Ungleichbehandlung von Gorleben ist im Übrigen auch nicht erforderlich, weil im Gesetz bereits eine Regelung zur Offenhaltung nach § 29 Abs. 2 StandAG erfolgt ist. In Verbindung mit § 48 Abs. 2 BBergG können Anträge auf Zulassung von Betriebsplänen abgelehnt werden, wenn überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Die Sicherung eines bundesweiten tatsächlich ergebnisoffenen Auswahlverfahrens nach dem StandAG dürfte ein solches überwiegendes öffentliches Interesse darstellen. Zur Absicherung dieser Auslegung sollte der Bundestag als Gesetzgeber des BBergG eine solche Auslegung originär in einem Beschluss feststellen. Die entsprechende Auslegung und Anwendung von § 48 Abs. 2 BBergG wäre sodann bundesweit und einheitlich für alle Bergämter verbindlich. Einer erneuten Veränderungssperre bedarf es nicht.

In diesem Zusammenhang sei zudem darauf hingewiesen, dass die geltende Veränderungssperre der „Sicherung der Standorterkundung“ gilt. Zulässig ist indes nach § 29 Abs. 2 StandAG nur noch eine Offenhaltung. Eine Veränderungssperren-Verordnung, die die Sicherung einer Erkundung zum Ziel hat, ist mit § 29 StandAG nicht vereinbar. Das gilt erst recht für eine Verordnung, die nach Inkrafttreten des StandAG beschlossen würde.

Das StandAG steht und fällt mit der Glaubwürdigkeit des gesamten Prozesses. Eine isolierte Veränderungssperre und ein gleichzeitiger Verzicht auf die Sicherung anderer möglicher Standorte belasten diesen Prozess schwer.“

Wer reitet den Atommüll durch Nacht und Wind? Ein Sailer macht noch kein Endlager

Michael Sailer © Sailer/Ökoinstitut e.V.
Michael Sailer, Mitglied der Reaktorsicherheits- und Chef der Entsorgungskommission, Beratungsgremien der Bundesregierung. Außerdem Mitglied in der Atommüll-Kommission des Bundestags und Chef des Öko-Instituts. Foto: © Sailer/Ökoinstitut e.V.

Der Vorsitzende der Entsorgungs-Kommission hat mit der Agentur dpa gesprochen, über den Atommüll, den hochradioaktiven, der nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig zum Castor-Lager in Brunsbüttel im mehr oder weniger rechtsfreien Raum lagert, notdürftig legal durch „atomrechtliche Anordnungen“. Der „Regierungsberater warnt vor Atommüll-Chaos in Deutschland. Michael Sailer, Chef des Öko-Instituts und nach eigenem Bekunden sowas wie der absolute Sicherheitsgarant für alle Fragen zur Atommülllagerung. Der vergleicht schon mal Klagen von BürgerInnen zur Sicherheit von Atomanlagen mit Klagen von Konzernen auf Schadensersatz – die am besten alle zu unterbleiben hätten – weil sie dem großen Plan einer dauerhaften Atommülllagerung irgendwie im Weg stehen.

So in etwa muss er das neulich in der Atommüll-Kommission im Rahmen der Debatte um die Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil gemeint haben. Da verschwimmen schon mal Ross und Reiter und vielleicht auch die Perspektive, wer für den atomaren Wahnsinn eigentlich die Verantwortung trägt und wer sich heute aus eben dieser wegstehlen will. Und wer sich um den atomaren Mist kümmert, nicht für ihn verantwortlich ist und unter schwierigsten Bedingungen dennoch mitarbeitet, um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Teufelszeug hinzubekommen.

Wer hats gemacht? Genau, auch die Schweizer, aber leider noch viel mehr politische Eliten und Konzerne aus der Bundesrepublik! Da werden welche gleichgestellt, die bis heute keine Gleichen sind. Und es klingt vielleicht ja toll, so als Mahner in der Wüste oder gar Leuchtturm in der schweren See. Nur, wo sind die Vorschläge, wie angesichts der bestehenden Konflikte, der wachsenden praktischen und rechtlichen Unsicherheiten und Mängel bei der Atommülllagerung und mit einer Atomwirtschaft, die sich durch die Hintertür elegant verabschieden will, einen ehrlichen, fairen und sicherheitsorientierten Weg durch den Schlamassel zu finden?

Ich will es mal so sagen: Das Chaos, von dem Michael Sailer spricht, ist eine reale Drohung (siehe unten). Da ist ihm nicht zu widersprechen. Aber wie wäre es denn, wenn dieses gesamte drohende Chaos auch endlich im Ganzen debattiert werden würde, was die Anti-Atom-Initiativen seit längerem fordern? Und sollte nicht angesichts des drohenden Chaos endlich Schluss gemacht werden mit Atomreaktoren, die täglich noch mehr von diesem Atommüll-Chaos erzeugen? Vielleicht könnte der Neustart in einer Atommüll-Kommission im deutschen Bundestag stattfinden, die sich diesem realen Chaos stellt? So fürs Erste? Dort war beim Versuch, darüber zu debattieren, ob man sich nicht nunmehr auch um die Zwischenlagerung mal genauer kümmern müsste, eine mehrheitliche Auffassung, dass das Thema trotz des Brunsbüttel-Urteils für die Kommission nicht so relevant sei.

Nur durch die Kritik des BUND und die Intervention des linken Abgeordneten Hubertus Zdebel am Ende der Debatte kam es zu dem Zugeständnis, dass die Arbeitsgruppen der Kommission das Thema „im Auge behalten“ sollen. Kein Wunder, wenn die Verdrängung der Probleme in der realen Atommüll-Kommission das von bestimmten politischen Vertretern und Atomkonzernen verursachte Atommüll-Problem zu einem immer größeren Risiko werden lässt. Ignoranz und das Motto „Augen zu“ haben Probleme bislang nicht wirklich aus der Welt geschafft. Vorschläge, Herr Sailer?

Hier die oben genannten Warnungen von Michael Sailer in einer Zusammenfassung, wie sie unter dem oben angegeben Link auf Finanznachrichten.de veröffentlicht ist:

„Wegen der Probleme bei der neuen Suche nach einem Atommüll-Endlager warnt der Vorsitzende der Entsorgungs-Kommission, Michael Sailer, vor einer Dauerlagerung in den Zwischenlagern. „Das wäre ein unverantwortliches Verschieben auf künftige Generationen“, sagte der Regierungsberater der Deutschen Presse-Agentur. „Die Brennelemente und Glaskokillen werden sich durch Alterungsprozesse irgendwann destabilisieren.“ Zudem wären die Lager interessante Ziele für Terroristen. „Drittens weiß keiner, ob es auch in 60 Jahren in Deutschland so friedlich ist wie heute. Durch solche Entwicklungen besteht die Gefahr, dass große Mengen Radioaktivität freigesetzt werden“, sagte Sailer. Es gibt bundesweit 16 Zwischenlager an Standorten laufender oder stillgelegter Atomkraftwerke.

Derzeit soll eine beim Bundestag angesiedelte Bund/Länder-Kommission die Grundlagen für die neue Endlagersuche erarbeiten, doch tiefe Gräben machen einen Erfolg ungewiss. Sailer ist Mitglied der Kommission. „Keiner weiß, wie die Brennelemente nach 50, 60 Jahren Zwischenlagerung aussehen“, erklärte Sailer. Der Problemberg wachse, die Zeit dränge. „Wenn ein Endlager eingerichtet ist, wird der Einlagerungsbetrieb 30 bis 80 Jahre dauern“. Das würde bedeuten, dass in einigen Zwischenlagern Atommüll bis nach 2100 bleiben könnte.

„Wir brauchen eine drei bis zehn Quadratkilometer große Fläche unter Tage in einer geologisch gut geeigneten Formation“, sagte Sailer. Wichtig sei nach Schließung des gefüllten Endlagers, dass sauber dokumentiert werde, wo genau welche Abfälle im Berg lagerten. „Damit die Leute auch in 500 Jahren noch wissen, was da unten steht.““

Atommüll und die Kommission: Konflikte nehmen zu

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Keine Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil für andere Atomanlagen. Das meint der Staatssekretär Jochen Flasbarth (links) aus dem BMUB. Foto: Dirk Seifert

Kontrovers ging es gestern bei der Sitzung der Atommüll-Kommission im Berliner Bundestag zu. Das Urteil des OVG-Schleswig, das zur Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Zwischenlager von Vattenfall in Brunsbüttel sorgte, schlägt heftige Wellen. An vielen AKW-Standorten bereiten Initiativen und Verbände bereits Klagen entweder gegen die Zwischenlager vor, deren Sicherheitsnachweise nach dem Urteilsspruch nicht ausreichend erbracht sind. Oder es geht direkt gegen die Atommeiler, deren Schutz gegen Terrormaßnahmen wie Flugzeugabsturz oder Beschuss mit panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend ist.

Der BUND hatte eine umfassende Bewertung des Urteils vorgelegt und darin die aus seiner Sicht notwendigen Konsequenzen dargestellt. Die Stellungnahme steht hier als PDF zum download bereit und ist auch auf der Seite der Kommission unter den Drucksachen zu finden.

Über den Verlauf der Kommissionssitzung berichtet der Bundestag auf dieser Seite. Wie inzwischen üblich, fasst auch der BUND als Mitglied der Kommission die wichtigsten Aspekte der Sitzungen jeweils zusammen und veröffentlicht diese auf  seiner Homepage. Der Text folgt gleich unten als Dokumentation.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel (*), Sprecher für Atomausstieg der Fraktion Die Linke und ebenfalls Mitglied der Kommission, fasst die Sitzung auf seiner Homepage unter dem Titel „Atommülllagerung nach dem Brunsbüttel-Urteil: Probleme sollen kleingeredet werden“ zusammen.

Im Blick behalten

Klar war, dass es auf der Sitzung keine abschließende Befassung zum Thema „Brunsbüttel-Urteil und die Folgen“ geben konnte. Auf der Kommissions-Seite heißt es: „In der Kommission war zudem umstritten, ob die Beschäftigung mit der Zwischenlager-Problematik zum Auftrag der Kommission gehört oder nicht.“ Im Bericht vom BUND zur Sitzung wird festgehalten: „Einen Beschluss gab es nicht. Die Arbeitsgruppen sollen das Thema „im Blick behalten“.

E.on, die Verfassungsklage und die Kommissionsarbeit

Die Frankfurter Rundschau berichtet mit Blick auf die Verfassungsklage von E.on gegen wesentliche Punkte des Standortauswahlgesetzes unter der Überschrift „Der Atomkonsens wackelt„. In der Kommission ist E.on mit einem Vertreter Mitglied. Der Artikel von Joachim Wille, der vor einiger Zeit deutlich für eine Teilnahme von Umweltverbänden an der Kommission plädiert hatte, sieht nun wachsende Probleme einer Konsensbildung, nachdem E.on mit seinen Klagen auch den Verzicht auf das Atommüll-Zwischenlager in Gorleben angreift und dazu letzte Woche eine Verfassungsklage eingereicht hat. Dieser Verzicht auf Gorleben als Zwischenlager für die noch ausstehenden Castor-Transorte mit Atommüll aus Frankreich und England, war die Voraussetzung für die Zustimmung von Niedersachsen zum Standortauswahlgesetz, in dem der Salzstock Gorleben aber weiterhin als mögliches „Endlager“ im Verfahren bleibt.

Wille berichtet zutreffend über die von grünen Landesministern und dem Staatssekretär im Bundesumweltministerium und dem Linken Bundestagsabgeordneten vorgetragene Kritik an diesen Klagen, die für die Kommissionsarbeit als „verheerend“ bezeichnet wurden. Dann schreibt Wille weiter: „Der Vertreter des Umweltververbands BUND in der 34-köpfigen Kommission, Klaus Brunsmeier, sagte an die Adresse des Eon-Managers Bernhard Fischer: „So geht das nicht weiter.“ Einen Konsens zu erreichen, werde zunehmend unmöglich. Jörg Sommer, Vorsitzender der Deutschen Umweltstiftung, hatte vor der Sitzung indirekt sogar das Ausscheiden der Vertreter der Atombranche gefordert: „Wenn die Endlagerkommission nicht eindeutig erklärt, dass auf dieser Grundlage keine weitere Mitwirkung der Atomlobby in der Kommission möglich ist, macht sie sich unglaubwürdig.““

Völlig unerwähnt bleibt: Jörg Sommer war auf der gestrigen Sitzung gar nicht anwesend und wohl am deutlichsten formulierte der linke Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Kritik. Auf der Seite des Bundestages wird richtigerweise festgestellt: „Zdebel warf in Anbetracht der Klage die Frage nach der Zusammensetzung der Kommission und des Stimmrechts der Vertreter der Energieunternehmen auf.“ Dazu müsste das Standortauswahlgesetz bzw. der Bundestag einen Beschluss fassen, da die Mitglieder von ihm ernannt worden sind. Niemand in der Kommission griff diese Frage dann im Konkreten auf. Vielleicht auch, weil der E.on-Manager Bernhard Fischer nicht ausschloss, die Klage zurückzuziehen, wenn die laufenden Gespräche mit der Bundesregierung aus Sicht des Atomkonzerns positiv verlaufen.

Keine Lösung für Rücknahme der WAA-Castoren. Künftig Lubmin?

Über die Deals schreibt Wille nicht nur in der FR, sondern gemeinsam mit Jörg Staude auch bei den Klimarettern. Unter dem Titel „Politischer Handel mit Castoren“ stellen die beiden Journalisten noch mal die vertrackte Situation dar, die sich für die Auslands-Castoren und die Suche nach einem Nicht-Gorleben-Standort nun ergeben. Zu den von Fischer angedeuteten Gesprächen für einen Deal mit der Bundesregierung heißt es in dem Text: „Auf den sich langsam abzeichnenden „Handel“ mit den Castoren ging im öffentlichen Teil der Sitzung verständlicherweise niemand ein. Baden-Württembergs Minister Untersteller brachte seinerseits nur noch das Zwischenlager Lubmin bei Greifswald ins Spiel, das ja dem Bund gehöre und wo eine, so die unausgesprochene Idee, Einlagerung von Castoren möglicherweise leichter zu bewerkstelligen wäre. (Auch der ehemalige Vattenfall-Manager Bruno Thomauske hatte in der Sitzung auf Lubim hingewiesen.) Umweltsstaatssekretär Jochen Flasbarth reagierte auf den brisanten Vorschlag sofort mit der Frage, ob es zumutbar sei, dem praktisch atomkraftfreien Osten des Landes diese Altlasten aufzubürden?

Außerdem greifen die Autoren die Forderung von schleswig-holsteins Energieminister nach einem „nationalen Zwischenlagerkonzept“ auf und berichten: „Man müsse darüber nachdenken, „größere, sicherere Zwischenlager an anderen Standorten zu bauen“, die dann die bisher an den AKW-Standorten eingelagerten Castor-Behälter aufnehmen sollen.“

Ein Hinweis, der im Grundsatz nicht von Habeck stammt, sondern den das Bundesumweltministerium in dem Entwurf zum Nationalen Entsorgungsprogamm bereits auf den Tisch gepackt hat. Dort ist die Rede von einem „Eingangslager“.

Auf der Seite des Bundestags wird auch die grüne Abgeordnete Sylvia Kotting-Uhl zitiert. In Anbetracht der E.on-Klage, der Brunsbüttel-Entscheidung und des ungeklärten Verbleibs der im Ausland weilenden Castor-Behälter, zog sie „ein ernüchterndes Fazit“ der Kommissionsarbeit. Die kleinen Fortschritte in Sachen Vertrauensaufbau, die die Kommission mache, würden durch solche Sachen zunichte gemacht. „Wir können uns hier die Arbeit eigentlich sparen. Das macht wirklich so keinen Sinn“, sagte Kotting-Uhl. Allerdings eine eher symbolische Äußerung, denn sie gehört zu denen, die die von vielen Umwelt- und Anti-Atom-Verbänden kritisierte Kommission gegen alle Kritik verteidigt hatte.

Die Kontroverse um das Brunsbüttel-Urteil betont – stark angelehnt an den Bericht des Bundestags – Solarify. Dort lautet der Titel „Auftrag der Endlager-Kommission strittig“ und „Brunsbüttel-Urteil entzweit Mitglieder“.

Dokumentation des BUND-Berichts:

„Bericht vom Treffen der Atommüll-Kommission am 2.2.

In der neunten Sitzung der Atommüll-Kommission ging es vor allem um zwei Themen: Die Situation an den Atommüll-Zwischenlagern und das weitere Vorgehen zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Außerdem wurde aus aktuellem Anlass erneut über die Klagen der AKW-Betreiber gesprochen.

Brunsbüttel Urteil: BUND legt Papier zu den Konsequenzen vor

Nach der Aufhebung der Genehmigung für das Atommüll-Zwischenlager in Brunsbüttel beschäftigte sich die Atommüll-Kommission mit der Frage: Welche Konsequenzen trägt das Urteil nach sich? Der BUND hatte dazu ein eigenes Papier vorgelegt. Darin wird deutlich, dass das Brunsbüttel-Urteil eine Zäsur für die gesamte Atommülllagerung darstellt und Auswirkungen auf alle anderen Zwischenlager sowie AKWs hat. Der BUND fordert, dass die Sicherheit von allen Zwischenlagern dringend überprüft werden muss. Bis zu einem Sicherheitsnachweis dürfen keine weiteren Castoren eingelagert werden. In der Kommission blieb es jedoch bei einer Debatte. Das Umweltministerium (BMUB) und Ländervertreter sehen trotz des Urteils immer noch kein Sicherheitsproblem. Die Kommissionvorsitzenden zeigten sich skeptisch, dass sich die Kommission auch intensiv mit dem Thema Zwischenlager beschäftigt. Einen Beschluss gab es nicht. Die Arbeitsgruppen sollen das Thema „im Blick behalten“.

Einig war sich die Kommission darin, dass es für die Arbeit in der Kommission zentral ist, dass endlich eine Lösung für die noch im Ausland lagernden Castor-Behälter gefunden wird. Es handelt sich dabei um Castoren aus Wiederaufbereitungsanlagen in Großbritannien und Frankreich. Nach dem Wegfall der Genehmigung für Brunsbüttel steht nur noch die politische Zusage aus Baden-Württemberg für das Lager in Philippsburg.

Noch eine Verfassungsbeschwerde von Eon

In der letzten Woche war eine weitere Klage von Eon bekannt geworden. Eon hat nun auch eine Verfassungsbeschwerde gegen den Verzicht auf weitere Castor-Transporte nach Gorleben und die damit verbundenen Kosten für die Nachrüstung anderer Zwischenlager eingereicht. Der BUND hat klargemacht, dass diese Klagen und eine weitere Mitarbeit der Vertreter der AKW-Betreiber in der Kommission nicht zusammenpassen. Auch weitere Kommissionsmitglieder äußerten sich kritisch dazu. Eine konkrete Klärung blieb erneut aus, wird in den nächsten Sitzungen aber unbedingt erfolgen müssen.

So geht es weiter in der AG Öffentlichkeitsbeteiligung

In ihrer Sitzung am 22. Januar beschäftigte sich die AG Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Konzept der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Arbeit der Kommission. Dazu hatte sie vier ExpertInnen geladen, die eine Weiterentwicklung des Konzeptes unterstüzt haben. Bei der gestrigen Sitzung der Atommüll-Kommission wurde den konkreten Vorschlägen zur Weiterarbeit weitestgehend zugstimmt:

  • Eine Auftaktveranstaltung für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit soll um Pfingsten stattfinden.
  • Es soll ein konkretes Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Kommissionsarbeit mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt werden.

Mehr Informationen

(*) Der Autor dieses Artikel arbeitet als wissenschaftlicher Referent für den Bundestagsabgeordneten Zdebel.

Atommüll-Alarm und Castor-Stopp: BUND nimmt Stellung zum Brunsbüttel-Urteil und den Konsequenzen

Castor-Lager am AKW Brunsbüttel: „Berlin, wir haben ein Problem“. Foto: Vattenfall

Atommülllagerung ohne Genehmigung. Nach dem Brunsbüttel-Urteil zum dortigen Castor-Zwischenlager braut sich was zusammen und am Montag tagt die Endlager-Kommission in Berlin. Auf deren Homepage ist gerade die Stellungnahme des BUND zu dem Urteil und den Folgen veröffentlicht worden, zu finden unter K-Drs. 85: Beratungsunterlage zur 9. Sitzung (BUND: Die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel und die Konsequenzen) (PDF).  „Das Brunsbüttel-Urteil des OVG Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht ist eine Zäsur für die gesamte Atomenergienutzung und Atommülllagerung in der Bundesrepublik“, heißt es dort zur Einleitung.

Atomenergie und Geheimschutz: Eine Gefahr für Grundrechte und Rechtsstaat

Diese Zäsur betrifft auch eine elementare Frage der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit. Immer mehr Geheimschutzmaßnahmen entziehen den BürgerInnen die Möglichkeit, staatliches Handeln gerichtlich zu überprüfen. Selbst dort, wo es noch zu Klagen kommt, haben sogar die Gerichte keine Möglichkeit mehr, die Geheimschutzmaßnahmen zu überprüfen. Das OVG sprach von einem Dilemma und hob als Konsequenz die Genehmigung für das Castor-Lager auf! Der BUND greift das auf und kommt zu dem Ergebnis: „Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.“

Bis neue Genehmigungen vorliegen: Castor-Stopp

Das Urteil, so der BUND weiter, betreffe nicht nur Brunsbüttel, sondern auch alle Zwischenlager an den AKW-Standorten. Die in Brunsbüttel festgestellten Mängel müssen nun auch hier zu neuen Genehmigungsverfahren führen. Dann kommt die entscheidende Schlussfolgerung und Forderung: Bis es diese neuen Genehmigungen gibt, „dürfen keine weiteren Castor-Behälter in die Zwischenlager eingelagert werden.“

Aber nicht nur für Atommülllager, auch für die Atommeiler selbst sieht der BUND in Folge des Brunsbüttel-Urteils zu ziehende Konsequenzen, denn auch dort „fehlt es an einem Nachweis, dass der erforderliche Schutz vor Terrorangriffen vorhanden ist.“ Geheimschutzmaßnahmen müssen nun endlich auch einer gerichtlichen Prüfung zugänglich gemacht werden. Kann das Dilemma zwischen Geheimschutz und Rechtsstaat nicht aufgelöst werden, dann „bleibt als Konsequenz nur das unverzügliche Abschalten der Atomkraftwerke.“

In der BUND-Stellungnahme werden detailliert weitere Folgen angeführt, die sich auf die künftige Zwischenlagerung, aber auch für die Standort-Suche und die Endlager-Kommission in erheblichem Umfang auswirken dürften. Es ist sicherlich lohnend, sich das im Original anzusehen. Sicherheitshalber ist die Stellungnahme des BUND auch hier auf umweltFAIRaendern.de downloadbar (PDF).

Am Schluss der fünfseitigen Stellungnahme fasst der BUND seine Forderungen zusammen:

  • Es muss sofort für alle Zwischenlager der Nachweis erbracht werden, dass diese Lager den erforderlichen Anforderungen zum Terrorschutz genügen.
  • Der BUND fordert, dass an allen Standorten neue Genehmigungen für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Brennelemente beantragt werden. Diese müssen die im Brunsbüttel-Urteil bestätigten erhöhten Maßstäbe bei den Sicherheitsnachweisen zum Terrorschutz anwenden und die erforderliche Verlängerung der Lagerzeit berücksichtigen.
  • Der BUND fordert bis zur Klärung der Sicherheit einen Einlagerungsstopp für weitere Castor-Behälter in die Zwischenlager.
  • Der BUND fordert darüber hinaus einen Neustart bei der Diskussion über Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll. Die vielfältigen Probleme müssen endlich offen diskutiert und nicht weiter verdrängt werden.
  • Es braucht dringend eine auch gerichtlich kontrollierbare Überprüfung der Sicherheitssituation bei den laufenden Atomkraftwerken.
  • Wenn es nicht gelingen sollte, die Sicherheitsüberprüfung offen und für die Öffentlichkeit und Gerichte überprüfbar zu gestalten, dann ist das das Eingeständnis, dass die Atomenergie und der Rechtsstaat nicht vereinbar sind.
  • Die Konsequenz ist das unverzügliche Abschalten aller Atomkraftwerke.

Atomkonzerne spalten weiter – Mit bestem Gruß an die „Endlager-Kommission“: E.on erhebt weitere Verfassungsklage

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Herr E.on (links) und der Kollege von RWE in der „Endlager-Kommission“

Da sage mir einer was von TTIP: E.on hat nun eine weitere Verfassungsklage an den Start gebracht. Nachdem sie bereits auf diesem Weg als auch über die Verwaltungsgerichte für den Atomausstieg nach Fukushima Milliarden-Beträge an Schadensersatz einfordern, will der Konzern nun erreichen, dass er für die im sogenannten Standortauswahlgesetz festgelegten Maßnahmen mit keinem Cent beteiligt wird. Damit greift der Konzern auch Regelungen an, die den so genannten Neustart bei der Endlagersuche überhaupt erst ermöglicht haben. Am Montag tagt die mit dem Standortauswahlgesetz ins Leben gerufene „Endlager-Kommission“. Dort sitzt auch ein Vertreter von E.on (und einer von RWE). Dessen künftige Rolle dürfte eines der interessanten Themen am Montag werden. Das zweite Thema ist aber auch nicht ohne.

Denn unter dem harmlosen Titel Zustand der Zwischenlager wird es über das Brunsbüttel-Urteil und die Folgen gehen. Nachdem das OVG Schleswig die Genehmigung für das dortige Vattenfall-Castor-Lager aufgehoben hat, steht die Atommüllentsorgung, aber vermutlich auch der weitere Betrieb der noch laufenden Atomkraftwerke, in Frage. Großes Kino wird es geben, nicht nur, weil die Show am Montag ab 11.45 auch im Bundestags-TV live zu sehen sein wird.

In der Kommission will E.on kontruktiv mitarbeiten, in der Wirklichkeit wird gegen den Ausstieg und beim Atommüll geklagt, was das Zeug hält. Inzwischen haben die Atomkonzerne um die insgesamt rund 30 Klagen vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichten auf den Weg gebracht und bedrohen die SteuerzahlerInnen mit Schadensersatzzahlungen von zig Milliarden Euro! Immer für die lieben Aktionäre.

Der Salzstock in Gorleben sei eigentlich großartig, daher brauche es dieses Gedöns von alternativer Standortsuche gar nicht, meint E.on. Und auch das Castor-Zwischenlager in Gorleben sei total sicher. Daher sei es für E.on nicht hinnehmbar, dass ihm Rahmen des StandAG festgeschrieben wurde, dass der Atommüll aus der Wiederaufarbeitung nicht mehr nach Gorleben, sondern an den AKW-Standorten eingelagert werden soll.

Einzelheiten berichtet die Tagesschau. Zuvor hatte die Süddeutsche über die Verfassungsklage von E.on informiert.

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