Gorleben bleibt erste Wahl? BUND lehnt Veränderungssperre ab

cropped-Gorleben-Castor-November-2012012.jpgIm August läuft die derzeit geltende Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben aus. Das Bundesumweltministerium hat das Anhörungsverfahren eingeleitet, mit dem es eine neue Verordnung auf den Weg bringen will. Im Rahmen der Atommüll-Kommission hat der BUND-Bundesverband und der Landesverband Niedersachsen gemeinsam Position bezogen. Eine Verlängerung der Veränderungssperre lehnt der BUND ab, heißt es in dem Papier.

„Der BUND lehnt eine Verlängerung der Veränderungsperre für den Salzstock in Gorleben ab. Diese würde das neue vergleichende Suchverfahren schwer belasten. Eine Verlängerung der Veränderungsperre ist rechtlich unzulässig, weil die Erkundung in Gorleben mit dem Standortauswahlgesetz beendet wurde.  Eine Verlängerung der Veränderungsperre verhindert eine Gleichbehandlung aller potentiellen Standorte für das Atomül-Lager. Der BUND fordert auf die Verlängerung der Veränderungsperre zu verzichten  und stattdessen eine Regelung in das StandAG einzufügen, die eine Sicherung aller potentiellen Standorte für das Lager für den hochradioaktiven Müll ermöglicht.“

Die Stellungnahme ist hier auf der Seite der Atommüll-Kommission als PDF zu finden: K-Drs./AG2-7: Beratungsunterlage des BUND zur 5. Sitzung Gemeinsame Stellungnahme von BUND Bundesverband und Landesverband Niedersachsen zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung: „Erste Verordnung zur Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung (pdf | 1 MB)

 

Aufstehen gegen den Atomkonzern E.ON – Fukushima-Demonstration in Düsseldorf

ddorf_plakat_1000Aufstehen gegen den Atomkonzern E.on heißt es am 14. März 2015 in Düsseldorf. Zum vierten Mal jährt sich dann die Atomkatastrophe von Fukushima. Eine Katastrophe, auf die E.on vor allem mit Schadensersatzklagen reagiert. Gegen den Atomausstieg, gegen das Atom-Moratorium und gegen den Neustart bei der Atommülllager-Suche: Wie kein anderer Atomkonzern klagt E.on was das Zeug hält und fordert milliardenschwere Entschädigungszahlungen. Für die weitere Atommülllagerung will der Konzern aber nicht mehr zahlen. Mit der Gründung einer staatlichen Stiftung und einer Einmalzahlung will sich der Konzern vor den Kostenrisiken beim Atommüll absichern. Die SteuerzahlerInnen sollen es künftig richten. Verantwortung für das Atommüll-Erbe? Nur solange die Profite stimmten. Ein Bündnis von Anti-Atom- und Umweltgruppen ruft gemeinsam mit der japanischen Gemeine „Sayonara Genpatsu Düsseldorf“ zur Demonstration vor der E.on-Zentrale auf. (Infos siehe auch hier und hier)

Mehr über den Atomkonzern E.on:

Atommüll-Castor-Lager Nord: „Atomlager Lubmin nicht mehr optimal geschützt“

Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. 80 Stück davon baut die GNS pro Jahr. Foto: GNS
Castorbehälter für hochradioaktiven Atommüll. Wohin und wie sicher? Foto: GNS

„Horrorszenario: ein gezielter Angriff mit einem Flieger oder einer Drohne auf die Castoren-Halle der Energiewerke Nord. Der Bund geht offenbar davon aus, dass am Greifswalder Bodden nachgerüstet werden muss.“ So berichtet der Kurier über geplante Nachrüstmaßnahmen am Atommmüll-Castor-Lager in Lubmin, Mecklenburg-Vorpommern. „Das atomare Zwischenlager Nord (ZLN) bei Lubmin ist nicht mehr ausreichend gegen Terroranschläge und Flugzeugabstürze gesichert. Eine Sprecherin des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bestätigte jetzt, dass die Betreiber des ZLN einen Antrag gestellt haben, erweiterte Schutzanlagen auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu bauen. Der Antrag werde noch geprüft. Das ZLN wird durch die bundeseigenen Energiewerke Nord (EWN) betrieben. „Die Nachrüstung dient der Optimierung der Sicherungsmaßnahmen und damit auch dem Schutz vor Terrorangriffen“, sagte die Sprecherin.“

Während offiziell die Bundesbehörden oder auch die grünen Umweltminister von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg betonen, dass die Castor-Lager allesamt sicher seien, machen diese Nachrüstungsmaßnahmen klar, dass das nicht so unumstritten ist. Vor wenigen Wochen hatte das OVG Schleswig mit einem Urteil dafür gesorgt, dass die Genehmigung für das Castor-Lager am Vattenfall-AKW Brunsbüttel aufgehoben wurde. Zahlreiche Sicherheitsnachweise seien nicht erbracht, hatte das Gericht festgestellt.

Das Castor-Lager in Lubmin ist das einzige im Besitz der Bundes. Im Rahmen der Debatte um den künftigen Verbleib des Atommülls aus der Wiederaufarbeitung im Ausland, der nicht mehr nach Gorleben gehen soll, ist von Seiten z.B. des grünen Umweltministers Franz Untersteller (BaWü) Lubmin als einer der möglichen neuen Standorte genannt worden.

Der Kurier berichtet über die geplanten Maßnahmen in Lubmin weiter: „EWN-Sprecherin Marlies Philipp räumte ein, dass das Zwischenlager nicht optimal geschützt ist: „Das kann man so sehen. Sonst würde das Bundesumweltministerium eine solche Überprüfung auch nicht fordern.“ Sie betonte aber auch, dass der Bund alle Zwischenlager aufgefordert habe, einen solchen Antrag zu stellen. Schließlich entwickle sich auch die Terrorszene immer weiter – und damit müsse man Schritt halten. Das Bemerkenswerte dabei: Die Anträge wurden schon 2011 gestellt – in den vergangenen knapp vier Jahren ist also keineswegs Schritt gehalten worden. Welche Um- oder Neubauten konkret vorgesehen seien, werde geheim gehalten, sagte Philipp. Eine Mauer werde man jedenfalls nicht bauen.“

Atommüll-Kommission bei der Arbeit: Brunsbüttel-Castor-Urteil, Gorleben, Bundesämter und Öffentlichkeitsbeteiligung

ag-atommuell-feb2015In gewohnt sachlicher Form berichtet der BUND auf seiner Homepage über die beiden Sitzungen der Arbeitsgruppen 1 und 2 der Atommüll-Kommission am vergangenen Mittwoch. Öffentlichkeitsbeteiligung und Evaluation standen auf der Tagesordnung. Wie wird die Kommission mit dem Brunsbüttel-Urteil weiter umgehen? Wird sie das Thema Zwischenlagerung aufgreifen, wie es der BUND und der Vertreter der Linken in der letzten Kommissionssitzung gefordert hatten? Wie weiter mit oder ohne Veränderungssperre in Gorleben? Wie können andere potentielle Standorte für ein langfristiges Atommülllager gesichert werden? Wie geht es weiter mit dem im StandAG vorgesehenen neuen Bundesamt für kerntechnische Entsorgung? Und kommt endlich die vielfach versprochene Öffentlichkeitsbeteiligung auf den Weg? Wie sieht eine Homepage aus, auf der sich Interessierte und BürgerInnen einbringen können? Verdammt viele bedeutsame Themen, mit denen sich die beiden AGs befassten.

Auf der Kommissions-Seite ist leider bislang kein Bericht erschienen, der BUND liefert:

„12. Februar: Bericht von den Arbeitsgruppen „Evaluierung“ und „Öffentlichkeitsbeteiligung“ am 11.2. – Die Arbeitsgruppen haben am 11.2. jeweils wichtige Themen behandelt und zum ersten Mal auch für einen Teil der Zeit gemeinsam getagt.

Gemeinsame Sitzung

In der gemeinsamen Sitzung wurden die Abgrenzung der zu bearbeitenden Themen und die weitere Zusammenarbeit besprochen. Kurzfristig geht es vor allem darum, dass die Erfordernisse der Öffentlichkeitsbeteiligung an der Arbeit der Kommission bei einer möglichen Verlängerung der Arbeitszeit der Kommission berücksichtigt werden. Für den BUND ist es wichtig, dass für eine ernsthafte Öffentlichkeitsbeteiligung ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Bei der Überprüfung der Standortsuche im Standortauswahlgesetz vereinbarten die beiden Arbeitsgruppen eine enge Zusammenarbeit.

Arbeitsgruppe „Evaluierung“

In der Arbeitsgruppe ging es unter der Leitung von Klaus Brunsmeier (BUND) um zentrale Punkte für eine kurzfristige Änderung des Standortauswahlgesetzes.

Behördenstruktur

Zur Verbesserung der Behördenstruktur im Gesetz hatten die AG-Vorsitzenden ein Eckpunkte-Papier vorgelegt. Dies sieht ein neues staatliches Unternehmen als Vorhabenträger und eine Aufsichts- und Regulierungsbehörde vor. Zu einigen Punkten gab es noch Diskussionsbedarf in der AG. Auf der nächsten AG-Sitzung am 23.2. soll das Papier finalisiert werden, damit es auf der nächsten Kommissions-Sitzung beschlossen werden kann.

Veränderungssperre Gorleben

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat mittlerweile einen Entwurf der Veränderungssperren-Verordnung vorgelegt. Danach soll die Veränderungssperre um zehn Jahre verlängert werden; allerdings automatisch enden, wenn der Standort Gorleben aus dem Suchverfahren ausscheidet. Gleichzeitig hatte Umweltministerin Hendricks in einem Brief an die Kommission ihre Offenheit für Alternativen zur Veränderungssperre signalisiert. Zur Sitzung der Kommission hatte das BMUB auch eine Einschätzung zu den Vorschlägen des Landes Niedersachsen vorgelegt. Da laut dem Standortauswahlgesetz (StandAG) neben Gorleben keine anderen Standorte gesichert werden müssen, sieht es die AG als Aufgabe der Kommission an, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen und zu überlegen, wie andere Standorte geschützt werden können. Konkret bereitet die AG einen Beschlussvorlag für die Kommission vor, dass alle Standorte gesichert werden. Außerdem beschäftigt sich die AG weiter mit alternativen Ideen zu einer Veränderungssperre Gorleben.

Gutachten zur Vereinbarkeit von Rechtsschutz und Öffentlichkeitsbeteiligung mit EU-Recht

Dieses Gutachten soll insbesondere zeigen, welcher Änderungsbedarf sich am StandAG ergibt, wenn die Vorgaben der Umweltverträglichkeitsprüfung- und Strategische-Umweltprüfung-Richtlinie sowie Aarhus-Konvention eingehalten werden. Das Gutachten wurde jetzt auf den Weg gebracht und soll noch vor dem Sommer vorliegen.

Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil

Klaus Brunsmeier hat für den BUND deutlich gemacht, dass sich die Kommission unbedingt mit den Folgen des Urteils auseinandersetzen muss. Dies wurde von der AG weitgehend geteilt, allerdings wurde überwiegend keine Sinnhaftigkeit darin gesehen, dies im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes zu machen. Deshalb soll das Thema in der Gesamt-Kommission weiter behandelt werden. Dies vor allem unter dem Focus, wie bei zukünftigen Genehmigungen eine transparente Sicherheitsüberprüfung gewährleistet werden kann.

„Bestmögliche Sicherheit“

Bezüglich des in der Anhörung zur Evaluierung umstrittenen Begriffs „bestmögliche Sicherheit“ im StandAG wurde vereinbart, dass die Vorsitzenden der AG2 einen Vorschlag erarbeiten, ob und wie hier eine Klärung erfolgen kann. Gemeint war der Begriff als Ergebnis eines Sicherheitsvergleichs mehrerer Standorte. Dies wird aber von Gegnern einer vergleichenden Standortsuche auch juristisch bestritten.

Die AG trifft sich am 23. Februar zur nächsten Sitzung. Dort wird es unter anderem erneut um das Thema Veränderungssperre Gorleben gehen.

Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsbeteiligung

Hier wurden sehr konkreter Dinge in Bezug auf die Verbesserung der Website, die Einrichtung eines Internet-Forums und die Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung für die Öffentlichkeitsbeteiligung besprochen. Außerdem wurde die Erarbeitung eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit an der Kommission auf den Weg gebracht und über das weitere Arbeitsprogramm gesprochen.

Website und Internet-Forum

Die Geschäftsstelle der Kommission hat jetzt einen Redakteur. Deshalb steht der kurzfristigen Freischaltung des Internet-Forums nichts mehr im Weg. Jede Arbeitsgruppe und die Gesamt-Kommission kann dort eine Thema öffentlich diskutieren lassen, wenn sie zusagt, die Ergebnisse auch in ihrer Arbeit zu berücksichtigen. Die neue Website der Kommission soll im April fertig sein. Dann wird vor allem die Darstellung auf mobilen Geräten verbessert. Die Arbeitsgruppe hat beschlossen, dass die Darstellung der Kommission-Sitzungen im Livestream und im Video deutlich verbessert werden soll.

Auftaktveranstaltung und Beteiligungskonzept

Bei der vergangenen Sitzung der Atommüll-Kommission wurde beschlossen,

  • dass eine Auftaktveranstaltung für die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit um Pfingsten stattfinden soll.
  • ein konkretes Konzept für die Beteiligung der Öffentlichkeit während der Kommissionsarbeit mit Unterstützung eines externen Dienstleisters entwickelt werden soll.

Beide Vorhaben wurden von der AG auf den Weg gebracht. Um wichtige inhaltliche Klärungen des Konzeptes gemeinsam mit dem externen Dienstleister zu ermöglichen wird die AG versuchen, sich zusätzlich auch im April zu treffen.

Die AG trifft sich das nächste Mal am 5. März. Hauptthema wird dann die Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlgesetz sein.

Schreiben von Bundesministerin Barbara Hendricks (PDF)

Handlungsoptionen zur Sicherung potentieller Endlagerstandorte (PDF)

Atommüll-Konsens: Veränderungssperre Gorleben kann weg

„Gorleben kommt als Standort für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle nicht in Frage, deshalb braucht es auch keine Veränderungssperre mehr.“ Mit diesem Satz kommentiert der Bundestagsabgeordnete Hubertus Zdebel die Diskussion über eine neue Verordnung, mit der die bestehende Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben ersetzt werden soll. Die bisherige Sperre läuft am 16. August 2015 aus.

„Die Veränderungssperre darf nicht verlängert werden“, so der Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied in der Atommüll-Kommission des Bundestages weiter. „Nicht nur, weil der Salzstock geologisch aus dem Rennen ist. Kein Atomstandort in der Bundesrepublik hat derart die Gesellschaft gespalten, wie Gorleben. Wer einen gesellschaftlichen Konsens für einen dauerhaften und verantwortungsvollen Umgang mit dem radioaktiven Atomerbe will, der muss akzeptieren, dass ein Neuanfang nur dann möglich ist, wenn die Bundesregierung und die Atomwirtschaft Gorleben endlich aufgeben. Ohne dieses eindeutige Signal wird es einen echten Neuanfang nicht geben können.“

Die Bundesumweltministerin hatte in einem Brief an die Vorsitzenden der Atommüll-Kommission des Bundestags mitgeteilt, dass sie keine Alternative zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Standort Gorleben sehe. Ein erster Referentenentwurf für eine „Änderung der Gorleben-Veränderungssperren-Verordnung“ ist gerade in Umlauf gebracht worden. Die Atommüll-Kommission befasst sich im Rahmen der Evaluation des Standortauswahlgesetzes, auf das sich Hendricks für eine Erneuerung der Veränderungssperre für Gorleben bezieht, auch mit diesem Thema. Die bestehende Sperre läuft am 16. August 2015 aus. Eine neue Verordnung braucht die Zustimmung des Bundesrats. Die letzte Sitzung des Bundesrat vor dem Auslaufen der Veränderungssperre wäre am 10.7.2015.

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