Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Klagen gegen Atomanlagen im Anmarsch

Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert
Anti-Terror-Schutz rund um die Reaktorkuppel am AKW Brokdorf. Foto: Dirk Seifert

Der Atomenergie geht es an den Kragen. Das Brunsbüttel-Castor-Urteil sorgt für mächtigen Wirbel und könnte nun für einen schnelleren Atomausstieg sorgen. Schon vor einiger Zeit fragte umweltFAIRaendern mit Blick auf die Folgen des Schleswiger Richterspruchs: Atomkraftwerke: Kommt die Stilllegung per Gericht? An vielen Atom-Standorten sind jetzt Klagen in Vorbereitung, die mit dem Urteil des OVG Schleswig im Rücken gute Chancen auf Erfolg haben.

Es wird heftig debattiert unter den Anti-Atom-Verbänden und -Initiativen und Anwälte sehen seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gute Chancen. Die Bestätigung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht vor zwei Wochen hat bei den zuständigen Atombehörden im Bund und Ländern für große Ratlosigkeit gesorgt. Denn es sind nun deutlich höhere Sicherheitsanforderungen an den Betrieb von Atomanlagen einzulösen und nachzuweisen.

Das ist nicht nur von erheblicher Relevanz für die Castor-Zwischenlager, sondern auch für die noch im Betrieb befindlichen Atommeiler selbst. Keines dieser AKWs hält den im Brunsbüttel-Urteil eingeforderten Maßstäben stand und auch noch so geheim durchgeführte (und damit gerichtlich nicht überprüfbare) Nachrüstmaßnahmen dürften daran nichts ändern. Schwerste Unfälle können nicht mehr als Restrisiko verharmlost werden, sondern müssen als ernstzunehmendes Risiko behandelt werden. Es geht direkt um Grundrechte, die nun zu schützen sind und die – wenn rechtlich überprüfbare Maßnahmen nicht mehr ausreichen – zur Abschaltung führen können.

Eine Klage zur Genehmigung des Castor-Lagers im abgeschalteten AKW Unterweser/Esenshamm steht noch vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg aus. Es wird erwartet, dass auch dieses Gericht im Grundsatz dem Urteil aus Schleswig und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht folgen wird.

In Gundremmingen, in Grafenrheinfeld, in Grohnde und Brokdorf werden derzeit Klagen entweder gegen die Castor-Standortlager oder direkt gegen die Atommeiler vorbereitet. Möglicherweise auch noch an anderen Standorten. Auch hier werden die nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen „Einwirkungen von außen“, also der Schutz gegen Terrorangriffe mit Flugzeugen oder modernen panzerbrechenden Waffen im Zentrum stehen. Die Gutachterin im Schleswig-Prozess hatte mit ihrer Stellungnahme aufgezeigt, welch katastrophale Auswirkungen der Einsatz z.B. dieser Panzerfäuste haben kann und das Gericht ist dieser Darlegung in weiten Teilen gefolgt.

Dass die Behörden über diese Risiken Bescheid wissen, zeigt sich z.B. am AKW Brokdorf. Als Geheimschutzmaßnahme – und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit – wurden in Brokdorf auf den Dächern Gerüste installiert, die ganz offenkundig verhindern sollen, dass z.B. Hubschrauber dort landen können. So soll es einem Terrorkommando unmöglich gemacht werden, dort einen Anschlag auf die Reaktorkuppel mit den hochradioaktiven Brennelementen zu verüben. Damit sagen die Behörden aber auch: Gegen den Einsatz von panzerbrechenden Waffen ist der Reaktor grundsätzlich nicht ausreichend von außen geschützt. Er könnte durchschlagen werden und es könnte in der Folge zu einer atomaren Katastrophe kommen.

Während bei den Castor-Hallen mit Beton-Härtungen oder zusätzlichen Schutzwänden im Geheimen versucht wird, zusätzliche Sicherheitsreserven zu erreichen, dürfte das bei den AKWs kaum möglich sein.

Endlager-Kommission: Ein Vorfall und etwas über Atommüll, Zwischenlager ohne Genehmigung, Reisen und Arbeitsplan

Atommuell-Kommission03112014-02Der BUND, Mitglied in der Endlager-Kommission, berichtet auf seiner Homepage über die gestrige Sitzung. Dabei kam es zu einem kleinen Vorfall, die Sitzung wurde abgebrochen. Nicht etwa wegen unglaublich nichtssagender Bemerkungen zur Bedeutung des Brunsbüttel-Urteils in Sachen Atommüll-Zwischenlagerung. Sondern, wie der BUND berichtet: „Am Ende des Treffens sollte es in einem nicht-öffentlichen Teil unter anderem um die Vergabe von Gutachten gehen. Jochen Stay von „Ausgestrahlt“ weigerte sich, die Besuchertribüne zu verlassen. Daraufhin wurde die Sitzung vorzeitig beendet und dieser Punkt auf das nächste Treffen der Kommission verschoben.“

Über die Inhalte der Sitzung berichtet der BUND: „Die Atommüll-Kommission hat es beim 8. Treffen am 19.1.2015 endlich geschafft, sich mit der vom Umweltministerium (BMUB) vorgelegten Abfallbilanz zu befassen. Aktuell ging es zudem um die vom Bundesverwaltungsgericht am vergangenen Freitag bestätigte Aufhebung der Genehmigung für das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel. Daneben wurde vor allem über die Aktivitäten der Kommission in den nächsten Monaten beraten.“ Ausführlicher ist das hier zu lesen.  Der Bundestag berichtet auch über diese Sitzung und es ist durchaus interessant, auch diesen Bericht im Vergleich zur Darstellung auf der BUND-Seite zu lesen.

Endlager-Kommission: Auf der Suche nach Öffentlichkeit

141018SZL-illagal-  amKKB-DSCI0154
Atommüll-Probleme immer größer: Das Castor-Lager am AKW Brunsbüttel ist illegal.

Die Endlager-Kommission hat es nicht einfach: Wichtige Entscheidungen finden ohnehin ohne sie statt, viele der Atommüll-Probleme, die anstehen, sind im Auftrag durch den Bundestag nicht enthalten. Und auch in Sachen Öffentlichkeitsbeteiligung geht es nur langsam voran. Schon das Minimale holpert: So schafft es der Bundestag mit seinen Ressourcen bislang nicht einmal, die Sitzungen der AGs live im Internet zu streamen. Von wirklichen Beteiligungs- oder gar Mitwirkungsmöglichkeiten ganz abgesehen. Kommenden Donnerstag debattiert die AG1 ein umfängliches Konzept-Papier zur Öffentlichkeitbeteiligung.

Die Mediatorin Ulrike Donat, Gorleben-Kennerin und als wissenschaftliche Referentin u.a. im ehemaligen Gorleben-Untersuchungsausschuss tätig, hatte vor wenigen Wochen Thesen in der AG1 präsentiert, welche Voraussetzungen und  Rahmenbedingungen für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Atommüllfrage gegeben sein müssen. Ihre Thesen, in denen sie z.B. eine Art „Wahrheits- und Versöhnungskommission“ an den Anfang von Verhandlungen stellt, machen klar, wie enorm das Problem ist und wie weit die Kommission von derartigen Aspekten noch entfernt ist.

Die Sitzung am Donnerstag, den 22. Januar 2015, beginnt um 11 Uhr im Bundestag und hat folgende Tagesordnung. (PDF)

Gorleben-Erfinder Ernst Albrecht ist tot – Endlager-Suche: Streit um „Mitentscheidung“

Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert
Irgendwo muss das Zeugs ja hin. Wie weiter mit dem Atommüll? Foto: Dirk Seifert

Soviel Atommüll, soviel zu schreiben: Der Erfinder von Gorleben ist, wie seine Tochter Ursula von der Leyen ausgerechnet in Afghanistan mitteilte, gestorben. Ernst Albrecht – ehemaliger Ministerpräsident von Niedersachsen, war es, der unter der Bundesregierung von Helmut Schmidt mit einem Fingerzeig für die ansonsten wissenschaftsfreie Entscheidung sorgte, die den Salzstock von Gorleben zu einem bis heute umstrittenen Standort für ein Endlager für die hochradioaktiven Abfälle machte. Endlager? Genau, da gibt es ja nun eine Kommission für. Deren AG1 tagte am letzten Freitag und stritt über ein Konzept-Papier, wie es denn nun mit der Öffentlichkeitsbeteiligung weiter gehen soll.

Das Gute vorweg: Keine Differenzen gab es bei der Frage, ob denn Information und Transparenz gewährt werden sollen. Auch die Mitwirkung war kein ernstes Problem. Die Autoren des Vorschlags, die Vorsitzenden der AG1 „Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz“ Gassner und Meister, hatten außerdem im Punkt 4.3. angeregt: „Öffentlichkeitsbeteiligung durch Mitentscheidung“. Da ging es nicht nur um die Frage, ob und wie Mitentscheidungsrechte bei der eigentliche Suche im Rahmen des zu evaluierenden Standortauswahlgesetzes eingeräumt werden sollen, sondern auch, ob diese Rechte bereits im Rahmen der Berichtserstellung durch die Kommission möglich sein sollten.

Nicht nur von Seiten einschlägiger Kritiker wurde das massiv in Zweifel gezogen. Für heftiges Erstaunen sorgte vor allem der Vertreter des grün-geführten Bundeslandes Baden-Württemberg, der solch weitgehende Rechte für nicht geboten hielt. Im Januar sollen die Dinge weiter debattiert werden, dann sollen ExpertInnen aus dem Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung gehört werden, um diesem Konflikt weiter nachzugehen.

Der Tagesspiegel aus Berlin berichtete gestern über zwei andere Akteure bzw. Mitglieder der Kommission. Gerald Hennenhöfer und Michael Sailer werden in einiger Ausführlichkeit in dem Artikel unter dem Titel: „Der atomisierte Unterschied“ vorgestellt. „Im Laufe der Jahre haben sich ihre Positionen angenähert. Erstaunlich“, stellt die Autorin fest.

Atommüll: Eine Kommission, Gäste und die Öffentlichkeit

Donat-Fox-Fuder-AG1-Endlagerkommission-Nov2014-01
Gäste der AG1 der Endlager-Kommission mit Erfahrungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung: Michael Fuder, Andreas Fox, Ulrike Donat. Foto: Dirk Seifert

Atommüll ohne Ende, Probleme überall. Seit dem Spätsommer tagt im Bundestag die hoch umstrittene Endlager-Kommission. Inzwischen hat sich im Rahmen der Kommission eine AG für die Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet, genauer: „AG1 – Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz„. Deren Vorsitzende, der Landesbischof Ralf Meister (Hannover) und Rechtsanwalt Hartmut Gassner, haben nun ein umfangreiches Papier zur Debatte über die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt, das am Freitag (12.12.) auf dem Treffen der AG1 erstmals behandelt werden soll. Vorgesehen ist, das Konzept im März 2015 von der Kommission beschließen zu lassen.

Update: Auf das Papier von Meister und Gassner reagierte noch am Abend vor der Sitzung am 12.12. Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung in scharfer Form. Der Vorschlag von den beiden Vorsitzenden sei elitär orientiert und könne von ihm so nicht mitgetragen werden. Allerdings betonte Sommer darin auch, dass nun aus seiner Sicht endlich überhaupt eine Grundlage für die Debatte um Beteiligung und Mitentscheidung in der Kommission bzw. der AG in Gang komme.

Auf den letzten Drücker hatte die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen im Rahmen der Verhandlungen um einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche diese Kommission als eine Form von Öffentlichkeitsbeteiligung ins Standortauswahlgesetz gehievt. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das zustande kommen des Gesetzes und der Kommission heftig kritisiert und eine Beteiligung zunächst abgelehnt. Erst in letzter Minute entschied sich der BUND zu einer Beteiligung, ohne die massive Kritik im Kern zurückzunehmen.

Der BUND reagierte damit aber auf einige Maßnahmen seitens der Bundesregierung, die z.B. die weitere Erkundung in Gorleben beendet und eine Klage zurücknahm (ohne aber den Standort Gorleben aus dem Suchverfahren auszuschließen). Auch der Aufbau des umstrittenen neuen Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wurde zunächst auf Eis gelegt. Und schließlich wurde in einem Entschließungsantrag durch den Bundestag bekräftigt, dass die Kommission eine Evaluation des Gesetzes durchführen und dazu dem Bundestag Vorschläge für Veränderungen unterbreiten soll. Auch die Deutsche Umweltstiftung ist als Vertreter der Umweltverbände Mitglied der Kommission.

Gäste mit Erfahrungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Endlager-Projekten

Bereits auf der letzten Sitzung der AG1 im November waren Gäste eingeladen, die sich mit den Konflikten um die Atommülllagerung seit Jahren auseinandersetzen und die AG1 über ihre Einschätzungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den drei Endlagerstandorten Morsleben, ASSE und Gorleben informierten. Vorgesehen war auch, eine Person aus der Region Salzgitter zu finden, die über diesbezügliche Erfahrungen zum Schacht Konrad berichten sollte. Dies blieb aber ohne Erfolg.

Michael Fuder berichtete über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ASSE, Andreas Fox über das gleiche Thema in Sachen Morsleben. Schon diese beiden Vorträge machten deutlich, dass viel Vertrauen in das staatliche Vorgehen zertrümmert worden ist.

Zur aktuellen Entwicklung bei der ASSE machte Fuder darauf aufmerksam, dass es starke Tendenzen gäbe, die mit den Begriffen „Pro-Forma-Beteiligung“ (BMUB, BfS), Staat als „Obrigkeit“ und „Gegner“ und „Geringschätzung“ zu tun hätten. Andreas Fox verwies unter anderem auf „extrem asymmetrische Verhältnisse in Hinsicht auf manpower, Finanzierung und alle anderen Ressourcen“, die eine Arbeit auf Augenhöhe bislang völlig verhindern würden.

Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Donat ging in ihrem Vortrag über die Erfahrungen zu Gorleben hinaus und sprach grundsätzliche Probleme des  gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie an, deren Befassung, Würdigung und Klärung sie als unbedingt erforderlich bezeichnete, wenn es zu einer wirklichen Verständigung und Konsensbildung für die Atommüll-Lagerung kommen soll.

Das grundlegende Problem, um eine Vertrauensbasis zu entwickeln, machte Donat schon in der Einleitung ihrer Thesen klar: „Bundesregierung, Energiewirtschaft und Verwaltung sowie ein großer Teil der Parteien sind seit Beginn sog. „friedlichen Nutzung der Atomenergie“ einseitig pro Atom und auf Durchsetzung ausgerichtet gewesen, bis hin zur Laufzeitverlängerung 2010. Kommunikation erfolgte intransparent und „top down“. Durchsetzung und Kostenaspekte rangierten vor Sicherheitsinteressen der Bürger.“

Gegen diese Einseitigkeit war allein die Anti-Atom-Bewegung Garant für Sicherheit, Sicherheitsbedenken und Kontrolle. Für das Gelingen eines neuen Verfahrens zur Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager, für das es vor allem Vertrauen und Glaubwürdigkeit braucht, stellt sie Anforderungen: „Ein Neuanfang benötigt Glaubwürdigkeit für den Ansatz und für das Verfahren. Dazu wäre es hilfreich, wenn die sicherheitsrelevante Rolle der Kritiker gewürdigt wird und die Fehler der Vergangenheit von Seiten der Politik eingestanden werden. Auch die künftige Finanzierung sollte auch nach dem Ende der Atomenergienutzung gesichert werden. Weitere Laufzeitverlängerungen und eine Renaissance der Atomkraft müssen ausgeschlossen werden. Art und Menge des zu entsorgenden Mülls muß kalkulierbar sein“ und „Das Verfahren muß in einem öffentlichen Prozess gemeinsam abgestimmt werden unter neutraler, allparteilicher, geschulter Moderation“.

Anforderungen, denen sich die Kommission und die AG1 sicher stellen muss, wenn sie die bislang weitgehende Ablehnung des derzeitigen Verfahrens bei den Anti-Atom-Initiativen verändern will. Anforderungen aber auch, denen sich vor allem Betreiber, Regierungen und Behörden auch unabhängig von der Kommission stellen müssen. Denn so sehr sich die Kommission um möglicherweise gute Ansätze bemühen mag: Projekte, wie die derzeit in Planung befindliche Abschiebung von Atommüll aus Jülich in die USA oder der Versuch von E.on und anderen, sich vor den wachsenden Kosten der Atommülllagerung zu drücken, sind sicher nicht geeignet, Vertrauen in die Glaubwürdigkeit eines staatlichen Neubeginns zu fördern – um nur zwei von den vielen möglichen Beispielen zu nennen.

Die drei Vorträge von Donat, Fuder und Fox hier zum download:

×