- Siehe auch hier auf der Seite der Fraktion DIE LINKE
Schlagwort: Gronau
Uran und URENCO: Britische Anlage zur Uran-Umwandlung verzögert sich
Die von URENCO in Großbritannien im Bau befindliche Uran-Konversionsanlage am Standort Capenhurst verzögert sich und wird nach derzeitigen Planungen nicht vor 2017 in Betrieb gehen. Das berichtet Anfang Juni das Liverpool-Echo. Damit – so die Zeitung – verzögere sich die Inbetriebnahme um nunmehr zwei Jahre.
URENCO betreibt in Deutschland (Gronau), Niederlande (Almelo) und England (Capenhurst) Fabriken, in denen Uran für den Einsatz in Atomkraftwerken angereichert wird. Neben dem angereicherten Uran fallen dabei große Mengen abgereichertes Uran in der chemischen Form des besonders aggressiven Uran-Hexa-Fluorids (UF6) an. Da es für diesen Reststoff auf absehbare Zeit keine Verwendung gibt, muss es langfristig gelagert werden. Dazu ist aber eine Umwandlung in ein weniger gefährliches Urangemisch erforderlich. Mit der neuen Konversionsanlage soll das Uran von UF6 daher zu einem chemisch stabileren Uran-Trioxid (U3O8) umgewandelt werden.
Auch in Deutschland fallen von diesem gefährlichen Stoff große Mengen in Gronau an. Bislang erfolgt deren Umwandlung in Südfrankreich in Pierrelatte. Das hat zahllose Atomtransporte zur Folge. Ein neues Atommülllager in Gronau, in dem bis zu 60.000 Tonnen des zu U3O8 umgewandelten Uran gelagert werden sollen, verzögert sich ebenfalls schon seit nunmehr über ein Jahr. Daher lagern in Capenhurst und Gronau große Mengen des gefährlichen UF6 immer noch ungeschützt unter freiem Himmel.
Gründe für die Verzögerungen der Inbetriebnahme der Uran-Umwandlungsanlage in Capenhurst hat die URENCO laut Liverpool-Echo nicht angeben.
- URENCO: Atomtransporte künftig von Gronau nach England
- Urangeschäfte der URENCO: Neue Atomanlage und 100 Jahre Zwischenlagerung
- Uranfabrik Gronau: Uran-Lager verzögert sich – mehr Atomtransporte künftig nach England.
Die URENCO und ihre Urananreicherungsanlagen gehören zu den brisantesten Anlagen in der Atomwirtschaft, weil über die eingesetzten Zentrifugen grundsätzlichen auch waffenfähiges Uran hergestellt werden könnte. Dennoch ist derzeit geplant, die URENCO zu verkaufen. Die bisherigen Eigentümer, die Staaten Großbritannien und Niederlande sowie die deutschen Unternehmen RWE und E.on, die jeweils ein Drittel der Anteile besitzen, streben eine Privatisierung der URENCO an. Aufgrund der enormen militärischen Risiken hat es immer wieder Verzögerungen bei den Verkaufsvorbereitungen gegeben.
Symposium: Rechtliche Probleme der Atommülllagerung
Wie wird Atommüll in Deutschland gelagert? Das ist nicht nur eine technische und soziale, sondern auch eine rechtliche Frage. Nicht zuletzt die Aufhebung der Betriebsgenehmigung für das Castor-Zwischenlager am AKW Brunsbüttel und die anlaufenden Klagen gegen Betriebsgenehmigungen von Atomanlagen machen das deutlich. Grund genug, dass sich Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände eingehender mit dem Atomrecht befassen und Anforderungen entwickeln, wie künftig eine möglichst sichere Lagerung von Atommüll rechtlich organisiert werden muss und dabei auch weitgehende Rechte für die Betroffenen ermöglicht werden.
Deshalb lädt der Trägerkreis des Atommüllreport in Kooperation mit Greenpeace zu einem Atommüllrechtssymposium am 23.10.2015 von 10.00 – 18.00 Uhr nach Hannover. In der Einladung heißt es weiter: „Während der Bundestag mit seiner Kommission »Lagerung hochradioaktiver Abfälle« diskutiert, wohin der hauptsächlich hochradioaktive Atommüll in vielen Jahrzehnten verbracht werden soll, wird gleichzeitig der Umgang mit Atommüll durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Gerichts- und Verwaltungsverfahren präjudiziert. Im Rahmen des Atommüllrechtssymposiums werden Praktikerinnen und Praktiker die Entwicklungen in einzelnen Bereichen beleuchten und bewerten.“
- Hier geht es zum Einladungsflyer (PDF), samt Anmeldeformular!
- Alles zum Thema Atommüll auf dieser Seite
- Ebenfalls für den Terminkalender: Save the date: Einladung zur 7. Atommüllkonferenz
Über die ReferentInnen und die Themen heißt es in der Ankündigung zum Atommüllrechts-Symposium weiter: „Referieren werden u.a. Dr. Dörte Fouquet, Prof. Dr. Felix Ekardt, Dr. Ulrich Wollenteit, Joy Hensel und Cornelia Ziehm. Themen sind die Auswirkungen des EU-Rechts auf den nationalen Umgang mit Atommüll, das Nationale Entsorgungsprogramm und das Standortauswahlgesetz, die Rechtmäßigkeit des Exports von radioaktiven Abfällen, die Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, die Rechtsentwicklungen in den Stilllegungsverfahren von Atomanlagen, Regelungen im subgesetzlichen Raum (wie der Strahlenschutz) und Anforderungen an einen Rechtsrahmen für den Atomausstieg und die Finanzierung der Atommüll-Lagerung.“
- Dossier über das Chaos der Atommüllentsorgung – Das Brunsbüttel-Urteil und weitreichende Folgen
- Nach dem Brunsbüttel-Castor-Urteil: Klagen gegen Atomanlagen im Anmarsch
Mitglieder im Trägerkreis Atommüllreport sind die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD, die BI Lüchow-Dannenberg, der BUND, der BUND Landesverband NRW, IPPNW, Robin Wood, Strahlentelex, die Gesellschaft für Strahlenschutz und die Deutsche Umweltstiftung.
Atommüll: „Nationales Entsorgungsprogramm“ beschäftigt jetzt die Ausschüsse des Bundestags
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf über den Umgang mit den radioaktiven Atomabfällen wird jetzt auf Antrag der Fraktion DIE LINKE auch den Umweltausschuss des Bundestag beschäftigen. Der Antrag, der viele Argumente der auch von Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbänden vorgetragen Kritik an dem so genannten „Nationalen Entsorgungsprogramm“ aufnimmt, sorgt damit dafür, dass der Entwurf einer umfassenden Überprüfung unterzogen wird.
- Die Debatte zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Nationalen Entsorgungsprogramm hier im Video. Die Rede von Hubertus Zdebel unten als Text.
Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE und Mitglied der so genannten Atommüll-Kommission, stellte nach der heutigen Debatte im Plenum des Bundestags fest: „Es ist gut und wichtig, dass auch der Bundestag mit seinen Gremien sich intensiv mit dem vom Umweltministerium vorgelegten Entwurf für den künftigen Umgang mit den atomaren Abfällen auseinandersetzt. Schon der verharmlosende Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“ ist ein Hinweis, wie notwendig die intensive Debatte ist. Es gibt viel zu viele Probleme und Gründe, warum wir uns sorgen machen müssen!“
Zdebel weiter: „An allen Atomstandorten stellen sich neue und immer größere Sicherheitsfragen. Die werden im Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ trotz einiger Verbesserungen weiterhin ausgeblendet. Mit dem Antrag und den jetzt kommenden Debatten im Umweltausschuss wollen wir dazu beitragen, dass über all diese Probleme offen und ehrlich debattiert werden kann. Unser Antrag ist auch eine Ermutigung für die laufenden Diskussionen der Atommüll-Diskussionen, die Suche nach einem gesellschaftlichen Konens für einen möglichst sicheren Umgang mit dem Atommüll zu unterstützen, indem endlich das ganze Atommüll-Desaster in den Blick genommen werden kann. Dafür braucht es auch umfangreiche Änderungen am Standortauswahlgesetz und am Auftrag der Kommission.“
- Überweisung des Antrags 18/5228 zum NaPro in den Umweltausschuss beschlossen.
In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.
Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.
Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.
Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.
Die Rede des Abgeordneten Zdebel in der Plenar-Sitzung am 2. Juli 2015
Hubertus Zdebel (DIE LINKE):
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Schade, dass kein Vertreter des Umweltministeriums mehr da ist bei dieser Diskussion um ein Thema, das insbesondere Ministerin Hendricks, aber auch Minister Gabriel, der ja für Wirtschaft und Energie zuständig ist, umtreibt.
Ich komme zum Thema. Eher unfreiwillig, nämlich zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, hat das Umweltministerium unter dem harmlosen Titel „Nationales Entsorgungsprogramm“, abgekürzt: NaPro, endlich einen Entwurf vorgelegt, wie der künftige Umgang mit allen Arten von Atommüll bis hin zur vermeintlichen Endlagerung aussehen soll. Der Entwurf ist an und für sich ziemlich enttäuschend; denn die vorhandenen Probleme und ungelösten Fragen im Umgang mit den radioaktiven Abfällen werden darin weitgehend ausgeblendet. Das kritisieren wir. Deshalb haben wir diesen Antrag vorgelegt.
(Beifall bei der LINKEN)
Bestehende Probleme mit leckenden Atommüllfässern kommen ebenso wenig vor wie Brennelementezwischenlager wie Brunsbüttel ohne Genehmigung. Die zeitlichen Prognosen des NaPro für die Errichtung eines Abfalllagers für hochradioaktive Abfälle sind unrealistisch; das zeigen auch die bisherigen Diskussionen in der Endlagerkommission des Deutschen Bundestages nachdrücklich. Auf die befristeten Genehmigungen für die zentralen Zwischenlager in Gorleben, bis 2034, und Ahaus, bis 2036, und darauf, welche Konsequenzen diese Befristungen nach sich ziehen, geht das Programm gar nicht ein.
Wir greifen mit unserem Antrag eine Vielzahl der Probleme auf, die auch von Antiatominitiativen und Umweltverbänden als Einspruch gegen das NaPro vorgebracht worden sind. 70 000 solcher Einsprüche hat es gegeben. Wir fordern, dass endlich Konsequenzen aus dem Atommülldesaster gezogen werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Eher unfreiwillig macht der Entwurf aber auch klar – und bestätigt uns Linke -: Der Umgang mit dem Atommüll muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlgesetzes eingesetzte Atommüllkommission bekommt durch diesen Entwurf im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Lassen Sie mich als Beispiel anführen: Das BMUB stellt fest – und das halte ich für einen ehrlichen Schritt -, dass es etwa 300 000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiven Atommüll aus der Asse und aus der Urananreicherung in Gronau geben kann, der bislang in den Planungen nicht enthalten war. Er soll, so steht es in dem NaPro-Entwurf, entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfällen in einem noch zu findenden Endlager versenkt werden.
Dies wird ausdrücklich unter den Vorbehalt der Befassung durch die Endlagerkommission gestellt. Damit wird deren Auftrag de facto erweitert; denn bisher ist die Kommission nur für den hochradioaktiven Atommüll zuständig. Aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion zeigt das NaPro damit auch, dass Konsequenzen mit Blick auf das von uns abgelehnte Standortauswahlgesetz und die Kommission diskutiert und gezogen werden müssen.
(Beifall bei der LINKEN)
Das gilt ganz besonders, wenn der angestrebte gesellschaftliche Konsens bei der Atommülllagerung als Ziel erreicht werden soll.
Mit unserem Antrag wollen wir dafür sorgen, dass es endlich mehr Ehrlichkeit beim Umgang mit den radioaktiven Abfällen gibt. Deswegen fordern wir Linken eine umfangreiche Überarbeitung des Entwurfs des Nationalen Entsorgungsprogramms, die den gesamten vorhandenen und den künftig anfallenden Atommüll einbezieht und die vorhandenen Probleme tatsächlich beschreibt.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich habe einige konkrete Punkte schon erwähnt. Weitere finden Sie in unserem Antrag.
Außerdem fordern wir ein definitives Exportverbot für Atommüll und Konsequenzen aus dem Brunsbüttel-Urteil, was die Zwischenlagerung angeht.
(Beifall bei der LINKEN)
Für Schacht Konrad fordern wir einen Neustart, genauso wie in Sachen Gorleben. Kommt es hier nicht zu einem Alternativenvergleich, dann muss das Projekt unserer Meinung nach aufgegeben werden.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)
Atommüll, Salzgitter und Schacht Konrad: „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ – Standortsuche braucht Neustart

Unter dem harmlosen Titel eines Entwurfs für das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat das Bundesumweltministerium ein großes Fass aufgemacht. Insgesamt fast 70.000 Widersprüche gegen die dortigen Aussagen und Planungen zum künftigen Umgang mit dem Atommüll sind dem Ministerium jüngst übergeben worden. Jetzt läutet die Stadt Salzgitter die nächste Phase in der Auseinandersetzung ein: Mit einer juristischen Stellungnahme des Rechtsanwalts Ulrich Wollenteit und einer fachlichen Stellungnahme des Physikers Wolfgang Neumann von der Intac Hannover begründet die Stadt, warum das Aus für den Schacht Konrad nun auf die Tagesordnung muss. Gleichzeitig wird deutlich, dass auch das Standortauswahlgesetz, in dessen Rahmen derzeit eine Atommüll-Kommission arbeitet, einen kompletten Neustart braucht.
- Atommüll, eine Kommission, Gorleben und ein Nationales Entsorgungsprogramm
- Es brodelt am Schacht Konrad: Wachsende Proteste am Atommülllager in Salzgitter
- Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat einen Antrag zum „Nationalen Entsorgungsprogramm“ eingebracht, der am Donnerstag zum ersten Mal behandelt wird. Hier auf der Seite des Abgeordneten Hubertus Zdebel (*)
Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad wird über die Aktivitäten der Stadt Salzgitter berichtet: „Schlampigkeit und Dilettantismus in Sachen Atommüll bescheinigt ein 32seitiges Rechtsgutachten der Bundesregierung für ihren Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (NaPro). Auftraggeberin dieses Gutachtens zzgl. einer Expertise zum Stand von Wissenschaft und Technik bei Schacht KONRAD ist die Stadt Salzgitter. Mit diesen Prüfberichten erhebt sie Einwendung gegen das NaPro, das am 23. August als Entsorgungsnachweis der Bundesrepublik in Brüssel vorgelegt werden soll. Die Ergebnisse von Rechtsprüfung und Expertise wurden am Mittwoch dem Rat der Stadt Salzgitter vorgestellt und dort erörtert.“ Auf der Homepage der Stadt Salzgitter wird das hier vorgestellt.
- Die Stellungnahmen von Wollenteit und Neumann lassen sich als PDF von der Seite der AG Schacht Konrad herunterladen: Kurzexpertise wissenschaftlich-technisch von Neuman, Intac (PDF) und hier die Jurisitische Stellungnahme zum NaPro vom RA Wollenteit (PDF)
Einer der Gründe, warum die Stadt Salzgitter jetzt derart vorgeht, sind die Aussagen im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms, dass möglicherweise nach Inbetriebnahme von Schacht Konrad bis heute nicht zugelassene Atommüllmengen und -arten dort zusätzlich vergraben werden sollen. Als Alternative wird im NaPro allerdings auch die Möglichkeit genannt, diese Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Abfällen in dem noch zu findenden „Endlager“ einzulagern. Insofern tangiert der Entwurf zum NaPro auch das heftig umstrittene Standortauswahlgesetz und die Arbeit der Atommüll-Kommission.
- Atommüll-Alarm: Der Entwurf für das Nationale Entsorgungsprogramm
- Atommüll-Programm: Fast 70.000 sagen SO NICHT
Im Entwurf werden erstmals jetzt die Abfälle aus der ASSE II und die uranhaltigen Reststoffe aus der Urananreicherung in Gronau für die dauerhafte Atommülllagerung berücksichtigt. Zusammen haben diese ein Volumen von rund 300.000 Kubikmetern. Für Konrad würde das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Abfallmenge bedeuten. Bei der Suche nach einem Lager für hochradioaktive Abfälle im Rahmen des Standortauswahlgesetzes würde diese zusätzliche Menge völlig neue Voraussetzungen schaffen.
Auch weitere im Entwurf genannte Maßnahmen führen dazu, dass es einer grundsätzlichen Korrektur des bisherigen Vorgehens bedarf. So soll nach dem Entwurf des NaPro am Standort des zu findenden „Endlagers“ ein neues Atommülllager für ca. 500 Castoren mit hochradioaktiven Brennelementen entstehen. Im NaPro wird dieses als „Eingangslager“ bezeichnet. Die Aufgabe des Standortauswahlgesetzes und der Kommission soll sein, Rahmenbedingungen und Kriterien für die dauerhafte Lagerung zu finden und einen gesellschaftlichen Konsens dafür zu erreichen. Es dürfte wohl klar sein, dass ein oberirdisches Lager für 500 Castor-Behälter, die nach derzeitigen Aussagen dort für Jahrzehnte gelagert würden, eine vollkommen neue Perspektive nicht nur technisch, sondern auch für einen gesellschaftlichen Konsens darstellen würde.
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Mit anderen Worten: Für die Atommüll-Kommission entstehen immer neue Aufgaben, die nicht ausgeblendet oder ignoriert werden können, ohne weiter massive Vertrauensverluste hinzunehmen. Anti-Atom-Initiativen und Verbände hatten das Gesetz und die Kommission nicht nur abgelehnt weil Gorleben als Standort weiter im Rennen bleibt. Einer der vielen Kritikpunkte war auch, dass eine Atommülldebatte und ein angestrebter gesellschaftlicher Konsens nur dann gelingen kann, wenn nach einer umfassenden Fehler-Analyse über die bisherigen Auseinandersetzungen im Atomkonflikt alle Atommüllarten und ihre künftige Lagerung auf den Tisch kommen und ein gemeinsames Konzept in Angriff genommen wird.
Der Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramms“ hat ganz sicher nicht die Absicht, diese Forderungen der Anti-Atom-Initiativen zu unterstützen. Dennoch liefert er ungewollt die Argumente, dass diese Forderungen richtig sind.
(*) Der Autor ist wiss. Mitarbeiter des MdB Zdebel.
