Bundestagsthemen: Atom-Rückstellungen, Atom-Subentionen, Atommüll-Pläne

Das AKW Grafenrheinfeld ist in der Nacht zum Sonntag abgeschaltet worden. Aber die Probleme mit dem bislang angefallenen und dem noch kommenden Atommüll aus den weiterhin am Netz befindlichen Reaktoren werden uns noch lange Zeit beschäftigen. Ein Blick auf die Tagesordnung der laufenden Sitzungswoche im Bundestag unterstreicht das: Für den Abgeordneten Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, stehen das atomare Desaster und die Kosten der Atomenergie weit oben auf der Tagesordnung: Atom-Rückstellungen, Atom-Subentionen und die künftigen Atommüll-Pläne der Bundesregierung sind diese Woche Thema im Bundestag.

Da geht es am Mittwoch im Wirtschaftsausschuss um die Atom-Rückstellungen, mit denen die Atomkonzerne Abriß und dauerhafte Lagerung bezahlen müssen. Rechnerisch haben die Konzerne Rückstellungen in Höhe von ca. 38 Mrd. Euro zurückgelegt. Ob diese Gelder aber tatsächlich verfügbar sind, ist immer mehr unklar. Und die Kostenschätzungen für die langfristige Atommülllagerung belaufen sich inzwischen schon auf ca. 70 Mrd. Euro. Die Fraktion DIE LINKE fordert daher per Antrag, endlich einen öffentlich-rechtlichen Atommüll-Fonds einzurichten. Gutachten – selbst im Auftrag des Wirtschaftsministeriums – und eine Anhörung zu dem Thema im Ausschuss hatten deutlich gemacht, dass nur dieser Schritt sicherstellen kann, dass die Konzerne sich am Ende nicht bei der Finanzierung der Atommülllagerung aus dem Staub machen. Statt endlich zu handeln, betreibt das Wirtschaftsministerium lediglich einen Streßtest und will deren Ergebnisse abwarten. Wir haben das Wirtschaftsministerium aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie es nun weiter gehen soll.

Die von der EU-Kommission erlaubten Subventionen für zwei neue britische Atommeiler in Hinkley Point auf Kosten der SteuerzahlerInnen sind ebenfalls Thema im Ausschuss am Mittwoch und außerdem auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am Donnerstag. Neuere Studien gehen davon aus, dass der AKW-Neubau den SteuerzahlerInnen in Großbritannien mehr als 100 Mrd. Euro über die geplante Laufzeit von 35 Jahren kosten könnte.  Andere EU-Länder warten bereits, dass auch sie von der EU-Kommission die Erlaubnis zum AKW-Neubau auf Kosten der Bürger erhalten. Österreich wird gegen diesen EU-Beschluss klagen, ebenso Öko-Unternehmen und Stadtwerke. Außerdem haben über 160.000 Menschen Beschwerde bei der Kommission eingelegt.

Mit einem Antrag (PDF) will die Fraktion DIE LINKE erreichen, dass die Bundesregierung alle politisch und rechtlich möglichen Schritte unternimmt, den EU-Beschluss zurückzunehmen. Eine Anhörung auf Initiative der Fraktion DIE LINKE hatte jüngst im Wirtschaftsausschuss gezeigt, dass der Beschluss sogar gegen EU-Recht verstößt. Doch: Die schwarz-rote Bundesregierung will tatenlos bleiben. Mehr dazu am Donnerstag im Bundestags-Plenum.

Außerdem haben wir das vom Bundesumweltministerium geplante „Nationalen Entsorgungsprogramm“ per Antrag zum Thema gemacht und damit „Widerspruch“ eingelegt. In dem Programm legt das BMUB dar, wie es sich den künftigen Umgang mit dem angefallenen Atommüll vorstellt. In einigen Fällen nimmt das BMUB nun Abfälle in den Blick, die bislang „übersehen“ wurden, andere radioaktive Stoffe bleiben weiterhin unberücksichtig. Von einem neuen Zwischenlager ist dort die Rede, wird nun aber Eingangslager genannt. Die realen Probleme bei der Atommülllagerung werden an vielen Stellen einfach nicht erwähnt. Voraussichtlich am Donnerstag ist das Thema im Plenum dran, bevor es in die Ausschüsse verwiesen wird.

Eher unfreiwillig macht der Entwurf eines klar: Die vom Bundestag im Rahmen des Standortauswahlsgesetzes eingesetzte Atommüll-Kommission bekommt im Grunde einen umfassenden Neuauftrag auf den Tisch. Das BMUB will die neu in die „Endlager“-Planung aufgenommenen leicht- und mittelradioaktive Abfälle aus der ASSE und uranhaltige Reststoffe aus Gronau im Umfang von rund 300.000 Kubikmetern entweder nach Betriebsaufnahme im Schacht Konrad versenken oder aber gemeinsam mit den hochradioaktiven Abfälle in einem noch zu findenden „Endlager“.

Nicht nur die große Menge des Abfalls, sondern auch seine Eigenschaften erfordern daher ganz andere Überlegungen an einen zu findenden Standort für ein Lager für die hochradioaktiven Abfälle, nicht nur technisch. Die AG 3 der Kommission hat inzwischen den Auftrag erhalten, sich um dieses Thema weiter zu kümmern. Aber das dürfte nicht ausreichen: Für den angestrebten gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung ergeben sich durch diese Planungen völlig neue Herausforderungen für die Atommüll-Kommission. Das muss – wie im Antrag gefordert – Konsequenzen für das bisherige Standortauswahlgesetz und den Auftrag der Atommüll-Kommission haben.

Gegen das „Nationale Entsorgungsprogramm“ hat die Stadt Salzgitter jetzt Klage angekündigt. In Salzgitter wird der Schacht Konrad derzeit als Lager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle ausgebaut und soll mit jahrelanger Verspätungen nach derzeitigen Planungen etwa 2022 in Betrieb gehen. „Endlagerkonzept nicht tragfähig“ stellt die Stadt Salzgitter fest und hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.

 

Atomwaffenfähiges Uran: Deutsches Knowhow aus Jülich bei Iran-Atom-Verhandlungen

Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hubertus Zdebel bestätigt die Bundesregierung, dass bei den Atom-Verhandlungen und der damit in Verbindung stehenden Urananreicherung des Iran zwei Jülicher Uran-Experten der URENCO hinzugezogen wurden. Diese verfügen über „eingehende Expertise zu technischen Eigenschaften und Entwicklungsstufen von Gaszentrifugen und ihrer Verwendung“, heißt es in der Antwort. Mit anderen Worten: Diese Jülicher Experten wissen, wie atomwaffenfähiges Uran hergestellt wird – und wie man das erkennt! Die im Iran eingesetzte Technik der Urananreicherung basiert auf URENCO-Knowhow. In den 70er Jahren hatte der pakistanische Spion Abdul Qadir Khan Blaupausen bei der Urenco gestohlen und sie später unter anderem an den Iran weiterverkauft.

Dual Use: Militärische und zivile Atomenergienutzung untrennbar

„Die Urananreicherung ist einer der einfachsten und vor allem schnellsten Wege zur Atombombe und damit ein Spiel mit dem atomaren Feuer. Deutsches Know-How zur Herstellung von Atomwaffen mithilfe der Urananreicherungstechnik, wie sie die URENCO unter anderem im westfälischen Gronau betreibt, dient jetzt der Bundesregierung in den internationalen Atomverhandlungen, iranische Bestrebungen zu begrenzen und zu kontrollieren. Das macht auf makabere Art klar: Eine Trennung von ziviler und militärischer Atomenergie gibt es nicht. Wo Atomkraftwerke betrieben oder gebaut werden sollen, besteht auch das Risiko der Atombombe.“ Mit diesen Worten kommentiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Fraktion DIE LINKE, die Beteiligung der URENCO-Experten an den internationalen Atomverhandlungen mit dem Iran.

Zdebel: „Deutlicher als am Beispiel Iran kann man kaum aufzeigen, das Atombombe und Atomkraftwerke untrennbar miteinander verbunden sind. Zwar können internationale Kontrollen den Bombenbau verzögern, aber letztlich nicht verhindern, wenn dies politisch gewollt ist. Das gilt nicht nur im Iran! Gerade die URENCO ist hier ein unrümliches Beispiel, denn das pakistanische „Abdul-Qadeer-Khan-Netzwerk“ hat mit dem Diebstahl von Anreicherungs-Knowhow bei der URENCO in den 70er Jahren – wie die Bundesregierung in ihrer Antwort einräumen muss – „in erheblichem Umfang zur Weiterverbreitung von atomwaffenrelevanten Technologien beigetragen. Es hat auch Länder wie Libyen, Iran und vermutlich Nordkorea beliefert.““

Ziel bei Iran-Atom-Verhandlungen: „Mindestens“ ein Jahr Vorwarnzeit

Die Süddeutsche Zeitung (update hier) hatte im März über die Beteiligung der URENCO-Experten im Auftrag der Bundesregierung berichtet. Jetzt bestätigt die Bundesregierung: Das Knowhow der URENCO-Mitarbeiter werde gebraucht, weil in den Atomverhandlungen mit dem Iran „Fragen der Verifikation der angestrebten Vereinbarung im Vordergrund“ stehen. Der Iran steht seit Jahren im Verdacht, unter anderem mithilfe der Urananreicherung und unter dem Mantel der vermeintlich „friedlichen Nutzung der Kernenergie“ atomwaffenfäiges Material herstellen zu wollen. Wie brisant die Urananreicherung ist, zeigt sich auch in der Antwort der Bundesregierung, dass das „Ziel der aktuellen Verhandlungen über eine umfassende Vereinbarung ist (es), durch technische Beschränkungen die Ausbruchszeit für die kommende Dekade auf mindestens ein Jahr festzulegen.“

Die Bundesregierung erläutert in Sachen Risiken der iranischen Urananreicherung für Atomwaffen: „Die sog. Ausbruchszeit, d. h. die Zeit, die Iran bräuchte, um illegal genug spaltbares Material.für einen Sprengsatz zu produzieren, hängt von der Zahl und Leistungsfähigkeit der zur Verfügung stehenden Zentrifugen und den Beständen an angereichertem Uran ab.“ Gleichzeitig gibt sie aber zu: „Zur Frage der Produktionskapazitäten für die iranischen Zentrifugentypen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.“ (Eine Nachfrage dazu beim Auswärtigen Amt hat der Abgeordnete Zdebel auf den Weg gebracht. Über die Produktionsfähigkeiten des Iran sind hier z.B. weitere Informationen, (vielen Dank für den Hinweis auf diese Quelle an das Büro des Bundestagsabgeordneten Jan van Aken).)

  • *Update: Das Auswärtige Amt hat am 11. Juni ergänzend zu Frage 13 in Bezug auf die Kleine Anfrage 18/4836 geantwortet: „Die IAEO Quartalsberichte zu Iran beinhalten die Zahlen der an den Standorten Natans und Fordow installierten bzw. tatsächlich zur Anreicherung genutzten iranischen Zentrifugen (s. auch Antwort zu Frage 12 in der Antwort auf die KA 18/4836). Sie beinhalten ferner Angaben zu der vergleichsweise sehr viel geringeren Anzahl an Zentrifugen unterschiedlicher Typen, die in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung von Natans getestet und weiterentwickelt werden (neben IR-1 und IR-2m auch die Typen IR-4, IR-5, IR-6, IR-6s und IR-8). Serienreife hat Iran bei der IR-1 Zentrifuge erreicht, der bislang einzige zur Anreicherung genutzte Zentrifugentyp. Eine signifikante Fertigungskapazität kann auch bei dem Zentrifugentyp IR 2m (und zu einem geringeren Grad IR-4) angenommen werden. Bei der IR-5, IR-6 und IR-8 sind lediglich Prototypen in geringer Zahl vorhanden. Eine präzise Zahl für die Produktionskapazität kann jedoch nicht spezifiziert werden. Verifizierbare Beschränkungen der Produktion und Entwicklung von Zentrifugen sind Gegenstand der laufenden Verhandlungen im Rahmen der E3+3.“

Lediglich zu den in Betrieb befindlichen Zentrifugen macht die Bundesregierung Angaben: „Iran hat in seinen Anreicherungsanlagen in Natans und Fordow ca. 18.000 Zentrifugen der ersten Generation (IR-I) und ca. 1.000 Zentrifugen der zweiten Generation (IR-2m) installiert. Seit dem Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 reichert Iran mit etwa 10.000 IR-I Zentrifugen, überwacht durch die IAEO, Uran auf einen Anreicherungsgrad von maximal 5% U 235 an. Derzeit verfügt der Iran über ca. 8.000 kg (Stand: Februar 2015) angereicherten Materials (UF6), welches ebenfalls von der IAEO überwacht wird. Diese Menge entspricht ungefähr der dreifachen Jahresproduktion bei der derzeit genutzten Anreicherungskapazität. Entsprechend dem Genfer Aktionsplan hat Iran seine Anreicherungsaktivitäten auf einen Grad über 5% U 235 eingestellt und die bei Inkrafttreten des Genfer Aktionsplans am 20. Januar 2014 vorhandenen Vorräte an angereichertem Uran mit einem Anreicherungsgrad von 20% U 235 inzwischen vollständig verdünnt oder zu Uranoxid konvertiert, welches für die Herstellung von Brennstoff für den Teheraner Forschungsreaktor verwendet werden soll bzw. bereits zum Teil schon dafür verwendet wurde.“

Während für den Iran zurecht angestrebt wird, ein „präzedenzloses Transparenzregime“ zu installieren, verweigert die Bundesregierung auf Nachfrage jede Auskunft über die Anzahl der bei URENCO eingesetzten Zentrifugen: „Die Bundesregierung hat mit der britischen und der niederländischen Regierung im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bei der Urananreicherung auf der Basis des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo vereinbart, dass die Zahl der Zentrifugen in den einzelnen Standorten der Geheimhaltung unterliegt.“

Dual-Use: Urananreicherung ist von der Bombe nicht zu trennen

Die Urananreicherung ist einer der Wege zur Atombombe. Mithilfe von Zentrifugen wird das spaltbare Uran 235 angereichert. Um Brennstoff für Atomkraftwerke herzustellen, braucht es einen Anreicherungsgrad von fünf Prozent. Die Zentrifugen-Technik kann aber auch höhere Anreicherungen bis zu 80 oder 90 Prozent erreichen. Dann ist das Uran atombombentauglich.

Die URENCO verfügt über Urananreicherungsanlagen in Deutschland (Gronau), den Niederlanden und Großbritannien sowie in den USA. Der Vertrag von Almelo regelt die Förderung der Urananreicherungstechnik, soll aber gleichzeitig vor militärischem Missbrauch schützen. Gemeinsam mit dem französischen Atomgiganten AREVA betreibt URENCO die Enrichtment Technology Company (ETC), die für Forschung, Entwicklung und Bau von Gaszentrifugen zuständig ist. Die URENCO, an der die deutschen Atomkonzerne E.on und RWE mit einem Drittel beteiligt sind, soll verkauft werden. Weil diese Technologie erhebliche Risiken hinsichtlich der Herstellung von Atomwaffen birgt, unterliegt sie internationalen Kontrollen.

Atommüll-Programm: Fast 70.000 sagen SO NICHT

napro-ubergabe-flasbarthFast 70.000 Einsprüche zum Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramm“ haben die Stadt Salzgitter, die IG Metall, die AG Schacht KONRAD und unter anderem der BUND in der letzten Woche dem Umwelt-Staatssekretär Flasbarth übergeben. Hinter dem verharmlosenden Namen verbirgt sich brisantes: Wie soll künftig mit den strahlenden Atomhinterlassenschaften umgegangen werden? Kritische Stellungnahmen liefert u.a. der Atommüll-Report, wo man sich auch sonst über die viel zu vielen Atommüllstandorte in der Bundesrepublik ausführlich informieren kann. Die Einwendung ist hier als PDF direkt zum download.

NaProuebergabe 3Die PM zur Übergabe: „68.139 Unterschriften gegen Schacht KONRAD und das Nationale Atommüll-Programm haben heute Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU), Vertreter des Land­volkes und der IG Metall, der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD und von Umwelt­ver­bänden und anderen betroffenen Standorten mit einer öffentlichen Aktion in Berlin an Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth übergeben.

Neben den Sammeleinwendungen, die v.a. aus der Region Salzgitter kommen, haben zahlreiche Einrichtungen umfassende Stellungnahmen eingereicht. Unterschriften und Stellungnahmen können noch bis Sonntag, den 31. Mai, 24.00 Uhr eingereicht werden. Das Ministerium wurde aufgefordert, im Anschluß die Gesamtzahl der Stellungnahmen mitzuteilen.

„Von der bürgerfernen Politik aus Berlin ist besonders die Region Salzgitter betroffen“, heißt es in einer Erklärung der Stadt Salzgitter. Und weiter: „Die aus Berlin geplante Erweiterung des Schachts stößt auf Ablehnung in der gesamten Region, es wird zudem die generelle Eignung angezweifelt.“

Betroffen vom Nationalen Atommüll-Programm (NAPro) sind allerdings auch alle anderen Standorte an denen Atommüll liegt. Explizit etwa Jülich und Ahaus, an denen hochaktive Brennstoffkugeln liegen, die möglicherweise exportiert werden sollen. Implizit aber auch viele Standorte, deren ungelöste Probleme einfach ignoriert werden, etwa die Zwischenlager oder die Uranabfälle der Wismut.

MEHR INFOS:
www.ag-schacht-konrad.de
www.salzgitter.de
www.atommuell-alarm.info
www.atommuellreport.de

Ausgelegte Dokumente des BMUB:

Nationales Entsorgungsprogramm – Stand 6.1.2015
Umweltbericht zum Nationalen Entsorgungsprogramm
Kurzfassung des Umweltberichts

Stellungnahmen zum „Nationalen Entsorungsprogramm“:

Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Bundesweite Stellungnahme als Sammelliste
KONRAD stoppen statt erweitern – Sammeleinwenung
Ausführlichere Stellungnahme zu Schacht KONRAD

Mitmachen und unterschreiben: Einwendungen gegen das „Nationale Atommüllprogramm“

KONRADstoppen2_300dpiDie Bundesregierung macht mal wieder Programme: Über Atommüll und wie sie damit umzugehen gedenkt. Von Problemen wird nicht gesprochen, Atommüll wird umdefiniert oder gar nicht erst betrachtet. Dazu hat sie nun ein „Nationales Entsorgungsprogramm“ aufgeschrieben. Es gibt viele Gründe, Kritik am Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms zu üben. Deshalb: Unterzeichnet die Stellungnahmen zum Nationalen Entsorgungsprogramm ONLINE und/oder verfasst selbst eine eigene!

Einwendungskampagne speziell zu NaPro und Schacht KONRAD – „KONRAD stoppen statt erweitern!„, initiiert von AG Schacht KONRAD, Stadt Salzgitter, IG Metall Salzgitter-Peine und niedersächsischem Landvolk Braunschweiger Land.

Mehr Infos auf der Seite Atommüll-Alarm

Siehe auch zum NaPro: Hochradioaktiv: Später, teurer und ein neues Atommülllager für 500 Castor-Behälter

Atommüll, eine Kommission, Gorleben und ein Nationales Entsorgungsprogramm

Nach einem Beschluss der Bundesregierung soll in Sachen Atommülllagerung für den Salzstock Gorleben im August eine Veränderungssperre verlängert werden. So soll verhindert werden, dass durch entsprechende Maßnahmen der Salzstock als Atommülllagerstandort unbrauchbar gemacht wird. Während bei der Atommülllager-Suche im Rahmen des Standortauswahlgesetzes von einem ergebnisoffenen Neustart gesprochen wurde, ist Gorleben immer noch der einzige konkrete Ort für diese Zwecke. Kein Wunder also, dass in der so genannten „Endlager-Kommission“ viel debattiert wird. Am Montag ist die nächste Sitzung in Berlin. Ein neuer Beschlussantrag liegt nun vor, der Niedersachsen jetzt mächtig unter Druck setzt. Und neu auf der Tagesordnung der Kommission: Das „Nationale Entsorgungsprogramm“ der Bundesregierung, mit dem quasi durch die Hintertür der Kommission neue Aufgaben zugeordnet werden, ohne endlich einzuräumen, dass der jetzige Arbeitsauftrag das Problem nicht lösen kann.

Der Antrag ist hier als PDF online und im Beschlussteil heißt es jetzt: „Die Kommission bittet die Bundesregierung und den Bundesrat zu prüfen, ob auf der Grundlage der in der Begründung mitgeteilten Erwägungen auf eine Verlängerung der Veränderungssperre verzichtet werden kann, wenn das Land Niedersachsen eine Anwendung des § 48 Abs. 2 BBergG zum Schutz des Standortes Gorleben vor Veränderungen zusagt.“

Ziel der Debatten in der Kommission ist es, wie man die Sonderstellung von Gorleben bei der Endlagersuche gegenüber anderen noch nicht benannten Standorten und Regionen reduzieren kann. Eigentlich ganz einfach: Man könnte Gorleben nämlich einfach aus dem Suchverfahren und dem StandAG streichen. Doch das soll nach dem Willen von CDU/CSU und Atomvertretern nicht geschehen. So wird gerungen, wie man Gorleben in seiner Vorrangstellung ein wenig weiter reduzieren kann, ohne den Standort aber zum jetzigen Zeitpunkt aufzugeben. Daher soll der Versuch unternommen werden, die Bundesregierung und ein paar andere davon zu überzeugen, dass es einer Fortsetzung der Veränderungssperre nicht braucht, sondern dass schon andere Rechtstitel ausreichen würden, um eine solche ausdrückliche Sperre unnötig zu machen.

So ehrenwert diese Debatte und die Auseinandersetzungen um einen neuen Weg sein mögen. Auch der jetzt vorgeschlagene Weg dürfte für die Betroffenen wenig überzeugend sein, denn nun müsste das Land Niedersachsen quasi die Aufgabe der Bundesregierung bzw. die rechtliche Verantwortung  übernehmen.

Update: Entsprechend kommentiert die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg: „“So erhöht der Bund den politischen Druck auf Niedersachsen, das Gorleben als Endlagerstandort endlich aufgeben wollte, und sichert allein Gorleben, dafür gibt es von unserer Seite keinen Applaus”, kommentiert die BI. “Aus unserer Sicht ist klar: die Erkundung in Gorleben wurde beendet und damit entfällt die Rechtsgrundlage für eine Veränderungssperre. Das ständige Herumgezerre um Gorleben zeigt nur, wie falsch es war, an diesem Standort festzuhalten, statt sich wirklich auf eine neue Endlagersuche zu verständigen.”“

Mit dem Nationalen Entsorgungsprogramm, das derzeit im Entwurf vorliegt und sich in der (Verbände)-Abstimmung befindet, werden auch für die „Endlager-Kommission“ neue Aufgaben definiert. Auf der Sitzung der Kommission am Montag soll sich daher vor allem die AG3 (Kriterien) mit den im NaPro benannten Vorschlägen auseinandersetzen. Der Antrag ist hier als PDF online.

So soll z.B. der Atommüll aus der ASSE und aus Gronau künftig entweder im Schacht Konrad oder aber in das im Rahmen des StandAG zu suchende Atommülllager für hochradioaktive Abfälle eingelagert werden. Es geht um rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle. Bezogen auf den Schacht Konrad wäre das eine Verdoppelung der bislang genehmigten Menge. Bezogen auf einen Standort für hochradioaktive Abfälle müsse sich das Volumen der Lagerstätte etwa verfünffachen. Und in dem NaPro wird ein neues Atommülllager „erfunden“: Dort sollen am Standort des noch zu findenden Dauerlagers dann bis zu 500 Castor-Behälter abgestellt werden. Atomwahnsinn in großen Mengen!

Umweltverbände haben inzwischen eine Einwendungskampagne zum Nationalen Entsorgungsprogramm gestartet. Hier gibt es mehr Informationen und die Möglichkeit, online zu unterschreiben.

Und wenn wir schon dabei sind: Am 20. Juni wird die „Endlager-Kommission“ sich erstmals der Öffentlichkeit präsentieren. Im Rahmen der „Öffentlichkeitsbeteiligung“ will sie sich der Debatte stellen und dabei ihre Vorschläge darlegen, wie die Öffentlichkeit in die weitere Arbeit der Kommission über Online-Streams oder eine Internet-Seite direkt beteiligt werden soll. Über die erste Veranstaltung und das Konzept ist hier etwas zu lesen (PDF).

×