Atommüll im Ausnahmezustand – Politik muss handeln

Radioaktiv-05.jpgNach dem das OVG Schleswig gestern die Genehmigung für das Atommülllager Brunsbüttel aufgehoben hat, ist klar: Nahezu sämtliche Lagerstätten für hochradioaktive Abfälle sind unzureichend gegen Terrorangriffe wie Flugzeugabstürze (A380) und panzerbrechende Waffen gesichert. Die Bevölkerung könnte nach einem solchen Angriff extremen Strahlenwerten ausgesetzt sein. Kein Standort kann derzeit nach dem Atomrecht als sicher bezeichnet werden, denn alle Genehmigungen für die Standortlager an den Atomkraftwerken sind in etwa zur gleichen Zeit um das Jahr 2003 herum genehmigt worden. Faktisch ist mit dem jüngsten Urteil das gesamte Gerüst für die Atommüllentsorgung eingebrochen.

Wenn die so genannte Entsorgung aber nicht mehr als sicher angesehen werden kann, dann müssen in der Folge auch die Atommeiler umgehend vom Netz genommen werden. Es geht um den „Entsorgungsvorsorgenachweis“ lt. Atomgesetz Paragraph 9 (1a) (siehe unten).

Der schreibt vor,  dass die Betreiber für den anfallenden Atommüll „ausreichend Vorsorge“ zu dessen Aufbewahrung zu gewährleisten haben. „Ausreichend Vorsorge“ aber bedeutet eben auch: Sicherheit. Da diese nach dem Urteil von Schleswig als nicht mehr gegeben anzusehen ist, muss abgeschaltet werden – bis ein Nachweis möglich ist, wie denn die Sicherheit wieder hergestellt werden kann.

Von den Atomaufsichtsbehörden der Länder und deren Ministern ebenso wie von der Bundesregierung müssen jetzt Maßnahmen geprüft und angegangen werden, wie unter den gegenwärtigen Bedingungen das höchste Sicherheitsniveau erreicht werden kann.

1. Abschaltung aller Atomkraftwerke, um angesichts der nicht vorhandenen Sicherheit der Atommülllager nicht noch mehr Atommüll zu erzeugen.

2. Umgehende Prüfung von Alternativen an den Standorten der Atommülllager entlang der Frage: Wäre die Einlagerung der zur Zeit in den Standortlagern befindlichen Castorbehälter in den benachbarten Atomkraftwerken möglicherweise sicherer?

3. Umgehende Erarbeitung neuer Sicherheitskonzepte für die Atommülllager an den Standorten – im Konsens-Dialog mit der Bevölkerung! Dabei sind nicht nur die vom OVG Schleswig-Holstein genannten Mängel einzubeziehen (die sich auf das Jahr 2003 beziehen). Auch z.B. die Erkenntnisse aus Fukushima müssen jetzt endlich berücksichtigt werden.

4. Aufgrund der weitreichenden Fragestellungen, die sich aus dem Urteil von Schleswig ergeben, muss das Verfahren zum Endlager-Such-Gesetz jetzt endgültig abgebrochen werden.

5. Damit verbunden muss es jetzt endlich zu einem offenen gesellschaftlichen Dialog mit allen BürgerInnen und Verbänden über die Sicherheitsanforderungen und Kriterien für die Atommülllagerung kommen.

Weiteres zum Urteil des OVG Schleswig: siehe auch hier:

Atomgesetz Paragraph 9 (1a) schreibt vor: „Die Betreiber von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität haben nachzuweisen, dass sie zur Erfüllung ihrer Pflichten nach Absatz 1 für angefallene und in dem unter Berücksichtigung des § 7 Abs. 1a und 1b vorgesehenen Betriebszeitraum noch anfallende bestrahlte Kernbrennstoffe einschließlich der im Falle der Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe zurückzunehmenden radioaktiven Abfälle ausreichende Vorsorge getroffen haben (Entsorgungsvorsorgenachweis). Der Nachweis ist jährlich zum 31. Dezember fortzuschreiben und bis spätestens 31. März des darauf folgenden Jahres vorzulegen. Eine erhebliche Veränderung der der Entsorgungsvorsorge zugrunde liegenden Voraussetzungen ist der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.“

Urteil des OVG Schleswig: Atommülllagerung in Brunsbüttel nicht sicher! Fehlender Entsorgungsnachweis für alle AKWs muss jetzt zur Abschaltung aller Anlagen führen

„Im Prozess um die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers am Kernkraftwerk Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig ein weitreichendes Urteil gefällt. Die Richter verkündeten am Nachmittag, dass die Genehmigung für das AKW Brunsbüttel als Atommüll-Zwischenlager nicht rechtens ist. Zur Begründung hieß es, die Risiken für den Fall eines gezielten Terrorangriffs mit Flugzeugen und eines Angriffs mit speziellen Waffen seien nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden. Der Vorsitzende Richter Dierk Habermann sprach von mehreren Defiziten. Unter anderem seien die Risiken eines gezielten Absturzes des Airbus A380 ausgeblendet worden, sagte er.“ Das meldet vor wenigen Minuten der NDR.

Die Mängel, die die Klägerin Anke Dreckmann und ihr Anwalt Ulrich Wollenteit aufgezeigt haben, können hier in der Stellungnahme der Sachverständigen Oda Becker nachgelesen werden (PDF).

Damit lagern die neun Castorbehälter mit hochradioaktivem Atommüll ab sofort illegal in der Lagerhalle. Das Urteil stößt aber die gesamte so genannte Entsorgung mit hochradioaktivem Atommüll ins absolute Desaster. Denn nicht nur das Lager in Brunsbüttel muss ab sofort auch im rechtlichen Sinne als unsicher gelten. Baugleiche Hallen vom Typ STEAG stehen auch bei den AKWs Brokdorf, Krümmel, Grohnde, Unterweser und Lingen. Auch hier dürfte die Sicherheit mit Blick auf Flugzeugabsturz und Terroreinsatz nicht geprüft worden sein. Damit sind diese faktisch ebenso unsicher wie die Halle in Brunsbüttel.

(Für das Lager am AKW Unterweser ist ebenfalls noch eine Klage wegen der Sicherheitsmängel anhängig (OVG Lüneburg).)

Die Lagerhallen an den Atommeilern Biblis, Grafenrheinfeld, Gundremmingen, Isar und Philippsburg sind nach dem ohnehin schlechteren Konzept WTI gebaut und haben u.a. erheblich dünnere Betonwände. Daher dürfte das Schleswiger Urteil auch für diese Anlagen Folgen haben. Lediglich am AKW Neckarwestheim gibt es ein anderes Zwischenlagerkonzept (unterirdische Tunnel-Lagerung).

In Zweifel gezogen werden durch dieses Urteil auch die zuletzt erfolgten Stresstests der Entsorgungskommission (ESK), die unter der Leitung von Michael Sailer (Öko-Institut) durchgeführt worden sind. Sailer hatte als ESK-Vorsitzender den Anlagen ausreichend Sicherheit attestiert. Ein schwerer Irrtum, wie sich nun herausstellt.

Das Urteil kann nur bedeuten, dass damit der gesamte vom Atomrecht geforderte Entsorgungsnachweis für die noch in Betrieb befindlichen Atommeiler hinfällig wird. Niemand kann derzeit sagen, wie die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll weiter gehen soll. Es gibt nur eine Konsequenz: Alle AKWs müssen daher sofort abgeschaltet werden.

Auch die Debatte um ein Endlagersuchgesetz steht jetzt vor dem Scherbenhaufen. Eine Verabschiedung wie bislang geplant, kann angesichts des Urteils von Schleswig nicht mehr stattfinden. Die Atommülldebatte muss wieder von vorn anfangen.

Mehr zum Thema Atommüll und Lagerung auf umweltFAIRaendern:

 

Vattenfall Schweden: Feuer im AKW Ringhals

vattenfall-01Erst vor wenigen Tagen ist es im Vattenfall-AKW Forsmark zu einem schweren Störfall gekommen, bei dem es zum Stromausfall und zum Einsatz eines Notaggregats kam. Jetzt meldet Radio Schweden, dass es im Vattenfall-Reaktorblock 1 des AKW Ringhals zu einem Feuer gekommen ist: „Ein Brand in der Turbinenhalle des Kernkraftwerks Ringhals an der schwedischen Westküste hat am Mittwochvormittag einen großen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Laut Gösta Larsen, Kommunikationschef in Ringhals, hatte Öl in einem Rohr im schwer zugänglichen Bereich unter einer der Hochdrucksturbinen Feuer gefangen.“

Wie in anderen von Vattenfall betriebenen AKWs hat es in den letzten Jahren immer wieder massive Probleme mit der Sicherheit gegeben. Brunsbüttel, Krümmel und Forsmark waren bzw. sind immer wieder von schweren Pannen betroffen. Im AKW Ringhals waren die Schlampereien von Vattenfall derart gravierend, dass die schwedische Atomaufsicht die Reaktoren unter besondere Kontrolle stellte. Siehe auch hier bei wikipedia. Darauf macht Radio Schweden auch aufmerksam: „Wegen großer Sicherheitsmängel hatte die schwedische Strahlenschutzbehörde das Kraftwerk 2009 unter besondere Beobachtung gestellt und diese erst am Dienstag für beendet erklärt.“

In Ringhals konnte die Werksfeuerwehr „den Brand bereits nach kurzer Zeit löschen. Noch ist aber unklar, wie groß der Schaden wirklich ist, da der Bereich derzeit nicht eingesehen werden kann. Bis auf weiteres wird Reaktor 1 in Ringhals daher nur mit halber Leistung gefahren.“

Auch das Vattenfall-AKW Forsmark steht schwer in der Kritik: Ein entsprechender Bericht der EU-Kommission kam jüngst zu einem verheerenden Ergebnis hinsichtlich der Sicherheit: “Gleichzeitig hat der EU-weite Stresstest von Kernkraftwerken das schwedische AKW Forsmark gemeinsam mit einer finnischen Anlage als Schlusslicht in Sachen Sicherheit ausgemacht.”

Siehe dazu hier: Schon wieder Vattenfall: Schwerer Störfall im AKW Forsmark – Notstromversorgung erforderlich

Deals mit und ohne Castor: Endlagersuche ohne Bürgerbeteiligung geht weiter

einbahnstrassenVollmundig hatte die rot-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein getönt: Ohne eine Lösung bei den Castortransporten aus Sellafield und La Hague, gäbe es in Sachen Endlagersuchgesetz ein Problem. Gut gebrüllt Löwe. Nun haben der Grüne Energieminister Robert Habeck und der SPD-Ministerpräsident Torsten Albig offenbar den Rückwärtsgang eingelegt: Das Endlagersuchgesetz soll per Eilverfahren im Juli trotz massiver Kritik aller Umweltverbände und Initiativen noch vor der Sommerpause beschlossen werden – obwohl das Castorproblem bislang ungelöst ist.

Bundesumweltminister Altmaier hatte ein Papier vorgelegt, dass heute offenbar von den Ministerpräsidenten angenommen wurde.

Die taz schreibt: „Bund und Länder lösen den Streit um die Castor-Behälter – indem sie ihn auf 2014 vertagen.“ Außerdem schreibt das Blatt: „Dass 2014 eine Lösung gefunden wird, ist darum keinesfalls gesagt. Auch andere Streitfragen sind noch offen – etwa zur Zusammensetzung einer geplanten Bund-Länder-Kommission, die Endlagerkritierien entwickeln soll, und zu den Kompetenzen einer neuen Behörde, die die Standortsuche beaufsichtigt.“

Der Kompromiss, den die Ministerpräsidenten heute mit Bundesumweltminister Altmaier gefunden haben, sieht offenbar vor, dass das Atomgesetz  so geändert wird, dass keine weiteren Castoren nach Gorleben dürfen. Zudem sollen die Länder ein Veto-Recht gegen einen Transport in Zwischenlager in ihrem Geltungsbereich bekommen.

Über einen entscheidenden Punkt wird nichts berichtet: Eine Lösung kann es nur mit Zustimmung und Unterstützung der AKW-Betreiber geben, denn mit Ausnahme von Lubmin gehören alle Atommüll-Zwischenlager ihnen. Der Atommüll aus Frankreich und England kann aber nur eingelagert werden, wenn zuvor neue Genehmigungen beantragt und Sicherheitseinrichtungen nachgerüstet werden. Dazu braucht es nicht nur Zeit, sondern es entstehen auch Kosten. Diese wollen die AKW-Betreiber nicht übernehmen, weil aus ihrer Sicht ein Rechtsanspruch auf die Lagerung des Atommülls im Zwischenlager Gorleben besteht.

Der Spiegel berichtet: „Dazu solle die „notwendige rechtliche Grundlage“ durch eine Änderung des Paragrafen 9a im Atomgesetz geschaffen werden. Die Betreiber der Atomkraftwerke werden dazu verdonnert, ein umfassendes Konzept für die Zwischenlagerung bis Anfang 2014 zu erarbeiten. Dem Umweltminister wurde von Länderseite Zustimmung signalisiert.“

Um einen Kompromiss bei der Endlagersuche zu erreichen, hatten sich Bund und Länder auf Druck von Niedersachsen verständigt, dass es keine weiteren Castortransporte mehr in das Zwischenlager Gorleben geben darf. Obwohl Gorleben bei der angestrebten Suche trotz aller Sicherheitsmängel weiter im Verfahren bleibt, solle durch die Maßnahme „Vertrauen“ geschaffen werden, dass es keine Vorfestlegung auf Gorleben als Atomüllkippe gibt. Doch bislang gibt es kein Ersatzlager für den Atommüll aus Frankreich und England. Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hatten angeboten, einen Teil der Atomfracht zu übernehmen. Aber bis heute fehlt noch mindestens ein dritter Standort. In Brunsbüttel an der Elbe sollen 10 bis 14 Castoren aus der Wiederaufarbeitung künftig eingelagert werden, berichtet der NDR.

Das Handelsblatt informiert heute: „Die Ministerpräsidenten haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, um das Gesetz für eine neue Suche nach einem Atommüllendlager noch vor der Bundestagswahl verabschieden zu können. Das hat nun auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) bestätigt. „Damit sind wir in der Lage, das Endlagersuchgesetz noch in diesem Sommer auf den Weg zu bringen“, sagte er am Donnerstag in Berlin. Demnach werden die Zwischenlager für die 26 noch ausstehenden Castor-Behälter aus der Wiederaufarbeitung im Ausland erst 2014 bestimmt, das Gesetz aber dennoch bis 5. Juli verabschiedet.“

Vor den heutigen Gesprächen hatte Niedersachsens Ministerpräsident Weil (SPD) dem Spiegel ein Interview gegeben, in dem er sich für eine Lockerung des Zeitplans ausgesprochen hatte. „Vor dem Treffen in Berlin hatte Niedersachsens Ministerpräsident Weil bereits eine Lockerung des Zeitplans ins Spiel gebracht. Ich kann nicht erkennen, warum die Bundestagswahlen der entscheidende Punkt sein müssen“, sagte er SPIEGEL ONLINE. Dass das bislang erzielte Einvernehmen bei einer Verzögerung vom Tisch wäre, glaube er nicht.“

Das wäre in der Tat sinnvoll gewesen. Nicht nur um die Castorprobleme zu klären, sondern auch um über die Forderung fast aller Umweltverbände noch einmal zu beraten, die Endlagersuche nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit von Oben durchzusetzen. Konsens bei dieser Frage könne nur dann erreicht werden, wenn die BürgerInnen von Anfang an beteiligt sind. Das aber wird durch das jetzige Verfahren verhindert. Siehe dazu auch: Über 140 Initiativen und Verbände sagen Nein: Anti-Atom-Bewegung nicht beim Endlagerforum und: Endlagersuchgesetz: Konfliktberater fordern Neuanfang bei Endlagersuche – Konsens nur mit Umweltverbänden und Initiativen.

Auch wenn die Politikspitzen derzeit so tun, als wären sie kurz vor einer Lösung. Die Probleme mit dem Atommüll sind weit größer, als derzeit öffentlich eingestanden wird. Dazu auch: Endlagersuche: “Neue Debatte auch über Schacht Konrad”. Viele zigtausend Tonnen radioaktiver Abfälle sind derzeit überhaupt nicht in der Planung für ein Atommülllager vorgesehen bzw. werden ignoriert: Entsorgungslüge geht weiter: Immer mehr und “neuer” Atommüll

Mehr zur Endlagersuche und Castor auf umweltFAIRaendern.de:

Atommüll unterwegs – Vattenfall AKW Krümmel schickt Strahlenmaterial nach Duisburg

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Atommüll-Container am AKW Krümmel wird auf Waggon verladen. Foto: umweltFAIRaendern

Am Montag (6. Mai 2013) verließen drei Container mit leichtradioaktivem Atomschrott das Vattenfall-AKW Krümmel. Laut Medienberichten soll die Strahlenfracht per Bahn zu einer Anlage der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) in Duisburg transportiert werden. Darüber berichtet u.a. die Bergedorfer Zeitung. Dort heißt es: „Bei dem Inhalt handelt es sich um schwach- und mittelradioaktiven Abfall aus dem Kraftwerk am Elbufer, für dessen Lagerung es keine Kapazitäten mehr in Krümmel gibt. Der stark strahlende Atommüll aus dem abgeschalteten Kraftwerk wird weiterhin direkt am Standort gelagert. Aktuell stehen 19 Castoren mit Brennelementen aus dem Siedewasserreaktor in dem für 40 Jahre genehmigten Zwischenlager.“ Update: Das AntiAtom-Bündnis Niederrhein hat eine Pressemitteilung zu dem Transport veröffentlicht. Siehe unten! „Atommüll unterwegs – Vattenfall AKW Krümmel schickt Strahlenmaterial nach Duisburg“ weiterlesen

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