Minister schicken von Atomkonzern bestellte Briefe für Schadensersatzklagen?

Treffen die Meldungen (WDR) zu, dass der Atomkonzern RWE sich bei Ministern Briefe bestellt und erhalten hat, auf deren Basis millionenschwere Schadensersatzklagen gegen die SteuerzahlerInnen geführt werden, dann ist das „ein ungeheuerlicher Skandal und ein Super-GAU für die Demokratie.“ Damit reagiert Hubertus Zdebel, Sprecher für Atomausstieg der Linksfraktion auf entsprechende Medienmeldungen. Der Bundestagsabgeordnete fordert jetzt „brutalst mögliche Aufklärung:

„Es ist keine Neuigkeit, dass die Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft zu oft zu eng sind. Gerade in der Energie- und Atomwirtschaft hat sich immer wieder diese Verquickung bis hin zum Filz gezeigt. Sollten aber Minister quasi Amtshilfe bei den Schadensersatzklagen der Konzerne geleistet haben, dann erschüttert das den Rechtsstaat in seinen Grundfesten.

Ich fordere deshalb die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen auf, für eine schonungslose Aufklärung zu sorgen. Dazu könnte gegebenenfalls auch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss gehören,“ sagte Zdebel. Er werde sich mit seiner Fraktion beraten und entsprechend Gespräche auch mit den Grünen suchen, erklärte der Abgeordnete weiter.

Anti-Atomkraft-Organisationen fordern Taten: Landesregierung in NRW soll Urananreicherung beenden

Urenco-Wertstoff-Spermuell03AtomkraftgegnerInnen und Verbände haben heute in einem Schreiben an die rot-grüne Landesregierung in NRW Taten gefordert: Die Uranfabrik der URENCO in Gronau müsse abgeschaltet und nicht verkauft werden, heißt es. Erst vor wenigen Tagen hatten AktivistInnen in Gronau mit einer symbolischen Aktion demonstriert und die Abschaltung gefordert. umweltFAIRaendern dokumentiert die heutige PM: „Urananreicherung beenden statt verkaufen. „Angesichts der brisanten Lage rund um die Urananreicherungsanlage (UAA) Gronau gehen Anti-Atomkraft-Initiativen aus dem Münsterland, die Umweltverbände BUND und BBU sowie die Ärztevereinigung IPPNW mit der NRW-Landesregierung hart ins Gericht: „Für Landes-Wirtschaftsminister Duin sind die rot-grünen Koalitionsvereinbarungen ganz offenbar nur Belletristik und kein konkreter Handlungsauftrag; bedauerlicherweise scheint aber auch der grüne Regierungspartner den Ernst der Lage noch immer nicht begriffen zu haben,“ warnte Dr. Michael Harengerd vom BUND NRW.

Mit einem ausführlichen Fragenkatalog wenden sich die Initiativen und Verbände an die NRW-Landesregierung, um die Forderung nach einer sofortigen Stilllegung der UAA Gronau zu bekräftigen. Im Mittelpunkt des Schreibens stehen die erheblichen Gefahren durch den geplanten Verkauf des Gronauer Urananreicherers Urenco, die Ablehnung der kurz bevorstehenden Inbetriebnahme einer riesigen Atommüll-Lagerhalle für abgereichertes Uran in Gronau sowie die stetige Zunahme der Urantransporte quer durch NRW.

Die Anti-Atomkraft-Initiativen und Verbände kritisieren massiv, dass die NRW-Landesregierung ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag von 2012 in punkto Atomausstieg nicht einhält. In dem Schreiben an die Landesminister Duin (SPD), Jäger (SPD) und Remmel (Grüne) heißt es wörtlich: „Als Landesregierung müssen Sie sich dieser Herausforderung stellen und einen klaren Weg aufweisen, der zur Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau, zur Vermeidung von weiterer Atommüllproduktion und zu einer sicheren Entsorgung des Gronauer Atommülls führt“.

Die Europa-Vorsitzende der Friedensnobelpreisträgerin IPPNW, Dr. med. Angelika Claußen, warnt eindringlich vor dem Verkauf von Urenco: „Ausgerechnet bei Urenco ist trotz der militärischen Brisanz sogar ein Börsengang im Gespräch. Damit wird das Kontrollregime durch die Internationale Atomenergiebehörde massiv untergraben. Einer Weiterverbreitung der Atomwaffentechnologie z. B. an Staaten im Pulverfass des Nahen und Mittleren Ostens wird wissentlich Vorschub geleistet. Aus friedenspolitischer Sicht ist das unverantwortlich. Die IPPNW fordert daher eine Stilllegung der Urenco-Anlagen.“

Große Sorgen bereitet auch die für 2015 geplante Inbetriebnahme einer riesigen Atommüll-Lagerhalle für 60 000 Tonnen abgereichertes Uran auf dem Gelände der UAA Gronau: „Die Betriebsgenehmigung soll zeitlich unbefristet sein, sodass angesichts einer fehlenden Entsorgungsmöglichkeit de facto ein oberirdisches Endlager entstehen kann. Und jedes Jahr kommen durch den Betrieb der UAA mehr als 6000 Tonnen Uranmüll hinzu. Wo bleibt der versprochene Atomausstieg? Die Atommüllproduktion muss in Gronau umgehend beendet werden,“ so Peter Bastian vom Aktionsbündnis Münterland gegen Atomanlagen.

3. April: Ostermarsch an Urananreicherungsanlage Gronau

Für Karfreitag, 3. April, ist an der UAA Gronau ein überregionaler Ostermarsch geplant, um gegen die Urananreicherung, den geplanten Verkauf von Urenco sowie gegen die Inbetriebnahme der neuen Atommüll-Lagerhalle zu protestieren.

Weitere Informationen: www.bbu-online.de, www.bund-nrw.de, www.ippnw.de, www.sofa-ms.de, www.urantransport.de , www.aku-gronau.de“

Grüner Kontrollverlust in Baden-Württemberg: EnBW überrascht mit Klage und ein weiterer Großaktionär sucht Atommülllager im Ausland

Quelle: KD BUSCH D3S/1
Überrascht von EnBW Klage. Großaktionär und grüner Umweltminister von Baden-Württemberg, Franz Untersteller (Grüne), Quelle: Seite des Umwelt-Ministeriums, KD BUSCH D3S/1

Da läuft wohl was aus dem Ruder, im Musterländle Baden-Württemberg. Der grüne Umweltminister ist jedenfalls platt: „EnBW klagt gegen AKW-Moratorium“ meldeten die Medien kurz vor Weihnachten (Handelsblatt). Erstaunlich, für Franz Untersteller kam das „etwas überraschend“. Eine überraschende Aussage, immerhin hält das Land 46,75 Prozent der Anteile an EnBW und hätte also eigentlich im Bilde sein müssen.  Damit nicht genug. Nun schwätzelt ein weiterer Anteilseigner von EnBW darüber, dass man Atommüll doch getrost im Ausland lassen und irgendwo jenseits der Grenzen ein Endlager finden könnte (Spiegel). Der da so vor sich denkt ist Heinz Seiffert (Doppel F, CDU) vom Verband Oberschwäbischer Elektrizitätswerke (OEW), der ebenfalls 46,75 Prozent des Energiekonzerns EnBW hält.

Atommülllagerung als Weltmarkt

Für den CDU-Landrat aus dem Alb-Donau-Kreis ist die Sache mit dem Atommüll eigentlich ganz einfach, immerhin gibt es „auch in diesem Bereich einen Weltmarkt“. Und weil Deutschland ja auch gelegentlich Atomstrom aus dem Ausland nutze, ist doch klar: „Da ist es doch nicht unlogisch, auch unseren Atommüll dort hinzubringen.“ Mister Spock würde vermutlich nun eine Augenbraue hochziehen und den Kopf etwas schräg legen.

Dieser Donau-Schwabe Seiffert (Doppel F), so der Spiegel weiter, „glaubt an eine Wende bei der Endlagersuche. Stark strahlender Atommüll könne durchaus im Ausland endgelagert werden.“ Die Endlagerkommission des Deutschen Bundestags dürfte sich ermutigt fühlen, denn: „“Ich bin ziemlich sicher, dass es der Politik nicht gelingen wird, in der dicht besiedelten Bundesrepublik Deutschland einen geologisch geeigneten Standort für ein Endlager durchzusetzen. Das versucht man doch schon 20 Jahre erfolglos“, sagte OEW-Chef Heinz Seiffert der Deutschen Presse-Agentur. Er glaube an eine Lösung im Ausland.“ Siehe auch diesen Artikel im Handelsblatt.

UPDATE (dpa-Börse-online): „Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Claus Schmiedel, lehnt entgegen früherer Äußerungen eine Lagerung deutschen Atommülls im Ausland ab. Er widerspricht damit dem Chef des kommunalen Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW), Heinz Seiffert. Dessen Aussage, es gebe einen „Weltmarkt“ für Atommüll, sei der „größtmögliche Blödsinn“, sagte Schmiedel in Stuttgart. Es existiere weltweit kein einziges Endlager. Entsprechend gebe es auch keinen Handel und damit keinen Markt. Schmiedel hatte sich in seiner Zeit als wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion noch dafür eingesetzt, dass Atommüll aus Baden-Württemberg ein Endlager in Russland finden könne.“

Mal sehen, wie die Endlager-Kommissionäre diese Anregungen und knallharten Analysen bewerten. Da könnte man sich einiges an Arbeit ersparen. Am kommenden Montag tagt z.B. die AG 1 der Kommission zur Evaluierung des „Standortauswahlgesetzes“, am 19.1. dann die gesamte Kommission und am 22.1. die AG Öffentlichkeitsbeteiligung und Dialog. Bekommen die das nicht auf die Reihe, kann am 29.1. noch die AG 3 Entscheidungskriterien eingreifen. (Alle Termine der Endlager-Kommission und der AGs)

Franz Untersteller, ebenfalls Mitglied der Endlager-Kommission, hat jedenfalls einen – sagen wir mal – sportlichen Jahreswechsel. Während er sich dafür einsetzt, den noch immer in Frankreich lagernden WAA-Atommüll zumindest teilweise in Baden-Württemberg unterzubringen, kommt ihm diese Debatte nun ziemlich quer.

Überraschter Minister: Tanzt EnBW-Vorstand der Landesregierung auf der Nase rum?

Und dass die EnBW nun auch noch die bundesdeutschen SteuerzahlerInnen für das von der Bundesregierung nach Fukushima verhängte Moratorium für die AKWs Philippsburg 1 und Neckarwestheim 1 ohne sein Wissen verklagen, ist sicherlich auch kein gutes Zeichen. „Eon und RWE haben es vorgemacht, EnBW zieht nach“, schreibt das Handelsblatt. RWE hat vor Gericht inzwischen für Biblis einen solchen Schadensersatz gerichtlich durchgesetzt. E.on und nun auch EnBW wollen mit ihren Klagen die klammen Kassen auffüllen.

Die echte Panne für die erste grün geführte Landesregierung ist die Begründung der EnBW. Das Handelsblatt schreibt: „EnBW begründete seinen jetzigen Gang vor das Gericht damit, dass der Konzern im Interesse seiner Aktionäre handle. „Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen.““

Hallo? Im „Interesse der Aktionäre“ (PM EnBW, siehe vollständig unten) klagt EnBW gegen die Bundesregierung und gegen das Land Baden-Württemberg? Diese Aktionäre sind mit fast je 47 Prozent einerseits das Land, andererseits zahlreiche Kommunen.

Laut Wikipedia hat der OWE folgende Mitglieder Landkreis Ravensburg (21,821 %), Alb-Donau-Kreis (20,989 %) ,Bodenseekreis (15,812 %), Landkreis Biberach (11,126 %), Zollernalbkreis (8,712 %), Landkreis Rottweil (6,479 %), Landkreis Sigmaringen (6,229 %), Landkreis Freudenstadt (5,007 %), Landkreis Reutlingen (3,825 %). (Siehe auch hier die Anteilseigner auf der Seite von OWE.

Also: EnBW befindet sich demnach fast zu 100 Prozent im öffentlichen Besitz des Landes und von Landkreisen. Und da verklagt ein solches Unternehmen die eigenen BürgerInnen? Und zumindest der Grüne Umweltminister ist davon sogar noch überrascht worden?

Landesregierung im Aufsichtsrat von EnBW: Nichts mitbekommen?

Hat z.B. Silke Krebs. ehemalige Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen und als derzeitige Ministerin im Staatsministerium Mitglied im Aufsichtsrat der EnBW, nichts von der Klagevorbereitung im Vorstand mitbekommen? Und auch Aufsichtsratsmitglied Nils Schmid (SPD), Koalitionspartner der Grünen, stellvertretender Ministerpräsident sowie Finanzminister in BaWü, ist nicht informiert gewesen?

Egal wie die Entscheidung des Vorstands zustande gekommen ist: Hat die grün geführte Landesregierung in BaWü wirklich von dieser Klage im Vorfeld nichts mitbekommen, dann ist das mindestens ein Armutszeugnis und in jedem Fall wäre das ein Anlass, sich den Vorstand mal so richtig zur Brust zu nehmen. Immer unterstellert, dass die grün-rote Landesregierung gegen eine solche EnBW-Klage ist, dann muss man feststellern: Der Vorstand tanzt der mit einem Anteil von rund 47 Prozent an der EnBW beteiligten Landesregierung auf der Nase rum.

Grün regiert: Gerichte statt Politik

Die Reaktionen von Untersteller zu diesem Vorgang sind eher kläglich. Nicht nur, dass er sich „überrascht“ zeigt. In der PM, in der er sein Bedauern über die EnBW-Entscheidung ausdrückt, heißt es auch: „Das Gericht, so der Umweltminister, werde jetzt zu entscheiden haben, ob die EnBW im Rahmen der Amtshaftung dennoch Anspruch auf Entschädigung habe. Er sehe dem Verfahren aus Sicht des Landes zuversichtlich entgegen.“ Untersteller ist der Meinung, dass das Moratorium für die beiden AKWs „eine harte, aber richtige Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Fukushima“ gewesen ist.

Das ist nichts anderes als eine Verzichtserklärung auf Politik. Zu hoffen ist, dass die Landesregierung hausintern noch mal mit dem EnBW-Vorstand Klartext redet. Immerhin sei die Klage ja aus Gründen der Fristwahrung am 23. Dezember eingereicht worden. Da kann hinter den Kulissen ja noch mal nachgearbeitet werden.

Dokumentation: PM der EnBW, 22. Dezember 2014

Karlsruhe. Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird morgen, 23. Dezember 2014, mit Blick auf eine am 31.12.2014 ablaufende Verjährungsfrist, beim Landgericht Bonn eine Schadensersatzklage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg einreichen. Hintergrund ist das sogenannte Moratorium für Kernkraftwerke von 2011 und der sich anschließende Zeitraum bis zum Inkrafttreten der 13. Novelle des Atomgesetzes am 06. August 2011.

Am 16. März 2011 ordnete das Baden-Württembergische Umweltministerium – auf Bitten und in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium – die einstweilige dreimonatige Betriebseinstellung (Moratorium) der Kernkraftwerke GKN I und KKP 1 an. Die EnBW fuhr daraufhin die Anlagen am 16. März bzw. 17. März ab. Mit den sogenannten „Biblis-Entscheidungen“ des VGH Kassel und des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2013 ist zwischenzeitlich rechtskräftig festgestellt, dass die Anordnungen rechtswidrig waren. Die dafür ausschlaggebenden Gründe sind auf die EnBW übertragbar.

Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche zum Jahresende 2014 verjähren, hat der Vorstand der EnBW insbesondere aus aktienrechtlichen Verpflichtungen im Interesse der Aktionäre die Geltendmachung von Schadensersatz geprüft. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte und nach Information des Aufsichtsrats wurde beschlossen, Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits rechtshängigen Verfahren in gleicher Sache werden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen.

Der Schaden, der der EnBW durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerke KKP 1 und GKN I entstanden ist, liegt in der Bandbreite eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.

Atommüll: Tschüss Milliarden und Konzerne – Die Zeche zahlen wir

Geldkarten-GranCanariaFeb2014416Die Atomkonzerne wollen den Atommüll los werden, genauer: Die Kosten und Risiken, die mit dessen Lagerung für eine Ewigkeit verbunden sind. Auf der einen Seite decken sie die Bundesrepublik mit milliardenschweren Schadensersatzklagen für den Atomausstieg, gegen die Brennelementesteuer und noch so einiges mehr ein. Auf der anderen Seite bieten sie der Bundesregierung an, eine staatliche Stiftung zu gründen, in die sie einmalig die bis heute gebildeten steuerfreien Entsorgungsrückstellungen einzahlen, dann aber bitte von den weiteren Kostenrisiken für ewig und immer befreit sein wollen. Bad-Bank heißt das inzwischen. Von wegen unternehmerisches Risiko! Vermutlich wären die Konzerne am Ende – nach zähem Ringen – zu einem edlen Kompromiss bereit und nehmen die Klagen zurück. Die Bundesregierung und Sigmar Gabriel werden strahlen! Ebenso wir. Nur wir müssen das auch noch bezahlen.

Um die Kosten der Atommüllentsorgung und die sogenannten Entsorgungs-Rückstellungen wird zäh gerungen. 36 Milliarden Euro sollen die Konzerne in den letzten Jahrzehnten dafür zurückgelegt haben. Steuerfrei und zur freien Verfügung, weil bislang keine, auch keine rot-grüne Bundesregierung sich getraut hatte, diese Rückstellungen aus den Konzernen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds auszugliedern. Den Streit mit den Konzernen hat sich bislang niemand, der oder die auf einer Regierungsbank saß, zugetraut. Jetzt wächst die Sorge, dass die schwere Wirtschaftskrise der Konzerne dazu führen könnte, dass diese Rückstellungen verloren gehen. Jetzt – viele Jahre zu spät – lässt Wirtschaftsminister Gabriel endlich prüfen, wie man an das Geld rankommen könnte, ja, ob es überhaupt da wäre. Klar, dass die angeschlagenen Atomkonzerne umso heftiger zurückschlagen.

Die FAZ berichtet: „Der Staatsrechtler Hans-Wolfgang Arndt hat ihr (der Atomwirtschaft) bescheinigt, dass ein solcher Schritt verfassungswidrig wäre. Arndt schreibt in seinem Rechtsgutachten, das dieser Zeitung vorliegt: „Eine Abgabenpflicht in einen Garantie- oder einen Solidaritätsfonds scheitert am Verfassungsrecht.“ Das gelte sowohl aus inhaltlichen wie auch aus formaljuristischen Gründen. Zudem bekräftigt der frühere Rektor der Universität Mannheim: „Damit sind alle Rückstellungen der Betreiber von Kernkraftwerken bis zum Veranlagungszeitraum 2013 unantastbar.“

Das will sagen: Ohne die Zustimmung der Atomkonzerne geht absolut gar nichts. Selbst wenn sie – wie E.on das jetzt vormacht – die Atomsparte auslagern und diese an die Wand fahren, also in die Pleite: Die Verfassung lässt Eingriffe nicht zu, so erklärt es Arndt. Geht die Bundesregierung diesen Konflikt nicht ein und hat am Ende die besseren Argumente in der Hand, dann werden wir als SteuerzahlerInnen die Zeche zahlen, die Atomkonzerne und zahllose Bundesregierungen uns eingebrockt haben. Es geht um ein verdammt wichtiges Gut: Das Verursacherprinzip. Darum, dass diejenigen mindestens finanziell für den Dreck die Verantwortung übernehmen, den sie für ihre Geschäfte und Gewinne in die Welt gesetzt haben.

Schon jetzt wird von Kosten in Höhe von mindestens 48 Milliarden Euro beim Rückbau der Atommeiler und der Entsorgung des Atommülls gesprochen. Doch überall wird deutlich, dass die Risiken größer, die Aufgaben schwieriger und damit die Kosten höher werden.

Atommüll: Eine Kommission, Gäste und die Öffentlichkeit

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Gäste der AG1 der Endlager-Kommission mit Erfahrungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung: Michael Fuder, Andreas Fox, Ulrike Donat. Foto: Dirk Seifert

Atommüll ohne Ende, Probleme überall. Seit dem Spätsommer tagt im Bundestag die hoch umstrittene Endlager-Kommission. Inzwischen hat sich im Rahmen der Kommission eine AG für die Öffentlichkeitsbeteiligung gebildet, genauer: „AG1 – Gesellschaftlicher Dialog, Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz„. Deren Vorsitzende, der Landesbischof Ralf Meister (Hannover) und Rechtsanwalt Hartmut Gassner, haben nun ein umfangreiches Papier zur Debatte über die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt, das am Freitag (12.12.) auf dem Treffen der AG1 erstmals behandelt werden soll. Vorgesehen ist, das Konzept im März 2015 von der Kommission beschließen zu lassen.

Update: Auf das Papier von Meister und Gassner reagierte noch am Abend vor der Sitzung am 12.12. Jörg Sommer von der Deutschen Umweltstiftung in scharfer Form. Der Vorschlag von den beiden Vorsitzenden sei elitär orientiert und könne von ihm so nicht mitgetragen werden. Allerdings betonte Sommer darin auch, dass nun aus seiner Sicht endlich überhaupt eine Grundlage für die Debatte um Beteiligung und Mitentscheidung in der Kommission bzw. der AG in Gang komme.

Auf den letzten Drücker hatte die rot-grüne Landesregierung von Niedersachsen im Rahmen der Verhandlungen um einen vermeintlichen Neustart bei der Endlagersuche diese Kommission als eine Form von Öffentlichkeitsbeteiligung ins Standortauswahlgesetz gehievt. Fast alle Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände hatten das zustande kommen des Gesetzes und der Kommission heftig kritisiert und eine Beteiligung zunächst abgelehnt. Erst in letzter Minute entschied sich der BUND zu einer Beteiligung, ohne die massive Kritik im Kern zurückzunehmen.

Der BUND reagierte damit aber auf einige Maßnahmen seitens der Bundesregierung, die z.B. die weitere Erkundung in Gorleben beendet und eine Klage zurücknahm (ohne aber den Standort Gorleben aus dem Suchverfahren auszuschließen). Auch der Aufbau des umstrittenen neuen Bundesamts für kerntechnische Entsorgung wurde zunächst auf Eis gelegt. Und schließlich wurde in einem Entschließungsantrag durch den Bundestag bekräftigt, dass die Kommission eine Evaluation des Gesetzes durchführen und dazu dem Bundestag Vorschläge für Veränderungen unterbreiten soll. Auch die Deutsche Umweltstiftung ist als Vertreter der Umweltverbände Mitglied der Kommission.

Gäste mit Erfahrungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den Endlager-Projekten

Bereits auf der letzten Sitzung der AG1 im November waren Gäste eingeladen, die sich mit den Konflikten um die Atommülllagerung seit Jahren auseinandersetzen und die AG1 über ihre Einschätzungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei den drei Endlagerstandorten Morsleben, ASSE und Gorleben informierten. Vorgesehen war auch, eine Person aus der Region Salzgitter zu finden, die über diesbezügliche Erfahrungen zum Schacht Konrad berichten sollte. Dies blieb aber ohne Erfolg.

Michael Fuder berichtete über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der ASSE, Andreas Fox über das gleiche Thema in Sachen Morsleben. Schon diese beiden Vorträge machten deutlich, dass viel Vertrauen in das staatliche Vorgehen zertrümmert worden ist.

Zur aktuellen Entwicklung bei der ASSE machte Fuder darauf aufmerksam, dass es starke Tendenzen gäbe, die mit den Begriffen „Pro-Forma-Beteiligung“ (BMUB, BfS), Staat als „Obrigkeit“ und „Gegner“ und „Geringschätzung“ zu tun hätten. Andreas Fox verwies unter anderem auf „extrem asymmetrische Verhältnisse in Hinsicht auf manpower, Finanzierung und alle anderen Ressourcen“, die eine Arbeit auf Augenhöhe bislang völlig verhindern würden.

Die Rechtsanwältin und Mediatorin Ulrike Donat ging in ihrem Vortrag über die Erfahrungen zu Gorleben hinaus und sprach grundsätzliche Probleme des  gesellschaftlichen Konflikts um die Atomenergie an, deren Befassung, Würdigung und Klärung sie als unbedingt erforderlich bezeichnete, wenn es zu einer wirklichen Verständigung und Konsensbildung für die Atommüll-Lagerung kommen soll.

Das grundlegende Problem, um eine Vertrauensbasis zu entwickeln, machte Donat schon in der Einleitung ihrer Thesen klar: „Bundesregierung, Energiewirtschaft und Verwaltung sowie ein großer Teil der Parteien sind seit Beginn sog. „friedlichen Nutzung der Atomenergie“ einseitig pro Atom und auf Durchsetzung ausgerichtet gewesen, bis hin zur Laufzeitverlängerung 2010. Kommunikation erfolgte intransparent und „top down“. Durchsetzung und Kostenaspekte rangierten vor Sicherheitsinteressen der Bürger.“

Gegen diese Einseitigkeit war allein die Anti-Atom-Bewegung Garant für Sicherheit, Sicherheitsbedenken und Kontrolle. Für das Gelingen eines neuen Verfahrens zur Suche nach einem dauerhaft sicheren Atommülllager, für das es vor allem Vertrauen und Glaubwürdigkeit braucht, stellt sie Anforderungen: „Ein Neuanfang benötigt Glaubwürdigkeit für den Ansatz und für das Verfahren. Dazu wäre es hilfreich, wenn die sicherheitsrelevante Rolle der Kritiker gewürdigt wird und die Fehler der Vergangenheit von Seiten der Politik eingestanden werden. Auch die künftige Finanzierung sollte auch nach dem Ende der Atomenergienutzung gesichert werden. Weitere Laufzeitverlängerungen und eine Renaissance der Atomkraft müssen ausgeschlossen werden. Art und Menge des zu entsorgenden Mülls muß kalkulierbar sein“ und „Das Verfahren muß in einem öffentlichen Prozess gemeinsam abgestimmt werden unter neutraler, allparteilicher, geschulter Moderation“.

Anforderungen, denen sich die Kommission und die AG1 sicher stellen muss, wenn sie die bislang weitgehende Ablehnung des derzeitigen Verfahrens bei den Anti-Atom-Initiativen verändern will. Anforderungen aber auch, denen sich vor allem Betreiber, Regierungen und Behörden auch unabhängig von der Kommission stellen müssen. Denn so sehr sich die Kommission um möglicherweise gute Ansätze bemühen mag: Projekte, wie die derzeit in Planung befindliche Abschiebung von Atommüll aus Jülich in die USA oder der Versuch von E.on und anderen, sich vor den wachsenden Kosten der Atommülllagerung zu drücken, sind sicher nicht geeignet, Vertrauen in die Glaubwürdigkeit eines staatlichen Neubeginns zu fördern – um nur zwei von den vielen möglichen Beispielen zu nennen.

Die drei Vorträge von Donat, Fuder und Fox hier zum download:

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