Genehmigt ist das Atommülllager für leicht- und mittelradioaktive Abfälle im Schacht Konrad in Salzgitter. 303.000 Kubikmeter sollen künftig hier unterirdisch in einem alten Erzbergwerk eingelagert werden. Doch seit Jahren verzögert sich die Inbetriebnahme, weil es immer neue Probleme bei Ausbau gibt. Beispielsweise weil das Gestein der Bergwerksgruppe wesentlich poröser ist, als erwartet und daher erheblich kostenaufwändigere und zeitraubende Baumaßnahmen erforderlich sind. Inzwischen werden die Kosten auf insgesamt 7,5 Mrd Euro geschätzt. Wie in Gorleben oder ASSE hat es bei der Festlegung dieses Standortes keinen Alternativenvergleich gegeben. Der Schacht Konrad wurde schlicht als politische Entscheidung festgelegt. Wir setzten unsere Reihe mit Berichten über die Atommülllager auf Basis des Grünbuchs des Bundesumweltministeriums zum Haushaltsplan 2016 fort.
Bisherige Berichte im Zusammenhang mit Atommülllagerung und dem Grünbuch zum Haushaltsplan 2016
Grünbuch: Atommülllager Schacht Konrad – Genehmigung, teuer und noch lange nicht in Betrieb (Teil 4)
Coming Next: Gorleben / Lager für hochradioaktive Abfälle (Teil 5)
Frühestens 2022 wird derzeit eine Inbetriebnahme erwartet und das Bundesumweltministerium stellt fest: „Die bisher angefallenen Kosten für die Planung und Erkundung bzw. die geschätzten für die Errichtung, den Einlagerungsbetrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad betragen rund 7,5 Mrd. €.“
Weil sich die Inbetriebnahme des Atommülllagers im Schacht Konrad immer wieder verschoben hat, werden an zahlreichen AKW-Standorten neue Zwischenlager geplant, damit die geplante Stilllegung in Form des Rückbaus der Anlagen erfolgen kann. Dadurch entstehen den AKW-Betreibern zusätzliche Kosten. Bundesländer wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein machen daher enorm Druck, dass eine Inbetriebnahme im Schacht Konrad beschleunigt wird.
Bis heute lehnen nicht nur viele Umweltorganisationen und Anti-Atom-Initiativen den Ausbau des Schacht Konrad ab. Der fehlende Alternativenvergleich, eine völlig veraltete Planung und der bis heute mangelhafte Nachweis der Langzeitsicherheit sind nur einige der Gründe für diese Ablehnung. Spätestens seit dem Desaster in der ASSE fordern Städte und Verbände rund um den Schacht Konrad, aber auch z.B. die Landesregierung in Niedersachsen eine Überprüfung des Konzept zur Lagerung der radioaktiven Abfälle: Dabei geht es u.a. um die Frage, wie der Atommüll im Falle von Wassereinbrüchen notfalls zurückgeholt werden kann. Genau dieses Problem stellt sich in der ASSE II und es ist dringend erforderlich, zu klären, welche Konsequenzen dies für den Schacht Konrad haben muss.
Rund um den Schacht Konrad wachsen derzeit die Proteste. Der Grund ist das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, in der sie den weiteren Umgang mit den angefallenen und noch anfallenden radioaktiven Hinterlassenschaften darlegt. Neu in dieser Planung sind rund 300.000 Kubikmeter leicht- und mittelradioaktiver Abfälle, die nach einer erfolgreichen Rückholung aus der ASSE II (200.000 Kubikmeter) und aus der Uranverarbeitung bei der URENCO in Gronau (100.000 Kubikmeter) anfallen. Bislang ist für diesen Atommüll keine „End“lagerung eingeplant.
Die Bundesregierung hat nun zwar vorerst entschieden, dass die „Endlager“-Kommission prüfen soll, ob eine gemeinsame Lagerung dieser „neuen“ Abfälle zusammen mit den hochradioaktiven Atommüll sinnvoll und möglich ist. Sollte die Kommission aber zu dem Ergebnis kommen, dass dies nicht erfolgen sollte, will die Bundesregierung diesen Atommüll ebenfalls im Schacht Konrad einlagern. Damit würde die bislang genehmigte Menge von Atommüll also verdoppelt!
Die Stadt Salzgitter hat Einspruch gegen die Planungen im NaPro eingelegt. Im Auftrag der Stadt begründet der Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gegenüber dem BMUB diesen Schritt rechtlich und die Intac Hannover nimmt fachlich Stellung. Beide Stellungnahmen sind auf Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad online.
Im Grünbuch zum Haushaltsplan 2016 gibt das Bundesumweltministerium aus seiner Sicht den Sachstand zum Schacht Konrad wieder und erläutert die dabei anfallenden Kosten. Im Folgenden ist dieser Bericht hier in Form von Bilddateien (zur besseren Lesbarkeit das Bild anklicken) nachzulesen oder hier direkt als Auszug aus dem Grünbuch als PDF.
300.000 Kubikmeter Atommüll und richtig Ärger in der Atommüllkommission und mit dem Bundesumweltministerium. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth reagiert jetzt in einem Brief an die Atommüll-Kommission mit „Verwunderung“, mit „Unverständnis“ und mit „Erstaunen“. Er wirft Mitgliedern der AG3 der Kommission vor, mit ihrer „Herangehensweise ohne weitere Debatte“ ein Problem „vom Tisch zu fegen“, was „nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen“ folgt. Ziel der heftigen – man könnte fast sagen wütenden – Reaktion ist der Co-Vorsitzende der AG3: Michael Sailer, immerhin Vorsitzender der Entsorgungskommission des Bundesumweltministeriums und Chef des Öko-Instituts.
Sailer hatte nach der letzten Sitzung der AG3 per Pressemitteilung verkündet, dass eine gemeinsame Einlagerung von hochradioaktivem Atommüll gemeinsam mit den leicht- und mittelradioaktiven Abfällen aus der ASSE und aus der Uranverarbeitung der URENCO in Gronau eher keine gute Idee wäre und hatte dann in Verdrehung des Arbeitsauftrags der Kommission erklärt:„Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“. Das aber ist nicht der Auftrag, denn nach langen Debatten – auch mit den Umweltverbänden – war ein kleines Wörtchen ergänzt worden: „insbesondere“ hochradioaktive Abfälle. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung!
Umweltstaatssekretär Flasbarth: Fast 70.000 Einwendungen gegen noch mehr Atommüll im Schacht Konrad.
Der Umweltstaatssekretär ist „angefasst“: Mit „Verwunderung“ habe er die Pressemitteilung zur letzten Sitzung der AG3 zur Kenntnis genommen. „Erstaunt“ wäre er, dass „damit pauschal Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert“ wurden, „obwohl es eine vertiefte fachliche Beratung zu diesem Thema in der Kommission selbst bisher nicht stattgefunden hat, geschweige denn, dass es dazu eine beschlossene Kommissionsempfehlung gäbe.“
Schon das sind deutliche Worte. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung auf Anforderung der EU einen Bericht zum Umgang mit den radioaktiven Stoffen vorlegen musste und dies mit einem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ getan hat. War zunächst noch im Entwurf eine Einlagerung der ASSE- und Gronau-Abfälle entweder im Schacht Konrad oder aber gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll (was dann Aufgabe der Atommüll-Kommission wäre) vorgesehen, hat sich die Bundesregierung in ihrem Beschluss entschieden, die Option für den Schacht Konrad zurück zu stellen und festgelegt, dass zunächst eine gemeinsame Einlagerung in einem noch zu findenden Atomlager geprüft werden soll. Damit war die Aufgabe an die Kommission klar formuliert.
DRITTES „ENDLAGER“? Schon vor Jahren war angesichts von immer neuen Atommüllbergen davon die Rede, dass es ein drittes Endlager brauchen würde, wenn man nicht noch mehr im umstrittenen Schacht Konrad einlagern wolle und auch eine gemeinsame Lagerung von leicht- und mittelradioaktivem Atommüll nicht gemeinsam mit hochradioaktiven Abfällen wolle: Noch ein Endlager mehr? „Neuer“ Atommüll und überall neue Lagerhallen. Verwiesen sei auch darauf, dass der AK Endlagerung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre – unter anderen Rahmenbedingungen – eine gemeinsame Lagerung dieser unterschiedlichen Abfälle nicht für sinnvoll befand. Darauf hatte zuletzt auch die BI Lüchow-Dannenberg verwiesen.
Schon im Mai hatte die Kommission dieses Thema aufgegriffen und der AG3 den Auftrag erteilt, das Thema vorzubereiten. Schon bei dieser Sitzung war deutlich, dass einige Mitglieder der Kommission nicht eben angetan waren, noch kurz vor dem Ende der Kommissionsarbeit ein solch gewaltiges Thema aufgreifen zu müssen. Es sei keine Lappalie, diese große Menge von Müll mit ganz anderen Anforderungen bei der Lagerung nun zusätzlich noch in die Befassung und für die Kriterienentwicklung mit aufzunehmen. Vertreter des Umweltministeriums und aus Niedersachsen hielten das aber für erforderlich. Auch von Seiten einiger Bundestagsvertreter und des BUND wird dieses Anliegen unterstützt.
Der Streit, der jetzt zwischen BMU und Teilen der Kommission aufbricht, ist erheblich und hat unterschiedliche Ebenen: Einerseits würde eine gemeinsame Lagerung der hier in Rede stehenden Abfälle auch angesichts des großen Volumens die Salzlinie und damit auch Gorleben verstärkt wieder ins Gespräch bringen. Aber bedeutsam ist eben an der jetzt aufziehenden Debatte: Die Atommüll-Probleme sind größer, als viele meinen und vor allem: Ein Konsens an der einen Stelle würde – wie jetzt mit Blick auf Schacht Konrad – an anderer Stellen erhebliche neue Konflikte aufwerfen. Wer die Atommüllprobleme nicht nur als technisches, sondern auch als gesellschaftliches Probleme anerkennt, kann daher nur zu einer Schlussfolgerung kommen: Die Kommission und das Standortauswahlgesetz brauchen eine Erweiterung und Erneuerung.
Die Befassung in der AG3 fand nun in der letzten Woche erstmals statt und führte zu den schon erwähnten Reaktionen. umweltFAIRaendern.de hatte hier berichtet:
Flasbarth schreibt: „Mit Unverständnis nehme ich auch zur Kenntnis, dass der Vorsitzende der Arbeitsgruppe 3, Michael Sailer, offenbar davon ausgeht, dem gesetzlichen Auftrag entsprechend habe die Kommission kein Mandat, sich mit der vorgenannten Thematik zu befassen; es würden deshalb „weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeitet.“ Das Gegenteil ist der Fall, und das Gegenteil ist notwendig.“
Ausdrücklich weist der Sailer darauf hin, dass es nicht ausschließlich um hochradioaktive Abfälle bei der Arbeit der Kommission geht, sondern dass gesetzlich festgelegt ist, dass es „insbesondere“ um diese Abfälle geht. Ein kleines Wort mit großer Bedeutung. Denn in der Auseinandersetzung mit den Umweltverbänden und Anti-Atom-Initiativen, die die massive Einschränkung auf nur die hochradioaktiven Abfälle angesichts der zahlreichen Atommüllprobleme auch mit den anderen radioaktiven Abfällen kritisierten, ist dieses kleine Wörtchen „insbesondere“ ergänzt worden, um so eine Bereitschaft zu signalisieren, auch diese Themen aufzugreifen.
Sicher: Es hätte auch deutlicher formuliert werden können, was damit genau gemeint sein soll, denn seit Anfang an gibt es in der Kommission immer wieder Auseinandersetzungen, was mit dem Wort „insbesondere“ nun dazu gehört und was nicht. So hat der BUND auch einige Vertreter aus Bundestagsfraktionen immer wieder gefordert, z.B. auch die Zwischenlagerung im Vorfeld der „Endlagerung“ als Thema einzubeziehen.
Flasbarth geht mit seinen Vorwürfen an die AG3 bzw. an Michael Sailer ins Detail, was sicherlich unterstreicht, dass ihn die Befassung in der AG3 nervt. Er verweist darauf, dass schon im Entwurf des Nationalen Entsorgungsprogramms (im Januar 2015) die Weichenstellung zwischen Konrad und Kommission enthalten war. Frühzeitig habe auch ein Vertreter des BMU in der Kommission „gebeten, dass sich die Kommission mit dieser Thematik beschäftigen möge“ und stellt fest: „Wenn die Kommission der Meinung wäre, dass eine Einbeziehung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II sowie ggf. des abgereicherten Urans aus der Urananreicherung entweder nicht vom Kommissionsauftrag abgedeckt ist oder faktisch unter keinen Umständen in Betracht kommt, hätte sie seit Monaten Gelegenheit gehabt, dies zu artikulieren. Dass Teile der Kommission sich erst jetzt und ohne weitere Beratungen im Plenum der Kommission in der erfolgten Art an die Öffentlichkeit wenden, entspricht weder den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Arbeit noch meinen Erwartungen an eine solide Politikberatung“.
Der nächste Satz müsste nun eigentlich sowas wie Rücktritt, Auflösung oder etwas in dieser Art beinhalten – aber der Satz folgt dann nicht. Getrost darf man aber sagen: Vollklatsche!
Flasbarth verweist darauf, dass International ähnliche Optionen wie jetzt im NaPro vorgeschlagen, behandelt werden. Er verweist darauf, dass das Bundesumweltministerium an vielen Punkten die Arbeit der Kommission konstruktiv begleitet und unterstützt habe. Ausdrücklich betont er, dass für die Entscheidung, den ASSE- und Grona-Atommüll in der Kommission befassen zu lassen auch eine Rolle spielt, die „Bedenken aus der Region Salzgitter bezüglich einer Erweiterung des Endlagers Konrad ernst zu nehmen und vorrangig eine andere Option (zu) verfolgen.
Dass die Arbeitsgruppe 3 versucht, diese Herangehensweise ohne weitere Debatte vom Tisch zu fegen, entspricht nicht dem von der Kommission selbst verfolgten Ansatz, die öffentliche Beteiligung wirklich ernst zu nehmen. Hier erwarte ich von der Kommission konstruktive Unterstützung, wie dieses Ziel erreicht werden kann“.
Flasbarth wird auf der kommenden Sitzung der Kommission als Gast über das Nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung informieren. Damit ist sichergestellt, dass diese Debatte weiter geht.
Klar ist: Die Realität der Atommüllprobleme ist derart, dass es immer mehr die Kommission einholt. Damit bestätigt sich auch die Kritik zahlreicher Umweltverbände am Standortauswahlgesetz und der Kommission. Einen Weg zu einem wirklichen Neustart im Umgang mit den radioaktiven Hinterlassenschaften könne es nur gegen, wenn Gorleben endlich als Standort endgültig aufgegeben würde und wenn über alle Arten von Atommüll nach einem möglichst sicheren Umgang gesucht wird. Dafür – und das ist immer wichtiger – braucht es mehr Zeit, als das StandAG für die Kommission vorgesehen hat. Die muss ihre Arbeit nach dem derzeitigen Stand im Sommer 2016 beenden.
Das bedeutet, schon zum Jahreswechsel muss ein Endbericht vorliegen, der umfassend einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen werden soll. Wie aber soll das nun gelingen, wenn wenige Monate zuvor derart großen Themen – völlig zurecht – neu aufgeworfen werden und diese in einem solchen Bericht enthalten sein müssen? Immer deutlicher wird: Es braucht einen Neustart des Neustarts und es braucht mehr Zeit.
Eine der weltweit gewaltigsten technischen Herausforderungen wird derzeit in der Nähe von Wolfenbüttel betrieben: Der Salzstock ASSE droht einzustürzen und mit Wasser voll zu laufen. Das Problem: Dort lagern über 120.000 Fässer mit leicht- und mittelradioaktivem Abfall sowie möglicherweise auch höher belasteter Atommüll, der jetzt dort rausgeholt werden muss. Derzeit erwarten die Behörden Kosten von etwa fünf Mrd. Euro für das Projekt „ASSE Rückholung“. Doch das kann leicht viel teurer werden.Im Grünbuch zum Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 legt das Bundesumweltministerium seinen Status-Bericht vor und erläutert die geplanten Maßnahmen und Kosten. Nach dem entsprechenden Auszug zum Atommülllager folgt hier also der ASSE-Teil aus dem Grünbuch. Es folgen die Berichte zum Schacht Konrad und zu Gorleben bzw. der Standortsuche für ein Atommülllager für hochradioaktive Abfälle.
Der Auszug zum Projekt Rückholung des Atommülls aus der ASSE sind hier als PDF zum download. Unten folgt der Bericht in Form von JPG zur direkten Ansicht.
Trotz vieler Warnungen hatte die Bundesrepublik in dem maroden Salzberg unterhalb der ASSE in den späten 60er Jahren des letzten Jahrhundert mit der „Erforschung“ der vermeintlichen Endlagerung von Atommüll begonnen. Doch was unter dem Titel „Forschung“ stattfand, war in Wirklichkeit der illegale Versuch zur Beseitigung großer Mengen radioaktiven Abfälle, die beim Betrieb der Atomkraftwerke anfielen.
Bereits seit 1965 wird die ASSE II als Forschungsbergwerk betrieben, zwischen 1967 und 1978 erfolgte die Endlagerung radioaktiver Abfälle als „großtechnischer Versuch“. Seit 1995 schließlich versuchte der damalige Betrieber, die Gesellschaft für Strahlenforschung mbH (GSF) (nach mehreren Namenswechseln dann Helmholtz Zentrum München (HMGU)) die Schließung der Atommüll-Anlage. Dabei waren die Probleme hinsichtlich der Standsicherheit des Salzstocks als auch der Wasserzutritte bekannt. Doch erst als Medien darüber ausführlich berichtete, reagierten Landes- und Bundesbehörden. Schließlich wurde Anfang 2009 die ASSE II dem Atomrecht unterstellt (bislang wurde sie lediglich nach Bergrecht betrieben) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) übernahm.
Im niedersächsischen Landtag waren das Atommülllager ASSE II Thema eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der zahlreiche Beweise für ein unverantwortliches Zusammenspiel von Behörden, Wissenschaftler und Politik zu tage brachte.
Da bis heute ein Langzeitsicherheitsnachweis für den Fall einer Havarie des Bergwerks mit den eingelagerten Abfällen und technischen Maßnahmen nicht erbracht werden konnte, laufen seitdem die Vorbereitungen zur Bergung des Atommülls. Mit dem LEX ASSE (2013) sind dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden. In einem Begleitprozeß werden die Maßnahmen zwischen VertreterInnen von Bund, Land und der Region diskutiert und geplant.(Homepage ASSE II Begleitgruppe)
Hierbei ist es immer wieder zu massiven Konflikten gekommen. Unter anderem gab es Vorwürfe, dass BfS würde an einer Bergung der Abfälle nicht zielgerichtet arbeiten. Außerdem gibt es aktuell Auseinandersetzungen das Vorgehen bzw. den Standort für ein erforderliches Zwischenlager, in dem die Abfälle bei einer erfolgreichen Bergung zunächst aufbewahrt werden.
Nach derzeitigen Plänen kann eine Bergung konkret erst Anfang der 2030er Jahre beginnen. Fraglich ist, wie lange der Salzstock stabil bleibt und die Wasserzutritte sich nicht deutlich erhöhen. Daher arbeitet das BfS auch an einer Stabilisierung des Salzstocks durch Verfüllung von Hohlräumen und plant Notfallmaßnahmen für den Fall, dass es zu erhöhten Wasserzutritten kommmt.
Eins vor, zwei zurück oder andersherum? Die Lagerung radioaktiver Abfälle und die dazu gehörige Kommission haben ein Problem: Genauer gesagt, die AG3 will nicht so, wie das Bundesumweltministerium. „Die Arbeitsgruppe 3 der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe hat Bedenken gegen die im Entsorgungsprogramm der Bundesregierung vorgeschlagene gemeinsame Endlagerung verschiedener Arten radioaktiver Abfallstoffe formuliert. „Unserem gesetzlichen Auftrag entsprechend werden wir weiter Kriterien für ein Endlager nur für hochradioaktive Abfallstoffe erarbeiten“, fasste der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Michael Sailer am Dienstag in Berlin eine Diskussion des Gremiums über das bei der Standortsuche zu berücksichtigende Inventar zusammen. Das dürfte nicht das letzte Wort sein. Zur nächsten Sitzung der Kommission ist Staatssekretär Jochen Flasbarth geladen. Thema: Das nationale Entsorgungsprogramm oder kurz NaPro.
Die Auseinandersetzungen in der Atommüll-Debatte und in der Kommission nehmen zu. Dafür sorgt das vor wenigen Tagen beschlossene nationale Entsorgungsprogramm der Bundesregierung, in dem eine Menge neuer Themen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Eines davon: Atommüll aus der ASSE und Gronau soll künftig aus Sicht der Bundesregierung nicht im Schacht Konrad, sondern gemeinsam mit dem hochradioaktiven Atommüll vergraben werden – wenn die Kommission nichts dagegen hat (sonst eben doch in den Schacht Konrad…)
Die jetzt aufkommende Debatte dürfte Wasser auf den Mühlen vieler Anti-Atom-Initiativen sein. Sie hatten vor dem Arbeitsbeginn der Kommission und mit Blick auf die im Standortauswahlgesetz gemachten Vorfestlegungen unter anderem immer wieder betont, dass ein gesellschaftlicher Konsens und Lösungen für den weiteren Umgang mit dem Atommüll nur gelingen kann, wenn alle Arten von Atommüll in die Debatte einbezogen werden. Es ist völlig klar, dass ein solcher angestrebter Konsens nicht gelingen kann, wenn man auf der einen Seite vielleicht irgendwelche Verbesserungen hinbekommt, damit aber an anderer Stelle für neuen Widerstand sorgt. Genau das steht jetzt an, denn rund um den Schacht Konrad wächst der Widerstand, seit dem der erste Entwurf des „Nationalen Entsorgungsprogramm“ noch vorsah, den zusätzlichen Atommüll aus der ASSE und Gronau im Schacht Konrad einzulagern.
Um diesen Protesten aus dem Weg zu gehen, hatte sich das BMUB vor wenigen Tagen mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Konzept entschlossen, den Schacht Konrad vorerst nicht weiter zu belasten und eine gemeinsame Lagerung der hochradioaktiven und der leicht- und mittelradioaktiven Abfälle durch die Kommission prüfen zu lassen.
Die AG Schacht Konrad hatte so reagiert: „Die Erweiterung von Schacht KONRAD ist nicht vom Tisch“ und „Wir können es zwar als Teilerfolg werten, dass unser massiver Protest in Berlin nicht zu überhören war. Aber letztlich wurde die Entscheidung über die Lagerung weiterer 300.000 m³ schwach- und mittelradioaktiven Mülls nur um ein Jahr verschoben.“ Siehe dazu hier ausführlich. Möglicherweise war selbst diese Einschätzung der AG noch zu optimistisch.
Nun hat sich die AG3 der Kommission zu den „Endlager-Kriterien“ heute erstmals mit dem Thema in der Sache befasst und gegen ein solches „Misch-Konzept“ argumentiert.
In der PM der Kommission zur Sitzung der AG3 heißt es weiter: „„Bei den anderen vom Nationalen Entsorgungsprogramm für den Standort vorgesehenen radioaktiven Abfällen wäre erst zu klären, ob von ihnen Gefährdungen für die Lagerung der hoch radioaktiven Abfälle ausgehen.“, sagte Sailer weiter.“
Das vom Bundeskabinett vor zwei Wochen verabschiedete Nationale Entsorgungsprogramm schlägt vor, am Standort eines Endlagers für hoch radioaktive Abfallstoffe auch schwach radioaktive Abfälle aus der Urananreicherung zu deponieren und zudem Abfälle, die aus dem Atommülllager Asse geborgen werden sollen. Das Programm enthält eine Revisionsklausel, nach der sich durch Empfehlungen der Endlager-Kommission wesentliche Änderungen ergeben können.
Nach Auffassung der Arbeitsgruppe 3 der Endlager-Kommission könnte eine gemeinsame Lagerung unterschiedlicher Abfallarten die Anforderungen an den gesuchten Standort erheblich ändern. Der Arbeitsgruppen-Vorsitzende Sailer wies darauf hin, dass vor allem über chemische Zusammensetzung und Reaktionsfähigkeit der Abfälle, die aus der Asse zurückgeholt werden sollen, keine sicheren Informationen vorlägen. Schwierig beurteilen könne man auch das Verhalten radioaktiver Abfälle aus der Forschung und dem Abriss von Kernkraftwerken, die den Annahmebedingungen des in Bau befindlichen Endlagers Schacht Konrad nicht entsprächen. Nach dem beschlossenen Entsorgungsprogramm sollen auch diese nicht für Schacht Konrad geeigneten Abfälle am Standort für die hochaktiven Abfallstoffe deponiert werden.
Nach Auffassung der Arbeitsgruppe müsste man für eine gemeinsame Lagerung unterschiedlicher Abfallarten nicht nur einen Standort mit einem sehr viel größeren ungestörten Bereich von Salz, Ton- oder Kristallingestein finden. Je nach chemischer Zusammensetzung oder Konditionierung der weiteren Abfälle könnten sich in unterschiedlichen Gesteinen zusätzliche Schwierigkeiten ergeben, sagte Sailer. Die Arbeitsgruppe kam überein, beim Bundesumweltministerium genauere Informationen über die weiteren Abfälle zu erbitten. Sie will auch eine Expertise über Probleme gemeinsamer Endlagerung unterschiedlicher Abfallarten erstellen.“
Welche enormen Kosten die Atommülllagerung mit sich bringt, ist hier berichtet worden: 24 Mrd. Euro werden allein die sogenannten Atommüll-Endlager in Morsleben, ASSE, Schacht Konrad und Gorleben/Anderswo kosten – nach bisherigen Schätzungen! Im Grünbuch 2015, in dem das Bundesumweltministerium als Erläuterung zum Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr berichtet, werden aus amtlicher Sicht die Sachstände zu den einzelnen „Endlager-Projekten“ dargestellt – und die jeweiligen Kosten. In den nächsten Tagen wollen wir diese Informationen hier veröffentlichen. Beginnen wollen wir mit den Darlegungen im Grünbuch des BMUB zum „Endlager“ Morsleben.
Morsleben ist jenes Atommülllager in einem Salzstock bei Magdeburg in Sachsen-Anhalt, das im Rahmen der Wiedervereinigung von der DDR übernommen wurde. Für die bundesdeutsche Atomwirtschaft war das zum richtigen Zeitpunkt, denn große Mengen leicht- und mittelradioaktiver Abfälle türmten sich Anfang der 90er Jahre auf und hätten den Neubau neuer Zwischenlagerkapazitäten erfordert. Obwohl von vornherein der marode Zustand – in gewisser Weise mit der ASSE vergleichbar – bekannt war, sorgte die damalige Bundesregierung unter Umweltministerin Angela Merkel für den Weiterbetrieb der Anlage in Morsleben.
Der weitaus größte Teil des dort eingelagerten Atommülls stammt aus Westdeutschland: Von der Gesamtmenge 36.753 Kubikmetern sind 22.321 Kubikmeter erst ab 1994 eingelagert worden. Außerdem befinden sich 6.617 Strahlenquellen in dem Salzstock. (Weitere detaillierte Informationen bietet www.atommüllreport.de)
Erst nach schweren Deckeneinstürzen und einem von Umweltorganisationen vor Gericht erwirkten Einlagerungsstopp wurde Morsleben stillgelegt. Seitdem wird versucht, den nach Äußerungen vom Bundesamt für Strahlenschutz im Grunde nicht für ein Endlager geeignetem Salzstock dauerhaft zu verschließen. Seit Jahren gelingt das nicht, weil angesichts der gravierenden geologischen Mängel mit den vorgesehenen technischen Maßnahmen nicht nachgewiesen werden kann, dass der Atommüll langfristig sicher eingeschlossen bleibt. Eine Rückholung der Abfälle – wie bei der ASSE – soll unter allen umständen vermieden werden.
Im Grünbuch ist dazu das folgende zu lesen (wir bringen den Text in der Form von Fotos, weil wir es leider eine saubere Umwandlung der PDF zu Text ohne großen Bearbeitungsaufwand nicht hinbekommen. Zur besseren Lesbarkeit bitte jeweils auf das Bild klicken.)